Einführung in die Telematik - Studierendenvertretung
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- Marta Minna Beyer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Einführung in die Telematik - Studierendenvertretung Markus Russe Martin Stadler
2 HochschülerInnenschaft an der TU Graz deine Vertretung du bist Mitglied Rechbauerstraße 12 Mo - Do 9:00-16:00 Fr 9:00-14:30
3 Universitätsvertretung [UV] oberste Vertretungsebene an der TU Graz verteilt HTU-Budget an alle Ebenen elf MandatarInnen Listenwahlrecht
4 Fakultätsvertretung Informatik [FakV] Vertretung aller Studien der Fakultät Informatik zweiwöchentliche Treffen (dienstags 18:30) Ansprechparnter für fakultätsweite Fragen, Wünsche, Beschwerden sieben MandatarInnen MandatarInnen werden von den Studienvertretungen entsandt
5 Studienvertretung Telematik [StV] Vertretung Studium Telematik 5 MandatarInnen jedoch viele freiwillige Mitarbeiter deshalb basisdemokratisch...
6 1/4 Vertretung Studium Telematik vertritt eure Interessen beschickt Studienkommision beschickt weitere Gremien
7 2/4 Beratungstätigkeiten Studienplangestaltung Instituts-Stammtische gemeinsamer Glühweinstand gemeinsames Sommerfest
8 3/4 Inffeldgasse 16b, EG bei offener Türe Treffen montags 18:30 tu-graz.telematik tu-graz.studienplan.telematik
9 4/4 JedeR ist herzlich zur Mitarbeit eingeladen Einfach vorbeikommen
10 Prüfungsbeispielsammlung Inffeld (PBS) Prüfungsbeispiele Ausarbeitungen Mitschriften Bakkalaureatsarbeiten neben pbs.htu.tugraz.at 7x pro Woche offen Ausleihe gratis 5 Euro für deinen 1er
11 Prüfungsbeispielsammlung Inffeld (PBS) Prüfungsbeispiele Ausarbeitungen Mitschriften Bakkalaureatsarbeiten neben pbs.htu.tugraz.at 7x pro Woche offen Ausleihe gratis 5 Euro für deinen 1er
12 Fragen?
13 1/3 (OJ) = 1. Studienabschnitt des Bakkalaureatsstudium Umfasst alle Prüfungen der ersten beiden Semester außer Rechnerorganisation KU Softwareentwicklung Praktikum
14 2/3 VUs/UEs des 3. Semesters können ohne OJ abgeschlossen werden VOs des 3. Semesters und alle LVs der Semester 4, 5 und 6 können nicht absolviert werden Freie Wahlfächer sind vom OJ nicht betroffen
15 3/3 Möglichkeit besteht innerhalb des 1. Studienjahres alle LVs des OJs zu wiederholen
16 Fragen?
17 Deine Pflichten 1/2 der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden
18 Deine Pflichten 2/2 14. (1) Die Technische Universität Graz geht von einer hohen Selbstverantwortung der Studierenden in der Wahl ihrer Lehrveranstaltungen aus. Es wird von den Studierenden vorausgesetzt, dass sie, insbesondere bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, Seminaren, Exkursionen etc. sowie zu Prüfungen, das ihnen zugesagte Recht zur Teilnahme auch pünktlich und vollständig wahrnehmen.
19 Deine Rechte 1/2 das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierende die in den Studienplänen festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer zustimmt
20 Deine Rechte 2/2 Prüfungen abzulegen auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist
21 Wiederholung von Prüfungen 1/2 positive Prüfungen: einmal 6 Monate nach Prüfungstermin längstens bis Abschluss des Studienabschnittes negative Prüfungen: 4 Wiederholungen 5 Antritte
22 Wiederholung von Prüfungen 2/2 kommisionelle Prüfungen: die 4. Wiederholung jedenfalls auf Wunsch auch die 3. Wiederholung öffentlich Studierendenvertreter als Unterstützung
23 Rechtsschutz bei Prüfungen Berufung gegen eine Prüfung: bei schweren Mängeln kann Prüfung für nichtig erklärt werden Einsichtnahme in Beurteilungsunterlagen: auf Verlangen innerhalb von 6 Monaten Kopie der Prüfung zur Erinnerung: PBS
24 Zeugnisse Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen
25 An- und Abmelden zu Prüfungen 1/3 Studierende sind berechtigt, sich zu den LV-Prüfungen innerhalb der festgesetzten Anmeldefrist anzumelden Der Anmeldung ist zu entsprechen, wenn die oder der Studierende die im Studienplan festgesetzten Voraussetzungen erfüllt und die Fortsetzungsmeldung für das betreffende Semester vorliegt.
26 An- und Abmelden zu Prüfungen 2/3 Die Studierende sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstag ohne Angabe von Gründen abzumelden.
27 An- und Abmelden zu Prüfungen 3/3 Bei nicht fristgerechter Abmeldung von LV-Prüfungen kann die Prüferin bzw. der Prüfer eine Sperre der Anmeldung für die Dauer von maximal 3 Monaten verhängen.
28 Prüfungstermine 1/2 Prüfungstermine hat das liche Organ so festzusetzen, daß den Studierenden die Einhaltung der im Studienplan festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. Jedenfalls sind Prüfungstermine für den Anfang, für die Mitte, und für das Ende jedes Semesters anzusetzen.
29 Prüfungstermine 2/2 Bei Prüfungen mit beschränkter Teilnehmerzahl hat das liche Organ dafür Sorge zu tragen, daß im TUGonline eine Warteliste verwaltet wird. Studierende sind gemäß dieser Warteliste für den ehestmöglichen Prüfungstermin zuzulassen.
30 Fragen?
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