REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)"

Transkript

1 REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)

2 Die Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (KrO) Ausgabe 2017 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main Sonntag, den 05. Februar 2017 Kampfrichterordnung (KrO) Seite 1 von 9

3 Inhalt 1 Grundsätzliches Zweckbestimmung und Struktur Begriffsbestimmung Aufgaben und Pflichten der Kampfrichter Das Wettkampfgericht DTU Levels Ausbildungsvoraussetzungen Ausbildungsziele und Ausbildungsumfänge Einsatzleiter Technische Delegierte Die Kampfrichterobleute Einsatz als Kampfrichter....9 Der Einfachheit halber wird in dieser Ordnung die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) intendiert oder gewollt ist. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 2 von 9

4 1 Grundsätzliches Die Kampfrichterordnung (KrO) der Deutschen Triathlon Union bezieht sich auf Mitarbeiter / Mitglieder der Deutschen Triathlon Union und der angeschlossenen Landesverbände, die im Wettkampf- und Schiedsgericht bei Wettkämpfen nach 14 SpO oder als Technische Delegierte (TD) vor, während und nach eines solchen eingesetzt werden. Sie sind im nachfolgenden Kampfrichter (KR) genannt. 2 Zweckbestimmung und Struktur 2.1. Die Kampfrichterordnung findet Anwendung bei allen Wettkämpfen der Deutschen Triathlon Union e.v. (DTU) und ihrer Landesverbände Die Sportordnung der DTU legt die Zusammensetzung von Wettkampfgerichten bei Veranstaltungen der DTU und ihrer Landesverbände auf allen Ebenen fest. Dort wird bestimmt, dass sich Ausbildung und Prüfung der Kampfrichter und deren Einsatz in Wettkampfgerichten nach der Kampfrichterordnung der DTU zu richten haben Das Kampfrichterwesen der DTU folgt in seiner Struktur der Verbandsgliederung der DTU. Auf allen Verbandsebenen sind Kampfrichterobleute für das Kampfrichterwesen einzusetzen. Die Verbandssatzungen regeln hierzu selbst das jeweilige Verfahren. 3 Begriffsbestimmung 3.1. Kampfrichter im Sinne dieser Kampfrichterordnung ist derjenige, der nach einer Ausbildung zum Kampfrichter und Ablegung einer Prüfung die Kampfrichterlizenz des Landesverbandes erhält Ihre Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Ordnungen der Deutschen Triathlon Union, die sich in den darauf zu erstellenden Lehrplänen der Landesverbände niederschlagen muss Der Kampfrichter übt seine Tätigkeit im Auftrag des zuständigen Verbandes aus. 4 Aufgaben und Pflichten der Kampfrichter 4.1. Dem Wettkampfgericht obliegt die Kontrolle der Veranstaltung nach den jeweils gültigen Bestimmungen und die Einhaltung der jeweils gültigen Fassung der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union. In diesem Sinne trifft es alle seine Entscheidungen Der Kampfrichter muss Mitglied in einem dem Landesverband und dem Landessportverband angeschlossenen Vereines sein Kampfrichter müssen neutral sein. Sie haben sich jeglicher öffentlicher Äußerung für oder gegen Aktive und Veranstalter zu enthalten. Sie haben die ihnen übertragenen Funktionen Kampfrichterordnung (KrO) Seite 3 von 9

5 nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den Ordnungen der DTU und ITU Kampfrichter, die gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit verstoßen oder in sonst einer Weise den ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht gerecht werden, sind durch den Einsatzleiter zu ermahnen und ggf. von ihren Aufgaben zu entbinden. Funktionsentbindungen sind im Wettkampfprotokoll unter Schilderung des Sachverhaltes zu vermerken Mitglieder des Wettkampfgerichts dürfen nicht gleichzeitig: a) Wettkampfteilnehmer oder b) im Organisationsteam des Veranstalters tätig sein Der Kampfrichter ist verpflichtet, seinen Einsatz rechtzeitig wahrzunehmen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Er hat vor Beginn der Veranstaltung seinen Einsatzort auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen Der Kampfrichter muss in seinem Auftreten korrekt und durch seine Kleidung klar erkennbar sein Alle Kampfrichter haben sich für ihre Tätigkeit um den zeitgemäßen Stand ihrer Kenntnisse zu bemühen. Dazu sind von der Deutschen Triathlon Union und den Landesverbänden angebotene Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen Die Kampfrichter unterliegen der Disziplinarordnung der Deutschen Triathlon Union. 5 Das Wettkampfgericht 5.1. Die zum Einsatz kommenden Kampfrichter bilden unter der Leitung des Einsatzleiters das Wettkampfgericht Die Funktionen der Kampfrichter sind durch den Einsatzleiter festzulegen und schriftlich festzuhalten Zu DTU-Veranstaltungen werden Bundeskampfrichter durch den Einsatzleiter eingeladen. Ihre Anzahl richtet sich nach dem zwischen DTU und Veranstalter geschlossenen Veranstaltervertrag bzw. durch die Festlegung des Technischen Delegierten. Die endgültige Anzahl der erforderlichen Kampfrichter ergibt sich nach der Tabelle in der Veranstalterordnung (Kampfrichtereinsatz) und aus der Festlegung des TD. Dabei können durch den Kampfrichterobmann des Landesverbandes, in dem die Veranstaltung stattfindet, Landeskampfrichter zusätzlich eingesetzt werden Zu Veranstaltungen der LV und Bezirke werden Kampfrichter entsprechend deren Satzung und Ordnungen und entsprechend der jeweiligen Ausschreibung / Strecken bzw. dem Veranstaltervertrag eingesetzt. Die Besetzung des Wettkampfgerichtes wird durch den zuständigen Kampfrichterobmann oder einen von ihm Beauftragten (z.b. Einsatzleiter) festgelegt. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 4 von 9

6 6 DTU Levels Die Kampfrichter sind entsprechend ihrer Funktion und Ausbildung in folgende Levels eingeteilt, wobei jeder Level die vorhergehenden einschließt: a) Level 1: Schwimmen, Wechselzonen und Laufen, Windschattenkontrolle, Ski- Langlauf b) Level 2: Einsatzleiter (EL/LV) c) Level 3: Bundeskampfrichter (BKR) 7 Ausbildungsvoraussetzungen 7.1. Die Ausbildung zum Level 1 kann jeder nach Vollendung des 17. Lebensjahres absolvieren, sofern er Mitglied eines Triathlonvereines, bzw. einer Triathlonabteilung eines Vereines ist, der dem jeweiligen Landesverband und Landessportbund angeschlossen ist. Die KR- Lizenz wird bei bestandener Prüfung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgehändigt Zur Kampfrichterausbildung können Bewerber zugelassen werden, die folgende altersmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den einzelnen Kampfrichter Level erfüllen: a) Wettkampfrichter Level 1: 17 Jahre Lizenz ab 18 Jahre b) Einsatzleiter Level 2: 20 Jahre c) Bundeskampfrichter Level 3: 22 Jahre 7.3. Bewerber, die eine Ausbildung als Einsatzleiter (Level 2) anstreben, müssen neben einer fachlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie besitzen seit 2 Jahren eine gültige Kampfrichterlizenz Level 1 und haben innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 6 Kampfrichtereinsätze gemacht Bewerber, die eine Ausbildung als Bundeskampfrichter (Level 3) anstreben, müssen neben einer fachlichen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie besitzen seit 2 Jahren eine gültige Kampfrichterlizenz mit dem Level 2 und haben innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 6 Kampfrichtereinsätze als Einsatzleiter / TD gemacht, mindestens 2 davon bei LV-Meisterschaften oder Ligawettkämpfen. 8 Ausbildungsziele und Ausbildungsumfänge 8.1. Die Ausbildung Level 1ist in einen theoretischen mit schriftlicher Prüfung sowie in einen praktischen Teil gegliedert. Die Ausbildung enthält im theoretischen Teil folgende Themen: a) die Ordnungen der DTU im Überblick b) Kampfrichterordnung (KRO) c) Sportordnung (SPO) 8.2. Die Ausbildung der Level 2 besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung und einem praktischem Teil. Sie enthält folgende Themen: a) die internationalen Regeln im Überblick Kampfrichterordnung (KrO) Seite 5 von 9

7 b) VAO c) die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU: Einspruch und Schiedsgericht d) Fragen aus der Praxis mit Bearbeitung von Einsprüchen Die Ausbildungsdauer des theoretischen Teiles muss mindestens 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten für Level 1 und Level 2 umfassen Die Bewerber sind schriftlich zu prüfen. Die Prüfung besteht aus bis zu 45 Fragen, von denen 30 den DTU-Kampfrichterfragebögen zu entnehmen sind. Die Prüfung hat bestanden, wer 66 % der maximalen Punktzahl erreicht hat. Bei % der maximal erreichbaren Punkte entscheidet die Prüfungskommission nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung über das Ergebnis. Eine nicht bestandene Prüfung kann beim nächsten Lehrgang des Landesverbandes wiederholt werden Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der theoretischen absolviert werden und besteht aus einer erfolgreichen Kampfrichtertätigkeit Die durch die bestandene Prüfung erlangte Kampfrichterlizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Sie wird um 2 Jahre verlängert, wenn a) der Nachweis von mindestens 2 Einsätzen/Jahr und b) der Kampfrichter an einer angebotenen Weiterbildung teilnimmt. Die 2 Jahre gelten ab dem Zeitpunkt der Weiterbildung. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Landesverband. Die Lizenz wird vom zuständigen Landesverband ausgestellt und verlängert. Der Landesverband kann nach Prüfung und entsprechender Begründung jederzeit die Kampfrichterlizenz entziehen Weiterbildungsmaßnahmen enthalten mindestens 6 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer Die Ausbildung der Level 3 besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Prüfung durch die Deutsche Triathlon Union. Sie enthält folgende Themen: a) die internationalen Regeln b) Rechts- und Verfahrensordnung der DTU c) Ligaordnung d) die jeweiligen Durchführungsbestimmungen e) die besondere Problematik des Schiedswesens f) Fragen aus der Praxis mit Bearbeitung von Einsprüchen Die Bewerber sind schriftlich zu prüfen. Die Prüfung besteht aus bis zu 45 Fragen. Die Prüfung hat bestanden, wer 80 % der maximalen Punktzahl erreicht hat. Bei 70 % der maximal erreichbaren Punkte entscheidet die Prüfungskommission nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung über das Ergebnis. Die durch die bestandene Prüfung erlangte Bundeskampfrichterlizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr Sie wird um ein Jahr verlängert, wenn a) der Nachweis von mehreren Einsätzen / Jahr als Bundeskampfrichter bei Wettkämpfen der DTU oder ITU/ETU belegt ist und entweder b) an einer von der DTU angebotenen und von der Technischen Kommission geleiteten Weiterbildung teilgenommen und der im Rahmen der Weiterbildung vorgelegte Test erfolgreich absolviert wurde Kampfrichterordnung (KrO) Seite 6 von 9

8 c) oder ein von der Technischen Kommission oder dem Bundeskampfrichterobmann verschickter Hausregeltest frist- und formgerecht und im Prüfungsergebnis mit mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahl zurückgesandt wurde Andernfalls verfällt die Lizenz. In Zweifelsfällen entscheiden die Technische Kommission und das Präsidium der DTU Sie kann nicht verlängert werden, wenn der Bundeskampfrichter bis zum des laufenden Jahres das 70. Lebensjahr vollendet Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache und entsprechender Begründung die Bundeskampfrichterlizenz jederzeit entziehen Den Landesverbänden ist es freigestellt, bei ihren Landeskampfrichtern die Regelung ebenfalls einzuführen Für Kampfrichterprüfungen stellt die Technische Kommission Prüfungsunterlagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Nach der Prüfung sind die entsprechenden Unterlagen wieder einzuziehen Einsatzleiter der Landesverbände (LV) 9 Einsatzleiter Einsatzleiter der Landesverbände werden durch den Kampfrichterobmann oder das LV- Präsidium bestellt Die Aufgaben des Einsatzleiters sind in 18 VaO der DTU festgelegt Der Einsatzleiter ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor dem Wettkampf mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen Der Einsatzleiter hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung das Wettkampfprotokoll an den zuständigen LV und LKO zu senden Kampfrichterobmann und LV-Präsidium können nach gegenseitiger Rücksprache Einsatzleiter ihres Amtes jederzeit entheben Einsatzleiter der DTU Einsatzleiter der DTU werden durch die Technische Kommission in Absprache mit dem Präsidium der Deutschen Triathlon Union berufen. Sie sollen sich durch entsprechende Erfahrungen als Bundeskampfrichter bewährt haben Die namentliche Nennung der Einsatzleiter zur Abordnung auf Veranstaltungen der Deutschen Triathlon Union wird ausschließlich vom Präsidium der DTU nach Absprache mit der Technischen Kommission vorgenommen Die Aufgaben des Einsatzleiters sind in 18 VaO der DTU festgelegt. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 7 von 9

9 Der Einsatzleiter ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor dem Wettkampf mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen Der Einsatzleiter hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung das Wettkampfprotokoll an die TK und DTU-Geschäftsstelle zu schicken Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache Einsatzleiter ihres Amtes jederzeit entheben. 10 Technische Delegierte Technische Delegierte der Landesverbände (LV) Die Technischen Delegierten der Landesverbände werden durch den Kampfrichterobmann oder das LV-Präsidium bestellt Die Aufgaben des Technischen Delegierten sind in 17 VaO der DTU festgelegt Der Technische Delegierte hat bis spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung seinen Bericht an den zuständigen LV und LKO zu senden Kampfrichterobmann und LV-Präsidium können nach gegenseitiger Rücksprache Technische Delegierte ihres Amtes jederzeit entheben Technische Delegierte der DTU Technische Delegierte der DTU werden durch die Technische Kommission in Absprache mit dem Präsidium der Deutschen Triathlon Union berufen. Sie sollen sich durch entsprechende Erfahrungen als Bundeskampfrichter bewährt haben Die namentliche Nennung der Technischen Delegierten zur Abordnung auf Veranstaltungen der Deutschen Triathlon Union wird ausschließlich vom Präsidium der DTU nach Absprache mit der Technischen Kommission vorgenommen Technische Kommission und Präsidium der DTU können nach gegenseitiger Rücksprache Technische Delegierte ihres Amtes nach entsprechender Begründung jederzeit entheben Die Aufgaben des Technischen Delegierten sind in 17 VaO der DTU festgelegt Der Technische Delegierte hat bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einen Vorbericht und spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung den Abschlussbericht an die TK und DTU-Geschäftsstelle zu schicken. 11 Die Kampfrichterobleute Die Kampfrichterobleute der Landesverbände (LV) Kampfrichterordnung (KrO) Seite 8 von 9

10 a) sind zuständig für die funktionsgerechte Besetzung des Wettkampfgerichts bei LV- Veranstaltungen. b) sind Ansprechpartner des DTU-Kampfrichterobmanns bei der Benennung von Kampfrichtern für DTU-Einsätze. c) laden Kampfrichter Level 1 zur Ausbildung zum (Level 2) ein. Hierbei haben die Bezirks-Verbände ein Vorschlagsrecht. d) planen und organisieren die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Wettkampfrichter Level 1 und 2 e) führen die Einsatzplanung und Einsatzstatistik über Kampfrichtereinsätze im LV Der Bundeskampfrichterobmann (DTU) a) ist zuständig für die Besetzung der Wettkampfgerichte bei Veranstaltungen der DTU, sofern die Zuständigkeit nicht der ITU oder ETU vorbehalten ist. b) plant und organisiert die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Bundeskampfrichter (Level 3) c) führt die Einsatzplanung und Einsatzstatistik über Kampfrichtereinsätze in der DTU d) der Bundeskampfrichterobmann und sein Stellvertreter werden von den Bundeskampfrichtern für 2 Jahre gewählt. Scheidet der DTU-Kampfrichterobmann vor Ablauf der Amtsperiode aus, übernimmt sein Stellvertreter seine Aufgabe bis zur Neuwahl durch die Bundeskampfrichter Landeskampfrichter Level Einsatz als Kampfrichter Als Landeskampfrichter kann nicht eingesetzt werden, wer seitens seines Landesverbandes keine gültige Kampfrichterlizenz besitzt und / oder von seinem Verein / Abteilung dem Landesverband als Kampfrichter nicht mehr gemeldet wird Bundeskampfrichter Level 3 Als Bundeskampfrichter kann nicht eingesetzt werden, wer seitens seines Landesverbandes keine gültige Kampfrichterlizenz besitzt und / oder von diesem dem DTU- Kampfrichterobmann nicht mehr gemeldet wird. Kampfrichterordnung (KrO) Seite 9 von 9

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) Die Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (KrO) Ausgabe 2018 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main

Mehr

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) Die Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (KrO) Ausgabe 2016 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main

Mehr

Informationen für Kampfrichter

Informationen für Kampfrichter Informationen für Kampfrichter Funktionalität, Aus-und Fortbildungen für Kampfrichter Stand: 21. Oktober 2006 Kampfrichterwesen im DSV 1 Zweckbestimmung und Struktur (1) Die Kampfrichterordnung findet

Mehr

KAMPFRICHTER- AUSBILDUNG WETTKAMPFRICHTER

KAMPFRICHTER- AUSBILDUNG WETTKAMPFRICHTER KAMPFRICHTER- AUSBILDUNG WETTKAMPFRICHTER Ausbildung zum Kampfrichterlehrgang Wettkampfrichter Wettkampfrichter Schwimmen Dirk Dobrowolski Referent Kampfrichterobmann im KSV und Schiedsrichter SHSV Prüfungskommission

Mehr

Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V.

Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V. LEICHTATHLETIK-VERBAND BRANDENBURG E.V. Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V. Anmerkung: Die in dieser Ordnung genannten Personen gelten gleichermaßen für das männliche und

Mehr

DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v. Kampfrichterordnung Schwimmen. Ausgabe (In der Fassung durch Beschluss vom )

DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v. Kampfrichterordnung Schwimmen. Ausgabe (In der Fassung durch Beschluss vom ) DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v. Kampfrichterordnung Schwimmen Ausgabe 2012 (In der Fassung durch Beschluss vom 29.10.2011) Herausgeber: Deutscher Schwimm-Verband e.v. (Fachsparte Schwimmen) Redaktion: Klaus

Mehr

Taekwondo Union Mecklenburg Vorpommern e.v. Mitglied der Deutschen Taekwondo Union e.v. * Mietglied im Landessportbund Mecklenburg -Vorpommern e. V.

Taekwondo Union Mecklenburg Vorpommern e.v. Mitglied der Deutschen Taekwondo Union e.v. * Mietglied im Landessportbund Mecklenburg -Vorpommern e. V. Taekwondo Union Mecklenburg Vorpommern e.v. Mitglied der Deutschen Taekwondo Union e.v. * Mietglied im Landessportbund Mecklenburg -Vorpommern e. V. Zusatzregelung zur Ordnung über die Vergabe der Kampfrichterlizenz

Mehr

Kampfrichterordnung Stand:

Kampfrichterordnung Stand: Kampfrichterordnung Stand: November 2005 Kampfrichterordnung Seite 2 von 5 1. Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im DJB für den Judobereich. Das Kampfrichterwesen umfasst die

Mehr

Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017

Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017 Meldung zum Sonderkader Trainingskontrollen (ST Kader) 2017 Diese Original-Meldung (5 Seiten) ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. Oktober 2016 an die De utsche Triathlon Union e.v., Otto Fleck

Mehr

Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband (BLV) Stand (Arkenau-Lehrreferent)

Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband (BLV) Stand (Arkenau-Lehrreferent) Grundlage für die Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband ist die Lehrordnung (LEO) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV). Die Lehrordnung regelt die Aus- und Weiterbildung von Trainern

Mehr

Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg

Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg Beschlossen vom Präsidium am 20.August 2011 Zuletzt geändert vom Präsidium 21.Januar 2013 Inhalt 1 Trainerlizenzen... 2 2 Ausbildungsrichtlinien...

Mehr

Schwimmen. Kampfrichterlehrgänge 2011

Schwimmen. Kampfrichterlehrgänge 2011 Schwimmen Kampfrichterlehrgänge 2011 01./02. Okt. Ausbildung Stufe 2 Auswerter Tagungsort: Unna-Königsborn Meldeschluss: 16. September 2011 25. Sept. Kampfrichter Zusatzmodul Starter Ausbildungssort: NN

Mehr

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften

Mehr

HTV Gebührenordnung Stand 02/16. Regelwerk des HESSISCHEN TRIATHLON VERBANDES E.V. GEBÜHRENORDNUNG

HTV Gebührenordnung Stand 02/16. Regelwerk des HESSISCHEN TRIATHLON VERBANDES E.V. GEBÜHRENORDNUNG Regelwerk des HESSISCHEN TRIATHLON VERBANDES E.V. GEBÜHRENORDNUNG Die Gebührenordnung des Hessischen Triathlon Verbandes Ausgabe 2016 beschlossen vom Verbandstag des HTV in Frankfurt am Main am Samstag,

Mehr

dhv DM-DJM Agility Ordnung Seite 1/6

dhv DM-DJM Agility Ordnung Seite 1/6 dhv DM-DJM Agility Ordnung Seite 1/6 Ordnung zur Durchführung der Deutschen Meisterschaft / Deutschen Jugendmeisterschaft Agility 1. Allgemeines 1.1 Der Deutsche Hundesportverband (dhv) gibt sich in Ausführung

Mehr

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter und Turnierleiter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden

Mehr

DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v.

DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v. DEUTSCHER SCHWIMM-VERBAND e.v. Kampfrichterordnung Schwimmen Anlage: Grundsatzrichtlinie zu den Kampfrichterstrukturen des Kampfrichterwesens im DEUTSCHEN SCHWIMM- VERBAND (In der Fassung durch Beschluss

Mehr

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung Rechts- und Verfahrensordnung 1 Allgemeines 3 2 Zuständigkeiten 3 3 Zusammensetzungen 3 4 Verfahren 3 5 Entscheidungen / Urteile 4 6 Verjährung 4 7 Verfahrensgrundsätze 5 8 Einsprüche beim Rechtsausschuss

Mehr

Seenland Triathlon 2017

Seenland Triathlon 2017 Seenland Triathlon 2017 1. Allgemeine Informationen BTV-Genehmigungsnummer: Veranstalter: Ski-Club-Schwandorf o BTV Nr. 30446 o Friedrich-Ebert-Str. 47 o Telefon: 09431-42522 (Do. 17:00 19:00 Uhr) o 92421

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG KAMPFRICHTER

AUSBILDUNGSORDNUNG KAMPFRICHTER AUSBILDUNGSORDNUNG KAMPFRICHTER Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Lerninhalte... 4 2.2 Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung... 4 2.3 Dauer, Ort und

Mehr

Ausschreibung zum 2. Eisenwald Crossduathlon

Ausschreibung zum 2. Eisenwald Crossduathlon Ausschreibung zum 2. Eisenwald Crossduathlon Veranstaltungstag Sonntag, 24. September 2017 Veranstaltungsort Veranstalter Gesamtleitung Wettbewerbe / Organisationsbeitrag INCEPTUM Stadion am Seilersee

Mehr

Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V.

Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V. Anti-Doping-Bestimmungen DES DEUTSCHEN KANU-VERBANDES E. V. beschlossen auf dem Deutschen Kanutag 2005 am 23. April in Bremen (letzte Änderung: Verbandsausschuss 08. April 2006) - 2 - DEUTSCHER KANU-VERBAND

Mehr

Mail: Tel.: 09492/ Handy Von Uhr Ausgabe der Startunterlagen Von Uhr Bike Check- in

Mail: Tel.: 09492/ Handy Von Uhr Ausgabe der Startunterlagen Von Uhr Bike Check- in Ausschreibung Veranstaltung: 2. Hörmannsdorfer Duathlon Datum: 24.09.2017 Veranstalter: Genehmigungsnummer: Ansprechpartner: Wettkampfgericht: Zeitnahme: Ort: SV Hörmannsdorf + + Bayerischer Triathlon-

Mehr

Stand: Judo - Kampfrichterordnung

Stand: Judo - Kampfrichterordnung Stand:12.04.97 Judo - Kampfrichterordnung Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines 2. Landeskampfrichterobmann (LKRO) 3. Ausbildung und Lizenzierung der Kampfrichter 3.1. Landeslehrgänge 3.1.1. Neuerwerb

Mehr

Spielordnung (Stand )

Spielordnung (Stand ) Spielordnung (Stand 30.07.2016) Übersicht Allgemeines 1 Teilnahme am Spielverkehr (zu 4, Ziffer 2 SpO-DHB) 2 Einteilung des Spieljahres (zu 8 und 9 SpO-DHB) 3 Zuständigkeit (zu 38 SpO-DHB) 4 Meisterschaften

Mehr

Ordnung für Kampfrichter und Kampfrichterinnen des Saarländischen Judo-Bundes e.v.

Ordnung für Kampfrichter und Kampfrichterinnen des Saarländischen Judo-Bundes e.v. des Saarländischen Judo-Bundes e.v. 1. Allgemeines Die Ordnung für Kampfrichter und Kampfrichterinnen regelt das Kampfrichterwesen innerhalb des Landesverbandes. Es gelten die sportlichen Regeln der IJF

Mehr

Bundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD

Bundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD 1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

Sportordnung. des Deutschen Behindertensportverbandes. 1 Geltungsbereich

Sportordnung. des Deutschen Behindertensportverbandes. 1 Geltungsbereich des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. C.2.5 / Seite 1 Sportordnung des Deutschen Behindertensportverbandes 1 Geltungsbereich Die Sportordnung ist gültig für alle Sportveranstaltungen, die der DBS

Mehr

Bundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)

Bundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen

Mehr

Kampfrichterordnung des Hessischen Judoverbandes e.v.

Kampfrichterordnung des Hessischen Judoverbandes e.v. Kampfrichterordnung des Hessischen Judoverbandes e.v. 1. Allgemeines Die Ordnung für Kampfrichter/innen regelt das Kampfrichterwesen innerhalb des Landesverbandes. Es gelten die sportlichen Regeln der

Mehr

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand: 07.11.2012 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche

Mehr

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen

Mehr

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht KWMBl. I 2005 S.

Mehr

Schiedsrichterordnung. gem. 6, Abs. 5 Satzung des HVV

Schiedsrichterordnung. gem. 6, Abs. 5 Satzung des HVV gem. 6, Abs. 5 Satzung des HVV In der Fassung vom 28. Mai 2011 Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Schiedsrichterkommission (SRK) 3 Lizenzen 4 Schiedsrichtertätigkeit 5 Sanktionen 6 Gebühren und Aufwandsentschädigungen

Mehr

Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen und Coachlizenz auf Landesebene (OVK)

Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen und Coachlizenz auf Landesebene (OVK) Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen und Coachlizenz auf Landesebene (OVK) 1. Geltungsbereich Die Kampfrichterlizenzen für Vollkontakt-Wettkampf und Technik werden auf Landesebene vergeben. Sie

Mehr

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter Ab 2011 bietet der GVNB wieder eine Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter an. Die Ausbildung über ca.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen

Mehr

Ausschreibung DTU-Jugendcup im Rahmen des Paradiestriathlons am 18. Juni 2017

Ausschreibung DTU-Jugendcup im Rahmen des Paradiestriathlons am 18. Juni 2017 DTU-Jugendcup im Rahmen des Paradiestriathlons am 18. Juni 2017 Veranstaltung: Veranstalter/Ausrichter: E-Mail Adresse: DTU-Jugendcup im Rahmen des 27. Paradiestriathlons Jena Triathlon Jena e.v. matthias@paradiestriathlon.de

Mehr

DBU - Turnierordnung - Stand Seite 1. Turnierordnung

DBU - Turnierordnung - Stand Seite 1. Turnierordnung Seite 1 Turnierordnung Stand: 01.09.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahl Seite 1. Turniere 3 2. Veranstalter 3 3. Ausrichter 3 4. Turnierklassen 3 5. Ausschreibung 4 6. Antrags- und Genehmigungsverfahren

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG. Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern

Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG. Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern Seite 2 von 5 Gemäß den Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes (BGBl.I Nr. 103/1998

Mehr

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden organisierten

Mehr

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Kanton Zug.7 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 0. Juni 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons

Mehr

Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v.

Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. 1. Einleitung 1.1 Die Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) regelt in Ergänzung und Abweichung von der Landesspielordnung des TVV den Beach-Volleyball-Spielverkehr

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Wasserwacht. Prüfungsordnung der DRK- Wasserwacht für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen)

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.v. Wasserwacht. Prüfungsordnung der DRK- Wasserwacht für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen) Prüfungsordnung der DRK- für den Motorrettungsbootführerschein (Binnen) Vorwort Die Ausbildungsordnung Motorbootführen wurde am 10.11.2012 vom Landesausschuss des DRK-Landesverbandes Nordrhein beschlossen

Mehr

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO) Die Veranstalterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (VaO) Ausgabe 2017 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main

Mehr

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3

Mehr

Ausschreibung 10. ITH-Hennesee-Triathlon Meschede 24. Juni 2017 Die Genehmigungsnummer NRW TV lautet:

Ausschreibung 10. ITH-Hennesee-Triathlon Meschede 24. Juni 2017 Die Genehmigungsnummer NRW TV lautet: Ausschreibung 10. ITH-Hennesee-Triathlon Meschede 24. Juni 2017 Die Genehmigungsnummer NRW TV lautet: 10-17-01-01280 Schüler- & Jugendtriathlon: Es muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen

Mehr

Schiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein

Schiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein Schiedsrichterwesen und Regelkunde im Tennisverband Mittelrhein Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Stand: November 2015 Seite: 1 - die Ausbildungsangebote und Ausbildungsrichtlinien Die Ausbildung

Mehr

Niedersächsischer Pétanque-Verband e. V.

Niedersächsischer Pétanque-Verband e. V. Schiedsrichterordnung des Niedersächsischen Pétanque-Verband e.v. Folgende Abkürzungen werden verwendet und bedeuten: F.I.P.J.P. DPV NPV LFV LVSR SPO / LO SR SRW OMV I. Schiedsrichterwart 1 Zuordnung und

Mehr

RECHTSORDNUNG DES BAYERISCHEN SKATVERBANDES E. V. I. Gerichtsbarkeit. 1 Gerichtsbarkeit. Fassung 2008

RECHTSORDNUNG DES BAYERISCHEN SKATVERBANDES E. V. I. Gerichtsbarkeit. 1 Gerichtsbarkeit. Fassung 2008 BSkV_ Rechtsordng 2 I. Gerichtsbarkeit 1 Gerichtsbarkeit 1.1 Das Landesverbandsgericht gem. 11.2 der Satzung des BSkV ist ein Schiedsgericht im Sinne der ZPO. (Nachfolgend LVG genannt) 1.2 Die Mitglieder

Mehr

Schiedsrichterordnung (SRO)

Schiedsrichterordnung (SRO) DHB Schiedsrichterordnung (SRO) Seite 1 Schiedsrichterordnung (SRO) Teil A 1 Allgemeines 2 Organisation 3 Ausbildung, Prüfung, Weiterbildung 4 Leistungsgrundsatz 5 Schiedsrichterpflichten 6 Ahndung von

Mehr

Ausschreibung 11. Entega Schüler-Triathlon

Ausschreibung 11. Entega Schüler-Triathlon Ausschreibung 11. Entega Schüler-Triathlon 11.06.2017 Organisiert durch den TCEC Mainz, findet am 11. Juni 2017 der 11. Entega Schüler-Triathlon auf dem Gelände der Universität Mainz statt. Zugelassen

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche

Mehr

Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM) (Verabschiedet am 21. März 2009)

Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM) (Verabschiedet am 21. März 2009) 1 Verband Große Münsterländer e.v. Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM) (Verabschiedet am 21. März 2009) Die Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM)

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Elitepasses 2017

Antrag auf Erteilung eines Elitepasses 2017 Passbild >bitte digital als.jpg an frischkorn@dtu info.de (auch bei einem Folgeantrag!) Antrag auf Erteilung eines Elitepasses 2017 Dieser Original-Antrag (6 Seiten) ist ausgefüllt und unterschrieben bis

Mehr

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. VERANSTALTERORDNUNG (VaO) Die Veranstalterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (VaO) Ausgabe 2016 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main

Mehr

Prüfungsordnung Gültig ab Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA)

Prüfungsordnung Gültig ab Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA) Prüfungsordnung Gültig ab 01.02.2017 Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen und Prüfungsausschüsse (1) Für die örtliche,

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:

Mehr

AUFNAHMEORDNUNG. Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.v.

AUFNAHMEORDNUNG. Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.v. AUFNAHMEORDNUNG 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Konferenzdolmetscher 1 Konferenzdolmetscher¹ dolmetschen bei internationalen zwei- oder mehrsprachigen Sitzungen, Konferenzen, Kongressen und anderen Veranstaltungen.

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

Stand: Kampfrichter Seite 1 von 11

Stand: Kampfrichter Seite 1 von 11 20 Kampfrichterordnung 3 20.1 Die Kampfrichterkommission 3 20.1.1 Zuständigkeit 3 20.1.2 Das Kampfrichter-Komitee 3 20.1.3 Zusammenkunft der Kampfrichter 3 20.1.4 Einsatzplanung für Turniere und Meisterschaften

Mehr

- Standards für Cross Over. gültig ab (in Anlehnung an die VDST-Ordnung)

- Standards für Cross Over. gültig ab (in Anlehnung an die VDST-Ordnung) - Standards für Cross Over gültig ab 01.01.2011 (in Anlehnung an die VDST-Ordnung) Inhaltsangabe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Cross Over-Kandidaten 3 3. Cross Over-Level der Kandidaten 4 4. Teilnehmerzahl

Mehr

Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010

Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010 Lehrordnung (LEO) beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001 geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010 Inhalt 1 Trainerlizenzen 2 Seite 2 Ausbildungsrichtlinien 2 1 Die Lehrordnung regelt die

Mehr

JRK-Ausbildungsordnung

JRK-Ausbildungsordnung JRK-Ausbildungsordnung beschlossen durch den 31. JRK-Landesdelegiertentag am 20. Mai 2001 in Bönen 1. Erste-Hilfe-Ausbildung JRK-Mitglieder werden befähigt Erste-Hilfe zu leisten. In den Gruppenstunden

Mehr

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vom

Mehr

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt

Mehr

Trainer Aus und Fortbildung

Trainer Aus und Fortbildung Inhalt Grundstruktur der Trainerausbildung im HVR Informationen zu den einzelnen Ausbildungsteilen Trainer Aus und Fortbildung Handballverband Rheinland e.v. Zulassungsvoraussetzungen zur Jugendtrainer-Ausbildung

Mehr

Spesenordnung für Kampfrichter bei Amateurturnieren

Spesenordnung für Kampfrichter bei Amateurturnieren Spesenordnung für Kampfrichter bei Amateurturnieren Gültig ab 01.01.2013 Kampfrichtergebühren: Für nationale Amateur Turniere ( deutsche Meisterschaften, sowie Meisterschaften mit mehr als 50 Startern

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Gemeinde Rems-Murr-Kreis Gemeinde 7/12 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Wesen, Aufsicht... 3 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Richtlinie. 1. Grundsätzliches. 2. Antrag. Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol

Richtlinie. 1. Grundsätzliches. 2. Antrag. Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol Richtlinie Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol 1. Grundsätzliches 1.1 Die Teilnahme deutscher Feuerwehren an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol ist aufgrund gegenseitiger

Mehr

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011 SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft Jugendordnung Mai 2011 1 Zuständigkeit und Mitgliedschaft Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung der Sportgemeinde Leutershausen

Mehr

Skiverband Pfalz e.v. AUSBILDUNG

Skiverband Pfalz e.v. AUSBILDUNG Skiverband Pfalz e.v. AUSBILDUNG Geschäftstelle: Villastrasse 63, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323-9872577 DSV-Card und DOSB-Lizenz Der Deutsche Skiverband ist der Dachverband, in dessen Einzugsbereich es

Mehr

1 Allgemeines. 2 Wettkampfklassen/-inhalte. 1.1 Dokumente. 2.1 Wettkampfklassen

1 Allgemeines. 2 Wettkampfklassen/-inhalte. 1.1 Dokumente. 2.1 Wettkampfklassen Ordnung für die Ligawettbewerbe Fachbereich Gerätturnen Frauen 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1.1 Dokumente 1 1.1.1 Startpass 1 1.1.2 Gesundheitszeugnis (Sportunbedenklichkeitsnachweis) 1 2 Wettkampfklassen/-inhalte

Mehr

Bildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom

Bildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN)

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Handlungsfelder... 4 2.2 Ziele der Ausbildung... 4 2.3 Inhalte der

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG JUGEND-BASIS-LIZENZ

AUSBILDUNGSORDNUNG JUGEND-BASIS-LIZENZ AUSBILDUNGSORDNUNG JUGEND-BASIS-LIZENZ Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Handlungsfelder... 4 2.2 Ziele der Ausbildung... 4 2.3 Inhalte der Ausbildung...

Mehr

Schiedsrichterordnung

Schiedsrichterordnung 1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht

Mehr

Merkblatt für das Praktische Studiensemester

Merkblatt für das Praktische Studiensemester Praktikantenamt des Studiengangs Produktion und Prozessmanagement Prof. Dr.-Ing. Detlef Kümmel Heilbronn, 07.03.2014 Merkblatt für das Praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Produktion und Prozessmanagement

Mehr

Deutscher Doggen Club 1888 e.v. (DDC) Zuchtwarteausbildungsordnung (ZW-AO)

Deutscher Doggen Club 1888 e.v. (DDC) Zuchtwarteausbildungsordnung (ZW-AO) Deutscher Doggen Club 1888 e.v. (DDC) Zuchtwarteausbildungsordnung (ZW-AO) 1 Bewerbung und Zulassung 3 Ausbildung 3 Beendigung der Ausbildung 3 Ernennung / Ablehnung 5 Schlussbestimmungen 5 2 Zuchtwarte-Ausbildungs-Ordnung

Mehr

20. Alzenauer Triathlon

20. Alzenauer Triathlon + + Bayerischer Triathlon- Verband e.v. + + + Bezirk Unterfranken + + Genehmigte Veranstaltung 2016-61 - 010 Einladung zum 20. Alzenauer Triathlon am 11. September 2016 www.triathlon-alzenau.de Wasserwacht

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014

Mehr

Anleitung BVDK Vereinsportal

Anleitung BVDK Vereinsportal Anleitung BVDK Vereinsportal Inhaltsverzeichnis 1. Benutzerkonto... 3 1.2. Ändern / Anpassen Ihrer Daten... 3 2. Startbücher... 4 2.2. Neues Startbuch beantragen... 4 2.3. Startbuch ummelden... 6 3. Startlizenzen...

Mehr

T R A I N E R O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v. (Richtlinien zur Anwendung der DBV-Trainerordnung)

T R A I N E R O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v. (Richtlinien zur Anwendung der DBV-Trainerordnung) - 1 - T R A I N E R O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v. (Richtlinien zur Anwendung der DBV-Trainerordnung) 1 Ausschuss für Ausbildung (AfA) 1.1 Zur fachgerechten Ausbildung

Mehr

BGG 906. Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

BGG 906. Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. ... Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 (bisher: ZH 1/55) BG-Grundsätze Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche

Mehr

Kampfrichterordnung. des Brandenburgischen Judoverbandes e.v.

Kampfrichterordnung. des Brandenburgischen Judoverbandes e.v. Kampfrichterordnung des Brandenburgischen Judoverbandes e.v. Inhalt 1. Allgemeines 2. Struktur und Zuständigkeiten 2.1 Landeskampfrichterreferent (LKRR) 2.2 Landeskampfrichterkommission (LKRK) 2.3 Erweiterte

Mehr

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO)

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) 1. Juli 2001 Revision: 11. Juni 2015 1 I Name, Sitz und Zweck 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art 2 Zweck 3 Art 3 Aufgaben 3 II Mitgliedschaft 3 Art.

Mehr

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. GEBÜHRENORDNUNG (GebO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. GEBÜHRENORDNUNG (GebO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. GEBÜHRENORDNUNG (GebO) Die Gebührenordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (GebO) Ausgabe 2016 beschlossen vom Verbandsrat der DTU in Frankfurt am Samstag,

Mehr

Ligaordnung (LigaO) der Deutschen Triathlon-Union (DTU)

Ligaordnung (LigaO) der Deutschen Triathlon-Union (DTU) Ligaordnung (LigaO) der Deutschen Triathlon-Union (DTU) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich (1) Die Deutschen Triathlon-Union (DTU) veranstaltet eine Deutsche Triathlon-Liga (DTL) als Mannschaftswettkampf,

Mehr

Trainer C Leistungssport Schwimmen 2016 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2016

Trainer C Leistungssport Schwimmen 2016 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2016 Trainer C Leistungssport Schwimmen 2016 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2016 Achtung! Seit 2011 umfasst die Ausbildung zum Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser und Trainer C Leistungssport

Mehr

Richtlinie Schiedsrichterwesen

Richtlinie Schiedsrichterwesen Inhalt Richtlinie Schiedsrichterwesen 1 Einsatz von Schiedsrichtern 2 Erwerb von Lizenzen 3 Schiedsrichterlehrgänge 4 Fortbildung von Schiedsrichtern 5 Beobachtung von Schiedsrichtern 6 Organisation der

Mehr

Informationslogistik

Informationslogistik Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der

Mehr

Wettkampfordnung der Sportakrobatik des Landes Brandenburg

Wettkampfordnung der Sportakrobatik des Landes Brandenburg Wettkampfordnung der Sportakrobatik des Landes Brandenburg Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES 2 2. WETTKAMPFPROGRAMME 2 2.1. WETTKAMPFPROGRAMM ZUR NACHWUCHSFÖRDERUNG (WENA) 2 2.2. WETTKAMPFPROGRAMM NACHWUCHSKLASSE

Mehr

Schiedsrichter- ordnung

Schiedsrichter- ordnung Schiedsrichter- ordnung Bayerischer Dart Verband e.v. BDV Schiedsrichterordnung - Seite 1 (Stand 18.03.01) 1. Aufgaben 1.1 Beachtung der Grundregeln des Dartsports gemäß den Vorgaben der Dachverbände.

Mehr