Deutsches Institut für Medizinische 1505 Dokumentation und Information. Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g

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1 - 1 - Vorbemerkung Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln ist durch Erlass vom 1. September 1969 (GMBl. S. 401) als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet worden. Gemäß Errichtungserlass hat DIMDI: 1. in- und ausländische Literatur und sonstige Informationen auf dem Gesamtgebiet der Medizin und ihrer Randgebiete unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zu erfassen, zu speichern und bekannt zu geben, 2. Dokumentations- und Informationssysteme im Bereich der Medizin und ihrer Randgebiete zu verbessern und 3. die Aus- und Fortbildung von Personal für die medizinische zu fördern. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören u. a. die Einrichtung, Pflege und Weiterentwicklung des Arzneimittelinformationssystems, des Medizinprodukteinformationssystems sowie medizinischer Klassifikationen und Terminologien. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Veröffentlichungen Mehreinnahmen zu Nr. 1 der fließen bis zur Höhe von 50 Prozent den Ausgaben bei folgenden n zu: , , und grp Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, Dienstleistungen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abzugeben, wenn Gegenseitigkeit oder ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Bezeichnung 1. Einnahmen aus der Nutzung von Datenbanken und sonstigen online-angeboten des DIMDI Einnahmen aus der Nutzung des Registers "Einrichtungen für Blutstammzellzubereitung" gem. Transfusionsgesetz (TFG) Sonstiges... - Zusammen Vermischte Einnahmen Einnahmen zu Nr. 1 der sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden n: , und grp Einnahmen zu Nr. 3 der dienen zur Deckung der Ausgaben bei folgenden n: grp Einnahmen zu Nr. 4 der dienen zur Deckung der Ausgaben bei folgenden n: grp Einnahmen zu Nr. 5 der dienen zur Deckung der Ausgaben bei folgenden n: , , und grp. 05. Bezeichnung 1. Beiträge Dritter zur Planung und Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der sowie auf dem Gebiet der Informationstechnologie Einnahmen aus der Überlassung von DV-Programmen... - BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

2 Deutsches Institut für Medizinische Noch zu : Bezeichnung 3. Einnahmen aus der Nutzung der AMIS-Datenbank Beiträge Dritter zur Planung und Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der evidenzbasierten Medizin/HTA Einnahmen aus der Veröffentlichung von Fachinformationen Sonstiges Zusammen Übrige Einnahmen Zusammenarbeit des DIMDI mit der EU auf dem Gebiet der medizinischen -Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden n: , , und grp Erstattungen durch andere Bundesbehörden zur Durchführung von Forschungsaufträgen 1. -Einnahmen zu Nr. 1 der sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden n: grp Mehreinnahmen zu Nr. 2 der dienen zur Deckung der Mehrausgaben bei folgenden n: grp Bezeichnung 1. Erstattung durch andere Bundesbehörden zur Durchführung von Forschungsaufträgen Leistungen anderer Bundesbehörden für die Mitbenutzung des Rechenzentrums... - Zusammen... - Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit und Personalausgaben F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Bezeichnung 1. Dienstbezüge einschl. gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen Sonstige Leistungen... 1 Zusammen Sonstige Leistungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

3 - 3 - F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte Dienstbezüge einschl. gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 1. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei folgendem 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zufließenden Mehreinnahmen bei folgendem verstärkt werden: F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem Bezeichnung 1. Entgelte einschl. Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung und besondere Zahlungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der - außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen Sonstige Leistungen... - Zusammen Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Kap Tit Kap Tit F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Bezeichnung 1. Trennungsgeld sowie Fahrtkostenzuschüsse in besonderen Fällen Umzugskostenvergütungen... 8 Zusammen BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

4 Deutsches Institut für Medizinische Sächliche Verwaltungsausgaben F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Bezeichnung 1. Geschäftsbedarf Kommunikation Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Zusammen F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung 1. Haltung von Fahrzeugen Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände... 1 Zusammen Bezeichnung Pkw (davon 1 Kombi) Kleinbus Zusammen F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Bezeichnung 1. Heizung Elektrizität (ohne Heizung) und sonstiger Energiebedarf Reinigung, Müllabfuhr usw., Be- und Entwässerung Sonstiges Zusammen Für verwaltungseigene Gebäude und bauliche Anlagen mit insgesamt qm Netto-Grundrissfläche ohne Boden- und Kellerraumfläche. F Mieten und Pachten Bezeichnung 1. Für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume Für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge Zusammen F F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Aus- und Fortbildung BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

5 - 5 - F F F F F Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständige Dienstreisen Vermischte Verwaltungsausgaben Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei folgendem 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zufließenden Mehreinnahmen bei folgendem verstärkt werden: Veröffentlichung und Dokumentation Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2008 bis zu T im Haushaltsjahr 2009 bis zu T 1. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei folgendem Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) F Zuweisungen an den Versorgungsfonds - Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Ausgaben für Investitionen F F F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Erwerb von Fahrzeugen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

6 Deutsches Institut für Medizinische gruppe 01 Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-) (-) Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgendem geleistet werden: Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben gruppe 04 Tgr. 04 Nutzung der AMIS-Datenbank durch den Medizinischen Dienst der GKV (-) (-) Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei folgendem F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Vorjahr (mitveranschlagt bei) Kap Tit F Vermischte Personalausgaben F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben gruppe 05 Tgr. 05 Kosten des Informationssystems zur Bewertung medizinischer Technologien Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei folgendem (725) (605) F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge einschl. gesetzlicher und auf Gesetz beruhender Zulagen und Leistungen. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zufließenden Mehreinnahmen bei folgendem verstärkt werden: BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

7 - 7 - Noch zu gruppe 05: F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Vorjahr (mitveranschlagt bei) Kap Tit F F F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2008 bis zu T im Haushaltsjahr 2009 bis zu T Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen an den Versorgungsfonds - gruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik (3 799) (3 349) 1. Mehrausgaben bei folgenden n: , und dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zufließenden Mehreinnahmen bei folgendem verstärkt werden: Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen -Einnahmen bei folgenden n geleistet werden: und F Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung F Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software F Aus- und Fortbildung 30 BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

8 Deutsches Institut für Medizinische Noch zu gruppe 55: F Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigung T fällig im Haushaltsjahr Nach 63 Abs. 3 - Satz 2 - BHO wird zugelassen, dass Benutzeranleitungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden, dass bei Zusammenarbeit mit anderen Dokumentationszentren oder Informationseinrichtungen Datenmaterial nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit abgegeben oder zu Demonstrationszwecken kurzfristig zugänglich gemacht wird und dass bei Zusammenarbeit mit anderen Informationszentren Fachliteratur und Dokumentationszentren Fachliteratur und Dokumentationsmaterial unentgeltlich bzw. im Austausch abgegeben werden. F Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Bezeichnung 1. Erstbeschaffung 1.1 Hardware Software Ersatzbeschaffung 2.1 Hardware Software Zusammen Gegenüber dem Vorjahr entfallene F Vergütungen der Angestellten F Vergütungen der Angestellten F Vergütungen der Angestellten F Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

9 - 9 - Abschluss des Kapitels 1505 Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben... Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.... Schuldendienst... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG im Kapitel 1505 Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen BMF Abteilung II Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan

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