Koordinierung Förderung/Haushalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "45.02.0. Koordinierung Förderung/Haushalt"

Transkript

1 Fonds: EFRE 1 Aktionsbogen Aktion: Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Teil-Aktion Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen Teil-Aktion Bau von öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben RZWas 2008 Rd.Erl. des MLU vom (MBl. LSA S.289) 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MLU Referat 23 unter Beteiligung 21 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Abwasserbeseitigung, anlagenbezogener Gewässerschutz, Wasserversorgung Koordinierung Förderung/Haushalt Gelöscht: 6 Gelöscht: 4 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Notifizierung nicht erforderlich, da es sich um die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen handelt und Förderempfänger ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Von daher stellt die Förderung keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107, Abs. 1 AEU-Vertrag dar. 4. Beschreibung der Aktion Förderfähige Vorhaben sind: a) Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung Gefördert werden: - der Bau zentraler Anlagen für eine nach Menge und Güte ausreichende Wasserversorgung, - Ergänzungsmaßnahmen, wenn die güte- und mengenmäßigen Anforderungen mit der bestehenden zentralen Anlage nicht mehr eingehalten werden können, - Der Bau von Transportleitungen zum Ausgleich von Dargebotsmangel. Gelöscht: 8 Gelöscht: EG Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 1 von 5

2 b) Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung Gefördert werden der Bau: - zentraler Abwasserbehandlungsanlagen, das sind Kläranlagen einschließlich Klärschlammbehandlungsanlagen, für eine biologische Behandlung des Abwassers, - für das Erreichen einer höheren Reinigungsleistung notwendiger Anlagenteile, sofern die Anforderungen von Genehmigungsbehörden gestellt werden, ab drei Jahre vor dem Wirksamwerden der Anforderungen, - von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, - von Ortskanälen für Schmutzwasser, der Zu- und Ableitungskanäle der Kläranlagen für Schmutzwasser sowie von Sonderbauwerken für Schmutzwasser. Komplementarität: Strukturfonds: ELER: Bau von öffentlichen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen Kohärenz: Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den von der EU für die einzelnen ELER-Schwerpunkte definierten Prioritäten; Schwerpunkt 3: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum Abgrenzung: ELER fördert Anlagen nur bis zu einer Größe von Einwohnerwerten (EW) in ländlichen Gemeinden einschl. zugehöriger Kanalisation; Kanalisationen zu bereits bestehenden Anlagen unabhängig von deren Bemessungsgröße 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Problemlage Der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen konnte in den letzten Jahren im Landesdurchschnitt auf etwa 90 % gesteigert werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Ergebnis im Wesentlichen durch den fast vollständigen Anschluss aller Bürger in den Ballungsräumen getragen wird. Dieser Wert ist daher nicht auf die Verhältnisse in den strukturschwächeren Landesteilen übertragbar. Dort ist es in vielen Bereichen noch notwendig, die infrastrukturellen Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich einer geordneten Abwasserbeseitigung zu schaffen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die den Hauptanteil der Betriebe außerhalb der Ballungszentren bilden, ist es in der Regel nicht möglich, eigene Entsorgungsanlagen für das Abwasser anzuschaffen und zu betreiben. Dies liegt zum einen häufig an dem Fehlen eines ausreichend aufnahmefähigen Gewässers, zum anderen daran, dass das anfallende Abwasser nur wirtschaftlich in einer größeren Anlage zusammen mit anderem Abwasser behandelt werden kann. In der Bundesrepublik geltende wasserrechtliche Regelungen, mit denen die Anforderungen aus der Kommunalabwasserrichtlinie und anderen Richtlinien der EU umgesetzt sind, lassen Ausnahmen von den strengen Anforderungen auch an die Reinigung des Abwassers von Gewerbebetrieben nicht zu. Die Trinkwasserversorgung hat bereits einen hohen Stand erreicht. Jedoch treten in einigen Bereichen noch Überschreitungen von Grenzwerten nach der Trinkwasserverordnung insbesondere bei den für Sachsen-Anhalt typischen Parametern Eisen/ Mangan und Sulfat/ Magnesium auf. Dazu sind in der Förderperiode noch in beschränktem Umfang überwiegend Ergänzungsmaßnahmen zur Sicherung der güte- und mengenmäßigen Anforderungen bestehender Versorgungsanlagen erforderlich Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 2 von 5

3 Ziel Das Ziel der Zuwendung besteht darin, wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, verwirklichen zu helfen. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wird mit Zuwendungen gefördert, um die Beiträge und Gebühren des geförderten Vorhabens auf ein wirtschaftlich und sozial verträgliches Niveau zu begrenzen. Strategie Durch die Zuwendung sollen die unterschiedlichen Kosten der Erschließung in dünner und dichter besiedelten Gebieten ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendungen ist daher variabel und richtet sich nach den Investitionskosten je Wasseranteil bzw. Abwasseranteil in dem insgesamt zu erschließenden Gebiet. Diese können in etwa den Kosten je Einwohner gleichgesetzt werden. Die Zuwendungen haben direkt Auswirkungen auf die Höhe der Entgelte. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Daneben leistet sie einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Oberflächengewässern und im Grundwasser und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und zur Einhaltung der EG-Trinkwasserrichtlinie. Wirkung Die geförderten Vorhaben tragen zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten bei, in denen die Einrichtung und der Betrieb von Gewerbetrieben zugelassen ist oder zugelassen werden kann. Reine Wohngebiete sind nicht förderfähig. Eine Förderung aus dem EFRE schließt eine gleichzeitige Förderung aus anderen Fonds aus. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden nur dann gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als Euro betragen. Die Projektauswahl erfolgt auf Grundlage von jährlich neu aufzustellenden Prioritätenlisten und Prioritätensetzungen. Derzeit gelten folgende Prioritäten: Priorität 1 haben Vorhaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung von besonderem Landesinteresse. Darunter fallen insbesondere Maßnahmen von Aufgabenträgern, die eine Verbesserung ihrer Struktur und damit ihrer Wirtschaftlichkeit vorgenommen haben. Priorität 2 haben wasserwirtschaftlich äußerst dringliche Vorhaben, wie z. B. Vorhaben zur Verminderung/Beseitigung des Abwassereintrags in Trinkwasserschutzgebiete oder Vorhaben, die nach höherrangigem Recht dringend erforderlich sind (EG- Kommunalabwasserrichtlinie, EG-Badegewässerrichtlinie, EG-Fischgewässerrichtlinie, EG- Trinkwasserrichtlinie usw.) Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 3 von 5

4 Priorität 3 haben verbundene Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsvorhaben, also Vorhaben die an Maßnahmen anderer Vorhabensträger (wie z. B. Straßenbau oder Dorferneuerung) gebunden sind und die wirtschaftlich sinnvoll sind. Priorität 4 haben Vorhaben, die aus Umweltsicht dringlich sind. 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Ja sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Ja Private Nein KMU Nein 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer PLZ/Ort 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Straße/Hausnummer PLZ/Ort Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale) Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale) 10. Förderfähige Ausgaben Investitionskosten, die in den geprüften, dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden, Bauunterlagen veranschlagt sind. Von der Förderung ausgeschlossen werden insbesondere: für den Bereich Abwasseranlagen - Abwasseranlagen gewerblicher Unternehmen, - grundsätzlich Regenwasserkanäle, Anlagen zur Regenwasserableitung, -behandlung und Rückhaltung, - Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung der Kläranlagen und Sammler, - der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen. für den Bereich Trinkwasseranlagen - Wasserversorgungsanlagen gewerblicher Unternehmen - Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung - Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen 11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 5 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 4a Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 4 von 5

5 Es liegt eine nicht rückzahlbare Unterstützung (Code 01, Anlage 5) vor. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den aus den Vorhaben ergebenen Belastungen und den spezifischen Belastungen aus den Gesamtvolumen. - Wasserversorgungsanlagen: Fördersatz im Mittel 70 % - Abwasseranlagen: Fördersatz im Mittel 55 % Gelöscht: Es liegt eine nicht rückzahlbare Unterstützung vor. 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (finanzielle Ausstattung, Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung, Beträge) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 4a 15. Geltungsdauer Gültig ab: Gültig bis: Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter Zweckbindungsfrist Es liegt eine Zweckbindungsfrist vor. Die im Rahmen der Aktion gewährten Zuwendungen werden gemäß Nr und Nr der VV zu 44 LHO in jedem Fall mit entsprechender Zweckbindungsfrist ausgereicht. Nach der unter Nr. 1 des Aktionsbogens benannten Richtlinie beträgt diese 20 Jahre. Gelöscht: Siehe Anlage 4/4a (Codes nach Dimensionen lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG )1828 / 2006 zur Durchführung der EU- Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem Aktions-Bogen beigefügt. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Datum d.inkraftsetzung EU-VB Seite 5 von 5

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Fonds: ESF Aktions- Bogen 21.05.0. Aktion 21.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Teil-Aktion 21.05.1. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) 1. Bezeichnung der zusätzlichen

Mehr

43.04.0. Aktion 43.04.0 Förderung des kommunalen Straßenbaus

43.04.0. Aktion 43.04.0 Förderung des kommunalen Straßenbaus Fonds: EFRE Aktions- Bogen 43.04.0 Aktion 43.04.0 Förderung des kommunalen Straßenbaus Teil-Aktion entfällt Gelöscht: 43.04.0 Gelöscht: Förderung des kommunalen Straßenbaus 1. Bezeichnung der zusätzlichen

Mehr

41.22.0. Aktion 41.22.0. Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds):

41.22.0. Aktion 41.22.0. Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds): Fonds: EFRE 41.22.0. Aktion 41.22.0. Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds): Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelungen auf die sich der bezieht - Richtlinie

Mehr

EU-Strukturfonds 2007 2013; Aktionsbogen 52.27.0. Aktion 52.27.0 Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche

EU-Strukturfonds 2007 2013; Aktionsbogen 52.27.0. Aktion 52.27.0 Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche Fonds: ESF Aktionsbogen 52.27.0 Aktion 52.27.0 Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht

Mehr

22_23. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

22_23. Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Fonds: ESF Aktionsbogen 22_23 Aktion 22_23 ESF Garantie- und Qualifizierungsdarlehens-Fonds Teilaktion 22_23_2 ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die

Mehr

Aktion 12.02.0. Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive

Aktion 12.02.0. Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive Fonds: EFRE Aktionsbogen 12.02.0. Aktion 12.02.0. Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive ego. - Inkubator Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die

Mehr

Fonds: EFRE Aktions- Bogen

Fonds: EFRE Aktions- Bogen Fonds: EFRE Aktions- Bogen 46.01.0. Aktion 46.01.0. TH EFRE Durchführung EU-VB Teil-Aktion 46.01.1. Teil-Aktion 46.01.2. TH EFRE Personal EU-Behörden des Landes TH EFRE Personal EU-Behörden des Landes

Mehr

Aktion 22.28.0. Programm zur Alphabetisierung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens

Aktion 22.28.0. Programm zur Alphabetisierung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens Fonds: ESF 22.28.0. Aktion 22.28.0. Programm zur Alphabetisierung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens Teilaktion 22.28.3. Programm zum Erwerb von Deutschkenntnissen für ausländische Zugewanderte

Mehr

EU-Strukturfonds 2007-2013; Aktions-Bogen 51.05.0. Aktion 51.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

EU-Strukturfonds 2007-2013; Aktions-Bogen 51.05.0. Aktion 51.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Fonds: ESF Aktions- Bogen 51.05.0. Aktion 51.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Teil-Aktion 51.05.1. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) 1. Bezeichnung der zusätzlichen

Mehr

Aktion 11_08_0 Forschungs-, Entwicklung- und Innovationsförderung

Aktion 11_08_0 Forschungs-, Entwicklung- und Innovationsförderung Fonds: EFRE Aktions- Bogen 11_08 Aktion 11_08_0 Forschungs-, Entwicklung- und Innovationsförderung 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht Richtlinie über

Mehr

Aktion 14.07 IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen

Aktion 14.07 IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Fonds: EFRE Aktions- Bogen 14.07.0 Aktion 14.07 IT-Ausstattung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Teil-Aktion 14.07.1 Einzelmaßnahmen öffentlicher Schulbereich - Zuweisung an Gemeinden und

Mehr

EU-Strukturfonds 2007-2013; Aktions-Bogen 22.01.0

EU-Strukturfonds 2007-2013; Aktions-Bogen 22.01.0 Fonds: ESF Aktions- Bogen 22.01.0 Gelöscht: 1 Aktion 22.01.0. FuE-Personalaustausch Gelöscht: Personalaustausch/Innovationsassistent Teilaktion 22.01.1. Personalaustausch/Innovationsassistent 1. Bezeichnung

Mehr

Umsetzung der ELER- Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt WORKSHOP 07. DEZEMBER 2016

Umsetzung der ELER- Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt WORKSHOP 07. DEZEMBER 2016 Umsetzung der ELER- Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt WORKSHOP 07. DEZEMBER 2016 Grundlage: ELER-Verordnung Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember

Mehr

22.08.0. Aktion 22.08.0 Projekte zur Vermeidung von Schulversagen. Schulabbruchs

22.08.0. Aktion 22.08.0 Projekte zur Vermeidung von Schulversagen. Schulabbruchs Fonds: ESF Aktionsbogen 22.08.0 Aktion 22.08.0 Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung vorzeitigen Schulabbruchs Gelöscht: (MS) 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf

Mehr

Aktion 22_23 ESF Garantie- und Qualifizierungsdarlehens-Fonds. Teilaktion 22_23_2 ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt

Aktion 22_23 ESF Garantie- und Qualifizierungsdarlehens-Fonds. Teilaktion 22_23_2 ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt Fonds: ESF Aktions- Bogen 22_23 Aktion 22_23 ESF Garantie- und Qualifizierungsdarlehens-Fonds Teilaktion 22_23_2 ESF-Garantiefonds Sachsen-Anhalt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

EU-Strukturfonds 2007 2013; Aktionsbogen 23.04.0. Aktion 23.04.0. Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen

EU-Strukturfonds 2007 2013; Aktionsbogen 23.04.0. Aktion 23.04.0. Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen Fonds: ESF Aktionsbogen 23.04.0. Aktion 23.04.0. Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht

Mehr

Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1.

Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1. Verordnung des Umweltministeriums zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Reinhalteordnung kommunales Abwasser - ROkA -) Vom 10.

Mehr

Klimaschutz / Regenerative Energien - Erneuerbare Energien: Wasserkraft, Erdwärme u. a. - Private Unternehmen -

Klimaschutz / Regenerative Energien - Erneuerbare Energien: Wasserkraft, Erdwärme u. a. - Private Unternehmen - Bericht 7: Anlagen zur Ergänzung zur Programmplanung (EzP) Referenznummer der Kommission für das OP: Finanzplan: OP EFRE Sachsen-Anhalt 27-213 (V2.5) 27DE161PO7 Gültig ab: 18.11.213 Aktion: 11.19.. Klimaschutz

Mehr

Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz

Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz Förderrichtlinien Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz Regina Lellinger Referat Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Landesverwaltungsamt Inhalt Inhalt des Vortrages Einführung

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3

Mehr

Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte IGEK Unterstützung konzeptionell handelnder Kommunen

Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte IGEK Unterstützung konzeptionell handelnder Kommunen Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte IGEK Unterstützung konzeptionell handelnder Kommunen Ihr Ansprechpartner im MULE: Johannes A. Wesselmann E-Mail: Johannes.Wesselmann@mule.sachsen-anhalt.de Telefon:

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz

Mehr

52.25.0. Aktion 52.25.0. Chancengleichheit/ Förderung von Frauen in Beruf und Bildung Aufstiegschancen für Frauen

52.25.0. Aktion 52.25.0. Chancengleichheit/ Förderung von Frauen in Beruf und Bildung Aufstiegschancen für Frauen Fonds: ESF Aktions- Bogen 52.25.0 Formatiert: Links: 85,05 pt, Rechts: 42,5 pt, Oben: 56,7 pt, Kopfzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt, Fußzeilenabstand vom Rand: 35,4 pt Aktion 52.25.0. Chancengleichheit/

Mehr

LEADER in Sachsen ab Grundzüge des Förderverfahrens zur Umsetzung der LES Heiko Vogt, SMUL

LEADER in Sachsen ab Grundzüge des Förderverfahrens zur Umsetzung der LES Heiko Vogt, SMUL LEADER in Sachsen ab 2014 Grundzüge des Förderverfahrens zur Umsetzung der LES Heiko Vogt, SMUL 1 Grundzüge des Verfahrens zur Umsetzung der LES LAG Festlegung LEADER- Entwicklungsstrategie ESI-Fonds-VO

Mehr

Handbuch Ziffer II Stand: Juni 2010 Interne Checkliste der EFRE-VB zur Prüfung von Zuwendungsbescheiden / Verträgen Förderperiode

Handbuch Ziffer II Stand: Juni 2010 Interne Checkliste der EFRE-VB zur Prüfung von Zuwendungsbescheiden / Verträgen Förderperiode Interne Checkliste der EFRE-VB zur Prüfung von Zuwendungsbescheiden / Verträgen Förderperiode 2007 2013 Maßnahmeebene: Fördermittelempfänger: Projekt: AZ bzw. Projekt-Nr.: FMI-Projekt: 1. Vollständigkeit

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission

Mehr

Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV)

Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV) Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV) 1 Zweck und Bedeutung der Abwasserverordnung Die Abwasserverordnung (AbwV) dient folgenden Zwecken: 1. Sie bestimmt die Mindestanforderungen nach dem Stand der

Mehr

Finanzkontrolle. Ebene. Auswahlverfahren. Ziel. Risikopotentialanalyse. Verwaltungsu.Kontrollsysteme 438/ 01. Zuwendungsempfänger

Finanzkontrolle. Ebene. Auswahlverfahren. Ziel. Risikopotentialanalyse. Verwaltungsu.Kontrollsysteme 438/ 01. Zuwendungsempfänger Systemkontrolle Richtlinieninhaber Bewilligungsstelle Ebene Vor-Ort-Kontrolle Zuwendungsempfänger Prüfung der Systeme zu 100 % Auswahlverfahren mind. 5 % der gesamten zuschußfähigen Ausgaben aus dem Auszahlungsantrag

Mehr

Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms

Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Mitgliedstaat: ÖSTERREICH Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG Fortschreibung des einzelstaatlichen Programms Gemäß

Mehr

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 Rückantwortschreiben Zu senden an: ---------------------------------------------------------- Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 D-81379 München Absender: Antragsteller/

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Energiesparmaßnahmen De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der

Mehr

Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) Entwicklung von Stadt und Umland durch Kooperation und fondsübergreifende Förderung in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg Seite 2 Impressum:

Mehr

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60 1.1 Rechtliche Grundlagen für die Abwasserreinigungsanlagen 1.1.1 Wasserrechtliche Bewilligung Jede regionale und kommunale Abwasserreinigungsanlage in Vorarlberg wird auf Basis einer wasserrechtlichen

Mehr

Ressourcenschutz in Hessen Auf dem Weg zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Förderungsmöglichkeiten aus der Abwasserabgabe und EU-Mitteln (EFRE)

Ressourcenschutz in Hessen Auf dem Weg zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Förderungsmöglichkeiten aus der Abwasserabgabe und EU-Mitteln (EFRE) Ressourcenschutz in Hessen Auf dem Weg zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm Förderungsmöglichkeiten aus der Abwasserabgabe und EU-Mitteln (EFRE) Andreas Gräfe Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Mehr

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016

Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016 Unterstützung der Aufgabenträger bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserbeseitigung: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/2016 Entwicklung der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat

Mehr

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Struktur der ELER-Förderung im Saarland Struktur der ELER-Förderung im Saarland Zahlstelle ELER/EGFL Leiterin Verena Voigt Beteiligte Stellen nach EU-Struktur Art.65 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Einrichtung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems:

Mehr

Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht Carsten Schmager

Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht Carsten Schmager Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht 2011 Carsten Schmager Gliederung 1. 91/271/EWG - Ziele und Zeitvorgaben 2. Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht 2011

Mehr

PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung

PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung Antragsnummer... PRÜFLISTE Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung Projekttitel: Lead Partner: Prioritätsachse: Name der bewertenden Person, Abschlussdatum der Bewertungsetappe 1 Die formale Bewertung

Mehr

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 An das Regierungspräsidium Antragsteller-Name: Aktenzeichen: 24-8252.99 (Streuobst) Eingangsdatum: BNRZD: vom Sachbearbeiter

Mehr

Das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: .. 2a. Kanaianschlußpflicht der Gemeinden

Das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: .. 2a. Kanaianschlußpflicht der Gemeinden 17-4 61 Gesetz vom wird, mit dem das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989 geändert Der Landtag hat beschlossen: Das Bgld. Kanaianschlußgesetz 1989, LGBI.Nr. 27/1990, wird wie folgt geändert: Nach 2 wird folgender

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Mehr

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben Stand und Perspektiven der dezentralen Abwasserbeseitigung Carsten Schmager Gliederung 1. 91/271/EWG - Was wurde erreicht e -welche e Aufgaben

Mehr

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg (Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bernd Haller Regierungspräsidium Karlsruhe Inhalt

Mehr

Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU (2010-2015)

Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU (2010-2015) www.ilb.de / Wirtschaft / Zuschüsse / Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU (2010-2015) Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die

Mehr

des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3720 19. 03. 2018 Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorhaben

Mehr

Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften

Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER in Brandenburg und Berlin und GAK Stand: Dezember 2012 1. VORBEMERKUNGEN...

Mehr

Al SACHSEN-ANHALT. 1. Angaben des Antragstellers/der Antragssteller

Al SACHSEN-ANHALT. 1. Angaben des Antragstellers/der Antragssteller Al SACHSEN-ANHALT EUROPAISCHE UNION E L R Europäischer Landwirtschaftsfonds für Anlage De-minimis-Erklärung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie

Mehr

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung

Mehr

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette. Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und

Mehr

Selbstüberwachungsbericht gem. 9 SüwV-kom. Berichtsjahr:...

Selbstüberwachungsbericht gem. 9 SüwV-kom. Berichtsjahr:... Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 21 vom 30. Juni 2004 331 Anlage 4 Selbstüberwachungsbericht gem. 9 SüwV-kom Berichtsjahr:... 1. Allgemeine Angaben Name der Abwasser- Behandlungsanlage:

Mehr

- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes

- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes - 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013 1. Geltungsbereich des planes Dieser plan gilt für die Trinkwasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen einschließlich deren Befüllungsanlagen von

Mehr

1 Gewährung von Kleinbeihilfen

1 Gewährung von Kleinbeihilfen Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9-07-2003 C(2003)1999fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/E/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Pilotprojekt des AZV Leisnig - gefördert durch den Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Partner

Mehr

Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen

Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen 3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung am 25. /26. Mai 2011 in Dortmund

Mehr

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Burg, Der Bürgermeister, SG Wirtschaftsförderung, Tourismus, Vergaben,

Mehr

Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Informationen zur Landesförderrichtlinie von: Jürgen Sons Gliederung Fördergegenstände Beispiele Ziele der Landesförderrichtlinie

Mehr

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10 Flussgebietseinheit Eider Anlage10 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland Schleswig-Holstein

Mehr

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen Handbuch Ziffer II-3.12 Stand: Februar 2009 Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Mehr

VEWA. Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise. Information

VEWA. Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise. Information VEWA Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise Information Mai 2006 Die Studie wurde von der Metropolitan Consulting Group GmbH erstellt. Metropolitan Consulting Group, Viktoria-Luise-Platz 7,

Mehr

I. Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung. II. Wasserversorgungsbilanz Oberbayern

I. Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung. II. Wasserversorgungsbilanz Oberbayern Projekt I. Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung II. Wasserversorgungsbilanz Oberbayern Herbst-Tagung der ARGE Oberbayern am 27.10.2011 Dr.-Ing. I. Durth-Sachs, Referentin, Sachgebiet

Mehr

Förderstrategie Siedlungswasserwirtschaft ab 2016 Landeskonferenz September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster

Förderstrategie Siedlungswasserwirtschaft ab 2016 Landeskonferenz September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Landeskonferenz 2015 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Gliederung 1. Wie ist der aktuelle Stand? 2. Ist ein Übergang geplant? 3. Was ist die Förderstrategie?

Mehr

432. Regelung über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen

432. Regelung über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen Gewährung von Gehaltsvorschüssen 432 432. Regelung über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen Erlass des Oberkirchenrats vom 3. April 2009 (Abl. 63 S. 359) Die Regelungen über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen

Mehr

Überwachungsbericht. ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr GE Anhang 1, 4. BImSchV

Überwachungsbericht. ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr GE Anhang 1, 4. BImSchV Überwachungsbericht ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr. 4.1.15 GE Anhang 1, 4. BImSchV 12.07.2016 Überwachungsbericht Seite 1 Überwachungsbericht nach einer

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion Anlage 3g Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion (Antragsteller/in Ort, Datum Auskunft erteilt: 1. Über die LAG AktivRegion Tel.-Nr.: E-Mail:

Mehr

Das Benchmarking - Projekt. im Land Brandenburg. Günter Froböse

Das Benchmarking - Projekt. im Land Brandenburg. Günter Froböse Das Benchmarking - Projekt Wasser und Abwasser im Land Brandenburg - Bemerkungen aus der Sicht des MUGV - Günter Froböse Ausgangssituation ti im Land Brandenburg bei Aufgabenerfüllung Wasserversorgung

Mehr

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Seite 1 von 7 Teil 2 Investitionszulagengesetz 20 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 7 6 Höhe der Investitionszulage (1) Die Investitionszulage beträgt vorbehaltlich

Mehr

Anleitung für staatliche Vorhaben

Anleitung für staatliche Vorhaben Handbuch Ziffer II-2.4 Stand: Februar 2014 Anleitung für staatliche Vorhaben EFRE-Projekte können als Zuwendungen im Sinne des 23 Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) oder als staatliche Vorhaben durchgeführt

Mehr

6 ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE

6 ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE 6 ZUSAMMENFASSUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE 6.1 Grundlagen Im Rahmen der Umsetzung der WRRL ist u.a. eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen gemäß Artikel 5 und 9 in Verbindung mit Anhang III

Mehr

Ebene Jahr HH-Stelle EU HH-Stelle Bund HH-Stelle Land Unterkonto HAMISSA EU

Ebene Jahr HH-Stelle EU HH-Stelle Bund HH-Stelle Land Unterkonto HAMISSA EU Bericht 7: Anlagen zur Ergänzung zur Programmplanung (EzP) Referenznummer der Kommission für das OP: Finanzplan: OP ESF Sachsen-Anhalt 27-213 (V1.9) 27DE51PO5 Gültig ab: 1.6.212 Aktion: 52.23.. ESF Garantie-

Mehr

Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie

Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie Wesentliche ökonomische Fragestellungen 1. Wie viel kosten die Maßnahmen (Kapital-

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:

Mehr

Querschnittsziel Nachhaltigkeit im EFRE-OP Brandenburg

Querschnittsziel Nachhaltigkeit im EFRE-OP Brandenburg Querschnittsziel Nachhaltigkeit im EFRE-OP Brandenburg Reiner Kneifel-Haverkamp, Koordinierungsstelle EU-Förderung Berlin 22.3.2011 0 Grundlagen EU-VERORDNUNG (EG) Nr. 1083/2006 Artikel 3, Ziele: Die Fördertätigkeit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/850 2. Wahlperiode 04.10.95 UNTERRICHTUNG durch die Landesregierung Bericht über den Plan der Verwendungen der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Änderungssatzung. Artikel 1. Der 3 wird wie folgt geändert: 3 Gebührenmaßstab

Änderungssatzung. Artikel 1. Der 3 wird wie folgt geändert: 3 Gebührenmaßstab Änderungssatzung Der Landkreis Görlitz erlässt auf der Grundlage 5 Sächsisches Kreisgebietsneuordnungsgesetz (SächsKrGebNG) die Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung des Landkreises Löbau-Zittau (AbfGS)

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms

Mehr

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.1 Schaden) Bewilligungsbehörde: Posteingangsstempel: Thüringer

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Überwachungsbericht. Überwachungsbericht Seite 1

Überwachungsbericht. Überwachungsbericht Seite 1 Überwachungsbericht Betreiber: Standort: Anlagenbezeichnung: Ball Packaging Europe GmbH Am Knühl 10, 39326 Hermsdorf Anlage zur Lackierung von Getränkedosen & Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen

Mehr

Information und Kommunikation

Information und Kommunikation Information und Kommunikation 1 1. Vorgaben aus den EU Verordnungen für Mitgliedsstaaten bzw. Verwaltungsbehörden EU VO 1303/2013, Art. 115-117 und Anhang XII: Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie

Mehr

Fassung vom

Fassung vom Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015

Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Landeskonferenz Abwasser 2015 Inhalt Einleitung Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Sachsen Erreichter Stand der Technik und Prognose 2015 Datenerfassung

Mehr

ELER nutzen. h Die Bezeichnung des Ministeriums im Wandel der Zeit Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

ELER nutzen. h Die Bezeichnung des Ministeriums im Wandel der Zeit Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Synergien zwischen EFRE und ELER nutzen Überlegungen aus Baden-Württemberg Dr. Georg Ris, Ministerium i i für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz h Die Bezeichnung des Ministeriums im Wandel der Zeit

Mehr

RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen

RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen RZWas-Härtefallförderung bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen Thomas Schranner Bayerisches Staatsministerium für München Themen Bilanz der bisherigen RZWas-Förderung Anlass und Hintergrund

Mehr

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale

Mehr

Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION

Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION 2014-2020 1 Auswahlkriterien der Projekte des Programms INTERREG V A Großregion Die Entscheidung, einem Projekt eine

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,

Mehr

Aktion: 25.03.0. Transnationale Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Integration besonderer Zielgruppen - Private

Aktion: 25.03.0. Transnationale Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Integration besonderer Zielgruppen - Private Bericht 7: Anlagen zur Ergänzung zur Programmplanung (EzP) Referenznummer der Kommission für das OP: Finanzplan: OP ESF Sachsen-Anhalt 27-213 (V3.3) 27DE51PO5 Gültig ab: 15.9.214 Aktion: Transnationale

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der

Mehr