RFID und Datenschutz??? R. Oßwald

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1 RFID und Datenschutz??? R. Oßwald

2 Befürchtungen: Jeder Ihrer Einkäufe wird überwacht und in einer Datenbank gespeichert! Wir werden schon bald in einer Welt leben, in der es keine Privatsphäre Jedes einzelne Teil in Ihrem Besitz ist nummeriert! mehr gibt! Irgendwer in einer anderen Stadt (oder einem anderen Land) hat eine Liste, in der alles (!!) verzeichnet ist, - was Sie jemals gekauft haben, - was Sie je besessen haben, - jedes einzelne Kleidungsstück in Ihrem Schrank, - jedes Paar Schuhe! Zusätzlich können diese Dinge auch noch aus der Ferne verfolgt werden!

3 Befürchtungen /2: Sobald jedes Ihrer Besitztümer in einer Datenbank erfasst ist und verfolgt werden kann, können auch Sie selbst aus der Ferne verfolgt und beobachtet werden, nämlich durch die Dinge, - die Sie am Körper tragen, - die Sie bei sich tragen, - mit denen Sie jeden Tag umgehen.

4 Befürchtungen /3: jedes Objekt von Ihren Schuhen bis zu Ihrem Auto wird einen dieser kleinen Chips tragen, die dafür benutzt werden können, Sie ohne Ihr Wissen und ohne Ihr Einverständnis auszuspionieren. RFIDs sind aufgrund ihres Überwachungspotentials nichts anderes als Schnüffelchips!

5 weitere Befürchtungen: Mit einem gekennzeichneten und bezahlten Produkt in der Tasche laufe ich Gefahr, dass sein Preis im nächsten Laden nochmals von meinem Konto abgebucht wird. Wenn auch Banknoten mit RFIDs ausgestattet werden, - kann schon beim Betreten eines Geschäfts meine Kaufkraft überprüft werden und - jeder Gauner kann ganz einfach feststellen, wieviel Geld ich bei mir habe.

6 weitere Befürchtungen /2: Sind RFID-Transponder überhaupt sicher? Überall hört man doch ständig von Viren und von Hackerangriffen auf Chips. Die von den Transpondern ausgehende Strahlung ist doch sicher nicht ungefährlich! - Wie können sich z.b. Menschen mit Herzschrittmachern schützen? - Was ist mit störenden Einflüssen auf die medizinische Technik in Intensivstationen? Das ist äußerst lebensgefährlich!!!

7 Konsequenz: Stoppt RFID!!

8 sachlich bleiben: Halt Freunde, nicht diese Töne! Mit solchen Argumenten wie den bisher vorgestellten kann man eigentlich nur erreichen, dass eine zukunftsträchtige und hocheffiziente Technologie in Grund und Boden geredet wird oder dass man sich einfach lächerlich macht.

9 trotzdem: Die genannten Befürchtungen sind aber weit verbreitet und werden durch seriös scheinende Publikationen weiter geschürt! deshalb: geduldige und verständliche Aufklärung und eindeutiges Kenntlichmachen: - welche Produkte mit einem RFID-Chip versehen sind, - welche Daten sie enthalten, - wann und wo diese Daten ausgelesen werden, - wann und wo der RFID-Chip deaktiviert wird.

10 Conny Zuseh:

11 Begriff Datenschutz Der Begriff Datenschutz ist irreführend: Nicht Schutz von Daten, sondern Schutz von Personen vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff auf personenbezogene Daten. informationelle Selbstbestimmung: Jede Person muss selbst über die Verbreitung ihrer persönlichen Daten entscheiden können.

12 BDSG: Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Das Individuum ist davor zu schützen, dass es durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

13 RFID-Anwendungsfälle: 1. Gespeichert wird ausschließlich ein elektronischer Produktcode (EPC): - Handel - keine personenbezogenen Daten 2. Produktcode (EPC) wird mit Kundendaten in einer Datenbank verknüpft: - einfache Kundenkarten - Personenbezug wird hergestellt - Vorschriften des BDSG gelten 3. persönliche Kundendaten werden direkt auf dem Tag gespeichert: - personengebundene Kundenkarten - Vorschriften des BDSG gelten

14 Vorschriften des BDSG: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur dann zulässig, - wenn der Betroffene eingewilligt hat, oder - das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. mobile Speichermedien: - zusätzliche Unterrichtungspflichten des Verwenders

15 rechtliche Grundlagen: EU, 1995: Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation" Das BDSG enthält die nationale Umsetzung dieser Richtlinie. - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - Einwilligungsvorbehalt - Ausnahmetatbestände

16 rechtliche Grundlagen /2: - Transparenzgebot - Zweckbindung - Prinzip der Erforderlichkeit - Grundsatz der Datensparsamkeit - Sondervorschriften für mobile Speichermedien: Bekanntgabe von Name und Anschrift des Unternehmens, Funktionsweise des Mediums, Recht auf Auskunft und Korrektur, Weiterverarbeitung der Daten zusätzlich zur Speicherung

17 rechtliche Vorgaben für Unternehmen: Gebot der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit: keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeiten Meldepflicht: Systeme mit automatisierter Datenverarbeitung sind grundsätzlich meldepflichtig. Datengeheimnis: keine unbefugte Erhebung Schadensersatz: bei unbefugter Anwendung Datenverarbeitung: Datenverarbeitung ist zulässig, wenn sie der Aufgabe und dem Zweck der verantwortlichen Stelle dient.

18 Vorschriften für Privatunternehmen (nicht-öffentliche Stellen): benannter, im Vertragsverhältnis vereinbarter Zweck, nur allgemein zugängliche Daten geschäftsmäßige Datenerhebung, Speicherung und Übermittelung (Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung). Das Interesse des Betroffenen darf nicht offensichtlich das Interesse der verantwortlichen Stelle überwiegen.

19 aktuelle Entwicklung: Europäische Kommission hatte 2006 eine öffentliche Konsultation über die Entwicklung und den Einsatz von RFID-Tags gestartet. neueste Empfehlung: Ziele: - gleiche Ausgangsbedingungen für die europäische Wirtschaft schaffen und - zugleich die Privatsphäre des Einzelnen schützen. Mitgliedstaaten berichten nach 2 Jahren über geplante Maßnahmen Kommission wird nach 3 Jahren einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen erstellen.

20 Grundsätze der EU-Empfehlung: 1. Dem Verbraucher sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind, die noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden. 2. einfache und klare Informationen, damit jeder Verbraucher versteht, wann welche personenbezogenen Daten und zu welchem Zweck verwendet werden. 3. Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, sollen klar gekennzeichnet sein sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen nähere Informationen erhalten werden können.

21 Grundsätze der EU-Empfehlung /2: 4. ein europaweit einheitliches Zeichen soll über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren. 5. Empfehlung: Folgenabschätzungen zum Datenschutz sind vor der Verwendung von RFID-Chips durchzuführen; Überprüfung durch nationale Datenschutzbehörden

22 Quellen: Holznagel, B.; Bonnekoh, M.: Rechtliche Dimensionen der Radiofrequenz-Identifikation, Informationsforum RFID, Andres, M: Datenschutz bei RFID-Anwendungen, Commission Recommendation on the Implementation of Privacy and Data Protection Principles in Applications, C(2009) 3200 final, Brussels, Förderverein für Bürgerrechte und Datenschutz, Albrecht, K.; McIntyre, L.: SPYCHIPS - How Major Corporations and Government Plan to Track Your Every Move with RFID, Nelson Current, Nashville, TN, USA, 2005 (dt. Übersetzung 2008)

23 Danke für Ihre Geduld

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