Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner

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1 Stützpunktfeuerwehr Prävention Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Inhaltsverzeichnis Dieser Behelf soll eine Wegleitung für Bauplaner und Architekten sein, u Brandschutz-Einrichtungen für die Feuerwehr einheitlich und einsatztauglich zu gestalten. Brandschutz und Feuerwehr-Einsatzpläne Schlüssel-Rohrzylinder für die Feuerwehr Poller und Schranken bei Feuerwehrzufahrten Schliess-Systee für Brandschutzeinrichtungen Rauchgas Belüftung und Entlüftung RWA Besichtigung vor Ort / Entrauchungstest Photovoltaik-Anlagen Anhang: FKS-Richtlinie Feuerwehrzufahrten Durch die Feuerpolizei können Brandschutz-Einrichtungen nach Vorgaben diese Behelfes, aufgrund von Grösse und Ufang von Bauobjekten als Auflage verfügt werden Behelf FW für Bauplaner / WAP

2 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Brandschutz und Feuerwehr-Einsatzpläne Brandschutzpläne werden in Absprache it Feuerwehr und Feuerpolizei erstellt Ausführung Geäss Anleitung zu Erstellen vo Brandschutzplänen Pläne Massstäbe: M 1:100 oder M 1:200 Übersichtsplan, Ugebungsplan Grundriss UG, EG, OG Querschnitt Längsschnitt Entwässerungsplan Forat Adobe Acrobat PRO Objektdatenblatt Liegenschaftsverwaltung Hauswart Sicherheitsverantwortlicher / Fachpersonal Hauseigentüer Stofflisten (wenn Vorhanden) Liftfiren (Pikettdienst)

3 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Schlüssel-Rohrzylinder für die Feuerwehr I Ereignisfall ist ein schneller Zugang ins Gebäude für die Feuerwehr enor wichtig. Die Feuerwehr epfiehlt deshalb die Installation eines Schlüssel-Rohrzylinders. In diese wird ein Hausschlüssel hinterlegt (Hauswartpass) Dieser Zylinder kann nur von der Feuerwehr it eine speziell gesicherten Schlüssel geöffnet werden. So werden unnötige Schäden a Gebäude verhindert. Der Standort wird in Absprache it der Feuerwehr festgelegt Die Beschaffung und Installation des Schlüsselrohrs erfolgt bauseitig Der Zylinder wird durch die Feuerwehr geliefert (Kaba-Zylinder VZ 1031 it Riegel ) Schlüssel-Rohrzylinder können bei der Feuerwehr Meilen bezogen werden. feuerwehr@eilen.ch

4 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Poller und Schranken bei Feuerwehrzufahrten Poller und Pfosten Schranken Schliess-Syste bei Poller und Schranken Poller, Pfosten und Schranken in Feuerwehrzufahrten üssen durch die Feuerwehr jederzeit geöffnet oder entfernt werden können. Schliess Syste: SAFOS 81 / RZ1131 Zylinder-Varianten: Zylinder Direkteinbau/ Vorhängeschlösser / Elektronische Schlüsselschaltung Bestellung: Kosten gehen zu Lasten des Verursachers

5 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Schliess-Syste für Brandschutzeinrichtungen Schlüsselschalter RWA (Rauch-Wäre-Abzug) Brandschutzklappen Schlüsselschalter Löscheinrichtungen Feuerwehrlift-Steuerung Schliess-Syste für Brandschutzeinrichtungen Brandschutzeinrichtungen üssen für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein und bedient werden können. Schliess Syste: SAFOS 81 / RZ1131 Zylinder-Varianten: Zylinder Direkteinbau/ Vorhängeschlösser / Elektronische Schlüsselschaltung Bestellung: Kosten gehen zu Lasten des Eigentüers.

6 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Rauchgas Belüftung und Entlüftung RWA Die Anzahl und Anordnung von Rauchgas Belüftungs-und Entlüftungsöglichkeiten uss it Feuerpolizei und Feuerwehr besprochen werden Handtaster Standorte Treppenhäuser Tiefgaragen

7 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Besichtigung vor Ort / Entrauchungstest Besichtigung/ Begehung vor Ort Bei grösseren oder koplexen Bauten führt die Feuerwehr nach Bauvollendung eine Besichtigung oder eine Übung vor Ort durch. Geäss Absprache it Feuerpolizei und Feuerwehr Entrauchungs-Test Bei koplexen oder unklaren Entrauchungs-und Belüftungsöglichkeiten kann/ wird die Feuerwehr einen Belüftungs-und Entrauchungsversuch it Kunstrauch durchführen Besichtigung Belüftung Rauch-Test

8 Stützpunktfeuerwehr Prävention Behelf der Feuerwehr Meilen für Bauplaner Bruechstrasse Meilen Tel Fax feuerwehr@eilen.ch Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) Für PV-Anlagen uss der Feuerwehr ein scheatischer Plan, geäss dargestellten Muster in PDF Forat abgegeben werden. Bezugsquelle: Kantonale Feuerpolizei, Postfach 8050 Zürich, Tell ,

9 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen

10 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen Version 1.0 vo 4. Februar 2015 Copyright by Feuerwehr Koordination Schweiz FKS Christoffelgasse 7 CH-3011 Bern Tel Gestaltung und Druckvorstufe: weiss counication+design ag Ländtestrasse 5 CH-2501 Biel-Bienne Tel von 15 by FKS: 02/2015

11 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 4 2 Begriffe 4 3 Allgeeine Anforderungen 5 4 Inkrafttreten 5 5 Feuerwehrzufahrten Breiten, Kurven, Höhen Steigung, Steigungsänderung und Gefälle Fahrspuren Trottoir und Randsteine Sperrvorrichtungen 8 6 Bewegungs- und Stellflächen 9 7 Zugangswege und Durchgänge für die Einsatzkräfte 10 8 Flächen für Gebäude geringer Höhe: bis 11 Gesathöhe sowie für Nebenbauten und Gebäude geringer Abessungen 11 9 Flächen für Gebäude ittlerer Höhe: bis 30 Gesathöhe Flächen für Hochhäuser: ehr als 30 Gesathöhe 13 by FKS: 02/ von 15

12 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 1 I Geltungsbereich Art. 44 der Brandschutznor Ausgabe 2015 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) lautet: Bauten und Anlagen üssen für den raschen und zweckässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein. Diese Richtlinie der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS regelt i Sinne des Art. 44 der Brandschutznor der VKF die konkreten, i Standardkonzept geltenden Anforderungen an die Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen für die Feuerwehr. Weichen die baulichen Gegebenheiten i begründeten Einzelfall so vo Standardkonzept ab, dass die vorgeschriebenen Massnahen als ungenügend oder unverhältnisässig erscheinen, sind die zu treffenden Massnahen angeessen zu erweitern oder zu reduzieren (z.b. Terrassensiedlungen, Gebäude in Hanglage it bergseitiger FW-Zufahrt). Zufahrten und Aufstellungsorte für Feuerwehrfahrzeuge sind festzulegen, zu arkieren und ständig freizuhalten. An-, Vor- und Verbindungsbauten dürfen den Feuerwehreinsatz nicht behindern. Die Anforderungen der Brandschutzvorschriften (Brandschutznor und Brandschutzrichtlinie) lassen den Planern und der zuständigen Brandschutzbehörde/Feuerwehr einen gewissen Spielrau in der Gestaltung des Feuerwehrzugangs. 2 I Begriffe n Bewegungsflächen sind direkt oder über Feuerwehrzufahrten erreichbare, befestigte Flächen, die de Aufstellen von Löschfahrzeugen, der Bereitstellung von Gerätschaften sowie de Rettungs- und Löscheinsatz dienen und jederzeit zugänglich sind. n Feuerwehraufzüge (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Als Feuerwehraufzüge gelten Aufzugsanlagen für den noralen Gebrauch, die zusätzlich so konstruiert und abgesichert sind, dass sie i Brandfall von der Feuerwehr für die Intervention oder zur Evakuation eingesetzt werden können. n Feuerwehrzufahrten sind befestigte Flächen, die it den öffentlichen Verkehrslächen direkt in Verbindung stehen, de Erreichen der Feuerwehrbewegungs- und Stellflächen dienen und für die Einsatzkräfte jederzeit befahrbar sind. n Fluchtweg (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, u von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen an einen sicheren Ort ins Freie oder an einen sicheren Ort i Gebäude zu gelangen. n Gebäudegeoetrie (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) a Gebäude geringer Höhe: bis 11 Gesathöhe; b Gebäude ittlerer Höhe: bis 30 Gesathöhe; c Hochhäuser: ehr als 30 Gesathöhe; d Gebäude it geringer Abessung: Gebäude geringer Höhe, ax. 2 Geschosse über Terrain, ax. 1 Geschoss unter Terrain, Sue aller Geschosslächen ax , keine Nutzung für schlafende Personen it Ausnahe einer Wohnung, keine Nutzung als Kinderkrippe, Räue it grosser Personenbelegung nur i Erdgeschoss. e Nebenbauten: eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestit sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in assgebender Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundläche nicht übersteigt. n Gesathöhe (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Die Gesathöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen de höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf de assgebenden Terrain. Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Giebeldächern u die Firsthöhe, bei Flachdächern u den Dachrand. Technisch bedingte Dachaufbauten wie Lift- und Treppenaufbauten, Lüftungsanlagen, Abgasanlagen und Solaranlagen usw. können den höchsten Punkt der Dachkonstruktion überragen. Dabei gelten die Bestiungen der Interkantonalen Vereinbarung zur Haronisierung der Baubegriffe (IVHB). n Löschleitungen (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Als Löschleitungen gelten nasse oder trockene Steigleitungen it Innenhydranten (Anschlussleitungen indestens DN 80), welche der Feuerwehr i Innern von Bauten und Anlagen zur Verfügung stehen. n Massgebendes Terrain (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Definitionen) Als assgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht ehr festgestellt werden, ist vo natürlichen Geländeverlauf der Ugebung auszugehen. Aus planerischen und erschliessungstechnischen Grün- 4 von 15 by FKS: 02/2015

13 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen den kann das assgebende Terrain in eine Planungs- oder Baubewilligungsverfahren abweichend festgelegt werden. n Rettungsweg (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Definitionen) Als Rettungsweg gilt der kürzeste Weg, der der Feuerwehr und den Rettungskräften als Einsatzweg zu einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen dient. Fluchtwege können als Rettungswege dienen. n Sicherheitstreppenhaus (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Treppenhaus, das gegen das Eindringen von Rauch und Feuer besonders geschützt, auf jede Geschoss nur durch Schleusen oder über ständig ins Freie offene Gänge und Vorplätze zugänglich ist. n Schleusen bei Sicherheitstreppenhäusern (nach VKF-Brandschutzrichtlinie 10-15: Begriffe und Deinitionen) Schleusen vor Sicherheitstreppenhäusern sind durch Brandeldeanlagen (Teilüberwachung) zu überwachen und durch Überströen von Luft aus den dazu gehörenden und it einer RDA unter Überdruck gesetzten Bereichen (Treppenrau, Aufzugsschacht usw.) vollständig durchgespült (Querlüftung). n Stellflächen sind direkt oder über Feuerwehrzufahrten erreichbare, befestigte Flächen, die de Aufstellen von Hubrettungsfahrzeugen, für den Rettungs- und Löscheinsatz dienen und jederzeit zugänglich sind. Sowohl i Bereich der Stellläche, als auch zwischen Stellläche und Gebäude dürfen sich keine den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erschwerende Hindernisse wie bauliche Anlagen oder Bäue beinden. 3 I Allgeeine Anforderungen Für die Zufahrten der Feuerwehren gelten folgende inialen Grundanforderungen: n Die Zufahrten sind so nahe an die zu erschliessenden Bauten und Anlagen heranzuführen, dass ein wirksaer Einsatz der Feuerwehr öglich ist. n Für Bauten und Anlagen it grosse Verkehrsaufkoen, wie grossflächige Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Hochhäuser, Industrie- und Parkinganlagen, werden die Anforderungen an die Zugänglichkeit i Einzelfall durch die zuständige Brandschutzbehörde in Abstiung it der zuständigen Feuerwehr festgelegt. n Fahrzeug-Parklächen zählen nicht als Feuerwehrzufahrten oder als Bewegungs- und Stelllächen. Es ist sicherzustellen, dass ordnungsgeäss parkierte Fahrzeuge die Zufahrt, das Bewegen und das Stellen der Feuerwehrfahrzeuge nicht behindern können. n Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen sowie Tragfähigkeitsbeschränkungen sind geäss Signalisationsverordnung zu kennzeichnen. n Zu- und Durchgänge sind ständig freizuhalten und dürfen nicht durch Einbauten und Beplanzungen eingeengt sein. Dabei ist auf das Lichtrauproil der Einsatzfahrzeuge zu achten. n Abweichungen von dieser Richtlinie sind in den Baugesuchsunterlagen zu begründen und die Gleichwertigkeit entsprechender Ersatzassnahen für einen efizienten Feuerwehreinsatz nachzuweisen. Diese sind durch die zuständige Brandschutzbehörde in Abstiung it der zuständigen Feuerwehr zu bewilligen. Die vorliegende Richtlinie basiert auf Löschfahrzeugen 18 t sowie Hubrettungsfahrzeugen der Klasse 30 (Leiterlänge = 30, z.b. DLA (K) 23/12). 4 I Inkrafttreten Diese Richtlinie wurde von der Schweizerischen Feuerwehrinspektorenkonferenz (SFIK), de operativen Steuerungsorgan der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, a 18. März 2015 verabschiedet. Die Technische Koission Brandschutz der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (TKB-VKF) hat das vorliegende Dokuent in Bezug auf die Übereinstiungen it den Mindestanforderungen der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 (BSV 2015) geprüft und a als Stand der Technik Papier (STP) anerkannt. Von der TKB-VKF überprüfte STP können Anforderungen enthalten, die über die Mindestanforderungen der BSV 2015 hinausgehen. by FKS: 02/ von 15

14 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 5 I Feuerwehrzufahrten 5.1 I Breiten, Kurven, Höhen R in in. 11 in. 4 in. 4 in in. 5 in in. 8 in. 8 n keine Neigungswechsel i Durchfahrtsbereich sowie 8 vor und nach der Durchfahrt n senkrecht zur Fahrbahn in. 4 6 von 15 by FKS: 02/2015

15 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 5.2 I Steigung, Steigungsänderung und Gefälle ax. 20% n Steigung und Gefälle der Zufahrten ax. 20% n Steigungsänderungen Vertikalradius konvex Vertikalradius konkav in. 15 in. 40 Diese Werte beziehen sich auf ebenes Gelände; bei Steigung und Gefälle erhöhen sich diese Werte. I übrigen wird auf die Noren des Verbandes Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) verwiesen. R in. 40 R in. 15 by FKS: 02/ von 15

16 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 5.3 I Fahrspuren Aussenbreite 3.0 Breite je Spur in Innenstreifen begrünt ax Quergefälle ax. 5% in ax.0.80 ax. 5% in Die Anforderungen an die Radien und Durchfahrtshöhen gelten gleicherassen wie bei den befestigten Feuerwehrzufahrten, wobei it Fahrspuren keine Kurven ausgeführt werden dürfen I Trottoir und Randsteine 5.5 I Sperr- vorrichtungen ax. 8 c Sperrvorrichtungen (Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten, Poller, usw.) sind in Zu- oder Durchfahrten zulässig, wenn sie von der Feuerwehr jederzeit geöffnet werden können. 8 von 15 by FKS: 02/2015

17 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 6 I Bewegungs- und Stelllächen Geoetrie Bewegungs- und Stelllächen üssen für jedes Fahrzeug indestens 6 Breite und 11 Länge betragen. Die Anzahl der geforderten Bewegungs- und Stelllächen ergibt sich aus den gebäudespeziischen Vorgaben der Brandschutzbehörde in Abstiung it der zuständigen Feuerwehr. Bewegungs- und Stellflächen n in. 6 x 11 in. 6 Übergangsbereiche n Vor und hinter Bewegungslächen an weiterführenden Feuerwehrzufahrten in. 4 Stellflächen für Hubrettungsfahrzeug n Möglichst horizontal n Neigung in keiner Richtung ehr als 5% in. 11 ax. 5% Übergangsbereich in. 4 in. 6 in. 5 bis ax Stellflächen - Gebrauchslast (Hubrettungsfahrzeug 30 - Klasse = 18 t) Stelllächen üssen zur Abstützung des Hubrettungsfahrzeuges, bzw. Aufnahe der Spitzenlasten über den Stützentellern, eine punktuellen Aulagedruck (Flächenpressung) standhalten. n nicht unterkellert = 800 kn/ 2 Bodendruckfestigkeit n unterkellert = 144 kn punktförige Stützenlasten bei eine Stützenteller von in in kn und 800 kn/ kn und 800 kn/ 2 Zufahrt Übergangsbereich in. 4 by FKS: 02/ von 15

18 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen 7 I Zugangswege und Durchgänge für die Einsatzkräfte Zugangswege und Durchgänge durch Gebäude oder Abschrankungen (Uzäunungen) a) Türen in x 2 b) Durchgänge lichte Breite in / lichte Höhe in a) Türen b) Durchgänge a) in. 2 b) in a) in b) in von 15 by FKS: 02/2015

19 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen I 8 Flächen für Gebäude geringer Höhe: bis 11 Gesathöhe sowie für Nebenbauten und Gebäude geringer Abessungen Notwendigkeit Bewegungsfläche für ein Löschfahrzeug Ausführung Zufahrt (nach Ziffer 5) und Bewegungsläche (nach Ziff. 6) für Löschfahrzeug Masse Bewegungsfläche/Standort Löschfahrzeug a) Breite in. 6 / Länge in. 11 b) Die abgewickelte Schlauchlänge vo Löschfahrzeug bis zu Gebäudeeingang darf ax. 80 betragen. Gesatgewicht Fahrzeug = 18 t bis 11 c) Tragbare Leiter (auf Löschfahrzeug itgeführt) b) ax c) Tragbare Leiter a) by FKS: 02/2015 in.6 a) in von 15

20 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen I 9 Flächen für Gebäude ittlerer Höhe: bis 30 Gesathöhe Notwendigkeit Bewegungsfläche für ein Löschfahrzeug und Stellfläche entlang einer Fassade zu Anleitern it eine Hubrettungsfahrzeug Ausführung Zufahrt (nach Ziff. 5) und Bewegungs- und Stelllächen (nach Ziff. 6) für Lösch- und Hubrettungsfahrzeuge Masse Bewegungsfläche/Standort Löschfahrzeug a) Breite in. 6 / Länge in. 11 bis 30 b) Die abgewickelte Schlauchlänge vo Löschfahrzeug bis zu Gebäudeeingang darf ax. 60 betragen Gesatgewicht = 18 t Masse Stellfläche/Standort Hubrettungsfahrzeug c) Breite in. 6 / Länge in. 11 d) in. 5 bis ax bis Achse Stellfläche Gesatgewicht Fahrzeug 18 t, Stützenlast (Abstützung) n nicht unterkellert = 800 kn/2 Bodendruckfestigkeit n unterkellert = 144 kn punktförige Stützenlasten bei eine Stützenteller von in. c) 6 11 in. in. a) c rei sbe g n a erg. 4 Üb in in. ic h 11 h 6 a) c).5 in 50 d) a x. 6. bis b) ax. 60 e re g sb n a.4 erg Üb in in von 15 by FKS: 02/2015

21 Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stelllächen I 10 Flächen für Hochhäuser: ehr als 30 Gesathöhe Notwendigkeit Bewegungsfläche für ein Löschfahrzeug Ausführung Zufahrt (nach Ziff. 5) und Bewegungsläche (nach Ziff. 6) für Löschfahrzeug Masse Bewegungsfläche/Standort Löschfahrzeug über 30 a) Breite in. 6 / Länge in. 11 b) Die abgewickelte Schlauchlänge vo Löschfahrzeug bis zu Gebäudeeingang/Einspeisepunkt Steigleitung darf ax. 10 betragen. Gesatgewicht Fahrzeug = 18 t i n b) ax in. 6 by FKS: 02/2015 in. a) a) 13 von 15

Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen

Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen Version 1.0 vom 4. Februar 2015 Copyright by Feuerwehr Koordination Schweiz FKS Christoffelgasse 7 CH-3011 Bern Tel. +41 31 50 51 118 www.feukos.ch

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