Lagebericht Beseitigung von kommunalem Abwasser im Saarland. Lagebericht 2002

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1 Beseitigung von kommunalem Abwasser im Saarland Lagebericht 2002 Lagebericht 2002 nach Artikel 16 der EG Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)

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3 Vorwort Eine flächendeckende und leistungsfähige Abwasserentsorgung ist in einem dicht besiedelten Land erforderlich, um den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten und in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erreichen. Sie schafft damit eine stabile Lebensgrundlage für die Bevölkerung und trägt zum Erhalt einer gesunden Umwelt bei. In den beiden letzten Jahrzehnten sind große Fortschritte auf dem Gebiet der Abwasserreinigung erzielt worden. Die Kosten wurden für jedermann in den erhöhten Abwassergebühren spürbar. Aber die zunehmende Verbesserung der Wasserqualität in unseren Gewässern zeigt, dass das Geld gut und sinnvoll investiert ist. Der folgende Lagebericht gibt eine Übersicht über die Abwassersituation im Saarland im Jahre Im Saarland fehlen derzeit noch knapp 50 kleinere Kläranlagen, die der Entsorgungsverband Saar (EVS) bis Ende des Jahres 2005 zu bauen hat; einige ältere Kläranlagen müssen anschließend saniert werden. Insoweit dokumentiert dieser Lagebericht 2002 nur einen Zwischenschritt hin zu dem Ziel, die natürliche Ressource Wasser auf Dauer nachhaltig zu bewirtschaften, indem wir das Wasser in vielfältigster Form für den Menschen nutzbar machen, ohne den natürlichen Kreislauf des Wassers wesentlich zu stören. Stefan Mörsdorf Minister für Umwelt 1

4 Inhaltsverzeichnis Seite 3 1. Allgemeines Seite 4 2. Anschluss an kommunale Abwasseranlagen Seite 4 3. Kanalisation und Niederschlagswasserbehandlung Seite 6 4. Anzahl, Ausbaugröße und Art der Kläranlagen Seite 8 5. Reinigungsleistung Seite Reststoffanfall und -entsorgung Seite Träger der Maßnahmen Seite Finanzierung Seite Anhang: Standorte der Kläranlagen im Saarland Verzeichnis der Kläranlagen im Saarland 2

5 1. Allgemeines In der EG-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom (Kommunalabwasser-Richtlinie), geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998, ist in Artikel 16 festgelegt, dass die zuständigen Stellen oder Behörden der Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen haben. Die Mitgliedsstaaten sollen diese Berichte unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung an die Kommission weiterleiten. Nach der Abwasserverordnung des Saarlandes 1 ist im Saarland das Ministerium für Umwelt zur Veröffentlichung des Lageberichtes verpflichtet. Der vorliegende Lagebericht 2002 bezieht sich auf den Kläranlagenbestand 2002 und auf die amtlichen Überwachungswerte des Jahres Er schließt die Eigenkontrolldaten zur Absicherung der Ergebnisse mit ein. Soweit für neue Kläranlagen nicht genügend Messwerte vorlagen, erfolgte eine Abschätzung an Hand von vergleichbaren Anlagen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie mit denen des Anhangs 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) wurde in einem Gutachten des Institutes WAR und der Arbeitsgruppen Stochastik und Operations Research der Technischen Hochschule Darmstadt, das im Jahr 1996 durch das Umweltbundesamt veröffentlicht wurde, nachgewiesen und von der Europäischen Kommission akzeptiert. Die einzige Einschränkung ergab sich für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als Einwohnerwerten. Deshalb wurde die Abwasserverordnung angepasst, so dass mit der jetzt gültigen Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 die volle Gleichwertigkeit der Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie mit denen des Deutschen Wasserrechts sichergestellt ist. 1 Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser des Ministeriums für Umwelt des Saarlandes vom 15. Oktober 1997, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 22. Mai

6 2. Anschluss an kommunale Abwasseranlagen Der zielgerichtete und zügige Ausbau der Abwasseranlagen hat, bezogen auf die angeschlossenen Einwohner, zu einem Anschlussgrad von über 98 % an die Kanalisation und von knapp 90 % an kommunale mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlagen geführt. Bei den noch nicht an kommunale mechanisch-biologische Kläranlagen angeschlossenen Einwohnern handelt es sich überwiegend um Einwohner im ländlichen Raum. Die Abwässer dieser Einwohner werden in der Regel nach Vorreinigung in Kleinkläranlagen ohne Belüftung (mechanische Vorreinigung) indirekt über die kommunale Kanalisation in Gewässer entsorgt. Die zukünftige Abwasserbeseitigungskonzeption im ländlichen Raum ist weitestgehend festgelegt und wird bis zum Jahre 2005 umgesetzt. Nach diesem Konzept sind noch 43 Kläranlagen mit Ausbaugrößen < Einwohnerwerten (EW) fertig zu stellen. 3. Kanalisation und Niederschlagswasserbehandlung Die Siedlungsbereiche des Saarlandes werden vornehmlich im Mischsystem entwässert. Zu den wenigen Ausnahmen, die im Trennsystem entwässern, gehören die Kernstadt Saarbrücken und kleinere Gewerbe- und Bebauungsgebiete in einigen Städten und Gemeinden des Landes. Der Anteil der befestigten Flächen ohne Anschluss an ein Mischsystem nimmt aber ständig zu, da gemäß 49a Saarländisches Wassergesetz (SWG) grundsätzlich die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser anzustreben ist. Im Saarland sind insgesamt ca km öffentliche Kanäle verlegt. Im Zuge des Sammler- und Kläranlagenbaus werden die Anlagen zur Mischwasserbehandlung in der Regel mit errichtet. Grundlage für den Bau der Anlagen zur Mischwasserbehandlung sind 4

7 Schmutzfrachtberechnungen, die für alle größeren Kanalnetze vorliegen. Bei bestehenden Abwasseranlagen hat die Nachrüstung der Kläranlagen Vorrang vor der Nachrüstung der Mischwasserbehandlung. Auf der Grundlage der vom Ministerium für Umwelt bezuschussten kommunalen Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien sollen die bestehenden Mischwassersysteme entlastet werden. Dies erfolgt durch die Versickerung und/oder getrennte Ableitung des Niederschlagswassers. Ziele der Niederschlagswasserbewirtschaftung sind: Reduzierung hydraulischer und stofflicher Gewässerbelastungen Erhöhung der Reinigungsleistung der Kläranlagen durch geringere hydraulische Belastungen im Regenwetterfall und Verminderung dessanierungsaufwandes im Mischwassersystem. Durch die konsequente weitere Anwendung der Niederschlagswasserbewirtschaftung konnten die undurchlässig befestigten, abflusswirksamen Flächen gegenüber den bisherigen Ansätzen deutlich reduziert werden. Infolgedessen hat sich das vor Jahren hoch gerechnete Gesamtbeckenvolumen für die Behandlung von Mischwasser von ca m 3 auf ca m 3 verringert. Davon sind bereits m 3 gebaut (68 %). Entwicklung der Mischwasserbehandlung von 1996 bis 2002 Mischwasserbehandlungsvolumen in 1000 m 3 zu bauen vorhanden 5

8 4. Anzahl, Ausbaugröße und Art der Kläranlagen Derzeit werden im Saarland 95 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen betrieben, die sich wie folgt den einzelnen Größenklassen zuordnen lassen: Gesamtzahl der Kläranlagen: 95 Anlagen mit EW davon mit einer Ausbaugröße von: > EW 3 Anlagen mit EW > EW 28 Anlagen mit EW EW 26 Anlagen mit EW < EW 38 Anlagen mit EW Die Abwässer von etwa Einwohnern aus zwei saarländischen Gemeinden werden in zwei grenznahen französischen Kläranlagen mit behandelt (KA Forbach-Marienau, KA Saargemünd). Andererseits werden in saarländischen Kläranlagen ca EW aus Frankreich und Rheinland-Pfalz mit behandelt. Des Weiteren ist vorgesehen, in Perl-Besch gemeinsam mit Kommunen aus Luxemburg eine Kläranlage (Ausbaugröße von ca EW) zu errichten. Kommunale Kläranlagen nach Anzahl, Ausbaugröße und Art der Abwasserbehandlung Kläranlagengrößenklasse ma Anzahl EW < EW EW EW EW EW EW - - Gesamt Tk Anzahl EW BB-N/P Anzahl EW BB-C Anzahl EW naturnahe Anlage Anzahl EW Gesamt Anzahl EW ma Tk BB-C BB-N/P naturnahe Anlage - mechanische Anlagen - Tropfkörperanlagen - Belebungsanlagen mit Kohlenstoffabbau - Belebungsanlagen mit weitergehender Reinigung - belüftete/unbelüftete Teichanlagen; Pflanzenanlagen 6

9 Das Saarland hat derzeit 1,07 Mio. Einwohner. Die Gesamtausbaugröße aller saarländischen Kläranlagen beträgt rd. 1,6 Mio. EW. Sie setzt sich zusammen aus den Einwohnern (EZ) und rd. 0,50 Mio. Einwohnergleichwerten (EGW) aus Indirekteinleitungen von Gewerbe und Industrie, einschließlich Reserven. Kläranlagen nach Ausbaugröße und Anzahl Ausbaustand der Kläranlagen Ausbaugröße in EW Der Stand des Ausbaus der 95 Abwasserbehandlungsanlagen und die jeweils vorhandenen Möglichkeiten zur Elimination der organischen Belastung, der Nitrifikation, der Stickstoff- und der Phosphorelimination, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. 7

10 Fast zwei Drittel (bezogen auf die Ausbaugröße) der Kläranlagen sind derzeit verfahrenstechnisch für die Stickstoffelimination und mehr als drei Viertel der Kläranlagen für die Phosphorelimination ausgebaut. Im Rahmen eines Nachrüstungsprogrammes werden die noch nicht den Anforderungen des Anhangs 1 der Abwasserverordnung (AbwV) entsprechenden Kläranlagen ausgebaut, wobei jedoch der erforderliche Neubau von Kläranlagen erste Priorität haben muss. Davon weisen noch 12 Kläranlagen bei der Stickstoffelimination (im Jahre 2000 waren es noch 17 Anlagen) und 5 Kläranlagen bei der Phosphorelimination (im Jahre 2000 waren es noch 9) Nachrüstungsbedarf auf. Derzeit werden bei den Großklärwerken erhebliche Anstrengungen unternommen, um diesen Nachholbedarf zu reduzieren. Die Kläranlagen Brebach ( EW), Wellesweiler ( EW), Lebach ( EW) und Büschfeld ( EW) gingen im Berichtszeitraum (2001 und 2002) in Betrieb. Im Saarland sind 31 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als EW in Betrieb. Auf sie entfällt ca. 90 % der Gesamtreinigungskapazität. 5. Reinigungsleistung Die Anforderungen an die Reinigungsleistung der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sind im Anhang 1 der AbwV des Bundes sowie in der Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser des Saarlandes festgelegt, die mit der Richtlinie 91/271/EWG übereinstimmen. Danach sind zusätzlich zur Reduzierung der organischen Belastung in Abwasseranlagen > EW Maßnahmen zur Stickstoff- und Phosphorelimination erforderlich. In der nachfolgenden Abbildung ist dargestellt, wie viele der einzelnen Anlagen die Anforderungen des Anhanges 1 der AbwV einhalten. 8

11 Einhaltung der Mindestanforderungen Anzahl der Kläranlagen CSB N ges P ges Chemischer Sauerstoffbedarf als Maß für die organische Gesamtverschmutzung Gesamtstickstoff als Summe aus Ammonium-, Nitrat- und Nitrit-Stickstoff Phosphor gesamt Anmerkung: Für den CSB werden dabei die Anlagen EW, für N ges und P ges die Anlagen > EW berücksichtigt. Weitere Informationen über die im Saarland bestehenden Kläranlagen gehen aus der als Anlage beigefügten Liste aller derzeit betriebenen saarländischen Kläranlagen hervor. Entsprechend Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 91/271/EWG kann bei Phosphor und Stickstoff auf den Nachweis im Einzelfall verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in empfindlichen Gebieten sowohl von Phosphor gesamt als auch von Stickstoff gesamt um jeweils mindestens 75 % verringert wird. Auf den Parameter Phosphor bezogen werden 85% der Zulauffracht zurückgehalten. Beim Stickstoff wird mit 70% das Ziel von 75% immer noch nicht erreicht. Kläranlagensanierungen konnten nicht so zügig wie vorgesehen abgewickelt werden. Deshalb wird erst nach Sanierung weiterer Kläranlagen die 9

12 nach europäischem Recht geforderte 75%-ige Frachtreduzierung (in empfindlichen Gebieten) für den Parameter Stickstoff im Saarland erreicht werden können. Dieser Stickstoffnachweis ist aber gemäß der Richtlinie 91/271/EWG für den Mitgliedsstaat Deutschland insgesamt zu führen. Deutschland hat die Einhaltung bereits nachgewiesen, so dass sich trotz der Nichteinhaltung bezogen auf das saarländische Entsorgungsgebiet keine Konsequenzen ergeben. Die aus den amtlichen Überwachungswerten (abgesichert durch Eigenkontrollmessungen) für die drei relevanten Parameter CSB, N ges und P ges resultierenden Zu- und Ablauffrachten für alle Kläranlagen EW, gemessen in Tonnen pro Jahr, sind aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich. Bei diesen Frachtbetrachtungen wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Union bei dem Parameter Stickstoff auch der organische Anteil mit in die Bilanz einbezogen. Jahreszulauf- und Jahresablauffrachten der Kläranlagen EW in kg 10

13 In den folgenden Diagrammen ist der prozentuale Frachtabbau für CSB, N ges und P ges aller saarländischen Kläranlagen gegliedert nach Größenklassen dargestellt (Ausbaugröße EW). Prozentualer Frachtabbau für CSB, N ges und P ges der Kläranlagen EW Prozentualer Frachtabbau für CSB, N ges und P ges der Kläranlagen mit EW (gegliedert nach Größenklassen) 11

14 6. Reststoffanfall und -entsorgung Bei der Behandlung der Abwässer fielen im Jahre 2002 im Saarland m 3 Klärschlamm mit ca t Trockensubstanz (TS) an. Dazu kamen t Rechengut und ca t Sand. Der Klärschlamm wurde größtenteils entwässert und der Verwertung zugeführt. Die Verteilung auf die einzelnen Verwertungswege stellt sich wie folgt dar: Klärschlamm (t TS) Sand (t TS) Rechengut (t TS) Thermische Verwertung: (nach Klärschlammtrocknung) Landwirtschaft: Rekultivierung/ Kompostierung: Verbrennung: Deponie und Sonstiges: Summe: Das folgende Diagramm mit der prozentualen Aufteilung der Reststoffe aus kommunalen Kläranlagen auf die verschiedenen Entsorgungswege zeigt die hohe Verwertungsquote. Reststoffentsorgung kommunaler Kläranlagen 12

15 7. Träger der Maßnahmen Im Saarland ist die Abwasserbeseitigungspflicht geteilt. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist nach dem Saarländischen Wassergesetz (SWG) für die überörtliche Abwasserableitung und Abwasserbehandlung zuständig, die Gemeinden für die innerörtliche Abwassersammlung und -ableitung sowie für die Niederschlagswasserbehandlung. Der EVS und die Gemeinden können sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritter bedienen. 8. Finanzierung Für die Finanzierung der überörtlichen Abwasseranlagen erhebt der Entsorgungsverband Saar von seinen Mitgliedern Beiträge, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Aufwandes ausreichen. Innerörtliche Abwassermaßnahmen werden von den Kommunen auf der Basis kommunalrechtlicher und kommunalabgaberechtlicher Vorschriften über Gebühren und Beiträge finanziert. Mit der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur ökologischen Optimierung der Abwasserableitung und -behandlung werden Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung, der Bau von Regenrückhaltebecken, der Bau von Mischwasserbehandlungsanlagen und Maßnahmen zur Entflechtung oder zur Reduzierung von Fremd- und Niederschlagswasser in Abwasseranlagen in den saarländischen Kommunen gefördert. 13

16 9. Anhang 14

17 Abwasserbeseitigung im Saarland Lagebericht 2002 Nummer in der Karte Kläranlage Jahr der Inbetriebnahme Ausbaugröße in EW Nummer in der Karte Kläranlage Jahr der Inbetriebnahme Ausbaugröße in EW 100 KA NOHFELDEN KA EIWEILER KA SELBACH KA NEUNKIRCHEN-NAHE KA GÜDESWEILER KA SCHWARZERDEN KA HAUPERWEILER KA BALTERSWEILER KA WINTERBACH KA BLIESEN KA LEITERSWEILER KA MAINZWEILER KA OTTWEILER KA FÜRTH KA LAUTENBACH KA DÖRRENBACH KA WUSTWEILER KA SINNERTHAL KA WIEBELSKIRCHEN KA WELLESWEILER KA HOOF KA MÜNCHWIES KA HEINITZ KA RUHBACHTAL KA ESCHWEILERHOF KA STEINBERG-DECKENHARDT KA GRÜGELBORN KA HANGARD KA OSTERBRÜCKEN KA STEINBACH KA BUBACH KA MAX-BRAUN-ZENTRUM KA NEUMÜHLE KA HOLZ KA LUMMERSCHIED KA KUTZHOF KA WALPERSHOFEN KA JÄGERSFREUDE KA BURBACH KA BREBACH KA KLEINOTTWEILER KA LIMBACH KA OMMERSHEIM KA AßWEILER KA ERFWEILER-EHLINGEN KA DILLINGEN KA RAMMELFANGEN KA GISINGEN KA KERLINGEN KA SAARLOUIS KA SAARWELLINGEN KA ENSDORF KA KARLSBRUNN KA VÖLKLINGEN KA LAUTERBACH KA IM WITTUM KA RAPPWEILER KA EFT KA HELLENDORF KA WEITEN KA NOHN KA DREISBACH KA SAARHÖLZBACH KA SCHEIDEN KA NIEDERLOSHEIM KA MORSCHOLZ KA DAGSTUHL KA BÜSCHFELD KA BIERFELD KA SITZERATH KA KASTEL KA PRIMSTAL KA SOTZWEILER KA MERZIG KA MECHERN KA REHLINGEN KA DÜPPENWEILER KA LEBACH KA FALSCHEID KA HOXBERG KA NIEDALTDORF * KA ST.WENDEL * KA DIRMINGEN * KA BUBACH-CALMESWEILER * KA QUIERSCHIED * KA PÜTTLINGEN * KA GERSWEILER * KA ESCHRINGEN * KA HOMBURG * KA WOLFERSHEIM * KA IHN * KA ÜBERHERRN * KA THAILEN * KA ORSCHOLZ * KA PRIMSWEILER *Kläranlage steht zur Sanierung an 15

18 Impressum: Herausgeber: Ministerium für Umwelt Keplerstraße 18, Saarbrücken Referat Öffentlichkeitsarbeit Fax: 06 81/ Konzept / Koordination: Redaktion / Texte Grafik Druck Manfred Maurer Hilmar Naumann Com & More, Saarbrücken Werbedruck, Neunkirchen 16

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