Künftige Fördermöglichkeiten für Projekte im Biosphärenreservat
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- Jasper Lehmann
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1 Niedersächsisches Ministerium für Künftige Fördermöglichkeiten für Projekte im Biosphärenreservat Werkstattbericht zum Stand der Planungen ausgewählter Fördermaßnahmen für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Jahrestagung Natur und Kultur in der Elbtalaue 02. November 2013 Doris Schupp Landschaftswerte Inwertsetzung von Natur und Landschaft als Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung 2
2 Das wollen wir fördern: Projekte, die einen Beitrag leisten zu einer naturbezogenen nachhaltigen Regionalentwicklung Positive Beeinflussung der Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft + Verbesserung der Lebensverhältnisse in den benachteiligten Gebieten durch Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten und Infrastrukturen 3 Zielgebiete der Förderung: Nationale Naturlandschaften Nationalparke Harz und Niedersächsisches Wattenmeer Biosphärenreservate Niedersächsische Elbtalaue und Niedersächsisches Wattenmeer Naturparke Großräumige Natura 2000-Gebiete sowie Schutzgebietssysteme wie das Grüne Band und die Norddeutsche Moorlandschaft. 4
3 Fördergegenstand: Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger und regionalspezifischer Produkte und Dienstleistungen (traditionelle, landschaftsgebundene und kreative Kulturtechniken und handwerkliche Leistungen) zum Aufbau von (regionalen) Wertschöpfungsketten Beispiel: Wiederbelebung der Korbflechterei 5 Fördergegenstand (2): Planung und Umsetzung von investiven Vorhaben, die zur Steigerung der Attraktivität von Landschaftsteilen in den Regionen insbesondere in Natura 2000-Gebieten im Hinblick auf einen nachhaltigen, naturverträglichen Tourismus und zur Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum beitragen Beispiel: Solarflöße auf der Elbe 6
4 Fördergegenstand (3): Aufbau von Netzwerken und Infrastrukturen für Partnerbetriebe und Initiativen, die nach einem einheitlichen Kriterienkatalog ihr Angebot entsprechend den Zielen dieser Maßnahme qualitativ steigern sowie natur- und umweltverträglich gestalten Beispiel: Koordinierungsstelle Archeregion 7 Fördergegenstand (4): Angebote zur Naturbegegnung zur Heranführung an Natur und Landschaft insbesondere für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zur Akzeptanzförderung auch im Rahmen der Naturschutzbildung und als Form der Bürgerteilhabe Beispiel: Anpassung der Nationalparkangebote zum Thema Inklusion 8
5 Fördergegenstand (5): Schutz, Förderung und Erhaltung des spezifischen regionalen Natur- und Kulturerbes einschließlich der Biodiversität und der Ökosystemdienstleistungen Beispiel: Entkusselungen 9 Zuwendungsempfänger: Träger der Maßnahmen können sein die Großschutzgebietsverwaltungen des Landes Niedersachsen, kommunale Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Träger der Naturparke, Stiftungen, Vereine, Verbände wie Landschaftspflegeverbände und Naturschutzverbände sowie sonstige juristische Personen und in besonderen Fällen natürliche Personen. 10
6 Fördermodalitäten: erwartete EU-Förderquote: 50 % Aufstockung der Fördermittel durch Landesmittel ist geplant Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) Abwicklung durch NBank Fachliche Beratung und Betreuung durch NLWKN und Großschutzgebietsverwaltungen Scoring-Modell (Auswahlkriterien für Projektanträge) 11 Regionalisierungsansatz in Niedersachsen: Landesbeauftragte für die einzelnen niedersächsischen Teilregionen Sicherstellung der Förderung von Projekten, die besonders zu einer Weiterentwicklung der Regionen beitragen und die zugleich einen gebietskörperschaftsübergreifenden Nutzen besitzen (eigene Punkte im Scoring) 12
7 Offene Punkte: Personalkosten Baukosten Projektlaufzeiten Bagatellgrenzen Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen (ELER) 13 Weitere interessante EFRE-Ma Maßnahmen für r Projekte zur nachhaltigen Entwicklung z.b. Energieeinsparung und effizienz: verschiedene Maßnahmen zu (in Kommunen, in Betrieben, in Kultureinrichtungen) z.b. Nachhaltige Entwicklung des kulturellen Erbes im Rahmen der Regionalentwicklung (z.b. Förderung von Museen, Nutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbeanlagen für Kultur- und Kreativwirtschaft ) 14
8 ELER Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz Landschaftspflege und Gebietsmanagement Grundlage: Art. 36 Entwurf ELER-VO (Zusammenarbeit) Ziele: Erhalt schutzwürdiger Kulturlandschaften durch Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz Verbesserung der Wirksamkeit und Akzeptanz von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen durch Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft EUROPÄISCHE UNION Europ. Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums 15 ELER Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz Landschaftspflege und Gebietsmanagement Das wollen wir fördern: Erarbeitung von Plänen und Konzepten Management von Projekten und Steuerung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Konzepte Kosten der Zusammenarbeit Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse EUROPÄISCHE UNION Europ. Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums 16
9 ELER Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz Landschaftspflege und Gebietsmanagement Förderquote: 80% EU-Anteil Zuwendungsempfänger: Landschaftspflegeverbände Zusammenschlüsse mehrerer Einrichtungen wie z.b. Kommunen, Stiftungen, Zweckverbände, Großschutzgebietsverwaltungen u.a. mit Land- und Forstwirten und deren Verbänden einzelne Einrichtungen, die durch andere Partner unterstützt werden (Letter of intent, Kooperationsvereinbarung) EUROPÄISCHE UNION Europ. Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums 17 ELER Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz Weitere interessante ELER-Ma Maßnahmen für r Projekte zur nachhaltigen Entwicklung z.b. Verarbeitung und Vermarktung: stärkere Ausrichtung der Ernährungswirtschaft auf Nachhaltigkeit und Qualitätserzeugnisse; Umstellung auf Energie sparende und Ressourcen schonende Produktion; Fördermöglichkeiten auch für Nicht-Anhang 1 Erzeugnisse! z.b. Diversifizierung: für Landwirte oder Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushaltes als Beitrag zum optimalen Ressourceneinsatz von Gebäuden, Maschinen und Arbeitskräften. - z.b. Freizeit, Gastronomie u. Übernachtung, Vermarktung, Handel mit nicht eigenen Produkten, Dienstleistungen wie Bauernhof-Kindergarten EUROPÄISCHE UNION Europ. Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums 18
10 ELER Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz Konkretisierung bis Mitte 2014 Informieren Sie sich Vielen Dank für Ihr Interesse! EUROPÄISCHE UNION Europ. Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums 19
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