Integral e.v. Konzeption Angebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung am Tag (ABFBT)

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1 Integral e.v. Konzeption Angebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung am Tag (ABFBT) Stand Träger: Integral e.v. Hermann-Blankenstein-Str Berlin 1

2 Telefon/Fax: /-99 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE ANGABEN 1.1. Angaben zum Träger 1.2. Einrichtung / Vermögensrechtliche Verhältnisse 1.3. Standort und Infrastruktur 1.4. Platzzahl / Kapazität / Gruppenstruktur 1.5. Öffnungszeiten 1.6. Räumliche und sächliche Ausstattung 1.7. Raumnutzungsplan mit Größenangaben und Zweckbestimmung 2. ANGABEN ZUM PERSONENKREIS 2.1. Definition der Zielgruppe / Darstellung des aufzunehmenden Personenkreises 2.2. Aufnahmekriterien 2.3. Ausschlusskriterien 3. BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN / ANGEBOTE UND METHODEN 3.1. Art der Leistung 3.2. Ziel der Leistung 3.3. Inhalt und Umfang / individuelle Betreuungszeiten 3.4. Förder- / Hilfeplanung 3.5. Darstellung der Beschäftigungsangebote, Förderangebote und Betreuungsangebote 3.6. Zusatzangebote 4. ORGANISATION 4.1. Tagesablauf 4.2. Versorgung (Zubereitung von Zwischen- und Hauptmahlzeiten) 4.3. Medizinisch und pflegerische Versorgung 5. PERSONAL 5.1. Personelle Ausstattung 5.2. Angaben zu den Qualifikationen der Mitarbeiter/-innen 6. DOKUMENTATION 2

3 7. QUALITÄTSSICHERUNG 7.1. Qualitätsmanagementsystem 7.2. Dienstbesprechung / Dienstplan 7.3. Fort- und Weiterbildung 7.4. Supervision 7.5. Mitgestaltung, Mitwirkung der Teilnehmer/-innen, gesetzlichen Betreuer/- innen, Angehörigen, Mitarbeiter/-innen des Lebens- und Wohnbereiches 7.6. Zusammenarbeit von Einrichtungen und Trägern 8. PERSPEKTIVEN DER EINRICHTUNG / ZUKÜNFTIGE PLANUNG 3

4 1. Allgemeine Angaben 1.1. Angaben zum Träger Träger des Projektes: Integral e.v. Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Sitz des Vereins: Hermann-Blankenstein-Straße 49, Berlin Rechtsform des Trägers: mildtätiger, eingetragener Verein Ansprechpartner in rechtlicher Hinsicht: Vorstand: Herr Joachim Hanff 1.Vorsitzender Frau Kathrin Haupt 2.Vorsitzende Sitz der Geschäftsleitung: Tel: , Fax: , Website: Hermann Blankenstein-Straße 49, Berlin INTEGRAL ist in der bewegten Zeit der Wende als Bürgerinitiative angetreten, Behindertenpolitik konstruktiv und kritisch mitzugestalten sowie praktisch umzusetzen. Seitdem engagiert der Verein sich in politischen wie fachlichen Gremien und übernimmt mit den Einrichtungen vor Ort Verantwortung für die partnerschaftliche Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen. Für die Verwirklichung neuer Vorhaben setzt 4

5 Integral auf kompetentes, selbständiges und ideenreiches Personal, klare Strukturen und einen kooperativen Arbeitsstil. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke und Ziele und arbeitet nicht gewinnorientiert. Alle Einnahmen des Vereins werden ausschließlich zur Verfolgung seiner gemeinnützigen Ziele zeitnah verwendet. Der Verein ist im Vereinsregister am Amtsgericht in Berlin Charlottenburg eingetragen und als mildtätig anerkannt. Integral e.v. ist politisch und konfessionell unabhängig. Der Verein ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. In der Satzung des Vereins heißt es: "Der Verein sieht seine wichtigste Aufgabe darin, allen behinderten, chronisch kranken und leistungsgeminderten BürgerInnen ein gleichberechtigtes, aktives, menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen." In diesem Sinne wird über die Probleme und Besonderheiten von Menschen mit Behinderungen informiert und ihr Recht auf persönliche, soziale, wirtschaftliche, juristische und bildungsmäßige Integration eingefordert. In der Satzung heißt es weiter: "Zur Erfüllung der Vereinsziele unterhält der Verein Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die Arbeit des Vereins ist unabhängig von konfessionellen und parteipolitischen Bindungen. Die Aktivitäten des Vereins werden mit Hilfe von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Mitteln finanziert." Bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe handelt es sich um das Begegnungszentrum für Menschen mit und ohne Behinderungen, die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und die Kinder- und Jugendambulanz/Sozialpädiatrisches Zentrum. Integral ist als Einsatzstelle für Bundesfreiwillige bekannt und beliebt. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, finden in den Projekten des Trägers vielseitige 5

6 Betätigungsfelder. Praxisanleiter des Trägers leiten Praktikanten in den Bereichen Heilerziehungspfleger und Erzieher an. Für das Jobcenter Berlin ist das Freizeitprojekt ein Einsatzort für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie z. B. Förderung von Arbeitsverhältnissen oder Bürgerarbeit. Praktikanten und sonstige Mitarbeiter werden zusätzlich eingesetzt, übernehmen keine regelhaften Aufgaben Vermögensrechtliche Verhältnisse Die Räumlichkeiten des ABFBT in der Marchlewskistr. 25e, Berlin sind beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg angemietet Standort und Infrastruktur Das ABFBT befindet sich im Ortsteil Friedrichshain, in der Machlewskistraße 25e, Berlin. Die Räumlichkeiten sind alle ebenerdig, barrierefrei und individuell sehr gut erreichbar. Hinzu kommt noch eine sehr großzügige Außenanlage, die für weitere Angebote oder als Ort der Begegnung Platz bietet. Die U-Bahn Station Weberwiese (U5) ist ca. 250m entfernt und somit in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Ein Fahrstuhl ist dort vorhanden und bietet somit einen barrierefreien Zugang. An dieser U-Bahn Station verkehrt zusätzlich noch der BUS 347. Der BUS 240 (Station Marchlewskistr.) ist 280m entfernt und ermöglicht zudem eine sehr gute Anbindung zum Ostbahnhof (S3, S5, S7, S75, S9 und DB). Die Immobilie Marchlewskistr. 25e hat eine eigene Zufahrtsstraße, die den Nutzern von Fahrdiensten ein gefahrenloses Aus-und Einsteigen ermöglicht. Das ABFBT ist in Räume des Begegnungszentrums - seit 1990 gewachsenes sozialraumorientiertes Projekt - integriert, die nun teilweise oder ganz für das Angebot genutzt werden. 6

7 1.4. Platzzahl /Kapazität und Gruppenstruktur Durch die räumlichen Voraussetzungen wird für das ABFBT von einer Kapazität von 16 Plätzen ausgegangen. Es werden maximal 4 Gruppen gebildet, wobei die unmittelbare Gruppenzusammensetzung von individuellen Interessen, vergleichbarem Hilfebedarf und Anwesenheitszeiten abhängt Öffnungszeiten Das ABFBT ist für seine Teilnehmer gemäß Leistungsbeschreibung werktags von 8:00 Uhr bis 16:00Uhr geöffnet. Die Inanspruchnahme durch die Teilnehmer ist in Abhängigkeit vom Gesamtplan unterschiedlich Räumliche und sächliche Ausstattung Die räumliche Ausstattung erfolgt nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung der Komm 75, festgehalten im Beschluss 5/2010. Dabei werden die Interessen, Bedürfnisse und Bedarfe der Teilnehmer berücksichtigt. Sämtliche Räume sind barrierefrei zugänglich. Alle Kreativangebote können in den dafür vorhandenen eigenen Räumen wahrgenommen werden. Dazu gehören Räume für Seidenmalerei, Bastelarbeiten und Zeichenangebote sowie Mosaikarbeiten, Korbflechten oder Keramik. In den Räumen stehen entsprechende Arbeitstische, die unterfahrbar sind und dadurch auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Ein separater Ruheraum ist vorhanden und kann als Rückzugsort von den Teilnehmern genutzt werden. Die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten erfolgt in gemeinsam genutzten Räumen von ABFBT und Freizeitprojekt, wobei für Frühstück und Mittag diese Räume ausschließlich von den Teilnehmern im ABFBT genutzt werden. Die am Standort vorhandene Großküche, die auch dem ABFBT zur Verfügung steht, kann täglich Portionen Essen bereitstellen. Zusätzlich bieten wir eine Kursküche, in der die Teilnehmer an Back- und Kochkursen teilnehmen können. Tische und Stühle stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. 7

8 Die Büro- und Gemeinschaftsräume sind mit Tischen, Stühlen und PC-Arbeitsplätzen ausgestattet. Für alle Teilnehmer steht ein Garderobenschrank zur Verfügung Räumliche Voraussetzung und Zweckgebundenheit Der Raumnutzungsplan ist als Anlage 1 beigefügt und durch einen Grundriss mit entsprechenden Nummerierungen und der dazugehörigen Zweckgebundenheit beschrieben. 2. Angaben zum Personenkreis 2.1. Definition der Zielgruppe, Darstellung des aufzunehmenden Personenkreises Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit geistig, körperlich oder mehrfachen Behinderungen, die Leistungsberechtigte gemäß SGB XII 53 sind, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht, noch nicht wieder oder nicht mehr in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder einem Förderbereich beschäftigt werden können. Es ist ebenfalls offen für ältere Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfach Behinderung, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und für die eine Tagesstruktur unter Gewährleistung des Zwei-Milieu-Prinzips förderlich ist. Haupteinzugsbereich des ABFBT sind nach dem Selbstverständnis des Trägers der Stadtteil Friedrichshain und die angrenzenden Stadtteile. Menschen mit Behinderungen anderer Stadtteile bzw. Stadtbezirke können im Einvernehmen mit den zuständigen Sozialleistungsträgern aufgenommen werden. Das Angebot richtet sich an Interessierte, die bisher kein entsprechendes Angebot zur Tagesgestaltung erhalten und stundenweise Beschäftigung, Förderung oder Betreuung am Tag suchen Aufnahmekriterien Aufgenommen werden Menschen mit Behinderungen, die entsprechend SGB XII 53 leistungsberechtigt sind und über einen Bescheid zur Kostenübernahme eines Sozialleistungsträgers verfügen. Es ist auch möglich, im Rahmen der Finanzierung durch 8

9 andere Leistungsträger am ABFBT teilzuhaben. Der Mindestumfang der wöchentlichen Nutzung des Angebotes beträgt 6 Stunden. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben 2.3. Ausschlusskriterien Nicht aufgenommen werden können Menschen mit Behinderungen, die schon durch ein anderes Förderungs- oder Beschäftigungsangebot (z.b. WfbM) versorgt werden. Menschen, bei denen eine seelische Behinderung im Vordergrund steht, können nicht aufgenommen werden. 3. Beschreibung der Leistungen, Angebote und Methoden 3.1. Art der Leistung Das Angebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung am Tag dient Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gem. 54 (1) SGB XII i. V. m. 55 SGB IX. Diese grundlegend niederschwellige Leistung, welche im Gesamtplan nach 58 SGB XII festgelegt wird, erbringt ein qualifiziertes Team. Dieses Team ist vielseitig und facettenreich aufgestellt, um damit das Leistungsspektrum mit den personenzentrierten Angeboten inklusive den bedarfsgerechten Elementen zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung gewährleisten zu können. Ebenso zum Leistungsumfang gehören die pflegerischen und therapeutischen Elemente. Die Planung und Entwicklung der individuellen Angebote und Leistungen findet immer unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen statt. Die vereinbarten Leistungen des ABFBT werden dabei als integraler Bestandteil einer Gesamtleistung erbracht. Im Einzelnen werden alle konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung für jeden Teilnehmer in einem individuellen Beschäftigungs- und Förderangebot beschrieben und dokumentiert. 9

10 3.2. Ziel der Leistung Die ABFBT zielen darauf ab, die Entwicklung und Stabilisierung von lebenspraktischen Kompetenzen und alltagsnahen Kenntnissen zu unterstützen. Die damit verbundenen Leistungen orientieren sich an den individuellen Möglichkeiten und Wünschen der Menschen mit Behinderungen, am Leben in der Gemeinschaft alters- und behindertengerecht teilzuhaben. Dabei wird darauf geachtet, den Wünschen der Teilnehmer nach gemeinschaftlichen oder individuellen Aktivitäten oder nach Ruhe und Entspannung zu entsprechen. Somit soll erreicht werden, die Selbstständigkeit und Lebensqualität jedes Einzelnen zu erhalten oder zu verbessern. Das Angebot unterstützt die Teilnehmer bei der Gestaltung einer eigenen Tagesstruktur, beim Kennen lernen eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten und fördert gezielt den Erhalt vorhandener Kompetenzen im lebenspraktischen, physischem, kognitivem, emotionalen, sozialen und sensorischem Bereich. Das ABFBT entlastet Familien, in denen volljährige Menschen mit Behinderung leben. Die Gewährleistung des Teilhaberechts unter Beachtung des Zwei-Milieu-Prinzips unterstützt die Sicherstellung des Verbleibs der Menschen mit Behinderung in betreuten Wohngemeinschaften oder dem betreuten Einzelwohnen. Wenn die Voraussetzungen für einen Wechsel in einen Förderbereich oder den BBB einer Werkstatt vorliegen, wird in Abstimmung mit dem Kostenträger ein solcher Wechsel begleitet Inhalt und Umfang / individuelle Betreuungszeiten Inhalt, Umfang und Dauer der Leistung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Teilnehmers sowie nach seinen Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten. Der Gesamtplan, der vom Träger der Sozialhilfe unter Mitwirkung des behinderten Menschen erarbeitet und aufgestellt wird, bildet dafür die Grundlage. Das ABFBT findet in der Regel von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, statt. Entsprechend dem ermittelten Bedarf wird eine Betreuungszeit von 6 40 Stunden / Woche ermöglicht. Die Angebote werden gemeinsam mit dem Teilnehmer in einem Wochenplan festgehalten. Individuelle Anpassungen sind zu jeder Zeit möglich. 10

11 3.4. Förder- und Hilfeplanung Die Förder- und Hilfeplanung legt die konkreten fördernden Beschäftigungsangebote sowie die erforderliche Betreuung und Pflege für jeden Teilnehmer individuell fest und ist Grundlage für die Umsetzung der im Gesamtplan dokumentierten Ziele und Leistungen. Die Hilfeplanung wird gemeinsam mit dem Teilnehmer erstellt und dient der Feststellung der individuellen Unterstützungsbedarfe des einzelnen Teilnehmers unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten, seiner Wünsche und Vorstellungen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Fallmanagern und anderen beteiligten Leistungserbringern bildet eine wesentliche Voraussetzung für eine optimale Hilfeplanung. Aus dem Hilfebedarf, in Verbindung mit den jeweiligen Zielstellungen wird nach dem HMB-W-Verfahren die aktuelle Hilfebedarfsgruppe ermittelt. Dokumentiert werden die im Gesamtplan aufgestellten Ziele und Leistungen im Eingliederungsplan / individuellem Förder- und Hilfeplan, wobei wir dafür die Formulare des Förderbereiches unseres Trägers nutzen, solange es für den ABFBT keine einheitlichen Formblätter gibt. Im Eingliederungsplan /individuellem Förder- und Hilfeplan werden die Fernund Nahziele, bezogen auf die verschiedenen Förderkomplexe: (Förderung der motorischen, kognitiven, sozialen, physischen, emotionalen und lebenspraktischen Fähigkeiten) festgehalten. Gemeinsam mit dem Teilnehmer werden regelmäßig Gespräche zur Hilfeplanung durchgeführt. Dabei wird die bisherige Zielerreichung bewertet und der individuelle Förder- und Hilfeplan angepasst oder fortgeschrieben. Darüber hinaus gibt es in der Regel jährliche Gespräche zur Überprüfung des Hilfebedarfs mit den Fallmanagern Darstellung der Beschäftigungs-, Förder- und Betreuungsangebote Lebenspraktische Angebote -> Einkaufen, Kochen, Backen (kognitive Förderung) Kreative Angebote -> kreatives und künstlerisches Gestalten, Handwerk, (sensorische und physische Förderung) Therapeutische Angebote -> Einzel- u. Gruppengespräche, Biografie-Arbeit (Förderung des Selbstwertgefühls und vernachlässigter bzw. zurückgestellter Interessen) Unterhaltungsangebote -> Spiele, Filme, Musik 11

12 (sensorische und emotionale Förderung) Entspannungsangebote -> Hörspiel, Entspannungsmusik (Förderung der Mobilitäts- und Entspannungsfähigkeit des Körpers) 3.6. Zusatzangebote Zusätzlich bieten wir die Teilnahme an Exkursionen oder Reisen zur Förderung von sozialer Integration an. 4. Organisation 4.1. Tagesablauf 08:15 09:45 (je nach Eintreffen des Teilnehmers variabel) Frühstück incl. Vor- und Nachbereitung 10:00 12:30 kreative, erlebnisorientierte und Unterhaltungs-Angebote zur Beschäftigung, Förderung; Betreuungszeit 12:30 13:30 gemeinsames Mittagessen 13:30 15:00 therapeutische und Entspannungs-Angebote; Betreuungszeit 15:00 15:45 gemeinsames Kaffeetrinken incl. Vor-und Nachbereitung 15:45 16:00 Ausklang und Verabschiedung 4.2. Versorgung (Zubereitung von Zwischen- und Hauptmahlzeiten) Das Angebot von Mahlzeiten soll hauptsächlich als integriertes Angebot erfolgen. Dazu gehören das Beschaffen der notwendigen Zutaten, deren Zubereitung und der gemeinsame Verzehr. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das von der Großküche zubereitete Essen einzunehmen. Ein Frühstücksangebot sowie ein zusätzliches Angebot zu den selbst zubereiteten Speisen für Zwischenmahlzeiten stellt ebenfalls die vorhandene Großküche in enger Kooperation mit der trägereigenen Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bereit. 12

13 4.3. Medizinische und pflegerische Versorgung Die Mitarbeiter des ABFBT unterstützen bei bzw. übernehmen pflegerische Leistungen, sofern diese Leistungen keine von den Pflegekassen zu erbringende Leistungen sind und diese als einfache Behandlungspflege gewährt werden können. 5. Personal 5.1 Personelle Ausstattung Die Angebote und die Betreuung werden durch ein multiprofessionelles Team gewährleistet. Es ist in der Lage, die zur Durchführung therapeutischer, pädagogischer, pflegerischer und beschäftigender Tätigkeiten, auszuführen und die vielfältigen Leistungsinhalte umzusetzen Angaben zu den Qualifikationen der Mitarbeiter/Innen Das Team besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgruppen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, sowie anderen geeigneten Berufsgruppen, die mit entsprechender Fachlichkeit und Qualifikationen ausgestattet sind. Sie verfügen über Berufserfahrung in der Behindertenhilfe, die unter anderem auch beim Träger Integral erworben wurden. 6. Dokumentation Für die Berichterstattung von Entwicklung und Verlauf der Teilhabeplanung wird ein vom Träger entwickeltes, EDV-gestütztes Dokumentationssystem verwendet. Darin enthalten sind die entsprechenden Hilfepläne in Bezug auf die Beschäftigungsangebote, Betreuung und Pflege. Damit wird ermöglicht, den Verlauf zu reflektieren und für alle Beteiligten den gleichen Informationsstand zu gewährleisten. Die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz werden erfüllt. 13

14 7. Qualitätssicherung 7.1. Qualitätsmanagementsystem Gemäß des Berliner Rahmenvertrages werden Maßnahmen der Qualitätssicherung durchgeführt und dargestellt Dienstbesprechungen, Dienstplanung Der Dienstplan wird durch den Leiter erstellt und gemäß den individuellen Bedarfen der Teilnehmer und in Abstimmung mit allen Mitarbeitern jeweils bis zur Mitte des laufenden Monats für den Folgemonat freigegeben. Die Dienstzeiten orientieren sich an den Anwesenheitszeiten der Teilnehmer. Die tägliche Präsenz von Fachpersonal wird durch den Dienstplan sichergestellt. Dienstbesprechungen finden 14-tägig statt, im Bedarfsfall auch häufiger. Sie dienen der Koordination der Angebote sowie der Reflexion der bisherigen Hilfeleistung. Der Informationsfluss zwischen der Leitung des ABFBT und der Geschäftsleitung wird durch regelmäßige Treffen sichergestellt Fort- und Weiterbildung Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung der Qualität der Arbeit Supervision In regelmäßigen Abständen führt das Team eine interne Supervision durch. Die Teilnahme aller Mitarbeiter ist verbindlich. Sie dient der Besprechung von Betreuungsverläufen. Unabhängig davon können zur Reflexion der Teamentwicklung und Zusammenarbeit im Team Supervisionen durchgeführt werden. 14

15 7.5. Mitgestaltung/Mitwirkung der Teilnehmer/Innen, gesetzlichen Betreuer/Innen, Angehörigen, Mitarbeiter/Innen des Lebens- und Wohnbereiches Die enge Zusammenarbeit mit den Teilnehmern, ihren Angehörigen und/oder Betreuern ist für die Mitarbeiter des ABFBT sehr wichtig. Auf den regen Informationsaustausch wird großer Wert gelegt. Die individuellen Förder- und Hilfepläne werden mit den Teilnehmern, Angehörigen und Betreuern abgestimmt. Die Mitarbeiter des ABFBT stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Rückmeldungen fließen in die konzeptionelle Weiterentwicklung des ABFBT ein Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Trägern Neben dem innerbetrieblichen Austausch, insbesondere mit der Werkstatt oder dem Förderbereich von Integral, ist die Zusammenarbeit mit Dritten Teil der vernetzenden Arbeit des Trägers. Regelmäßige Kontakte mit den verschiedenen Bezirksämtern ermöglichen die sorgfältige Abstimmung der Hilfeplanung. Helferkonferenzen und Gespräche mit dem pädagogischen Personal gewährleisten einen effektiven Austausch über die Entwicklung bzw. den Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers. Mit Zustimmung des Teilnehmers werden je nach Bedarf Gespräche mit Ärzten, Therapeuten oder anderen Bezugspersonen geführt. Der Kontakt zu den Wohneinrichtungen wird aufgebaut und gepflegt. 8. Perspektiven der Einrichtung/zukünftige Planungen Die Platzkapazität /Anzahl der Teilnehmer haben wir zu Beginn des Angebotes auf 16 Plätze angelegt. Bei entsprechender Entwicklung ist eine Steigerung der Kapazität bzw. Auslastung der vorhandenen Plätze in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger denkbar. Das Dokumentationssystem wird, sobald einheitliche Formblätter zur Verfügung stehen, umgestellt. Die Auslastung der Räume (z.b. Küche, Speiseraum) wurde aus jetziger Sicht in der vorliegenden Weise festgelegt, der prozentuale Anteil der Flächen nach bisheriger Annahme 15

16 der Auslastung bestimmt. Nach einer Überprüfung aufgrund gewonnener Erfahrungen kann diese Aufteilung angepasst werden Anlage 1 Raumnutzungsplan ABFBT ABFBT Fläche Funktion Raumnummer Fläche (m²) ABFB-T Anteil ABFBT Fläche (m²) Speiseraum I ,68 30% 59,30 Gruppen-/Bewegungsraum: I ,98 100% 37,98 Kreatives Gestalten I ,25 100% 39,25 Handwerk: I ,51 100% 32,51 Ruheraum: I , % 8,09 Büro/Sprechzimmer: I , % 8,09 Kochen: I ,11 50% 8,05 Küche: I ,42 50% 19,21 WC`s/Dusche ,45 30% 9,73 Garderobe/Foyer: I ,05 100% 10,05 Brennraum/Keramik I ,00 50% 5,00 Lager f. Musikinstrumente, Spiele: I.028 8,12 50% 4,06 Lager f. Reinigung u. Wäsche ,65 50% 4,32 Gesamt: 447,39 245,63 16

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