PREISLISTE SCHWEIZ CHF

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1 PREISLISTE SCHWEIZ CHF Ausgabe 01/2016 Preise und Lieferung Netto, exklusiv Versand- und Verpackungskostenanteil, Lieferung ab Werk Lager Müllheim (EXW, Incoterms 2010) Zahlung 30 Tage nach Rechungsdatum, netto Mindestfakturawert CHF 80. netto pro Bestellung Rücksendungen Werden infolge Fehldispositionen Artikel zurückgegeben, berechnen wir mindestens 20% des Gutschriftsbetrages oder maximal CHF 80. als Bearbeitungsgebühr. Gültigkeit der Preisliste Diese Preisliste ist gültig bis auf Widerruf, vorbehältlich Preiskorrekturen aufgrund technischer Verbesserungen sowie Druckfehler. Sie annunliert und ersetzt sämtliche alten Ausgaben.

2 MENGENSTAFFELUNG Mengenstaffel pro Bestellung und pro Bestellposition RG Artikel Stückzahlen I Wendeplatten ISO und ähnliche Netto 5% 10% 15% 20% 25% IK Wendeplatten KOMET Netto 3% 5% 8% 10% 12% M Schneiden Décolletage Netto 5% 8% 10% 15% 20% C Vollhartmetall-Werkzeuge Netto 5% 8% 10% 15% 20% RG Artikel Stückzahlen K Wendeplatten Keramik / CBN / PKD Netto 5% 8% RG Artikel Stückzahlen H / N / T / Z Übrige Artikel und Sonderartikel MHB400_015 Ausgabe 01/2016 Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Seite 2 von 40

3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 1.1 Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Utilis ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. 1.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen. 1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. Umfang der Lieferungen und Leistungen Die Lieferungen und Leistungen von Utilis sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. 3. Pläne und technische Unterlagen 3.1 Prospekte, Kataloge und Angaben betreffend die Vertragsprodukte auf der Homepage von Utilis sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. 3.2 Utilis behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie dem Besteller ausgehändigt hat. Der Besteller anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von Utilis ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zweckes verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. 4. Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen 4.1 Der Besteller hat Utilis spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, dem Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. 4.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Bestellers, auf welche dieser Utilis gemäss Ziffer 4.1 hingewiesen hat. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 5. Preise 5.1 Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarung netto, ab Werk, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge. 5.2 Sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel für Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder hat sie gegen entsprechenden Nachweis Utilis zurückzuerstatten, falls dieser hierfür leistungspflichtig geworden ist. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von Utilis ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Der Preis ist innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung an Utilis zu überweisen. Massgebend ist das Datum der Rechnung. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil von Utilis Schweizer Franken oder bei Lieferungen in den EU Raum Euro in der Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises zur freien Verfügung von Utilis gestellt worden sind. 6.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Utilis nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen. 6.3 Wenn die Zahlungen gemäss Ziffer 6.1 nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist Utilis berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder ohne Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Ist der Besteller mit Zahlungen aus irgendeinem Grund im Rückstand, oder muss Utilis aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist Utilis befugt, die Lieferung weiterer, bereits erfolgter Bestellungen von der vollständigen Bezahlung oder Sicherstellung des offenen Kaufpreises abhängig zu machen. 6.4 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an Seite 3 von 40 einen Verzugszins von 5 % p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 7. Eigentumsvorbehalt Utilis bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Utilis erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Utilis mit Abschluss dieses Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu Gunsten von Utilis gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Utilis weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. 8. Lieferfrist 8.1 Die von Utilis angegebenen Lieferfristen sind nicht verbindlich. Nach Ablauf von zwei Dritteln der Lieferfrist können sich die Parteien gegenseitig anhalten, eine verbindliche Lieferfrist zu vereinbaren. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die für die Ausführung der Lieferung vom Besteller benötigten Angaben beschafft worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Werk fertig gestellt ist. 8.2 Die Lieferfrist verlängert sich soweit und solange Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens oder der Kontrolle von Utilis liegen, so insbesondere auch bei verspäteter oder fehlerhafter Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate. 8.3 Ausser in Fällen, in denen Utilis eine verbindliche Lieferfrist grobfahrlässig nicht einhält, hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verspätung der Lieferung. Einen Anspruch bei Auflösung des Vertrages hat der Besteller nur, wenn die verbindliche Lieferfrist um ihre Dauer überschritten worden ist und Utilis trotz Ansetzung einer angemessenen Nachfrist noch immer nicht lieferbereit ist. 9. Verpackung Die Verpackung wird von Utilis zum Selbstkostenpreis besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Paletten sind davon ausgenommen. 10. Übergang von Nutzen und Gefahr 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die Utilis nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. 11. Versand, Transport und Versicherung Utilis organisiert den Transport zum Besteller. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand und dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. 12. Prüfung und Abnahme der Lieferungen 12.1 Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innerhalb von 8 Tagen zu prüfen und Utilis eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen als genehmigt Die Annahme der Lieferung gilt auch dann als erfolgt, wenn der Besteller die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein; sobald der Besteller Lieferungen von Utilis nutzt. 13. Gewährleistung, Haftung für Mängel 13.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk. Werden Versand oder Abnahme aus Gründen verzögert, die Utilis nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 12 Monate ab Abgang der Ersatzlieferung ab Werk oder ab Abschluss der Reparatur. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Utilis Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben Utilis verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen von Utilis, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Utilis. Utilis trägt die in seinem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht im Werk von Utilis möglich, werden die damit verbundenen Kosten, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile übersteigen, vom Besteller getragen Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch Utilis. Hierzu hat der Besteller Utilis die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann und sind die Lieferungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Utilis kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind Von der Gewährleistung und Haftung von Utilis ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung durch Utilis entstanden sind, zum Beispiel infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Utilis ausgeführten Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Utilis nicht zu vertreten hat Wegen Mängeln im Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, ausser den in Ziffer 13.1 bis 13.5 ausdrücklich genannten Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet Utilis nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. 14. Ausschluss weiterer Haftungen von Utilis Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Utilis, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. 15. Rückgriffsrecht von Utilis Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grund Utilis in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht 16.1 Gerichtsstand für den Besteller und Utilis ist der Sitz von Utilis. Utilis ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts sind ausdrücklich wegbedungen. Utilis AG CH-8555-Müllheim, den 26. Juni 2003

4 x100 L T x100 R T x ST LA T x ST RA T x ST LA T x ST RA T x100 L T x100 L IC T x100 LA T x100 LAV T x100 R T x100 R IC T X100 RA T x100 RAV T x100-4 L T x100-4 R T x80 45 ST LA T x80 45 ST RA T x80 90 ST LA T x80 90 ST RA T x80 L T x80 LA T x80 LAV T x80 R T X80 RA T x80 RAV T x80-4 L T x80-4 R T /2"x ST LA T /2"x ST RA T /2"x ST LA T /2"x ST RA T /2"x100 L T /2"x100 L IC T /2"x100 LA T /2"x100 LAV T /2"x100 R T /2"x100 R IC T /2"x100 RA T /2"x100 RAV T x ST LA T x ST RA T x L T x R T x ST L T x ST LA T x ST R T x ST RA T x100 L T x100 L IC T x100 LA T x100 LAV T x100 R T x100 R IC T x100 RA T x100 RAV T x100-4 L T x100-4 R T x100-6 L T x100-6 R T x80 45 ST LA T x80 45 ST RA T x80 90 ST LA T x80 90 ST RA T x80 L T x80 LA T x80 LAV T x80 R T Seite 4 von x80 RA T x80 RAV T x80-4 L T x80-4 R T x80-6 L T x80-6 R T x ST LA T x ST RA T x L T x R T x ST L T x ST LA T x ST R T x ST RA T x100 L T x100 L IC T x100 LA T x100 LAV T x100 R T x100 R IC T x100 RA T x100 RAV T x100-4 L T x100-4 R T x100-6 L T x100-6 R T x100-8 L T x100-8 R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x ST LA T x ST RA T x ST L T x ST LA T x ST R T x ST RA T x125 L T x125 L IC T x125 LA T x125 LAV T x125 R T x125 R IC T x125 RA T x125 RAV T x125-4 L T x125-4 R T x125-6 L T x125-6 R T x125-8 L T x125-8 R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x ST LA T x ST RA T x125 L T x125 L IC T x125 R T x125 R IC T x125-4 L T x125-4 R T x125-6 L T x125-6 R T x125-8 L T x125-8 R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x RD L T x RD R T x125 L T x125 R T x125-4 L T x125-4 R T x125-6 L T x125-6 R T x125-8 L T x125-8 R T /4"x RD L T /4"x RD R T /4"x ST LA T /4"x ST RA T /4"x125 L T /4"x125 L IC T /4"x125 R T /4"x125 R IC T /8"x ST LA T /8"x ST RA T /8"x ST LA T /8"x ST RA T /8"x100 L T /8"x100 L IC T /8"x100 LA T /8"x100 LAV T /8"x100 R T /8"x100 R IC T /8"x100 RA T /8"x100 RAV T /8"x80 45 ST LA T /8"x80 45 ST RA T /8"x80 90 ST LA T /8"x80 90 ST RA T /8"x80 L T /8"x80 LA T /8"x80 LAV T /8"x80 R T /8"x80 RA T /8"x80 RAV T /8"x ST LA T /8"x ST RA T /8"x ST LA T /8"x ST RA T /8"x125 L T /8"x125 L IC T /8"x125 LA T /8"x125 LAV T /8"x125 R T /8"x125 R IC T /8"x125 RA T /8"x125 RAV T N HSS M N HSS HX M N P UHM M N P UHM20 HPX M N P UHM M N P UHM30 HX M N UHM M N UHM20 HPX M

5 N UHM M N UHM30 HX M N HSS M N HSS HX M N P UHM M N P UHM20 HPX M N P UHM M N P UHM30 HX M N UHM M N UHM M N UHM20 HPX M N UHM M N UHM30 HX M N HSS M N HSS HX M N P UHM M N P UHM30 HX M N UHM M N UHM30 HX M N HSS M N HSS HX M N P UHM M N P UHM30 HX M N UHM M N UHM30 HX M 1602 B L SPT06 UHM M 1602 B L SPT06 UHM20 HPX M 1602 B LN SPT06 UHM M 1602 B LN SPT06 UHM20 HPX M 1602 B LV SPT06 UHM M 1602 B LV SPT06 UHM20 HPX M 1602 B R SPT06 UHM M 1602 B R SPT06 UHM20 HPX M 1602 B RN SPT06 UHM M 1602 B RN SPT06 UHM20 HPX M 1602 B RV SPT06 UHM M 1602 B RV SPT06 UHM20 HPX M 1602 B L SPT06 UHM M 1602 B L SPT06 UHM20 HPX M 1602 B LN SPT06 UHM M 1602 B LN SPT06 UHM20 HPX M 1602 B LV SPT06 UHM M 1602 B LV SPT06 UHM20 HPX M 1602 B R SPT06 UHM M 1602 B R SPT06 UHM20 HPX M 1602 B RN SPT06 UHM M 1602 B RN SPT06 UHM20 HPX M 1602 B RV SPT06 UHM M 1602 B RV SPT06 UHM20 HPX M L G20 UHM M L G20 UHM20 HPX M L G20 UHM M L G20 UHM30 HX M L SPT G20 UHM M L SPT G20 UHM30 HX M LN SPT UHM M LN SPT UHM30 HX M LV G20 UHM M LV G20 UHM20 HPX M LV G20 UHM M LV G20 UHM30 HX M LV SPT G20 UHM M LV SPT G20 UHM30 HX M R G20 UHM M R G20 UHM20 HPX M R G20 UHM M R G20 UHM30 HX M R SPT G20 UHM M Seite 5 von R SPT G20 UHM30 HX M RN SPT UHM M RN SPT UHM30 HX M RV G20 UHM M RV G20 UHM20 HPX M RV G20 UHM M RV G20 UHM30 HX M RV SPT G20 UHM M RV SPT G20 UHM30 HX M L SPT UHM M L SPT UHM30 HX M L UHM M L UHM20 HPX M L UHM M L UHM30 HX M LN SPT UHM M LN SPT UHM30 HX M LN SPT06 UHM M LN SPT06 UHM20 HPX M LV SPT UHM M LV SPT UHM30 HX M LV UHM M LV UHM20 HPX M LV UHM M LV UHM30 HX M R SPT UHM M R SPT UHM30 HX M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M RN SPT UHM M RN SPT UHM30 HX M RN SPT06 UHM M RN SPT06 UHM20 HPX M RV SPT UHM M RV SPT UHM30 HX M RV UHM M RV UHM20 HPX M RV UHM M RV UHM30 HX M L SPT UHM M L SPT UHM30 HX M L SPT06 UHM M L SPT06 UHM20 HPX M L SPT12 UHM M L SPT12 UHM20 HPX M L UHM M L UHM20 HPX M L UHM M L UHM30 HX M LN SPT UHM M LN SPT UHM30 HX M LN SPT06 UHM M LN SPT06 UHM20 HPX M LN SPT12 UHM M LN SPT12 UHM20 HPX M LV SPT UHM M LV SPT UHM30 HX M LV SPT06 UHM M LV SPT06 UHM20 HPX M LV SPT12 UHM M LV SPT12 UHM20 HPX M LV UHM M LV UHM20 HPX M LV UHM M LV UHM30 HX M R SPT UHM M R SPT UHM30 HX M R SPT06 UHM M R SPT06 UHM20 HPX M R SPT12 UHM M R SPT12 UHM20 HPX M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M RN SPT UHM M RN SPT UHM30 HX M RN SPT06 UHM M RN SPT06 UHM20 HPX M RN SPT12 UHM M RN SPT12 UHM20 HPX M RV SPT UHM M RV SPT UHM30 HX M RV SPT06 UHM M RV SPT06 UHM20 HPX M RV SPT12 UHM M RV SPT12 UHM20 HPX M RV UHM M RV UHM20 HPX M RV UHM M RV UHM30 HX M L SPT UHM M L SPT UHM30 HX M L SPT06 UHM M L UHM M L UHM20 HPX M L UHM M L UHM30 HX M LN SPT UHM M LN SPT UHM30 HX M LV SPT UHM M LV SPT UHM30 HX M LV UHM M LV UHM20 HPX M LV UHM M LV UHM30 HX M R SPT UHM M R SPT UHM30 HX M R SPT06 UHM M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M RN SPT UHM M RN SPT UHM30 HX M RV SPT UHM M RV SPT UHM30 HX M RV UHM M RV UHM20 HPX M RV UHM M RV UHM30 HX M L SC TOP 008 UHM M L SC TOP 008 UHM30 HX M L SC UHM M L SC UHM20 HPX M L SC UHM M L SC UHM30 HX M L SPT UHM M L SPT UHM30 HX M L SPT06 UHM M L SPT06 UHM20 HPX M L SPT12 UHM M L SPT12 UHM20 HPX M L TOP 008 UHM M

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7 L UHM30 HX M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M L CP UHM M L CP UHM20 HPX M L CP UHM M L CP UHM30 HX M R CP UHM M R CP UHM20 HPX M R CP UHM M R CP UHM30 HX M L UHM M L UHM20 HPX M L UHM M L UHM30 HX M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M L CP R05 UHM M L CP R05 UHM20 HPX M L CP R05 UHM M L CP R05 UHM30 HX M L CP UHM M L CP UHM20 HPX M L CP UHM M L CP UHM30 HX M R CP R05 UHM M R CP R05 UHM20 HPX M R CP R05 UHM M R CP R05 UHM30 HX M R CP UHM M R CP UHM20 HPX M R CP UHM M R CP UHM30 HX M L UHM M L UHM20 HPX M L UHM M L UHM30 HX M R UHM M R UHM20 HPX M R UHM M R UHM30 HX M L CP R08 UHM M L CP R08 UHM20 HPX M L CP R08 UHM M L CP R08 UHM30 HX M L CP UHM M L CP UHM20 HPX M L CP UHM M L CP UHM30 HX M R CP R08 UHM M R CP R08 UHM20 HPX M R CP R08 UHM M R CP R08 UHM30 HX M R CP UHM M R CP UHM20 HPX M R CP UHM M R CP UHM30 HX M L CP R08 UHM M L CP R08 UHM20 HPX M L CP R08 UHM M L CP R08 UHM30 HX M L CP UHM M L CP UHM20 HPX M L CP UHM M Seite 7 von L CP UHM30 HX M R CP R08 UHM M R CP R08 UHM20 HPX M R CP R08 UHM M R CP R08 UHM30 HX M R CP UHM M R CP UHM20 HPX M R CP UHM M R CP UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM20 HPX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM20 HPX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M VP L UHM M VP L UHM30 HX M VP R UHM M VP R UHM30 HX M UNF-60 VP L UHM M UNF-60 VP L UHM30 HX M UNF-60 VP R UHM M UNF-60 VP R UHM30 HX M UNC-60 VP L UHM M UNC-60 VP L UHM30 HX M UNC-60 VP R UHM M UNC-60 VP R UHM30 HX M UNF-60 VP L UHM M UNF-60 VP L UHM30 HX M UNF-60 VP R UHM M

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