Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil

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1 Ausgabe September 2007 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil Amtspokal der FFW am Was ist denn sonst so los? Erlebnissreiche Sommerferien Ringenwalder Herbstfest in Neuhardenberg Seite 2 Veranstaltungen Seite 5/6 Seite 7 Seite 9 Inhalt In der Chronik geblättert... 1 Rentnernachmittag Bollenfüßlerfest... 2 Erntedankfest Reichenberg.. 2 Aus der Dorfchronik Einladung zum Amtspokal... 2 Geburtstage im September... 3 Jubiläen im September... 3 Was man sonst noch wissen sollte Veranstaltungen September. 5 Veranstaltungen Oktober... 6 Kunstspeicher Friedersdorf - September... 7 Ferienerlebnisse... 8 Sommerferien 2007 in Neuhardenberg... 8 Info DRK MOL e.v Ringenwalder Herbstfest... 9 Zu schade für den Müll Anzeigen Vorschläge für die nächsten Monate und zur künftigen Gestaltung aus allen Orten des Amtsbereiches Neuhardenberg bitte an die Redaktion des Amtsblattes vor 1 Jahr Nach einem Jahr Bauzeit wird die neue Brücke über den Soldatengraben zwischen Platkow und Gusow übergeben. vor 10 Jahren Die Tu- 154 M der Flugbereitschaft der Bundeswehr stürzt nach einem Zusammenstoß mit einer amerikanischen C-111 westlich von Namibia in das Meer. Von den 24 Todesopfern waren 7 Besatzungsmitglieder und 2 Frauen ehemalige Neuhardenberger. Eine Gedenktafel auf dem Flugplatz in der Oderbruchstraße erinnert daran. vor 15 Jahren 29./ Im Schloss Neuhardenberg findet eine deutsch-französische Konferenz statt zum Thema Umwelt-Energie: Mentalitäten und Politikansätze im Vergleich Deutschland - Frankreich, geleitet von Prof. Dr. Rudolph von Thadden, Universität Göttingen. vor 20 Jahren DDR-Staatsratsvorsitzender Erich Honecker besucht die BRD, wird von Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker u.a. empfangen. Erich Honecker besucht auch seine frühere Heimat Saarland, weitreichende Abkommen werden unterzeichnet. vor 55 Jahren Die LPG Neues Leben wird in Marxwalde (heute Neuhardenberg) gegründet. Die ersten LPG-Mitglieder sind Bernhard Lietz, Frieda Siewert, Werner Nawrath und Richard Kuhnert. 20 Jahre später waren es mit Mitgliedern aus Wulkow und Quappendorf über 400 Mitglieder. vor 75 Jahren Reichspräsident und Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg nimmt an Militärmanövern im Raum Frankfurt/Oder teil

2 Seite und gastiert im Schloss Neuhardenberg. Neben Graf Carl Hans von Hardenberg er weisen Vertreter des Adels der Umgebung, Einwohner des Dorfes, Schüler und Vereine dem Staatsoberhaupt die Ehre, eine Kompanie des Stahlhelms führt einen Vorbeimarsch durch. vor 100 Jahren Bei Rehfelde ereignet sich ein schweres Eisenbahnunglück, nach dem zwei Knechte von den Seelower Loosen Schrauben und Laschen von den Gleisen entfernt hatten. es ab 1 Toten und 20 Verletzte, die Täter wurden zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt. vor 140 Jahren Der 1. Band von Das Kapital von Karl Marx erscheint, von Friedrich Engels wie folgt gewürdigt: Das Verhältnis von Kapital und Arbeit, die Angel, um die sich unser ganzes heutiges Gesellschaftssystem dreht, ist hier zum ersten Mal wissenschaftlich entwickelt. vor 145 Jahren Theodor Fontane besucht für mehrere Tage Neuhardenberg. Er wurde von Graf Carl Hildebrand Christian von Hardenberg empfangen. Fontane studierte das Familienarchiv und beschrieb in seinen Wanderungen Das Oderland im Artikel Quilitz oder Neu Hardenberg ausführlich das Schloss und die Kirche. Über den Staatskanzler, den Fürst von Hardenberg, schrieb er:...dass Hardenberg ein auserwählter Mann war, dem nach dem Willen Gottes die Aufgabe zufiel, die Rettung des Vaterlandes glücklich durchzuführen. Erarbeitet: Lothar Banse, Heimatverein Neuhardenberg e.v. Das 3. Bollenfüßlerfest 2007 findet am von Uhr auf dem Hof der Alten Schule, Karl-Marx-Allee 22 statt. Alle Gäste sind herzlich eingeladen, an unserem Erntefest der besonderen Art teilzunehmen. Neben Anekdoten aus der Dorfgeschichte über Socken und Wein gibt es viel Interessantes für Groß und Klein zu sehen und zu kaufen. Wir laden herzlich ein, der Eintritt ist frei. 4. Erntedankfest in Reichenberg am Programm: Uhr Gottesdienst Uhr Festumzug Uhr Eröffnung auf dem Festplatz hinter der ehemaligen Schule Anschließend: Buntes Treiben für Jung und Alt - verschiedene Ausstellungen und Stände - Kita-Programm - Märchenstunde - Dannenberger Tanzgruppe - Vorführung der Jugendfeuerwehr - Spielmobil und Kinderschminken - Kutschfahrten - Lagerfeuer Uhr Tanz mit DJ Wampi Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Der Veranstalter Einladung zum Amtspokal Am Samstag, den 22. September 2007 finden ab 09:00 Uhr auf der Freifläche neben dem Autohaus Minnich am Windmühlenberg in Neuhardenberg die Wettbewerbe um den Amtspokal der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg statt. Die Jugendfeuerwehr kämpft in den Disziplinen Löschangriff und Gruppenstafette um gute Zeiten und die Erwachsenen im Löschangriff. Viele Zuschauer können die Zeiten noch verbessern. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches herzlich eingeladen, um die Feuerwehr ihrer Gemeinde tatkräftig zu unterstützen. Ausrichter dieser Wettbewerbe ist im Jahr 2007 die Freiwillige Feuerwehr Neuhardenberg. Pokalverteidiger bei den aktiven Kameraden ist die Freiwillige Feuerwehr Batzlow. Frank Kästner Amtswehrführer Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am Dienstag, dem 18. September 2007, um Uhr im Sportlerheim. Die Ortsgruppe der VS

3 Seite 3 Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat September verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow- Platkow OT Gusow Brigitte Noack zum 70. Ida Danne zum 64. Stefan Zillich zum 89. Klaus Wolf zum 64. Gerda Wehpke zum 79. Brigitte Isler zum 79. Hannelore Boinski zum 67. Beate Beilfuß zum 65. Ingeborg Schütz zum 79. Gusow- Platkow OT Platkow Inge Küster zum 73. Hildegard Dahle zum 88. Helga Pehle zum 72. Erhard Engel zum 73. Bernd Gruber zum 60. Sigrid Deter zum 68. Gerda Schulz zum 62. Marieta Perz zum 61. Erhard Winter zum 69. Märkische Höhe OT Batzlow Ursula Honelt zum 71. Märkische Höhe OT Batzlow Heinz Schmidt zum 70. Helga Glocke zum 60. Elfriede Walzer zum 72. Ilona Schmidt zum 68. Märkische Höhe OT Reichenberg Eveniene Raue zum 60. Magdalena Damke zum 74. Irmgard Brandt zum 73. Paul Rohrmann zum 82. Georg Wilde zum 73. Erika Berndt zum 74. Hans-Ekkardt Behne zum 75. Sigrid Stade zum 73. Adolf Breetsch zum 74. Rosemarie Leichter zum 64. Märkische Höhe OT Ringenwalde Christel Schröder zum 72. Joachim Zachert zum 60. Ruth Günther zum 81. Neuhardenberg Hubert Lück zum 69. Neuhardenberg Martin Schenk zum 68. Werner Grimm zum 69. Wilhelm Büchler zum 63. Ilona Chrzibek zum 62. Wilhelm Gleiniger zum 67. Dieter Greiser zum 72. Ingeburg Greiser zum 68. Klaus Käbermann zum 66. Karl-Heinz Arndt zum 68. Irmgard Jahn zum 71. Ria Lier zum 62. Heinz Miethke zum 75. Rosemarie Ringwelski zum 65. Christa Hemmerling zum 72. Roswitha Laufer zum 67. Rosemarie Miethke zum 69. Marianne Minnich zum 70. Margarete Wegener zum 66. Franz Slotty zum 85. Rose Thur zum 83. Harry Huhn zum 72. Käthe Krause zum 81. Erwin Riewe zum 78. Ella Werth zum 93. Anita Kurtz zum 68. Hans Förster zum 79. Gerd Höhne zum 66. Hildburg Schulz zum 63. Manfred Huf zum 60. Siegfried Lahmer zum 63. Ingrid Noack zum 68. Ruth Käbermann zum 79. Eckard Krüger zum 69. Horst Herzog zum 62. Bernd-Dieter Siewert zum 60. Gunter Rollinger zum 60. Neuhardenberg OT Altfriedland Egon Hohmann zum 79. Monika Oehme zum 67. Ingeborg Teresiak zum 74. Neuhardenberg OT Altfriedland Hildegard Braun zum 78. Neuhardenberg OT Altfriedland Ursula Krüger zum 69. Hans-Joachim Fischer zum 66. Erich Taubitz zum 78. Heinz Opitz zum 72. Margot Schirmeister zum 72. Erika Herrmann zum 72. Elsbeth Raeke zum 72. Neuhardenberg OT Quappendorf Hildegard Freyer zum 92. Johannes Freyer zum 68. Neuhardenberg OT Wulkow Rosa Kulicke zum 78. Peter Pöhl zum 62. Irma Wolf zum 85. Irma Stolzenburg zum 85. Ingrid Kestin zum 69. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek

4 Seite WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Tel.: / Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 Tel.: / Öffnungszeiten: Mo bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 Öffnungszeiten: Di bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochennde u. Feiertage bis Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße Buckow Das Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus bleibt aus technischen Gründen vorübergehend geschlossen. Die Naturparkverwaltung ist in dieser Zeit unter der angegebenen Adresse und Telefonnummer erreichbar. Naturpark Märkische Schweiz Naturparkverwaltung Eberswalder Chaussee 3, Waldsieversdorf Herr Dr. Ott / Herr Dr. Lorenzen -108 Frau Grützmacher -114 Frau Dybek -105 FÖRDERVEREIN ZUR REKON- STRUKTION DER KIRCHE WULKOW BEI TREBNITZ E.V. Vorsitzender: Ansprech- partner: FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / tagsüber / SCHULDNERBERATUNG Tel.: / S U C H T B E R A T U N G Tel.: / SENIORENTELEFON Tel.: / TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / Tel.: 0800 / (kostenlos) BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 Tel.: / Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag Jürgen Jander OT Wulkow Hauptstraße 09 Tel Margot Krebs OT Wulkow Hermersdorfer Straße 6 Tel DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr Uhr Di und Do Uhr Tel.: / Diensthandy Uhr Uhr Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Videos etc. Internetnutzung: 30 min./ 0,50 EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Pfarrer Thomas Krüger Karl-Marx-Allee 26 Tel Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Tel.: / Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Sa, So, Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Do Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonnatg Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Birkenweg 2 Telefon: Uhr Uhr Öffnungszeiten Mo Do Uhr Fr Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee 23 Öffnungszeiten Mo Fr 8.30 bis Uhr Angebot Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe

5 Seite 5 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2007 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner September Neuhardenberg Radtour Treffpunkt: Bushaltestelle Wulkow Förderverein Kirche Wulkow Bollenfüßlerfest in ALTE SCHULE Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg Neuhardenberg e.v Seniorennachmittag (gemein- ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr sames Kaffeetrinken) Mitgliederversammlung des Cafè am Anger Neuhardenberg Heimatverein Uhr Heimatvereins Neuhardenberg Neuhardenberg e.v Herbstanfang am Kietzer See Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr vogelkundl. Wanderung ( ca.4-5 km) o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel / Lesung Edgar Külow auf dem Quappenhof in Quappendorf Verein Kultur auf dem Lande e.v. Quappendorf Erntedankgottesdienst Kirche Wulkow Förderverein Kirche Wulkow September Fahrt nach Hamminkeln Heimatverein Neuhardenberg e.v Gemeinde Gusow-Platkow Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 10./ 17. und Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 12./ 19.und Gusower Schlosskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Uhr Manfred Reuthe-Klavier 8./ Gesundheitswochenende Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ mit Dr. Heidemarie Pimer, Frankfurt(Oder) Künstlerisches Wochenende Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Aquarellmalerei Kaffeehausmusik PIANO LIFE Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Uhr mit Manfred Lindenberg Seniorenrunde-Herbstfest Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow Strandfest in Gusow Baggersee Gusow Sportverein Gusow-Platkow Uhr Künstlerisches Wochenende Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Ölmalerei Künstlerisches Wochenende Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Porzellanmalerei Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Reichenberg Traditionelles Festplatz Ringenwalde Gem. Märkische Höhe OT Ringenwalde Uhr Ringenwalder Herbstfest Seniorennachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Erntedankfest in Reichenberg Sportplatz an der ehemaligen Schule Gemeinde, FFW, RSV und Uhr Evang. Kirchengemeinde

6 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2007 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Oktober Neuhardenberg Seniorennachmittag (gemein- ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr sames Kaffeetrinken) Heimatgeschichtlicher Abend des Cafè am Anger Neuhardenberg Heimatverein Uhr Heimatvereins Neuhardenberg Neuhardenberg e.v Abenddämmerung am Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Gänserastplatz o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel /50957 Wanderung und Naturschauspiel( ca.4 km, 2 Std.) Abenddämmerung am Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Gänserastplatz o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel /50957 Wanderung und Naturschauspiel( ca.4 km, 2 Std.) Abenddämmerung am Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Gänserastplatz o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel /50957 Wanderung und Naturschauspiel( ca.4 km, 2 Std.) Abenddämmerung am Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Gänserastplatz o. Parkplatz am Gasthaus Zur Wende Ansprechpartner: Herr Effert Tel /50957 Wanderung und Naturschauspiel( ca.4 km, 2 Std.) Gemeinde Gusow-Platkow Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 8./ und Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 10./ und / Wochenende mit Vorträgen u. Rundfahrten Schloss Gusow Schloss Gusow, Uhr Preußen Thema 3-4 Tel.: 03346/8725 o. 030/ Seniorenrunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow 19/ Herbstfest in Platkow Festwiese Platkow Gemeinde Gusow-Platkow FFW Gusow-Platkow Gusower Schlosskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Uhr Weib, Wein und Gesang 19./ Köstliches Wochenende Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Wild und Wein M. Jagdhornbläser-Konzert Kaffeehausmusik PIANO LIFE Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Uhr mit Manfred Lindenberg 27./ Pasta und Musika Schloss Gusow Schloss Gusow, Tel.: 03346/8725 o. 030/ Kulinarisches aus Italiens Küchen und Konzerthallen Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Uhr Erntefest Volkssolidarität Reichenberg Spielenachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Seniorennachmittag Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Traditionelles Festwiese am Dorfteich in Batzlow Gem. Märkische Höhe OT Ringenwalde Uhr Batzlower Herbstfest

7 Nummer 08 Neuhardenberg, den 1.September Jahrgang Bekanntmachungsanordnung Die Satzung der Gemeinde Neuhardenberg - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neuhardenberg, OT Altfriedland, OT Gottesgabe und OT Karlsdorf vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neuhardenberg, OT Altfriedland, OT Gottesgabe und OT Karlsdorf auf Dauer zu jedermanns Einsicht im Dienstgebäude des Amtes Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,, Bürgerdienste, eingesehen werden kann. Neuhardenberg, den Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung - Klarstellungsund Ergänzungssatzung der Ge- Gemeinde Neuhardenberg, OT Altfriedland, OT Gottesgabe und OT Karlsdorf vom S.1 Bekanntmachung - Satzung der Gemeinde Neuhardenberg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StRS) vom S.1-4 Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren Sachsendorf-Seelow Ost Aktenzeichen: /13 Verfahrens-Nr.: 3002 Q... S.5-7 Nichtamtliche Bekanntmachungen Mieterberatung... S.8 Bürgermeistersprechstunde...S.8 Polizeinotizen Juni... S.8 Kinderfest zu verschenken... S.8 Nachhaltige Seniorenbetreuung... S.9 Wildschadenschätzer gesucht...s.10 Internetdienste des Amtes Neuhardenberg...S.10 Sprechzeiten Amtsverwaltung...S.10 Sprechstunde der Amtsdirektorin... S.10 BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg - Satzung der Gemeinde Neuhardenberg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StRS) vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Satzung der Gemeinde Neuhardenberg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StRS) vom Aufgrund der 5, 15, und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl. I S.74,86) und des 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 134), berichtigt durch Berichtigung vom (GVBl. I S. 197), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg auf ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen. 1 Allgemeines 1) Die Gemeinde Neuhardenberg betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen und Landesstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten als öffentliche Ein-

8 Seite richtung. Die Reinigung wird nach 49 a Abs. 5 des BbgStrG auch auf Straßen mit angrenzenden bebauten Grundstücken ausgedehnt, die außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen und im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt sind. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht nach 2 der Straßenreinigungssatzung den Grundstückseigentümern übertragen ist. Die Pflege und Reinigung der Grünflächen der denkmalgeschützten Anger Neuhardenberg sowie die Dorfanger der Ortsteile obliegt der Gemeinde. 2) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehund Radwege einschließlich der jeweils dazugehörenden Randstreifen zwischen Fahrbahn, Radweg, Gehweg oder Grundstücksgrenze. Randstreifen sind Nebenflächen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze insbesondere Straßenbegleitgrün sowie unbefestigte oder befestigte Flächen. Ist im Zweifelsfall die Reinigung/Pflege des Randstreifen gegenüber dem Bürger nicht zumutbar (weil er zu breit ist), entscheidet die Gemeinde, Bürger und Amt gemeinsam inwieweit eine Zumutbarkeit der Reinigung/Pflege für den Bürger gegeben ist. 3) Die Pflicht zur Reinigung erstreckt sich auch auf selbständige Gehund Radwege mit erkennbarer Abgrenzung von der Fahrbahn sowie auf Parkbuchten, Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten und Sicherheitsstreifen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist. Als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege nach 41 Abs. 2 StVO. Soweit in sonstigen Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von jeweils 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. 4) Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer 1) Die Reinigung der im Straßenverzeichnis aufgeführten Fahrbahnen und Gehwege (Anlage 1-Spalte -Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke) wird in dem im 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer erstreckt sich auf alle an öffentliche Straßen grenzenden Grundstücksseiten bzw. -flächen. Soweit das Straßenverzeichnis keine Festlegungen trifft, verbleibt die Reinigungspflicht bei der Gemeinde. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht. 2) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. Sollte auch keine tatsächliche Sachherrschaft über derartige Grundstücke ausgeübt werden, wird die Reinigung durch die Gemeinde ausgeübt. 3) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Anderer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde Neuhardenberg und mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Der Antrag kann auch an die Gemeinde gestellt werden. Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Randstreifen Benutzungsgebühren nach 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit 49 a Abs. 5 des BbgStrG nach einer besonderen Gebührensatzung 3 Grundstücksbegriff 1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das von der Straße erschlossene Buchgrundstück. Mehrere Buchgrundstücke desselben Eigentümers werden nur dann zusammengefasst, wenn die Grundstücke nur in ihrer Gesamtheit, nicht aber jeweils für sich gesehen wirtschaftlich nutzbar sind. Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zugangsmöglichkeit zur Straße hat und dadurch schlechthin eine innerhalb der geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle Grundstücksnutzung ermöglicht wird. Das gilt in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist. 4 Art und Umfang der Reinigungspflicht nach 2 1) Soweit die Reinigungspflicht im Straßenverzeichnis den Grundstückseigentümern übertragen ist, sind die Fahrbahnen und Gehwege einschließlich der Bankette ganzjährig einmal wöchentlich bis sonnabends 18:00 Uhr zu reinigen. Die Reinigung beginnt in der ersten Kalenderwoche des jeweiligen Kalenderjahres. Hierzu gehört auch das Entfernen von Unkraut, Laub und Unrat. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Witterungsbedingte Verunreinigungen (wie Schlamm, Astbruch u.ä.), die zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können, sind unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen. Der anfallende Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und auf Kosten der Grundstückseigentümer zu entsorgen. Anfallendes Laub (nur aus dem Straßenraum) kann zu von der Gemeinde ausgewiesenen Plätzen gebracht werden bzw. wird durch die Gemeinde abgeholt. Die Termine und Plätze werden durch öffentliche Aushänge in den Bekanntmachungskästen von der Gemeinde benannt. 2) Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Die Gehwege sind in einer Breite von bis zu 1,5 Metern von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Als Streumittel sind abstumpfende Mittel einzusetzen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten; das gilt nicht:a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.b. Eisregen) in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit salzhaltigen oder auftauenden Mitteln durchsetzten Schnee auf Baumscheiben abzulagern. In der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Eisglätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonnund feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. 3) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang für die Fahrgäste gewährleistet ist. 4) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- Amtliche Bekanntmachungen

9 Seite 3 weges oder - wo dies unmöglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. 5) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. 5 Ersatzvornahme Kommt ein Reinigungsverpflichteter seiner Reinigung bzw. Winterwartungspflicht nicht in dem in den 2 und 4 beschriebenen Umfang nach, kann die Gemeinde Neuhardenberg die Reinigung bzw. Winterwartung auf seine Kosten ( Ersatzvornahme) durchführen bzw. durchführen lassen. 6 Ordnungswidrigkeit 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig - entgegen 4 Abs. 1 die Fahrbahnen und Gehwege einschließlich der Bankette nicht regelmäßig einmal wöchentlich, beginnend in der ersten Kalenderwoche eines Jahres reinigt; - entgegen 4 Abs. 1 Unkraut, Laub und Unrat nicht beseitigt; - entgegen 4 Abs. 1 witterungsbedingte Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt; - entgegen 4 Abs. 1 Kehricht und sonstigen Unrat nach Beendigung der Reinigung nicht aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt; - entgegen 4 Abs. 2 die Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte nicht bestreut und beräumt; - entgegen 4 Abs. 2 die Gehwege nicht von bis zu 1,50 Meter von Schnee freihält und bei Schnee- und Eisglätte streut; - entgegen 4 Abs. 2 keine abstumpfenden Streumittel mit Ausnahme der Buchstaben a) und b) des 4 Abs. 2 einsetzt; - entgegen 4 Abs. 2 Baumscheiben oder begrünte Flächen mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut; - entgegen 4 Abs. 2 in der Zeit von Uhr bis Uhr gefallenen Schnee und Eisglätte nicht unverzüglich beseitigt und abstumpft; - entgegen 4 Abs. 2 nach Uhr gefallenen Schnee werktags nicht bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags nicht bis 9.00 Uhr des folgenden Tages beseitigt; - entgegen 4 Abs. 3 Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse nicht so von Schnee befreit und abstumpft, das ein gefahrloser Zu- und Abgang für Fahrgäste gewährleistet ist; - entgegen 4 Abs. 4 Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder auf dem Fahrbahnrand so ablagert, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch mehr als vermeidbar gefährdet oder behindert wird; - entgegen 4 Abs. 4 Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten nicht von Schnee und Eis frei hält; - entgegen 4 Abs. 4 Schnee und Eis von seinem Grundstück auf Fahrbahnen und Gehwegen ablagert. 2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 3) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist der Amtsdirektor. 7 In-Kraft-treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen von Altfriedland (beschlossen am ), Neuhardenberg (beschlossen am ), Wulkow (beschlossen am ) und Quappendorf (beschlossen am ) über die Straßenreinigung außer Kraft. Neuhardenberg, den Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Anlage 1 Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neuhardenberg vom Straßen Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke Straßenreinigung Winterdienst Fahrbahn Randstreifen Gehweg Gehweg Fahrbahn Grünstreifen Am Anger x x nicht vorhanden Am Windmühlenberg x x nicht vorhanden Am Windmühlenberg 6a x x x x Bärwinkel x x nicht vorhanden Birkenweg x x nicht vorhanden Ernst-Thälmann-Str. x x x x Fischerstraße x x x x Friedrich-Engels-Str x x x x Friedrich-Engels-Str 24-27a x x nicht vorhanden Friedrich-Engels-Str x x x x Hauptstraße 1-23 x nicht vorhanden x x Hauptstraße x x nicht vorhanden Amtliche Bekanntmachungen

10 Seite Straßenreinigung Winterdienst Fahrbahn Randstreifen Gehweg Gehweg Fahrbahn Grünstreifen Hauptstraße x x x x Hermersdorfer Straße x nicht vorhanden x x Hermann-Matern-Str. 1a x x x x Hermann-Matern-Str x x nicht vorhanden Hermann-Matern-Str x x x x Hermann-Matern-Str x x nicht vorhanden Karl-Marx-Allee 1-7 RS x x x Karl-Marx-Allee 8-11 PP x x x Karl-Marx-Allee RS x x x Gartensparte Sonneneck e.v. x x nicht vorhanden Gartensparte Neuland e.v. x x nicht vorhanden Karl-Marx-Allee x x nicht vorhanden Karl-Marx-Allee RS x x x Karl-Marx-Allee x x nicht vorhanden Karl-Marx-Allee RS x x x Leischner RS x nicht vorhanden Plus, Thom, Dress, Tankstelle RS x nicht vorhanden Stallkomplex, K-M-A RS x x x Heinz Braun, K-M-A RS x x x Karl-Marx-Allee x x x x Karl-Marx-Allee x x nicht vorhanden Karl-Marx-Allee x x x x Karlsdorf x x nicht vorhanden Kastanienallee x x nicht vorhanden Kietz x x nicht vorhanden Klosterstraße x x nicht vorhanden Lindenstraße 1-13 x x nicht vorhanden Lindenstraße x x x x Meirangasse x x nicht vorhanden Mühlenweg x x x x Neudorf 1-22a RS x x x Neudorf RS x nicht vorhanden Neudorf RS x x x Neufriedland x x nicht vorhanden Neutrebbiner Straße x x nicht vorhanden Oderbruchstraße x x x x Oderweg x x nicht vorhanden Rosenthaler Weg x x nicht vorhanden Schinkelplatz x x x x Seestraße x x nicht vorhanden Siedlung x x nicht vorhanden Trebnitzer Straße 1-10 x x x x Trebnitzer Straße x x nicht vorhanden Waldweg x x nicht vorhanden Wriezener Straße RS x nicht vorhanden Erläuterung zur Kurzbezeichnung Rs: Säuberung des Rinnsteines (nicht die Straße) Amtliche Bekanntmachungen

11 Seite 5 LAND BRANDENBURG Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landesentwicklung und Flurneuordnung Referat Bodenordnung Öffentliche Bekanntmachung Anordnungsbeschluss Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (Dienstsitz Fürsten-walde) ordnet gemäß 56 LwAnpG 1 in Verbindung mit 86 FlurbG 2 und den Bestimmungen des BbgLEG 3 das Bodenordnungsverfahren Sachsendorf - Seelow Ost Aktenzeichen: /13 Verfahrens-Nr.: 3002 Q an. 1. Verfahrensgebiet Das Verfahrensgebiet wird für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke festgestellt: Land Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Gemeinde Lindendorf Gemarkung Sachsendorf, Flur 1, 2, 3, 4 Gemarkung Dolgelin, Flur 5 Gemeinde Alt Tucheband Gemarkung Alt Tucheband, Flur 1, 5, 6, 7 Gemeinde Vierlinden Gemarkung Friedersdorf, Flur 3, 4 Stadt Seelow Gemarkung Seelow, Flur 4, 5, 6, 7, 8 Gemarkung Langsow, Flur 3 Gemarkung Werbig, Flur 1 Gemeinde Golzow Gemarkung Golzow, Flur 1 2. Bekanntmachung und Auslage Der Anordnungsbeschluss wird in den Ämtern Golzow, Seelow-Land sowie der Stadt Seelow und in den an diese grenzenden Gemeinden/ Städte öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung im Amt Golzow, Seelower Straße 14, Golzow im Amt Seelow-Land, Feldstraße 3, Seelow in der Stadt Seelow, Küstriner Straße 61, Seelow in den angrenzenden Ämtern und Gemeinden Gemeinde Letschin, Bahnhofstraße 30a, Letschin Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Amt Lebus, Breite Straße 1, Lebus Stadt Müncheberg, Rathausstraße 1, Müncheberg Gemeinde Steinhöfel, Demnitzer Straße 7, Steinhöfel jeweils während der Geschäftszeiten aus. Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte im aus. Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Fürstenwalde Landentwicklung und Flurneuordnung Rathaustraße Fürstenwalde 3. Beteiligte An dem Flurbereinigungsverfahren sind gemäß 10 FlurbG beteiligt: - als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten. - als Nebenbeteiligte a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungs-verfahren betroffen werden, b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG), c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG), f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereingungs-gebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). Amtliche Bekanntmachungen

12 Seite Teilnehmergemeinschaft Mit diesem Anordnungsbeschluss entsteht gemäß 16 FlurbG Die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus den Eigentümern der Grundstücke sowie aus den diesen gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird. Sie führt den Namen Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Sachsendorf - Seelow Ost und hat ihren Sitz in Sachsendorf. Die Teilnehmergemeinschaft steht nach 17 FlurbG unter der Aufsicht der oberen Flurneuordnungsbehörde. 5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses beim anzumelden. Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Fürstenwalde Landentwicklung und Flurneuordnung Rathausstraße Fürstenwalde Rechte im Sinne des 14 Abs. 1 FlurbG sind z. B.: - nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken - Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken - Nutzungs- und Besitzrechte nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch 4 - Pachtrechte Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 6. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums In sinngemäßer Anwendung der 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Bodenordnungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen, c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere die des Naturschutzes und der Landschafts-pflege nicht beeinträchtigt werden, d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 für den einzelnen Fall geahndet werden ( 154 FlurbG, 1 und 17 des OWiG 5. Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden ( 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht ( 154 Abs. 3 FlurbG). 7. Finanzierung des Verfahrens Die Verfahrenskosten gem. 62 LwAnpG / 104 FlurbG trägt das Land Brandenburg. Die Ausführungskosten trägt gemäß 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit 105 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft. 8. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO 6 angeordnet. 9. Gründe Ausgelegt gemäß Ziffer 2 dieses Anordnungsbeschlusses. Amtliche Bekanntmachungen

13 Seite Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Fürstenwalde Landentwicklung und Flurneuordnung Rathausstraße Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch hat gemäß 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Brieselang, den Im Auftrag Großelindemann Referatsleiter Bodenordnung DS Anlage Gebietskarte - ausgelegt gem. Ziffer 2 des Anordnungsbeschlusses 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1149, 1174) 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2354) 3 Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom (GVBl. Bbg I Nr. 14 S. 298) 4 EGBGB in der Neufassung vom 21. September 1994 (BGBI. I S. 2494), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. April 2004 (BGBI. I. S. 478) 5,Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3416) 6 Verwaltungsgerichtsordnung i. d. F. vom (BGBl. I, S.686), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I, S. 837) Amtliche Bekanntmachungen

14 Seite Mieterberatung in Neuhardenberg Jeden 3. Montag im Monat von bis Uhr, im Haus Birkenweg 2 (Bürgermeisterbüro) durch den Mieterverein VIADRINA. Information und Beratung über Rechte und Pflichten als Mieter und Unterschützung bei Rechtsstreitigkeiten. Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) und Umgebung e.v. Halbe Stadt 21, Frankfurt (O.) Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg An jedem ersten Sonnabend im Monat, von Uhr, im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: 0173/ ( Uhr) neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Verbraucherinsolvenzberatung Jeden 1. Dienstag im Monat, von bis Uhr Information und Beratung über die Möglichkeiten der privaten Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren und die Organisation der privaten Insolvenz Mario Eska, ehrenamtlicher Bürgermeister POLIZEINOTIZEN Kriminalität Im Juni 2007 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 17 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Anzeigen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung und Sachbeschädigung. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 118 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Berichtszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 15 Verkehrsunfälle. Dabei wurden 2 Personen verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte war in diesem Monat an 4 Unfällen beteiligt. Drei Unfälle mit Fahrerflucht wurden in diesem Monat registriert. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 104 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Sellow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 13 Personen verletzt. In 12 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 25 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol/Drogen waren insgesamt zweimal im Spiel. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden keine Fahrzeugführer festgestellt, welcheeine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen haben. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 11 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr. Die höchste festgestellte alkoholische Beeinflussung lag bei 2,56. i. A. Wir möchten in diesem Jahr wieder ein Kinderfest an eine Grundschule oder KITA der Region verschenken. Der Termin und der Ort für das Kinderfest bestimmt der Gewinner selbst. In diesem Jahr waren wir in der Grundschule Neuhardenberg zu Gast und gestalteten mit den Schülern ein tolles Kinderfest. Wer kann mitmachen und gewinnen? - alle Kinder oder Kindergruppen bis zum 12. Lebensjahr haben die Möglichkeit mit einem kulturellen Kinderfest zu verschenken! oder künstlerischen Beitrag teilzunehmen - Anmeldungen sind zu richten an MEC Herr Lothar Mühlhahn unter Tel: 03346/ oder Fax: 03346/ oder per Mail an: info@mec-veranstaltung.de Der Auftritt der Teilnehmer wird jeweils am Nachmittag zum Oktoberfest in Neuhardenberg (am ), in Seelow (am ), in Bleyen (am ) stattfinden. Wir rufen alle Kinder des jeweiligen Amtes auf sich zu melden und Ihre Teilnahme am Wettbewerb uns mitzuteilen. Anmeldeschluss ist der Team MEC

15 Seite 9

16 Seite Bekanntmachung Jagdgesetz für das Land Brandenburg ( BbgJagdG ) vom 09. Oktober 2003 (GVbL. I. S. 250 ) Wildschadenschätzer gesucht Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden hat die Untere Jagdbehörde des Landkreises Märkisch Oderland Seelow für den Zeitraum von 4 Jahren entsprechende Sachverständige als Wildschadenschätzer zu bestellen ( 48 BbgJagdG). Dieser Bestellungszeitraum ist abgelaufen. Daher suchen wir geeignete Personen, pro Amt/amtsfreie Gemeinde zwei Personen die wir der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Märkisch Oderland zur Bestellung vorschlagen werden. Es sollte ein Landwirt für Feldfrüchte sein, der sich mit Preise auskennt, Mobil ist und eine Landwirtschaftliche Ausbildung hat. Gemäß 9 der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 02. April 2004 ( GVBI II. S. 305 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01. März 2005 (GVBI. II S. 141), erhalten die Schätzer für ihre Tätigkeit und den damit verbundenen Zeitverlust eine Vergütung in Höhe von 20 EUR für jede angefangene Stunde, höchstens 100 EUR für einen Tag und Ersatz ihrer Reisekosten nach den für Beamte der Reisekostenstufe B geltenden Vorschriften des Reisekostenrechts des Landes Brandenburg. Wer sich für das Amt als Wildschadenschätzer bewerben möchte, übersende seine Bewerbungsunterlagen an das Amt Neuhardenberg Fachbereich II-Ordnungsamt Karl-Marx-Allee 72 Termin: 31. Oktober 2007 Im Auftrag Salokat SB Liebe Bürgerinnen und Bürger, Leichter und schneller wird es für Sie, wenn Sie unsere Möglichkeiten per Internet nutzen: www. Amt-Neuhardenberg.de - Amt Neuhardenberg - Bürgerbüro - Onlineservice - Link Melderegisterauskunft Anträge und Vorgänge per Online z.b. Beantragung Lohnsteuerkarte, Meldebescheinigungen, Voranmeldung Umzug etc. Statusabfrage Personalausweis und Reisepass Bitte vorher Sicherheitsseite zur Nutzung mit Ja bestätigen! Danach als gelegentlicher Nutzer Ihre Behördenangelegenheiten per Online abfragen. Mit freundlichem Gruß Bereich Bürgerdienste Einwohnermelde- und Gewerbewesen Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Oktober 2007) ist der SPRECHSTUNDE DER AMTSDIREKTORIN An jedem 1. Dienstag im Monat, von 16:00-18:00 Uhr im Amt Neuhardenberg, Zimmer 19. Außerhalb dieser Sprechstunde bitte ich um Terminabsprache im Sekretariat unter der / Grit Brinkmann Amtsdirektorin Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung Dienstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Nach vorheriger Terminabsprache stehen wir Ihnen auch gern außerhalb dieser Sprechzeiten zur Verfügung. Herausgeber Amt Neuhardenberg Die Amtsdirektorin Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: /328 Amt-Neuhardenberg@t-online.de Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Anzeigenaquisition Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

17 Seite 7 Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Kunstspeicher an der B 167 Frankfurter Straße 39, Friedersdorf Tel.:03346/ FAX 03346/ Tel.: Wirtshaus: info@kunstspeicher-friedersdorf.de Öffnungszeiten ganzjährig: Speicher und Laden Mi So Uhr Wirtshaus im Speicher ab 12 (bis Uhr warme Küche)

18 Seite Sommerferien 2007 in Neuhardenberg Die Sommerferien gehen dem Ende entgegen. Die Neuhardenberger Ferienkinder erlebten bis jetzt abwechslungsreiche Tage. Ob surfen im Internet, malen und Duftkissen herstellen im Dorfmuseum, spielen auf dem Piratenspielplatz, suchen eines Schatzes im Neuhardenberger Wald oder Pizza backen, es war eine Menge los. Besonders niedlich auf dem Platkower Bauernhof waren die Zwillings-Kälbchen. Pippi Langstrumpf besuchten wir in der 4. Ferienwoche und erfuhren, wie Astrid Lindgren diese Figur erfunden hat. Auch den Schlafplatz der Fledermäuse in Julianenhof haben wir kennen gelernt. Sehr eindrucksvoll fanden wir die Vorführung von Perle, einem Rottweiler der Hundeschule Schielke Gusow. In den beiden letzten Ferienwochen sind wir unter anderem noch am Baggersee in Gusow zum Abenteuer-Erlebnis-Tag und zum Indianerfest, als diesjähriges Sommerferienabschlussfest, unterwegs. Maria Wohlgemuth, Michelle Kamke Ferienkinder aus Neuhardenberg Erlebnisreiche Tage in unseren Feriencamps Neben unserem Ferienprogramm für die Kids aus Neuhardenberg und Umgebung führten wir auch Feriencamps für Kinder und Jugendliche durch. Ob in Mallnow, Münchehofe, im polnischen Gorzyca oder Miedzychod, überall verlebten die Teilnehmer abwechslungsreiche Tage. Gemeinsame Floß-und Kanufahrten auf dem Klobichsee oder auf dem Hohenjesarschen See bereiteten den Kids aus dem Mallnower Fußballcamp und dem Computercamp viel Spaß. Hier hatten wir polnische Kinder und Jugendliche aus Gorzyca, Lubikowo und Miedzychod im Rahmen unseres deutsch-polnischen Austausches zu Gast. Dank der finanziellen Unterstützung durch das deutsch-polnische Jugendwerk und der EU Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A, konnten wir den Teilnehmern ein interessantes Programm bieten. Wir pflegen seit langem einen engen partnerschaftlichen Kontakt ins polnische Nachbarland. Unsere Kids erlebten dort die Gastfreundschaft und machten Ausflüge nach Poznan und Zielona Gora. Die Kleinsten im Zwergencamp konnten nach der Woche in Münchehofe zu Hause von der Nachtwanderung, Disco, kreativen Beschäftigungen, baden, Wanderungen und von der Modenschau berichten. Im Angelcamp wurden diesmal nur kleine Fische gefangen, wir hoffen das sich das im Sommer 2008 wieder ändert. Die Sommerferien sind gerade erst zu Ende gegangen aber die nächsten Ferien kommen bestimmt. In den Herbstferien führen wir in der Jugendherberge Münchehofe ein Fotos: Kinderring Neuhardenberg Computercamp unter dem Thema Wasser, Wald und Webdesign durch. Das findet vom bis statt. dazu sind telefonisch unter /50137 oder per Mail an ferienservice@kinderring.de erhältlich. Heike Märten Ferienservice Kinderring Neuhardenberg e.v.

19 Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Märkisch-Oderland-Ost e.v. Aktuelle Angebote September/Oktober 2007 Schwesternhelferprogramm Das Schwesternhelferprogramm bietet eine Ausbildung zur Grundund Behandlungspflege von bedürftigen Menschen. Ausbildungsinhalte sind z.b. das Lagern und Betten, Körperpflege, Hygiene, Verbandwechsel, psychologische Betreuung und vieles mehr. In diesem Kurs ist ein Grundlehrgang in der Ersten Hilfe ebenso enthalten wie ein Praktikum als Schwesternhelfer/in. Das umfangreiche Programm wird innerhalb von sechs Wochen abgearbeitet, wobei drei Wochen lang eine Erprobung der erlernten Kenntnisse in der Praxis (Praktikum) stattfindet. Der Kurs kostet 250 EUR und richtet sich an Interessierte, die als Schwesternhelfer/in in der Pflege tätig werden wollen. Blutspendetermine :00 19:00 Uhr Seelow, Feuerwehr :00 18:30 Uhr Neuhardenberg, Kita :00 18:30 Uhr Seelow, DRK-Kita Märchen land :00 19:00 Uhr Letschin, Seniorenzentrum Termine Aus- und Weiterbildung Ort: DRK Geschäftsstelle, Feldstraße 2a, Seelow Anfragen und Anmeldungen (erforderlich): Tel. (03346) / Uhr Erste-Hilfe Uhr LSM 20./ Uhr Erste-Hilfe 22./ Uhr Erste-Hilfe Uhr Erste-Hilfe-Training Uhr Erste-Hilfe-Training (in Kita Golzow) Uhr LSM Uhr LSM Ab Schwesternhelferprogramm Weitere Ausbildungen (Auffrischungskurse, EH am Kind, Pflege in der Familie u.a.) auf Anfrage. LSM: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Voraussetzung für Führerschein PKW EH-Training: Wiederholung und Festigung der im Erste-Hilfe-Lehrgang erworbenen Kenntnisse Kleiderkammer Ort: Feldstraße 2a, Seelow, Tel.: Öffnungszeiten : Montag, Dienstag, Donnerstag Dienstag Freitag 07:00 12:00 Uhr 12:30 16:00 Uhr 07:00 12:00 Uhr 12:30 18:00 Uhr 07:00 12:00 Uhr Weitere Angebote - Fahrdienst (Krankenfahrten, Flughafentransfer etc.) - Babysittervermittlung - Jugendrotkreuz - Rettungshundestaffel - Wasserwacht Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband MOL-Ost e.v. Feldstraße 2a, Seelow Tel.: Fax: info@drk-mol-ost.de

20 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Oktober 2007) ist der Zu schade für den Müll!!! Kostenlose Abholung von Altmöbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Bekleidung u.a. Hat Ihr altes Sofa ausgedient, trennen Sie sich von Tisch, Stuhl und Bett oder Ihrer alten Kaffeemaschine, die noch funktioniert...? Wir haben die Lösung für Ihr Problem- und Sie helfen Bedürftigen! Rufen Sie uns an!!!! Möbelhof und Kleiderkammer in Neuhardenberg, Birkenweg / Täglich geöffnet Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: /328 Amt-Neuhardenberg@t-online.de Internet: Redaktion Herr Hansjörg Schubring, Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Anzeigenaquisition Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in. Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

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