Durchführungsbestimmungen 2017/18

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1 Bestimmungen für die Durchführung der Hallenhandball Meisterschaftsspiele der Regionsoberligen, Regionsligen und Regionsklassen Männer und Frauen und des Spielbetriebs in der männlichen und weiblichen Jugend B, C, D, und E im Bereich der Handballregion SüdOst-Niedersachsen (HRSON) im Spieljahr 2017/2018 Inhaltsverzeichnis Seite Ziffer 1 Durchführung 1-2 Ziffer 2 Spieltechnische Bestimmungen 2-4 Ziffer 3 Schiedsrichter 5 Ziffer 4 Zeitnehmer/Sekretär 6 Ziffer 5 Anreise 6 Ziffer 6 Entscheidung bei Punktgleichheit 6-7 Ziffer 7 Ergebnisdienst/Ergebnismeldung 7 Ziffer 8 Auf- und Abstiegsregelung 7-9 Ziffer 9 Jugendspielbetrieb 9-11 Ziffer 10 Wirtschaftliche Bestimmungen 11 Ziffer 11 Sonstiges 11 Ziffer 12 Geldbußen 11 Ziffer 13 Rechtswesen 12 Ziffer 14 Schlussbestimmung 12 Anhang DURCHFÜHRUNG Über die Durchführung der Spiele der HRSON unterstehenden Mannschaften, entscheidet der Spielausschuss der HRSON. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) einschließlich der Richtlinien und Zusatzbestimmungen der HRSON in der jeweils gültigen Fassung. Gespielt wird nach den internationalen Hallenhandball-Regeln in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. Die Spielfläche muss grundsätzlich 20 x 40 Meter betragen. Hallen, die eine Längendifferenz bis 3,00 Meter und/oder Breitendifferenz bis 1,50 Meter aufweisen, können auf Antrag vom Spielausschuss genehmigt werden. Die Tore, der Wechselraum und die Linien müssen den IHF-Hallenhandball-Regeln entsprechen. - Die Spielzeiten (Regel 2:1) bei Einzelspielen beträgt bei Männer- und Frauenspielen 2 x 30 Minuten mit 10 Minuten Pause - bei B- und C-Jugendspielen 2 x 25 Minuten mit 10 Minuten Pause - bei D- und E-Jugendspielen 2 x 20 Minuten mit 10 Minuten Pause Stichtage für den Einsatz in Jugendmannschaften sind: - B-Jugend C-Jugend D-Jugend E-Jugend Die am Spielverkehr teilnehmenden Vereine verpflichten sich, den Wettbewerb bis zum Ende der Saison durchzuspielen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der HRSON und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. Der Vorstand der HRSON, der Spielausschuss und die von ihnen beauftragten Personen überwachen die Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. Durch das Übersenden und Veröffentlichen dieser Durchführungsbestimmungen wurden alle Vereine über diese neuen Durchführungsbestimmungen informiert und erkennen diese in dieser Form an. Der gesamte Schriftverkehr (Spielverlegungen, Ordnungswidrigkeiten, u.a.) wird ausschließlich per über die offiziell in nuliga gemeldete Postanschrift des verantwortlichen Vereinsvertreters abgewickelt. Die Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 1

2 Anschriften in nuliga, einschließlich der von den Vereinen gemeldeten Schiedsrichter sind von den Vereinen eigenverantwortlich stets auf den aktuellen Stand zu bringen und zu halten. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten steht der stellv. Vorsitzender Recht der HRSON zur Verfügung. Für Auskünfte in verwaltungs- und nichtspieltechnischen Angelegenheiten steht der Vorsitzende der HRSON zur Verfügung. 2. Spieltechnische Bestimmungen a) Der Spielbetrieb aller Mannschaften obliegt dem Spielausschuss. Der Schriftverkehr in spieltechnischen Angelegenheiten ist an die im Anschriftenverzeichnis im Anhang dieser Durchführungsbestimmungen sowie in NuLiga hinterlegten Spielleitenden Stelle zu richten. b) Der Spielverkehr im Seniorenbereich ist grundsätzlich in einer Hin- und Rückrunde organisiert; in der Regionsliga Männer West wird in einer Dreifachrunde gespielt. c) Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Arbeitskreis SR-Wesen der HRSON. Einsprüche gegen die Schiedsrichteransetzung sind unzulässig. Im D- und E-Jugendbereich benennt der Heimverein die SR. Die vorgesehenen SR werden spätestens zehn Tage vor dem Spieltermin dem verantwortlichen SR-Ansetzer per mitgeteilt. Dieser setzt die SR dann offiziell in nuliga an. d) Der Spielplan ist für alle Beteiligten bindend. Der Spielausschuss behält sich eine Änderung des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. Aufgrund der Handball-WM der Frauen in Deutschland sind seitens des DHB folgende Termine für Spielansetzungen nicht zulässig: , , , (nach Uhr). Spielverlegungen (auch zeitlich oder örtlich) müssen von der spielleitenden Stelle genehmigt werden. Spiele, welche ohne Genehmigung der spielleitenden Stelle verlegt werden, gelten für beide Mannschaften als verloren. e) Gemäß SpO 48/I, Ziffer 1 ist der Verzicht eines Spieles nur mit Zustimmung der spielleitenden Stelle möglich. Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige spielleitende Stelle. Spielverlegungsanträge sind mit einem, mit dem Gegner abgestimmten neuen Spieltermin, ausschließlich über nuliga bei der Spielleitenden Stelle zu beantragen. f) Für Spielverlegungen wird eine Verlegungsgebühr in Höhe von 80 (Regionsoberligen und Regionsligen Männer und Frauen), 50 (Regionsklassen Männer und Frauen) bzw. 25 (Jugendspielklassen) erhoben. Verlegungen, die aufgrund von Hallensperrungen durch die Kommune erforderlich werden, bleiben kostenfrei. Spielverlegungen bleiben auch dann kostenfrei, wenn der Antrag auf Verlegung, die Zustimmung des Gegners, ein neuer Spieltermin sowie die Zustimmung des AK SR-Wesen mehr als drei Wochen vor dem ursprünglichen Spieltermin bei der spielleitenden Stelle eingehen. Spielverlegungen sind ausschließlich über nuliga zu beantragen. g) Spielverlegungen im Jugendbereich, aufgrund schulischer oder kirchlicher Veranstaltungen sowie Auswahlmaßnahmen (SPO DHB 82), sind kostenlos, wenn dem schriftlichen Antrag (frist- und formgerecht) eine amtliche Bescheinigung der entsprechenden Institution vorgelegt wird. Spielverlegungen aufgrund Auswahlmaßnahmen sind spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin zu beantragen, ansonsten wird die Verlegungsgebühr fällig. Spielverlegungen aufgrund der Abstellung von Auswahlspielern sind nur für die Spiele ihrer Altersklasse zulässig, nicht für Spiele in der nächsthöheren Altersklasse. Finden Punktspiele am Tage des Stützpunkttrainings bei der Jugend statt, so sind Spiele ab 16:00 Uhr immer durchzuführen, auch wenn Spieler/-innen am Stützpunkttraining teilgenommen haben. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 2

3 h) Bei Spielausfällen ist der zuständige Staffelleiter sofort telefonisch persönlich zu informieren. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, muss sein Vertreter oder der Stlv. Vorsitzende Spieltechnik informiert werden. Ausgefallene Spiele und Spiele die aufgrund von Schiedsgerichtsurteilen neu angesetzt werden, müssen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen neu angesetzt werden. Spiele der Hinrunde sollten bis zum Ende der Hinrunde und Spiele aus der Rückrunde müssen bis zum letzten Spieltag ausgetragen sein. Der Heimverein hat innerhalb von zehn Tagen nach dem ausgefallenen Spiel dem Gegner (ohne Aufforderung) Ausweichtermine zu benennen. Dabei hat der Heimverein dem Gastverein bis zu drei Terminvorschläge zu unterbreiten. Die Einigung ist der spielleitenden Stelle schriftlich (über nuliga) von beiden Vereinen mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, entscheidet die spielleitende Stelle. Die spielleitende Stelle behält sich vor, ausgefallene Spiele auch kurzfristig oder an Wochentagen neu anzusetzen. Kommt ein Spiel infolge höherer Gewalt oder eines unabwendbaren Ereignisses nicht zur Austragung, hat jeder Verein die für seine Mannschaft entstandenen Kosten selbst zu tragen. i) Der Heimverein ist verpflichtet, in den in nuliga angegebenen Trikotfarben zu spielen. Bei gleicher Spielkleidung muss der Gastverein die Spielkleidung wechseln. Das gilt auch für die Torwartkleidung (4-Farbenspiel ist sicherzustellen). j) Die schwarze Spielkleidung ist vorrangig für Schiedsrichter vorgesehen, (IHF- Regel 17:13) d. h., bei gleicher Farbe muss die Mannschaft wechseln, auch wenn sie in Schwarz gemeldet ist. k) Für die Abwicklung des Spielbetriebs mit Ausnahme des D- und E-Jugend-Spielverkehrs wird der elektronische Spielbericht (ESB) nuscore eingesetzt. Die Nutzung ist für alle Vereine bindend. Nähere Einzelheiten sind der Handlungsanleitung auf der HVN-Homepage zu entnehmen. l) In sämtlichen Spielen stellt der Heimverein sicher, dass der Sekretär und Zeitnehmer spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn die notwendige, funktionsfähige Hardware (Laptop oder ähnliches inkl. Netzteil und ggf. Verlängerungskabel) sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. m) Das Spiel ist durch die Eingabe des Spielcodes (SMS-Codes im Downloadbereich des Vereins) bei bestehender Online-Verbindung zu laden. Der Heimverein kann beim Laden des Spieles bereits eine Mannschaftsaufstellung erstellen. Heim- und Gastverein übergeben 30 Minuten vor Spielbeginn ihre Liste der Spieler/innen und der Offiziellen, sowie die Spielausweise an Zeitnehmer/Sekretär. Eine Vorlage der Liste ist als Anlage 2 beigefügt. Die Eintragungen der Spiel- und Spielerdaten in nuscore erfolgt durch Zeitnehmer/Sekretär. Die Passkontrolle obliegt den SR. Es wird empfohlen, die Daten von an Spielen beteiligten Personen im Vorfeld in nuliga zu erfassen, um Fehlermeldungen zu vermeiden. n) Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spielerinnen und Spieler und Mannschaftsoffiziellen sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig. Sowohl Heim- als auch Gastverein müssen dafür Sorge tragen, dass die Unterschriften mittels Spiel-Pins bzw. nuscore- Passwort durch die Mannschaftsverantwortlichen erfolgen können, damit das Spielprotokoll freigegeben wird. o) Nach Spielende kontrollieren die Schiedsrichter sämtliche Eintragungen im Spielbericht, bevor das Spiel abgeschlossen wird. Ist das Spiel abgeschlossen, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. p) Die Schiedsrichter erstellen ihren Schiedsrichterbericht. Die digitale Unterschrift (Spiel-PIN oder Passwort) zur Kenntnisnahme des elektronischen Spielberichts hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter bis spätestens 20 Minuten nach Spielende zu erfolgen. q) Die Heimvereine haben dafür Sorge zu tragen, dass die Schiedsrichter sich mit Zeitnehmer/Sekretär sowie der Hardware für den elektronischen Spielbericht zu dessen Bearbeitung ungestört in einen separaten Raum zurückziehen können. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 3

4 Hinweis zur digitalen Unterschrift: Das persönliche Passwort funktioniert nur dann, wenn die betreffende Person in dem Verein als Mannschaftsverantwortlicher (egal welcher Mannschaft) in nuliga geführt wird Falls der elektronische Spielbericht nuscore aus technischen Gründen nicht verwendet werden kann oder während des Spiels ausfällt, gilt folgende Regelung: vor dem Spiel: Es ist ein Spielberichtsformular in Papierform (4-fach-Satz) zu verwenden. Die Spielernamen, die Spielausweisnummer und das Geburtsjahr sind vollständig in die zutreffende Spalte des Spielberichts einzutragen. Das Original des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift erhalten das Schiedsrichtergespann sowie die beteiligten Vereine. Die Spielberichte sind durch den Heimverein spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel an die Spielleitende Stelle abzusenden. während des Spiels: Der Spielverlauf ist ab dem technischen Ausfall auf dem Papierspielbericht fortzuschreiben. Nach Spielende wird das Original des Spielberichtes zusammen mit den Teilnehmerlisten an die Spielleitende Stelle gesandt. Die Spielberichte sind durch den Heimverein spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel an die Spielleitende Stelle abzusenden. Der Heimverein ist verpflichtet, das Endergebnis in nuliga innerhalb der üblichen Frist nach Spielende (siehe Punkt 7: Ergebnismeldung) zu melden. r) D- und E-Jugendspielverkehr Das offizielle Spielberichtsformular des HVN ist in mindestens zweifacher Ausfertigung (ein Exemplar an Staffelleiter, eines an den Gastverein) in Druckschrift (Spieler und Offizielle) leserlich auszufüllen. Das Formular ist den Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mit Spielerausweisen auszuhändigen. Ist eine Übergabe nicht möglich, weil beispielsweise der Gastverein nicht rechtzeitig (30 Minuten vor Spielbeginn) anwesend ist, so ist dies den Schiedsrichtern zur Eintragung in das Spielberichtsformular zu melden. Für die rechtzeitige Übergabe des Spielberichtsformulars und der Spielausweise an die Schiedsrichter ist der Heimverein verantwortlich. Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Richtigkeit der Eintragung der Namen/Vornamen der Spieler/innen mit Geburtsjahr, Spielausweis- und Trikotnummer auf der Vorderseite neben den Spielernamen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Heimverein übersendet das Original des Spielformulars spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel an den zuständigen Staffelleiter der entsprechenden Staffel. Die Spielausweise sind nur im Original vorzulegen. Kopien sind gemäß SpO 12, Ziffer 3 nicht erlaubt und werden bei Verwendung mit einer Geldbuße geahndet. s) Der Heimverein hat für angemessene und getrennte Umkleidemöglichkeiten für Gastverein und Schiedsrichter zu sorgen. Den Schiedsrichtern und der Gastmannschaft ist das kostenlose Duschen mit ausreichend warmem Wasser zu ermöglichen. Es ist für einen ausreichenden Ordnungsdienst Sorge zu tragen, der mindestens durch Armbinden kenntlich gemacht werden muss. t) Alle Männer-, Frauen- und Jugendmannschaften müssen Brust- und Rückennummer tragen. u) Grundsätzlich ist in allen Spielklassen der HRSON Haftmittelverbot. Sollten sich beide beteiligten Mannschaften vor dem Spiel auf den Einsatz von Haftmitteln einigen, ist dies den Schiedsrichtern vor dem Spiel von beiden Vereinen mitzuteilen und in den Schiedsrichterbericht einzutragen. In den Sporthallen darf nur mit Schuhen mit nicht färbender Sohle gespielt werden. Den Anordnungen der Hausrecht ausübenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 4

5 Ein Verstoß gegen das Haftmittelverbot wird durch die spielleitende Stelle geahndet. v) Für die Ausrichtung ist der Heimverein verantwortlich ( 42/IV SpO-DHB/HVN). w) In allen Spielklassen der HRSON wird das Team-Time-out (1 Grüne Karte je Mannschaft und Halbzeit) angewendet. Dabei ist nach den offiziellen Regeln zu verfahren. Die grünen Karten hat der Heimverein zu stellen. 3. Schiedsrichter Die Auslagenerstattung für die Schiedsrichter hat vor dem Spiel durch den Heimverein in der Schiedsrichterkabine in bar nach den Vergütungssätzen der HRSON zu erfolgen. Bei Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden neben den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel am Spielort sowie am Wohnort der Schiedsrichter die Fahrpreise der Eisenbahnverkehrsunternehmen (2. Klasse) erstattet, wobei der günstigste Tarif in Ansatz gebracht wird. Bei Anreise mit einem PKW erfolgt die Vergütung nach einer km-pauschale. Die Schiedsrichter erhalten 0,30 je km für die Fahrt zum und vom Spielort. Maßgeblich ist die Wegstrecke vom Wohnort zum Spielort (Halle). Die Entfernungsermittlung erfolgt mit Googlemaps. Die Wegstrecken der An- und Abreise sind zu addieren und können anschließend auf den nächsten höheren Zehner-Kilometerwert aufgerundet werden. Abweichungen von der in Googlemaps angezeigten Wegstrecke sind zu begründen und im Schiedsrichterbericht zu vermerken. Der für die Fahrtkostenabrechnung maßgebende Wohnort ist der im nuliga angegebene Wohnort im Bereich der HRSON für den der Schiedsrichter gemeldet ist. Abweichungen hiervon aus beruflichen oder anderen Gründen müssen der ansetzenden Stelle genehmigt werden und sind in den Schiedsrichterbericht einzutragen. Leiten Schiedsrichter mehrere Spiele am gleichen Tag nacheinander am selben Spielort, sind die Fahrtkosten anteilmäßig aufzuteilen. Nach Beendigung der Spielsaison werden die Kosten für die Schiedsrichter für jeden Verein über nuliga gleichmäßig auf alle teilnehmenden Mannschaften je Staffel verteilt (Poolung). Berechnungsgrundlage sind die von den Schiedsrichtern auszufüllenden Abrechnungen in den Spielberichten. Die Schiedsrichter sollten spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein Die Spielleitungsentschädigung beträgt in Spielen der: Regionsoberligen / Regionsligen Männer und Frauen: Regionsklassen Männer und Frauen: Regionsligen Jugend B, C: Regionsligen Jugend D, E: 20,00 je Schiedsrichter 20,00 je Schiedsrichter 20,00 je Schiedsrichter 10,00 je Schiedsrichter 10,00 je Schiedsrichter Bei Spielen, die an Wochentagen, (Montag Freitag, ausgenommen Wochenfeiertage), ausgetragen werden, erhöht sich die Spielleitungsentschädigung für jedes geleitete Spiel um zehn Euro je Schiedsrichter. Die Mehrkosten für die Schiedsrichter bei verlegten Wochentagspielen hat der beantragende Verein zu zahlen (Verursacherprinzip). Die Mehrkosten kommen nicht in die Poolung. Die Schiedsrichter müssen gemeinsam anreisen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schiedsrichterwartes bzw. der ansetzenden Stelle". Bei Turnierspielen bzw. Meisterschaften, Stützpunktund Qualifikationsturnieren wird die Abrechnung gemäß der gesonderten Ausschreibung vorgenommen. Wird ein Spiel abgesagt oder tritt eine Mannschaft aus eigenem Verschulden nicht an, ist der Verursacher verpflichtet, dem Gegner und ggf. den Schiedsrichtern die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzforderungen sind in den Vorschriften der 48, 48/I SpO-DHB/HVN abschließend geregelt. Beim Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen (SPO 77 und 77/I). Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so können sich die Mannschaften der Regionsoberliga auf einen Schiedsrichter (Sportler) einigen. In allen anderen Klassen müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter (Sportler) einigen. Bei Jugendspielen findet außerdem SPO DHB 21 Ziffer 2 Anwendung. Die Einigung auf einen Schiedsrichter Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 5

6 ist in jedem Falle vor Beginn des Spieles im Spielbericht zu bestätigen. Werden die Aufgaben der nicht erschienenen Schiedsrichter von anwesenden Sportkameraden wahrgenommen, besteht nur Anspruch auf Zahlung der Spielleitungsentschädigung. Für die Schiedsrichter gelten, ergänzend zu den Bestimmungen der SPO DHB und HVN und zu diesen Durchführungsbestimmungen, die Schiedsrichterordnung sowie die Schiedsrichter Richtlinien der HRSON.. 4. Zeitnehmer/Sekretär Für Zeitnehmer und Sekretär sind geeignete Plätze an der Mittellinie zwischen den Auswechselbänken bereitzuhalten. Die als Zeitnehmer und Sekretär eingesetzten Sportkameraden/-innen werden vom Heimverein gestellt. Sie müssen entweder im Sinne der HRSON-Qualifizierungsmaßnahmen vereinsintern geschult und der HRSON gemeldet worden sein oder aber im Besitz eines gültigen Z/S-Ausweises des HVN sein. Sie haben sich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen. Die Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär sind in den IHF-Spielregeln unter Regel 18 verankert. Darüber hinaus hat die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie für Zeitnehmer und Sekretäre im HVN Gültigkeit. Der Heimverein hat mindestens zwei den Regeln entsprechende Bälle zur Verfügung zu stellen und den Schiedsrichtern 10 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Öffentliche Zeitmessanlagen, die der Regel 2 entsprechen, müssen bei den Spielen verwendet werden, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen sind. Ist in der Halle keine Zeitmessanlage installiert, die regelgerecht vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist, so hat der Heimverein dem Zeitnehmer eine Tischstoppuhr mit einem Zifferblatt von mindestens 21 cm Durchmesser oder aber einen Handball-Timer zur Verfügung zu stellen. Zeitnehmer und Sekretär haben dann jederzeit einen für die Spielzeit verantwortlichen Betreuer jeder Mannschaft die Einsichtnahme der gespielten Zeit zu ermöglichen. Die Reserveuhr ist unter dem Zeitnehmertisch zu platzieren. Für D- und E-Jugend Spielverkehr: Zeitnehmer/Sekretäre sind wie folgt vom Heimverein einzusetzen: Staffel Zeitnehmer Sekretär Spielbetrieb D-Jugend Ja Nein Spielbetrieb E-Jugend Ja Nein Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung. Stehen keine geeigneten Ersatzleute zur Verfügung, so gehen die Aufgaben auf die Schiedsrichter über. Die Schiedsrichter vermerken ihre getroffenen Maßnahmen im Spielbericht 5. Anreise Für die Anreise zu den Spielen sind von den Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die Anreise im privaten PKW erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das Versagen von privaten Pkw gilt als eigenes Verschulden, höhere Gewalt kann dann auf keinen Fall geltend gemacht werden. Verspätetes oder Nichtantreten einer Mannschaft, verursacht durch das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels oder durch höhere Gewalt, wird nicht mit Punktverlust bestraft. Das Spiel wird neu angesetzt, wenn der Nachweis des Nichtverschuldens durch eine amtliche Stelle (Polizei, Eisenbahnverkehrsunternehmen) erbracht wird. Den öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgesetzt sind Autobusse privater Busunternehmer, die aufgrund einer Konzession zum öffentlichen Gelegenheits- oder Linienverkehr zugelassen sind. Die Entscheidung über verschuldetes oder nicht verschuldetes Nichtantreten oder verspätetes Antreten trifft die spielleitende Stelle. Wartezeiten werden nicht eingeräumt. Bei Verzögerungen, die sich aus der vorhergehenden Veranstaltung ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 30 Minuten akzeptiert werden. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 6

7 6. Entscheidung bei Punktgleichheit a. Die Spiele werden in einer Doppelrunde nach Punkten ausgetragen ( 42 SpO-DHB). Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden bei Männern und Frauen über die Meisterschaft, Aufstieg oder Abstieg die maßgeblichen Tabellenplätze: a) nach Punkten, b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß 44 SpO-DHB durchzuführen. In den Jugendaltersklassen gilt: b) bei Punktgleichheit nach direktem Vergleich b. Ein Entscheidungsspiel ist durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, gilt sie als nachrangig platziert. c. Ein Entscheidungsspiel ist auch dann durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele gegen andere Mannschaften (nicht die punktgleichen Mannschaften) ohne Torverhältnis gewertet wurden. Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn - Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung besser platziert sind; - Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, schlechter platziert sind. 7. Ergebnisdienst/Ergebniseingabe Die Spielergebnisse sind von den Heimvereinen selbständig und eigenverantwortlich, zeitnah nach Spielende (per SMS, online-eingabe oder per Absenden des Spielberichtes nuscore) in nuliga einzupflegen. Das Übermitteln des elektronischen Spielberichts (ESB) hat wie folgt zu erfolgen: Samstagsspiele bis 22:00 Uhr Sonntagsspiele bis 20:00 Uhr später endende Spiele: 60 Minuten nach Spielende Wochentagsspiele: 60 Minuten nach Spielende Ergebnisdienst für nuliga per SMS, wird zum Saisonbeginn freigeschaltet. Für D- und E-Jugend Spielverkehr: Die Spielergebnisse sind von den Heimvereinen selbstständig und eigenverantwortlich zeitnah in nuliga einzupflegen. Eingabezeiten Samstagsspiele bis 22:00 Uhr Sonntagsspiele bis 20:00 Uhr später endende Spiele: 60 Minuten nach Spielende Wochentagsspiele: 60 Minuten nach Spielende Ergebnisdienst für nuliga per SMS, wird zum Saisonbeginn freigeschaltet. 8. Auf- und Abstiegsregelung Regionsmeister der HRSON bei Männer und Frauen ist der Tabellenerste der jeweiligen Regionsoberliga, die anderen Tabellenersten sind Staffelsieger der HRSON. Der Spielausschuss kann zur Aufrechterhaltung eines geordneten Spielbetriebes, bzw. der Staffelstärke nach Vorliegen der Mannschaftsmeldungen Änderungen hinsichtlich der Zuordnung vornehmen. Gemeldete Mannschaftsspielgemeinschaften besitzen kein Aufstiegsrecht. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 7

8 a) Regionsoberliga Frauen (Sollstärke 12 Mannschaften) I) Die beiden bestplatzierten Mannschaften steigen in die Landesliga Braunschweig auf. II) Verzichtet eine dieser beiden Mannschaften oder hat sie kein Aufstiegsrecht, so kann der Drittplatzierte in zwei Entscheidungsspielen gegen einen Vertreter der Regionsoberliga der Handballregion SüdNiedersachsen einen weiteren Aufsteiger ermitteln. Ab Platz 4 besteht keine Möglichkeit zum Aufstieg. III) Der Zwölftplatzierte steigt in die Regionsliga ab, ansonsten so viele Mannschaften, dass nach Abgabe der Aufsteiger, der Aufnahme der Absteiger aus der Landesliga und der Aufnahme der Aufsteiger aus den Regionsligen (höchstens 3) eine Staffelgröße von 12 Mannschaften erreicht wird. b) Regionsoberliga Männer (Sollstärke 12 Mannschaften) I) Die beiden bestplatzierten Mannschaften steigen in die Landesliga Braunschweig auf. II) Verzichtet eine dieser beiden Mannschaften oder hat sie kein Aufstiegsrecht, so kann der Drittplatzierte in zwei Entscheidungsspielen gegen einen Vertreter der Regionsoberliga der Handballregion SüdNiedersachsen einen weiteren Aufsteiger ermitteln. Ab Platz 4 besteht keine Möglichkeit zum Aufstieg. III) Der Zwölftplatzierte steigt in die Regionsliga ab, ansonsten so viele Mannschaften, dass nach Abgabe der Aufsteiger, der Aufnahme der Absteiger aus der Landesliga und der Aufnahme der Aufsteiger aus den Regionsligen (höchstens 3) eine Staffelgröße von 12 Mannschaften erreicht wird. c) Regionsligen Frauen (Sollstärke 10 Mannschaften) I) Die Staffelsieger der Regionsligen West und Ost steigen in die Regionsoberliga auf. II) Sollte eine dieser Mannschaften verzichten oder kein Aufstiegsrecht besitzen, ermitteln die Zweitplatzierten in Entscheidungsspielen einen Aufsteiger. III) Sollte in der Regionsoberliga nach Abgabe der Aufsteiger in die Landesliga und des Regelabsteigers in die Regionsliga die Staffelsollstärke von 10 Mannschaften noch nicht erreicht sein, ermitteln die beiden Zweitplatzierten in Entscheidungsspielen einen weiteren Aufsteiger bzw., wenn II) in Kraft tritt, steigen die beiden Zweitplatzierten auf. IV) Aus der Regionsliga West steigen die Mannschaften auf den Plätzen 10 und 11 in die 1. Regionsklasse ab, aus der Regionsliga Ost der Zehntplatzierte. V) Sollten nach Aufnahme der Absteiger aus der Regionsoberliga und der Aufsteiger aus den Regionsklassen mehr als 20 Mannschaften verbleiben, so erhöht sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Die weiteren Absteiger werden in folgender Reihenfolge festgelegt: 9. Platz Regionsliga Ost 9. Platz Regionsliga West usw. d) Regionsliga Männer West (Sollstärke 10 Mannschaften) Dreifachrunde I) Der Staffelsieger der Regionsliga steigt in die Regionsoberliga auf. II) Sollte diese Mannschaft verzichten oder kein Aufstiegsrecht besitzen, so ermitteln die Zweitplatzierten der beiden Staffeln einen Aufsteiger. III) Sollte in der Regionsoberliga die Staffelsollstärke von 12 Mannschaften nach Abgabe der Aufsteiger in die Landesliga und des Regelabsteigers in die Regionsliga noch nicht erreicht sein, ermitteln die beiden Zweitplatzierten in Entscheidungsspielen einen weiteren Aufsteiger bzw., wenn II) in Kraft tritt, steigen beiden Zweitplatzierten auf. e) Regionsliga Männer Ost (Sollstärke 10 Mannschaften) I) Der Staffelsieger der Regionsliga steigt in die Regionsoberliga auf. II) Sollte diese Mannschaft verzichten oder kein Aufstiegsrecht besitzen, so ermitteln die Zweitplatzierten der beiden Staffeln einen Aufsteiger. III) Der Zehntplatzierte steigt in die Regionsklasse ab, ansonsten so viele Mannschaften, dass nach Abgabe der Aufsteiger, der Aufnahme der Absteiger aus der Regionsoberliga und der Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 8

9 IV) Aufnahme der Aufsteiger aus den Regionsklassen eine Staffelgröße von 10 Mannschaften erreicht wird. Sollte in der Regionsoberliga die Staffelsollstärke von 10 Mannschaften nach Abgabe der Aufsteiger in die Landesliga und des Regelabsteigers in die Regionsliga noch nicht erreicht sein, ermitteln die beiden Zweitplatzierten in Entscheidungsspielen einen weiteren Aufsteiger bzw., wenn II) in Kraft tritt, steigen beiden Zweitplatzierten auf. f) Regionsklassen Männer I) Die Staffelsieger steigen in die Regionsliga auf. II) Sollten in den Regionsligen die Staffelsollstärken von jeweils 10 Mannschaften noch nicht erreicht sein, ermitteln die Zweitplatzierten weitere Aufsteiger. g) Regionsklassen Frauen I) Die beiden Bestplatzierten Mannschaften der Regionsklassen steigen in die Regionsliga auf. II) Sollte einer dieser Mannschaft verzichten oder kein Aufstiegsrecht besitzen, so ermitteln die Drittplatzierten der beiden Staffeln einen weiteren Aufsteiger. In allen Fällen findet die gleitende Skala Anwendung. Meldetermin für die Männer- und Frauenligen ist der Mannschaften, die bis in ihrer Staffel auf die Teilnahme ihrer Runde in der nächste Spielsaison verzichten, werden auf die Zahl der Absteiger angerechnet. Bei einem Zwangsabstieg einer Mannschaft wird diese auf die Absteiger angerechnet. Das Aufstiegsrecht wird auf die Mannschaften der Plätze 1 bis 3 der Abschlusstabelle beschränkt. In die nächsthöhere Spielklasse können nur diese Mannschaften aufsteigen. 9. Jugendspielbetrieb Jede Jugendmannschaft muss von einem volljährigen Betreuer begleitet werden. Jugendliche müssen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersgruppe entspricht. Die Einreihung ist nur bis in die nächsthöhere Altersgruppe gestattet (Einteilung der Altersgruppen siehe 1.) Hieraus erschließt sich, dass in keiner Altersklasse ältere Spieler eingesetzt werden dürfen. In einer männlichen D-Jugendmannschaft dürfen auch Mädchen eingesetzt werden. Ein Einsatz von Jungen in einer weiblichen D-Jugend ist ausgeschlossen. Sobald eine Mannschaft einen Jungen enthält, muss die gesamte Mannschaft in der männlichen Staffel spielen. Voraussetzung für den Einsatz von Mädchen in einer männlichen D-Jugend ist, dass der Vereine keine weibliche D-Jugendmannschaft gemeldet bzw. keine Jugendmannschaft als JMSG im Spielbetrieb hat. Wäre dies der Fall, wäre ein Einsatz von Mädchen in einer männlichen D-Jugendmannschaft ausgeschlossen. Die Spielausweise sind ausdrücklich im Original vorzulegen, eine Kopie ist unzulässig gem. 12 Ziffer 3 SpO. Die Verwendung von Kopien kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Spielsystem B-Jugend Das Spielsystem für die B-Jugend ist für den männlichen sowie weiblichen Bereich unterschiedlich. Männliche Jugend Die Serie wird in einer Regionsoberliga ausgetragen. Der Sieger dieser Meisterschaft ist gleichzeitig der Regionsmeister. Eine gesonderte Regionsmeisterschaft wird nicht ausgespielt. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 9

10 Weibliche Jugend Es wird eine Gesamtrunde gespielt. Die beiden besten Mannschaften der Regionsliga Nord und Süd spielen die Regionsmeisterschaft in einem Turnier aus. Spielsystem C- und D- und E-Jugend Das Spielsystem für den C-, D-, E- Jugend Bereich ist für den weiblichen und männlichen Bereich gleich. Es wird eine Gesamtrunde in Regionsligen gespielt. Danach qualifizieren sich jeweils die zwei Besten Mannschaften (außer in der E-Jugend) einer Staffel für die Regionsmeisterschaft. Die Regionsmeisterschaft wird in Turnierform ausgespielt. Zusatzbestimmungen E-Jugend In einer männlichen E-Jugend dürfen auch Mädchen eingesetzt werden. Ein Einsatz von Jungen in einer weiblichen E-Jugend ist ausgeschlossen. Sobald eine Mannschaft einen Jungen enthält, muss die gesamte Mannschaft in der männlichen Staffel spielen. Voraussetzung für den Einsatz von Mädchen in einer männlichen E-Jugend ist, dass der Verein keine weibliche E-Jugendmannschaft gemeldet bzw. keine Jugendmannschaft als JMSG im Spielbetrieb hat. Wäre dies der Fall, wäre ein Einsatz von Mädchen in einer männlichen E-Jugendmannschaft ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass die männliche Mannschaft in Unterzahl spielt. Hier darf bis zur/m 8 Spieler ergänzt werden. Ergänzungen zum Spielbetrieb bei der E-Jugend: Die Punktspiele werden in folgendem Modus ausgetragen: In der ersten Halbzeit wird der Spielmodus 2x3 gegen 3 gespielt. In der zweiten Halbzeit wird normaler Handball, mit einer offensiven Abwehr, Manndeckung, jeder Angreifer hat einen Gegenspieler im Abstand von max. 3 Metern, gespielt. Dies bedeutet, dass mit einer Manndeckung im ganzen Feld gespielt wird. Weiterhin gibt es keinen 7-Meter Strafwurf, sondern ein Penalty. Der Torwart darf nicht über die Mittellinie. Die Torhöhe wird auf 1,60m festgelegt. Es wird mit der Ballgröße 0 gespielt. Ergänzend wird auf die gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball des HVN verwiesen. Penalty Anstelle eines 7-m-Wurfs wird in der E-Jugend ein Penalty ausgeführt. Der ausführende Spieler startet dabei auf Pfiff des Schiedsrichters im zentralen Raum ( Korridor zwischen beiden Pfosten) zwischen der Mittellinie und der 9-m-Linie. Während des Anlaufs dürfen keine technischen Fehler (Schritte, Prell-und Tippfehler, Fuß, Kreis, etc.) gemacht werden. Der Abschluss erfolgt im Schlagwurf (Sprungwurf ist verboten!) zwischen 9m und 6m. Die Abwehr muss den zentralen Raum zwischen beiden Pfosten ( Korridor ) freihalten und darf auch erst nach dem Wurf wieder ins Spielgeschehen eingreifen. Maßnahmen bei Nichteinhaltung des vorgegebenen Spielsystems Stellt der Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft sich nicht an die für die Altersklasse gültigem Spielsystem hält, gibt dieser Time-Out und informiert den Trainer/Betreuer, dass er die Spielweise seiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss. Das Eingreifen des Schiedsrichters kann auch auf Antrag des Trainers/Betreuers der gegnerischen Mannschaft erfolgen. Der Schiedsrichter ist verpflichtet auf diesen Antrag zu reagieren. Wenn nach angemessener Wartezeit erneut festgestellt wird, dass das vorgegebene Spielsystem nicht eingehalten wird, ermahnt der Schiedsrichtet den betreffenden Trainer/Betreuer eindringlich erneut, sich an das vorgegebene Spielsystem zu halten. Ist auch nach der zweiten Ermahnung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, wird dieser Tatbestand in das Spielprotokoll eingetragen. Die Spielleitende Stelle ist verpflichtet, diese Eintragung zu prüfen und im Widerholungsfall an den zuständigen Referenten für Kinder-und Jugendhandball weiterzuleiten. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 10

11 Ist nach der zweiten Ermahnung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, zeigt der Schiedsrichter dies durch seine erhobene gelbe Karte deutlich an. a) Erfolgt in dieser Zeit ein Ballgewinn der Abwehr, bekommt der Angriff den Ball per Freiwurf zurück! b) Erfolgt nach Sekunden des Hochhaltens der gelben Karte keine offensive Abwehr, gibt es 7- Meterwurf für den Angriff! Nach dem 7-Meterwurf bleibt die angreifende Mannschaft im Ballbesitz. (Anwurf an der Mittellinie), egal ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Länder-Cup-Turniere in der E-Jugend Für den männlichen und weiblichen Bereich werden verpflichtende Länder-Cup-Turniere ausgetragen. Hier wird in der 1. Halbzeit 2x3 gegen 3 und in der 2. Halbzeit 6+1 in der altersgerechten Spielweise, in Turnierform gespielt. Im weiblichen und männlichen Bereich finden jeweils 2 Turnierspieltage statt. Die Teilnahme ist für die Vereine verpflichtend. Es sollen auch Mannschaften mit weniger als 7 Spielern anreisen, da die Mannschaften vor Ort in neue Teams eingeteilt werden. Jeder Betreuer übernimmt ein Team für den Turnierverlauf. Die Verteilung der Kinder erfolgt vor Ort durch die Turnierleitung. Die Ausrichter stellen die Schiedsrichter. Aber auch andere Absprachen, die möglichst weit im Vorfeld stattfinden sollten, sind den teilnehmenden Vereinen hier möglich. Die Schiedsrichtergebühr beträgt 5,00 pro Spiel. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Es erfolgt eine Kostenpoolung. Alle Gastmannschaften zahlen am Turniertag ihren Anteil an den Veranstalter. Zusätzliche Informationen zum pädagogischen Pfeifen und den Grundlagen des Miteinander findet man in den gesonderten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien im Kinder und Jugendhandball des Handballverbandes Niedersachsen (mit Erläuterungen und Zusatzinformationen) Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 11

12 10. Wirtschaftliche Bestimmungen Der folgenden Tabelle sind die anfallenden Meldegelder bzw. Verbandsabgaben zu entnehmen. Spielklassen Meldegeld Verbandsabgabe Summe Regionsoberliga Männer / Frauen 180,00 125,00 305,00 Regionsliga Männer / Frauen 140,00 125,00 265,00 1.Regionsklasse Männer / Frauen 100,00 125,00 225,00 2.Regionsklasse Männer / Frauen 100,00 125,00 225,00 Weibl. A-Jugend (Aufsicht des HVN) 60,00 45,00 105,00 Weibl. B-Jugend 60,00 45,00 105,00 Weibl. C-Jugend 40,00 35,00 95,00 Weibl. D-Jugend 40,00 35,00 95,00 Weibl. E-Jugend 20,00 20,00 Männl. A-Jugend (Aufsicht des HVN) 60,00 45,00 105,00 Männl. B-Jugend 60,00 45,00 105,00 Männl. C-Jugend 40,00 35,00 95,00 Männl. D-Jugend 40,00 35,00 95,00 Männl. E-Jugend 20,00 20,00 Diese Beträge werden den Vereinen in Rechnung gestellt und spätestens bis zum per Lastschrift eingezogen. Eine Mannschaft gilt als gemeldet, wenn die Meldung in nuliga hinterlegt ist. Wird eine Mannschaft nach der Meldung in nuliga und vor der Fertigstellung der Spielpläne zurückgezogen, ist das Meldegeld fällig. Bei Zurückziehung einer Mannschaft nach der Meldung in nuliga und nach Fertigstellung der Spielpläne wird eine Verwaltungsgebühr zusammen mit dem Meldegeld fällig. 11. Sonstiges Die Heimvereine zeigen bei der spielleitenden Stelle der am höchsten spielenden teilnehmenden Mannschaft die Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren an. Für jedes Freundschaftsspiel ist ein Spielberichtsformular anzufertigen und vom Heimverein zu archivieren. Auf Verlangen des Spielausschusses ist es an die o.g. spielleitende Stelle zu senden. Der Spielbetrieb im A-Jugendbereich wird vom HVN moderiert. Hier gibt es gesonderte Durchführungsbestimmungen, welche auf der Homepage der HRSON zu finden sind. Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 12

13 12. Geldbußen Die Geldbußen im Anhang sind Bestandteil der Durchführungsbestimmungen und richten sich nach der RO DHB 25 und der RO des HVN 25/I unter Berücksichtigung der Ermächtigung des 25/4 der RO DHB. 13. Rechtswesen Für Streitfragen, die sich aus dem Spielbetrieb und den Spielen ergeben, ist als erste Rechtsinstanz das Sportgericht der HRSON zuständig. Einsprüche zum Spielgeschehen sind in 6-facher Ausfertigung, davon eine zum Vorsitzenden der HRSON, innerhalb von drei Tagen an den Vorsitzenden des Regionssportgerichts per Einschreiben einzureichen. Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 30,00 ist beizufügen. Die Form- und Fristvorschriften der Rechtsordnung (RO DHB 37 und 42) sind zu beachten. Das Einlegen eines Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung (RO DHB 38). 14. Schlussbestimmung Richard Germer Schulkamp Obernholz-Steimke Mail: richard@germer-net.de Bankverbindung: Handballregion SüdOst-Niedersachsen Volksbank Braunschweig / Wolfsburg IBAN: DE BIC: GENODEF1WOB Anschriftenänderung bzw. Neuanlage von Anschriften: Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen von Anschriften, Ansprechpartner von Mannschaften und Trikotfarben unverzüglich der Spielleitung mitzuteilen. Unabhängig von der Eingabe in nuliga. Jeder Verein ist für die Adressenpflege in nuliga selbst verantwortlich. In den Daten müssen die aktuelle Anschrift, Telefonnummer und -Adresse verzeichnet sein. Folgende Adressen sind unter folgender Funktion einzugeben: Postadresse Vorsitzender; Männerwart; Abteilungsleiter; Spielwart; Frauenwart; Jugendwart; Minibeauftragter; Mannschaftsverantwortliche, Vereinsschiedsrichterwart; Schiedsrichter; Zeitnehmer- Sekretärbeauftragte Zudem sind für jede Mannschaft die Trikotfarben in nuliga aktuell zu halten. Die Vereine und Instanzen werden gebeten, die vorliegenden Richtlinien genauestens zu beachten. Verstöße gegen diese Richtlinien, die nicht gesondert aufgeführt sind, werden mit einer Geldbuße von 25,00 geahndet. Für jeden Bescheid/Mitteilung der Sportinstanzen wird einmalig zu Beginn der Saison eine Verwaltungsgebühr von 15,00 erhoben. Diese Durchführungsbestimmungen bleiben solange gültig, bis sie durch neue Durchführungsbestimmungen, welche den Vereinen durch Zusenden und Veröffentlichen auf der Homepage der HRSON übermittelt werden, ersetzt werden. August 2017 HRSON Spielausschuss Oliver Ede Stlv. Vors. Spieltechnik Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 13

14 Anhang Vorsitzender Anschriften des Vorstandes Jens Wichmann Tel.: Zum Clausteich Wendeburg stellv. Vorsitzender Finanzen Günther Diederich Tel.: Hostmannstraße Ilsede stellv. Vorsitzender Recht Hans-Werner Gebert Tel.: Gustav-Harms-Straße 2 recht@hrson.de Braunschweig stellv. Vorsitzender Spieltechnik Oliver Ede Tel.: Feldstr. 8a spieltechnik@hrson.de Schöppenstedt stellv. Vorsitzende Jugend Lena Klemm Tel.: Am Raffturm 1a jugend@hrson.de Edemissen stlv.vorsitzender Bildung und Entwicklung Gerhard Witzke Tel.: Nettgauer Weg 2 bildung@hrson.de Brome Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 14

15 Anschriften des Spielausschusses Vorsitzender Spielausschuss siehe stellv. Vorsitzender Spieltechnik Seniorenspielwart Torben Völkel Tel.: oder (wochentags) Birkenweg Langelsheim Jugendspielwart Edgar Rot Tel.: Oselohfeld 4 Edgar.Rot@wietze.de Wietze Schiedsrichterwart Benjamin Kretzschmar Tel.: Meescheweg 1 schiedsrichterwart@hrson.de Ilsede Regionsoberliga Männer Regionsoberliga Frau s. Seniorenspielwart Anschriften der Staffelleiter Regionsliga Männer Carsten Wodarz Tel.: Peiner Straße 24 carstenwodarz@t-online.de Edemissen 1.Regionsklasse Männer Volker Wruck Tel.: Morgensternweg 12 volkerwruck@t-online.de Braunschweig Regionsliga Frauen 1.Regionsklasse Frauen Frank Pfeiffer Tel.: Grüne Allee 5 handball@vallstedt.info Vechelde Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 15

16 Regionsoberliga männliche B-Jugend Regionsliga weibliche B-Jugend Regionsliga männliche C-Jugend s. Jugendspielwart Regionsliga weibliche C-Jugend Regionsliga männliche D-Jugend Regionsliga weibliche D-Jugend Regionsliga männliche E-Jugend Regionsliga weibliche E-Jugend Norbert Hartmann Tel.: Kastanienallee Braunschweig Anschriften der Schiedsrichter ansetzenden Stellen Regionsoberliga Männer und Frauen Benjamin Kretzschmar Tel.: Meescheweg 1 schiedsrichterwart@hrson.de Ilsede Bereich Mitte Braunschweig/Helmstedt Justin Schewe Tel.: Ebertallee 62 justinschewe@aol.com Braunschweig Bereich Nord Wolfsburg/Gifhorn Philip Pausch Tel.: Herzogin-Clara-Straße 1 Philip.pausch@gmx.net Wolfsburg Bereich West Peine/Salzgitter/Goslar Lutz Lächelt Tel.: Stettiner Straße 6 lutzlaechelt@web.de Peine männliche und weibliche D-Jugend männliche und weibliche E-Jugend Alexander Scheller Tel.: Hermann-Severit-Straße 7 alexander.scheller97@gmx.de Schöppenstedt Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 16

17 Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen Nach 25 RO DHB/HVN werden folgende Ordnungswidrigkeitstatbestände geschaffen und durch die spielleitende Stelle mit den angegebenen Geldbußen geahndet Schuldhaftes Nichtantreten einer Seniorenmannschaft Männer/Frauen 100, Schuldhaftes Nichtantreten einer Jugendmannschaft männlich/weiblich 50, Schuldhaftes verspätetes Antreten zu einem Spiel 10, Vernachlässigen des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz der Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Offizielle, Spieler und Zuschauer. Im Wiederholungsfall kann auf eine kostenpflichtige Spielaufsicht oder eine Platz-/Hallensperre entschieden werden. 50, Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein 100, Spiele ohne Genehmigung, Spiele gegen gesperrte Mannschaften, Spiele von gesperrten Mannschaften 25, Unvorschriftsmäßiger Platzaufbau z.b. defekte Tornetze 10, Verwenden von nicht ordnungsgemäßen Spielberichtsformularen oder Nichtstellen von 2 Spielberichtsformularen im D- und E-Jugendbereich; Nichtbeachtung der Fristen für den elektronischen Spielbericht (nuscore) 08.0 Nicht fristgemäßes Absenden von Spielberichtsformularen oder Absenden an falsche Anschrift 09.0 Nicht fristgemäßes Melden von Spielergebnissen bzw. Absenden des elektronischen Spielberichts im 1.Fall (je Mannschaft) 09.1 Nicht fristgemäßes Melden von Spielergebnissen bzw. Absenden des elektronischen Spielberichts im 2.Fall (je Mannschaft) 09.2 Nicht fristgemäßes Melden von Spielergebnissen bzw. Absenden des elektronischen Spielberichts im 3. und jeden weiteren Fall (je Mannschaft) 10,00 20,00 5,00 10,00 20, Melden von falschen Spielergebnissen (je Ergebnis). 5, Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis höchstens jedoch 5,00 25, Nicht Fristgerechte a)vorlage des angeforderten Spielausweises 10, Nicht Fristgerechte b)herausgabe eines Spielausweises 50, Nicht Fristgerechte c)umschreiben eines Spielausweises von Jugend- auf Erwachsenenspielrecht 12.0 Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs (je); Einsatz eines nicht gemeldeten bzw. nicht ausreichend qualifizierten Zeitnehmers oder Sekretärs. 20,00 30,00 Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 17

18 13.0 Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden bzw. Abmelden von Mannschaften während der Meisterschaftsserie Senioren 13.1 Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden bzw. Abmelden von Mannschaften während der Meisterschaftsserie Jugend 14.0 Unvorschriftsmäßige Spielkleidung; fehlende Brust- oder Rückennummer; fehlende Auswechseltrikots je Spieler/in 14.1 Unvorschriftsmäßige Spielkleidung; fehlende Brust- oder Rückennummer; fehlende Auswechseltrikots höchsten je Mannschaft und Spiel 15.0 Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen (je Ansetzung und Schiedsrichter) 15.1 Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Lehrgängen (je Schiedsrichter) 150,00 80,00 3,00 20,00 40,00 25, Falsche Abrechnung durch die Schiedsrichter im 1.Fall 20, Falsche Abrechnung durch die Schiedsrichter im 2.Fall und jeden weiteren Fall 17.0 Nicht bestätigen der namentlichen Ansetzung von Schiedsrichtern innerhalb von 10 Tagen Nicht fristgemäßen Melden von Schiedsrichtern für Spiele der D- und E-Jugend 10 Tage vor dem Spiel bei der ansetzenden Stelle 18.0 Nichtmelden von ausreichend Schiedsrichtern gemäß Mannschaftsmeldung für die laufende Saison pro Schiedsrichter 40,00 20,00 10,00 150, Mangelhaftes oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsformulars 5, Durchführen eines Freundschaftsspieles ohne Anmeldung bei der spielleitenden Stelle 15, Durchführen eines Turnieres ohne Anmeldung bei der spielleitenden Stelle 50, Nichteinhaltung der 20-Minutenfrist bei der Übergabe des Spielberichtsformulars (Laptop oder sonstiges Medium für nuliga) und Spielausweise an die Schiedsrichter durch den Heimverein 22.0 Unvollständiger Spielausweis; fehlendes Lichtbild; fehlende Unterschriften (Inhaber/Verein); fehlender Vereinsstempel 23.0 Nichtstellen einer den Durchführungsbestimmungen entsprechenden Hallenoder Tischuhr 24.0 Fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft durch einen volljährigen Betreuer 10,00 5,00 10,00 30,00 Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 18

19 25.0 Nichtstellen von 2 spielfähigen und haftmittelfreien Handbällen 10, Nichteinigung auf einen neutralen und geprüften Schiedsrichter je Verein 30, Ausfall eines Jugendspieles: Wenn bei Nichtantreten der Schiedsrichter die Betreuer beider Vereine sich weigern das Spiel zu leiten oder sich nicht auf einen anwesenden anderen Sportkameraden einigen wollen. Spielverlust für beide Vereine und je Verein 20, Ausfall eines Seniorenspieles: Wenn bei Nichtantreten der Schiedsrichter die Betreuer beider Vereine sich weigern das Spiel zu leiten oder sich nicht auf einen anwesenden anderen Sportkameraden einigen wollen. Spielverlust für beide Vereine und je Verein 30, Genehmigter Spielverzicht nach 48/I SpO DHB/HVN 50, Genehmigter Spielverzicht nach 48/I SpO DHB/HVN bei den letzten 4 Spieltagen in der Saison Regionsoberliga/Regionsliga Männer und Frauen 28.2 Genehmigter Spielverzicht nach 48/I SpO DHB/HVN bei den letzten 4 Spieltagen in der Saison 1.Regionsklasse Männer und Frauen 28.3 Genehmigter Spielverzicht nach 48/I SpO DHB/HVN bei den letzten 4 Spieltagen in der Saison Jugendklassen 29.0 Nicht rechtzeitige Benachrichtigung der spielleitenden Stellen durch den Heimverein über den neuen Spieltermin innerhalb von 10 Tagen nach Spielausfall (siehe Durchführungsbestimmungen) 30.0 Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Meldegeldern trotz vorheriger Mahnung und Fristsetzung. 100,00 75,00 50,00 20,00 50, Nichtbeachtung des Haftmittelverbotes 75, Nichtbeachten von amtlichen Mitteilungen der Spielinstanzen oder der Richtlinien 25, Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen 30, Nichtgestellung einer spielfähigen Halle zu einem Pflichtspiel 50, Verspätete oder unterlassene Erledigung von Auflagen oder Verspätung und Unterlassung geforderter Meldungen. Der Nachweis rechtzeitiger Absendung obliegt dem Betroffenen. 50,00 Handballregion SüdOst-Niedersachsen Seite 19

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