EU-Strukturfonds ; Aktions-Bogen

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1 Fonds: ESF Aktions- Bogen Gelöscht: 1 Aktion FuE-Personalaustausch Gelöscht: Personalaustausch/Innovationsassistent Teilaktion Personalaustausch/Innovationsassistent 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht 1.1: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsassistenten und zur Förderung des Personalaustauschs im Land Sachsen-Anhalt (Innovationsassistentenförderung) 1.2: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsmanagern im Land Sachsen-Anhalt (Innovationsmanagerförderung) 1.3: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsassistenten im Land Sachsen-Anhalt (Innovationsassistentenförderung) 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MW Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Referat 22II Innovationsförderung 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung Zu 1.1: Notifizierung erforderlich, x liegt vor Notifizierungsnummer N 274/2007 Genehmigungszeitraum bis Zu 1.2 und 1.3: keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEU- Vertrag x Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): Gelöscht: rtschaft Gelöscht: Arbeit Gelöscht: 5 Gelöscht: Forschung und Entwicklung Gelöscht: EG Gültig ab: Systemprüfung (Datum d. Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 1 von 5

2 4. Beschreibung der Aktion Ziel der Förderung von Innovationsassistenten bzw. -managern ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU der gewerblichen Wirtschaft durch die Übernahme von Absolventen einer Hochschule. Durch die Förderung soll der Wissenstransfer von Hochschulen in Unternehmen und damit die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen verstärkt und beschleunigt werden. Das Programm unterstützt die Schaffung von langfristigen und hochwertigen Beschäftigungsverhältnissen in Sachsen-Anhalt. Der Innovationsassistent bzw. - manager soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen, die den Innovationsprozess in technologischer sowie in betriebswirtschaftlicher Hinsicht fördern. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Aktion gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Das Land Sachsen-Anhalt leidet immer noch unter der hohen Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften in andere Regionen Deutschlands. Oft sind KMU, insbesondere junge Unternehmen und Existenzgründer nicht in der Lage, wettbewerbsfähige Löhne für hochqualifiziertes Personal zu zahlen. Infolgedessen haben die Unternehmen auch Probleme, gut ausgebildete Absolventen anzuwerben. Durch die Förderung soll ein Anreiz zur Einstellung von Personal geschaffen werden, indem das dabei auftretende oftmals überdurchschnittlich hohe wirtschaftliche Risiko, insbesondere bei der Erbringung ingenieurwissenschaftlicher Leistungen, gemindert wird. Häufig ist diese Art der Förderung eine entscheidende Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die FuE- Arbeit. Mit der Förderung von Innovationsmanagern bzw. Innovationsassistenten soll die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch die Übernahme hochqualifizierten Personals aus Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Damit werden die KMU beim Auf- und Ausbau von personellen Innovationskompetenzen unterstützt. Der Zuschuss zu den Mitarbeitergehältern soll den Unternehmen dabei helfen, den Mangel an qualifiziertem Personal besonders in innovations- und technologieorientierten Branchen zu überwinden. Die Maßnahme unterstützt den Erhalt und den Zuwachs an Beschäftigung. Durch die Generierung neuer Produkte und Verfahren wird sowohl die Beschäftigung als auch die Qualifizierung in den Unternehmen gefördert. In zweiter Linie soll die Maßnahme verhindern, dass gut ausgebildete Hochschulabsolventen das Land verlassen und damit den Unternehmen in Zukunft für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren fehlen. Gefördert wird die Beschäftigung von Absolventen einer Hochschule (Fachhochschule oder wissenschaftliche Hochschule) in KMU als Innovationsassistenten/- manager, die einen Studiengang im ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaft- Gelöscht: Durch die Einstellung eines Innovationsmanagers wird für das KMU ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Innovationskraft, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Marktchancen des Unternehmens erwartet. Gelöscht: G Gelöscht: erstmalig beschäftigter Mitarbeiter (Innovationsmanager) Gültig ab: Systemprüfung (Datum d. Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 2 von 5

3 lichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich abgeschlossen haben. Innovationsassistenten /-manager bearbeiten Projekte und erfüllen Aufgaben mit anspruchsvollen, wissenschaftlichen Inhalten mit der Option, diese bei einer späteren Festeinstellung weiter zu verfolgen. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl Bei der Projektauswahl wird das Windhundverfahren angewendet. Dabei ist der Eingang der Anträge entscheidend, d. h. Förderanträge werden in der Reihenfolge des Einganges und der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bearbeitet und bewilligt. Generell müssen die Förderanträge dabei die Förderfähigkeitskriterien der jeweils geltenden Richtlinie (Richtlinie Innovationsassistent/ Personalaustausch, Innovationsmanagerförderung bzw. Innovationsassistentenförderung) erfüllen. Die Projekte sind bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien weitgehend homogen und von der Qualität gleichwertig zu bewerten. Es erfolgt deshalb keine weiterführende selektive Wertung der vorliegenden Projekte, da sich gegenwärtig abzeichnet, dass das Budget dem Antragsvolumen entsprechen wird. Ablehnungen von Projekten erfolgen nur, wenn die Förderfähigkeitskriterien nicht erfüllt sind. Die Aufstellung einer Prioritätenliste ist nach Einschätzung des Richtlinieninhabers daher nicht problemadäquat. Sollte sich entgegen der aktuellen Einschätzung eine Budgetknappheit einstellen, werden ggf. weiterführende Projektauswahlkriterien entwickelt. Gelöscht: Gefördert werden die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen einer Hochschule (Fachhochschule oder wissenschaftliche Hochschule) in KMU als Innovationsmanager zur Bearbeitung von Projekten mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt mit dem Ziel einer späteren Festeinstellung. Gelöscht: richtlinie Gelöscht: richtlinie Gelöscht: des Landes Sachsen-Anhalt, die auf der Grundlage der De-minimis -VO basiert, 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Nein sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Nein private Ja KMU Ja 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Investitionsbank Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer Domplatz 12 PLZ/Ort Magdeburg 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung Investitionsbank Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer Domplatz 12 PLZ/Ort Magdeburg Gültig ab: Systemprüfung (Datum d. Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 3 von 5

4 10. Förderfähige Ausgaben Gefördert werden die Personalausgaben (Arbeitnehmer-Bruttogehalt und der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) für den Innovationsassistenten bzw. - manager. Die Fördergegenstände des EFRE VO 1080/2006 Art. 7 und des ESF VO 1081/2006 Art. 11 werden ausgeschlossen. Gelöscht: n 11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anhang 5 dem Aktionsbogen beigefügt. 11.1: Die Zuwendung kann für maximal 24 Monate bis zu 45 v. H der Personalausgaben (Arbeitnehmer-Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) und pro Förderfall im ersten Jahr bis zu Euro und im zweiten Jahr bis zu Euro betragen. Die Förderhöhe für den Personalaustausch beträgt bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben für einen Höchstzeitraum von drei Jahren je Unternehmen und ausgeliehener Person. Die nicht rückzahlbare Zuwendung kann im ersten Jahr bis zu Euro und im zweiten und dritten Jahr bis Euro betragen. 11.2: Die Zuwendung kann für maximal 24 Monate bis zu 50 v. H. der Personalausgaben (Arbeitnehmer-Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) und pro Förderfall je Vollzeitstelle maximal Euro pro Monat betragen. Gelöscht: 4a 11.3: Die Zuwendung kann für maximal 24 Monate bis zu 50 v. H. der Personalausgaben (Arbeitnehmer-Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) und pro Förderfall je Vollzeitstelle maximal Euro pro Monat betragen. Für Teilzeitstellen wird der Förderhöchstbetrag zeitanteilig bemessen. Gelöscht: Der nicht rückzahlbare Zuschuss für den Innovationsmanager kann Gelöscht: Es liegt eine nicht rückzahlbare Unterstützung (Code 01, Anlage 5) vor. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (finanzielle Ausstattung, Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung, Beträge) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) Gelöscht: siehe Anlage 1-2 (Haushaltstitel, Beträge, Beteiligungssätze) Gültig ab: Systemprüfung (Datum d. Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 4 von 5

5 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem Aktionsbogen beigefügt. Gelöscht: 1 Gelöscht: 4a 15. Geltungsdauer Gültig ab Gültig bis Gelöscht: Sachsen-Anhalt, Region Magdeburg/Dessau Gelöscht: Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen- Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. Gelöscht: Die Vorgaben zum Corporate design der EU- Strukturfonds Sachsen-Anhalt werden eingehalten, 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter Zweckbindungsfrist Es liegt X keine Zweckbindungsfrist vor eine Zweckbindungsfrist bis zum Freitext, ggf. Datum vor. Gelöscht: Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 18128/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem Aktionsbogen beigefügt. Gültig ab: Systemprüfung (Datum d. Inkraftsetzung durch die EU-VB) Seite 5 von 5

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