Haushaltsnahe Dienstleistungen Worauf sich die Immobilienwirtschaft einstellen muss. Referent: Steuerberater Wolfgang Wilhelmy
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- Leopold August Burgstaller
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1 Haushaltsnahe Dienstleistungen Worauf sich die Immobilienwirtschaft einstellen muss Referent: Steuerberater Wolfgang Wilhelmy
2 V. Muster einer Bescheinigung Bescheinigung (Anlage zur Jahresabrechnung ) Karl Muster WEG Einheit 018 Beliebigstraße In der Jahresabrechnung sind Ausgaben i. S. d. 35a EStG enthalten, die wie folgt zu verteilen sind: Bezeichnung und Datum der Zahlung 1) 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Kosten der Gebäudereinigung (Haushaltsscheckverfahren ) Gesamt Material anzurechnen 35a EStG VS Anteil Miteigentümer 0,00 0,00 0,00 Summe Ziff. 1) 0,00 2) 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Hausmeisterkosten (im Anstellungsverhältnis ) ,00 0, , ,19 Summe Ziff. 2) 332,19 Copyright: Steuerberater Wilhelm
3 V. Muster einer Bescheinigung 3) 35a Abs. 2 Satz 1 Kosten der Gebäudereinigung (Mini-Job 8a SGB IV) ) Gebäudereinigungsdienst extern und Hausmeisterservice (extern) und Gartenbau Flora - Jahresgebühr Pflege Grün- und Außenanlagen Gesamt Material anzurechnen 35 a EStG VS Anteil Miteigentümer 6.538,40 0, , ,36 812,00 0,00 812, , ,00 0, , , ,00 850, , ,57 Summe Ziff. 3) 352,05 Copyright: Steuerberater Wilhelms
4 V. Muster einer Bescheinigung 4) 35a Abs. 2 Satz 2 Gesamt Malerbetrieb Himmel Außenanstrich Elektro Blitz Erneuerung Kellerbeleuchtung Heizungsbau Meyer Wartung Heizung Rottenberg Kaminfegergebühren u. Messung Material anzurechnen 35a EStG VS Gesamt , , , , , , , ,78 452,13 180,00 272,13 1 6,58 49,12 9,72 39,40 1 0,95 Summe Ziff. 4) 501,21
5 Putzhilfe: Erläuterungen / Fallbeispiel im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des 8a SGB IV Arbeitsverhältnis besteht vom 1.1. bis hierfür wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 400 bezahlt zuzüglich (im Haushaltsscheckverfahren entrichtete Beiträge von 657,60 derzeit nicht möglich), daher Beiträge in Höhe von 30% - hier: 1.521,60 einschl. Berufsgenossenschaft zuzüglich Kosten Reinigungsmaterial (124 ) (s. Tz 29 BMF-Schreiben vom ) zuzüglich anteilige Ausgaben Lohnbuchhaltung (92,80 ) zuzüglich Kosten Urlaubsvertretung: externer Gebäudereinigungsdienst (812 ) Insgesamt werden in Jahresabrechnung (JA) für Gebäudereinigung 7.350,40 ausgewiesen und nach Wohnflächenverhältnis verteilt (hier: 83m² / 3.493m² VS 3).
6 Erläuterungen / Fallbeispiel I Gezahlte Aushilfslöhne 4.800,00 Pauschalabgaben (30 %) 1.440,00 Umlage U 1 (0,1 %) 4,80 Unfallversicherung (1,6 %) 76,80 anzurechnen lt. Ziff. 1: 6.538,40 Putzhilfe gesamt 6.321,60 Reinigungsmaterial 124,00 Anteil Lohnbuchhaltung 92,80 Urlaubsvertretung extern 812,00 anzurechnen lt. Ziff. 3: 812,00 Gesamtausgaben lt. JA 7.350,40
7 Erläuterungen / Fallbeispiel II zu Ziff. 2) Hausmeisterkosten Zwischen dem und im Anstellungsverhältnis beschäftigt; es entstanden einschließlich Beiträge für Sozial-Versicherung, Lohnsteuer und Berufsgenossenschaft sowie Kosten für Kleinmaterial (270 ) und Kosten Lohnbuchhaltung (180 ) Ausgaben in Höhe von insgesamt Im Januar 2006 und während der Urlaubszeit weitere Kosten für externen Hausmeisterservice i. H. v Die Verteilung der Ausgaben erfolgte in der JA nach Verhältnis der Wohnfläche (hier: Verteiler-Schlüssel 3).
8 Erläuterungen / Fallbeispiel noch zu Ziff. 2) Bei der Berechnung der steuerbegünstigten Aufwendungen bleiben Materialkosten grundsätzlich außen vor. Im vorliegenden Beispiel wird unterstellt, dass es sich hierbei ausschließlich um Verbrauchsmaterial handelt (s. Tz 29 des BMF-Schreibens vom ). Zwingend erforderlich dürfte Angabe des Beschäftigungszeitraumes sein, der im Muster der Bescheinigung absichtlich nicht dem Kalenderjahr entspricht. Gemäß 35a Abs. 1 Satz 2 EStG sind die steuerlich anzurechnenden Höchstbeträge nur zeitanteilig möglich. Für Kalendermonate ohne haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ermäßigen sich die in 35a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG genannten Abzugsbeträge um je ein Zwölftel.
9 Erläuterungen / Fallbeispiel III zu Ziff. 3) Gartenpflegearbeiten: anteilige Materialkosten herausgerechnet Wären Gartenpflegearbeiten nicht durch Fremdunternehmen, sondern vom Hausmeister im Anstellungsverhältnis ausgeführt worden, dürften die Ausgaben nicht nochmals als haushaltsnahe Dienstleistungen unter der Ziff. 3) aufgeführt werden, da sie bereits gem. 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG berücksichtigt sind. Die Kostenverteilung erfolgte im Verhältnis der Miteigentumsanteile (hier: 242 / , Schlüssel 1).
10 Erläuterungen / Fallbeispiel IV zu Ziff. 4) Handwerkerleistungen: anteilige Materialkosten müssen ausgesondert werden! Während sich der Anteil der sogenannten Arbeitskosten (einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten) aus den jeweils vorliegenden Rechnungen gesondert ergeben muss, dürfen diese im Fall der Wartungsverträge in einer Anlage zur Rechnung im Zweifel auch pauschal aufgeführt werden. Da die Ausgaben für den Außenanstrich auch die Kosten der Gerüstgestellung beinhalten, wurde der Anteil der Arbeitskosten in Abstimmung mit dem Gerüstbauunternehmen für das Jahr 2006 im Schätzungswege ermittelt. Die nicht begünstigten Kosten der reinen Gerüstmiete sind den Materialkosten zugerechnet worden. Ausschließlich Handwerkerleistungen im engeren Sinne (s. Tz. 14 u. 29 des BMF-Schreibens vom ) sind begünstigt
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