Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses - 32/ (2) Köln, N i e d e r s c h r i f t

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1 Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 2. Sitzung des AK Umsiedlung Keyenberg, AK UMS Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am Key,K,U,O,B Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses - 32/ (2) Köln, N i e d e r s c h r i f t über die in der 2. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am in Köln gefassten Beschlüsse Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr Ende der Sitzung: 12:05 Uhr Vorsitz: Herr J. J. Schmitz Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Anlagen: TOP 1: Genehmigung der Niederschrift über die in der 1. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am gefassten Beschlüsse (Drucksachen Nr.: AK UmsKey,K,U,O,B 002) Der Arbeitskreis fasst den einstimmigen Beschluss: "Der Arbeitskreis genehmigt die Niederschrift über die in der 1. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am gefassten Beschlüsse.

2 Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 2. Sitzung des AK Umsiedlung Keyenberg, AK UMS Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am Key,K,U,O,B TOP 2: Beratung des Braunkohlenplans Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath - Vorentwurf (Drucksachen Nr.: AK UmsKey,K,U,O,B 003) Zunächst gibt der Vorsitzende - Herr J.J. Schmitz - die als Anlage 1 beigefügte Erklärung ab. Im Anschluss daran werden folgende Vorträge gehalten: - Herr Hundenborn (BezReg Köln) zum Thema: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tagebau Garzweiler (Anlage 2) - Frau Brüggemann (BezReg Köln) zum Braunkohlenplanverfahren (Anlage 3) - Frau Dr. Renz (Staatskanzlei NRW) zum Kapitel 1.2: Position der Landesregierung NRW: Hierzu gibt Frau Dr. Renz folgendes Statement im Namen der Landesregierung ab: "Die Landesregierung sieht bis 2030 weiterhin die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, Braunkohle in den Tagebauen des Rheinischen Reviers abzubauen. Zur Sitzung des Braunkohlenausschusses am wird die Landesregierung erneut Stellung nehmen zu den energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Notwendigkeiten ihres Verfahrens. Und ich kann dem als Mitarbeiterin in der Landesplanungsbehörde hinzufügen: Wir werden natürlich daran arbeiten, dass Sie diese Stellungnahme nicht erst zur Sitzung, sondern bereits im Vorfeld schriftlich und auch im gewohnten Umfang erhalten werden." - Herr Eyll-Vetter (RWE Power AG) zum Kapitel 1.3: Abbau- und Verstromungskonzept der RWE Power AG und zur Notwendigkeit der Umsiedlungsmaßnahme (Anlage 4)

3 Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 2. Sitzung des AK Umsiedlung Keyenberg, AK UMS Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am Key,K,U,O,B Es werden zwei Anträge gestellt: 1. Herr Kehren (SPD): Der Beschlussvorschlag soll wegen der fehlenden Stellungnahme der Landesregierung NRW wie folgt ergänzt werden: "Der Arbeitskreis Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath empfiehlt vorbehaltlich der endgültigen Stellungnahme der Landesregierung NRW dem Braunkohlenausschuss, die Erarbeitung des Braunkohlenplans Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath - auf der Grundlage des Planvorentwurfs / Stand Februar zu beschließen." Der Antrag wird bei 6 Zustimmungen und 6 Gegenstimmen abgelehnt. 2. Herr Dr. Hachen (CDU) beantragt, dass der Arbeitskreis kein Votum abgibt. Der Antrag wird bei 6 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:05 Uhr. Der Vorsitzende gez. J J. Schmitz Der stellvertretende Vorsitzende gez. Zillikens Bezirksregierung Köln Im Auftrag gez. Baums

4 Arbeitskreis Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath Anwesenheitsliste zur 2. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am Beginn der Sitzung 10:00 Uhr; Ende der Sitzung Uhr A Stimmberechtigte ~ t lieder Verhinderungsvertreter CDU Götz, Stefan Hachen, Dr. Gerd Schmitz, Hans-Theo Zillikens, Harald Aach, Michael Körfer Hans Schavier, Karl Wierz, Martin SPD Kehren, Ferdinand Schmitz, Josef Johann Paffen, Dagmar Thiel, Rainer DIE GRÜNEN Giesen, Reinhold Zentis, Gurdun FDP Laakmann, Otto Finke, Rudolf DIE LINKE Singer, Peter Herhaus, Susanne Funktionale Bank Milojcic, Dr. George - 1~~A~4 1 Decker, Friedhelm Ungermann, Ernst Kuhnke, Claus Frizen, Johannes Radtke, Dennis Schubert, Dorothea B Geschäftsstelle! Verwaltung! Ministerien Bez-Req Köln Bez-Reg Köln Bez-Reg Köln Bez-Req Köln Bez-Reg Köln Bez-Reg Köln ~f~tqic~n7i~i Staatskanzlei Diehl, Joachim Hundenborn, Heribert Brügciemann. Susanne Baums, Bernd Brück, Hubert ReiR, Nicole Epping, Dr. Christoph Renz, Dr. Alexandra Wisniewski, Sascha

5 C Sachve ständige Behörde/Firma/Sonstige Name in Druckbuchstaben Unterschri Umsiedlungsbeauftragte Kranz, Mar~arete Stadt Erkelenz BM Jansen, Peter Bürgerbeirat Peters. Hans-Willi RWE Power AG Becker-Berke, Christoph D äste: Vertreter/in der/des Name in Druckbuchstaben Unterschrift 3. Stellv. Vorsitzender Göbbels, Ulrich s~l~i /1

6 Arbeitskreis Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Erklärung des Vorsitzenden vor Einstieg in die Beratungen zu TOP 2 Anrede Wir sollten als Arbeitskreis im Interesse der Umsiedler alles tun, damit es nicht weiter zu einer zeitlichen Verzögerung kommt. Der eingetretene zeitliche Verlust muss im weiteren Verfahren von allen Beteiligten kompensiert werden. An dem Datum Beginn der gemeinsamen Umsiedlung im Jahre 2016 darf sich aus meiner Sicht nichts ändern. Folglich sollten Ende 2016 erste baureife Grundstücke am Umsiedlungsstandort Erkelenz Nord bereitstehen. Zur Verhinderung einer möglichen Legendenbildung möchte ich hier auch nochmals in Erinnerung rufen, das nicht die Presseberichterstattung im Oktober letzten Jahres zur angeblichen vorzeitigen Beendigung des Tagesbaues Garzweiler II der Grund für die Verschiebung der Beratungen im Arbeitskreis am 15. Oktober und im Braunkohlenausschuss am 21.November 2013 war. Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses hat in Absprache mit Herrn Götz und mir vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Grundabtretungen im Bereich des Tagebaus Garzweiler die Sitzungstermine aufgehoben, weil das Urteil auf zukünftige Umsiedlungsverfahren Auswirkungen haben könnte. Daher sollte die zeitliche Terminierung des Verfahrens unter Berücksichtigung der Aussagen des Gerichtes erfolgen. Übrigens wurde die Absage mit Schreiben vom vorgenommen. Im Ältestenrat haben wir am einvernehmlich den Termin für die heutige Sitzung und die nachfolgende Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28. April mit der Entscheidung über den Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenplans festgelegt. Soweit meine Ausführungen zu Beginn des TOP.

7 Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen mit dem Einladungsschreiben vom unter der Drs.Nr. AK Ums-Key,K,U,O,B 003 zugesandt. Ihnen liegen zusätzlich zu den von der Geschäftsstelle mit der Einladung zur Verfügung gestellten Unterlagen ein Schreiben der Stadt Erkelenz vom 6. März 2014 an den BKA vor, dieses wurde den Mitgliedern des AK per zur Kenntnis gegeben. und eine Zuschrift einer Privatperson ( Herrn Mario Schmitz Mitglied im Bürgerbeirat) vom vor, welche von ihm an alle Mitglieder des Braunkohlenausschusses versandt worden ist. Zu der dort aufgeworfenen Problematik wird Frau Brüggemann später eingehen. Die Beratung wird wie folgt ablaufen: Zunächst erteile ich Herrn Hundenborn das Wort zum Thema: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tagebau Garzweiler Danach wird Frau Brüggemann zum Braunkohlenplanverfahren informieren In der weiteren Reihenfolge wird Frau Dr. Renz zu Kapitel 1.2 die Position der Landesregierung NRW vortragen, damit danach die leere weiße Seite gefüllt werden kann Herr Eyll-Vetter wird zum Kapital 1.3 Abbau- und Verstromungskonzept der RWE Power AG und zur Notwendigkeit der Umsiedlungsmaßnahme informieren, hier liegt uns ja die schriftliche Ausarbeitung im Kapitel 1.3 vor Die Vertreter der Stadt Erkelenz (BM Jansen Herr Lurweg) werden zum Thema Moderiertes Planungsverfahren und zur Größe/Abgrenzung des Umsiedlungsstandortes sowie zum Planungsstand berichten. Wenn die Herren Peters und Bauten vom Bürgerbeirat Informationen zusätzlich geben wollen, besteht hierzu die Möglichkeit. Danach steigen wird dann in die Beratungen zum Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath ein.

8 Dezernat 32 Köln, Stellungnahme der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom I BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08 mit der Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungsverfahren zum Braunkohlentagebau Garzweiler II befasst. Das Gericht hat entschieden, dass die Sicherung der Energieversorgung für das Gemeinwohl von überragender Bedeutung ist. Es ist dabei zuallererst eine energiepolitische Entscheidung des Bundes und der Länder, mit welchen Energieträgern und mit welcher Kombination eine zuverlässige Energieversorgung sichergestellt wird. Dem Bund und den Ländern steht insofern ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zur Verfügung. Das Gericht hat festgestellt, dass die bisherige energiepolitische Grundentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die mittelfristige Aufrechterhaltung und Fortführung der Braunkohlengewinnung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; dies unabhängig davon, ob man auf den Zeitpunkt früherer Genehmigungsentscheidungen zum Tagebau Garzweiler II oder auf den gegenwärtigen Zeitpunkt abstellt. Selbst die im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelegten kritischen Stellungnahmen und Einschätzungen zur energiepolitischen Notwendigkeit (z.b. des Öko- Instituts e.v. und des Umweltbundesamts) ließen die energiepolitischen Entscheidungen der Landesregierung für die auf mittlere Frist ausgelegte weitere Gewinnung von Braunkohle zur Verstromung angesichts des weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraums zur Energiepolitik nicht als offensichtlich eindeutig verfehlt erscheinen. Das Gericht hat weiter ausgeführt, dass die Landesregierung für ihre energiepolitische Grundentscheidung und das zugrundeliegende Konzept gewichtige Gemein-

9 wohlgründe angeführt hat. Ob es das zum maßgeblichen Zeitpunkt energiepolitisch, ökonomisch und ökologisch sinnvollste Energiekonzept ist, sei vom Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden und spiele für die rechtliche Beurteilung des Genehmigungsverfahrens keine Rolle. Dass der Braunkohlenausschuss die Frage der energiepolitischen Notwendigkeit, den Vorrang der Braunkohlengewinnung vor anderen Nutzungen landesplanerisch festzulegen, Leitentscheidungen der Landesregierung entnommen und seiner Abwägung zugrunde gelegt hat, hat bereits der Verfassungsgerichtshof NRW in seiner Garzweiler-Entscheidung nicht beanstandet und wird nunmehr auch vom BVerfG bestätigt. Damit ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass die Landesregierung für die energiepolitische Grundsatzentscheidung zum Abbau von Braunkohle zuständig ist und dabei über einen weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum verfügt. Mit welchem Gewicht die Landesregierung dabei die Braunkohle in ihr Energieversorgungskonzept einbezieht, stellt letztlich eine politische Entscheidung dar. Soweit die Landesregierung für die nun anstehenden regionalplanerische Entscheidung zur Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Berverich und Ober- und Unterwestrich weiterhin davon ausgeht, dass mittelfristig ein Abbau von Braunkohle energiewirtschaftlich und energiepolitisch notwendig ist, ist ein Planungserfordernis für den Braunkohlenplan gegeben. gez. Hundenborn

10 2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Erläuterungen zum Braunkohlenplan und weiterem Zeitablauf 5. Stellungnahme der Stadt Erkelenz und des Bürgerbeirats 1 Tagesordnung 1. Begrüßung 3. Energiepolitische Rahmenbedingungen 4. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

11 2 2. Erläuterungen zum Braunkohlenplan und weiteren Zeitablauf

12 Textliche und zeichnerische Erstellung des Vorentwurfs Erstellen der vorläufigen SVP und UP und Erschließung 3 Ende 2010 Vorentwurf Suchräume Standortfindung Wahl Befragung März/April 2014 Entwurf Erarbeitungsbeschluss Offenlage und Beteiligung Abwägung der Anregungen Erörterung mit Beteiligten Frühjahr 2015 Ende 2015 Aufstellung Genehmigung Bauleitplanung Ende 2016 Umsiedlungsbeginn Baureife Grundstücke

13

14 Benachbarte Umsiedlung 5

15 6

16 7

17 Erste Sitzung des Arbeitskreises am Der Arbeitskreis befürwortet, dass die Planung für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath in einem gemeinsamen Braunkohlenplan-verfahren weitergeführt wird Der Arbeitskreis erklärt sich damit einverstanden, dass die in der beigefügten Planunterlage dargestellten Suchräume für mögliche Umsiedlungsstandorte zur Wahl gestellt werden. (Hinweis: Erkelenz- Nord, Schwanenberg)

18 Beteiligungsquote 63% (von 1345 Stimmberechtigten beteiligten sich 847) 9 Wahl des Standortes am Ergebnis Erkelenz-Nord 66,7 % 564 Stimmen Schwanenberg 33,3 % 281 Stimmen

19 Haushaltsbefragung durch Institut infas ( ) Beteiligungsquote: 89,6 % (von 684 Haushalten beteiligten sich 613) Teilnahme der Haushalte an der gemeinsamen Umsiedlung 10 nach Erkelenz-Nord (n: 684) ja (bezogen auf alle Haushalte) % nein % noch unentschieden % kein Interview/ verweigert %

20 71 % Teilnahmequote an der gemeinsamen Umsiedlung nach Erkelenz Nord teilnehmende Haushalte 84 noch unentschiedene Haushalte 486 maximal teilnehmende Haushalte (bezogen auf die 684 ortsansässigen Haushalte)

21 12

22 Kapitel 1 Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen Kapitel 3 Sozialverträglichkeitsprüfung: Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Umsiedlung auf soziale Belange sowie Regelungen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit 13 Braunkohlenplan Kapitel 2 Umsiedlung Kapitel 4 Umweltprüfung

23 26 Landesplanungsgesetz auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele der Raumordnung fest, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Ziele der Raumordnung sind gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung oder Sicherung des Raums. 14 Braunkohlenplan

24 Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath Ziel 1: Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderlichen Eingriffe des Braunkohlen-tagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ist die Bauleitplanung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszurichten. Die gemeinsame Umsiedlung der Bevölkerung sowie der wohnverträglichen landwirtschaftlichen Hofstellen und der gewerblichen Betriebe ist im Interesse einer geordneten Siedlungsentwicklung auf der zeichnerisch fest-gelegten Umsiedlungsfläche (Umsiedlungsstandort) durchzuführen. Ziel 2: Der Zeitraum für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum inkl. Kuckumer Mühle, Unter-/Oberwestrich inkl. Westricher Mühle, sowie Berverath beginnt ab ca. Ende 2016 (Umsiedlungsbeginn) (wird als Stichtag im weiteren Verfahren konkretisiert) und ist dem Abbaufortschritt folgend für Keyenberg 2023, für Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und die Westricher Mühle 2027 und für die Kuckumer Mühle und Berverath 2028 abzuschließen (Umsiedlungszeitraum). Es ist bauleitplanerisch zu sichern, dass zu Umsiedlungsbeginn die ersten bebaubaren Grundstücke zur Verfügung stehen. Ziel 3: Für die Umsiedlung der Bevölkerung d.h. Eigentümer und Mieter, Pächter und sonstige Nutzungs-berechtigte sowie wohnverträgliche landwirtschaftliche Hofstellen und gewerbliche Betriebe von Keyenberg, Kuckum, Unter- /Oberwestrich, Westricher Mühle sowie Kuckumer Mühle und Berverath ist in Zuordnung zum Allgemeinen Siedlungsbereich Erkelenz, nördlich des Ortsteils Borschemich-neu eine Fläche von 56,7 ha zuzüglich der Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz bereitzustellen (Umsiedlungs-standort Erkelenz-Nord)

25 Kapitel 2.4 Gewerbetreibende - Umsiedlung der Betriebe, auch frühzeitig Inhalte sind überwiegend vertraglich geregelt z.b. Vertrag zur Revierweiten Regelung, Verträge Landwirtschaftsverband mit RWE AG. Überwiegend sind die Sachverhalte im Kapitel 3 Sozialverträglichkeitsprüfung oder in den Erläuterungen dargestellt. 16 Braunkohlenplan - bisherige Ziele Kapitel 2.2 Beratung Neutrale Beratung - Monitoring Gruppe Mieter - Mieterhandlungskonzept Kapitel 2.3 Landwirte Umsiedlung der Betriebe, auch frühzeitig - Pachtland

26 Bei Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, ist deren Größe für ihre bedarfsgerechte Ausstattung nach Maßgabe von 48 Abs.1 Satz 2 des Landesenteignungsund Entschädigungsgesetz (EEG)... zu ermitteln. (LPlG 26 (2)) Der Bedarf an Flächen ist nach Maßgabe der bisherigen Wohn- und Infrastruktur sowie Siedlungsdichte in der umzusiedelnden Ortschaft, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer sozialgerechten Bodennutzung der Umsiedlungsfläche zu ermitteln. (EEG 48 Abs.1 Satz 2 ) Grundlage der Größenermittlung ist die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer sowie die städtebauliche Planung. Die Bedarfsermittlung ist nicht auf eine erstmalige Neuerrichtung von Gebäuden, die bislang nicht am Altort standen, auszurichten. 17 Zuschrift Mario Schmitz (Mitglied Bürgerbeirat)

27 RWE ist verpflichtet, die enteigneten Flächen innerhalb einer Verwendungsfrist den Eigentümern auf der Grundlage des Bedarfs zum Erwerb mit Bebauungsverpflichtung anzubieten. Die Frist ist auf eine zügige Durchführung des Vorhabens auszurichten (Durchgangserwerb 49). Ein bisheriger Eigentümer kann nicht enteignet werden für einen Flächenvorrat oder Wunsch eines Umsiedlers für sein unbebautes Grundstück am Altort wiederum ein unbebautes Grundstück am Umsiedlungsstandort zu erhalten. Ergebnis: Unbebaute Flächen am Altort können in der Bedarfsermittlung zum Umsiedlungsstandort keine Berücksichtigung finden. 18

28 28. April 2014 Sitzung des Braunkohlenausschusses Erarbeitungsbeschluss 19 Ausblick 2014 Mitte Mai bis Mitte August 2014 Offenlage Mitte Mai bis Mitte September 2014 Beteiligung

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

30 RWE Power AG SE ITE 1 Arbeitskreis Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath des Braunkohlenausschusses Planmäßige Weiterführung der Tagebaue Michael Eyll-Vetter, Bergbauplanung Köln, 13. März 2014

31 RWE Power AG SE ITE 2 Übersicht - deutscher Strommix Bruttostromerzeugung 2013: 629 Mrd. kwh * Erdgas 23% Öl/Sonstige 11% 5% 2013 Braunkohle 26% 15% Veränderungen 2013/10 in Mrd. kwh Kernenergie Erneuerbare Steinkohle Braunkohle Energiemix nach 2022 Erneuerbare Energien 35%-45% ab 2022 Erneuerbare Energien 20% Steinkohle Kernenergie Erdgas Sonstige/Öl -23-2,5 55%-65% Erdgas, Kohle Braunkohle ist eine wichtige Sicherheitssäule in deutscher Stromversorgung * AG Energiebilanzen, Braunkohle, Steinkohle und EE haben den seit 2010 entstandenen Leistungsengpass geschlossen Auch zukünftig wird die Braunkohle eine wichtige Säule im Energiemix sein

32 Köln SE ITE 3 3 Mrd. t (2014) genehmigte Lagerstättenvorräte Sichere Rohstoffversorgung bis zur Mitte des Jahrhunderts Kraftwerke Leistung Frimmersdorf 600 MW Neurath MW A 4 6 Niederaußem MW Weisweiler MW Förderung ca Mio. t/a ca TWh/a Stromerzeugung (40 % NRW oder 13 % D) ca Beschäftigte (mit Auszubildenden) Veredlung Knapsacker Hügel 250 MW ~1,1 Mt Leistung Produkte Fortuna 100 MW ~2,2 Mt Frechen 200 MW ~2,0 Mt A 61 A 44 Inselbetrieb Weisweiler/Inden A 4 5 km Legende Betriebsfläche Rekultivierung Tagebaufeld Ortschaften/Städte Tagebau Förderung Vorrat Garzweiler Mt/a ~ 1,2 Mrd. t Hambach Mt/a ~ 1,5 Mrd. t RWE Power AG Inden Mt/a ~ 0,3 Mrd. t

33 Abschlussbetriebsplan und Sonderbetriebspläne für Seegestaltung eingereicht Umsiedlungen komplett abgeschlossen Landesplanerische und bergrechtliche Genehmigungen für gesamtes Abbaufeld vorhanden Tgb. Inden Tgb. Inden Tgb. Hambach A 61 Tgb. Garzweiler A 44 A 46 A 4 Tagebaue entwickeln sich planmäßig Köln RWE Power AG SEITE 4 Landesplanerische Genehmigung für gesamtes Abbaufeld, bergrechtliche Genehmigung bis 2020 vorhanden, bis 2030 im Genehmigungsverfahren Sonderbetriebsplan Artenschutz zugelassen Umsiedlung Manheim läuft planmäßig, Umsiedlung Morschenich begonnen Verlegung der A4 in Umsetzung, Verlegung der Hambachbahn abgeschlossen Tgb. Hambach

34 Maßnahmen zur planmäßigen Fortführung laufen bereits RWE Power AG SEITE 5 Tagebau Garzweiler im Plan 1 Eckdaten Landesplanerische und bergrechtliche Genehmigungen für gesamtes Abbaufeld vorhanden Tagebauentwicklung im Einklang mit Genehmigungen Umsiedlungen zu über 60% erfolgt Neubau der Autobahn 44n aktuell in Umsetzung, Inanspruchnahme der A61 in Flächenbeschaffung für 3. Umsiedlungsabschnitt bereits eingeleitet Lärmschutzdamm vor Wanlo erstellt Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren für L19n und L354n eingeleitet Ausgleichsmaßnahmen für langdauernden Eingriff in der Sicherheitszone bereits teilweise angelegt

35 RWE Power AG SE ITE 6 Tagebau Garzweiler: Anfang Stand 2014

36 RWE hält unverändert an der Braunkohle und am Tagebau Garzweiler II fest > Ausgelöst durch eine Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung wurde in zahlreichen Medien darüber spekuliert, ob RWE Power den Tagebau Garzweiler frühzeitig beenden könnte. > Dies hat bei Mitarbeitern, Umsiedlern und der Region insgesamt große Verunsicherungen ausgelöst und das Vertrauen in unser Unternehmen erschüttert. > RWE hat verbindliche Erklärung gegenüber der Stadt Erkelenz, der Politik und der Region zur weiteren Entwicklung des Tagebaus Garzweiler und den Umsiedlungen abgegeben: [ ] Daher erklären wir, dass wir die laufenden Verfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Berverath unter Mitwirkung aller zuständigen Stellen und der Bürger weiter mit Nachdruck unterstützen und die Ortschaften nach Aufstellung des Braunkohlenplans durch den Braunkohlenausschuss und Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde vollständig umsiedeln werden.[ ] RWE Power AG SEITE 7 [Brief von RWE an H. Bürgermeister Jansen vom (Auszug)]

37 Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt BVerfG hat mit Urteil vom die Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Rahmenbetriebsplan ist rechtmäßig und hat uneingeschränkten Bestand; die zum Rahmenbetriebsplan erforderliche Gesamtabwägung wurde vom Oberverwaltungsgericht durchgeführt und vom BVerfG bestätigt. Braunkohlenplanverfahren zur Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Ober- u. Unterwestrich und Berverath kann wie geplant weiter geführt werden. RWE Power AG SE ITE 8 Braunkohleabbau ist ein legitimes Gemeinwohlziel; Braunkohleverstromung leistet wichtigen Beitrag zur Stromerzeugung in Deutschland

38 Tagebau Garzweiler: Inanspruchnahme 3. Umsiedlungsabschnitt ab 2023 (Keyenberg) erforderlich RWE Power AG SE ITE 9 Stand Anfang 2014

39 A 46 A 540 Gustorf Erft RWE Power AG SE ITE 10 Tagebau Garzweiler: Stand 2020 Neu-Otzenrath/Spenrath Neu - Garzweiler Umsiedlungsgebiet Borschemich A 46 Venrath Wanlo Neu-Holz A 61 Hochneukirch A 44 Jüchen Erkelenz Kaulhausen Kückhoven Umsiedlungsgebiet Immerath-Pesch-Lützerath Kuckum Keyenberg Unter- Westrich Ober- Westrich Berverath Lützerath Garzweiler I / II A 61 unterbrochen A 44n wiederhergestellt Holzweiler Katzem 2044 Jackerath A 44 A 61 Titz

40 RWE Power weist Medienspekulationen zur vorzeitigen Stilllegung des Tagebaus Garzweiler zurück. Aktuelle Studien bestätigen heutige und zukünftige Bedeutung der Braunkohle. Vollständige Hereingewinnung sämtlicher genehmigter Abbaufelder nach wie vor geplant. Der Tagebau Garzweiler entwickelt sich auf der Basis der vorliegenden Genehmigungen planmäßig weiter. Gleiches gilt für die Tagebaue Hambach und Inden. Zeitgerechte Umsiedlung der Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnitts des Tagebaus Garzweiler bleibt erforderlich. RWE Power AG SE ITE 11 Fazit

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