Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen
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- Ewald Stieber
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1 V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg veranschlagt. Daneben sind Haushaltsmittel für die Förderung der Studierenden bei Kap und in den Hochschulkapiteln enthalten. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Hier werden insbesondere Rückflüsse aus nicht verwendeten Zuschüssen vereinnahmt Tilgung von Darlehen aufgrund des Graduierten- 5,0 a) 5,0 förderungsgesetzes des Bundes vom ,6 b) 1,9 c) Erläuterung: Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 gruppen 88 Einnahmen zur Förderung der Interessen der Studierenden Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 83,5 b) 67,7 c) Erläuterung: Hier werden unter anderem Erlöse im Rahmen der Herausgabe der Broschüre Studieren in Baden-Württemberg vereinnahmt, vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Summe gruppe 88 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0-88-
2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Für die Zinsbegrenzung von Studiengebühren- 0,0 a) 0,0 darlehen 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Mit den veranschlagten Mitteln wird sichergestellt, dass den Darlehensnehmern von Studiengebührendarlehen von der L-Bank höchstens ein Zinssatz von 5,5 % in Rechnung gestellt wird. Veranschlagt sind die Mittel für das Zinscap, die nicht vorrangig der Studienfonds / das Sondervermögen trägt. Der Zinssatz ist an den (6-Monats-)EURIBOR geknüpft. Aufgrund des anhaltend niedrigen EURIBORS werden 2017 keine Zahlungen erwartet. Wegen des Zinsänderungsrisikos wird der gleichwohl weitergeführt W 142 Zur Förderung des wissenschaftlichen und 7.067,8 a) 0,0 künstlerischen Nachwuchses 574,3 b) 565,2 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit.Gr. 83. Das Ist-Ergebnis 2015 betrug insgesamt 6.758,9. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 5.609,8 und dem KIT über Kap Tit B in Höhe von 574,8 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen. zu Tit Zuschuss an die Studienstiftung des Deutschen 390,0 a) 390,0 Volkes 383,6 b) 379,3 c) Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 7.457,8 a) 390,0 Erläuterung: Der Berechnung des Zuschusses an die Studienstiftung des deutschen Volkes sind 3,58 Cent je Kopf der Bevölkerung von Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Der Stand der Bevölkerung betrug am Einwohner. Mit dem Zuschuss an die Studienstiftung des deutschen Volkes wird auch der baden-württembergische Anteil an der Förderung Hochbegabter im Ausland abgedeckt. -89-
3 Besondere Finanzierungsausgaben Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0, ,4 b) 5.174,7 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 88 zulässig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2015 betrug 5.890,4. Davon entfielen auf Tit ,8 + KIT i.h.v. 574,8 Tit.Gr ,6 + KIT i.h.v. 42,7 Für Maßnahmen soweit sie an Universitäten und an als Landesbetriebe geführten Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 gruppen 87 Zur Förderung der sozialen Belange der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die B, , und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden sowie die Wirtschaftsführung der Studierendenwerke sind im Studierendenwerksgesetz in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, 165) geregelt. Der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden dienen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender und die Vermittlung finanzieller Studienbeihilfen. Die Studierendenwerke erhalten hierfür Finanzhilfen A 142 Finanzhilfe ,2 a) , ,2 b) ,9 c) Erläuterung: Die Zuwendungen für den laufenden Betrieb werden als Finanzhilfe gewährt, deren Höhe aufgrund von 12 Abs. 5 Satz 1 Studierendenwerksgesetz (StWG) für 5 Jahre festgelegt wird. Die Verteilung des Festbetrags auf die Studierendenwerke erfolgt durch Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums. Vgl. auch Erläuterungen zu Tit B B 142 Sonstige Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben 3.068,8 a) 3.068,8 321,5 b) 305,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind außerdem Bedarfszuweisungen für den laufenden Betrieb zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse oder struktureller Sonderfaktoren, die bei einer rein pauschal bemessenen Finanzhilfe nicht berücksichtigt werden können; weiterhin Anpassungs- und Übergangshilfen im Zusammenhang mit strukturellen Änderungen bei den Studierendenwerken. -90-
4 Zuschüsse für Investitionen an die Träger von 0,0 a) 0,0 Studierendenwohnheimen 0,0 b) Zuschüsse an die Studierendenwerke des Landes für ,0 a) ,0 Investitionen 2.506,1 b) 5.363,2 c) 2017 Verpflichtungsermächtigung 7.000,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 4.000,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000, Zuführung an Kap Tit für 0,0 a) 0,0 Baumaßnahmen. 450,0 b) 40 Erläuterung: Durch Einsparungen bei Tit. Gr. 87 sollen Baumaßnahmen für den Verpflegungsbereich der Studierendenwerke im Einzelplan 12 finanziert werden können. Summe gruppe ,0 a) ,0 88 Zur Förderung der Interessen der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2015 betrug insgesamt 861,3. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 280,6 und dem KIT über Kap Tit B in Höhe von 42,7 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen. zu Tit Personalaufwand 100,0 a) 50,0 10,5 b) 86,3 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,0. Veranschlagt sind Mittel zur Verbesserung der Studieninformation -orientierung und -beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen). -91-
5 Sachaufwand 341,1 a) 326,1 365,7 b) 373,3 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,0. Veranschlagt sind: 1. Verbesserung der Studieninformation -orientierung und - beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen) 321,1 2. Orientierungstest Lehramtsstudium 5,0 zus. 326, Studienbeihilfen und Zuschüsse für laufende Zwecke 339,5 a) 0,0 161,8 b) 182,0 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,5. Summe gruppe ,6 a) 376,1 Gesamtausgaben ,4 a) ,1 Abschluss Kapitel 1409 Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 Personalausgaben 100,0 a) 50,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 341,1 a) 326,1 Zuweisungen und Zuschüsse ,3 a) ,0 Ausgaben für Investitionen ,0 a) ,0 Gesamtausgaben ,4 a) ,1 Kapitel 1409 Zuschuss ,4 a) ,1-92-
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