Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 28. Dezember 2007

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 28. Dezember 2007"

Transkript

1 Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 28. Dezember Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 27. Dezember 2007 über die Öffnungszeiten der Handelsbetriebe (Öffnungszeitenverordnung 2008) Auf Grund der 4a und 5 Abs 2 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48, in der geltenden Fassung wird verordnet: Anwendungsbereich 1 (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten, soweit sich aus Abs 4 nicht anderes ergibt, für alle ständigen und nichtständigen für den Kleinverkauf von Waren bestimmten Betriebseinrichtungen (Läden und sonstige Verkaufsstellen) von Unternehmen, die der Gewerbeordnung 1994 GewO 1994 unterliegen. (2) Als Betriebseinrichtung im Sinn des Abs 1 gelten auch alle Einrichtungen und Veranstaltungen der im Abs 1 genannten Unternehmen, bei denen Warenbestellungen im Kleinverkauf entgegen genommen werden. (3) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für die Kleinverkaufsstellen der land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsgenossenschaften, deren Tätigkeit lediglich gemäß 2 Abs 1 Z 4 GewO 1994 von deren Bestimmungen ausgenommen ist. (4) Von den Bestimmungen dieser Verordnung sind ausgenommen: 1. die Warenabgabe aus Automaten; 2. der Warenverkauf im Rahmen eines Gastgewerbes in dem im 111 Abs 4 Z 4 GewO 1994 bezeichneten Umfang; 3. der Warenverkauf im Rahmen eines Konditorgewerbes in dem im 150 Abs 11 GewO 1994 bezeichneten Umfang; 4. Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen für Kraftfahrzeuge sowie für den Kleinverkauf von im 157 Abs 1 Z 2 GewO 1994 angeführten Waren nach Maßgabe des 157 Abs 2 GewO 1994; 5. Verkaufsstellen im Kasernenbereich, in denen nur Waren an Angehörige des Bundesheeres oder der Bundespolizei und an die in der Kaserne tätigen Bediensteten abgeben werden ( Marketendereien ); 6. der Marktverkehr. Allgemeine Offenhaltezeiten an Werktagen (1) Verkaufsstellen ( 1) dürfen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, offen gehalten werden: 1. an Montagen bis Freitagen von 6:00 bis 21:00 Uhr, 2. an Samstagen von 6:00 bis 18:00 Uhr. (2) Bäckereibetriebe dürfen ab 5:30 Uhr offen gehalten werden. 2 (3) Folgende Verkaufsstellen dürfen an Samstagen, die Werktage sind, bis 20:00 Uhr offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen für Süßwaren, Naturblumen, Obst und sonstige genussfertige Lebensmittel im Gelände oder beim Eingang von Krankenanstalten; 2. Verkaufsstellen für Lebensmittel, Camping- und Reisebedarf auf Camping- und Badeplätzen in der Zeit, während der diese Einrichtungen besucht werden; 3. Verkaufsstellen für Süßwaren, Erfrischungen und sonstige genussfertige Lebensmittel im Gelände von pratermäßigen Veranstaltungen in der Zeit, während der solche Veranstaltungen besucht werden. (4) Die Gesamtoffenhaltezeit darf innerhalb einer Kalenderwoche 72 Stunden nicht überschreiten. 377

2 Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen in historischen Orts- oder Stadtkerngebieten 3 (1) Aus Anlass von Orts(teil)- oder Straßenfesten sowie von Orts(teil)- oder Stadtteilmarketingveranstaltungen im Folgenden kurz als Veranstaltungen bezeichnet, die in historischen Orts- oder Stadtkernen (Abs 2) stattfinden und von Gemeinden, Tourismusverbänden oder von Vereinigungen von Gewerbetreibenden, die in dem Gebiet der Veranstaltung auf Grund der Zahl der Mitglieder und des Umfangs der Tätigkeit eine maßgebende wirtschaftliche Bedeutung haben, durchgeführt werden, dürfen die im Gebiet der Veranstaltung gelegenen Verkaufsstellen an höchstens 12 Werktagen im Kalenderjahr, ausgenommen Samstage, und innerhalb einer Kalenderwoche an höchstens zwei aufeinander folgenden Werktagen bis 23:00 Uhr offen gehalten werden. (2) Als historische Orts- und Stadtkerne gelten Flächen, die 1. eine großteils zusammenhängende, verdichtete Bebauungsstruktur mit einer Konzentration von Handels- und Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen sowie Versammlungs- und Vergnügungsstätten in Verbindung mit Wohn- und Fremdenverkehrsnutzungen aufweisen und 2. durch eine Bebauung aus der Zeit vor dem Ende des 2. Weltkrieges charakterisiert sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht mehr als 25 % der Gebäude auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung oder auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 von der Baubehörde zur Kenntnis genommenen Bauanzeige neu errichtet worden sind. (3) In der Stadt Salzburg gelten die Offenhaltezeiten gemäß Abs 1 nur aus Anlass von Orts(teil)- oder Straßenfesten sowie von Orts(teil)- oder Stadtteilmarketingveranstaltungen im Folgenden kurz als Veranstaltungen bezeichnet, die 1. im Gebiet der Schutzzonen I und II nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, oder 2. auf oder an der a) Linzer Bundesstraße zwischen der Kreuzung mit der Parscher Straße bis zu ihrer Kreuzung mit der Turnerstraße, b) Kirchenstraße von der Kreuzung mit der Pflanzmannstraße bis zu ihrer Einmündung in die Itzlinger Hauptstraße, c) Itzlinger Hauptstraße von der Einmündung der Kirchenstraße bis zu ihrer Kreuzung mit der Landsturmstraße, d) Saint-Julien-Straße von der Kreuzung mit der Haunspergstraße bis zur Lehener Brücke, e) Ignaz-Harrer-Straße von der Lehener Brücke bis zu ihrer Kreuzung mit der Rudolf-Biebl-Straße, f) Maxglaner Hauptstraße zwischen der Kreuzung mit der Moosstraße bis zu ihrer Kreuzung mit der Innsbrucker Bundesstraße stattfinden und von der Stadt Salzburg, vom Tourismusverband Salzburger Altstadt oder einer Vereinigung von Gewerbetreibenden, die in dem Gebiet der Veranstaltung auf Grund der Zahl der Mitglieder und des Umfangs der Tätigkeit eine maßgebende wirtschaftliche Bedeutung hat, durchgeführt werden. Die Offenhaltezeiten gelten für Verkaufsstellen im Gebiet der Veranstaltung und darüber hinaus im Fall der Z 1 auch für Verkaufsstellen, die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzonen I und II bildenden Straßen gelegen sind und die unmittelbar an den Veranstaltungsbereich angrenzen oder im Fall der Z 2 auch für Verkaufsstellen, die in einem Entfernungsbereich von 50 m Luftlinie, gemessen von der dem Veranstaltungsbereich zugewandten Gebäudekante, gelegen sind. (4) In den in den 7 Abs 3 und 8 Abs 3 genannten Orten gilt Abs 1 mit der Maßgabe, dass die Verkaufsstellen an höchstens 18 Werktagen im Kalenderjahr, ausgenommen Samstage, offen gehalten werden dürfen. Offenhaltezeiten für bestimmte Verkaufsstellen 4 (1) Abweichend von den Bestimmungen des 2 dürfen offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken, notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise- Toilettartikel, Filme udgl) und Artikel des Trafiksortiments nach Maßgabe der Verkehrszeiten, wenn a) die dem Verkauf dieser Waren gewidmete Fläche pro Verkaufsstelle 80 m² nicht übersteigt und b) die Verkaufsstelle ausschließlich durch die betreffende Verkehrseinrichtung zugänglich ist. Die Beschränkung der lit a gilt nicht für Verkaufsstellen, die am 1. August 2003 bereits eine größere Fläche zum Verkauf der Waren aufgewiesen haben; 2. Verkaufsstellen für Süßwaren, Erfrischungen und sonstige genussfertige Lebensmittel sowie für Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort haben, in Theatern, Museen, musealen Ausstellungen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen und auf Sportplätzen während der für die Bedienung der Besucher erforderlichen Zeit; 3. Zollfreiläden auf Flugplätzen sowie Grenzstationen von Kraftfahrorganisationen an Grenzübergängen nach Maßgabe der Verkehrszeiten; 4. Verkaufsstellen im Rahmen von Publikumsmessen und messeähnlichen Veranstaltungen an Samstagen während der Sommerzeit gemäß dem Zeitzählungsgesetz bis 19:00 Uhr; 5. Antiquitätenmessen an Samstagen bis 22:00 Uhr. 378

3 (2) Als Publikumsmesse im Sinn des Abs 1 Z 4 ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, jedoch höchstens zweimal im Jahr stattfindende Veranstaltung in der Dauer von mindestens drei Tagen und höchstens zehn aufeinander folgenden Tagen anzusehen, in deren Rahmen eine Vielzahl von Ausstellern ein umfassendes Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und sowohl an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher als auch an Letztverbraucher vertreibt. (3) Als messeähnliche Veranstaltungen im Sinn des Abs 1 Z 4 gelten auch Veranstaltungen, die nur einmal oder jedenfalls ohne Regelmäßigkeit durchgeführt werden oder die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von bestimmten Gewerbezweigen oder Regionen darstellen sollen (Handwerksausstellungen, Leistungsschauen udgl), bei welchen der Informationszweck gegenüber der Absicht des Warenvertriebes überwiegt. (4) Als Publikumsmessen oder messeähnliche Veranstaltungen gelten Veranstaltungen jedoch nur dann, wenn infolge der großen Anzahl der Aussteller und Besucher die Organisation der Durchführung von den Ausstellern nicht selbst bewältigt werden kann und die Veranstaltungen außerhalb jener Betriebsstätten durchgeführt werden, in denen der normale Geschäftsbetrieb der Aussteller stattfindet. Offenhaltezeiten am 24. und am 31. Dezember (1) Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, dürfen offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen, soweit sie nicht unter Z 2 oder 3 fallen, von 6:00 bis 14:00 Uhr, 2. Verkaufsstellen für Süßwaren und Naturblumen von 6:00 bis 18:00 Uhr, 3. Verkaufsstellen für Christbäume von 6:00 bis 20:00 Uhr. (2) Fällt der 31. Dezember auf einen Werktag, dürfen offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen, soweit sie nicht unter Z 2 oder 3 fallen, von 6:00 bis 17:00 Uhr, 2. Verkaufsstellen für Lebensmittel von 6:00 bis 18:00 Uhr, 3. Verkaufsstellen für Süßwaren, Naturblumen und Silversterartikel von 6:00 bis 20:00 Uhr. 5 Tourismusregelung in der Stadt Salzburg (1) In der Stadt Salzburg dürfen Verkaufsstellen, 1. die innerhalb des Gebietes der Schutzzonen I und II nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 oder 2. die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzonen I und II bildenden Straßen gelegen sind, an einem Werktag in der Kalenderwoche, ausgenommen an Samstagen, bis 22:00 Uhr offen gehalten werden. 6 (2) Werden in einer Kalenderwoche Verkaufsstellen gemäß 3 offen gehalten, gelten an den übrigen Werktagen dieser Kalenderwoche, ausgenommen an Samstagen, abweichend von Abs 1 die allgemeinen Offenhaltezeiten gemäß 2 Abs 1. Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in Wintersportorten 7 (1) An Sonn- und Feiertagen dürfen während der Wintersaison in den im Abs 3 genannten Wintersportorten offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen für Sportartikel oder Sportbekleidung einschließlich des Verleihs in der Zeit zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr; 2. Verkaufstellen für Reiseandenken, Reiseproviant, Foto- und Toilettartikel in der Zeit zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr bis zu vier Stunden. (2) Die Wintersaison dauert vom 1. Dezember bis (einschließlich) 30. April. (3) Als Wintersportorte im Sinn des Abs 1 gelten folgende Gemeinden bzw Gemeindeteile: 1. im Bezirk Hallein: Abtenau und Rußbach am Paß Gschütt; 2. im Bezirk Salzburg-Umgebung: Faistenau, Fuschl am See, Hof bei Salzburg, St Gilgen und Strobl; 3. im Bezirk St Johann im Pongau: Altenmarkt im Pongau, Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Obertauern (Gemeinde Untertauern), 379

4 Pfarrwerfen, Radstadt, St Johann im Pongau, St Martin am Tennengebirge, St Veit im Pongau, Wagrain, Werfen und Werfenweng; 4. im Bezirk Tamsweg: Fanningberg (Gemeinde Mariapfarr), Karneralm (Gemeinde Ramingstein), St Michael im Lungau, Obertauern (Gemeinde Tweng), Schönfeld (Gemeinde Thomatal), Mauterndorf; 5. im Bezirk Zell am See: Dienten am Hochkönig, Hollersbach, Kaprun, Krimml, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm am Steinernen Meer, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Rauris, St Martin bei Lofer, Saalbach-Hinterglemm, Unken, Wald im Pinzgau und Zell am See. Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in Sommersaisonorten 8 (1) An Sonn- und Feiertagen dürfen während der Sommersaison in den im Abs 3 genannten Sommersaisonorten offen gehalten werden: 1. Verkaufsstellen für Sport- und Badeartikel oder Sportbekleidung einschließlich des Verleihs in der Zeit zwischen 9:00 bis 19:00 Uhr; 2. Verkaufsstellen für Reiseandenken, Reiseproviant, Foto- und Toilettartikel in der Zeit zwischen 9:00 bis 19:00 Uhr bis zu vier Stunden. (2) Die Sommersaison dauert vom 15. Juni bis (einschließlich) 15. September. (3) Als Sommersaisonorte im Sinn des Abs 1 gelten folgende Gemeinden bzw Gemeindeteile: 1. im Bezirk Hallein: Abtenau, Golling an der Salzach und Scheffau am Tennengebirge; 2. im Bezirk Salzburg-Umgebung: Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Großgmain, Henndorf am Wallersee, Hof bei Salzburg, Mattsee, Obertrum am See, St Gilgen, Schleedorf und Strobl; 3. im Bezirk St Johann im Pongau: Altenmarkt im Pongau, Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Filzmoos, Flachau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Obertauern (Gemeinde Untertauern), Pfarrwerfen, Radstadt, St Johann im Pongau, St Martin am Tennengebirge, St Veit im Pongau, Wagrain und Werfen; 4. im Bezirk Tamsweg: Obertauern (Gemeinde Tweng) und St Michael im Lungau; 5. im Bezirk Zell am See: Kaprun, Krimml, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm am Steinernen Meer, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Rauris, Saalbach-Hinterglemm, St Martin bei Lofer, Unken und Zell am See. Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg 9 In der Stadt Salzburg dürfen Verkaufsstellen gemäß 6 Abs 1 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr offen gehalten werden, wenn der Geschäftsgegenstand auf Reiseandenken, Reiseproviant, Ansichtskarten, Fotoartikel, Toilettartikel, Kunstgegenstände oder kunstgewerbliche Gegenstände beschränkt ist. Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 10 Während der gemäß den 7 bis 9 zulässigen Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer für den Warenverkauf und für die damit verbundenen Tätigkeiten nach Maßgabe des Arbeitsruhegesetzes herangezogen werden. Verkauf im Umherziehen und im Straßenhandel 11 Der Kleinverkauf von Waren im Umherziehen ( 53 und 53a GewO 1994) und im Straßenhandel ist während der Zeit, in der die Verkaufsstellen für solche Waren offen gehalten werden dürfen, zulässig. 380

5 Strafbestimmungen 12 (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 zu bestrafen, wer entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung 1. eine Verkaufsstelle nicht geschlossen hält, 2. Waren verkauft oder 3. Warenbestellungen entgegen nimmt. (2) Verstöße gegen 10 sind nach den Bestimmungen des 27 des Arbeitsruhegesetzes zu bestrafen. Verweisungen Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf Bundes- oder Landesgesetze gelten als solche auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben: 1. Arbeitsruhegesetz (ARG), BGBl Nr 144/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 61/2007; 2. Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 60/2007; 3. Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl Nr 50, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 65/2004. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. 13 In- und Außerkrafttreten (2) Gleichzeitig tritt die Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl Nr 61, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 74/2004, 45/2005 und 1/2006 außer Kraft. 14 Für die Landeshauptfrau: Blachfellner Das Landesgesetzblatt für das Land Salzburg wird vom Land Salzburg herausgegeben und erscheint nach Bedarf. Die Landesgesetzblätter sind im Internet unter abfragbar oder können beim Landespressebüro, Amt der Salzburger Landesregierung, Postfach 527, 5010 Salzburg, Telefon (0662) , Fax (0662) , zum Selbstkostenpreis bezogen werden. 381

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1992 Ausgegeben am 24. Jänner Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1992 Ausgegeben am 24. Jänner Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 501 Jahrgang 1992 Ausgegeben am 24. Jänner 1992 22. Stück 50. Kundmachung: Wiederverlautbarung des

Mehr

PRAXISLEITFADEN ÖFFNUNGSZEITEN

PRAXISLEITFADEN ÖFFNUNGSZEITEN PRAXISLEITFADEN ÖFFNUNGSZEITEN Salzburger Einzelhandel Oktober 2016 Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Praxisleitfadens wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit

Mehr

Öffnungszeitengesetz

Öffnungszeitengesetz Öffnungszeitengesetz BGBl I 48/2003 idgf I 62/2007 Geltungsbereich 1. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten, sofern sich nicht nach 2 anderes ergibt, für alle ständigen und nichtständigen für

Mehr

Stadt Salzburg. Die Internet-Zweigstelle der Stadtbibliothek Salzburg finden Sie hier

Stadt Salzburg. Die Internet-Zweigstelle der Stadtbibliothek Salzburg finden Sie hier Stadt Salzburg 50101004 Salzburg Öffentliche Bibliothek Ludothek St.Vitalis Salzburg 50101010 Salzburg Evangelische Gemeindebücherei Salzburg 50101011 Salzburg Öffentliche Bücherei der Pfarre St.Martin

Mehr

Feuerwehren und Löschzüge in Salzburg

Feuerwehren und Löschzüge in Salzburg Feuerwehren und Löschzüge in Salzburg FF Anthering FLA 1 FF Bergheim FLA 1 LZ Lengfelden FLA 1 LZ Muntigl FLA 1 LZ Voggenberg FLA 1 FF Bürmoos FLA 1 FF Michaelbeuern FLA 1 FF Elixhausen FLA 1 FF Göming

Mehr

Bettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2016

Bettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2016 Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 200.243 1.322 0,7 32,6 30,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 95.856 540 0,6 44,3 42,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 24.708

Mehr

Bettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2015

Bettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2015 Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 198.921 1.538 0,8 30,9 30,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 95.316 930 1,0 42,2 41,0 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 23.401

Mehr

Bettenangebot und Bettenauslastung Winter 2012/2013

Bettenangebot und Bettenauslastung Winter 2012/2013 Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 204.203 2.191 1,1 38,9 38,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 102.097 1.485 1,5 45,3 44,5 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Bettenangebot und Bettenauslastung Winter 2015/2016

Bettenangebot und Bettenauslastung Winter 2015/2016 Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 210.454 2.738 1,3 39,2 38,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 103.183 450 0,4 45,3 44,1 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 26.457

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 31. Juli 2003 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 31. Juli 2003 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 31. Juli 2003 Teil I 48. Bundesgesetz: Erlassung des Öffnungszeitengesetzes 2003

Mehr

ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 BETREFF FAX +43 662 8042 3200

ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 BETREFF FAX +43 662 8042 3200 An alle Gemeinden im Land Salzburg F ü r u n s e r L a n d! WAHLEN UND SICHERHEIT ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 20032-S/5301/46-2012 07.11.2012 POSTFACH 527, 5010

Mehr

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert wird. Artikel I

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert wird. Artikel I Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967, LGBl 11, zuletzt geändert

Mehr

Vorläufige Daten: Übernachtungen November 2017

Vorläufige Daten: Übernachtungen November 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 611.035 32.785 5,7 45,3 54,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 444.003 20.370 4,8 43,1 56,9 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Winter 2016/2017

Übernachtungen Winter 2016/2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 15.062.892-52.951-0,4 21,7 78,3 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.546.911 32.802 0,4 22,6 77,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen September 2017

Übernachtungen September 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 1.804.560-6.130-0,3 25,9 74,1 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.260.808 9.601 0,8 24,3 75,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Juni 2017

Übernachtungen Juni 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 1.869.145 357.424 23,6 25,7 74,3 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.233.106 213.762 21,0 23,4 76,6 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Sommer 2017 kumuliert bis September 2017

Übernachtungen Sommer 2017 kumuliert bis September 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 11.859.983 359.249 3,1 23,3 76,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.163.480 146.781 2,1 22,5 77,5 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Vorläufige Daten: Übernachtungen August 2017

Vorläufige Daten: Übernachtungen August 2017 Vorläufige Daten: Übernachtungen ugust 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 3.747.513 7.875 0,2 20,1 79,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 2.105.979-13.708-0,6

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 70-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Mete BA MA und Klubvorsitzenden Steidl an

Mehr

NACHWUCHS-MEISTERSCHAFTEN 2017/2018 KLASSENEINTEILUNG

NACHWUCHS-MEISTERSCHAFTEN 2017/2018 KLASSENEINTEILUNG NACHWUCHS-MEISTERSCHAFTEN 2017/2018 KLASSENEINTEILUNG Die Vereine werden höflich ersucht, ihre Mannschaftsmeldungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und ev. Zurückziehungen bis spätestens Freitag, 14.

Mehr

Erläuterungen. Seite 1

Erläuterungen. Seite 1 Erläuterungen Das Tourismusjahr Wintersaison: 1. November bis 30. April Sommersaison: 1. Mai bis 31. Oktober Tourismusjahr: 1. November bis 31. Oktober Unterkünfte Die Tourismusstatistik unterscheidet

Mehr

Anhang C: Wahlwerbenden Gruppen bei den Gemeindevertretungswahlen 2014 Gemeinde Kurztext Langtext/Bezeichnung

Anhang C: Wahlwerbenden Gruppen bei den Gemeindevertretungswahlen 2014 Gemeinde Kurztext Langtext/Bezeichnung Anhang C: Wahlwerbenden Gruppen bei den Gemeindevertretungswahlen 2014 Gemeinde Kurztext Langtext/Bezeichnung Salzburg (Stadt) ÖVP Die Stadtpartei - ÖVP - Liste Dr. Heinz Schaden GRÜNE Bürgerliste - DIE

Mehr

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Ortsklasseneinteilung auf Grund

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Ortsklasseneinteilung auf Grund Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die Ortsklasseneinteilung auf Grund des Salzburger Tourismusgesetzes 2003 für die Jahre 2011 bis 2015 (Ortsklassenverordnung 2011 2015) uf

Mehr

Übernachtungen Winter 2016/2017 kumuliert bis Jänner 2017

Übernachtungen Winter 2016/2017 kumuliert bis Jänner 2017 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 6.166.341-71.509-1,1 22,0 78,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 3.633.024 1.020 0,0 23,6 76,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Dezember 2015

Übernachtungen Dezember 2015 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 2.237.625-90.025-3,9 19,3 80,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.328.326-59.188-4,3 21,4 78,6 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Bundespräsidentenwahl 2016

Bundespräsidentenwahl 2016 Landesstatistik Bundespräsidentenwahl 2016 Erster Wahlgang Bundespräsidentenwahl 2016 Erster Wahlgang Dr. Gernot Filipp (Hrsg.) AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 331 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Mag. a Rogatsch, Mag. Scharfetter und

Mehr

Gebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren

Gebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren Gebührenordnung SFV 1. Spielleitungsgebühren a) Meisterschaftsspiele Schiri SR-Ass. Regionalliga (verbandsintern) 75,-- 38,-- Salzburger Liga 50,-- 25,-- 1. Landesliga 43,-- 22,-- 2. Landesliga, 1. Klasse,

Mehr

Landesfeuerwehrkommando Salzburg

Landesfeuerwehrkommando Salzburg vorläufige Ergebnisliste (Stand: 01.07.2017 16:09) 27. Landesfeuerwehrleistungsbewerb 01.07.2017-01.07.2017 LFKDO Salzburg Bronze ohne Alterspunkte / Eigene 1 FF Neukirchen 1 Neukirchen Abschnitt 3 - Pinzgau

Mehr

Übernachtungen Winter 2015/2016

Übernachtungen Winter 2015/2016 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 15.115.843 725.401 5,0 21,1 78,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.514.109 320.696 3,9 21,8 78,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Winter 2014/2015

Übernachtungen Winter 2014/2015 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 14.390.442 264.876 1,9 21,6 78,4 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.193.413 91.228 1,1 22,3 77,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Sommer 2015

Übernachtungen Sommer 2015 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 11.824.844 435.510 3,8 24,3 75,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.400.312 181.652 2,5 22,8 77,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis Juli 2016

Übernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis Juli 2016 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 5.939.617 337.647 6,0 25,4 74,6 davon Hotels und ähnliche Betriebe 3.640.093 171.866 5,0 23,3 76,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Sommer 2016

Übernachtungen Sommer 2016 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 12.576.257 751.413 6,4 24,5 75,5 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.805.733 405.421 5,5 23,6 76,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

Übernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis August 2016

Übernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis August 2016 Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 9.690.044 515.261 5,6 23,6 76,4 davon Hotels und ähnliche Betriebe 5.765.492 255.002 4,6 22,6 77,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)

Mehr

2. Landesstruktur Salzburger Zentralraum (13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden:

2. Landesstruktur Salzburger Zentralraum (13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden: 2. Landesstruktur 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (12) Das Land Salzburg lässt sich in zwei großräumige Funktionsbereiche gliedern, die als Salzburger Zentralraum und als Ländlicher Raum bezeichnet

Mehr

Gebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren

Gebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren Gebührenordnung SFV 1. Spielleitungsgebühren a) Meisterschaftsspiele Schiri SR-Ass. Regionalliga (verbandsintern) 75,-- 38,-- Salzburger Liga 50,-- 25,-- 1. Landesliga 43,-- 22,-- 2. Landesliga, 1. Klasse,

Mehr

V e r t e i l u n g s o r d n u n g a) Dr. Helge Oberhuber, öffentl. Notar, Golling f.d. Gemeinden

V e r t e i l u n g s o r d n u n g a) Dr. Helge Oberhuber, öffentl. Notar, Golling f.d. Gemeinden LANDESGERICHT SALZBURG DER PRÄSIDENT Jv 3283/16i-13.1-6 (Bitte in allen Eingaben anführen) Rudolfsplatz 2 5010 Salzburg Tel.: +43 57 60121 Fax: +43 57 60121 31188 Gemäß 5 des Gerichtskommissärsgesetzes

Mehr

W B Abtenau 5441 Markt Marktgemeindeamt Hallein 08:00 16:00 X 1.030

W B Abtenau 5441 Markt Marktgemeindeamt Hallein 08:00 16:00 X 1.030 Hallein Gemeinde PLZ Adresse Sprengel Bezeichnung des Wahllokales Bezirk Beginn Ende barrierefrei W B Abtenau 5441 Markt 165 1 1 Marktgemeindeamt Hallein 08:00 16:00 X 1.030 Adnet 5421 Adnet 18 1 Ortswahlbehörde

Mehr

Terminvereinbarung: zwingend erforderlich, telefonisch oder per

Terminvereinbarung: zwingend erforderlich, telefonisch oder per Öffentliche Bibliotheken Bildungsmedien Salzburg privat Abgabestellen Stadt Salzburg Einrichtung: Salzburg Museum Telefon: 0662 8042-2474 Terminvereinbarung: zwingend erforderlich, erfolgt über die Gratis-Hotline

Mehr

Das Tourismusjahr 2015/2016 in Zahlen

Das Tourismusjahr 2015/2016 in Zahlen Das Tourismusjahr 2015/2016 in Zahlen Das Tourismusjahr 2015/16 in Zahlen Dr. Gernot Filipp (Hrsg.) AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik Impressum Medieninhaber:

Mehr

Offenhalten im Handel in Oberösterreich

Offenhalten im Handel in Oberösterreich Offenhalten im Handel in Oberösterreich (INT 20/Stand August 2016) Diese Ausführungen stellen lediglich eine Grundinformation dar; bei Unklarheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer.

Mehr

Erlass zur Einbringung von Schneeräumgut in Gewässer

Erlass zur Einbringung von Schneeräumgut in Gewässer F ü r u n s e r L a n d! LEBENSGRUNDLAGEN UND ENERGIE RECHTSDIENST ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM FANNY-V.-LEHNERT-STRASSE 1 20401-1/42509/80-2013 20401-1/94/1888-2013 16.09.2013 POSTFACH

Mehr

OFFENHALTEN IM HANDEL IN OBERÖSTERREICH

OFFENHALTEN IM HANDEL IN OBERÖSTERREICH INT24 OFFENHALTEN IM HANDEL IN OBERÖSTERREICH Das Offenhalterecht des Handels und die damit meist verbundene Frage der Beschäftigung von Arbeitnehmern ist gekennzeichnet durch Kasuistik und Rechtszersplitterung.

Mehr

SalzburgerLand Card Attraktionen 2011

SalzburgerLand Card Attraktionen 2011 Seen & Bäder Erlebnisbad Abtenau Abtenau Tennengau-Lammertal Waldbad Lungötz Annaberg-Lungötz Tennengau-Lammertal Felsentherme Bad Gastein Bad Gastein Gasteinertal Gasteiner Badesee Bad Gastein Gasteinertal

Mehr

SalzburgerLand Card sights and attractions 2012

SalzburgerLand Card sights and attractions 2012 lakes and pools Adventure pool Abtenau Abtenau Tennengau-Lammertal Forest/nature swimming bath Lungötz Annaberg-Lungötz Tennengau-Lammertal Rock spa Bad Gastein Bad Gastein Gasteinertal Gasteiner swimming

Mehr

Ergebnisliste. 25. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Flachau Parallelbewerb

Ergebnisliste. 25. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Flachau Parallelbewerb 2 Parallelbewerb 1 58 Neukirchen 500 31,52 0 0,00 0 468,48 2 117 Pilsbach 500 35,53 5 0,00 0 459,47 3 100 Pollham 500 41,23 5 0,00 0 453,77 4 103 Steinhaus 500 35,03 20 0,00 0 444,97 5 66 Saalfelden LZ

Mehr

Aktuelle Krampusläufe in Salzburg

Aktuelle Krampusläufe in Salzburg Aktuelle Krampusläufe in Salzburg 19.11.16 18.00 Uhr, Krampuslauf in Faistenau / Ortsteil Tiefbrunnau 5324 Faistenau 20.11.16 15.00 Uhr, Krampuslauf in Henndorf am Wallersee (Start 17.00) 5302 Henndorf

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 450 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. DI Hartl, Mag. Eisl und Mosler Törnström an Herrn

Mehr

Unselbständig Beschäftigte nach Regionen und Wirtschaftsbereichen

Unselbständig Beschäftigte nach Regionen und Wirtschaftsbereichen Unselbständig Beschäftigte nach Regionen und Wirtschaftsbereichen Salzburg, Dr. Josef Fersterer Karin Ahammer / Mag. Wilfried Bischofer, MBA Amt der Salzburger Landesregierung Landesamtsdirektion Landesstatistischer

Mehr

Landesfeuerwehrkommando Salzburg

Landesfeuerwehrkommando Salzburg am 02.Juli 2011 in Adnet Ohne Gewähr vorläufige Ergebnisliste (Stand: 02.07.2011 15:49) 24. Landesfeuerwehrleistungsbewerb 02.07.2011-02.07.2011 LFKDO Salzburg Bronze ohne Alterspunkte / Eigene 1 Mariapfarr

Mehr

Schulsportgütesiegel Salzburg

Schulsportgütesiegel Salzburg Schulname Adresse GSB Jahr Volksschule Reitdorf, 5542 Flachau Gold 2016 Volksschule Pfarrwerfen 119, 5452 Pfarrwerfen Gold 2016 Neue Sportmittelschule Lasabergweg 2, 5580 Tamsweg Gold 2016 Nordische Schimittelschule

Mehr

Forum Neues Leben. für Materialien zur Woche für das Leben 2010

Forum Neues Leben. für Materialien zur Woche für das Leben 2010 Forum Neues Leben BESTELL-LISTE für Materialien zur Woche für das Leben 2010 MATERIALIEN KOSTENLOS ANFORDERN Fragen beantwortet Ihnen gerne Maria Schober Zauchenseestraße 337, 5541 Altenmarkt im Pongau

Mehr

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pongau

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pongau SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pongau September 2014 Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pongau Wirtschaftskammer Salzburg September 2014 Inhalt Inhalt I. Bezirksübersichten

Mehr

AK Salzburg Skiservice/Skiverleih Saison 2012/2013. Salzburg

AK Salzburg Skiservice/Skiverleih Saison 2012/2013. Salzburg AK Salzburg / Saison 2012/2013 Salzburg; Flachgau; Tennengau (14 Betriebe) Pongau (44 Betriebe) Lungau (5 Betriebe) Pinzgau (28 Betriebe) SKISERVICE Hervis EKZ Forum Salzburg Hervis Europark Salzburg Eybl

Mehr

Raiffeisenverband Salzburg Ein starker Finanzpartner

Raiffeisenverband Salzburg Ein starker Finanzpartner Raiffeisenverband Salzburg Ein starker Finanzpartner www.salzburg.raiffeisen.at Raiffeisen Salzburg Ein starker Finanzpartner Die größte Bankengruppe im Bundesland Salzburg mit über 50% Marktanteil Raiffeisenverband

Mehr

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22.

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22. Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22. November 2006 - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land

Mehr

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA)

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA) Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA 1045 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA) Vom 22. November 2006 (GVBl.

Mehr

aktuelle BAUVORHABEN SALZBURG STADT FLACHGAU TENNENGAU PONGAU PINZGAU LUNGAU

aktuelle BAUVORHABEN SALZBURG STADT FLACHGAU TENNENGAU PONGAU PINZGAU LUNGAU aktuelle BAUVORHABEN SALZBURG STADT FLACHGAU TENNENGAU PONGAU PINZGAU LUNGAU Lehen Guggenthal-Künberg Salzburg-Aigen Eichetsiedlung Eichet Anif Bramberg am Wildkogel Mittersill U Krimml Medieninhaber:

Mehr

Ergebnisliste. 22. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Uttendorf FLA Bronze Klasse A

Ergebnisliste. 22. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Uttendorf FLA Bronze Klasse A 2 FLA Bronze Klasse A 1 6 Neukirchen/Grv. 2 500 37,0 0 52,45 0 410,55 2 45 Mariapfarr 1 500 39,4 0 53,09 0 407,51 3 46 Henndorf 500 39,2 0 55,52 0 405,28 4 233 Seeham 2 500 46,2 0 53,09 0 400,71 5 47 Stadt-Salzburg

Mehr

HoheTauernCard 2010 Attraktionen in der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern

HoheTauernCard 2010 Attraktionen in der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern HoheTauernCard 2010 Attraktionen in der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern Ereignis Ersparnis in Hohe Tauern Specials Großglockner Hochalpenstraße 1 x frei 28,00 E-Bike-Radverleih Nationalparkzentrum

Mehr

DEMENZKOFFER eine Kooperation mit den örtlichen Bibliotheken. Demenz. Angst verringern Mut machen Perspektiven eröffnen

DEMENZKOFFER eine Kooperation mit den örtlichen Bibliotheken. Demenz. Angst verringern Mut machen Perspektiven eröffnen Demenz Angst verringern Mut machen Perspektiven eröffnen Wissenswertes für Interessierte und pflegende Angehörige Demenz ist mittlerweile ein viel diskutiertes und gesellschaftlich präsentes Thema. Doch

Mehr

Tourenerlebnisse. Motorrad - Cabrio - Oldtimer

Tourenerlebnisse. Motorrad - Cabrio - Oldtimer Tourenerlebnisse Motorrad - Cabrio - Oldtimer Tourenvorschläge Tour 1 ca. 320 km S. 3 Mozartstadt Salzburg erleben Tour 2 ca. 370 km S. 4 Ausflug zu den Krimmler Wasserfällen Tour 3 ca. 290 km S. 5 Nocky

Mehr

AUF EINEN BLICK. Stand

AUF EINEN BLICK. Stand DIE KÄRNTNER ÖFFNUNGSZEITEN AUF EINEN BLICK Stand 10.08.2013 GENERELLER OFFENHALTERAHMEN WERKTAGS: MONTAG BIS FREITAG: SAMSTAG: SONNTAGS: - von 6.00-21.00 Uhr - von 6.00-18.00 Uhr geschlossen sofern keine

Mehr

H o h e T a u e r n S p e c i a l s

H o h e T a u e r n S p e c i a l s H O H E T A U E R N C A R D 1 6 8 A t t r a k t i o n e n / A u s f l u g s z i e l e Attraktionen in schwarzer Schrift auf grünem Hintergrund befinden sich in der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern.

Mehr

on tour Salzburg Stadt & Land

on tour Salzburg Stadt & Land on tour Salzburg Stadt & Land on tour Salzburg Stadt & Land. SEIT 1902. POLYGLOTT GUTE REISE U N D DIE W E LT G E H Ö RT M IR Die Autoren Walter M. Weiss Der erfahrene Journalist und Reiseführerautor kennt

Mehr

SalzburgerLand Card Attraktionen 2015/2016

SalzburgerLand Card Attraktionen 2015/2016 Name Region Seen und Bäder: Erlebnisbad Abtenau Abtenau Tennengau-Lammertal Waldbad Lungötz Annaberg-Lungötz Tennengau-Lammertal Felsentherme Bad Gastein Bad Gastein Gasteinertal Gasteiner Badesee Bad

Mehr

Roadbook. Salzburg. Steiermark. Ein wahres Erlebnis quer durch. und

Roadbook. Salzburg. Steiermark. Ein wahres Erlebnis quer durch. und Roadbook Ein wahres Erlebnis quer durch Salzburg und Steiermark Tourenvorschläge 210km S. 3 480km S. 4 260km S. 5 250km S. 6 370km S. 7 330km S. 8 Rohrmoos Touren ohne Grenzen 210km Winterer Rohrmoos Pichl

Mehr

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pinzgau

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pinzgau SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pinzgau September 2014 Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pinzgau Wirtschaftskammer Salzburg September 2014 Inhalt I. Bezirksübersichten

Mehr

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pinzgau

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pinzgau SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pinzgau Oktober 2012 Salzburgs Bezirke in Zahlen PINZGAU Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Oktober 2012 Herausgeber: Wirtschaftskammer

Mehr

29,28 (1 Lj.) 39,36 (3. Lj.) 57,60 34,80 k.a. 15. 47,-- 26,-- 36,-- tatsächlicher Zeitaufwand Pauschale: 14,-- ja

29,28 (1 Lj.) 39,36 (3. Lj.) 57,60 34,80 k.a. 15. 47,-- 26,-- 36,-- tatsächlicher Zeitaufwand Pauschale: 14,-- ja Salzburg Stadt Bergmann Alfred Lieferinger Hauptstraße 124 Elektrotechnik Ing. Augeneder KG Linzer Bundesstraße 32 5023 Salzburg Elektotechnik Bretl Moosstraße 137I Elektro DAKO Dallinger&Co GmbH Hans-Webersdorfer-Straße

Mehr

Tätigkeitsbericht 2014

Tätigkeitsbericht 2014 Tätigkeitsbericht 2014 2 Inhalt Foto: Brad Pict - Fotolia.com Foto: Apothekerkammer Salzburg/Rainbow33 - Fotolia.com Statistische Einblicke Geschäftsführung Örtliche Bildungswerke Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg Mag a Dr in Stephanie Posch Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg 2013/2014 Sozialpolitik in Diskussion Vorwort Seit vielen Jahren setzt sich die Arbeiterkammer Salzburg für den Ausbau

Mehr

Das Bundesland Salzburg ein Quiz

Das Bundesland Salzburg ein Quiz Teil 1 Arbeitsblatt Nr. 1 Das Bundesland Salzburg ein Quiz Nimm eine Salzburg-Karte zu Hilfe! 1. Suche in der Legende das Symbol für Höhlen und zeichne es in dieses Kästchen! 2. Welche Farbe hat die Karte,

Mehr

Ladenöffnungszeiten in Brandenburg

Ladenöffnungszeiten in Brandenburg Seite 1 von 6 MERKBLATT Existenzgründung Ladenöffnungszeiten in Brandenburg Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Regelungen des Ladenöffnungsgesetztes für Brandenburg (BbgLöG) für Einzelhändler vom

Mehr

Anhang D: Bewerberinnen und Bewerber der Bürgermeisterwahlen 2014

Anhang D: Bewerberinnen und Bewerber der Bürgermeisterwahlen 2014 Anhang D: Bewerberinnen und Bewerber der Bürgermeisterwahlen 2014 Gemeinde Partei Bewerberinnen und Bewerber Salzburg (Stadt) ÖVP Dipl.-Ing. Preuner Harald Dr. Schaden Heinz Padutsch Johann Dr. Schöppl

Mehr

MITGLIEDERSTATISTIK Kammer-, Sparten- und Fachgruppenmitgliedschaften

MITGLIEDERSTATISTIK Kammer-, Sparten- und Fachgruppenmitgliedschaften MITGLIEDERSTATISTIK 2016 Kammer-, Sparten- und Fachgruppenmitgliedschaften Stand: 31.12.2016 KAMMERMITGLIEDERSTATISTIK 2016 Wirtschaftskammer Stand: 31.12.2016 Inhalt 1. VORWORT... 3 2. STRUKTURDATEN &

Mehr

K U N D M A C H U N G

K U N D M A C H U N G Gemeinde Leogang Leogang Nr. 4 5771 Leogang F ü r u n s e r e n P i n z g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ZELL AM SEE ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SAALFELDNERSTRASSE 10 30605-453/9/55-2012

Mehr

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Flachgau

SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Flachgau SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Flachgau September 2014 Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Flachgau Wirtschaftskammer Salzburg September 2014 Inhalt I. Bezirksübersichten

Mehr

Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 30. November 2007

Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter  am 30. November 2007 Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 30. November 2007 87. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 2007, mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und plan

Mehr

Großglockner Hochalpenstraße ca.360 km

Großglockner Hochalpenstraße ca.360 km Großglockner Hochalpenstraße ca.360 km Tourencharakter: Tour der Superlative. Selten führt eine Straße in so hochalpines Gebiet wie die Großglockner Hochalpenstraße. Die Edelweißspitze ist mit 2.571 m

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 2-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner

Mehr

Für Verkaufsstellen erlaubt das Ladenschlussgesetz folgende Öffnungszeiten: 1. Grundsätzlich ( 3 Abs. 1 LadSchlG)

Für Verkaufsstellen erlaubt das Ladenschlussgesetz folgende Öffnungszeiten: 1. Grundsätzlich ( 3 Abs. 1 LadSchlG) Ladenschluss Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Ladenschlussgesetz Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) ist ein Sondergesetz. Es regelt die Zeiten, in denen Verkaufsstellen geschlossen sein müssen.

Mehr

Naturschutz im Wald -

Naturschutz im Wald - Einladung zwischen Fremdbestimmung und Selbstverständlichkeit Freitag, 12. Juni 2015 08:00 Uhr Exkursionen Abfahrt mit den Bussen bei der Talstation der Gondelbahn Alpendorf, Alpendorf 2, 5600 St. Johann

Mehr

U-9 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Samstag, 5. Dezember Zeit: Spielort: Uhr Uhr

U-9 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Samstag, 5. Dezember Zeit: Spielort: Uhr Uhr U-9 - Vorrunde 1 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 13.00 Uhr 16.30 Uhr ULSZ Rif Teilnehmer: Anif, Bergheim, Elsbethen, Wals-Grünau, Adnet, ÖTSU Hallein (01) 13:00 FC Bergheim - SV Wals-Grünau 0:1 (02)

Mehr

A B C D E F G H I J K L M Pongau. Tägliche Betreuungszeiten im Sommer 2016

A B C D E F G H I J K L M Pongau. Tägliche Betreuungszeiten im Sommer 2016 1 2 3 A B C D E F G H I J K L M Pongau geschlossen Ort Kontakt [Betreuungsmöglichkeit] geöffnet Tägliche Betreuungszeiten im Sommer 2016 Altersbereich Aufnahme von Gastkindern bei freien Plätzen Mittagstisch

Mehr

A n t r a g a u f Marktfestsetzung gemäß 69 Gewerbeordnung (GewO) für:

A n t r a g a u f Marktfestsetzung gemäß 69 Gewerbeordnung (GewO) für: A n t r a g a u f Marktfestsetzung gemäß 69 Gewerbeordnung (GewO) für: Einzelfestsetzung Dauerfestsetzung beschränkt auf: 3 Jahre 5 Jahre I. Angaben über den Veranstalter natürliche Person (siehe Nr. I/1)

Mehr

TOURISMUS NACHHALTIG (E) MOBIL?

TOURISMUS NACHHALTIG (E) MOBIL? TOURISMUS NACHHALTIG (E) MOBIL? Hinterstoder Perle der Alpen Peter Brandauer 16.10.2012 Die Welt ist auf dem Weg in eine nutzungsorientierte Ad-hoc-Mobilität Eine der größten Herausforderungen der Zukunft

Mehr

Salzburger Landesentwicklungsprogramm

Salzburger Landesentwicklungsprogramm Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Mit Korrekturdarstellung im Vergleich zum Entwurf 2002 und Fußnotenhinweise auf die Stellungnahmen von Planungsbeteiligten Ausgearbeitet entsprechend

Mehr

Roadbook Tourenerlebnis Ausseerland - Salzkammergut GOLD- PARTNER

Roadbook Tourenerlebnis Ausseerland - Salzkammergut GOLD- PARTNER Roadbook Tourenerlebnis Ausseerland - Salzkammergut GOLD- PARTNER Tourenvorschläge Tour 1 Rund um den Großglockner Tour 2 Königssee Tour Tour 3 Die Seen des Salzkammergutes Tour 4 Großglockner Hochalpenstraße

Mehr

Salzburger Landesentwicklungsprogramm

Salzburger Landesentwicklungsprogramm J RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungsprogramm ENTWICKLUNGSPROGRAMME UND KONZEPTE HEFT 3 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Gesamtüberarbeitung

Mehr

U-14 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Sonntag, 8. Jänner Zeit: Spielort: Teilnehmer: Uhr Uhr

U-14 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Sonntag, 8. Jänner Zeit: Spielort: Teilnehmer: Uhr Uhr U-14 - Vorrunde 1 Termin: Sonntag, 8. Jänner 2017 13.30 Uhr 17.30 Uhr ULSZ Rif Red Bull Salzburg, Bürmoos, Anif, SG Oberalm/Puch, SG Hof/Faistenau, Seekirchen (01) 13:30 SV Bürmoos - SG Oberalm/Puch :

Mehr

Ladenöffnungszeiten in Hessen

Ladenöffnungszeiten in Hessen Ladenöffnungszeiten in Hessen Stand: Dezember 2006 Allgemeines Hessen hat seit dem 1. Dezember 2006 ein eigenes Ladenöffnungsgesetz. Es hat damit eine durch die Föderalismusreform geschaffene Option genutzt.

Mehr

RODELN & SNOWTUBING. +43(6452)5656 - Hochbifang-Bahnen Geöffnet: 8.30-16 Uhr Schwierigkeit leicht bis mittel Einrichtungen

RODELN & SNOWTUBING. +43(6452)5656 - Hochbifang-Bahnen Geöffnet: 8.30-16 Uhr Schwierigkeit leicht bis mittel Einrichtungen RODELN & SNOWTUBING Unter den Orten finden Sie die Telefonnummer des jeweiligen Tourismusverbandes (TVB), der Ihnen gerne nähere Informationen zum Rodeln (Schneelage, etc.) und zu weiteren Wintersportmöglichkeiten

Mehr

Sehenswürdigkeiten & Attraktionen HOHE TAUERN CARD 2015

Sehenswürdigkeiten & Attraktionen HOHE TAUERN CARD 2015 Sehenswürdigkeiten & Attraktionen HOHE TAUERN CARD 2015 Hohe Tauern Specials Großglockner Hochalpenstraße Panoramabahn Kitzbüheler Alpen - Bogendorf Bauerngolf Nationalpark-Einrichtungen Nationalparkzentrum

Mehr

Salzburg 2 Salzburger Land 34 Besonders empfehlenswerte Schmankeriadressen 106

Salzburg 2 Salzburger Land 34 Besonders empfehlenswerte Schmankeriadressen 106 INHALT Vorwort Was Sie zu diesem Hotelführer noch wissen sollten Zum leichteren Auffinden der historischen Herbergen...Vili Legende Orte von A-Z X Regional-Index Xlll IX Salzburg 2 Salzburger Land 34 Besonders

Mehr

Hegemeister und Stellvertreter

Hegemeister und Stellvertreter Bezirk Flachgau 10.4 HM Johann Fürst, Weissenbach 12, 5350 Strobl 06137/7383, 0664/2210393 johannfuerst@kleefeld.at 10.5 HM Wolfgang Strasser, Seestraße 25, 5324 Faistenau 06228/220321,0664/1166891 wolfgang.strasser@bundesforste.at

Mehr

Gemeinde PLZ Adresse Sprengel Bezeichnung des Wahllokales Bezirk Beginn Ende

Gemeinde PLZ Adresse Sprengel Bezeichnung des Wahllokales Bezirk Beginn Ende Gemeindewahlen 2014 Öffnungszeiten Wahllokale (Stadt) Gemeinde PLZ Adresse Sprengel Bezeichnung des Wahllokales Bezirk Beginn Ende 1 gesamte Stadt (Stadt) Hallein Gemeinde PLZ Adresse Sprengel Bezeichnung

Mehr

Hegemeister und Stellvertreter

Hegemeister und Stellvertreter Bezirk Flachgau 10.4 HM Johann Fürst, Weissenbach 12, 5350 Strobl 06137/7383, 0664/2210393 johannfuerst@kleefeld.at 10.5 HM Wolfgang Strasser, Seestraße 25, 5324 Faistenau 06228/220321,0664/1166891 wolfgang.strasser@bundesforste.at

Mehr

Hegemeister und Stellvertreter

Hegemeister und Stellvertreter Bezirk Flachgau 10.4 HM Johann Fürst, Weissenbach 12, 5350 Strobl 06137/7383, 0664/2210393 johannfuerst@kleefeld.at 22.03.1950 10.5 HM Wolfgang Strasser, Seestraße 25, 5324 Faistenau 06228/220321,0664/1166891

Mehr