Gemeinsam erfolgreich
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- Alexander Berger
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1 Gemeinsam erfolgreich Rechtliche Rahmenbedingungen für das Indonesiengeschäft Markus Schlueter Weimar 23. Oktober
2 Rödl & Partner weltweit Brasilien Bulgarien Deutschland Estland Frankreich Georgien Großbritannien Hongkong Indien Indonesien Italien Kasachstan Kroatien Lettland Litauen Mexiko Moldawien Österreich Polen Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Singapur Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Thailand Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam VR China Weißrussland Mitarbeiter - 91 Niederlassungen - 40 Länder 2
3 Rödl & Partner in Deutschland Nürnberg Ansbach Bamberg Bayreuth Berlin Chemnitz Dresden Eschborn Fürth Hamburg Hannover Hof Jena Köln Kulmbach Ludwigshafen Mettlach München Münster Plauen Regensburg Selb Stuttgart Nürnberg 3
4 Rechtssystem Indonesisches Recht nicht vollständig kodifiziert Verfassung von 1945 Weitere Rechtsquellen neben indonesischen parlamentarischen Gesetzen sind Gewohnheitsrecht (Adat) Religiöses Recht sowie Rezipiertes niederländisches Recht CISG wurde in Indonesien nicht ratifiziert; jedoch Vertragsfreiheit Kolonialrecht 4
5 Investitionsrecht Staatliche Investitionskoordinierungsbehörde BKPM (Badan Koordinasi Penanaman Modal) und lokale Behörden registrieren und überwachen ausländische Investitionen Präsidialdekret mit Negativliste (Durchsicht alle 3 Jahre) BKPM prüft u.a., ob beabsichtigte Warenproduktion oder Dienstleistung in Indonesien im Interesse der indonesischen Volkswirtschaft liegt, Exporte dadurch gesteigert werden können und Investition weder nationale Sicherheit und Wirtschaft noch Entwicklung nationaler Firmen gefährdet Investitionsformen Tochtergesellschaft / Joint Venture (PT PMA) Repräsentanz Erwerb von Anteilen indonesischer Unternehmen Geschäftskooperation Devestitionserfordernis? 5
6 Gesellschaftsstruktur Für Auslandsinvestoren zulässige Gesellschaftsform: PT (Perseroan Terbatas), CIT 25% Rechtsgrundlage PT-Gesetz vom (Undang-Undang Perseroan Terbatas) Mindestkapital 10 Mrd IDR (ca. 750 TEUR) gem RL 5/2013, keine Beteiligung unter 10 Mio IDR (ca. 650 EUR) Rechtsfähigkeit mittels Registerurkunde von BKPM und indonesischem Justizministerium Haftung der Gesellschafter bis Genehmigung persönlich und gesamtschuldnerisch, danach beschränkt auf Kapitaleinlage Organe Gesellschafterversammlung (mindestens 2 Gesellschafter), Geschäftsführergremium (BoD), Aufsichtsrat (BoC) 6
7 Lizenzerfordernisse Neue Importbestimmungen seit Mai 2012 Import-Identifikationsnummer (Angka Pengenal Importir, API) für Handelsunternehmen (API-U) Produzierende Unternehmen für produktionsrelevante Güter (API-P) Import nur durch Firmen mit entsprechender Registrierung beim Department of Trade / Zoll und Importlizenz; bei fehlender Lizenz Einschaltung Importvertreter Einführung von Lebensmitteln und Pharmazeutika erst nach Erteilung von Registrierungsnummern durch Food and Drugs Control Agency. Zölle: Normal, MFN, FTA Quantitative/Qualitative Exportbeschränkungen 7
8 Repräsentanz Tätigkeiten in Indonesien (nationale Repräsentanz) Koordinierung der Unternehmensaktivitäten im südostasiatischen Raum (Regionalrepräsentanz) Geringer finanzieller und organisatorischer Aufwand Keine rechtsfähige juristische Person keine Körperschaftsteuern Starke Beschränkungen, insbesondere Verbot umsatzorientierter Aktivitäten 8
9 Handels- und Alleinvertretung HV kaum speziell geregelt, grds. Rückgriff auf schuldrechtliche Vorgaben Alleinvertreter für einige ausländische Vertriebsaktivitäten (zb Fahrzeuge, Maschinen) erforderlich; Regelungen in Ministerialdekret Untervertretung möglich Anforderungen an HV/AV für Importwaren sind Schriftform, notarielle und konsularische Beglaubigung, Registrierung beim GD für Binnenhandel (HM) Befristung HV empfehlenswert; Mindestlaufzeit bei AV 3 Jahre (5 Jahre bei Montage/Fertigung) Außerordentliche Kündigung nur in wenigen Fällen; Probezeit möglich Neue Registrierung nur nach vollständiger Abwicklung der vorherigen AV; zwei weitere Jahre Ersatzteillieferungen HV nur indonesische nat/jur Person; AV nur indonesische PT (keine PMA) 9
10 Vertragsgestaltung / Streitbeilegung Verhandlungs- und Vertragssprache; Bilingual; Diskrepanz Bahasa Indonesia Englisch; Auslegung und Vorrang Kein kohärentes Kollisionsrecht; freie Rechtswahl der Parteien, solange kein Verstoß gegen ordre public Gerichtsverfahren oft mehrjährig und kostenintensiv; Erfolg auch bei klarer Rechtslage nicht gesichert Keine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Indonesien; Schiedsklauseln (BANI; SIAC) empfehlenswert; Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach Anerkennung durch den State Court Jakarta (Indonesien ist Mitglied der New Yorker Schiedsgerichtskonvention von 1958) Außergerichtlichen Vergleich mit dem Schuldner anstreben Bei ungesicherten Forderungen tendenziell geringe Erfolgsaussichten; lokale Institute bei Forderungseintreibungen wenig effektiv 10
11 Annex: Indonesien und ASEAN Association of South East Asian Nations Gegründet am in Bangkok von Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand. Brunei trat 1984 bei (ASEAN 6). Weitere Mitglieder sind Vietnam (1995), Laos (1997), Myanmar (1997) und Kambodscha (1999) ASEAN Charter 2007 als Zielkatalog beschlossen auf 13. Summit in Singapur, in Kraft seit 2009 Oberstes Beschlussfassungsorgan ASEAN Summit Ziele sind Förderung wirtschaftlichen Wachstums (AEC 2015), sozialen Fortschritts, kultureller Weiterentwicklung und Gewährleistung regionalen Friedens und Stabilität Kooperationsprinzipien sind wechselseitige Achtung nationaler Souveränität, Nichteinmischung, friedliche Beilegung von Streitigkeiten Trotz kontinuierlicher institutioneller Weiterentwicklung weiterhin nur bedingt homogen aufgrund starker kultureller, religiöser, ideologischer und politischer Vielfalt 11
12 ATIGA ASEAN Trade in Goods Agreement, in Kraft seit Konsolidierung der bisherigen Regelungen zum Binnenhandel mit Waren inklusive CEPT Vereinbarung in einem Abkommen Lokaler Wertschöpfungsanteil idr 40% (Artikel 29), verschiedene ROO für unterschiedliche Sektoren Zollsenkungsverpflichtungen sämtlicher Mitglieder bis 2015 im Anhang, Zolltarife Normal, MFN, FTA Verfahrensvereinfachung und gesteigerte Transparenz Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse wie technische Vorschriften und sanitäre Maßnahmen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erforderlich 12
13 ACIA ASEAN Comprehensive Investment Agreement Konsolidierung von zwei ASEAN-Investitionsabkommen Agreement for the Promotion and Protection of Investments 1987 (IGA) Framework Agreement on the ASEAN Investment Area 1998 (AIA Agreement) Überarbeitete Regelungen zu Liberalisierung, Investitionsschutz, Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, Förderung von Investitionen Bislang nur wenige Investitionsbereiche liberalisiert 13
14 CAFTA China-Asean Free Trade Agreement, in Kraft seit , bevölkerungsreichste Freihandelszone der Welt (1,3 Mrd Mio) Entwicklung 2002 Rahmenvereinbarung, danach Early Harvest Vereinbarung für landwirtschaftliche Produkte, 2004 Warenverkehrsabkommen und Streitbeilegungsmechanismus, ab 2005 Erste Präferenzzölle Zollsenkungen/Abschaffung: Seit Januar 2010 bereits Zölle für ca Produkte abgeschafft, Ziel ist Zollbefreiung ca. 90% aller Produkte Ausnahmen für Sensitive Track -Güter ROO 40% lokaler Wertschöpfungsanteil Nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen z.t. weiter Investitionen bislang nicht erfasst 14
15 Ihr Ansprechpartner Bild Markus Schlueter Rechtsanwalt Associate Partner Rödl & Partner Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 D Köln Tel: +49 (221) Fax: +49 (221) Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 15
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