Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung

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1 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Den Bewilligungen aus den bei Kap veranschlagten Mitteln werden neben den Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung die nachstehenden oder die an ihre Stelle tretenden Bestimmungen zugrunde gelegt: a) für Zuschüsse des Landes zur Sportförderung die Sportförderungsrichtlinien des Kultusministeriums vom 14. November 1997 (Amtsblatt K.u.U. S. 207); b) für Zuschüsse des Landes zur Förderung des Baues von Sporthallen und Sportfreianlagen von Privatschulen die Sportstättenbauförderungsrichtlinien des Kultusministeriums vom 06. November 2001 (Amtsblatt K.u.U. S. 387); c) für Zuschüsse des Landes zur Förderung des Wanderwesens und der Rettungsdienste die Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen vom 10. Juli 2002 (Amtsblatt K.u.U. S. 314). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Rückflüsse von Landeszuschüssen 25,6 a) 25, Rückflüsse von Bundeszuschüssen 0,0 a) 0,0 Vgl. Vermerk bei Tit Vermischte Einnahmen 5,1 a) 5,1 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 30,7 a) 30,7 Titelgruppen 71 Einnahmen für Zwecke des Breiten- und Freizeitsports Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben. Summe Titelgruppe 71 0,0 a) 0,0 235

2 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 72 Zuweisungen des Bundes für Trainingszentren Zuweisungen des Bundes für Trainingszentren 1.010,5 a) 1.010,5 376,6 b) 942,3 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 72 Ausgaben. Summe Titelgruppe ,5 a) 1.010,5 74 Förderung des sportlichen Gedankens Einnahmen aus Veröffentlichungen 0,0 a) 0,0 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 74 Ausgaben Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 36,8 b) 7,3 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 74 Ausgaben. Summe Titelgruppe 74 0,0 a) 0,0 76 Einnahmen zur Förderung des Schulsports Einnahmen aus Veröffentlichungen 0,0 a) 0,0 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 76 Ausgaben Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 32,6 b) 37,5 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 76 Ausgaben. Summe Titelgruppe 76 0,0 a) 0,0 77 Zuweisungen des Bundes für Jugendherbergen Zuweisungen des Bundes für Jugendherbergen 0,0 a) 0, ,2 b) 1.227,1 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 77 Ausgaben. Summe Titelgruppe 77 0,0 a) 0,0 236

3 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 97 Einnahmen Dritter zur Förderung des Ehrenamts Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 97 Ausgaben. Summe Titelgruppe 97 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 1.041,2 a) 1.041,2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig W 324 Zuweisung an die Stuttgart 2012 GmbH 0,0 a) 0, Zuschüsse an den Deutschen Fußballbund aus Mehr ,0 a) 0,0 erträgen der Oddset-Wette Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Kap Tit zulässig. Im Jahr 2003 bestand keine Mehrumsatzerwartung, so dass im Jahr voraussichtlich keine Beträge an den DFB abfließen werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 1.400,0 a) 0,0 (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Zuweisung an die Landeshauptstadt Stuttgart zum 0,0 a) 3.600,0 Ausbau des Gottlieb-Daimler-Stadions in Stuttgart Übertragen von Tit ,0. Für die weiteren Ausbaumaßnahmen im Gottlieb-Daimler-Stadion Stuttgart ist ein Landeszuschuss in Höhe von einem Drittel der zuschussfähigen Baukosten, höchstens aber 15,3 Mio. EUR, vorgesehen. Eine in den Jahren zahlungsfällige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15,3 Mio. EUR wurde im 1. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2003 veranschlagt. 237

4 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuweisung an die Gemeinde Iffezheim zum Ausbau der 0,0 a) 1.500,0 Clubtribüne am Rennplatz Iffezheim Übertragen von Tit ,0. Für den Neubau der Clubtribüne am Rennplatz Iffezheim ist ein Landeszuschuss aus Sportfördermitteln in Höhe von 1,5 Mio. EUR vorgesehen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 5.100,0 Besondere Finanzierungsausgaben N 989 Globale Minderausgabe im Kap ,0 a) ,1 Die spezielle globale Minderausgabe ist innerhalb des Kapitels 0460 bei den Sachausgaben (Hgr. 5-8) der Titelgruppen 71 bis 97 zu erwirtschaften. Vgl. auch globale Minderausgaben bei Kap Tit und Tit Bei den allgemeinen Deckungsmitteln sind bei den Wettmitteln sind 5.701,5 und 4.330,6 zu erwirtschaften. Weniger zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen. Allgemeine Reduzierung des Wettmittelfonds. Die Verminderung der globalen Minderausgabe dient zur Entlastung der Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleitern Tit Erläuterung Ziffer 2. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) ,1 Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. Die Verteilung des Wettmittelfonds und die Aufteilung auf die Titelgruppen 71, 72, 74, 75, 76, 77, 78, 79 und 97 sind im Vorheft zum StHPL (vgl. Übersicht Wettmittelfonds ) dargestellt. 238

5 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 71 Förderung des Breiten- und Freizeitsports Tit.Gr. 71 und Tit. Gr. 75 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Veranschlagt sind: 1. Mittel aus dem Wettmittelfonds ,8 2. Allgemeine Deckungsmittel 6.024,2 zus ,0 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan bis , , , ,0 0,0 0, ,0 0, , , ,0 0,0 zus , , , , ,0 0, Zuschüsse für laufende Zwecke ,6 a) , ,3 b) ,1 c) Tit und Tit.Gr. 76 sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 2.556,5 Haushaltsjahr bis zu 2.556,5 Veranschlagt sind: 1. Zuschüsse für anteilsmäßigen Ersatz der Bezüge der mit einem Teil ihrer Wochenstunden bei Turn- und Sportvereinen oder für sonstige Belange des Sports tätigen 55 hauptberuflichen Turn- und Sportlehrer (vgl. Erläuterungen zu Kap. 0405, 0406, 0410, 0415 und 0420 Tit und ) 444,8 2. Zuschüsse für nebenberufliche Übungsleiter an Turn- und Sportvereinen ,5 3. Zuschüsse zur Durchführung von Lehrgängen, zur Aus- und Fortbildung von Übungsleitern sowie Trainern und Führungskräften 7.854,7 4. Zuschüsse für Maßnahmen der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen 1.456,1 5. Zuschüsse für Vorhaben der Sportjugend 338,0 6. Sportvereine, Sportverbände 5.562,9 7. Zuschüsse für besondere Förderungsmaßnahmen für Behinderte und Querschnittsgelähmte 248,0 8. Zuschüsse für soziale Zwecke (Prämien für Sportunfall- und Sporthaftpflichtversicherung, Aufwendungen für Sportunfallfürsorge, sportärztliche Betreuung usw.) 2.913,8 9. Zuschüsse für zentrale Maßnahme (z.b. Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und sonstige satzungsgemäße Aufgaben) 127,8 zus ,6 239

6 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuschüsse zum Bau von Vereinssportanlagen und zur ,4 a) ,4 Beschaffung von Sportgeräten ,0 b) ,5 c) Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung ,7 Haushaltsjahr bis zu 7.158,1 Haushaltsjahr bis zu 3.579,0 Haushaltsjahr bis zu 1.022,6 Vgl. Vermerke bei Tit.Gr Ausgaben - Veranschlagt sind: Zuschüsse zum Bau von Sportanlagen, einschließlich verbandseigener Schulungsstätten und zur Beschaffung von Sportgeräten ,4 Summe Titelgruppe ,0 a) ,0 72 Förderung des Leistungssports Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Aus den Mitteln der Tit und sind Bewilligungen auch für Zwecke der Tit , Tit.Gr. 75 und zulässig. Veranschlagt sind: 1. Mittel aus dem Wettmittelfonds ,8 2. Bundesmittel 1.010,5 3. Allgemeine Deckungsmittel 214,3 zus , Sachaufwand 10,2 a) 10,3 0,1 b) 10,5 c) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 332,3 a) 0,0 für laufende Zwecke des Leistungssports 240

7 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuschüsse für laufende Zwecke des Leistungssports ,1 a) , ,4 b) ,0 c) Die Mittel werden insbesondere verwendet für: Zuschüsse für 1. die besondere Förderung sportlich begabter Jugendlicher im Rahmen der Talentsuche und Talentförderung 900,0 2. die Vergütung von Landestrainern 5.400,0 3. die Fortbildung der Landestrainer und physiotherapeutischen Betreuer 56,4 4. sächliche Kosten der Trainingsveranstaltungen (Trainingslehrgänge in Landesleistungszentren, Training in Stützpunkten) 1.350,0 5. Folgekosten der Olympiastützpunkte, Landesleistungszentren (ohne Sportschulen), ausgewählten Stützpunkte und Internate sowie der Partnerschulen - davon für das bisherige Bundesleistungszentrum Heidelberg 713, ,0 6. Zuschüsse für die sportärztliche Betreuung auf der Grundlage des Struktur- und Funktionsplans für die Sportmedizin sowie für die physiotherapeutische Betreuung von Leistungssportlern 1.000,0 7. Stützunterricht zum Ausgleich trainingsbedingter schulischer Minderleistungen 60,0 8. optimierte Leistungsförderung ausgewählter Sportarten in ausgewählten Stützpunkten 500,0 zus , W 324 Zuführungen an die Stiftung Olympianachwuchs 0,0 a) 0,0 Baden-Württemberg Aufgabe der Stiftung ist die Unterstützung der Angehörigen des baden-württembergischen Perspektivförderkaders Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.073,7 a) 1.073,7 für die Schaffung von Trainingszentren u. dgl. 736,6 b) 1.987,2 c) Verpflichtungsermächtigung 766,9 Haushaltsjahr bis zu 766,9 Veranschlagt sind Zuweisungen und Zuschüsse insbesondere zur Schaffung von Trainingszentren (Bau, Einrichtung und Ausstattung von Konditionsräumen, Stützpunkten, Bundes- und Landesleistungszentren sowie Beschaffung von Sportgeräten für den Leistungssport). 241

8 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuschüsse an sonstige Träger für die Schaffung 2.045,2 a) 2.045,2 von Trainingszentren u. dgl. 565,6 b) 990,2 c) Verpflichtungsermächtigung 1.278,2 Haushaltsjahr bis zu 1.278,2 Veranschlagt sind Zuweisungen und Zuschüsse insbesondere zur Schaffung von Trainingszentren (Bau, Einrichtung und Ausstattung von Konditionsräumen, Stützpunkten, Bundes- und Landesleistungszentren sowie Beschaffung von Sportgeräten für den Leistungssport). Summe Titelgruppe ,5 a) ,6 74 Förderung des sportlichen Gedankens durch die Landesregierung Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit.Gr. 74. Veranschlagt sind: 1. Mittel aus dem Wettmittelfonds 595,0 2. Allgemeine Deckungsmittel 107,2 zus. 702,2 Die Mittel sind bestimmt für Ehrenpreise und Ehrengaben der Landesregierung zur Förderung des sportlichen Gedankens in der Öffentlichkeit und zur Anerkennung bedeutsamer sportlicher Leistungen sowie für sonstige regionale, überregionale und internationale Aufgaben Sachaufwand 76,7 a) 67,6 116,5 b) 85,6 c) Übertragen zu Tit , Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.301,1 a) 51,1 Übertragen zu Tit ,0. 242

9 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstige Zuschüsse 583,5 a) 583, ,4 b) 782,6 c) Verpflichtungsermächtigung 200,0 Haushaltsjahr bis zu 100,0 Haushaltsjahr bis zu 100,0 Die Verpflichtungsermächtigungen sind erforderlich, um schon vor der Bewerbung um Übertragung bedeutsamer Sportveranstaltungen Ausfallbürgschaften u. dgl. zusagen zu können. Summe Titelgruppe ,3 a) 702,2 75 Förderung des Baus von Sporthallen u. Sportplätzen Tit.Gr. 75 und 71 sind gegenseitig deckungsfähig. Veranschlagt sind: 1. Mittel aus dem Wettmittelfonds 102,3 2. Allgemeine Deckungsmittel 1.250,0 zus , Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 5.100,0 a) 0, ,8 b) 159,0 c) Übertragen nach Tit Übertragen nach Tit , ,0. Bei Kap Kommunaler Finanzausgleich sind ,0 für pauschalierte Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung des Sportstättenbaus veranschlagt Zuschüsse an sonstige Träger 102,3 a) 1.352,3 57,9 b) 439,0 c) Verpflichtungsermächtigung 51,1 Haushaltsjahr bis zu 51,1 Übertragen von Tit ,0. Summe Titelgruppe ,3 a) 1.352,3 243

10 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 76 Förderung des Schulsports Tit.Gr. 76 und Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Hieraus sind auch Bewilligungen an Privatschulen zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit.Gr. 76. Die Mittel sind in voller Höhe dem Wettmittelfonds entnommen. Die Mittel werden verwendet für: 1. das Wettkampfprogramm der Schulen (JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA) und sonstige Belange des Schulsports einschließlich Schülermentoren, Tit , z.t., z.t. und ,1 2. das Internationale Schulsportfest, Aufwendungen des Schullandheimverbandes Baden-Württemberg, Tit z.t. und z.t. 30,6 zus. 954, Personalaufwand für das Wettkampfprogramm der 155,9 a) 155,9 Schulen 124,2 b) 116,1 c) Sachaufwand für das Wettkampfprogramm der Schulen 634,0 a) 640,3 und sonstige Belange des Schulsports 894,6 b) 838,0 c) Verpflichtungsermächtigung 306,8 Haushaltsjahr bis zu 306, Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 35,8 a) 35, Sonstige Zuschüsse 122,7 a) 122,7 9,1 b) 104,8 c) Summe Titelgruppe ,4 a) 954,7 244

11 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 77 Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit Veranschlagt sind Zuschüsse für Wanderorganisationen, den Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks in Baden-Württemberg und Rettungsdienstorganisationen nach den Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für die Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen vom 10. Juli 2002 (Amtsblatt K. u. K. S. 314) in der jeweils gültigen Fassung. Veranschlagt sind: 1. Mittel aus dem Wettmittelfonds 3.195,5 2. Allgemeine Deckungsmittel 255,8 zus , Sachaufwand 5,1 a) 5,2 5,1 c) Zuschüsse für laufende Zwecke 582,9 a) 582,9 631,0 b) 628,2 c) Zuschüsse an sonstige Träger 2.863,2 a) 2.863, ,7 b) 4.372,8 c) Verpflichtungsermächtigung 1.278,2 Haushaltsjahr bis zu 1.022,6 Haushaltsjahr bis zu 255,6 Summe Titelgruppe ,2 a) 3.451,3 245

12 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 78 Verwaltung der Mittel aus Reinerträgen der staatlichen Wetten und Lotterien Die Ansätze sind in voller Höhe dem Wettmittelfonds entnommen. Aus den Mitteln werden 13 Bedienstete vergütet, die mit der Verwaltung der Mittel bei Kap beschäftigt sind. Diese Bediensteten werden auf folgenden Stellen anderer Kapitel des Staatshaushaltsplans geführt: Kap. Bes.Gr./BAT 0304 Vc 1 Vlb Vc/Vb 1 IXb VlI+ZuIage IXb Vll+Zulage IVa/lll (ku IVa) 1 A13 2 Vc/Vb 1 Vlb+Zulage 1 IXb Vll+Zulage 3 zus Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 122,7 a) 122,7 87,2 b) 85,6 c) Vergütungen und Löhne 306,8 a) 306,8 245,3 b) 270,2 c) Sonstige Beschäftigungsentgelte 20,5 a) 20,5 65,4 b) 63,2 c) Für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie Aushilfen Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0, Sachaufwand 10,2 a) 10,2 1,8 b) 0,1 c) Für die Sachkosten, die bei der Verwaltung der Mittel bei Kap anfallen. Summe Titelgruppe ,2 a) 460,2 246

13 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 79 Förderung der Sport- und Sportleiterschulen Die Ansätze sind in voller Höhe dem Wettmittelfonds entnommen Zuschüsse für laufende Zwecke 3.016,6 a) 3.016, ,8 b) 2.510,6 c) Die Mittel werden verwendet für Zuschüsse zum Betrieb der Sportund Sportleiterschulen Nellingen-Ruit, Schöneck, Steinbach und Albstadt Zuschüsse an sonstige Träger 1.942,9 a) 1.942, ,4 b) 2.680,6 c) Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 1.789,5 Haushaltsjahr bis zu 1.789,5 Vgl. Vermerke bei Tit.Gr. 72 Ausgaben. Die Mittel werden verwendet für weitere Verbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen der Sportschulen Nellingen-Ruit, Schöneck, Steinbach und Albstadt. Summe Titelgruppe ,5 a) 4.959,5 97 Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts Tit.Gr. 97 und Kap Tit.Gr. 97 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Die Mittel sind in voller Höhe dem Wettmittelfonds entnommen. Die Mittel sind bestimmt für Maßnahmen zur Stärkung und Förderung des Ehrenamtes, insbesondere der Ehrenamtsberatung. Übertragen von Tit ,0. 247

14 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Sachaufwand 5,1 a) 15,1 14,2 b) 37,8 c) Zuschüsse an sonstige Träger 20,5 a) 20,5 Summe Titelgruppe 97 25,6 a) 35,6 Gesamtausgaben ,0 a) ,3 Abschluss Kapitel 0460 Verwaltungseinnahmen 30,7 a) 30,7 Übrige Einnahmen 1.010,5 a) 1.010,5 Gesamteinnahmen 1.041,2 a) 1.041,2 Personalausgaben 605,9 a) 605,9 Sächliche Verwaltungsausgaben 741,3 a) 748,7 Zuweisungen und Zuschüsse ,1 a) ,1 (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen ,7 a) ,7 Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) ,1 Gesamtausgaben ,0 a) ,3 Kapitel 0460 Zuschuss ,8 a) ,1 248

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