Erläuterungen zum Verfahren V3

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1 Erläuterungen zum Umgang mit positiv bewerteten Gesteinskörnungen, die auf den Listen der Geprüften, AKR-unbedenklichen Vorkommen von groben Gesteinskörnungen für den Einsatz in Fahrbahndecken aus Beton gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 (Verfahren V3) geführt werden. Mit Anwendung des ARS 04/2013 [1] und in der Handhabung der Geprüften, AKR-unbedenklichen Vorkommen von groben Gesteinskörnungen für den Einsatz in Fahrbahndecken aus Beton (kurz: AKR-Gesteinslisten) [2, 3] haben sich zwangsläufig Diskussionspunkte ergeben, die mit diesen Erläuterungen klargestellt werden sollen. Weiterhin sollen diese Erläuterungen den Umgang mit den AKR-Gesteinslisten und deren Anwendung in der Praxis vereinfachen. Es wird aufgezeigt, welche Nachweise und Unterlagen vom Auftragnehmer bei einem Bauvorhaben für Beton der Feuchtigkeitsklasse WS (Belastungsklasse Bk 1,8 und größer gemäß RStO 12) beim Auftraggeber einzureichen sind, wenn Gesteinskörnungen der AKR-Gesteinslisten eingesetzt werden (Abb. 1). Art und Umfang der Nachweisführung unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob die grobe Gesteinskörnung aufgrund einer AKR-Performance- (Verfahren V1) oder einer WS-Grundprüfung (Verfahren V2) in die AKR-Gesteinslisten aufgenommen wurde. (Die Verfahren V1 und V2 sind im ARS Nr. 04/2013 und der zugehörigen Anlage [1] erläutert.) Wird im Verfahren V3 Bezug auf eine AKR-Performance- (Verfahren V1) [2] genommen, muss der Auftragnehmer eine gültige Rezepturbewertung des AKR-Gutachters beim Auftraggeber einreichen. Voraussetzung für diese Rezepturbewertung ist u. a. ein Eignungsnachweis der groben Gesteinskörnung analog der WS-Bestätigungsprüfung der WS-Grundprüfung. Weiterhin muss der Auftragnehmer dem AKR-Gutachter vorab die für die Rezepturbewertung erforderlichen Nachweise zum Zement, zu den Gesteinskörnungen und zur Betonrezeptur (Betonerstprüfung gemäß TL Beton [4]) übergeben. Der AKR-Gutachter beurteilt die Betonrezeptur und die Ausgangsstoffe im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit den Angaben in der AKR-Gesteinsliste (Verfahren V1; Spalten 9-12) und den Festlegungen im Gutachten zur AKR-Performance- und führt ggf. weitere Untersuchungen durch. Das Gutachten zur Betonrezeptur ist zusammen mit der Betonerstprüfung spätestens 7 Tage vor Betonierbeginn beim Auftraggeber einzureichen. Bezieht sich das Verfahren V3 auf eine WS-Grundprüfung (Verfahren V2) [3], dann beurteilt der Auftraggeber die Betonrezeptur und die Einhaltung der Anforderungen an die Ausgangsstoffe. Ein Gutachten zur Betonrezeptur ist nicht erforderlich. Dem Auftraggeber sind die Betonerstprüfung gemäß den TL Beton-StB [4] inklusive der Nachweise zu den Betonausgangsstoffen und eine gültige WS-Bestätigungsprüfung für die grobe Gesteinskörnung (d 2 mm) vorzulegen. Die WS- Bestätigungsprüfung wird durch den AKR-Gutachter oder die Überwachungsstellen auf Veranlassung des Herstellers der groben Gesteinskörnungen durchgeführt (vgl. Anlage zum ARS 04/2013, Abschnitt 3) und ist vom Auftragnehmer beim Gesteinskörnungslieferanten anzufordern. In Abbildung 1 ist als Hilfestellung für den Auftragnehmer dargestellt, welche en er vornehmen muss und welche Unterlagen er in Abhängigkeit des gewählten Verfahrens beim Auftraggeber einreichen muss. Tabelle 1 richtet sich in erster Linie an die Auftraggeber. Hier sind für das jeweilige Verfahren die Anforderungen an die Betonausgangsstoffe bzw. an die Betonrezeptur aufgeführt. Außerdem zeigt sie, welche Unterlagen der Auftragnehmer beim Auftraggeber einzureichen hat und wer diese Unterlagen prüfen muss (Auftraggeber () / Gutachter (GA)). 1

2 Literatur [1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2013 (kurz ARS 04/2013) und Anlage zum ARS: Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), Bonn, 22. Januar 2013 (ARS Nr. 04/2013; Anlage zum ARS 04/2013) [2] Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Geprüfte, AKR-unbedenkliche Vorkommen von groben Gesteinskörnung für den Einsatz in Fahrbahndecken aus Beton AKR-Performanceprüfung (Verfahrensbeschreibung V3). (AKR-Gesteinsliste Performanceprüfung (Verfahren V1)) [3] Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Geprüfte, AKR-unbedenkliche Vorkommen von groben Gesteinskörnung für den Einsatz in Fahrbahndecken aus Beton WS Grundprüfung (Verfahrensbeschreibung V3). (AKR-Gesteinsliste WS Grundprüfung (Verfahren V2)) [4] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV; Arbeitsgruppe Betonbauweisen (Hrsg): Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton - TL Beton-StB 07: TL Beton-StB 07; Ausgabe Köln: FGSV-Verlag, 2007 (FGSV R1) 2

3 Start Einsatz von positiv bewerteten Gesteinskörnungen gemäß Verfahren V3 Gesteinskörnung wird auf den AKR-Gesteinslisten geführt Ist die Gesteinskörnung gemäß bestandener AKR-Performance- (Verfahren V1) gelistet? Die Gesteinskörnung ist gemäß bestandener WS-Grundprüfung (Verfahren V2) gelistet Stimmen die Eigenschaften des zum Einsatz kommenden Betons mit den Werten der AKR-Performance- überein? Zementart: [Spalte 9] Zementgehalt: z [Wert Spalte 10] Wasserzementwert Beton: w/z [Wert Spalte 11] Alkaligehalt Zement: Na 2O-Äquivalent [Wert Spalte 12] Festlegung der weiteren Vorgehensweise durch den AKR-Gutachter Liegt eine aktuelle Rezepturbewertung zur Betonzusammensetzung des Bauvorhabens vor? Aussteller: AKR-Gutachter Gültigkeit: max. 6 Monate Rezepturbewertung beim AKR-Gutachter beauftragen / anfordern Betonzusammensetzung kann verwendet werden Vom Auftragnehmer beim Auftraggeber einzureichende Unterlagen: Betonerstprüfung Rezepturbewertung durch den AKR-Gutachter A 3

4 A Liegt eine aktuelle WS- Bestätigungsprüfung zur groben Gesteinskörnung vom Gesteinskörnungshersteller vor? Aussteller: AKR-Gutachter oder Überwachungsstelle Probenahme: max. 3 Monate vor Betonierbeginn; Gültigkeit: max. 6 Monate WS-Bestätigungsprüfung beim Gesteinskörnungshersteller beantragen Gesteinskörnung kann verwendet werden Vom Auftragnehmer beim Auftraggeber einzureichende Unterlagen: Betonerstprüfung WS-Bestätigungsprüfung Prüfzeugnis Zement gemäß TL-Beton StB 07 Ggf. Eignungsnachweis zum Sand gemäß ARS 04/2013 Ende Abb. 1: Ablaufdiagramm für den Einsatz von groben Gesteinskörnungen (d 2 mm), die auf den AKR-Gesteinslisten geführt werden 4

5 AKR-Performance- (AKR-Gesteinsliste V1) WS-Grundprüfung (AKR-Gesteinsliste V2) Anforderung Einzureichende Unterlagen / prüfbar über durch Anforderung Einzureichende Unterlagen / prüfbar über durch Zementart und maximaler Alkaligehalt TL Beton-StB, Na 2 O-Äquivalent Spalte 12 * Prüfzeugnis Zementhersteller GA TL Beton-StB 07, Tabelle 2 Prüfzeugnis Zementhersteller Zementgehalt z Spalte 10 * Betonerstprüfung GA OB (D 8 mm): z 430 kg/m³ UB/OB (D > 8 mm): z 360 kg/m³ Betonerstprüfung Wasserzementwert Beton w/z Spalte 11 * Betonerstprüfung GA w/z 0,45 Betonerstprüfung Überkorn 10 M.-% Betonerstprüfung Feine Gesteinskörnungen (D 2 mm) Festlegungen zu Anforderungen und ggf. zusätzlich für die Rezepturbewertung erforderlichen en erfolgen durch den AKR-Gutachter GA Falls Überwachung nach Teil 2 der Alkali-Richtlinie erforderlich ist: Bei Einstufung in EI-O / EI- OF & Überkornanteil 10 M.-% Falls Gewinnungsstätte außerhalb des Anwendungsbereichs der Alkali-Richtlinie oder Überkorn > 10 M.-% Zertifikat EI-O / EI-OF Gutachten zum Sand durch AKR-Gutachter Gültigkeit der AKR- Performance- Spalte 13 * GA Gültigkeit der WS-Grundprüfung Spalte 9 * Grobe Gesteinskörnungen (d 2 mm) Übereinstimmung der aktuellen Probe(n) mit den Proben aus der AKR-Performance- (Nachweis analog der WS- Bestätigungsprüfung durch den AKR-Gutachter) GA Übereinstimmung der aktuellen Proben mit den Proben aus der WS-Grundprüfung WS-Bestätigungsprüfung (AKR- Gutachter oder Fremdüberwacher) (Probenahme max. 3 Monate vor Betonierbeginn, Gültigkeit max. 6 Monate) Beton Freigabe der Betonrezeptur Rezepturbewertung des AKR-Gutachters Nicht erforderlich : Auftraggeber; GA: Gutachter; *: Angaben zu den Spalten-Nummern beziehen sich auf die jeweiligen Spalten der AKR-Gesteinslisten V1 bzw. V2 Tab. 1: Anforderungen, einzureichenden Unterlagen und Prüfverantwortlichkeiten bei Nachweisen nach Verfahren V3 zur Gewährleistung eines ausreichenden Widerstands gegen Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) von Beton für die Feuchtigkeitsklasse WS 5

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,,.. ,,,m. ' Bundesministerium. .r:;: Oberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof ,,,m. ' Bundesministerium 7{~ ~ Bundesministerium fü1verkehr, Bau Posttach 20 0100,53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES

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