6. Baukirchmeistertagung 20./ Kleine Einführung in die HOAI 2013

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1 6. Baukirchmeistertagung 20./ Kleine Einführung in die HOAI 2013

2 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich der Gebührenordnungen bei Ärzten oder Anwälten) Die neuste Fassung (HOAI 2013) ist am in Kraft getreten Sie regelt die Berechnung der Entgelte für Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und Ingenieure und Ingenieurinnen

3 Wie wird ein Architektenhonorar oder Ingenieurhonorar ermittelt? Die Parameter der Berechnung des Honorars für Architekten und Ingenieure sind: 1. anrechenbare Kosten 2. Beauftragte Grundleistungen (Leistungsphasen) 3. Honorarzone 4. Honorarsatz 5. Zuschläge (Umbau- oder Instandsetzung Zuschlag) 6. Nebenkosten 7. Mehrwertsteuer

4 1. anrechenbare Kosten: Nettobaukosten ermittelt über die Kostenberechnung oder (bei Erbringung nur der Leistungsphasen 1 + 2) Kostenschätzung Bestandteil bei Umbauten: angemessene Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz

5 Anrechenbare Kosten der vorhandenen, mitverarbeiteten Bausubstanz Was ist vorhandene Bausubstanz? Bestandteile von Gebäuden, die fest mit dem Gebäude verbunden sind werden im beabsichtigten Umbauverfahren wieder verwendet ursprüngliche Funktion der Bausubstanz bleibt erhalten Wann ist vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch mitverarbeitet? Einbeziehung der alten Substanz in das neue Planungskonzept notwendig.

6 Wie werden die angemessenen Kosten ermittelt? Schriftliche gemeinsame Vereinbarung ratsam und erforderlich Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben Erhaltungszustand ist zu berücksichtigen (d.h. je schlechter die Bausubstanz, desto niedriger der Wert) Festzulegung für welche Leistungsphasen hier eine Berücksichtigung anfällt Nur die Baukonstruktionskosten sind berücksichtigungsfähig

7 Erläuterung der Kostenermittlungsverfahren Kostenermittlung Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Arten der Kostenermittlung unterschieden: Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kostenfeststellung Kostenschätzung Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Kostenanschlag Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten. Kostenfeststellung Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten.

8 2.Beauftragte Grundleistungen: Leistungsphasen für die Leistungsbereiche HOAI (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung usw.) unterschiedlich Objektplanung 9 Leistungsphasen Neue Bewertung in der HOAI 2013 Jede Leistungsphase hat einen Leistungskatalog Zur Erbringung der notwendigen Leistungen nicht immer alle Leistungsphasen und auch nicht immer alle Teile des Leistungskatalogs notwendig

9 Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume,

10 Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume

11 Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Beispiel Leistungsphase 1 Gebäudeplanung: LPH 1 Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

12 3. Honorarzonen: Beispiel Objektplanung: Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen Honorarzone IV: hohe Planungsanforderungen Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen

13 Erläuterung: Ermittlung der Honorarzonen Neubau: Objektliste aus HOAI (Anlage 10) alle anderen Projekte: Ermittlung über Punktematrix: Bewertungskriterien (Beispiel Gebäude): 1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung (bis 6 Pkt.) 2. Anzahl der Funktionsbereiche (bis 9 Pkt.) 3. gestalterische Anforderungen (bis 9 Pkt.) 4. konstruktive Anforderungen (bis 6 Pkt.) 5. technische Ausrüstung(bis 6 Pkt.) 6. Ausbau (bis 6 Pkt.)

14 Erläuterung: Ermittlung der Honorarzonen Matrix: Quelle:

15 4. Honorarsatz: HOAI 7 Abs. 1: Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Bindung an den Mindest- und auch an den Höchstsatz

16 Erläuterung: Honorartabelle Objektplanung Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe Anforderungen von bis Euro Honorarzone II sehr geringe Anforderungen von bis Euro Honorarzone III durchschnittliche Anforderungen von bis Euro Honorarzone IV hohe Anforderungen von bis Euro Honorarzone V sehr hohe Anforderungen von bis Euro

17 Zwischensätze Häufig vereinbart werden auch Zwischensätze: Viertelsatz Mittelsatz Viertelsatz bei anrechenbaren Kosten von ,- Honorarzone III (( )*0,25) = ,25 Mittelsatz: (( )*0,5) = ,50

18 5. Zuschläge: Umbau/Modernisierungszuschlag oder Instandsetzung/Instandhaltungszuschlag?? Definition: (HOAI 2) 5) Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. (6) Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 4, 5 oder 8 fallen. (8) Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 3 fallen. (9) Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts.

19 Zuschläge gem. HOAI: Instandsetzung/Instandhaltungen: Zuschlag auf die Leistungsphase 8 bis zu 50 Prozent Umbau/Modernisierung Gebäude: Zuschlag bis 33 % auf die gesamten Leistungsphasen Umbau/Modernisierung Innenräume: Zuschlag bis 50 % auf die gesamten Leistungsphasen

20 Modernisierung oder Instandhaltung?

21 + + = Instandsetzung

22 + + + = Modernisierung

23 6. Nebenkosten: Sind in der HOAI nicht vorgegeben Können aber müssen nicht berechnet werden In der Regel zwischen 5-8 % Nicht gut: Einzelabrechnung von Fahrtzeiten, da nicht überschaubar und schlecht kalkulierbar 7. Mehrwertsteuer: Tabellenwerte sind netto Gültige Mehrwertsteuer wird dem Gesamtbetrag hinzuaddiert

24 Architektenverträge warum? Schriftliche Vereinbarung grundsätzlich sinnvoll um spätere Streitigkeiten zu vermeiden Gegenseitige Verantwortung In den Verträgen möglichst klar die Aufgabe formulieren Alle Parameter der Honorierung festlegen Dem Architekten steht grundsätzlich die Honorierung nach HOAI zu, auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde

25 Architektenvertrag warum? HOAI ist nur Preisrecht und regelt den Leistungskatalog Vertrag wird nach Werksvertragsrecht des BGB geschlossen Genehmigung der Landeskirche ist erforderlich nach Verwaltungsverordnung für Architektenverträge Vertragsmuster der EKIR erforderlich Herunterladbar unter

26 Architektenvertrag warum?

27 Warum Vertragsmuster der EKIR? Auftraggeber orientierter Vertrag Ergebnisse und Erfahrungen von vielen Bauberatungen sind in den Vertrag eingeflossen Berücksichtigt damit die Belange von Kirchengemeinden und Presbyterien Rechtlich geprüft

28 Wer berät mich bei Rückfragen?

29 Sie haben noch Fragen?

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