LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode UNTERRICHTUNG durch die Landesregierung Bericht über den Plan der Verwendungen der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, einschließlich der Richtlinien und des Bewilligungsstandes Zugeleitet mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 28. September 1995 gemäß Beschluß des Landtages vom (Drucksache 2/513); federführend ist das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt

2 Drucksache 2/850 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Anlagen: - Richtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91 a GG "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 11. Juli 1991, Amtsblatt M-V Seite Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 13. Februar 1992, Amtsblatt M-V Seite Verwaltungsaufwand - Vollzug des Abwasserabgabengesetzes - Erlaß vom 27. Juni Verwaltungsaufwand Vollzug Wasserentnahmeentgelt - 16 bis 18 Landeswassergesetz M-V - Erlaß vom 28. November

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Drucksache 2/850 Der Berichtsauftrag wurde vor dem Hintergrund der Diskussion über die Verwendung der Mittel aus der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt formuliert. Diese Mittel werden wie folgt verwendet: 1. Abwasserabgabe (Kapitel 1302 Titelgruppe 61) Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe ist gemäß 12 Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AbwAG M-V) und 13 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vorrangig für folgende Zwecke einzusetzen: - regionale Schwerpunkte der Sanierung der Gewässer, - den Bau von Modellanlagen zur Behandlung von Abwasser im Sinne des 2 Abs. 3 AbwAG, - den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen, - den Bau von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers, - den Bau von Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern sowie von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen, - den Bau von Anlagen zur Beseitigung des Klärschlamms, - Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässergüte wie Niedrigwasseraufhöhung oder Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhaltung, - Forschung und Entwicklung von Anlagen oder Verfahren zur Verbesserung der Gewässergüte, - Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen und andere Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte, - Erstattung des Verwaltungsaufwandes Innerhalb des vorgenannten Rahmens wird das Aufkommen aus der Abwasserabgabe im Jahr 1995 für folgenden Maßnahmen und Projekte eingesetzt: - Seenprojekt Mecklenburg-Vorpommern (Zweckbindung: regionale Schwerpunkte der Sanierung der Gewässer) Die Seen > 10,0 ha sollen vermessen, untersucht und beschrieben werden. Das Programm dient der Gewinnung vergleichbarer Übersichten über die Morphologie des Einzugsgebietes der Seen, über Hydrographie, Biologie und Chemismus der Seen. Die Ergebnisse sind Grundlage für Entscheidungen über Art und Umfang von Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte. Die Dauer des Programms ist zunächst auf drei Jahre festgelegt. - Sanierung der Deponie Waldeshöhe (Zweckbindung: regionale Schwerpunkte der Sanierung der Gewässer) Die Aufwendungen für die Sanierung der Deponie erfolgen im Rahmen einer Ersatzvornahme und sollen zurückfließen. - Förderung des Baus von Abwasseranlagen (Zweckbindung: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen) - Erstattung des Verwaltungsaufwandes gemäß Erlaß vom 27. Juni 1995 (VIII 600z ) (Zweckbindung: Erstattung des Verwaltungsaufwandes)

4 Drucksache 2/850 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Tabellarische Übersicht zur Verwendung des Aufkommens aus der Abwasserabgabe (Kapitel 1302 Titelgruppe 61) Isteinnahmen 1995 = Haushaltssoll DM Haushaltsreste DM Gesamtsoll DM Festlegungen - Seenprojekt Mecklenburg-Vorpommern DM - Sanierung der Deponie Waldeshöhe DM Bewilligungen an Kommunen zur Förderung des Baus von Abwasseranlagen DM Erstattung des Verwaltungsaufwandes (Titel ) Bereitstellung von Hard- und Software abhängig vom Ergebnis der Ausschreibung DM Summe DM noch verfügbares Volumen DM Es ist geboten, aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe eine Rücklage zu bilden, da nach 10 der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes unter bestimmten Voraussetzungen, z.b. getätigten Investitionen in den 3 vorangegangenen Jahren, Verrechnungen mit der zu leistenden Abgabe vorgenommen werden. Wurde die Abgabe bereits entrichtet, besteht ein Rückzahlungsanspruch. Der zu erwartende Erstattungsumfang kann gegenwärtig nicht exakt geschätzt werden. 2. Wasserentnahmeentgelt (Kapitel 1302 Titelgruppe 62) Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt ist gemäß 18 Abs. 4 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) mit folgender Zweckbindung einzusetzen: - Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, - Entschädigungen und Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen in Wasserschutzgebieten gemäß 19 Abs. 3 und 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sofern das Land die Entschädigung bzw. den Ausgleich leistet, - Gewährung von Zuschüssen für die Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen in Wasserschutzgebieten infolge von Altlasten, deren Verursacher nicht feststeht oder vorläufig weder zur Beseitigung der Altlast noch zur Finanzierung ihrer Beseitigung herangezogen werden kann, - Erstattung des Verwaltungsaufwandes. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Drucksache 2/850 Unter Beachtung des vorgenannten Rahmens werden folgende Maßnahmen und Projekte aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts finanziert: - Finanzierung der Sanierung des Altstandortes Holzimprägnierplatz (Osmose) Graal-Müritz (Trinkwasserschutzgebiet II). (Zweckbindung: Gewährung von Zuschüssen für die Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen in Wasserschutzgebieten infolge von Altlasten, deren Verursacher nicht feststeht oder vorläufig weder zur Beseitigung der Altlast noch zur Finanzierung ihrer Beseitigung herangezogen werden kann) Die Aufwendung für die Sanierung des Standortes erfolgen im Rahmen einer Ersatzvornahme und sollen zurückfließen. - Grundlagenermittlungen und Untersuchungsprojekte im Zuge von Sanierungsmaßnahmen (Seen, Fließgewässer, Grundwasserschutz), die unter Federführung der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur durch die Universität Rostock und Fachfirmen aus Mecklenburg- Vorpommern durchgeführt werden. (Zweckbindung: Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte dienen). - Übernahme von Teilkosten für die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wasserschutzgebieten durch die Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig- Holstein (LMS) in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium (Zweckbindung: Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte dienen). Landwirtschaftsbetriebe, deren Betriebsflächen bzw. Teile davon in Wasserschutzgebieten liegen, wird u.a. eine betriebsspezifische Spezialberatung zur wasserschutzgerechten Landbewirtschaftung in den Wasserschutzgebieten durch die LMS angeboten. - Erstattung des Verwaltungsaufwandes gemäß Erlaß vom (VIII-300z/ a ) (Zweckbindung: Erstattung des Verwaltungsaufwandes) Tabellarische Übersicht zur Verwendung des Aufkommens des Wasserentnahmeentgelts (Kapitel 1302 Titelgruppe 62) Isteinnahmen 1995 = Haushaltssoll DM Haushaltsreste DM Gesamtsoll DM Sanierung Holzimprägnierplatz Graal-Müritz DM Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte - Grundlagenermittlungen und Untersuchungsprojekte DM Beratung landwirtschaftlicher Betriebe DM Erstattung des Verwaltungsaufwandes (Titel ) DM Summe DM noch verfügbares Volumen DM

6 Drucksache 2/850 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Es ist geboten, eine Rücklage aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes zu bilden, da die Gültigkeit der Rechtsgrundlage für die Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes ( 16 Abs. 3 LWaG) Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Streitverfahren ist. Falls das Wasserentnahmeentgelt bereits entrichtet wurde, bestehen im Fall des endgültigen gerichtlichen Unterliegens Rückerstattungsansprüche, deren Höhe gegenwärtig nicht beziffert werden kann. 3. Richtlinien Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der Richtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91 a GG "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom , Amtsblatt M-V 1991 Seite 743, und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom , Amtsblatt M-V 1992 Seite 296. Eine Richtlinie des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die die beiden vorgenannten Richtlinien ersetzen und auch die Grundlage für die Bewilligung der Mittel aus der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt werden soll, ist hausintern abgestimmt und geht nunmehr in die Ressortabstimmung. Nach erfolgter Abstimmung wird diese Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht werden. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 2. Wahlperiode Drucksache 2/850 Anlagen

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