Modularer Lehrgang FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) Real Estate Finance Specialist Residential (vdp) REFS-R (vdp)
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1 Modularer Lehrgang FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) Real Estate Finance Specialist Residential (vdp) REFS-R (vdp) vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße Berlin
2 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) Inhalt 1 Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Gesetzliche Anforderungen an Sachkunde von Finanzierungsberatern Schulungsbedarf zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde 4 2 Lehrgangsangebot der vdppfandbriefakademie Über die vdppfandbriefakademie Modularer Lehrgang Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) 5 3 Voraussetzungen und Ablauf Zielgruppe Formale Voraussetzungen zur Prüfungszulassung Anmeldung 7 4 Prüfung zum Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Art und Umfang Prüfungsregularien Ungültigkeit der Prüfung Aktualisierung erworbener Kenntnisse Fortbildungsverpflichtung Entzug des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Kündigung der Vereinbarung 10 5 Kosten 11 6 Sachkunde-Verordnung 12 Stand: vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
3 1 Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) 1 Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter im Kreditgeschäft wachsen ständig. Unsere Antwort auf die geforderte Sachkenntnis ist der Intensivlehrgang zum Fachberater Private Baufinanzierung (vdp). Die vdppfandbriefakademie hat eine kompakte Schulung entwickelt. Diese richtet sich in erster Linie an Bankmitarbeiter, die sich mit Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassen. Der Lehrgang ist inhaltlich abgestimmt auf die neuen Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht ergeben. Der Lehrgang dient sowohl der Erstqualifikation als auch der geforderten regelmäßigen Aktualisierung der Kenntnisse. Die Schulung umfasst vier Module, die an je einem Tag unterrichtet werden sowie umfassendes Lehrmaterial zum Selbststudium. Die Module können auch einzeln gebucht werden. 1.1 Gesetzliche Anforderungen an Sachkunde von Finanzierungsberatern Am 21. März 2016 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Der aufgrund dessen neu in das Kreditwesengesetz eingefügte 18a Abs. 6 KWG verlangt nun, dass die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter [des darlehensgebenden Kreditinstitutes] über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf das Gestalten, Anbieten, Vermitteln, Abschließen von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen oder das Erbringen von Beratungsleistungen in Bezug auf diese Verträge verfügen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf aktuellem Stand halten müssen. Die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten werden in der Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter (kurz: Sachkunde-Verordnung) konkretisiert, die am 3. Mai 2016 in Kraft getreten ist (ImmoDarlSachkV), erlassen aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung im neuen 18a Abs. 11 KWG. vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 3
4 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) In der Verordnung werden die Sachgebiete aufgeführt, in denen die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten Mitarbeiter über angemessene theoretische und praktische Kenntnisse verfügen müssen. Diese sind: Rechtliche Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung des Verbrauchers Einschlägige Kreditprodukte und üblicherweise mit ihnen angebotene Nebenleistungen Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich der Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern Bewertung von Sicherheiten (Markt- und Beleihungswert). Die Sachkunde-Verordnung enthält einen Katalog von anerkannten Berufsabschlüssen und Berufsqualifikationen, die dem erforderlichen Sachkundenachweis nach dieser Verordnung gleichgestellt sind. Dies sind bankspezifische und immobilienbezogene Abschlüsse und Qualifikationen sowie solche aus den Bereichen Versicherungen und Finanzen (siehe Sachkunde- Verordnung, Abschnitt 6). Bei entsprechender fachspezifischer, mindestens zweijähriger Berufspraxis sind darüber hinaus mathematische, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Abschlüsse an einer Hoch- oder Fachhochschule den genannten Abschlüssen gleichgestellt. 1.2 Schulungsbedarf zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde Aus den vorgenannten neuen gesetzlichen Anforderungen ergibt sich Schulungsbedarf unter zwei Aspekten: Erstqualifikation: Erwerb bzw. Ergänzung der erforderlichen Sachkunde für Bankmitarbeiter (interne und externe Mitarbeiter) Fortbildung: Regelmäßige Aktualisierung vorhandener Kenntnisse, insbesondere in Bezug auf die Neuregelungen zum Immobiliar-Verbraucherkredit (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie). 4 vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
5 2 Lehrgangsangebot 2 Lehrgangsangebot der vdppfandbriefakademie 2.1 Über die vdppfandbriefakademie Die vdppfandbriefakademie bietet anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung von Personen in der Immobilienbewertung und Immobilienfinanzierung im In- und Ausland. Sie ist eine Service- Gesellschaft des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e. V. (vdp), einem der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft, mit Sitz in Berlin. Als Interessenvertretung der deutschen Pfandbriefbanken hat der vdp einen besonderen inhaltlichen Schwerpunkt in der Hypothekenfinanzierung. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 führt die vdppfandbriefakademie zahlreiche Seminare, Konferenzen und Lehrgänge auf dem Gebiet der Immobilienbewertung und -finanzierung, des Immobilieninvestments und des Kapitalmarktes durch. 2.2 Modularer Lehrgang Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Der modulare Intensiv-Lehrgang Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) dient sowohl dem Erwerb als auch der Vertiefung und der gesetzlich geforderten Aktualisierung von Kenntnissen in der privaten Baufinanzierung. Der Lehrgang informiert umfassend über die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht und ihre möglichen Auswirkungen in der Bankpraxis und schließt mit einer optionalen Prüfung sowie einem Teilnahmenachweis ab. Mit dem Erwerb des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) ist eine Vereinbarung über die Überwachung der gesetzlich geforderten Fortbildungsverpflichtung verbunden (siehe Abschnitt 4.4). Der Lehrgang ist wie folgt strukturiert: vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 5
6 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) MODUL I I Lerneinheit 1: Lerneinheit 2: Lerneinheit 3: Lerneinheit 4: Markt, Bewertung, Projektplanung Grundstrukturen von Wohnimmobilienmarkt und Wohnimmobilienfinanzierung Möglichkeiten der regionalen Immobilienmarkt-Analyse Markt- und Beleihungswertermittlung für eigennutzungsfähige Wohnobjekte Projektplanung bei Erwerb und Errichtung mit und ohne Bauträgerbindung MODUL II II Lerneinheit 1: Lerneinheit 2: Lerneinheit 3: Lerneinheit 4: Immobilienerwerb und Sachsicherheiten Grundstücksrecht, Erbbaurecht, Wohnungseigentumsrecht Die Grundschuld Das Grundbuch Darlehensvertrag, Sicherungsvertrag, Grundschuldbestellung MODUL III III Lerneinheit 1: Lerneinheit 2: Lerneinheit 3: Lerneinheit 4: Darlehensvergabe, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditprodukte Der Darlehensvertrag Bonitätsanalyse, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationspflichten der Bank Finanzierungstechnik, Bausparen KfW-Förderung, Versicherungen in der Wohnimmobilienfinanzierung MODUL IV IV Lerneinheit 1: Lerneinheit 2: Die problembehaftete Wohnimmobilienfinanzierung Krisenanzeichen und erste Maßnahmen Verwertung bei Wohnimmobilienkrediten Stand: , Änderungen vorbehalten 6 vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
7 3 Voraussetzungen und Ablauf 3 Voraussetzungen und Ablauf Der Lehrgang gliedert sich in eine Selbstlernphase, zwei Seminarblöcke von je zwei Tagen sowie eine dreistündige Abschlussklausur. An jedem der insgesamt vier Seminartage wird ein Modul des Lehrgangs als Präsenzveranstaltung unterrichtet. Für die Selbstlernphase erhalten die Lehrgangsteilnehmer rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Präsenzveranstaltungen umfangreiche Lernmaterialien zur Vorbereitung. Nach Beendigung der Präsenzveranstaltungen wird an einem gesonderten Termin eine dreistündige Abschlussklausur zu den Inhalten aller vier Module durchgeführt. Eine Abschlussklausur gewährleistet, dass das im Lehrgang vermittelte Wissen auf allen in der Sachkunde-Verordnung genannten Gebieten wie vom Gesetzgeber gefordert tatsächlich bei den Teilnehmern verfügbar ist. Jedes Modul wird von einem hierfür fachlich besonders geeigneten Dozenten mit langjähriger Erfahrung sowohl in der Bankpraxis als auch im Schulungsbereich gelehrt. Die Module können auch einzeln belegt werden. Für die Teilnahme an einem Modul erhält der Teilnehmer je 2 Credit Points. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist möglich, wenn innerhalb von 3 Jahren mindestens 6 Credit Points gesammelt wurden. 3.1 Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren in einem Kreditinstitut oder außerhalb eines Kreditinstitutes im Finanzbereich tätig sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Finanzbereich oder ein entsprechendes Hochschulstudium verfügen (siehe hierzu auch Abschnitt 1.1). 3.2 Formale Voraussetzungen zur Prüfungszulassung Zur schriftlichen Abschlussprüfung des Lehrganges werden ausschließlich die unter 3.1 genannten Personen zugelassen. 3.3 Anmeldung Die Anmeldung ist über die Webseite der vdppfandbriefkademie möglich: Nach der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 7
8 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) 4 Prüfung zum Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) 4.1 Art und Umfang Im Anschluss an den Lehrgang führt die vdppfandbriefakademie, nach Ablauf einer angemessenen Vorbereitungszeit von mindestens zwei Monaten, eine schriftliche dreistündige Prüfung zu den Inhalten des Lehrgangs durch. In dieser Prüfung sollen die Lehrgangsteilnehmer durch Beantwortung von Fragen zu den Inhalten des Lehrganges nachweisen, dass sie die vermittelten Kenntnisse tatsächlich erworben haben. Zur Prüfung zugelassen werden Teilnehmer, die innerhalb von 3 Jahren mindestens 6 von 8 Credit Points erworben haben. Eine Teilnahme an der Prüfung setzt daher die Teilnahme an mindestens drei von vier Modulen (Präsenzveranstaltung) des Lehrganges voraus. 4.2 Prüfungsregularien Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch eine Prüfungskommission. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem einzelnen der vier Prüfungsteile (MODULE I, II, III und IV) mindestens 50 % der jeweiligen Höchstpunktzahl sowie im Durchschnitt über alle Teile mindestens 70 % der gesamten Höchstpunktzahl erreicht hat. Die vdppfandbriefakademie informiert den Prüfungsteilnehmer schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung. Besteht ein Lehrgangsteilnehmer die Prüfung nicht, kann er zum nächsten von der vdppfandbrief Akademie angebotenen Prüfungstermin ohne erneute Teilnahme am Lehrgang die Prüfung ablegen. Es wird aber empfohlen, zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung eine ggf. aktualisierte Fassung des Studienmaterials zu verwenden, da sich Inhalt und Umfang des Prüfungsstoffes, z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, zwischenzeitlich verändert haben können. Die Prüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. Die Prüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden, wenn der Teilnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, zu einem Prüfungsteil nicht erscheint oder nach Meldung zur Prüfung zurücktritt. Die Prüfung gilt als nicht abgelegt, wenn der Teilnehmer nach Anmeldung zur Prüfung krankheitsbedingt an der Prüfung nicht teilnehmen kann oder diese wegen einer akuten Erkrankung nicht vollständig ablegen kann. Die Prüfung wird durch die vdppfandbriefakademie als nicht bestanden erklärt, wenn der Lehrgangsteilnehmer die Zulassung zur Prüfung erschlichen hat und/oder 8 vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
9 4 Prüfung eine Täuschungshandlung einschließlich Versuch oder Beihilfe hierzu begangen hat und/oder sich unerlaubter Hilfsmittel oder Helfer bedient und/oder gegen die Ordnung während der Prüfung verstößt und die Durchführung der Prüfung gefährdet. Angebliche Mängel des Prüfungsverfahrens oder eine während der Prüfung eingetretene Prüfungsunfähigkeit müssen unverzüglich, spätestens vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, gegenüber der vdppfandbriefakademie geltend gemacht werden. Steht das Ergebnis der Prüfungsarbeit fest, wird dem Teilnehmer das Ergebnis der Prüfung unverzüglich mitgeteilt und bei Bestehen eine Bestätigung über die Verleihung des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Real Estate Finance Specialist Residential (vdp), kurz REFS-R (vdp) ausgehändigt. Im Falle des Nichtbestehens oder der Nichtteilnahme an der Prüfung stellt die vdppfandbrief Akademie dem Lehrgangsteilnehmer auf Wunsch eine einfache Teilnahmebescheinigung aus. 4.3 Ungültigkeit der Prüfung Hat der Teilnehmer bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung der oben genannten Bestätigung bekannt, so wird die vdppfandbriefakademie nachträglich die Prüfung als nicht bestanden erklären. Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der Teilnehmer hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung der Bestätigung bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Teilnehmer die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, die Prüfung bestanden und die Bestätigung erhalten, so wird die Prüfung als nicht bestanden erklärt. Ist das Nichtbestehen der Prüfung festgestellt, so muss die Bestätigung als unrichtige Urkunde eingezogen werden. Verspätet sich der Lehrgangsteilnehmer, so kann er die versäumte Zeit nicht nachholen. Verspätet sich der Lehrgangsteilnehmer um mehr als 30 Minuten, so kann der Aufsichtführende den Lehrgangsteilnehmer von der Prüfung ausschließen. Das Verlassen des Prüfungsraumes ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtführenden zulässig. Schwerbehinderten Lehrgangsteilnehmern ist auf schriftlichen Antrag eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung um bis zu 1/4 zu gewähren, wenn die Art der Behinderung dies rechtfertigt. vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 9
10 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) 4.4 Aktualisierung erworbener Kenntnisse Fortbildungsverpflichtung Mit Erwerb des Titels verpflichtet sich der Fachberater entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (siehe Abschnitt 1.1) über die Aktualisierung zum Besuch von Auffrischungskursen zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Verpflichtend für die Gültigkeit des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) ist die Teilnahme an einer fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung im Umfang von mindestens einem Tag pro Jahr ab dem auf die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme folgenden Kalenderjahr. Die Weiterbildung muss sich auf das Tätigkeitsgebiet der privaten Baufinanzierung beziehen und eine Aktualisierung von Kenntnissen auf diesem Gebiet sicherstellen. Die vdppfandbriefakademie bietet zu diesem Zwecke mindestens einmal jährlich einen geeigneten eintägigen Auffrischungs-Lehrgang an. Auf Nachfrage können auch Weiterbildungen von Drittanbietern anerkannt werden. Über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung wird bei Besuch von Seminaren eines Drittanbieters gegen geeigneten Nachweis von der vdppfandbriefakademie eine Bescheinigung ausgestellt, die der Bestätigung über den Erwerb des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) beizufügen ist. Die vdppfandbriefakademie erhebt für die Überwachung der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung eine jährliche Administrationsgebühr Entzug des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) Wird die unter dargestellte Fortbildungsverpflichtung nicht eingehalten, wird die vdp PfandbriefAkademie eine angemessene Frist für das Nachholen der Fortbildung setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf verliert der Lehrgangsteilnehmer die Berechtigung, den Titel Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) zu führen Kündigung der Vereinbarung Beabsichtigt ein Lehrgangsteilnehmer, den Titel Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) nicht mehr zu führen bzw. die Fortbildungsverpflichtung nicht mehr einzuhalten, hat er die vdppfandbriefakademie hiervon umgehend in Kenntnis zu setzen. Die mit Erhalt des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) verbundene Vereinbarung über die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung kann bis drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Jahresende gekündigt werden. 10 vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
11 5 Kosten 5 Kosten PREISVERZEICHNIS Lehrgang, bestehend aus 4 Seminartagen (= 4 MODULE) einschließlich Selbstlernmaterial 2.400,00 Einzelbuchung eines Modules 600,00 Prüfungsteilnahme einschließlich Korrektur und Verleihung des Titels Fachberater Private Baufinanzierung (vdp) 1.200,00 Wiederholung der Prüfung 600,00 Überwachung der Aktualisierungsverpflichtung einschließlich der Erteilung von Nachweisen über deren Einhaltung 200,00 p. a. Alle vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten jeweils bis zur Veröffentlichung eines neuen Preisverzeichnisses. Kontakt vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstr Berlin +49 (0) info@pfandbriefakademie.de vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 11
12 FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) / REFS-R (vdp) 6 Sachkunde-Verordnung Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2016, Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 2. Mai 2016, S vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin
13 6 Sachkunde-Verordnung vdppfandbriefakademie GmbH, Berlin 13
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