Oberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof
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- Susanne Böhme
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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach , Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Josef Kunz Leiter der Abteilung Straßenbau HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) ref-stb17@bmvbs.bund.de Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2013 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ( ZTV-ING ) a) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 vom StB 17/ / b) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2013 vom StB 17/ / Aktenzeichen: StB 17/ / Datum: Bonn, Anlagen: 1. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dez Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30.April 2013 (!) 3. Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dez ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz
2 Seite 2 von 4 A. (1) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden 2003 bekannt gegeben und zuletzt mit ARS Nr. 15/2013 vom mit dem Stand April 2013 fortgeschrieben. (2) Mit ARS Nr. 22/2012 vom erfolgte die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erforderte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). (3) Bei Anwendung der Eurocodes sind die ZTV-ING sowie die Liste der Hinweise zu den ZTV-ING in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen bzw. zu beachten und ggf. projektbezogen zu vereinbaren. (4) Für Projekte, bei denen noch die DIN-Fachberichte zugrunde gelegt werden, bleibt aufgrund des Mischungsverbotes von alten und neuen Regelwerken die ZTV-ING - Ausgabe März 2012, die mit ARS Nr. 13/2012 bekannt gegeben wurde, grundsätzlich maßgebend. Hierbei sind jedoch die technischen Änderungen der nachfolgenden Fortschreibungen der ZTV-ING vom Dez. 2012, April 2013 sowie Dez. 2013, soweit diese nicht im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Eurocodes stehen, aber erforderlich und zutreffend sind, projektbezogen zu vereinbaren. (5) Die jeweils letzten Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die derzeit unveränderten Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 gemäß Anlage 2 einzubeziehen. (6) Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV- ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter: / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brücken- und Ingenieurbau (7) Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING: 5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung 7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl 8-2 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt 9-3 Bauwerke - Lärmschutzwände
3 Seite 3 von 4 Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden. (1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte: B. 1-2 Allgemeines - Technische Bearbeitung 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen 3-1 Massivbau - Beton 3-4 Massivbau - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 3-5 Massivbau - Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen 4-3 Stahlbau, Stahlverbundbau - Korrosionsschutz von Stahlbauten 8-4 Bauwerksausstattung - Rückhaltesysteme 8-5 Bauwerksausstattung - Entwässerungen 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke (2) Diese Abschnitte sind in der Übersicht über den Stand der ZTV- ING - Ausgabe Dezember 2013 (Anlage 1) durch Fettdruck des Bearbeitungsstandes 12/2013 hervorgehoben. Diese neue Übersicht dokumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl die neuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte. C. (1) Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-ING sind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Der unverändert aktuelle Stand ergibt sich aus der Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30.April 2013 (Anlage 2). Nicht mehr in der Liste aufgeführte Hinweisblätter entfallen. (2) Soweit die Hinweise zu den ZTV-ING für die jeweilige Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen aufzunehmen bzw. zu vereinbaren. D. (1) Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigen Bauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen: Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2013 ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2013 Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 (!) Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren )
4 Seite 4 von 4 (2) Bei Anwendung der DIN-Fachberichte sind die Ausführungen unter A., Absatz (4) zu beachten. (3) Das ARS Nr. 15/2013 vom mit Bekanntgabe der ZTV-ING - Stand April wird hiermit aufgehoben. (4) Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens bitte ich mir zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend verfahren wird. (5) Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren. (6) Für noch auf der Grundlage der DIN-Fachberichte vorgesehene Projekte bleibt unter Bezug auf die Ausführungen unter A., Absatz (4) die Fassung der ZTV-ING - Ausgabe März noch für eine Übergangszeit auf der Homepage der BASt verfügbar. (7) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt, Heft 01/2014 vom veröffentlicht. Im Auftrag Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Josef Kunz
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Dezember 2013 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Seite / Technische Bearbeitung 2 Grundbau 1 Baugruben Seite / Prüfungen während der Ausführung Seite / Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus Seite /2012 Seite / Gründungen 3 Massivbau 1 Beton Seite / Wasserhaltung Seite / Stützkonstruktionen Seite /2013 Seite / Bauausführung Seite / Bauwerksfugen Seite / Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Seite / Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Seite / Mauerwerk Seite /2012 Stand Seite 1 von 3
6 Teil: Abschnitt: Stand 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau Seite / Stahlverbundbau Seite / Korrosionsschutz von Stahlbauten Seite / Seile und Kabel in Bearbeitung 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln in Bearbeitung 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Seite / Offene Bauweise Seite / Maschinelle Schildvortriebsverfahren Seite / Betriebstechnische Ausstattung Seite / Abdichtung 6 Bauverfahren 1 Traggerüste Seite /2007 Seite / Taktschiebeverfahren Seite / Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Seite / Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff Seite / Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem Seite / Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Seite /2003 Stand Seite 2 von 3
7 Teil: Abschnitt: Stand 8 Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer Seite / Fahrbahnübergänge aus Asphalt Seite / Lager und Gelenke Seite / Rückhaltesysteme Seite / Entwässerungen Seite / Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten Seite Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken 04/2013 Seite / Bewegliche Brücken Seite / Lärmschutzwände Seite / Wellstahlbauwerke Seite / Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Seite /2013 Stand Seite 3 von 3
8 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Liste der Hinweise zu den ZTV-ING Stand: 30. April 2013 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Abruf der Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile nach ZTV-ING Stand: Technische Bearbeitung 3 Prüfungen während der Ausführung 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus 2 Grundbau 1 Baugruben 2 Gründungen 3 Wasserhaltung 4 Stützkonstruktionen 3 Massivbau 1 Beton Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm Bauausführung Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring Bauwerksfugen 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen 6 Mauerwerk Stand Seite 1 von 3
9 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau 2 Stahlverbundbau 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Seile und Kabel 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Hinweise zu Anhang A - Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU) 2 Offene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Maschinelle Schildvortriebsverfahren Hinweise zu Planung und Entwurf Betriebstechnische Ausstattung Hinweise zu Planung und Entwurf Abdichtung 6 Bauverfahren 1 Traggerüste 2 Taktschiebeverfahren 3 Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Stand Seite 2 von 3
10 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 7 Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen- Schweißbahn Hinweise zur Anwendung Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen- Schweißbahnen Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem 5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Hinweise zur Anwendung Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer 2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt 3 Lager und Gelenke 4 Rückhaltesysteme 5 Entwässerungen 6 Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9 Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken 2 Bewegliche Brücken 3 Lärmschutzwände 4 Wellstahlbauwerke 10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Stand Seite 3 von 3
11 Anlage 3 zum ARS 25/2013 vom Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2013 In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitt 1-2: Anpassung an die aktuellen europäischen Normen sowie Ergänzung der Kranfundamente unter (2). Abschnitt 2-4: Die Höhenbegrenzung von 6 m für gestapelte Konstruktionen wurde auf Gabionenkonstruktionen beschränkt. Abschnitt 3-1: Die Anforderungen an den Nachweis des Frost-Tausalz-Widerstandes von Beton der Expositionsklasse XF4 mit dem CDF-Verfahren wurde präzisiert. Abschnitt 3-4: Zukünftig ist eine Leistungserklärung gemäß BauPVO vorzulegen. Für Spritzbeton hat sich der normative Verweis geändert: Eignungsprüfungen sind nach DIN EN in Verbindung mit DIN durchzuführen. Abschnitt 3-5: Zukünftig ist eine Leistungserklärung gemäß BauPVO vorzulegen. Falls Bohrkanaldurchmesser abweichend von der Eignungsprüfung eingesetzt werden sollen, sind bauwerksspezifische Eignungsnachweise zu erbringen. Ein etwaiges Verdämmen ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen. Abschnitt 4-3: Änderung der Regelungen zu den Abnahmeprüfzeugnissen 3.2 im Rahmen der Qualitätssicherung der Beschichtungsstoffe und systeme sowie Aufnahme von Beschichtungssystemen für Brückenseile. Abschnitt 8-4: Festlegung unter 2.2.4, dass nunmehr alle Stahlgeländer und Geländererhöhungen grundsätzlich eine Feuerverzinkung erhalten. Abschnitt 8-5: Bei Verwendung von glasfaserverstärkten Kunststoffrohrleitungen werden zur Vermeidung von Undichtigkeiten an den Muffenstößen infolge der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoefizienten (Beton/Kunststoff) für die Rohraufhängungen alle 20 m Längsaussteifungen gefordert. Abschnitt 10-1: Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grundlage der durch die AG und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING. Stand Seite 1
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