Bauten in Holz Brandschutz Anforderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bauten in Holz Brandschutz Anforderungen"

Transkript

1 Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Bauten in Holz Brandschutz Anforderungen Lignum, Holzwirtschaft Schweiz

2 Inhalt Flucht- und Rettungswege Tragwerke und Brandabschnitte Schutzabstände Brandmauern Gebäude mit geringen Abmessungen

3 Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Fluchtwege Metrisch Anzahl / Abmessung Anzahl Fluchttreppenhäuser Fluchtweglängen / - breiten usw. Baulich Feuerwiderstand / Materialisierung Feuerwiderstand von Bauteilen Materialisierung von Bauteilen Anforderung an Oberflächen Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

4 Allgemeine Anforderungen 2.2 Freihaltung Flucht- und Rettungswege können als Verkehrswege genutzt werden. Sie sind jederzeit frei und sicher benützbar zu halten. Sie dürfen ausserhalb der Nutzungseinheit keinen anderen Zwecken dienen. 2.3 Messweise 1 Die gesamte Fluchtweglänge setzt sich zusammen aus der Fluchtweglänge in der Nutzungseinheit, gemessen in der Luftlinie der Räume, und der Fluchtweglänge im Korridor, gemessen in der Gehweglinie. Raumtrennende Wände innerhalb der Nutzungseinheit sind zu berücksichtigen. 2 Treppen in Nutzungseinheiten werden entsprechend der Gehweglinie horizontal gemessen.

5 Allgemeine Anforderungen Messweise

6 Allgemeine Anforderungen Fluchtweglänge in der Nutzungseinheit 1 In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m. 2 Soweit die Ausgänge nicht innerhalb von 35 m direkt an einen sicheren Ort im Freien führen oder in einen vertikalen Fluchtweg münden, ist als Verbindung ein horizontaler Fluchtweg (z. B. Korridor mit Feuerwiderstand oder Laubengang) notwendig.

7 BSV 2003 Fluchtweglänge im Raum BSV 2015: Fluchtweglänge im Raum 35 m Fluchtweglänge Raum: maximal 35 m bei einem, zwei oder mehr Ausgängen Ausnahme: Nutzungsbezogen gelten 20 m nur noch bei: Kindertagesstätten (Ziffer Abs. 1) Verkehrswege in Verkaufs-geschäften (Ziffer 3.5.4, Abs. 4) Räumen mit nur einem in die Fluchtstrasse mündenden Fluchtweg. Beherbergung [a] / Wohngruppen (Ziffer 3.6.1)

8 Allgemeine Anforderungen Gesamtlänge von Fluchtwegen 1 Führen Fluchtwege nur zu einem vertikalen Fluchtweg oder einem Ausgang an einen sicheren Ort im Freien, darf deren Gesamtlänge 35 m nicht übersteigen. 2 Führen sie zu mindestens zwei voneinander entfernten vertikalen Fluchtwegen oder Ausgängen an einen sicheren Ort im Freien, darf die Gesamtlänge des Fluchtwegs 50 m nicht übersteigen.

9 Allgemeine Anforderungen Anzahl vertikale Fluchtwege 1 Bauten und Anlagen mit einer Geschossfläche von mehr als 900 m 2 sind durch mindestens zwei vertikale Fluchtwege zu erschliessen. 2 Räume mit einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen sind durch mindestens zwei vertikale Fluchtwege zu erschliessen. 3 In Beherbergungsbetrieben [a] mit 3 oder mehr Geschossen sind die Bereiche, welche der horizontalen Evakuierung dienen mit mindestens je einem unabhängigen vertikalen Fluchtweg zu erschliessen.

10 Anzahl vertikale Fluchtwege BSV 2015 bis 900 m 2 = 1 Treppenhaus und anschliessend Anzahl Treppenhäuser unabhängig der Fläche - abhängig der maximalen Fluchtweglänge 900 m 2

11 Allgemeine Anforderungen Fluchtweglänge in der Nutzungseinheit Im Wohnbereich werden Fluchtwege über Nutzungseinheiten schon immer ohne Einschränkungen toleriert.

12 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten / Büro, Gewerbe, Industrie Fluchtweg innerhalb der Nutzungseinheit (Büro, Gewerbe und Industrie)

13 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten / Schulen Fluchtweg innerhalb der Nutzungseinheit (Schulen)

14 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten / Schulen Fluchtweg innerhalb der Nutzungseinheit (Schulen)

15 Anforderungen an Tragwerke und Brandabschnitte Tragwerk oder Brandabschnitt Feuerwiderstand Materialisierung Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

16 Feuerwiderstand von Bauteilen 3.1 Klassifikation von Bauteilen nach EN Feuerwiderstand 1 Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten, insbesondere nach der Dauer ihres Feuerwiderstands beurteilt. 2 Massgebende Anforderungen sind: a Tragfähigkeit = R; b Raumabschluss = E; c Wärmedämmung = I. 3 Die Brandschutzfunktion K gibt die Fähigkeit einer Wand- oder Deckenbekleidung wieder, das direkt dahinter liegende Material vor Entzündung, Verkohlung und anderen Schäden für die festgelegte Zeit zu schützen.

17 Feuerwiderstandsfähige Holzbauteile REI 30 bis REI 240 Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

18 Bauteile «-RF1» BSR Ziffer ) Je nach Sicherheitserfordernis müssen Bauteile aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF1 bestehen. 2) Wenn Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird in den Anwendungsvorschriften die Darstellung der Klassierung durch den Hinweis RF1 ergänzt. 3) Mehrschichtige, feuerwiderstandsfähige Bauteile mit brennbaren Anteilen entsprechen als gesamte Konstruktion der RF1, wenn das Bauteil mit Baustoffen der RF1 gekapselt ist. Der minimale Feuerwiderstand K der Kapselung beträgt 30 Minuten weniger als der Feuerwiderstand des gesamten Bauteils jedoch mindestens K 30 RF1. Zwischenräume sind mit Baustoffen der RF1 hohlraumfrei zu füllen.

19 Brandschutzkonzepte Brandschutzvorschriften Schutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen Bauliches Konzept Norm Artikel 10 Norm Artikel 11 oder 12 Löschanlagenkonzept (Sprinkler) Abweichungen (Art. 11) Nachweisverfahren (Art. 12) Technisch Baulich Organisatorisch Baulich Organisatorisch Technisch (Sprinkler) Baulich Technisch Organisatorisch Standardkonzepte Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen in den Brandschutzvorschriften Objektbezogene Konzepte Rahmenbedingungen in den Brandschutzvorschriften Brandsichere Gebäude Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

20 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Brandschutzkonzept Tabelle 2; Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

21 Wasserlöschanlagen (Sprinkler) Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

22 Feuerwiderstand und Brennbarkeit Innerhalb der Richtlinien erfolgt eine konsequente Trennung zwischen: Feuerwiderstand von Bauteilen BSR Brandverhalten von Baustoffen BSR 14-15

23 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Brandschutzkonzept Tabelle 2; Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) Beispiel: Wohnungsbau Bauliches Konzept Fragen zu Feuerwiderstand Frage 1: Tragwerk Antwort: Frage 2: vertikaler Fluchtweg Antwort: Frage 3: Geschossdecke Antwort: Frage 4: Wohnungstrennwand Antwort:

24 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Brandschutzkonzept Tabelle 2; Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) Beispiel: Wohnungsbau Bauliches Konzept Fragen zu Feuerwiderstand Frage 1: Tragwerk Antwort: R 60 Frage 2: vertikaler Fluchtweg Antwort: REI 60 Frage 3: Geschossdecke Antwort: REI 60 Frage 4: Wohnungstrennwand Antwort: EI 30

25 Ziffer 4.2 Anforderungen an das Brandverhalten von Fluchtwegen und Innenräumen Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

26 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Brandschutzkonzept Tabelle 2; Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

27 Installationsschacht Brandschutzkonzept Tabelle 2; Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

28 Tragwerke Feuerwiderstand 3 Tragwerke in Untergeschossen müssen den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie die über dem gewachsenen Terrain liegenden Geschosse. Der Feuerwiderstand beträgt aber mindestens R 60. (siehe auch Ziffer Abs. 2 Feuerwiderstand Brandabschnitt) R 60 (nbb) EI 60 (nbb) REI 60 (nbb) R 60 EI 60 REI 60

29 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Wohnen 1 Bei Einfamilienhäusern (inkl. deren Untergeschosse und zugehörige Einlegerwohnung) werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt. 2 Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen.

30 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Büro 1 Dem Bürobetrieb dienende und zuordenbare Nutzungen (z. B. Sitzungszimmer, Aufenthalts- und Ruheräume, Archive, Serverräume, Labors und Werkstätten ohne besondere Brandgefahr, Putzräume, Haushaltküchen) können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. 2 Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m 2 betragen.

31 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Gewerbe- und Industrie 1 Nutzungen wie Fabrikationen, Labors und Werkstätten ohne besondere Brandgefahr, Lager, Büros und Garderoben können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. 2 Die Fläche eines Brandabschnittes richtet sich nach den Brandgefahren. Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m 2 betragen.

32 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Schulen 1 Dem Schulbetrieb dienende und zuordenbare Nutzungen (z. B. Schulräume, Gruppenräume, Lehrerzimmer, Aufenthalts- und Ruheräume, Archive, Serverräume, Putzräume) können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. 2 Der Turnhalle zuordenbare Nutzungen (z. B. Garderoben, Materialräume, Zuschauertribünen, Putzräume) können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. 5 Spezialräume (z. B. Schulküche, Cafeteria, Werk-, Laborräume) sind als eigenständige Brandabschnitte zu erstellen.

33 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Landwirtschaft Landwirtschaftliche Liegenschaft > m 3 Zusammenhängender Brandabschnitt (Tierstall, Futterlager, Melkstand, Fressplatz, Laufhof) nicht mehr als 3600 m 2 Wohnungen als eigene Brandabschnitte Brandmauer REI 90 zwischen Wirtschaftsteil und Wohnbereich Räume für Motorfahrzeuge EI 60 abtrennen; mindestens K 60 bekleiden

34 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Landwirtschaft Landwirtschaftliche Liegenschaft < m 3 Wohnungen als eigene Brandabschnitte Trennung zwischen Wirtschaftsteil und Wohnbereich mindestens EI 30 Räume für Motorfahrzeuge EI 60 abtrennen; mindestens K 60 bekleiden

35 Anforderungen an Nutzungen und Gebäudearten Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen bis 600 m 2 1 Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen sind als Brandabschnitte zu erstellen. 2 In Einfamilienhäusern, Gebäuden geringer Abmessung und Nebenbauten werden keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung gestellt.

36 Brandschutzabstände Als Brandschutzabstand zwischen Bauten und Anlagen gilt der Abstand, der für einen ausreichenden Brandschutz mindestens einzuhalten ist. BSN Art. 28 Die Brandschutzabstände sind unabhängig eines allfälligen baurechtlichen Abstandes definiert.

37 Brandschutzabstände Brandschutzabstände Normal Reduziert nicht brennbar nicht brennbar 5.0 m 4.0 m nicht brennbar - brennbar 7.5 m 5.0 m brennbar - brennbar 10.0 m 6.0 m Reduzierte Abstände gelten z.b: - zwischen Einfamilienhäusern sowie Bauten geringer Höhe (bis 30 m) (inkl. Gebäude mit geringen Abmessungen) - zwischen Bauten mittlerer Höhe (bis 30 m), wenn die Aussenwände einen Feuerwiderstand von mind. 30 Minuten aufweisen (ausgenommen öffenbare Fenster und Türen). Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

38 Brandschutzabstände Nebenbauten 3 Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m 2 zusammengefasst werden.

39 Brandschutzabstände Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche m 2 nicht übersteigt.

40 Brandschutzabstände Landwirtschaftliche Bauten Landwirtschaftlich genutzte, eingeschossige Mehrgebäudeställe sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die Arealfläche m 2 nicht übersteigt. Bei mehrgeschossigen Bauten (z. B. Galerien, Heubühnen) darf die zusammenhängende Areal- und Geschossfläche m 2 nicht übersteigen.

41 Brandschutzabstände 2.4 Ersatzmassnahmen bei Unterschreiten der Brandschutzabstände Werden erforderliche Brandschutzabstände unterschritten, gelten an die Ausführung der Aussenwände hinsichtlich Brennbarkeit und Feuerwiderstand erhöhte Anforderungen. Brandschutzabstände sind in der Projektion zu messen. Brandschutzabstand 2.0 m Brandschutzabstand < 2.0 m

42 Brandschutzabstände 2.4 Ersatzmassnahmen bei Unterschreiten der Brandschutzabstände

43 Brandmauern Brandmauern sind neu in der Brandschutzerläuterung «Brandmauern » geregelt. Die Notwendigkeit zum erstellen einer Brandmauer (Landwirtschaft, Industrie, Baugesetzgebung, etc.) wird festgelegt und aufgezeigt. Zeichnungen im Anhang sind vereinfacht und farblich hinterlegt. Eine neue Klasse REI 60 für Brandmauern bei EFH und Nebenbauten wird eingeführt. Die Ausführung der Brandmauern im Bereich von Solaranlagen wird aufgezeigt.

44 Brandmauern Brandschutzanforderungen Tragwerk Brandabschnitt Schutzabstand Brandmauer Brandabschnittsbildende Wände und Decken Gebäudeabstand Gebäudetrennung Unterteilung innerhalb eines Gebäudes Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

45 Landwirtschaftliche Bauten Bei landwirtschaftlichen Bauten mit einem gesamthaften Gebäudevolumen > 3000 m 3 sind Wohn- und Wirtschaftsteil mit einer Brandmauer mit Feuerwiderstand REI 90 voneinander abzutrennen.

46 Aneinandergebaute und ausgedehnte Bauten und Anlagen 1 Werden aneinandergebaute und ausgedehnte Bauten und Anlagen, welche innerhalb des Gebäudes eine ungenügende Brandabschnittsbildung aufweisen, z. B. Häuserreihen in Altstädten, Industrieanlagen mit Brandmauern abgetrennt, sind die Brandmauern mit Feuerwiderstand REI 180 auszuführen. 2 Für Brandmauern zwischen eingeschossigen Bauten und Anlagen geringer Höhe genügt Feuerwiderstand REI 90.

47 Gewerbe- und Industriebauten 1 Werden Nutzungen mit sehr grosser Brandbelastung oder grossem Brandrisiko mit Brandmauern abgetrennt, sind diese mit Feuerwiderstand REI 180 auszuführen. 2 Für eingeschossige Bauten beliebiger Brandlast genügt ein Feuerwiderstand REI 90.

48 Baugesetzgebung Für Brandmauern welche gemäss der kantonalen Baugesetzgebung, insbesondere auf der Parzellengrenze vorgeschrieben sind, gelten folgende Anforderungen an den Feuerwiderstand: a b c REI 180 für Bauten mittlerer Höhe und Hochhäuser; REI 90 für Bauten geringer Höhe; REI 60 für Einfamilienhäuser und Nebenbauten. Reihen-Einfamilienhäuser (sofern gemäss Baugesetzgebung notwendig)

49 Ausführung der Brandmauern 3.2 Feuerwiderstand und Materialisierung 1 Einschalige Brandmauern REI 180 aus Baustoffen der RF1. 2 Zweischalige Brandmauern REI Schalen mit REI 90 3 Zweischalige Brandmauern REI 90 2 Schalen mit REI 60 4 Zweischalige Brandmauern REI 60 2 Schalen mit REI 30 5 Bei zweischaligen Brandmauern ist der Bereich zwischen den Schalen mit Baustoffen der RF1 auszufüllen. Einschalig Zweischalig

50 Brandmauern REI 60 bei REFH bzw. 2 Schalen REI 30 Quelle: Michael Fontana Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

51

52 Anschluss an die Gebäudehülle 4.1 Anschluss an die Aussenwand Brennbare Aussenwandbekleidung / Dämmschutzschicht 20 mm

53 Quelle: MMJS Jauch-Stolz Architekten AG

54 Definition Gebäude mit geringen Abmessungen Gebäude mit geringen Abmessungen: Gebäude geringer Höhe (< 11 m) max. 2 Geschosse über Terrain max. 1 Geschoss unter Terrain Summe aller Geschossflächen bis 600 m 2 keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung keine Nutzung als Kinderkrippe Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss Ausstellung Wohnung Werkstatt

55 Tragwerke, Brandabschnitte Brandschutzkonzept 1 Für Gebäude mit geringen Abmessungen werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken und an die Brandabschnittsbildung gestellt. 2 Bereiche und Räume gemäss Ziffer und sind als Brandabschnitte abzutrennen Räume und Brandabschnitte mit erhöhten Anforderungen Für einzelne Räume und Brandabschnitte mit sehr grosser Brandbelastung oder grossem Brandrisiko ist der Feuerwiderstand der Tragwerke und brandabschnittsbildenden Wände und Decken angemessen zu erhöhen Räume für technische Brandschutzeinrichtungen und haustechnische Anlagen Die baulichen Anforderungen und Bedingungen an die Aufstellungsräume für Lufttechnische- und Wärmetechnische Anlagen sind in der jeweiligen Brandschutzrichtlinie geregelt.

56 Fluchtwege 7.1 Allgemeine Anforderungen 1 Die maximale Fluchtweglänge bis an einen sicheren Ort ins Freie beträgt 35 m. Fluchtwege dürfen innerhalb der Nutzungseinheit über mehrere Räume führen. 2 Die Geometrie der Treppen, welche mehrere Nutzungseinheiten erschliessen, kann bei den Nutzungen Wohnen, Büro, Schule, Gewerbe und Landwirtschaft wie folgt angepasst werden: a die Breite von geradläufigen Treppen kann auf 0.9 m b reduziert werden; gewendelte Treppen mit einer Breite von 1.2 m sind zulässig sofern die innere Auftrittsbreite mindestens 0.1 m aufweist. 3 Für Treppen innerhalb der Nutzungseinheit gelten die nutzungsbezogenen Anforderungen Gemäss BSR Flucht- und Rettungswege

57 Büro

58 Büro-, Schul- und Verkaufsgebäude Büro Schulung Verkauf Quellen: Casa Vita, Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Leuzinger, Schweiz Feldmann

59 Tipp Vorgehensweise für die Behandlung von Brandschutzprojekten Überprüfen, ob das Projekt einer der nachfolgenden Kategorie zugeordnet werden kann: Einfamilienhaus Gebäude mit geringen Abmessungen Solche Gebäude haben sehr geringe Brandschutzanforderungen Zu beachten sind in erster Linie die Vorgaben bezüglich: Fluchtweglängen bis ins Freie Verwendung von Baustoffen haustechnischer Anlagen Brandschutzabstände Zugang für die Feuerwehr und betrieblicher Brandschutz Olin Bartlomé I Technik I Lignum I Holzwirtschaft Schweiz

60

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier Leiter Prävention, Nidwaldner Sachversicherung 1 Inhalt Wesentliche Änderungen Brandschutzabstände Tragwerk / Brandabschnitte Brand- und

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe

Mehr

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte BSR 15-15

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte BSR 15-15 BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 1 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2.2 Allgemeine Anforderungen 2.2.1 Es sind folgende Brandschutzabstände zwischen

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege 1 Grundlagen für Überarbeitung VKF-Todesfallstatistik 2000-2007 (8-Jahres-Durchschnitt) für die Schweiz Schutzziel Personensicherheit das heutige Sicherheitsniveau bezüglich

Mehr

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu?

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu? Neue Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Roland Lüthi Leiter Baulicher Brandschutz Eidg. Dipl. Zimmermeister Brandschutzexperte VKF Seite 1 Themen Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen 2015 Brandschutz

Mehr

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, 29. Oktober 2015 Inhalt Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Bewilligungsverfahren BSV 2015: Änderungen

Mehr

Wichtigste Änderungen

Wichtigste Änderungen Revision Brandschutzvorschriften ALB-CH Weiterbildungskurs für Baufachleute 2014 Wichtigste Änderungen Referent: Stüdle René VKF, Projektleiter 05.11.2014 Revision Brandschutzvorschriften 1 Wichtigste

Mehr

Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes

Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes fgst.ch Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST von swiss engineering Auslegung der Fluchtwege im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes Sirko Radicke Senior Projektleiter Gruner AG 1 FGST - Fachtagung vom 19.05.2015

Mehr

Kinderkrippen und -horte

Kinderkrippen und -horte Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und

Mehr

BSR Flucht- und Rettungswege

BSR Flucht- und Rettungswege BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege 1 Einleitung / Abgrenzung der BSR 16-15 Die BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege regelt die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege hinsichtlich der Anzahl, Länge,

Mehr

Planungselement Brandschutz

Planungselement Brandschutz AGV Aargauische Gebäudeversicherung Planungselement Brandschutz Brandschutz im Schulbau Vorabendveranstaltung Netzwerk Bildung & Architektur Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV AGV Aargauische

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart

VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart Marco Sgier, Dipl. Architekt FH Brandschutzexperte VKF Bei der GVG seit 1.7.1994 Leiter

Mehr

Nutzungseinheit vs. Brandabschnitt. Jean-Pierre Jungo, Leiter Feuerinspektorat Gebäudeversicherung Freiburg

Nutzungseinheit vs. Brandabschnitt. Jean-Pierre Jungo, Leiter Feuerinspektorat Gebäudeversicherung Freiburg Nutzungseinheit vs. Brandabschnitt Jean-Pierre Jungo, Leiter Feuerinspektorat Gebäudeversicherung Freiburg Das neue Zauberwort: Nutzungseinheit 2 Inhalt Begriffe und Definitionen Anforderungen für bestimmte

Mehr

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung

Mehr

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz V K F A E A I vom Bund akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte und Personen im Brandschutz Dachorganisation der kantonalen Brandschutzbehörden

Mehr

SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen. Einführung

SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen. Einführung SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen Einführung Thomas Wohlrab, Chemiker HTL Kantonaler Brandschutzexperte VKF Leiter Feuerpolizei Basel-Stadt 26.2.2015 VKF

Mehr

Fluchtwege über mehrere Geschosse und in Nutzungseinheiten Ausgestaltung und Möglichkeiten

Fluchtwege über mehrere Geschosse und in Nutzungseinheiten Ausgestaltung und Möglichkeiten Fluchtwege über mehrere Geschosse und in Nutzungseinheiten Ausgestaltung und Möglichkeiten Marco Sgier, Leiter Brandschutz Gebäudeversicherung Graubünden Geltungsbereich Grundsätze (BSN Art. 35 37) Als

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Abteilung Brandschutz Januar Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Bürobauten

Abteilung Brandschutz Januar Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Bürobauten Abteilung Brandschutz Januar 2016 Bürobauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Bürobauten Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch www.agv-ag.ch

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

RF1 RF2 cr RF3 cr. RF4 cr. 305 mögliche Klassifizierunge n. 4 Brandverhaltensgruppen. BSR 13-15de: Baustoffe und Bauteile

RF1 RF2 cr RF3 cr. RF4 cr. 305 mögliche Klassifizierunge n. 4 Brandverhaltensgruppen. BSR 13-15de: Baustoffe und Bauteile BSR 13-15de: Baustoffe und Bauteile BKZ (18 Kl.) SN EN 13501-1 Baustoffe (40 Kl.) Bodenbeläge (11 Kl.) Rohrisolierungen (40 Kl.) SN EN 13501-5 Bedachungen (13 Kl.) pren 13501-6 Elektrische Kabel (183 Kl.)

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu?

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu? AGV Aargauische Gebäudeversicherung Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Fritz Lörtscher Abteilungsleiter Stv. Brandschutz AGV AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse

Mehr

Modernisierung und Liberalisierung im Brandschutz - die neuen Brandschutzvorschriften 2015

Modernisierung und Liberalisierung im Brandschutz - die neuen Brandschutzvorschriften 2015 Modernisierung und Liberalisierung im Brandschutz - die neuen Brandschutzvorschriften 2015 SRB-Newsletter zum Brandschutz Nach über 10 Jahren Gültigkeit sind die Brandschutzvorschriften (BSV) durch die

Mehr

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anbringen von brennbaren Geweben

Mehr

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika

Mehr

BSV 2015 Was ist neu?

BSV 2015 Was ist neu? Fachanlass 2015 BSV 2015 Was ist neu? László Koller Leiter Brandschutzbehörde Kanton Basel-Landschaft, Mitglied Technische Kommission Brandschutz der VKF Horw, 20. Oktober 2015 Themen Wie ist der Brandschutz

Mehr

Erläuternder Bericht. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art. 7, 8 und 10 ArGV 4)

Erläuternder Bericht. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art. 7, 8 und 10 ArGV 4) Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Erläuternder Bericht Revision der Verordnung

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Juni 2017 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800

Mehr

BRANDSCHUTZRICHTLINIE

BRANDSCHUTZRICHTLINIE Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandschutzabstände Tragwerke

Mehr

für Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen

für Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen Türschliesser und weitere Beschläge für Brandabschnitt- und Fluchtweg-Türen 1 Joachim Barghorn Produktemanager Baubeschlagstechnik 2 vergriffen 1 3 In Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr: EN 1125

Mehr

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Brandschutzmerkblatt Ausgabe 01/2015 Asylunterkünfte sind mit vielen Personen belegt dies stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Welche Massnahmen zu treffen

Mehr

lich Willkommen bei der GVG

lich Willkommen bei der GVG lich Willkommen bei der GVG 1 Themen: Welche Ziele hat die GVG? Warum und wie machen wir Prävention Was will der Brandschutz? 2 nachhaltig sichern demokratisch versichern Wirtschaftlich nachhaltig Ökologisch

Mehr

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf

Mehr

Schutzabstände zwischen Bauten nach den Regeln der Feuerpolizei.

Schutzabstände zwischen Bauten nach den Regeln der Feuerpolizei. Etablissement cantonal d assurance des bâtiments, Fribourg Kantonale Gebäudeversicherung, Freiburg Inspection cantonale du feu Kantonales Feuerinspektorat Schutzabstände zwischen Bauten nach den Regeln

Mehr

Qualitätssicherung. Brandsicherheit im Holzbau. Urs Christian Luginbühl. Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015

Qualitätssicherung. Brandsicherheit im Holzbau. Urs Christian Luginbühl. Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015 Brandsicherheit im Holzbau Qualitätssicherung Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015 Urs Christian Luginbühl Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ Teilprojekt Qualitätssicherung

Mehr

BRANDSCHUTZNORM. 26.03.2003 / 1-03d

BRANDSCHUTZNORM. 26.03.2003 / 1-03d Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio 26.03.2003 / Copyright 2003 Berne

Mehr

Verwendung von Baustoffen

Verwendung von Baustoffen Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Verwendung von Baustoffen Lignum, Holzwirtschaft Schweiz BSR 13-15 Baustoffe und Bauteile Inhalt Baustoffe Bauteile Anwendung von Baustoffen und Bauteilen Bauprodukte

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Brandschutzmerkblatt der Ausgabe 05/203 Allgemeines. Zweck und Schutzziel Dieses Merkblatt legt fest, unter welchen Bedingungen

Mehr

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio (Stand 20.10.2008) 26.03.2003

Mehr

Baulicher Brandschutz im Holzelementbau

Baulicher Brandschutz im Holzelementbau Baulicher Brandschutz im Holzelementbau SGIG Fachtagung Langenthal 24. September 2015 Reinhard Wiederkehr Makiol Wiederkehr AG, Ingenieure Holzbau Brandschutz, Beinwil am See Mitglied Projektleitungsteam

Mehr

Fachanlass Themen. Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues ab Brandschutz in der Schreinerei

Fachanlass Themen. Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues ab Brandschutz in der Schreinerei SGV Solothurnische Gebäudeversicherung sicher da, wenn man sie braucht. Fachanlass 2015 Peter Schneider Brandschutzexperte VKF Themen Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues ab 2015 Brandschutz in der

Mehr

Ausbau von Kombi- und Grossraumbüros

Ausbau von Kombi- und Grossraumbüros Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich usbau von Kombi- und Grossraumbüros uszug der wichtigsten, im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen nforderungen für den usbau von Kombi-

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Anlage: Elektronischer Fragebogen

Anlage: Elektronischer Fragebogen Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung

Mehr

Handbucherweiterung Zuschlag

Handbucherweiterung Zuschlag Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung

Mehr

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.

Mehr

Durchdringungen von wärmetechnischen Anlagen durch Holzbauteile

Durchdringungen von wärmetechnischen Anlagen durch Holzbauteile Kamindetails Durchdringungen von wärmetechnischen Anlagen durch Holzbauteile Nachfolgend sind einige Lösungen von wärmetechnischen Anlagen, welche Holzbauteile durchdringen, aufgezeigt. Diese Ausführungsdetails

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Pflege- oder Betreuungseinrichtungen Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG) Pflege- oder Betreuung Pflege- oder Betreuung

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen 2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und

Mehr

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Weisung vom 15. Dezember 2005 20.5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem

Mehr

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung

Mehr

0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Gesamtinhaltsverzeichnis 0. Seite 1 0. Gesamtinhaltsverzeichnis Die Kapitel sind bei Bedarf in folgende Teile gegliedert: A B C E G P S V W Anforderungen an das Brandverhalten (Bauaufsicht, Schadenversicherer,

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

1 Möglichkeiten zur Darstellung von Daten

1 Möglichkeiten zur Darstellung von Daten 1 1 Möglichkeiten zur Darstellung von Daten 1.1 Diagramme 1.1.1 Datenreihen in Zeilen oder Spalten Die erste Wahl bei der Erstellung eines Diagramms besteht daraus, ob die Datenreihen auf den Daten aus

Mehr

BRANDSCHUTZNORM. 01.01.2015 / 1-15de

BRANDSCHUTZNORM. 01.01.2015 / 1-15de Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZNORM 01.01.2015 /

Mehr

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.

Mehr

Straße. Tiefgarage. Planung einer Tiefgarageneinfahrt Arbeitsblatt

Straße. Tiefgarage. Planung einer Tiefgarageneinfahrt Arbeitsblatt Planung einer Tiefgarageneinfahrt Arbeitsblatt Die Problemstellung Du bist Architekt und deine Aufgabe ist die Planung einer Tiefgarageneinfahrt von der Straße bis in die Kelleretage eines neu gebauten

Mehr

Seerosenufer Park Friedrichstadt

Seerosenufer Park Friedrichstadt Seerosenufer Park Friedrichstadt Wohnen Wellness Natur Kurpark Friedrichstadt.. Treene Lageplan N Zentralgebäude Spielplatz Technik/Heizung Kurpark Da Friedrichstadt eine historische, alte Stadt ist, haben

Mehr

BRANDSCHUTZRICHTLINIE

BRANDSCHUTZRICHTLINIE Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Mehr

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Zukunft Wohnen 14. Oktober 2014 in Karlsruhe. Schallschutz im Wohnungsbau, die neue E DIN 4109

Zukunft Wohnen 14. Oktober 2014 in Karlsruhe. Schallschutz im Wohnungsbau, die neue E DIN 4109 Zukunft Wohnen 14. Oktober 2014 in Karlsruhe Schallschutz im Wohnungsbau, die neue E DIN 4109 Verein Süddeutscher Kalksandsteinwerke e.v. Dipl.- Ing. Rudolf Herz KS-Süd e.v. 1 Schallmessungen horizontal

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

AUS FORSCHUNG UND TECHNIK

AUS FORSCHUNG UND TECHNIK Der Hochleistungs-Dämmstoff AUS FORSCHUNG UND TECHNIK 2005 NR. 5 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für feuerhemmende Steildachkonstruktionen mit einer Aufsparrendämmung aus Polyurethan-Hartschaum

Mehr

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse

Mehr

das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz

das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz Sichere Fluchtwege das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz Matthias Grimm Architekt HTL Brandschutzfachmann SSI-Fachtagung vom 08.06.2010 06 Brandschutz heute - wo stehen wir? 1 Übersicht Frühzeitige

Mehr

Family Safety (Kinderschutz) einrichten unter Windows 7

Family Safety (Kinderschutz) einrichten unter Windows 7 Family Safety (Kinderschutz) einrichten unter Windows 7 Family Safety ist eine Gratissoftware von Microsoft, welche es ermöglicht, dem Kind Vorgaben bei der Nutzung des Computers zu machen und die Nutzung

Mehr

MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL

MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL Kandidat/in ID-No: MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL Prüfung Brandschutzfachfrau / -mann mit eidg. Fachausweis Planung und Ausführung Verwaltungsgebäude mit Busparkplätzen Teil Mögliche Pkt. Erreichte Pkt. 1 Qualitätssicherung

Mehr

XT Großhandelsangebote

XT Großhandelsangebote XT GROßHANDELSANGEBOTE XT Großhandelsangebote Die neuen XT- Großhandelsangebote bieten Ihnen eine große Anzahl an Vereinfachungen und Verbesserungen, z.b. Großhandelsangebote werden zum Stichtag automatisch

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Update Informationen

Update Informationen Update Informationen Quartal 01/2013 Hilfe Menü Hilfe/Info Der Aufruf der Fernwartung im Fenster Hilfe/Info wurde auf die aktuelle Version von PC-Visit umgestellt. Es ist nun zusätzlich möglich die Fernwartung

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Container- oder barackenähnliche

Container- oder barackenähnliche Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Container- oder barackenähnliche Bauten Ein- und zweigeschossige Gebäude als Notunterkünfte Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Die neuen Brandschutzvorschriften, Auswirkungen auf die Sachversicherungen

Die neuen Brandschutzvorschriften, Auswirkungen auf die Sachversicherungen Bild z.b. von Feuer oder so Die neuen Brandschutzvorschriften, Auswirkungen auf die Sachversicherungen Olten, 9. September 2015 Peter Bruder Leiter Underwriting Sach & Transport Unternehmen Agenda 1. Kurze

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2

Mehr

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich? Wer regelt für die Sicherheitsbeleuchtung die: Erfordernisse Nationales Baurecht ASchG ArbStättV

Mehr

Behaglichkeitsmessung mit neuem Messgerät 435 von testo AG

Behaglichkeitsmessung mit neuem Messgerät 435 von testo AG Behaglichkeitsmessung mit neuem Messgerät 435 von testo AG Die zuvor besuchte Schulung in Lenzkirch behandelte das testo Behaglichkeitsmessgerät 480. Die von dem beiden Regio-Teams verwendeten Geräte gehören

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr