REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)
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1 REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)
2 Die Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (KrO) Ausgabe 2017 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main Sonntag, den 05. Februar 2017 Kampfrichterordnung (KrO) Seite 1 von 9
3 Inhalt 1 Grundsätzliches Zweckbestimmung und Struktur Begriffsbestimmung Aufgaben und Pflichten der Kampfrichter Das Wettkampfgericht DTU Levels Ausbildungsvoraussetzungen Ausbildungsziele und Ausbildungsumfänge Einsatzleiter Technische Delegierte Die Kampfrichterobleute Einsatz als Kampfrichter....9 Der Einfachheit halber wird in dieser Ordnung die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 2 von 9
4 1 Grundsätzliches Die Kampfrichterordnung (KrO) der Deutschen Triathlon Union bezieht sich auf Mitarbeiter / Mitglieder der Deutschen Triathlon Union und der angeschlossenen Landesverbände, die im Wettkampf- und Schiedsgericht bei Wettkämpfen nach 14 SpO oder als Technische Delegierte (TD) vor, während und nach eines solchen eingesetzt werden. Sie sind im nachfolgenden Kampfrichter (KR) genannt. 2 Zweckbestimmung und Struktur 2.1. Die Kampfrichterordnung findet Anwendung bei allen Wettkämpfen der Deutschen Triathlon Union e.v. (DTU) und ihrer Landesverbände Die Sportordnung der DTU legt die Zusammensetzung von Wettkampfgerichten bei Veranstaltungen der DTU und ihrer Landesverbände auf allen Ebenen fest. Dort wird bestimmt, dass sich Ausbildung und Prüfung der Kampfrichter und deren Einsatz in Wettkampfgerichten nach der Kampfrichterordnung der DTU zu richten haben Das Kampfrichterwesen der DTU folgt in seiner Struktur der Verbandsgliederung der DTU. Auf allen Verbandsebenen sind Kampfrichterobleute für das Kampfrichterwesen einzusetzen. Die Verbandssatzungen regeln hierzu selbst das jeweilige Verfahren. 3 Begriffsbestimmung 3.1. Kampfrichter im Sinne dieser Kampfrichterordnung ist derjenige, der nach einer Ausbildung zum Kampfrichter und Ablegung einer Prüfung die Kampfrichterlizenz des Landesverbandes erhält Ihre Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Ordnungen der Deutschen Triathlon Union, die sich in den darauf zu erstellenden Lehrplänen der Landesverbände niederschlagen muss Der Kampfrichter übt seine Tätigkeit im Auftrag des zuständigen Verbandes aus. 4 Aufgaben und Pflichten der Kampfrichter 4.1. Dem Wettkampfgericht obliegt die Kontrolle der Veranstaltung nach den jeweils gültigen Bestimmungen und die Einhaltung der jeweils gültigen Fassung der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union. In diesem Sinne trifft es alle seine Entscheidungen Der Kampfrichter muss Mitglied in einem dem Landesverband und dem Landessportverband angeschlossenen Vereines sein Kampfrichter müssen neutral sein. Sie haben sich jeglicher öffentlicher Äußerung für oder gegen Aktive und Veranstalter zu enthalten. Sie haben die ihnen übertragenen Funktionen Kampfrichterordnung (KrO) Seite 3 von 9
5 nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den Ordnungen der DTU und ITU Kampfrichter, die gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit verstoßen oder in sonst einer Weise den ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht gerecht werden, sind durch den Einsatzleiter zu ermahnen und ggf. von ihren Aufgaben zu entbinden. Funktionsentbindungen sind im Wettkampfprotokoll unter Schilderung des Sachverhaltes zu vermerken Mitglieder des Wettkampfgerichts dürfen nicht gleichzeitig: a) Wettkampfteilnehmer oder b) im Organisationsteam des Veranstalters tätig sein Der Kampfrichter ist verpflichtet, seinen Einsatz rechtzeitig wahrzunehmen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Er hat vor Beginn der Veranstaltung seinen Einsatzort auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen Der Kampfrichter muss in seinem Auftreten korrekt und durch seine Kleidung klar erkennbar sein Alle Kampfrichter haben sich für ihre Tätigkeit um den zeitgemäßen Stand ihrer Kenntnisse zu bemühen. Dazu sind von der Deutschen Triathlon Union und den Landesverbänden angebotene Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen Die Kampfrichter unterliegen der Disziplinarordnung der Deutschen Triathlon Union. 5 Das Wettkampfgericht 5.1. Die zum Einsatz kommenden Kampfrichter bilden unter der Leitung des Einsatzleiters das Wettkampfgericht Die Funktionen der Kampfrichter sind durch den Einsatzleiter festzulegen und schriftlich festzuhalten Zu DTU-Veranstaltungen werden Bundeskampfrichter durch den Einsatzleiter eingeladen. Ihre Anzahl richtet sich nach dem zwischen DTU und Veranstalter geschlossenen Veranstaltervertrag bzw. durch die Festlegung des Technischen Delegierten. Die endgültige Anzahl der erforderlichen Kampfrichter ergibt sich nach der Tabelle in der Veranstalterordnung (Kampfrichtereinsatz) und aus der Festlegung des TD. Dabei können durch den Kampfrichterobmann des Landesverbandes, in dem die Veranstaltung stattfindet, Landeskampfrichter zusätzlich eingesetzt werden Zu Veranstaltungen der LV und Bezirke werden Kampfrichter entsprechend deren Satzung und Ordnungen und entsprechend der jeweiligen Ausschreibung / Strecken bzw. dem Veranstaltervertrag eingesetzt. Die Besetzung des Wettkampfgerichtes wird durch den zuständigen Kampfrichterobmann oder einen von ihm Beauftragten (z.b. Einsatzleiter) festgelegt. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 4 von 9
6 6 DTU Levels Die Kampfrichter sind entsprechend ihrer Funktion und Ausbildung in folgende Levels eingeteilt, wobei jeder Level die vorhergehenden einschließt: a) Level 1: Schwimmen, Wechselzonen und Laufen, Windschattenkontrolle, Ski- Langlauf b) Level 2: Einsatzleiter (EL/LV) c) Level 3: Bundeskampfrichter (BKR) 7 Ausbildungsvoraussetzungen 7.1. Die Ausbildung zum Level 1 kann jeder nach Vollendung des 17. Lebensjahres absolvieren, sofern er Mitglied eines Triathlonvereines, bzw. einer Triathlonabteilung eines Vereines ist, der dem jeweiligen Landesverband und Landessportbund angeschlossen ist. Die KR- Lizenz wird bei bestandener Prüfung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgehändigt Zur Kampfrichterausbildung können Bewerber zugelassen werden, die folgende altersmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den einzelnen Kampfrichter Level erfüllen: a) Wettkampfrichter Level 1: 17 Jahre Lizenz ab 18 Jahre b) Einsatzleiter Level 2: 20 Jahre c) Bundeskampfrichter Level 3: 22 Jahre 7.3. Bewerber, die eine Ausbildung als Einsatzleiter (Level 2) anstreben, müssen neben einer fachlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie besitzen seit 2 Jahren eine gültige Kampfrichterlizenz Level 1 und haben innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 6 Kampfrichtereinsätze gemacht Bewerber, die eine Ausbildung als Bundeskampfrichter (Level 3) anstreben, müssen neben einer fachlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie besitzen seit 2 Jahren eine gültige Kampfrichterlizenz mit dem Level 2 und haben innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 6 Kampfrichtereinsätze als Einsatzleiter / TD gemacht, mindestens 2 davon bei LV-Meisterschaften oder Ligawettkämpfen. 8 Ausbildungsziele und Ausbildungsumfänge 8.1. Die Ausbildung Level 1ist in einen theoretischen mit schriftlicher Prüfung sowie in einen praktischen Teil gegliedert. Die Ausbildung enthält im theoretischen Teil folgende Themen: a) die Ordnungen der DTU im Überblick b) Kampfrichterordnung (KRO) c) Sportordnung (SPO) 8.2. Die Ausbildung der Level 2 besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung und einem praktischem Teil. Sie enthält folgende Themen: a) die internationalen Regeln im Überblick Kampfrichterordnung (KrO) Seite 5 von 9
7 b) VAO c) die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU: Einspruch und Schiedsgericht d) Fragen aus der Praxis mit Bearbeitung von Einsprüchen Die Ausbildungsdauer des theoretischen Teiles muss mindestens 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten für Level 1 und Level 2 umfassen Die Bewerber sind schriftlich zu prüfen. Die Prüfung besteht aus bis zu 45 Fragen, von denen 30 den DTU-Kampfrichterfragebögen zu entnehmen sind. Die Prüfung hat bestanden, wer 66 % der maximalen Punktzahl erreicht hat. Bei % der maximal erreichbaren Punkte entscheidet die Prüfungskommission nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung über das Ergebnis. Eine nicht bestandene Prüfung kann beim nächsten Lehrgang des Landesverbandes wiederholt werden Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der theoretischen absolviert werden und besteht aus einer erfolgreichen Kampfrichtertätigkeit Die durch die bestandene Prüfung erlangte Kampfrichterlizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Sie wird um 2 Jahre verlängert, wenn a) der Nachweis von mindestens 2 Einsätzen/Jahr und b) der Kampfrichter an einer angebotenen Weiterbildung teilnimmt. Die 2 Jahre gelten ab dem Zeitpunkt der Weiterbildung. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Landesverband. Die Lizenz wird vom zuständigen Landesverband ausgestellt und verlängert. Der Landesverband kann nach Prüfung und entsprechender Begründung jederzeit die Kampfrichterlizenz entziehen Weiterbildungsmaßnahmen enthalten mindestens 6 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer Die Ausbildung der Level 3 besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung durch die Deutsche Triathlon Union. Sie enthält folgende Themen: a) die internationalen Regeln b) Rechts- und Verfahrensordnung der DTU c) Ligaordnung d) die jeweiligen Durchführungsbestimmungen e) die besondere Problematik des Schiedswesens f) Fragen aus der Praxis mit Bearbeitung von Einsprüchen Die Bewerber sind schriftlich zu prüfen. Die Prüfung besteht aus bis zu 45 Fragen. Die Prüfung hat bestanden, wer 80 % der maximalen Punktzahl erreicht hat. Bei 70 % der maximal erreichbaren Punkte entscheidet die Prüfungskommission nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung über das Ergebnis. Die durch die bestandene Prüfung erlangte Bundeskampfrichterlizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr Sie wird um ein Jahr verlängert, wenn a) der Nachweis von mehreren Einsätzen / Jahr als Bundeskampfrichter bei Wettkämpfen der DTU oder ITU/ETU belegt ist und entweder b) an einer von der DTU angebotenen und von der Technischen Kommission geleiteten Weiterbildung teilgenommen und der im Rahmen der Weiterbildung vorgelegte Test erfolgreich absolviert wurde Kampfrichterordnung (KrO) Seite 6 von 9
8 c) oder ein von der Technischen Kommission oder dem Bundeskampfrichterobmann verschickter Hausregeltest frist- und formgerecht und im Prüfungsergebnis mit mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahl zurückgesandt wurde Andernfalls verfällt die Lizenz. In Zweifelsfällen entscheiden die Technische Kommission und das Präsidium der DTU Sie kann nicht verlängert werden, wenn der Bundeskampfrichter bis zum des laufenden Jahres das 70. Lebensjahr vollendet Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache und entsprechender Begründung die Bundeskampfrichterlizenz jederzeit entziehen Den Landesverbänden ist es freigestellt, bei ihren Landeskampfrichtern die Regelung ebenfalls einzuführen Für Kampfrichterprüfungen stellt die Technische Kommission Prüfungsunterlagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Nach der Prüfung sind die entsprechenden Unterlagen wieder einzuziehen Einsatzleiter der Landesverbände (LV) 9 Einsatzleiter Einsatzleiter der Landesverbände werden durch den Kampfrichterobmann oder das LV- Präsidium bestellt Die Aufgaben des Einsatzleiters sind in 18 VaO der DTU festgelegt Der Einsatzleiter ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor dem Wettkampf mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen Der Einsatzleiter hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung das Wettkampfprotokoll an den zuständigen LV und LKO zu senden Kampfrichterobmann und LV-Präsidium können nach gegenseitiger Rücksprache Einsatzleiter ihres Amtes jederzeit entheben Einsatzleiter der DTU Einsatzleiter der DTU werden durch die Technische Kommission in Absprache mit dem Präsidium der Deutschen Triathlon Union berufen. Sie sollen sich durch entsprechende Erfahrungen als Bundeskampfrichter bewährt haben Die namentliche Nennung der Einsatzleiter zur Abordnung auf Veranstaltungen der Deutschen Triathlon Union wird ausschließlich vom Präsidium der DTU nach Absprache mit der Technischen Kommission vorgenommen Die Aufgaben des Einsatzleiters sind in 18 VaO der DTU festgelegt. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 7 von 9
9 Der Einsatzleiter ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor dem Wettkampf mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen Der Einsatzleiter hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung das Wettkampfprotokoll an die TK und DTU-Geschäftsstelle zu schicken Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache Einsatzleiter ihres Amtes jederzeit entheben. 10 Technische Delegierte Technische Delegierte der Landesverbände (LV) Die Technischen Delegierten der Landesverbände werden durch den Kampfrichterobmann oder das LV-Präsidium bestellt Die Aufgaben des Technischen Delegierten sind in 17 VaO der DTU festgelegt Der Technische Delegierte hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung seinen Bericht an den zuständigen LV und LKO zu senden Kampfrichterobmann und LV-Präsidium können nach gegenseitiger Rücksprache Technische Delegierte ihres Amtes jederzeit entheben Technische Delegierte der DTU Technische Delegierte der DTU werden durch die Technische Kommission in Absprache mit dem Präsidium der Deutschen Triathlon Union berufen. Sie sollen sich durch entsprechende Erfahrungen als Bundeskampfrichter bewährt haben Die namentliche Nennung der Technischen Delegierten zur Abordnung auf Veranstaltungen der Deutschen Triathlon Union wird ausschließlich vom Präsidium der DTU nach Absprache mit der Technischen Kommission vorgenommen Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache Technische Delegierte ihres Amtes nach entsprechender Begründung jederzeit entheben Die Aufgaben des Technischen Delegierten sind in 17 VaO der DTU festgelegt Der Technische Delegierte hat bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einen Vorbericht und spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung den Abschlussbericht an die TK und DTU-Geschäftsstelle zu schicken. 11 Die Kampfrichterobleute Die Kampfrichterobleute der Landesverbände (LV) Kampfrichterordnung (KrO) Seite 8 von 9
10 a) sind zuständig für die funktionsgerechte Besetzung des Wettkampfgerichts bei LV- Veranstaltungen. b) sind Ansprechpartner des DTU-Kampfrichterobmanns bei der Benennung von Kampfrichtern für DTU-Einsätze. c) laden Kampfrichter Level 1 zur Ausbildung zum (Level 2) ein. Hierbei haben die Bezirks-Verbände ein Vorschlagsrecht. d) planen und organisieren die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Wettkampfrichter Level 1 und 2 e) führen die Einsatzplanung und Einsatzstatistik über Kampfrichtereinsätze im LV Der Bundeskampfrichterobmann (DTU) a) ist zuständig für die Besetzung der Wettkampfgerichte bei Veranstaltungen der DTU, sofern die Zuständigkeit nicht der ITU oder ETU vorbehalten ist. b) plant und organisiert die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Bundeskampfrichter (Level 3) c) führt die Einsatzplanung und Einsatzstatistik über Kampfrichtereinsätze in der DTU d) der Bundeskampfrichterobmann und sein Stellvertreter werden von den Bundeskampfrichtern für 2 Jahre gewählt. Scheidet der DTU-Kampfrichterobmann vor Ablauf der Amtsperiode aus, übernimmt sein Stellvertreter seine Aufgabe bis zur Neuwahl durch die Bundeskampfrichter Landeskampfrichter Level Einsatz als Kampfrichter Als Landeskampfrichter kann nicht eingesetzt werden, wer seitens seines Landesverbandes keine gültige Kampfrichterlizenz besitzt und / oder von seinem Verein / Abteilung dem Landesverband als Kampfrichter nicht mehr gemeldet wird Bundeskampfrichter Level 3 Als Bundeskampfrichter kann nicht eingesetzt werden, wer seitens seines Landesverbandes keine gültige Kampfrichterlizenz besitzt und / oder von diesem dem DTU- Kampfrichterobmann nicht mehr gemeldet wird. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 9 von 9
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