Fördermöglichkeiten für Moorschutz in Niedersachsen
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- Matilde Graf
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1 Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, GB IV Anne Richter gen. Kemmermann Fördermöglichkeiten für Moorschutz in Niedersachsen Nr.: 1 Naturschutzstation Dümmer Nr.: 2 1
2 Naturschutzstation Dümmer ca ha Naturschutzflächen der öffentlichen Hand vor allem wiedervernässtes Niedermoorgrünland 50 Stauanlagen regulieren 80 km Gräben im Gebiet internationales Leuchtturmprojekt im Wiesenvogelschutz Flexible Bewirtschaftung in Kooperation mit 120 Landwirten Nr.: 3 Aufgaben des NLWKN Konzeptionelle Grundlagen des Naturschutzes in Nds. Beratung / Umsetzung N2000 Verwaltung landeseigener Naturschutzflächen Öffentlichkeitsarbeit Naturerlebniseinrichtungen Veröffentlichungen Förderung von Naturschutzprojekten und -maßnahmen Fördermöglichkeiten im Moor? Nr.: 4 2
3 Moorschutz Moornutzung Moormanagement Moorerlebnis Erhaltung & Entwicklung naturnaher Moore Maßnahmen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden zur Verringerung der Torfzehrung und Sackung Räumlich differenziertes Moormanagement als Querschnittsaufgabe Inwertsetzung durch Naturerlebnis für die Öffentlichkeit Nr.: 5 Fördermöglichkeiten für Moorschutz in Nds. Verschiedene Finanzierungsquellen: EU-kofinanzierte Fonds: EFRE, ELER, LIFE, Bundesmittel (bspw. GAK) Landesmittel Stiftungen ) Bewilligungsstellen: NBank, NLWKN, ArL, E Unterschiede: Finanzierungsquellen, Bewilligungsstellen, Stichtage, Kulissen, Fördergegenstände, Bagatellgrenzen, Abrechnungsmodalitäten E -> Lichtblicke im Förder-Dschungel? Nr.: 6 3
4 LIFE+ Projekt Hannoversche Moorgeest Eckdaten: Projektgebiet ha Laufzeit Finanzvolumen: 11,4 Mio. Projektpartner: NLWKN, Region Hannover Flurbereinigungsverfahren: Flurstücke, Eigentümer, - 64% Privateigentum Wasserbauliche Maßnahmen Grabenverschlüsse / Moordämme 4 Planfeststellungsverfahren Nr.: 7 EFRE-Förderrichtlinie Klimaschutz durch Moorentwicklung Vorhaben zur Wiedervernässungbzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren Vorbereitende Maßnahmen (Gutachten etc.) Erprobung klimaschonender Bewirtschaftung von Moorböden und damit zusammenhängende Forschung Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben Planung Personal Bauliche Anlagen, Beschaffungen (z.b. Geräte, Materialien) Sachausgaben, Werkverträge und Aufträge an Dritte Ausgleich von Bewirtschaftungsnachteilen Grunderwerb, Pachten und Gestattungsverträge Nr.: 8 4
5 EFRE-Förderrichtlinie Klimaschutz durch Moorentwicklung Antragstellung & Bewilligung: NBank Fachliche Beratung: NLWKN & LBEG Kriterien für Bewertung : Qualität des Gesamtkonzeptes Reduktionspotential an Treibhausgasen Kosten-Nutzen-Verhältnis Innovativer Ansatz Positive Auswirkungen auf mehrere Schutzgüter + Schutzgebiete Synergieeffekte zu anderen Vorhaben der Moorentwicklung Antragsberechtigte: Zuwendungshöhe: Gebietskörperschaften, Verbände, Stiftungen, Unternehmen max. 75% der zuwendungsfähige Ausgaben Nr.: 9 EFRE-Förderrichtlinie Klimaschutz durch Moorentwicklung Eigene KliMo-Projekte des NLWKN in der Region 1. Optimierung des Wasserhaushaltes in Hochmooren der Diepholzer Moorniederung Siedener Moor, Diepholzer Moor, Dievenmoor Laufzeit 3 Jahre 2. Erprobung klimaschonender Bewirtschaftung von Naturschutzgrünland auf wiedervernässten Niedermoorböden Laufzeit 4 Jahre 9 Monate Nr.: 10 5
6 EFRE-Förderrichtlinie Landschaftswerte Aufwertung des nds. Kulturlandschafts und Naturerbes Naturschutzgerechtes Wirtschaften Sicherung der Biologischen Vielfalt ggf. Erwerb von Maschinen u. Geräten Antragstellung und Bewilligung: Fachliche Beratung: NBank NLWKN & ArL Antragsberechtigte: Zuwendungshöhe: Gebietskörperschaften, Naturparke, Verbände, Stiftungen, Unternehmen, sonstige jur. Personen maximal 65% der zuwendungsfähige Ausgaben Nr.: 11 ELER-Förderrichtlinie EELA Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten > Naturschutz > Fach- und Förderprogramme Pflege- und Entwicklungspläne, insb. zur Umsetzung von N2000 Umsetzung von Projekten und Maßnahmen (ggf. Erwerb von Grund, geeigneten Maschinen und baulichen Anlagen) Antragstellung & Bewilligung: NLWKN Bewilligungsstelle D55 Fachliche Beratung: NLWKN GB IV Regionaler Naturschutz Antragsberechtigte: Zuwendungshöhe: Gebietskörperschaften, Naturparke, Verbände, Stiftungen, Landschaftspflegeeinrichtungen, landw. Unternehmen 80% der zuwendungsfähige Ausgaben Nr.: 12 6
7 ELER-Förderrichtlinie SAB Spezieller Arten und Biotopschutz > Naturschutz > Fach- und Förderprogramme Biotopschutz (z.b. Instandsetzung, Anstau) Artenhilfsmaßnahmen Externes Projektmanagement Antragstellung & Bewilligung: NLWKN Bewilligungsstelle D55 Fachliche Beratung: NLWKN GB IV Regionaler Naturschutz Antragsberechtigte: Zuwendungshöhe: Gebietskörperschaften, Naturparke, Verbände, Stiftungen, WaBo-Verbände, Landschaftspflegeeinrichtungen ) Vollfinanzierung Nr.: 13 ELER-Förderrichtlinie Flächenmanagement für Klima und Umwelt > Themen > Entwicklung des ländliche Raumes > ZILE Kombination von Moorschutz und Flurbereinigung in ausgewählten Gebieten Erwerb von Flächen innerhalb und außerhalb von Mooren Vorbereitende Untersuchungen zur Wiedervernässung Kosten des Flurbereinigungsverfahrens Antragstellung : Ämter für regionale Landesentwicklung Antragsberechtigte: Gebietskörperschaften, Stiftungen, Teilnehmergemeinschaften, WaBo-Verbände, Einzelne Nr.: 14 7
8 ELER-Förderrichtlinie LaGe Landschaftspflege und Gebietsmanagement > Naturschutz > Fach- und Förderprogramme Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum Ansprache potentieller Antragsteller für Agrarumweltmaßnahmen Durchführung begleitender flächen- oder artenbezogener Projekte Entwicklungskonzepte für N2000-Gebieten und sonstige Gebiete Kommunikationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit Antragstellung & Bewilligung: NLWKN Bewilligungsstelle D55 Fachliche Beratung: NLWKN GB IV Regionaler Naturschutz Antragsberechtigte: Gebietskörperschaften, Naturparke, Verbände, landw. Unternehmen, Landschaftspflegeeinrichtungen, ) Zuwendungshöhe: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben Nr.: 15 ELER-Förderrichtlinie NiB-AUM (Auszug BB 1) Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen (bspw. Moorheiden, auch Degenerations- und Entwicklungsstadien, Sandheiden) BB 1 Beweidung: Anträge im LK DH in 2017 möglich, sofern auf den Flächen in der abgelaufenen EU-FP Mittel aus der Förderrichtlinie SAB zur Erstinstandsetzung eingesetzt wurden. Anpassung einer bestehenden Verpflichtung nur wenn es sich um den Zuschlag zusätzliche Ziegenhaltung handelt. Fördersumme: 275 Euro pro ha/jahr Antragstellung : Landwirtschaftskammer Niedersachsen Antragsberechtigte: Landwirt/-innen (aktive Betriebsinhaber) Nr.: 16 8
9 Bundesmittel GAK investive Naturschutzmaßnahmen Nicht-produktive, investive Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen: Grunderwerb Instandsetzung von Biotopen Evtl. zukünftig auch: Erstellung von Schutzkonzepten, Vertragsnaturschutz Antragstellung & Bewilligung: NLWKN Direktion D4 Fachliche Beratung: NLWKN GB IV Regionaler Naturschutz Antragsberechtigte: Gemeinden und Gemeindeverbände, landw. Unternehmen, gemeinnützige jur. Personen Zuwendungshöhe: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 90% Gemeinden + Gemeindeverbände Nr.: 17 Landwirtschaftliche Unternehmer Eine eigene Antragstellung ist bei vielen Förderrichtlinien grundsätzlich möglich. Regelungen über Staatliche Beihilfen sind zu beachten. Ein Erwerb von Maschinen und Geräten kann grundsätzlich gefördert werden. Diese Maschinen sind jedoch ausschließlich für Naturschutzmaßnahmen einzusetzen. Geräte, Maschinen und bauliche Anlage sind im Rahmen einer Zweckbindungsfrist auf eigene Kosten instandzuhalten. Ein Erwerb von Tiere wird grundsätzlich nicht gefördert Nr.: 18 9
10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Göttinger Chaussee 76A Hannover Telefon 0511/ oder: NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg Tel. 0441/ NLWKN Betriebsstelle Lüneburg Tel / NLWKN Betriebsstelle Süd Tel. 0531/ Nr.: 19 10
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