Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0804 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung d. Agrarstruktur
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- Franka Vogel
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1 Ausgaben Neben den Zuweisungen und Zuschüssen aus Kap dürfen auch Zuwendungen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gewährt werden. Im Rahmen der veranschlagten Gesamtausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe in Kap und Kap Tit.Gr. 83 bis 85 sind bei den Modulationsmitteln Ausgaben in Höhe von fünf Vierteln, bei den übrigen Maßnahmen Ausgaben in Höhe von fünf Dritteln der tatsächlichen Einnahmen bei Tit bzw zulässig. Während des Haushaltsjahres können die Mittel bis zu zwei Monate vor Eingang der Erstattungsleistung des Bundes in Anspruch genommen werden, wenn die bindende Zusage des Bundes über die Höhe der zur Verfügung stehenden Bundesmittel vorliegt. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) W 521 Zuschüsse an private Unternehmen zur Verbilligung 5.240,0 a) 0,0 von Darlehen für einzelbetriebliche Investitionen 193,9 b) ,4 c) N 521 Förderung der markt- und standortangepassten Land- 0,0 a) ,0 bewirtschaftung 0,0 b) Erläuterung: Veranschlagt sind Beihilfen an land- und forstwirtschaftliche Unternehmer für folgende Maßnahmen: a) Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen b) Extensive Grünlandnutzung c) Ökologische Anbauverfahren d) Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren Vgl. Tit und Kap Tit Die Maßnahmen werden von der EU kofinanziert N 521 Maßnahmen im Rahmen der Modulation 0,0 a) 2.000,0 0,0 b) Erläuterung: Das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) sieht die Kürzung von Direktzahlungen an Landwirte in Höhe von 2 v.h. je Antragsteller vor. Die Modulationsmittel sollen den Landwirten vor allem für Maßnahmen im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (vgl. Tit ) wieder zur Verfügung gestellt werden. Der Bund finanziert die Maßnahmen mit 80 v.h. (vgl. Tit ) W 521 Umstellungshilfen an landwirtschaftliche 0,0 a) 0,0 Unternehmer 31,9 b) 49,7 c) 65
2 Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmer in ,0 a) ,0 Berggebieten und bestimmten anderen benach ,0 b) teiligten Gebieten (Ausgleichszulage) ,2 c) Erläuterung: Zum Ausgleich der ständigen natürlichen Nachteile in Berggebieten und bestimmten anderen benachteiligten Gebieten können landwirtschaftliche Unternehmer eine Zulage erhalten. Vgl. Tit und Kap Tit Die EU kofinanziert die Maßnahme mit 13,410 Mio. EUR (vgl. Kap Tit.Gr. 96) Zuschüsse zur Förderung der Leistungsprüfungen 3.200,0 a) 3.000,0 in der Tierzucht 3.200,0 b) Verpflichtungsermächtigung 3.000,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 Erläuterung: Gemäß 4 Abs. 2 TierZG vom 22. März 1994 (BGBI. I S. 601) werden Leistungsprüfungen von der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle durchgeführt. Das Ministerium hat den Landesverband Baden- Württemberg für die Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V., Stuttgart, mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragt. Auf Grund von 13 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) werden dem Landesverband Zuschüsse zu den als notwendig anerkannten Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) gewährt. Vgl. Tit Zuschüsse zur Förderung von Kontrollringen 560,0 a) 600,0 im Bereich der Schweine- und Rindermast 568,0 b) Verpflichtungsermächtigung 600,0 Haushaltsjahr bis zu 600,0 Erläuterung: Auf Grund von 13 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) werden dem Landesverband Baden- Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V. Stuttgart Zuschüsse zu den als notwendig anerkannten Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) für die Schweine- und Rindermastkontrolle gewährt. Vgl. Tit Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) ,0 Ausgaben für Investitionen Zuschüsse zur Förderung des forstwirt ,0 a) 1.000,0 schaftlichen Wirtschaftswege- und Brückenbaus 4.066,9 b) 2.645,3 c) Erläuterung: Zuschüsse zum Neu- und Ausbau von forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr. 72. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 1.000,0 a) 1.000,0 66
3 Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Sachaufwand 0,0 a) 0,0 97,4 b) 18,1 c) Erläuterung: Leertitel für evtl. Vergütungen für Zweckforschungen, Untersuchungen, Erhebungen und Vorplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, soweit sie nicht Verfahrenskosten nach 104 des Flurbereinigungsgesetzes sind Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen 50,0 a) 100,0 Landtausches 110,8 b) 40,9 c) Erläuterung: Erstattung von beim Landtausch entstehenden Kosten sowie Zuschüsse zu den Helfervergütungen und zu den Kosten von Folgemaßnahmen Zuschüsse zur Förderung der Flurneuordnung und ,0 a) ,0 Landentwicklung ,8 b) ,9 c) Verpflichtungsermächtigung ,0 Haushaltsjahr bis zu 6.200,0 Haushaltsjahr bis zu 6.200,0 Haushaltsjahr bis zu 6.200,0 Haushaltsjahr bis zu 4.700,0 Haushaltsjahr bis zu 7.900,0 Erläuterung: Ende 2002 waren 453 Verfahren mit rd ha in Ausführung. Vgl. Tit Die EU kofinanziert die Maßnahmen mit 1,790 Mio. EUR (Vgl. Kap Tit.Gr. 96). Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der Tit bis Haushaltsplan bis zus Summe Titelgruppe ,0 a) ,0 67
4 74 Förderung von baulichen und sonstigen Maßnahmen im einzelbetrieblichen Bereich Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse und Zinszuschüsse im Rahmen des einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Vgl. Tit Die EU kofinanziert die Maßnahmen mit 12,310 Mio. EUR (vgl. Kap Tit.Gr. 96) Zuweisungen zur Gewährung kapitalisierter ,0 a) ,0 Zinszuschüsse ,6 b) ,8 c) Die Landeskreditbank wird für den erwarteten Zinsaufwand im Voraus abgefunden. Erläuterung: Für Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen sollen Kredite durch Zinszuschüsse verbilligt werden Darlehen zur Durchführung von baulichen Maßnahmen 0,0 a) 0,0 70,0 b) 31,7 c) Erläuterung: Leertitel zur Abwicklung Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen ,0 a) 9.000, ,3 b) 3.705,1 c) Verpflichtungsermächtigung ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 Haushaltsjahr bis zu 7.000,0 Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Zuschüsse für Baumaßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen und Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der Tit und Haushaltsplan bis zus Summe Titelgruppe ,0 a) ,0 68
5 79 Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen Erläuterung: Zuschüsse für bestimmte land- und fischwirtschaftliche Erzeugnisse an Unternehmen des Handels und an anerkannte Erzeugerorganisationen. Vgl. Tit Die EU kofinanziert die Maßnahmen mit 5,180 Mio. EUR (vgl. Kap Tit.Gr. 96). Gefördert werden: a) Neu- und Ausbau von Kapazitäten und innerbetriebliche Rationalisierung b) Investitionen und Gründungskosten nach dem Marktstrukturgesetz vom 16. Mai 1969 (BGBl. I S. 423) in der Fassung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 439) c) Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch oder regional erzeugter Produkte. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan der Tit bis bis zus Zuschüsse für laufende Zwecke an private 250,0 a) 500,0 Unternehmen 500,2 b) Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 2.350,0 a) 3.500, ,0 b) 4.215,5 c) Verpflichtungsermächtigung 6.000,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 Haushaltsjahr bis zu 2.000,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000, Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.410,0 a) 0,0 0,7 b) Summe Titelgruppe ,0 a) 4.000,0 69
6 92 Förderung von waldbaulichen und sonstigen forstlichen Maßnahmen Erläuterung: Mit den veranschlagten Zuweisungen und Zuschüssen können insbesondere gefördert werden: a) Aufforstung von bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche b) Maßnahmen zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft c) Bestandespflege d) Bekämpfung neuartiger Waldschäden, insbesondere Wiederaufforstung und Kalkung e) Erstaufforstungsprämien an land- und forstwirtschaftliche Unternehmer. Vgl. Tit Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan der Tit bis bis zus Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.500,0 a) 1.700, ,1 b) Zuschüsse für laufende Zwecke an private 5.600,0 a) 1.000,0 Unternehmen 1.743,6 b) 1.484,5 c) Verpflichtungsermächtigung 8.000,0 Haushaltsjahr bis zu 6.000,0 Haushaltsjahr bis zu 2.000, Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 750,0 a) 4.400,0 Gemeindeverbände ,7 b) ,4 c) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 750,0 a) 1.900, ,1 b) 4.718,9 c) Summe Titelgruppe ,0 a) 9.000,0 70
7 93 Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Erläuterung: Zuweisungen und Zuschüsse zu den Kosten der Verwaltung und Beratung (Tit ) sowie für Erstinvestitionen (Tit ) gemäß 41 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2. Mai 1975 (BGBI. I S. 1037). Vgl. Tit Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 200,0 a) 0,0 0,0 b) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 300,0 a) 400,0 279,5 b) 228,4 c) Summe Titelgruppe ,0 a) 400,0 Gesamtausgaben ,0 a) ,0 Abschluss Kapitel 0804 Übrige Einnahmen ,0 a) ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) ,0 Ausgaben für Investitionen ,0 a) ,0 Gesamtausgaben ,0 a) ,0 Kapitel 0804 Zuschuss ,0 a) ,0 71
8 0805 Flurneuordnung und Landentwicklung Vorbemerkung: Veranschlagt sind: a) das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung (LFL), Kornwestheim. b) 19 Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung (ÄFL) und 3 Außenstellen. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren und tarifliche Entgelte 31,0 a) 23,5 24,6 b) 29,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Gebühren für die Fertigung von Plänen, Veränderungsnachweisen, Auszügen usw. sowie sonstige Gebühren insbesondere für abweisende Entscheidungen Vermischte Einnahmen 20,0 a) 11,0 12,0 b) 18,7 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 51,0 a) 34,5 Übrige Einnahmen Erstattungen von Verfahrenskosten nach Par.88 Nr.9 450,0 a) 410,0 FlurbG 378,5 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die Erstattungen von Verfahrenskosten gemäß 88 Nr. 9 FlurbG Erstattungen von Verwaltungsausgaben 613,1 a) 524,8 490,4 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die Erstattungen des Verbands der Teilnehmergemeinschaften für im Rahmen des Dienstleistungsüberlassungsvertrages an den Verband überlassener Bediensteter der Flurneuordnungsverwaltung; vgl. auch Haushaltsvermerk bei Tit Stellenpläne. Zwischensumme Übrige Einnahmen 1.063,1 a) 934,8 Gesamteinnahmen 1.114,1 a) 969,3 72
Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeinde- 0,0 a) 0,0 0,0 verbänden 1.106,5 b) 1.106,5 c) Summe Titelgruppe 63 0,0 a) 0,0 0,0
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