Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

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1 Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Informationen zur Landesförderrichtlinie von: Jürgen Sons Gliederung Fördergegenstände Beispiele Ziele der Landesförderrichtlinie Allg. Hinweise Rechtliche Grundlagen Angebot der Beratung 1

2 Durchführung/ Teilnahme Aus-/ Fortbildungen Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Durchführung/ Teilnahme Messen/ Ausstellungen Öffentlichkeitsarbeit Verbraucherinformation Gemeinschaftswerbung 2

3 Unser zweiter NRW- Klassiker! Ziele der Landesförderrichtlinie 1. Verbrauchern qualitätsrelevante Merkmale landw. Erzeugnisse und Produktionsweisen näher zu bringen (Verbraucherbewusstsein) 2. Mit Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen (Stärkung Agrarsektor und dessen Wertschöpfung) 3. Entlastung der Überschussmärkte durch Diversifizierung des Angebotes 4. Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der sozialen Infrastruktur in den Regionen 3

4 Die sechs Fördergegenstände der Landesförderrichtlinie! Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Durchführung/ Teilnahme an Aus-/ Fortbildungen Gemeinschaftswerbung Eintragung einer Lebensmittelspezialität Durchführung/ Teilnahme an Messen/ Ausstellungen Öffentlichkeitsarbeit Verbraucherinformation Qualitätsanforderungen EU- Rahmenregelungen Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Gliederungsbeispiel Förderfähig sind: Marktanalysen Entwicklungsstudien Duchführbarkeitsstudien Konzeptstudien Marktforschung Marktanalyse Die Marktsituation im Bereich: Die Marktchancen des Produktes Zielgruppen, Distribution und Positionierung Zielgruppenbestimmung Absatzwege Positionierung Produktdesign Entwicklung eines Corporate Design Logoentwicklung Farben, Schriften, Ausstattungen Verpackungsgestaltung Werbung, Verkaufsförderung, PR Festlegung der Absatz- und Werbeziele Analyse der Konkurrenzwerbung Medieneinsatz Verkaufsförderung/ Messen Rahmenplanung für Verkaufsaktionen PR-Planung Konkrete Werbe- und Verkaufsmaßnahmen Ausarbeitung des werblichen Auftritts Verkaufsförderung Zeit und Kostenplanung Zusammenstellung aller Kosten/ Jahresbudget Zusammenfassung aller Maßnahmen/ Aktionsplan 4

5 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen oder geograhischen Angaben geschützte Ursprungsbezeichung (g.u.) geschützte geographische Angabe (g.g.a.) garantiert traditionelle Spezialität (g.t.s.) Beratungsmaßnahmen Planungsmaßnahmen Bescheinigung besonderer Merkmale Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen NRW - vom Guten das Beste 2012 NRW- Gemeinschaftsstand Kosten für Standbau, Standmiete, Nebenkosten wie Standtechnik, Standservice, Bürokommunikation, im Ausland Kosten für Dolmetscher 5

6 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Aus- u. Fortbildungsveranstaltungen Sachausgaben für Organisation, Referentenhonorare, Raummiete, Arbeits- u. Verbrauchsmaterial, bei mehrtägigen Veranstaltungen Unterbringung der Referenten Medienkommunikationsschulung GWV Bedingung: Entwicklung einer innovativen Strategie und Entwicklungsmaßnahmen zur Absatzförderung! Markt-Strategie Milch WLV Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Gemeinschaftswerbung Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare (Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung) 6

7 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Öffentlichkeitsarbeit- Verbraucherinformation- Produktpräsentationen (Veranstaltungen) Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung Alle Fördergegenstände Zuwendungsempfänger Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte (mind. 2) Unternehmen (KMU) der Be- und Verarbeitung nach VO (EG) Nr. 70/2001 (mind. 3) Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, Vereine die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern (Konzepte/Geoschutz) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zur Verbesserung der Effizienz und Professionalität der Landwirtschaft beitragen (technische Hilfe) die überregional den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern (Verbraucherinformation, Öffentlichkeitsarbeit) Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben max in drei Jahren (Technische Hilfe) max für nicht Anhang I Produkte (Verbraucherinformation, Öffentlichkeitsarbeit) Bagatellgrenze: 2000 bzw Durchführung von Messen und Ausstellungen Gemeinschaftswerbung Verbraucherinformationsveranstaltungen 7

8 Förderung verlangt nach generischer Werbung! Werbung für Anhang-I Produkte ist nur zulässig in ganz allgemeiner Weise und ohne Bezugnahme auf nationalen oder regionalen Ursprung! Werbung für Unternehmen, regionale Marken oder Qualität Rechtliche Grundlagen Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (ABl. EG Nr. C 319, Seite 1 vom 27. Dezember 2006 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG Vertrag auf De-minimis -Beihilfen (ABl. EG Nr. L 379, Seite 5 vom 28. Dezember 2006) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II v ; MBl. NRW S. 755, geändert durch RdErl. v (MBl.NRW S. 598), (MBl. NRW S. 251). 8

9 Informationen des LANUV im Internet Beratung über die Fördermöglichkeiten bzw. zum Antragsverfahren und zur Förderabwicklung bekommen Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (LANUV) Fachbereich 17 Regionale Vermarktung Dienstgebäude: Wallneyer Straße 6, Essen Tel.: oder 1115 Fax: oder regionalvermarktung@lanuv.nrw.de 9

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