Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien

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1 Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, 29. Oktober 2015 Inhalt Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Bewilligungsverfahren BSV 2015: Änderungen (insbesondere für Schreinereien) Brandschutz in Schreinereien VSSM Fachanlässe

2 Rechtsgrundlagen Kantonale Gesetze Feuerschutzgesetz Feuerschutzverordnung Schweizerische Brandschutzvorschriften Brandschutznorm Brandschutzrichtlinien Inkrafttreten Gestützt auf den Beschluss des Interkantonalen Organs zum Abbau technischer Handelshemmnisse IOTH vom 18. September 2014 gelten die VKF Brandschutzvorschriften BSV 2015 in der ganzen Schweiz seit dem 1. Januar VSSM Fachanlässe Zuständigkeiten Nach Feuerschutzgesetz Kommunaler Brandschutz: Gemeinden Industrie, Gewerbe, Hochhaus, grosse Personenmengen: Gebäudeversicherung Luzern Praxis Die Gebäudeversicherung als Aufsichtsinstanz über den gesamten Brandschutz im Kanton erledigt für die Gemeinden den Brandschutz: Prüfung, Auflagen formulieren, Abnahmen Feuerschau, Abnahmen: Kaminfegermeister, Schätzer GVL VSSM Fachanlässe

3 Bewilligungsverfahren Mit der Baueingabe ist ein Brandschutznachweis einzureichen: Wo sind Brandschutzmassnahmen, wie erreiche ich diese. Anleitungen und Muster: Inhalt: Die nach den geltenden Brandschutzvorschriften erforderlichen baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen. Gewünschter Ablauf: Vorprüfung durch Brandschutzexperten der GVL, allfällige Korrekturen, Unterschrift Bauherr und Architekt, def. Eingabe mit den Baugesuchsunterlagen. VSSM Fachanlässe Bewilligungsverfahren Muster Brandschutznachweis (Planteil) VSSM Fachanlässe

4 Brandschutzvorschriften 2015 Brandschutzvorschriften Ordner A + B, Fr Auszug aus den Brandschutzvorschriften, Fr Bestellung unter => Shop => Brandschutz Brandschutzvorschriften elektronisch (kostenloser download): => Brandschutz App für Tablets (kostenlos): Suchbegriff «VKF Praever» (nicht verfügbar für Smartphones) VSSM Fachanlässe Brandschutznorm BSN Brandschutzrichtlinien BSR : Begriffe und Definitionen neu Qualitätssicherung im Brandschutz neu Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Baustoffe und Bauteile Verwendung von Baustoffen Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Flucht- und Rettungswege Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung Löscheinrichtungen Sprinkleranlagen Brandmeldeanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Blitzschutzsysteme Beförderungsanlagen Wärmetechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen Gefährliche Stoffe Nachweisverfahren im Brandschutz neu Anerkennungsverfahren VSSM Fachanlässe

5 Brandschutzerläuterungen BSE: Brandmauern Bauten mit Atrien und Innenhöfen Bauten mit Doppelfassaden Cheminées Spänefeuerungen Schnitzelfeuerungen Pelletsfeuerungen Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) Brandschutzarbeitshilfen BSA: Gebäude mit geringen Abmessungen Wohnbauten Schulbauten VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Nebenbauten eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden Grundfläche max. 150 m2 z.b. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager VSSM Fachanlässe

6 Brandschutzvorschriften 2015 Nebenbauten VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Nebenbauten Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m 2 zusammengefasst werden VSSM Fachanlässe

7 Brandschutzvorschriften 2015 Nebenbauten grundstückintern keine Abstände untereinander und gegenüber benachbarten, grundstücksfremden Bauten ein Brandschutzabstand von 4 m VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Arealbetrachtung in Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Keine Brandschutzabstände bei eingeschossigen Arealüberbauungen wenn: vergleichbare Nutzung und Brandgefahr Arealfläche max m 2 Nutzungen mit erhöhten Anforderungen als Brandabschnitte abgetrennt VSSM Fachanlässe

8 Brandschutzvorschriften 2015 Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Nutzungen wie Fabrikationen, Labors und Werkstätten ohne besondere Brandgefahr, Lager, Büros und Garderoben können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. Die Fläche eines Brandabschnittes richtet sich nach den Brandgefahren. Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m 2 betragen. VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Nutzungseinheit Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung. Alle für die Flucht notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit sollen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m. VSSM Fachanlässe

9 Brandschutzvorschriften 2015 Nutzungseinheit Büro: Büro, Sitzungszimmer, Aufenthaltsraum, Archiv, Serverraum, Labor, Putzraum, Haushaltküche etc. Gewerbe und Industrie: Fabrikation, Labor, Werkstatt, Lager, Büro, Garderoben etc. Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über max. einen (Büro, Gewerbe, Schule) resp. mehrere (Wohnen, Gebäude mit geringen Abmessungen) angrenzende Räume zu einem Fluchtweg führen. VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Fluchtwege in der Nutzungseinheit Gewerbe VSSM Fachanlässe

10 Brandschutzvorschriften 2015 Gebäude mit geringen Abmessungen Gebäude geringer Höhe (bis 11 m Gesamthöhe) max. 2 Geschosse über Terrain max. 1 Geschoss unter Terrain Summe aller Geschossflächen max. 600 m 2 keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung Keine Nutzung als Kinderkrippe Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss Brandschutzarbeitshilfe «Gebäude mit geringen Abmessungen» VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Gebäude mit geringen Abmessungen VSSM Fachanlässe

11 Brandschutzvorschriften 2015 Gebäude mit geringen Abmessungen - Beispiel Untergeschoss VSSM Fachanlässe Brandschutzvorschriften 2015 Gebäude mit geringen Abmessungen - Beispiel Erdgeschoss VSSM Fachanlässe

12 Brandschutzvorschriften 2015 Gebäude mit geringen Abmessungen - Beispiel Obergeschoss VSSM Fachanlässe Brandschutz in Schreinereien Brandabschnitte in der Nutzungseinheit Schreinerei Brandabschnittsgrösse: ohne rechnerischen Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m2 betragen. Notwendige Brandabschnitte innerhalb der Nutzungseinheit: Spritzraum Lager für brennbare Flüssigkeiten (Farblager etc.) Heizraum Spänesilo Filterraum VSSM Fachanlässe

13 Brandschutz in Schreinereien Explosionsschutz VSSM Fachanlässe Brandschutz in Schreinereien Explosionsschutz Schleifmaschine, kann Funkenflug auslösen Funkenschutzblech anbringen VSSM Fachanlässe

14 Brandschutz in Schreinereien Wärmetechnische Anlagen Feuerung in der Schreinerei verboten! VSSM Fachanlässe Brandschutz in Schreinereien Absauganlagen Entstauberanlage im gleichen Raum: Luftvolumenstrom max m3/h Anschlussdurchmesser max. 30 cm gemäss Hersteller dafür geeignet und nach DIN 8416 gebaut Absauggut in 800 Liter Container oder 6 Säcke à 110 Liter für Durchmesser 20 bis 30 cm weitere Brand- und Explosionsschutzmassnahmen notwendig VSSM Fachanlässe

15 Brandschutz in Schreinereien Absauganlagen Filteranlagen: Luftvolumenstrom über m3/h Filteranlagen im Freien (Schutzabstand einhalten oder EI 60) Filteranlagen im Gebäude in separatem Raum EI 60 (an Aussenwand) Explosionsdruckentlastungseinrichtungen Abstand zwischen Zyklon Abgasanlage mindestens 5 m Filteranlage im Freien an Aussenwand mit Feuerwiderstand Sprühflutanlage für Filter und Silo Ev. Funkenlöscheinrichtungen notwendig VSSM Fachanlässe Brandschutz in Schreinereien Farblager ab 100 Liter ist eine Lüftung notwendig VSSM Fachanlässe

16 Brandschutz / Brandschutzvorschriften Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Boris Camenzind, GVL VSSM Fachanlässe

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