Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
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- Heidi Bader
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1 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Die Ansätze bei den Tit , , , , , und sowie bei den Ausgabetitelgruppen 72 und 75 beruhen auf dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Die von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren (einschließlich Auslagenersätze), Verspätungszuschläge, Ordnungsstrafen und Zwangsgelder werden, soweit sie nicht durch Gesetz oder Vertrag zweckgebunden sind, nach 11 Abs. 3 FAG den Landkreisen als eigene Einnahmen überlassen und von ihnen eingezogen. Geldbußen, Verwarnungsgelder und Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, werden den Landkreisen als eigene Einnahmen überlassen und von ihnen eingezogen. Nicht im Staatshaushaltsplan veranschlagt sind: der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (15 v.h. des Aufkommens) der Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer (12 v.h. des Aufkommens) der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (2,2 v.h. des Aufkommens). Vgl. auch die Erläuterungen zu Kap Tit bis Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) 0,5 c) Hier sind die Zinsen aus zuviel bezahlten bzw. zurückzuzahlenden Straßenbauzuschüssen des Landes aus Tit.Gr. 75 Kraftfahrzeugsteuerverbundmasse und sonstige vermischte Einnahmen veranschlagt. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 Übrige Einnahmen Finanzausgleichsumlage gem. 1a FAG ,0 a) , ,2 b) ,8 c) Erstattung von Personalausgaben durch Landkreise ,0 a) , ,0 b) ,3 c) Mehrausgaben sind zulässig in Höhe der Einsparungen durch die Nichtbesetzung von Stellen bei Kap Tit Erstattungsansprüche des Landes können mit Erstattungsansprüchen der Kreise verrechnet werden. Veranschlagt sind die Erstattungsleistungen der Kreise nach 39 Abs. 18 FAG. Für die im Dienst der Stadt- und Landkreise verbleibenden Beamten der unteren Schulaufsichtsbehörden erstattet das Land die Personalkosten nach 39 Abs. 18 FAG. Die Erstattungsleistungen werden mit den Erstattungsansprüchen der Kreise verrechnet. Zwischensumme Übrige Einnahmen ,0 a) ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) ,0-17-
2 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Überlassung der Grunderwerbsteuer an die Stadt ,0 a) ,0 und Landkreise nach dem örtlichen Aufkommen ,2 b) ( 11 Abs. 2 FAG) ,0 c) Hier sind die nach 11 Abs. 2 FAG erforderlichen Ausgaben zu leisten Zuweisungen an Stadt- und Landkreise zur Durch ,0 a) ,0 führung der Schülerbeförderungskostenerstattung ,0 b) ( 18 Abs. 3 FAG) ,0 c) Zuweisungen an Stadt- und Landkreise zum Ausgleich ,0 a) ,0 der Mehrbelastungen durch Art. 1 des Verwaltungs ,1 b) strukturreformgesetzes ( 11 Abs. 5 FAG) ,3 c) Hier sind die nach 11 Abs. 5 FAG erforderlichen Ausgaben zu leisten Erstattung von einmaligen Kosten der Verwaltungs ,0 a) 0,0 strukturreform 169,9 b) 2.952,0 c) N 910 Förderung der Kleinkindbetreuung ( 29c FAG) 0,0 a) ,0 0,0 b) 0,0 c) Der Haushaltsansatz enthält 12,9 Mio. EUR Bundesmittel. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) ,0 Leertitel zur Abwicklung der einmaligen Kosten der Verwaltungsstrukturreform. -18-
3 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung gruppen 72 Finanzausgleichsmasse Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. Bei den Gruppentiteln sind die sich nach 1 und 29 a FAG ergebenden Ausgaben zu leisten, abzüglich des Anteils an den laufenden Zuschüssen für den öffentlichen Personennahverkehr nach 45 a PBefG, zwei Drittel der Ausgleichsbeträge nach 6 a AEG, den Erstattungen nach 15 Abs. 3 BodschG, dem Zuschuss an das Landesmedienzentrum ( 2 Nr. 11 FAG) und des Kommunalen Investitionsfonds, soweit dieser nicht für Zuweisungen nach 20 FAG zu verwenden ist Finanzzuweisungen ,6 a) , ,6 b) ,4 c) Erläuterung zu : I. Berechnung der Finanzausgleichsmasse: 1. Landesanteil an den gemeinschaftlichen Steuern und der Gewerbesteuerumlage (vgl. Kap Tit bis und ) hiervon ab: Leistungen des Landes im Finanzausgleich unter den Ländern (vgl. Kap Tit ) Leistungen des Landes nach 29 a FAG (Familienleistungsausgleich) Umsatzsteuermehreinnahmen für die Kleinkindbetreuung bereinigter Landesanteil hiervon 23 v. H. abzgl. Kürzung nach 1 Abs. 1 Nr. 1 FAG , , , , , , ,0 2. Kommunaler Anteil an der Finanzausgleichsumlage (vgl. Tit ) ,3 3. Finanzausgleichsmasse ( ) ,5 II. Familienleistungsausgleich 1. Mehreinnahmen des Landes aus der Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 6,30 v.h. -Punkte ,0 2. Kommunaler Anteil nach 29a FAG (26 v.h.) ,0 III. Berechnung der Summe Tit Finanzausgleichsmasse A ,9 2. Vorwegentnahmen, die an anderer Stelle veranschlagt sind: 2.1 Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV (Kap.0325 TG 87, Tit u A) ,0 2.2 Erstattungen nach 15 Abs. 3 des Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetzes (Kap. 1005, Tit ) 0, Zuschuss an das Landesmedienzentrum ( 2 Nr. 11 FAG) (Kap Tit ) ,0 2.4 Sachkostenbeiträge soweit sie auf Investitionen entfallen ,0 3. Familienleistungsausgleich (vgl. Abschn. II Nr. 2) ,0 4. Summe ,9-19-
4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung A 910 Zuweisungen an den Ausgleichstock ,0 a) ,0 ( 3a Abs. 1 Nr. 1 FAG) ,0 b) ,0 c) Verpflichtungsermächtigung ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 Haushaltsjahr bis zu 7.000,0 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Betrag davon abzudecken in Bewilligung im Haushaltsplan bis , , , , , , , ,0 zus , , , , , C 650 Fremdenverkehrslastenausgleich 6.000,0 a) 6.000, ,0 b) 6.015,2 c) D 910 Pauschale Investitionszuweisungen ,3 a) , ,6 b) ,5 c) Veranschlagt sind: 1. Kommunale Investitionspauschale ,6 2. Sachkostenbeiträge, soweit sie auf Investitionskosten entfallen ,0 zus ,6 Summe gruppe ,9 a) ,5 75 Kraftfahrzeugsteuer-Verbundmasse Bei den Gruppentiteln sind die nach 24 FAG abzüglich der Komplementärmittel nach 24 Abs. 2 Nr. 1 FAG erforderlichen Ausgaben zu leisten. Berechnung und Aufteilung der Kraftfahrzeugsteuer-Verbundmasse: 1. Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuer (Kap Tit ) ,0 2. Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer (Kap Tit ) ,0 Summe ,0 3. davon Kraftfahrzeugsteuer-Verbundmasse (17,54 v.h.) ,5 4. davon sind bei Kap Tit und und bei Kap Tit veranschlagt ,0-20-
5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise nach ,0 a) ,0 28 FAG zur Förderung des öffentlichen Personen ,0 b) nahverkehrs ,0 c) Laufende Zuweisungen ,1 a) , ,2 b) ,8 c) Veranschlagt sind: % der Zuweisungen der Landkreise nach 25 FAG ,0 2. Zuweisungen an Gemeinden nach 26 FAG ,8 zus , A W 725 Einmalige Zuweisungen 0,0 a) 0,0 24,7 b) 69,6 c) B 725 Pauschale Investitionszuweisungen ,4 a) , ,2 b) ,5 c) Veranschlagt sind: % der Zuweisungen an Landkreise nach 25 FAG ,3 2. Pauschale Investitionszuweisungen an Gemeinden nach 27 FAG ,4 zus ,7 Summe gruppe ,5 a) ,5 Gesamtausgaben ,4 a) ,0-21-
6 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Abschluss Kapitel 1205 Übrige Einnahmen ,0 a) ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,7 a) ,7 Ausgaben für Investitionen ,7 a) ,3 Gesamtausgaben ,4 a) ,0 Kapitel 1205 Zuschuss ,4 a) ,0-22-
Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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