Maklervertrag / Maklerauftrag

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1 Maklervertrag / Maklerauftrag zwischen Strasse, Hausnummer -im Folgenden Kunde oder Mandant genannt und Herschelmann Bettina und Gonsior Waldemar HERGON Makleragentur Strasse, Hausnummer Obernhäuser Straße Birkenfeld - im Folgenden Makler genannt 1. Rechtliche Stellung des Maklers Der Makler ist selbstständiger und freier Versicherungsvermittler, welcher rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt daher frei die Versicherungsinteressen des Kunden war. 2. Vertragsgegenstand Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang. Der Anhang ist Bestandteil des Vertrags. Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Kunden und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge. Diese Tätigkeit stellt im Verhältnis zur Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Nebenleistung dar. 3. Pflichten des Maklers Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrags folgende Hauptpflichten: a) Prüfung des Versicherungsbedarf einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Kunden; b) Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl des Versicherungsangebots, das für das jeweilige Risiko den wirtschaftlich sinnvollsten Versicherungsschutz bietet; der Makler wird dabei seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird; HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 1

2 c) Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und gegebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risikoumstände und Marktverhältnisse; d) Unterstützung des Kunden im Schaden- oder Leistungsfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die zugrunde liegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt oder übernommen wurden und von ihm betreut werden. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass sich die Beratungs- und Vermittlertätigkeit des Maklers nur auf Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Von der Beratung sind Direktversicherungsunternehmen ausgenommen, ebenso die Betreuung von mit Direktversicherern bestehenden Versicherungsverträgen. Der Makler erhält ausreichen Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertrags vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Der Makler kann nicht gewährleiten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme des Risikos erklärt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt, sofern der Kunde seien versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt. Die für die Legitimation des Maklers gegenüber den Versicherern notwendig Vollmacht ist in einer gesonderten Urkunde niedergelegt (sog. Maklervollmacht). 4. Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Versicherern dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte (z.b. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist (z.b. Ombudsverfahren). Für eigene Versicherungsanalysen nimmt der Makler Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. 5. Risikoänderungen Dem Kunden obliegt es, vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen (z.b. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung etc.), dem Makler unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine dahingehende Unterlassung evtl. den Versicherungsschutz verringert bzw. ausschließen kann. 6. Vergütung Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; diese ist Bestandteil des Versicherungsprämie. 7. Haftung Für die schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten haftet der Makler gemäß 63 VVG und 98 HGB unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 2

3 8. Vertragsdauer Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat schriftlich kündigen. 9. Vertragsdurchführung Der Makler bedient sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Maklervertrag, insbesondere zur Durchführung der Vermittlung und Verwaltung der von ihm vermittelten und verwalteten Verträge, u.a. der: Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstrasse 25 in München INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, Sportplatzweg 15 in Leipzig Patronus GmbH Sportplatzweg 150 in Leipzig PROCHECK24 GmbH, Erika-Mann-Strasse 66 in München VersicherungsCheck24 AG, Max-Planck-Strasse 37A in Köln Ino24 AG Insurance Solutions Riedbachstrasse 5 in Pleidelsheim Insurance Profiler GmbH, Hackerbrücke 6 in München Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Strasse 1 in München 10. Rechtsnachfolge Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme in Wege der Rechtsnachfolge (z.b. Verkauf des Geschäftsbetriebes des Maklers, Tod des Maklers) ein. Der Makler wird dem Kunden eine evtl. geplante Rechtsnachfolge rechtzeitig mitteilen. Sofern der Kunde hiergegen nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht, ist der Rechtsnachfolger berechtigt, das Vertragsverhältnis fortzuführen. 11. Datenschutz / Datenschutzrechtliche Einwilligung a) Soweit im Rahmen der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Maklervertrages personenbezogene Daten des Kunden zu erhaben, verarbeiten oder nutzen sind, wird auf die dem Maklervertrag gesondert beiliegende Einwilligungserklärung Datenschutz verwiesen, die sowohl Datenschutzhinweise beinhaltet wie auch eine für viele Leistungen des Maklers erforderliche Einwilligung abfragt. b) Soweit der Kunde gesondert einwilligt, möchte der Makler alle ihm vom Kunden bekanntgegebenen personenbezogenen Daten des Kunden darüber hinaus auch dazu nutzen, den Kunden werblich über Produkte und Dienstleistungen aus den Versicherungssparten Krankenversicherung, Lebensversicherung und Sachversicherung zu informieren. Es kann sich dabei um Produkte und Dienstleistungen von verschiedenen Anbietern (meinst Versicherungen) aber auch Dienstleistungen des Maklers selbst handeln. Die Information des Kunden erfolgt per Post, nur sofern vom Kunden ausdrücklich gewünscht, auch per , Newsletter, Fax, SMS sowie Telefon. Der Kunde kann mit Wirkung für die Zukunft der vorgenannten Nutzung seiner Daten durch den Makler jederzeit widersprechen. 12. Schlussbestimmungen a) Sollte die Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags als Ganzes. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzten, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt entsprechend für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 3

4 b) Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Der Versicherungsmakler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er kann daher die Interessen des Versicherungsnehmers wirksam vertreten. Dies erfordert allerdings, dass der Versicherungsmakler über alle für das jeweils versicherte Risiko maßgeblichen Umständen möglichst vollständig informiert ist. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich deshalb, dem Versicherungsmakler alle hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen, insbesondere ihn auch ungefragt auf alle sich während der Laufzeit des Vertrages ergebenden und nicht offenkundigen Veränderungen der Gefahrenumstände hinzuweisen. Den Versicherungsmakler trifft kein Verschulden, wenn er vom Versicherungsnehmer über Gefahrumstände falsch informiert wurde oder der Versicherungsnehmer auf Fragen nach Gefahrumstände geschwiegen hat, es denn, dem Versicherungsmakler war erkennbar, dass die Antwort des Versicherungsnehmer falsch oder unvollständig war. Der Versicherungsmakler verpflichtet sich dem Versicherungsnehmer gegenüber zur umfassenden Aufklärung und Dokumentation. Datenschutzrechtliche Einwilligung: Ja, ich willige mit meiner folgenden Unterschrift außerdem in die Erhebung und Verwendung meiner personenbezogener Daten zu meiner Information ein, wie vorstehend in Ziffer 11.b) im Einzelnen beschrieben. Ja, dies soll auch per , Newsletter, Fax, SMS, WhatsApp sowie Telefon erfolgen (wenn nicht angekreuzt, erfolgt nur eine postalische Information). Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde /Mandant HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 4

5 Anhang Zum Versicherungsmaklervertrag zwischen Strasse, Hausnummer -im Folgenden Kunde oder Mandant genannt und Herschelmann Bettina und Gonsior Waldemar HERGON Makleragentur Strasse, Hausnummer Obernhäuser Straße Birkenfeld - im Folgenden Makler genannt Der Versicherungsmaklervertrag beginnt am Und bezieht sich auf folgende Versicherungszweige, -sparten bzw. -arten: a) b) c) d) e) Unterschrift Makler Unterschrift Kunde/Mandant Das Maklermandat ist bei unveränderten Vertragsbedingungen erweitert auf: a) Versicherungszweig/-sparte/-art Ab (Datum) Unterschrift Makler Unterschrift Kunde / Mandant b) c) d) HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 5

6 Hier finden Sie eine Auflistung aller Versicherungsgesellschaften, auf die wir für Ihre individuelle Beratung zurückgreifen können. Leben, Rente & Berufsunfähigkeit Allianz Lebensversicherung Alte Leipziger ARAG Asstel AXA / DBV Lebensversicherung Baloise Vie Luxembourg S.A. Barmenia Basler Lebensversicherungs-AG Bayerische Canada Life CARDEA.life cash.life Concordia Condor Continentale Credit Life AG DEVK Dialog DWS ERGO Lebensversicherung AG ERGO-DANV Europa Generali Gothaer Lebensversicherung Hannoversche Lebensversicherung Hanse Merkur HDI Heidelberger Leben Helvetia Inter Inter Risk LLH Landeslebenshilfe LV 1871 Moneymaxx Monuta Versicherungen Münchener Verein Neue Leben Nürnberger Prisma Life Quantum Leben / Argyle Quantum Leben / Life Cap Quantum Leben / MPC Capital Concepts R+V SDK Signal Iduna Skandia Standard Life Stuttgarter Swiss Life Universa Versicherungskammer Bayern VHV Versicherung Volkswohl Bund VPV Württembergische WWK Zurich Sachversicherung AGILA Haustierversicherung AG Alte Leipziger (Sach)/Rechtsschutz Union Ammerländer Versicherung VVaG ARAG Rechtsschutz/Sach Auxilia /KS AXA Sachversicherung Baden-Badener Basler Securitas Versicherungs-AG Bavaria Direkt / OVAG Bayerische Sach BGV Badische Versicherung Condor Continentale DA Direkt D.A.S. Deurag DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Domcura ERGO Generali Gothaer Sachversicherungen Grundeigentümer-Versicherung VVaG Haftpflichtkasse Darmstadt Hanse Merkur HDI Helvetia Hiscox Europe Underwriting Limited Inter Janitos Mannheimer AG Holding Medien-Versicherung a.g. NRV Rechtsschutz AG Nürnberger NV Versicherungen VVaG Rhion Versicherung AG Roland Rechtsschutz R+V / KRAVAG Sachversicherung Signal Iduna Universa Versicherungskammer Bayern VHV Versicherung Volkswohl Bund VPV Waldenburger Versicherung AG Würzburger Würzburger Travel Secure Zurich Kranken Voll & Kranken Zusatz Allianz Krankenversicherung Alte Oldenburger ARAG AXA Krankenversicherung Barmenia Bayerische KV BBKK ( Consal) BDAE BKK Pfalz BKK Salus Care Concept AG Central Concordia Continentale CSS Versicherung Deutsche Familienversicherung Deutscher Ring DEVK DKV Domcura Gothaer Krankenversicherung Hallesche Hanse Merkur Inter Janitos LKH Mannheimer Krankenversicherung Münchener Verein Nürnberger R+V SDK Signal Iduna Stuttgarter TK Techniker Krankenkasse Union Krankenversicherung Universa VPV Württembergische HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 6

7 Vollmacht Der Kunde / Mandant -Vollmachtgeber- Strasse, Hausnummer Bevollmächtigt hierdurch die Versicherungsmakler Herschelmann Bettina und Gonsior Waldemar HERGON Makleragentur Strasse, Hausnummer Obernhäuser Straße Birkenfeld Ihn in seinen Versicherungsangelegenheiten wie folgt zu vertreten bzw. für ihn tätig zu werden: 1. Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Willenserklärungen zum Zweck des Abschlusses, der Änderung sowie der Beendigung von Versicherungsverträgen. 2. Abgabe von Wissenserklärungen (z.b. Anzeigen zur Erfüllung von Obliegenheiten etc.) gegenüber Versicherern und sonstigen Dritten. 3. Geltendmachung von Leistungsansprüchen im Rahmen der Schadenbearbeitung für Vollmachtgeber gegenüber Versicherern. 4. Vertretung des Vollmachtgebers bei der Korrespondenz mit Versicherern sowie Behörden durch den Versicherungsmakler, über den sämtliche Korrespondenz zu führen ist. 5. Entgegennahme von Leistungen (Versicherungsleistung, Entschädigungszahlungen) von den Versicherern im Rahmen der Schadenbearbeitung für den Vollmachtgeber sowie von Beitragserstattungen durch die Versicherer. 6. Berechtigung, bei der Erfüllung seiner Aufgaben Untervollmachten an Finanzdienstleiter, namentlich Maklerpools, zu erteilen und den Vertrag auf Dritte zu übertragen. 7. Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Ort, Datum Vollmachtgeber HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 7

8 HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 8

9 Einwilligungserklärung Datenschutz bzw. Strasse, Hausnummer 1. Überblic k und Inhalt dieser Erklärung Sie wünschen im Rahmen Ihres Maklerauftrages durch den Makler Herschelmann Bettina und Gonsior Waldemar HERGON Makleragentur Strasse, Hausnummer Obernhäuser Straße Birkenfeld Die Vermittlung eines Versicherungsvertrags und/oder einer Finanzanlage, jeweils samt dazugehöriger Beratung ( im Folgenden kurz Vermittlung ). Dazu werden Ihre von ihnen im Rahmen von Datenaufnahmen, Beratungsdokumentationen, Vertragsantrag oder -abschluss sowie der Vertragsbetreuung angegebenen personenbezogenen Daten benötigt (im Folgenden kurz: Daten ). Die damit verbundene Erhebung und Verwendung Ihrer Daten ist zum Teil per gesetzlicher Erlaubnis gestattet, etwa soweit zur Erfüllung des Vertrags mit Ihnen erforderlich. Zum Teil etwa Ihrer Gesundheitsdaten betreffend verlangt das Gesetz die Erteilung einer zusätzlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung. Die Erteilung dieser Einwilligung ist Gegenstand des hiesigen Dokuments, das zudem Ihrer datenschutzrechtlichen Information dient. 2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten a) Information für Sie: Ihre Daten werden vom Makler im Rahmen Ihres Vermittlungsauftrages zur vertragsbezogenen Beratung und Bearbeitung Ihres Antrages erhoben, verarbeitet und genutzt sowie vom Makler zu diesem Zweck an von ihm angefragte Anbieter übermittelt und von diesen zur Antragsprüfung gespeichert und genutzt. Soweit Gegenstand eines Auftrags von Ihnen an den Makler, können vom Makler zur Betreuung bereits zwischen Ihnen und Anbietern bestehender Verträge ebenfalls Daten von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung hinsichtlich Ihrer Gesundheitsdaten: Hinsichtlich meiner von mir für die beauftragte Vermittlung einer Versicherung angegebenen Gesundheitsdaten willige ich ein, dass der Makler und die von ihm angefragten Anbieter die von mir in meinen Antrag genannten und zukünftig von mir mitgeteilten Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten (insbesondere auch speichern und übermitteln) sowie nutzen dürfen, soweit dies jeweils zur Beratung, Vermittlung und Prüfung meines Antrages sowie zur Betreuung meiner Verträge erforderlich ist. Soweit ich den Makler mit der Betreuung von schon bestehenden Verträgen beauftragt habe, erstreckt sich meine vorstehende Einwilligung auch für die zu diesen Verträgen gehörenden Gesundheitsdaten. b) Information für Sie: Um Ihnen möglichst viele Vergleichsmöglichkeiten und Tarife möglichst vieler Anbieter anbieten zu können, arbeitet der Makler mit Maklerpools: Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstrasse 25 in München INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, Sportplatzweg 15 in Leipzig Patronus GmbH Sportplatzweg 150 in Leipzig PROCHECK24 GmbH, Erika-Mann-Strasse 66 in München VersicherungsCheck24 AG, Max-Planck-Strasse 37A in Köln Ino24 AG Insurance Solutions Riedbachstrasse 5 in Pleidelsheim Insurance Profiler GmbH, Hackerbrücke 6 in München Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Strasse 1 in München zusammen (im folgenden Maklerpool genannt). Es handelt sich um die führenden Maklerpools in Deutschland, der angeschlossene Makler bei der Anbahnung, insbesondere der Einholung von Vergleichstarifen und angeboten, der Begründung und der Durchführung von Verträgen zwischen HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 9

10 Kunden (wie Ihnen) und Produktanbietern (wie z.b. Versicherungsunternehmen) sowie bei der Kommunikation mit den Produktanbietern unterstützt. Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung dazu: Ich willige ein, dass der Makler betreffs der von mir beauftragten Vermittlung und/oder Betreuung sich der im Einzelnen zuvor genannten Unterstützung der Maklerpools bedient und dem Maklerpool dazu die von mir in meinem Auftragt und zukünftig von mir mitgeteilten personenbezogenen Daten, auch meine Gesundheitsdaten, übermitteln und der Maklerpool oder ein durch den Makler benannter Dritte die übermittelten Daten dazu sowie zur damit verbundenen Kommunikation mit den jeweiligen Anbietern, verwenden darf. c) Information für Sie: Kommt aufgrund der Vermittlung des Maklers mit einem Anbieter eine Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und Ihnen zustande und/oder übernimmt der Makler die Betreuung eines bereits bestehenden Vertrags, benötigten der Makler sowie Maklerpool zum Zwecke der Folgebetreuung des jeweiligen Vertrags von dem Anbieter verschiedene für die Vertragsbetreuung nötige Rückinformation. Dazu können Ihre personenbezogenen Daten, auch Ihre Gesundheitsdaten, gehören. Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung dazu: Ich willige ein, dass der Makler sowie Maklerpool von den Anbietern, mit denen ich durch die Vermittlung des Maklers eine Vertragsbeziehung habe, jeweils die zum Zweck der Betreuung meines Vertrages erforderlichen Daten, auch diesbezügliche Gesundheitsdaten, erhalten und die Daten jeweils zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen dürfen. Meine vorstehende Einwilligung erstreckt sich auch auf Daten von bereits bestehenden Verträgen, die von dem Makler auftragsgemäß zur Betreuung übernommen wurden. d) Information für Sie: Damit im Falle der Veräußerung des Unternehmens des Maklers an einen Nachfolger Ihr Vertrag durch den Nachfolger lückenlos weiterbetreut werden kann, benötigt der Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten inklusive etwaiger von Ihnen angegebenen Gesundheitsdaten. Vor einer solchen Übertragung wird der Makler Sie darüber sowie über den Rechtsnachfolger gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben sodann die Möglichkeit, der Übertragung zu wiedersprechen. Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung dazu: Ich willige ein, dass der Makler im Falle der Veräußerung seines Unternehmens meine ihm von mir bekanntgegebenen oder von den Anbietern erhaltenen Daten inkl. meiner Gesundheitsdaten an den Rechtsnachfolger weitergeheben und dieser die Daten zum Zwecke der Betreuung meiner Verträge und zu meiner Beratung verwenden darf, soweit ich nach entsprechender vorheriger Information nicht zuvor widersprochen habe e) Information für Sie: Empfänger Ihrer Daten können neben den vom Makler angefragten Anbietern und Maklerpool auch vom Makler eingeschaltete technische Dienstleister sein (Betreiber von Vergleichsrechnen, Kundenverwaltungssoftware; etc.) Voraussetzung für deren Einschaltung ist deren datenschutzkonforme vertragliche Verpflichtung. Die Erteilung Ihrer Einwilligung ist freiwillig. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, sowie einzelne der obigen Einwilligungspassagen streichen. Wenn das Vorliegen einer Einwilligung allerdings Voraussetzung dafür ist, dass der Makler den von Ihnen erteilten Auftrag erfüllen kann, kann unter Umständen eine Leistungseinschränkung oder sogar Beendigung des Maklervertrags die Folge sein. Mit der folgenden Unterschrift erteilen Sie ausdrücklich Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung, Umfang wie vorstehend im Detail. Ort, Datum Unterschrift Kunde /Mandant HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 10

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungsmakler 1 Vertragsgegenstand Der Versicherungsmaklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten Versicherungsverträge, für die eine Vermittlertätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte. Es kann schriftlich gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf weitere Verträge erstrecken soll. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung der gewünschten Verträge des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst. 2 Pflichten des Mandanten Der Mandant ist fortwährend zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag, Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben. Bei der Bearbeitung jeder Vermittlungsanfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der vom Mandanten dem Makler dargelegte Sachverhalt ist als vollständige, wahrheitsgemäße und abschließende Beratungsgrundlage für den Makler anzunehmen. Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Mandant selbst erst später eigene Kenntnis erhält. Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und konzepte des Maklers nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte (z.b. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt der Makler Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen. Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogenen Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen. 3 Aufgaben des Maklers Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Mandantenwünschen und -bedürfnissen entsprechen können. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind, mit Ihm zusammen zu arbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Direktversicherer werden von dem Makler nicht berücksichtigt. Nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler nur dann berücksichtigt, wenn er darauf durch bestehende Courtagezusage zum Deckungsgeber Zugriff hat und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten von Deckungskonzeptanbietern gezahlt wird. Der Makler erhält vom Mandanten in jedem Fall ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit dem Makler im Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass Zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine Versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt. Der Mandant kann jeder Zeit die Überprüfung und die Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risikos-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Mitteilung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. So dann übernimmt der Makler eine Überprüfung der Verträge an Hand der veränderten Recht-, Risikos- und Marktverhältnisse und veranlasst nach Weisung des Mandanten ggf. die Änderung der Verträge. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Maklers erteilt dieser auf Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis. Erklärungen die der Makler im Auftrage seines Mandanten an die Produktgeber weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet. 4 Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich der persönlich beratende Vermittler, welcher in der zuerteilenden Erstinformation nach 11 VersVermV zu benennen war. Er ist selbstständiger Versicherungsvermittler mit eigener Zulassung und kein Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfe des Maklers. Die Haftung eines Maklers für die Verletzung seiner Pflichten einschließlich einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach 60,61,63 VVG- sowie seine Verwaltungs- und HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 11

12 Betreuungspflichten ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadenfall nach 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Der Mandant hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigenen Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen. Für Vermögensschäden, die dem Mandanten in Folge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen haftet der Makler nicht. Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Mandant Kenntnis von dem Schaden und der Person des ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die in 4 Abs. 2,3, 4 und 5 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen. Für Fehlberatung oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten, ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler nach, dass der Makler Vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt hat. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen für Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Produktgeber oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht. Eine Haftung des Maklers für sonstige Unterlagen von Produktgebern ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Maklers für Ausdrucke und Ergebnisse von Software von Dritten (z.b. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen etc.) eine Haftungsverantwortung des Makler für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. 5 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Mandanten gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderung des Mandanten nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6 Erklärungsaktion Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderungen eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt. 7 Datenschutzerklärung und Maklervollmacht Die Berechtigung des Maklers zur Erhebung, Speicherung und Verwendung der Kundendaten, sowie zur Vertretung des Mandanten ergeben sich jeweils aus einer separaten Erklärung. 8 Rechtsnachfolge Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Sinne der Vertragsübernahme trift dies insbesondere zu für den Maklerpool INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, die Patronus GmbH und die RKL GmbH, Vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in Leipzig, Sportplatzweg 15, sowie Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, München. 9 Vollmacht SEPA Abbuchung Der Mandant erteilt dem Makler und dessen Rechtsnachfolger Vollmacht bezüglich der Erteilung von Lastschriftaufträgen zu Lasten des Kontos des Mandanten gegenüber Gesellschaften zur Abbuchung der Versicherungsprämien, Sparbeiträgen, bzw. sonstiger Entgelte. 10 Schlussbestimmungen Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Maklers. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. HERGON Versicherungsmaklervertrag Version 05/2015 Seite 12

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