Aktion Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds):

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1 Fonds: EFRE Aktion Klimaschutz / Regenerative Energien (Darlehnfonds): Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelungen auf die sich der bezieht - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien (Darlehen De-minimis) RdErl. des MLU vom - Besondere Bestimmungen und ergänzende Regelungen zu den o. g. Richtlinien vom... - Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale zur Übertragung von Förderaufgaben im Rahmen des Klimafonds des Landes Sachsen- Anhalt vom.. - Unternehmensplan vom.. - Finanzierungsvereinbarung zum Klimafonds des Landes Sachsen-Anhalt vom.. 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MLU Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Referat 38 Umweltallianz, Forschung, Umweltprogramme 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung a) keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: X keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEUV Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): b) Notifizierung erforderlich, liegt vor Notifizierungsnummer SG+N oder EPLR+Nr: Genehmigungszeitraum bis: (V1.9) (Datum der Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 1/5

2 Regelung ist zur Genehmigung angemeldet (notifiziert). Regelung ist noch nicht zur Genehmigung angemeldet. Bei dem Fonds handelt es sich nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107, Abs. 1 AEUV. Die einzelnen - aus dem Fonds zu finanzierenden - Darlehen werden als De-minimis- Beihilfen gewährt. 4. Beschreibung der Aktion Die Aktion wird im Rahmen des Artikels 44 der VO (EG) Nr. 1083/2006 umgesetzt. Innerhalb der IB wird der Klimafonds des Landes Sachsen-Anhalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit errichtet. Die IB verwaltet den Fonds treuhänderisch für das Land. Der Fonds wird revolvierend ausgestaltet, so dass mittelfristig ein Fördervermögen zur Finanzierung von Darlehen der IB für Maßnahmen des Klimaschutzes und erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt aufgebaut wird. Aus Mitteln des Fonds werden überwiegend kleine und mittlere Unternehmen finanziert, überwiegend bezieht sich sowohl auf die Höhe des Investitionsvolumens wie auch auf die Anzahl der geförderten Vorhaben. Auf der Ebene der Projektförderung: Gefördert werden Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Emissionsminderung von Klimaschadgasen, wie bspw.: Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder in neue innovative Produkte und Verfahren zur Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen Anschaffung neuer und /oder Umrüstung vorhandener Fahrzeuge zur Senkung von Treibhausgasemissionen und sonstigen Schadstoffen Verbesserung der Infrastruktur für umweltfreundliche Kraftstoffe Erkundungsbohrungen zur Nutzung von Tiefengeothermie Projekte der Tiefengeothermie ab 400 m zur Erzeugung von Wärme oder zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme inclusive dem Anschluss an Wärmeverteilnetze einschließlich ihrer Errichtung oder dem Ausbau Investitionen im Bereich dezentraler Biomasse-Vergasungstechnologien Investitionen zur Herstellung von Biokraft- und chem. Grundstoffen auf der Basis von Biomasse (Bioraffineriesysteme) Ausbau der biogenen Wärmenutzung durch investive Förderung der Errichtung von Nahwärmenetzen Investitionen zur Biogasaufbereitung und -einspeisung innovativer Vorhaben mit hohem Emissionsminderungspotenzial (> 20% zum Referenzverfahren) (V1.9) (Datum der Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 2/5

3 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse / Ex-ante-Bewertung Mit einer Darlehensförderung im Rahmen des geplanten revolvierenden Landesfonds soll insbesondere die Anwendung neuer Technologien unterstützt werden; u. a. für die Erdwärmenutzung, die Nutzung von Biomasse, Vorhaben zur Verbesserung der Luftqualität zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinie und des Klimaschutzes. Ergebnisse sollen u. a. Energieeinsparungen, Effizienzverbesserungen, Energieträgersubstitution durch erneuerbare Energien sein. Auf Grund ihrer personellen Voraussetzungen sind kleine und mittlere Unternehmen am wenigsten in der Lage sich dieser Thematik zu widmen, die Chancen zu erkennen sowie diese wirtschaftlich zu nutzen, weshalb die Förderung insbes. auf KMU abzielt. Durch die Aktion werden zukunftsfähige Investitionen angeschoben, neue Arbeitsplätze in Sachsen- Anhalt geschaffen, Versorgungssicherheit mit Energie verbessert und Beiträge zum Klimaschutz geleistet. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl Der Fonds wird durch das Land innerhalb der IB errichtet. Er stellt die ausgewählte Maßnahme im Hinblick auf die Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz / Regenerative Energien Erneuerbare Energien dar. Förderkriterien für die Projektauswahl auf der Ebene Fondsverwalter Darlehensnehmer sind in den Vergabegrundsätzen geregelt und entsprechen den Förderfähigkeitskriterien des Operationellen Programms. Projektebene: Innerhalb dieses Förderrahmens sollen bei der Projektauswahl mit den aus dem Fonds finanzierten Darlehen, Finanzierungshemmnisse insbesondere von KMU beseitigt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung von bestehenden Unternehmen zu fördern oder eine Existenzgründung zu ermöglichen. Darlehensanträge von KMU werden deshalb überwiegend, d.h. mehr als 50 % der Fälle und mehr als 50 % des gesamten Projektvolumens vorrangig bedient. Ist das KMU-Kriterium erfüllt, gilt das Windhundprinzip. 7. Kategorien von Endempfängern Land: Nein Kommunen: * IB auf Ebene des Fonds; nein sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte: Ja*, ** Private: nein ** auf Ebene der Darlehensnehmer werden sonstige öffentliche Körperschaften einschließlich Gleichgestellte wie Unternehmen behandelt, *** auf Ebene der Darlehensempfänger KMU: Ja*** (V1.9) (Datum der Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 3/5

4 Die Anzahl der Vorhaben, bei denen KMU Zuwendungsempfänger des Fonds sind und die Höhe des hiervon betroffenen Investitionsvolumens beträgt mindestens 51 %. Dieses wird im Einzelfall überprüft. Eine entsprechende Projektliste wird vorgehalten. 8. Antragannehmende Stelle auf Fondsebene Behördenbezeichnung MLU Straße/Hausnummer Olvenstedter Straße 4 PLZ/Ort 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Magdeburg auf Fondsebene MLU Straße/Hausnummer Olvenstedter Straße 4 PLZ/Ort Magdeburg 10. Förderfähige Ausgaben Die Einzahlungen der EFRE-Mittel und der nationalen Kofinanzierung in den Fonds gelten als zuschussfähige Ausgaben. Am Ende des Interventionszeitraumes ist der Nachweis zu erbringen, dass der OP-Beitrag abzüglich der zuschussfähigen Verwaltungskosten einmal für Fondszwecke ausgereicht wurde. Die notwendigen Bedingungen der Finanzierung und der Zwecke der zu fördernden Projekte auf der Ebene der Projektförderung sind in der durch das Land erlassenen Richtlinien sowie den Besonderen Bestimmungen festgelegt. Es gelten ausschließlich nationale Bestimmungen für die Zuschussfähigkeit, sofern diese den allgemeinen Zielen der EU- Strukturfondspolitik (Art. 174 und 176 AEUV) entsprechen. Hinsichtlich der Höhe und der Bestandteile der zuschussfähigen Verwaltungskosten sind die Regelungen der Durchführungsverordnung (VO (EG) Nr. 1828/2006 einschließlich Änderungsverordnungen) maßgeblich. 11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 5 dem beigefügt. Es liegt eine rückzahlbare Unterstützung (Code 02, Anlage 5) vor. Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Gelöscht: Tabelle 2, (V1.9) (Datum der Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 4/5

5 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (finanzielle Ausstattung, Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung, Beträge) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem beigefügt. 15. Geltungsdauer Gültig ab Gültig bis Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde beachtet. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter Zweckbindungsfrist Es liegt auf der Ebene der Fondserrichtung keine Zweckbindungsfrist vor X eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren vor. Gelöscht: Siehe Anlage 4/4a (Codes nach Dimensionen lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU- Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem beigefügt (V1.9) (Datum der Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 5/5

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