HVA F-StB. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau
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- Sigrid Hofmeister
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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Stand: 01/01 FGSV Verlag Nr. 941
2 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 30. Dezember 1999 Bau- und Wohnungswesen S 12/70.24/7 F 99 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1999 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen Oberste Straßenbaubehörden der Länder n a c h r i c h t l i c h : Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Betr.: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau () Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben a) Nr. 20/1995 vom StB 12/70.24/8 F 94 b) Nr. 36/1996 vom StB 12/70.24/29 Va 96 c) Nr. 13/1997 vom StB 12/70.24/24 Va 97 I. (1) Der Bund/Länder Hauptausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (HVA-StB) hat das mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/1995 (Bezug a)) eingeführte Handbuch für die Verträge über Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HIV-StB) überarbeitet. Wegen der vielen Änderungen erfolgt keine Fortschreibung des bisherigen Handbuches, sondern eine Neuauflage als Handbuch für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (). (2) Das enthält wie das HIV-StB die generellen Regelungen zur Vertragsgestaltung, Vergabe und Vertragsabwicklung für freiberufliche Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind. Inhaltlich ist es insbesondere auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgestellt. (3) Das zielt auf die Anwendung im Straßen- und Brückenbau jeglicher Baulastträger, ist aber auch für entsprechende andere Baubereiche ohne Weiteres anwendbar. II. (1) Gegenüber dem HIV-StB sind im folgende wesentliche Änderungen eingearbeitet worden: Die Teile 1 und 2 des Handbuches sind neu gegliedert mit geänderter Zuordnung der Regelungstexte. Dabei sind zahlreiche Regelungen aufgenommen worden, die bisher in den Texten des Teiles 5 bei den einzelnen Fachbereichen enthalten waren. Dadurch wird das Vergabehandbuch gestrafft und übersichtlicher.
3 Die Regelungen des ARS Nr. 36/1996 (Bezug b)) sind eingearbeitet. Die Regelungen des ARS Nr. 13/1997 (Bezug c)) sind ebenfalls aufgenommen. Die Vordrucke (Teil 4) sind überarbeitet. Sie können mit der mitgelieferten CD-ROM dv-gestützt bearbeitet werden. (Aus fertigungstechnischen Gründen wird die CD-ROM etwas später als das Handbuch ausgeliefert werden). Im Teil 5 sind die Allgemeinen und Technischen Vertragsbedingungen (AVB-Ing und TVB-...) fachlich überarbeitet. Sie entsprechen jetzt dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Die Teile 3 und 6 sind unverändert aus dem HIV-StB übernommen. Sie sollen im Rahmen weiterer Fortschreibungen überarbeitet werden. (2) Die Neuausgabe des Vergabehandbuches wurde auch dazu genutzt, den Titel des Handbuches zu ändern und an die Bezeichnung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und der anderen Vergabehandbücher im Straßen- und Brückenbau anzupassen. III. (1) Ich bitte, das im Bereich der Bundesfernstraßen bei der Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten anzuwenden und empfehle seine Anwendung auch bei den anderen, in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen. (2) Ich würde es begrüßen, wenn Sie den kommunalen Bauverwaltungen eine entsprechende Anwendung empfehlen würden. IV. (1) Druck und Vertrieb der Neuausgabe ist dem FGSV Verlag, Köln, übertragen. (2) Der FGSV Verlag ist von mir beauftragt, Ihnen das in der üblichen Anzahl zuzusenden. Weitere Exemplare können dort bezogen werden. Anschrift: FGSV Verlag GmbH Postfach Köln Tel.: 0221/ Fax: 0221/ (3) Meine im Bezug genannten Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/1995, Nr. 36/1996 und Nr. 13/1997 hebe ich hiermit auf. Im Auftrag Dr.-Ing. H u b e r
4 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 15. November 2001 Bau- und Wohnungswesen S 12/70.24/67 Va 01 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 42/2001 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES: Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH Betr.: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (); 1. Fortschreibung Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 1. Nr. 26/1999 vom 30. Dezember S 12/70.24/7 F Nr. 2/2001 vom 22. Januar S 12/ /1 Va Nr. 5/2001 vom 25. Januar S 12/ /4 Va 01 I. (1) Der Bund/Länder- Hauptausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (HAV-StB) hat das mit Allgemeinem Rundscheiben Straßenbau Nr. 26/1999 (siehe Bezug) eingeführte Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßenund Brückenbau () fortgeschrieben. (2) Die 1. Fortschreibung enthält folgende wesentliche Änderungen: Teil 1: Neuer Abschnitt 1.4 Verhandlungsverfahren nach VOF, Teil 2: Ergänzung im Abschnitt 2.3 Aufgliederung der Grundleistungen nach HOAI, Ergänzende Ausführungen zum Längenabschlag bei Ing.-Bauwerken im Abschnitt und 2.3.7, neuer Abschnitt Faunistische Untersuchungen, Teil 3: Überarbeitung der Abschnitte 3.0 bis 3.7, neuer Abschnitt 3.8 Zahlungen an Dritte, Teil 4: Redaktionelle Überarbeitung der Vordrucke ING 2, ING 3, ING 4, ING 5, ING 13, ING 15.1, ING 15.2, neue Vordrucke Bieterinformation gemäß 13 VgV (ING 18 + ING 19), neuer Vordruck Abtretungsanzeige (ING 20), neuer Vordruck Anerkenntnis einer Pfändung (ING 21),
5 Teil 5: Neufassung der AVB-ING (Anpassung an die Rechtsprechung), Überarbeitung der TVB Landschaft, Teil 6: Überarbeitung der Mustertexte, insbesondere im Hinblick auf die digitale Bearbeitung von Planunterlagen. (3) Ebenfalls überarbeitet wurde die CD-ROM, die neben der Übernahme obiger Änderungen bisher bekannte Unstimmigkeiten bei der Bearbeitung von Vordrucken beseitigt. Weiterhin wurde bei den Vordrucken auf einen Schreibschutz verzichtet, um eine leichtere individuelle Anpassung zu ermöglichen. II. (1) Ich bitte, die 1. Fortschreibung des im Bereich der Bundesfernstraßen bei der Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten anzuwenden und empfehle seine Anwendung auch bei den anderen, in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen. (2) Ich würde es begrüßen, wenn Sie den kommunalen Bauverwaltungen eine entsprechende Anwendung empfehlen würden. III. (1) Druck und Vertrieb der 1. Fortschreibung ist dem FGSV Verlag, Köln, übertragen. (2) Der FGSV Verlag ist von mir beauftragt, Ihnen die Fortschreibungslieferung in der gleichen Stückzahl des Erstbezugs zu übersenden. Eventuell benötigte weitere Exemplare können von dort bezogen werden. Anschrift: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, Köln, Tel: 02236/ , Fax: 02236/ , Im Auftrag Dr.-Ing. Huber
6 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 26. August 2002 Bau- und Wohnungswesen S 12/ /43 Va 02 Allgemeines Rundschreiben Nr. 19/2002 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES: Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Betr.: Handbuch für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (); - Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) - Nr. 26/1999 vom 30. Dezember 1999 S 12/70.24/7 F 99 - Nr. 42/2001 vom 15. November 2001 S 12/70.24/67 Va 01 (1) Die Fortschreibung des "Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau ()" siehe Bezug 2. enthält u.a. die Erhöhung der geforderten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) von auf in der Regel (2) Zwischenzeitlich musste festgestellt werden, dass die im Handbuch enthaltene Empfehlung "ist in der Regel folgende Deckungssumme zu verlangen" von vielen Dienststellen als nicht veränderbare Größe verstanden wurde. Dies führt insbesondere bei kleineren Ingenieurbüros bei Aufträgen mit geringen Honorarsummen zu nicht gewollten unangemessenen Benachteiligungen. (3) Der Unterausschuss IV "Ingenieurleistungen" im HAV-StB hat daher folgende Ergänzungen der Nr. (8) des Abschnittes "Vordrucke für die Vertragsgestaltung" im beschlossen: "Bei kleinen Aufträgen können niedrigere Versicherungssummen vereinbart werden". (4) Im Vorgriff auf die nächste Fortschreibung des bitte ich, diese neue Regelung ab sofort bei der Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die Regelung auch bei den in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen anzuwenden. (5) Ich würde es begrüßen, wenn Sie den kommunalen Bauverwaltungen eine entsprechende Anwendung empfehlen würden. Im Auftrag Dr.-Ing. H u b e r
7 Gliederung Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Gliederung Teil 1 Richtlinien für die Vergabe und das Aufstellen des Vertrages 1.0 Allgemeines 1.1 Wahl des Vergabeverfahrens 1.2 Aufstellen des Vetragsentwurfes 1.3 Durchführung des Vergabeverfahrens 1.4 Verhandlungsverfahren nach VOF Teil 2 Richtlinien für die Honorarermittlung 2.0 Allgemeines 2.1 Berechnungshonorare nach HOAI 2.2 Frei vereinbarte Honorare 2.3 Hinweise zu den fachspezifischen Regelungen Teil 3 Richtlinien für das Abwickeln der Verträge 3.0 Allgemeines 3.1 Einweisung des Auftragnehmers 3.2 Überwachung der Leistung 3.3 Nachträge zum Vertrag 3.4 Behinderung und Unterbrechung der Leistung 3.5 Kündigung durch den Auftraggeber 3.6 Kündigung durch den Auftragnehmer 3.7 Gewährleistung Teil 4 Vordrucke für Vertrag sowie für Ermittlung des Honorars, der anrechenbaren Kosten und der Honorarzone Stand: 01/01 FGSV Verlag Nr. 941 Gliederung - Seite 1
8 Gliederung Teil 5 Allgemeine und Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING) Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen (TVB-Straßen) Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und Ingenieurbau (TVB-Brücken) Technische Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau (TVB-Vermessung) Technische Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau (TVB-Landschaft) Technische Vertragsbedingungen für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (TVB-Bauüberwachung) Teil 6 Mustertexte für Leistungsbeschreibungen 6.02 Leistungen bei Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung 6.10 Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen 6.11 Planungs- und Entwurfsleistungen für ortsgerechten Straßenbau 6.30 Leistungen bei Entwurfsvermessungen 6.31 Leistungen bei Bauvermessungen 6.40 Leistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien 6.41 Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen 6.42 Leistungen bei Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen 6.44 Leistungen bei faunistischen Untersuchungen Anhang: Ergänzende Unterlagen Gliederung - Seite 2 FGSV Verlag Nr. 941 Stand: 01/01
9 Stand Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Übersicht über den aktuellen Stand Stand Januar 2001, inkl. 1. Fortschreibung (FGSV 941/1) Teil Inhalt Stand Gliederung Seite 1 bis 2 01/01 Hinweise Seite 1 08/99 1 Vertragsaufstellung Deckblatt 01/ Seite 1 08/ Seite 1 08/ Seite 1 bis 3 01/ Seite 1 08/ Seite 1 bis 6 01/01 2 Vertragsgestaltung Deckblatt 01/ Seite 1 08/ Seite 1 bis 2 08/ Seite 3 01/ Seite 1 08/ Seite 1 bis 31 01/01 3 Vertragsabwicklung Deckblatt 01/ Seite 1 01/ Seite 1 bis 2 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/ Seite 1 01/01 Stand: 01/01 FGSV Verlag Nr. 941 Stand - Seite 1
10 Stand Teil Inhalt Stand 4 Vordrucke Deckblatt 01/01 -ING 1.1 bis /99 -ING 2 01/01 -ING 3 und -ING 3 Hinweise 01/01 -ING 4 und -ING 4 Hinweise 01/01 -ING 5 und -ING 5 Hinweise 01/01 -ING 6 und -ING 6 Hinweise 08/99 -ING 7 und -ING 7 Hinweise 08/99 -ING 8 und -ING 8 Hinweise 08/99 -ING 9.1 und -ING /99 -ING 10.1 und -ING /99 -ING 11.1 und -ING /99 -ING 12 und -ING 12 Hinweise 08/99 -ING 13 01/01 -ING 14 08/99 -ING 15.1 und -ING /01 -ING 16 08/99 -ING 17 08/99 -ING 18 01/01 -ING 19 01/01 -ING 20 01/01 -ING 21 01/01 5 Vertragsbedingungen Deckblatt 01/01 AVB-ING Seite 1 bis 10 01/01 TVB-Straßen Seite 1 bis 12 08/99 TVB-Brücken Seite 1 bis 9 08/99 TVB-Vermessung Seite 1 bis 8 08/99 TVB-Landschaft Seite 1 bis 16 01/01 TVB-Bauüberwachung Seite 1 bis 7 08/99 6 Mustertexte Deckblatt 01/ Seite 1 bis 4 12/ Seite 1 bis 7 01/ Seite 1 bis 7 01/ Seite 1 bis 9 01/ Seite 1 bis 9 01/ Seite 1 bis 4 01/ Seite 1 bis 5 01/ Seite 1 bis 6 01/ Seite 1 bis 22 01/01 Anhang Deckblatt 08/99 Stand - Seite 2 FGSV Verlag Nr. 941 Stand: 01/01
11 Hinweise Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Hinweise (1) Das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau ()" ist eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr, herausgegebene Loseblatt- Sammlung von Regelungen für den Abschluß und die Gestaltung der Verträge über Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten sowie für die Abwicklung der Verträge. (2) Das berücksichtigt die "Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)" vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung der "Fünften Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 21. September 1995 (BGBl. I S. 1174)" - HOAI -. (3) Der Inhalt des wird vom Herausgeber aktualisiert. Jede Fortschreibungs-Lieferung enthält die "Übersicht über den aktuellen Stand". Stand: 08/99 Hinweise - Seite 1
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