INHALTSVERZEICHNIS ABI. 8/14 Wiesbaden, den 15. August 2014

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1 INHALTSVERZEICHNIS AI. 8/14 Wiesbaden, den 15. August 2014 AMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die ildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an erufsschulen VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Statistische Erhebung (Landesschulstatistik) im Schuljahr 2014/ Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) zur Erfüllung des ildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) Umwandlung in selbstständige allgemeinbildende Schulen (SES) Schulpraktika Änderung der Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2015 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer) Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer) Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2015 an den Schulen für Erwachsene (SfE) Schulsportliche Wettbewerbe für das Schuljahr 2014/ NICHTAMTLICHER TEIL EKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS ildung im hr fernsehen: Wissen und mehr Hessischer Rundfunk: Radiosendungen für die Schule SCHÜLERWETTEWERE Juvenes Translatores Jahre Jugend forscht undeswettbewerb Fremdsprachen 2014/ undeswettbewerb Jugend komponiert Der Deutsche Multimediapreis mb Mathematik-Wettbewerb 2013/2014 des Landes Hessen Mathematik-Wettbewerb 2014/2015 des Landes Hessen NACHDRUCKE VON SCHULEZOGENEN RECHTSVORSCHRIFTEN AUS DEM GVl. U. A. VERKÜNDUNGSLÄTTERN VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE Geschichtswettbewerb des undespräsidenten 2014/ ESCHLÜSSE DER KMK STELLENAUSSCHREIUNGEN a) im Internet b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer d) für den Auslandsschuldienst e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen UCHESPRECHUNGEN NEUERSCHEINUNGEN Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Herausgeber: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, Wiesbaden, Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo Giegerich, Redaktion: Waltraud Janssen. Verlag: A. ernecker Verlag GmbH Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Telefon: (05661) Telefax: (05661) info@bernecker.de Internet: Vertreten durch die Geschäftsführung: Conrad Fischer, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen. Zugleich auch ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verantwortlichen. Druck: ernecker MediaWare AG, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Vertreten durch den Vorstand: Conrad Fischer, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Verlagsleitung: Conrad Fischer Anzeigenleitung: Karin Küpper, karin.kuepper@bernecker.de Abonnentenverwaltung/Vertrieb (Print-Version) Telefon: (056 61) , Telefax: ( ) aboverwaltung@bernecker.de Abonnentenverwaltung (Online-Version) sigrid.goette-barkhoff@bernecker.de Telefon ( ) , Telefax ( ) Jahresbezugspreis: 34,50 EUR (einschl. MwSt.) und Versandkosten. Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. ei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je zusätzlich angefangener 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zu züg lich Porto u. Verpackung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. estellungen für Abonnements und Einzelhefte nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich auto matisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf durch Einschreiben gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung.

2 434 Al. 8/14 AMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die ildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an erufsschulen Vom 24. Juni 2014 Gült. Verz. Nr. 722 Aufgrund des 143 Abs. 5 in Verbindung mit 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012 (GVl. S. 645), verordnet der Kultusminister: Artikel 1 Die Verordnung über die ildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an erufsschulen vom 17. Juni 2009 (Al. S. 481), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. November 2012 (Al. S. 710), wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1. b) Als Abs. 2 wird angefügt: Das Hessische Kultusministerium kann in dringenden Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen nach Abs. 1 zulassen. Abweichungen nach Satz 1 dürfen nur im enehmen mit den betroffenen Schulträgern zugelassen werden. Sie sind zu befristen. 2. Die Anlage wird wie aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtlich gefasst. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. Wiesbaden, den 24. Juni 2014 Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Lorz

3 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 435 VERZEICHNIS der schulträgerübergreifenden Schulbezirke für Fachklassen an erufsschulen Gültigkeit der aufgeführten Regelungen bis Zeichenerklärung: 1) Dieser Ausbildungsberuf ist bzw. wird neu geordnet und läuft zum angegebenen Termin aus. 2) Zeitpunkt, bis zu dem entschieden wird, ob der Standort auch künftig bestehen bleibt. 3) Schulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich. Abschnitt A Ausbildungsberuf (anerkannt nach) zuständige erufsschule Schulbezirk (Einzugsbereich(e) gemäß Abschnitt C) emerkungen z.. Grundstufe: Fachstufe: lockunterricht: G F Änderungsschneider/ Änderungsschneiderin (Hw, IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (2. Ausbildungsjahr) 8 10 G + F Stufenausbildung 1. Stufe Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) , 12, 15, 16, 18 (Nordteil) G + F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 G + F Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 24, 25 G + F Käthe-Kollwitz-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F

4 436 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Alice-Eleonoren-Schule Am Kapellplatz Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F G + F Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin (Hw, IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5, 6, 7b F erufliche Schulen ad 7a Hersfeld -Außenstelle Heimboldshausen- Lindenstraße Philippsthal (Werra) Tel.: ( ) 416 F1 F2 ab F3 ab Konrad-Zuse-Schule Jahnstraße Hünfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) a 8 10 F2 bis F3 bis F Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 F 17, F Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/ Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Hw, IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3 F 4 G + F 5 F

5 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 437 erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) Ludwig-Geißler-Schule Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) F 7 F 8, 9 F 10, 11, 12 F 13, 14 F 17 F 18 (Westteil) F 18 (Ostteil) F 19a, 19b G + F 19c, 20 F

6 438 Rechtsvorschriften Al. 8/14 August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) rühlwiesenschule Gartenstraße Hofheim a. Ts. Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) , 23 G + F 24 F 25 F 26, 27 F 28 F Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Dieburg), (Altkreis Darmstadt), 30 F F Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) F Augenoptiker/ Augenoptikerin (Hw) Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) , G + F

7 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 439 Automatenfachmann/ Automatenfachfrau (Erprobungsverordnung nach 6 ig) gemeinsame eschulung mit Fachkraft für Automatenservice (Erprobungsverordnung nach 6 ig) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach 3) Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau (Hw, IH, 25 ig) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5, 6, 7b 4b G + F F Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9 G + F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 4a G + F F gemeinsame eschulung mit den ürokaufleuten (auslaufend)/ Kaufleuten für üromanagement aus dem Ostkreis Marburg-iedenkopf Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) Kaufmännische Schulen Ameliastraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) Franz-öhm-Schule Eichendorffstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /7 Fax: (0 69) G + F 17, 18 G + F G + F 22, 23 G + F 24, 25 G + F

8 440 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F G + F ankkaufmann/ ankkauffrau (IH) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 23 G + F augeräteführer/ augeräteführerin (IH) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) G F1 ab F2 ab auten- und Objektbeschichter/ auten- und Objektbeschichterin (Hw) gemeinsame eschulung mit Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin FR Gestaltung und Instandhaltung Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3 F erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 5 G + F

9 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 441 erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises in Witzenhausen Südbahnhofstraße Witzenhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F 7 F 8, 9 F 10 F 11, 12 F 13, 14 F 17 F 19a, 19b G + F 19c, 20, 21 G + F 22, 23 G + F

10 442 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 25 F 26, 27 F 28 F 29 (Altkreis Dieburg) F Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Darmstadt), 30 F Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F 32 F auzeichner/ auzeichnerin (Hw, IH) SP Architektur SP Ingenieurbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau SP Architektur SP Ingenieurbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 3, 4b, 5, 6, 7b G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) 2, 3, 4b, 5, 6, 7b G + F (2. Ausbildungsjahr) 2, 3, 4b, 5 9 F (3. Ausbildungsjahr) 7a, 8, 9, 10b, 19a G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) 7a, 8, 9, 10b, 19a G + F (2. Ausbildungsjahr)

11 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 443 SP Architektur SP Ingenieurbau Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) a, 10a, 11 15, 18 (Nordteil) G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau 4a, 10a, 11 15, 18 (Nordteil) G + F (2. Ausbildungsjahr) SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau 4a, 10 15, 16, 18 (Nordteil) F (3. Ausbildungsjahr) SP Architektur SP Ingenieurbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Friedrich-Dessauer-Schule lumenröder Straße Limburg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F F (2. Ausbildungsjahr) SP Architektur SP Ingenieurbau Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 19b, 19c, G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau 17, 18 (Südteil), 19b, 19c, G + F (2. Ausbildungsjahr) SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau 17, 18 (Südteil), F (3. Ausbildungsjahr) SP Architektur SP Ingenieurbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau SP Architektur SP Ingenieurbau SP Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) 26, 27 G + F (2. Ausbildungsjahr) G + F (2. und 3. Ausbildungsjahr) G + F (2. Ausbildungsjahr) ergbautechnologe/ ergbautechnologin (IH) erufliche Schulen des Kreises Hersfeld-Rotenburg in ad Hersfeld Außenstelle Heimboldshausen Lindenstraße Philippsthal (Werra) Tel.: ( ) 41 6 Fax: ( ) G + F erufskraftfahrer/ erufskraftfahrerin (IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 7 G + F

12 444 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 19a, 19b G + F Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) , 19c, 20 24, G + F bleibt als Landesfachklasse bestehen, sofern die Ausbildungszahlen in den anderen ereichen zurückgehen erufliche Schulen Rheingau Winkeler Straße Geisenheim Tel.: ( ) ( ) Fax: ( ) G + F iologielaborant/ iologielaborantin (IH) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F G + F G + F odenleger/ odenlegerin (Hw, IH) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) G + F (mit Parkettleger/in) uchbinder/ uchbinderin (Hw, IH) gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im Ausbildungsberuf Medientechnologe Druckverarbeitung / Medientechnologin Druckverarbeitung Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) G + F Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 24, 25, G + F

13 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 445 Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F G + F uchhändler/ uchhändlerin (IH) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , G + F oder Teilnahme am erufsschulunterricht in lockform an der uchhändlerschule in Frankfurt am Main ürokaufmann/ ürokauffrau 1) (Hw, IH) eruf läuft aus Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) (Westkreis) F1 bis F2 bis (Ostkreis) F1 bis F2 bis Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F1 bis F2 bis Chemielaborant/ Chemielaborantin (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 5 G + F 8, 9, 17, 18, 24, 25 G + F 10, 13, 14 G + F In der Grundstufe Verkursung mit FOS 11; gemeinsamer Unterricht von F2 und F3 Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12, 15, 16 G + F

14 446 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Chemikant/ Chemikantin (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5 G + F Dachdecker/ Dachdeckerin (Hw) FR Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik FR Reetdachtechnik Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 3, 5, 6, 7b G + F 7a, 8, 9, 19a G + F Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Wilhelm-Knapp-Schule Frankfurter Straße Weilburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 15 16, 26, , 15 16, 26, 27 G Lernortkooperation: erufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Wiesbaden, Geschäftsstelle Wetzlar F Lernortkooperation: Überbetriebliche Ausbildungsstätte des Dachdeckerhandwerks in Weilburg Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 G + F Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 19b, 19c, G + F Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Drogist/ Drogistin (IH) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) G + F

15 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 447 Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) G + F Edelsteinfasser/ Edelsteinfasserin (Hw, IH) Staatliche Zeichenakademie Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Eisenbahner im etriebsdienst/ Eisenbahnerin im etriebsdienst (IH) FR Lokführer und Transport Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) G + F FR Fahrweg FR Lokführer und Transport Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) G + F G + F Elektroniker für Automatisierungstechnik/ Elektronikerin für Automatisierungstechnik (IH) Elektroniker/ Elektronikerin (Hw) FR Automatisierungstechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) , 13, 14 F 18 F Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) Werner-von-Siemens-Schule Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 15 17, , 15 17, F2 bis F3 bis G F1 F2 ab F3 ab

16 448 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Elektroniker für etriebstechnik/ Elektronikerin für etriebstechnik (IH) Elektroniker/ Elektronikerin (Hw) FR Energie- und Gebäudetechnik nur Elektroniker/ Elektronikerin (Hw) FR Energie- und Gebäudetechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 6 F 4 F Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Schwalm-Eder-Kreises Dammweg Schwalmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) d 5e F F nur Elektroniker für etriebstechnik/ Elektronikerin für etriebstechnik (IH) nur Elektroniker für etriebstechnik/ Elektronikerin für etriebstechnik (IH) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) F 7 F 8, 9 F 10 F 11, 12 F Im 3. und 4. Ausbildungsjahr gemeinsam mit FR Geräteund Systemtechnik im Rahmen eines Schulversuches befristet bis )

17 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 449 nur Elektroniker/ Elektronikerin (Hw) FR Energie- und Gebäudetechnik Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) F 13 (Altkreis Marburg) F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis iedenkopf) F Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) Ludwig-Geißler-Schule Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F 17 F 18 (Westteil) F 18 (Ostteil) F 19a, 19b F 19c, 20 F 22, 23 F

18 450 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Werner-von-Siemens-Schule Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) rühlwiesenschule Gartenstraße Hofheim a. Ts. Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) F 25 F 26, 27 F 28 F Heinrich-Emanuel-Merck- Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Darmstadt), 30 F Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) F erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Dieburg), 32 F Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme (IH) gemeinsame eschulung mit Systemelektroniker/ Systemelektronikerin Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 6b F Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 6a, 7 9 F

19 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 451 nur Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme (IH) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Heinrich-Emanuel-Merck- Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F Im 3. und 4. Ausbildungsjahr gemeinsam mit FR etriebstechnik im Rahmen eines Schulversuches befristet bis ) F F 18 F 17, F F Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/ Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme (IH) Werner-von-Siemens-Schule Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F Elektroniker/ Elektronikerin (Hw) FR Informations- und Telekommunikationstechnik Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) F Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/ Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme 1) (IH) eruf läuft aus Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F2 bis F3 bis Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/ Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik (Hw, IH) Werner-von-Siemens-Schule Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 9, 24 1 G F

20 452 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/ Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (öd) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Franz-öhm-Schule Eichendorffstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /7 Fax: (0 69) , 13, 14 G + F 10 12, G + F Fachangestellter für äderbetriebe/ Fachangestellte für äderbetriebe (öd) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fachangestellter für ürokommunikation/ Fachangestellte für ürokommunikation 1) (öd) eruf läuft aus Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 23 F1 bis F2 bis Fachangestellter für ürokommunikation/ Fachangestellte für ürokommunikation 1) (nur Auszubildende von undesbehörden) (öd) eruf läuft aus Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) F1 bis F2 bis Fachangestellter für ürokommunikation/ Fachangestellte für ürokommunikation 1) (nur Auszubildende des Hauptzollamtes, gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden anderer ehörden) (öd) eruf läuft aus Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F1 bis F2 bis Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung/ Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung (IH) Stauffenbergschule 3) Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F

21 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 453 Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (IH, öd) FR Archiv, ildagentur FR Information und Dokumentation FR ibliothek FR Medizinische Dokumentation Stauffenbergschule 3) Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F Fachinformatiker/ Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung FR Systemintegration (Hw, IH) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Fachkraft für Abwassertechnik (IH, öd) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fachkraft für Automatenservice (Erprobungsverordnung nach 6 ig) gemeinsame eschulung mit Automatenfachmann/ Automatenfachfrau (Erprobungsverordnung nach 6 ig) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach 3) Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F Fachkraft für Fruchtsafttechnik (IH) erufliche Schulen Rheingau 3) Winkeler Straße Geisenheim Tel.: ( ) ( ) Fax: ( ) G + F Fachkraft für Holz- und autenschutzarbeiten (Hw, IH) gemeinsame eschulung mit Holz- und autenschützer/ Holz- und autenschützerin Johann-Philipp-Reis-Schule 3) Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (IH, öd) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) G

22 454 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Staatliche erufsschule Friedrich-Ebert-Straße Lauingen Tel.: ( ) Fax: ( ) F Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (IH) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F eschulung mit Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/ Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (IH) G + F G + F 26, 27 G + F G + F Fachkraft für Lagerlogistik (Hw, IH) Herwig-lankertz-Schule Schulstandort Wolfhagen Am Gasterfelderholz Wolfhagen Tel.: ( ) Fax: ( ) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) Modellschule Obersberg des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) , 4 G + F 3, 6b G + F 5 G + F 6a, 7 G + F

23 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 455 Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Friedrich-Feld-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 9, 19a G + F 10 12, 18 (Nordteil) G + F 13, 14 G + F Feldbergschule Oberhöchstädter Straße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) , 18 (Südteil), 25 (Nordteil) G + F Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) b, 19c, G + F Werner-Heisenberg-Schule Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Südteil), G + F G + F Fachkraft für Lebensmitteltechnik (IH) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fachkraft für Metalltechnik (IH) FR Montagetechnik FR Konstruktionstechnik FR Zerspanungstechnik FR Umform- und Drahttechnik (Die Auszubildenden werden entsprechend der jeweiligen Fachrichtung gemeinsam mit den 3 1/2-jährigen erufen beschult) F1

24 456 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (IH) Herwig-lankertz-Schule Magazinstraße Hofgeismar Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 13, 14 G + F 10 12, G + F Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (Hw, IH, öd) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) G Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IH) gemeinsame eschulung mit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Werner-Heisenberg-Schule 3) Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) , G + F Fachkraft für Speiseeis (ig) (eruf befristet bis 2019) Die Auszubildenden besuchen in der Grundstufe und in der Fachstufe 1 die für die eschulung im Ausbildungsberuf Konditor / Konditorin zuständige Fachklasse Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik (IH, öd) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) G (mit Fachkraft für Wasserwirtschaft) F Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , 13, 14 G + F 10 12, G + F

25 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 457 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (IH, öd) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fachkraft für Wasserwirtschaft (IH, öd) Fachkraft im Fahrbetrieb (IH) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) erufliche Schulen Rheingau Winkeler Straße Geisenheim Tel.: ( ) ( ) Fax: ( ) G (mit Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik) 1 F 1 G + F befristet bis ) oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Nürnberg, sofern die Mindestklassengröße nicht erreicht wird. Fachlagerist/ Fachlageristin (Hw, IH) Herwig-lankertz-Schule Schulstandort Wolfhagen Am Gasterfelderholz Wolfhagen Tel.: ( ) Fax: ( ) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) Modellschule Obersberg des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 4 G + F 3, 6b G + F 5 G + F 6a, 7 G + F 8, 9, 19a G + F

26 458 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Friedrich-Feld-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Feldbergschule Oberhöchstädter Straße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner -Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 18 (Nordteil) G + F 13, 14 G + F 17, 18 (Südteil), 25 (Nordteil) 19b, 19c, G + F G + F Werner-Heisenberg-Schule Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Südteil), G + F G + F Fahrradmonteur/ Fahrradmonteurin (Hw, IH) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) F Tz (März Oktober) (November Februar) Fahrzeuglackierer/ Fahrzeuglackiererin (Hw, IH) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) F 7 10, 19a F F 15, 16 F

27 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 459 August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) b, 19c, F 17, 24, 25 F 26, 27 F F Feinoptiker/ Feinoptikerin (Hw, IH) Werner-von-Siemens-Schule 3) Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Florist/ Floristin (IH) Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 7b G + F 7a, 8, 9, 10b G + F Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 11 15, 18 (Nordwestteil) 17, 18 (Südwestteil), 22 (Nordwestteil), 23, 24, 25 (Ostteil), 28 (Nordteil) 18 (Ostteil), 19 21, 22 (Ostteil) G + F G + F G + F

28 460 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) (Westteil), 26, (Südwestteil), 28 (Südteil), G + F 3) G + F Fluggerätelektroniker/ Fluggerätelektronikerin (IH) (darin aufgegangen: Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/ Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechanikerin (IH) FR Triebwerkstechnik Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F FR Instandhaltungstechnik 1 G + F FR Fertigungstechnik 1 ohne G + F FR Fertigungstechnik Gewerbliche Schulen des Lahn G + F Dill-Kreises Uferstraße Dillenburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Forstwirt/ Forstwirtin (Lw) Wilhelm-Knapp-Schule Frankfurter Straße Weilburg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Fotograf/ Fotografin (Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 13, 14 G + F 10 12, G + F

29 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 461 Fotomedienfachmann/ Fotomedienfachfrau (Hw, IH) Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe an den bisher zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel. G Landesberufsschule Foto + Medien 3) Feldstraße Kiel Tel.: (04 31) Fax: (04 31) F Friseur/ Friseurin (Hw) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3 G + F Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) Standort: ad Wildungen Stresemannstraße ad Wildungen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) a 4b G + F G + F Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises in Witzenhausen Südbahnhofstraße Witzenhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F

30 462 Rechtsvorschriften Al. 8/14 erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Aliceschule Gleiberger Weg Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Käthe-Kollwitz-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) G 7 F 8, 9, 10b G + F 10a, 11, 12 G + F 13, 14 G + F 17 G + F 19a, 19b G + F 19c, 20, 21 G + F 22 (Ostkreis), 23 G + F 23 (Westkreis) G + F

31 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 463 Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) Konrad-Adenauer-Schule Auf der Hohlmauer Kriftel Tel.: ( ) Fax: ( ) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 25 G + F 26, 27 G + F 28 G + F 29 (Altkreis Dieburg) G + F Alice-Eleonoren-Schule Am Kapellplatz Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Darmstadt), 30 G + F Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 32 G + F Gärtner/ Gärtnerin (Lw) FR aumschule FR Friedhofsgärtnerei (G) FR Garten- und Landschaftsbau FR Gemüsebau FR Obstbau FR Staudengärtnerei FR Zierpflanzenbau Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 4b, 5a, 5b, 6, 7b G + F 3. Ausbildungsjahr: 2 x 2 Wochen-löcke FR aumschule Einzugsbereiche 2-9, 13, 14

32 464 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 8, 9, 10b G + F 4a, 5c, 10a, 13, 14 G + F 3. Ausbildungsjahr: 2 x 2-Wochen-löcke FR Staudengärtnerei Einzugsbereich: 1 Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 12, 15, 18 (Nordwestteil) 18 (Ostteil), 19-21, 22 (Ostteil) 17, 18 (Südwestteil), 22 (Nordwestteil), 23, 24, 25 (Ostteil), 28 (Nordteil) G + F G + F G + F 3. Ausbildungsjahr: 2 x 2-Wochen-löcke FR aumschule Einzugsbereiche: 10 12, FR Obstbau Einzugsbereich: 1 Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) (Westteil), 26, 27 G + F Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) (Südwestteil), 28 (Südteil), G + F 3. Ausbildungsjahr: 2 x 2-Wochen-löcke FR Gemüsebau Einzugsbereich: 1 FR Friedhofsgärtnerei Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) F Gebäudereiniger/ Gebäudereinigerin (Hw) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) G + F oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Metzingen (W), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Frankfurt am Main nicht besuchen können

33 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 465 Geomatiker/ Geomatikerin (IH, öd) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) F2 bis Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) F2 bis F2 bis Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) G F1 F2 ab Gerüstbauer/ Gerüstbauerin (Hw, IH) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau 3) Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Gestalter für visuelles Marketing/ Gestalterin für visuelles Marketing (IH) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) G + F 10 16, 18 (Nordteil) G + F Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), G + F Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) G + F Gießereimechaniker/ Gießereimechanikerin (IH) FR Handformguss FR Maschinenformguss FR Druck- u. Kokillenguss Herwig-lankertz-Schule Schulstandort Wolfhagen Am Gasterfelderholz Wolfhagen Tel.: ( ) Fax: ( ) ohne 4a, 13, 14, 15 G + F

34 466 Rechtsvorschriften Al. 8/14 erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 13, 14, 15 G + F Glasapparatebauer/ Glasapparatebauerin (Hw, IH) Erwin-Stein-Schule 3) Staatliche Glasfachschule Mainzer Landstraße Hadamar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Glaser/ Glaserin (Hw) FR Verglasung und Glasbau FR Fenster- und Glasfassadenbau Erwin-Stein-Schule 3) Staatliche Glasfachschule Mainzer Landstraße Hadamar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Glasveredler/ Glasveredlerin (Hw, IH) FR Glasmalerei und Kunstverglasung FR Schliff und Gravur FR Kanten- und Flächenveredlung Erwin-Stein-Schule 3) Staatliche Glasfachschule Mainzer Landstraße Hadamar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Goldschmied/ Goldschmiedin (Hw, IH) FR Schmuck, FR Juwelen FR Ketten Staatliche Zeichenakademie Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Graveur/ Graveurin (Hw) SP Reliefgraviertechnik SP Flachgraviertechnik Staatliche Zeichenakademie Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Pforzheim (W), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Hanau nicht besuchen können Holz- und autenschützer/ Holz- und autenschützerin (Hw, IH) gemeinsame eschulung mit Fachkraft für Holz- und autenschutzarbeiten Johann-Philipp-Reis-Schule 3) Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F

35 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 467 Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau (IH) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Hans-öckler-Schule Rohrbachstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 15 24, G + F Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) G + F Industrieelektriker/ Industrieelektrikerin (IH) FR etriebstechnik FR Geräte und Systeme Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufe an den bisher zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Elektroniker FR etriebstechnik. Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufe an den bisher zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Elektroniker FR Geräte und Systeme. Industrie-Isolierer/ Industrie-Isoliererin (IH) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F2 (mit Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in) Industriemechaniker/ Industriemechanikerin (Hw, IH) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) (Ostkreis), 23 G + F 22 (Westkreis) G + F Informatikkaufmann/ Informatikkauffrau (IH) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F

36 468 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Informations- und Telekommunikationssystem- Elektroniker/ Informations- und Telekommunikationssystem- Elektronikerin (Hw, IH) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Informations- und Telekommunikationssystem- Kaufmann/ Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau (IH) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Informationselektroniker/ Informationselektronikerin (Hw) SP ürosystemtechnik SP Geräte- und Systemtechnik SP Geräte- und Systemtechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F 11 18, 25 G + F 10, 19 24, G + F SP ürosystemtechnik August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , , 19 24, G + F (2. Ausbildungsjahr) F (3. und 4. Ausbildungsjahr) SP ürosystemtechnik SP ürosystemtechnik SP Geräte- und Systemtechnik Heinrich-Emanuel-Merck- Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (2. Ausbildungsjahr) Investmentfondskaufmann/ Investmentfondskauffrau (IH) ethmannschule Seilerstraße Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F

37 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 469 Justizfachangestellter/ Justizfachangestellte (öd) Friedrich-List-Schule Zentgrafenstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Konrad-Zuse-Schule Jahnstraße Hünfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Str Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Hans-öckler-Schule Rohrbachstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 8, 9 G + F G + F G + F 26, 27 G + F G + F Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Hw, IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 6, 7b, 13, 14 5 G + F F FR Karosserieinstandhaltungstechnik Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9, 10 F Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12, 15 21, 22 (Ostteil), (Westteil), G + F G + F

38 470 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Hw, IH) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) FR Karosseriebautechnik FR Fahrzeugbautechnik gemeinsame eschulung mit Metallbauer/ Metallbauerin FR Nutzfahrzeugbau 1 1 G + F ( Ausbildungsjahr) G + F ( Ausbildungsjahr) Kaufmann für audiovisuelle Medien/ Kauffrau für audiovisuelle Medien (IH) Stauffenbergschule 3) Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F Kaufmann für ürokommunikation/ Kauffrau für ürokommunikation (Hw, IH) eruf läuft aus Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 23 F1 bis F2 bis Kaufmann für üromanagement/ Kauffrau für üromanagement (öd) (nur Auszubildende von undesbehörden) Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , G + F befristet bis Kaufmann für Dialogmarketing/ Kauffrau für Dialogmarketing (IH) gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im Ausbildungsberuf Servicefachkraft für Dialogmarketing Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 7b, 13, 14 G + F befristet bis Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8 10, 19a G + F Ludwig-Erhard-Schule Legienstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Tel.: (0 69) , 12, 15 18, 19b 32 G + F

39 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 471 Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/ Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (IH) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F2 (3. Ausbildungsjahr) Kaufmann für Stauffenbergschule Marketingkommunikation/ Arnsburger Straße 44 Kauffrau für Marketingkommunikation Frankfurt am Main (IH) Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , G + F G + F oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Eberswalde/ernau (randenburg), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschulen in Frankfurt oder Wiesbaden nicht besuchen können Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/ Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (IH) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises Uferstraße Dillenburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 7b G + F 7a, 8, 9, 10b, 19a G + F 10a, G + F 15, 16 G + F 17, 18, 24, 25 G + F Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) b, 19c, G + F

40 472 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Werner-Heisenberg-Schule Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F G + F Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ Kauffrau für Tourismus und Freizeit (IH) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G Kaufmann für Verkehrsservice/ Kauffrau für Verkehrsservice (IH) SP Verkauf und Service SP Sicherheit und Service Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F G + F Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IH) FR Versicherung FR Finanzberatung Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Str Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Feldbergschule Oberhöchstädter Straße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Klingerschule Mauerweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) G + F G + F 17, 18 G + F G + F 26, 27 G + F

41 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 473 Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel (Hw, IH) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) (Ostkreis), 23 G + F Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (IH) Anmerkung: Die undesfachklasse in Hamburg wurde aufgelöst. Die Auszubildenden werden in der örtlich zuständigen erufsschule gemeinsam mit Auszubildenden anderer kaufmännischer erufe beschult. Kaufmann im Gesundheitswesen/ Kauffrau im Gesundheitswesen (IH) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 5a, 5b, G + F F Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) c, 10 16, 18 (Nordteil) G + F Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), G + F Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ Kauffrau im Groß- und Außenhandel (IH) FR Außenhandel Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 18 (Nord) G + F Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) außer 18 (Nord) G + F

42 474 Rechtsvorschriften Al. 8/14 FR Großhandel Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 6b G + F erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 5a, 5c G + F Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) b G + F Modellschule Obersberg des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Feld-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Feldbergschule Oberhöchstädter Straße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 7 G + F 8, 9, 19a G + F 10 G + F 11, 12 G + F 13, 14 G + F 17 G + F

43 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 475 Kaufmännische Schulen Ameliastraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) b, 19c, 20, 21 G + F 22 (Westkreis) G + F 22 (Ostkreis), 23 G + F Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Konrad-Adenauer-Schule Auf der Hohlmauer Kriftel Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Karl Kübel Schule erliner Ring ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 25 G + F 26, 27 G + F 28 G + F 29 G + F 30, 32 G + F 31 G + F Klempner/ Klempnerin (Hw) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) F

44 476 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Konstruktionsmechaniker/ Konstruktionsmechanikerin (Hw, IH) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Kosmetiker/ Kosmetikerin (Hw, IH) Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) G + F Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Nutzfahrzeugtechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3 F Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Personenkraftwagentechnik Herwig-lankertz-Schule Schulstandort Wolfhagen Am Gasterfelderholz Wolfhagen Tel.: ( ) Fax: ( ) außer 2b (Ostteil) F Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) b (Ostteil), 3 F Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Personenkraftwagentechnik SP Nutzfahrzeugtechnik Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) a F erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Außenstelle: ad Arolsen Große Allee ad Arolsen Tel.: ( ) Fax: ( ) b F Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) a F Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( )

45 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 477 Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Schwalm-Eder-Kreises Dammweg Schwalmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises in Witzenhausen Südbahnhofstraße Witzenhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) b 5c 6a 6b 7a 7b F F G + F G + F G + F G + F Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) , 9 F 11, 12 F 10 G F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Marburg) F

46 478 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis iedenkopf), 14 G + F Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) Ludwig-Geißler-Schule Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) F 18 (Westteil) F 18 (Ostteil) F 19a, 19b G + F 19c, 20 G + F Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) (Ostkreis), 23 G + F Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) rühlwiesenschule Gartenstraße Hofheim a. Ts. Tel.: ( ) Fax: ( ) (Westkreis) G + F 24 F 25 F

47 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 479 erufliche Schulen Untertaunus Pestalozzistraße Taunusstein Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Ebert-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 27 F 28 F Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Dieburg) 29 (Altkreis Darmstadt), 30, 31 (SP Nutzfahrzeugtechnik) 31 (Nordteil, SP Personenkraftwagentechnik) F F G + F Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim Carl-Lepper-Straße Lampertheim Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Südteil) G + F 32 F Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Fahrzeugkommunikationstechnik 1) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) F F2 bis F3 bis F F2 bis F3 bis

48 480 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 18 F F2 bis F3 bis F F2 bis F3 bis F F2 bis F3 bis F F2 bis F3 bis Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP System- und Hochvolttechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F F 17, 18 F F F F

49 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 481 Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Motorradtechnik (In der Fachstufe 1 findet eine gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im eruf Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin aller Schwerpunkte an den dort geregelten Standorten statt.) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) F bis F2 + F3 ab Tz (März Oktober) (November Februar) Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin (Hw, IH) SP Karosserietechnik Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 6, 7b, 13, 14 5 G + F befristet bis ) F befristet bis ) (darin aufgegangen: Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/ Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9, 10 F befristet bis ) Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12, 15 21, 22 (Ostteil), (Westteil), G + F befristet bis ) G + F befristet bis ) Lacklaborant/ Lacklaborantin (IH) Kerschensteinerschule Steiermärker Straße Stuttgart Tel.: (07 11) Fax: (07 11) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) außer (10, 15, 16, 22, 23) G + F 10, 15, 16, 22, 23 G + F Landwirt/ Landwirtin (Lw) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F

50 482 Rechtsvorschriften Al. 8/14 erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Adolf-Reichwein-Schule Heinrich-von-Kleist-Straße Limburg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schule des Wetteraukreises utzbach Emil-Vogt-Straße utzbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 7 G + F 8, 9, 19 G + F G + F 15, 16, 26, 27 G + F 17, 18, 24, 25 G + F 20 23, G + F Leuchtröhrenglasbläser/ Leuchtröhrenglasbläserin (IH) Erwin-Stein-Schule 3) Staatliche Glasfachschule Mainzer Landstraße Hadamar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Luftverkehrskaufmann/ Luftverkehrskauffrau (IH) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin (Hw) FR Gestaltung und Instandhaltung gemeinsame eschulung mit autenund Objektbeschichter/ auten- und Objektbeschichterin Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3 F (2. u. 3. Ausbildungsjahr) F (2. Ausbildungsjahr)

51 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 483 erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 5 G + F Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises in Witzenhausen Südbahnhofstraße Witzenhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 7 F 8, 9 F 10 F 11, 12 F 13, 14 F

52 484 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) F 19a, 19b G + F 19c, 20, 21 G + F 22, 23 G + F 24, 25 F 26, 27 F 28 F 29 (Altkreis Dieburg) F Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) (Altkreis Darmstadt), 30 F Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) F

53 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 485 erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerin (IH) Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufe an den zuständigen erufsschulen für die Anschlussberufe. Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Konrad-Zuse-Schule Jahnstraße Hünfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 22, 23 G + F 8, 9 G + F Maßschneider/ Maßschneiderin (Hw) SP Damen SP Herren Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 8, 9, 10 G + F Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) , 12, 15, 16, 18 (Nordteil) G + F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 G + F Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 24, 25 G + F Käthe-Kollwitz-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F

54 486 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Alice-Eleonoren-Schule Am Kapellplatz Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F G + F Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/ Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik 1) (Hw) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 6, 7b, 13, 14 5 F2 bis F3 bis eruf läuft aus Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9, 10 F2 bis F3 bis Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12, 15 21, 22 (Ostteil), (Westteil), F2 bis F3 bis F2 bis F3 bis Mechaniker für Land- und aumaschinentechnik/ Mechanikerin für Land- und aumaschinentechnik (Hw, IH) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Außenstelle: ad Arolsen Große Allee ad Arolsen Tel.: ( ) Fax: ( ) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) , 13, 14 F 2, 3, 5, 6 F

55 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 487 Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 15, 16 F G + F Mechatroniker/ Mechatronikerin (Hw, IH) Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3 G + F 6a, 7 G + F 8, 9 G + F 22, 23 G + F 11, 12 G + F 17, 18 G + F Mechatroniker für Kältetechnik/ Mechatronikerin für Kältetechnik (Hw, IH) erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Mediengestalter ild und Ton/ Mediengestalterin ild und Ton (IH) Werner-von-Siemens-Schule 3) Gutleutstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F (in Kooperation mit der Gutenbergschule Frankfurt am Main)

56 488 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Mediengestalter Digital und Print/ Mediengestalterin Digital und Print (Hw, IH) FR eratung und Planung FR Konzeption und Visualisierung FR Gestaltung und Technik Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 7b G + F Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 8, 9 G + F G + F 17, 18, 24, 25 G + F G + F 26, 27 G + F G + F Medienkaufmann Digital und Print/ Medienkauffrau Digital und Print (IH) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , 13, 14 G + F 10 12, G + F G + F

57 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 489 Medientechnologe Druck/ Medientechnologin Druck (Hw, IH) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 7b G + F 7a, 8, 9 G + F G + F 17, 18, 24, 25, 26, 27 G + F G + F G + F Medientechnologe Druckverarbeitung/ Medientechnologin Druckverarbeitung gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im Ausbildungsberuf uchbinder / uchbinderin an den dort geregelten Standorten Medientechnologe Siebdruck/ Medientechnologin Siebdruck (Hw, IH) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G 1 F Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte (F) Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5b G + F

58 490 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 5a, 5c G + F Standort: ad Wildungen Stresemannstraße ad Wildungen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) b G + F erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 7 G + F 8, 9 G + F 10 G + F 11, 12 G + F 13, 14 G + F 17 G + F

59 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 491 Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) a G + F Kaufmännische Schulen Ameliastraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Max-Eyth-Schule Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Konrad-Adenauer-Schule Auf der Hohlmauer Kriftel Tel.: ( ) Fax: ( ) Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Karl Kübel Schule erliner Ring ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) b, 19c, 20, 21 G + F 22 (Westteil) G + F 22 (Ostkreis), 23 G + F 24 G + F 25 G + F 26, 27 G + F 28 G + F 29, 30 G + F 31 G + F

60 492 Rechtsvorschriften Al. 8/14 erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Metallbauer/ Metallbauerin (Hw) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Metallbauer/ Metallbauerin (Hw) FR Nutzfahrzeugbauer gemeinsame eschulung mit Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Hw, IH) FR Karosseriebautechnik FR Fahrzeugbautechnik Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) F ( Ausbildungsjahr) Mikrotechnologe/ Mikrotechnologin (IH) SP Halbleitertechnik SP Mikrosystemtechnik ilaterale Regelung bei edarf 1 G + F Modenäher/ Modenäherin (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (2. Ausbildungsjahr) 8, 9, 10 G + F Stufenausbildung, 1. Stufe Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) , 12, 15, 16, 18 (Nordteil) G + F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 G + F

61 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 493 Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 24, 25 G + F Käthe-Kollwitz-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Alice-Eleonoren-Schule Am Kapellplatz Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 26, 27 G + F G + F Modeschneider/ Modeschneiderin (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) F (3. Ausbildungsjahr) 8, 9, 10 G + F Stufenausbildung, 2. Stufe, Vorstufe: Modenäher/ Modenäherin Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) , 12, 15, 16, 18 (Nordteil) F erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 F Frankfurter Schule für ekleidung und Mode Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 24, 25 F Käthe-Kollwitz-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F

62 494 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Alice-Eleonoren-Schule Am Kapellplatz Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 F F Musikfachhändler/ Musikfachhändlerin (IH) Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufe 2 an den bisher zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel. Staatliche erufsschule für Geigenbauer und Zupfinstrumentenmacher Mittenwald Partenkirchener Str Mittenwald Tel.: ( ) Fax: ( ) F1 G + F2 Orthopädieschuhmacher/ Orthopädieschuhmacherin (Hw) Paul-Ehrlich-Schule 3) rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) G F1 F2 F3 ab Orthopädietechnik-Mechaniker/ Orthopädietechnik-Mechanikerin (Hw) (darin aufgegangen: Orthopädiemechaniker und andagist/ Orthopädiemechanikerin und andagistin) Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Packmitteltechnologe/ Packmitteltechnologin (IH) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Parkettleger/ Parkettlegerin (Hw, IH) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) G + F (mit odenleger/-in)

63 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 495 Patentanwaltsfachangestellter/ Patentanwaltsfachangestellte (F) Personaldienstleistungskaufmann/ Personaldienstleistungskauffrau (IH) Hans-öckler-Schule Rohrbachstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 2 7, G + F 8, 9, G + F G + F oder esuch der undesfachklasse in München Pferdewirt/ Pferdewirtin (Lw) FR Pferdehaltung und Service FR Pferdezucht FR Klassische Reitausbildung FR Pferderennen FR Spezialreitwesen Hochtaunusschule erufliche Schule des Hochtaunuskreises leibiskopfstraße Oberursel Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Hannover oder Rudolstadt, sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Oberursel nicht besuchen können Pharmakant/ Pharmakantin (IH) Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) G + F Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/ Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (F) Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 3, 4b, 5a, 5b, 6, 7b G + F 7a, 8, 9 G + F

64 496 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Kaufmännische Schulen Ameliastraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 15 G + F 4a, 5c, 13, 14 G + F G + F 17, G + F 26, 27 G + F G + F Physiklaborant/ Physiklaborantin (IH) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) G + F Polsterer/ Polsterin (IH) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) G + F (mit Raumausstatter/-in) 10 16, 18 G + F (mit Raumausstatter/-in) 17, G + F (mit Raumausstatter/-in)

65 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 497 Polster- und Dekorationsnäher/ Polster- und Dekorationsnäherin (Hw, IH) Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufe an den zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Raumausstatter/ Raumausstatterin G + F Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin (IH) Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe an den bisher zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin. 1 G Raumausstatter/ Raumausstatterin (Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Gutenbergschule Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (mit Polsterer/-in aus den Einzugsbereichen 2 9) 10 12, 15, 16, 18 G + F (mit Polsterer/-in aus den Einzugsbereichen 10 16, 18) 13, 14 G + F 17, G + F (mit Polsterer/-in aus den Einzugsbereichen 17, 19 32) G + F G + F Rechtsanwaltsfachangestellter/ Rechtsanwaltsfachangestellte (F) und Friedrich-List-Schule Zentgrafenstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5a, 5b 6, 7b G + F Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (F)

66 498 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9, 10b G + F Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Str Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) a, 11, 12, 18 (Nordteil) G + F Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Kaufmännische Schulen Ameliastraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) c, 13, 14 G + F G + F 22, 23 G + F Hans-öckler-Schule Rohrbachstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 25, 17, 18 (Südteil) G + F Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Friedrich-List-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F G + F Schilder- und Lichtreklamehersteller/ Schilder- und Lichtreklameherstellerin (Hw) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) G + F Schornsteinfeger/ Schornsteinfegerin (Hw) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F

67 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 499 Schuhmacher/ Schuhmacherin (Hw) Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) G + F Servicefachkraft für Dialogmarketing (IH) gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Dialogmarketing in der G und F1 Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 7b, 13, 14 G + F Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Ludwig-Erhard-Schule Legienstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Tel.: (0 69) a, 8 10, 19a G + F 11, 12, G + F Servicefahrer/ Servicefahrerin (IH) Max-Eyth-Schule 3) Frankfurter Straße Dreieich Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Servicekaufmann im Luftverkehr/ Servicekauffrau im Luftverkehr (IH) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) F1 bis F2 bis Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IH) gemeinsame eschulung mit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Werner-Heisenberg-Schule Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) , G + F Silberschmied/ Silberschmiedin (Hw, IH) SP Metall SP Staatliche Zeichenakademie Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F

68 500 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte (öd) FR allgemeine Krankenversicherung FR gesetzliche Unfallversicherung FR gesetzliche Rentenversicherung FR knappschaftliche Sozialversicherung FR landwirtschaftliche Sozialversicherung Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Franz-öhm-Schule Eichendorffstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /7 Fax: (0 69) G + F G + F G + F Sportfachmann/ Sportfachfrau (IH) und Sport- und Fitnesskaufmann/ Sport- und Fitnesskauffrau (IH) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) G + F 10 16, 18 (Nordteil) G + F Wilhelm-Merton-Schule Andreaestr Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), G + F Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte (F) Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Modellschule Obersberg des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Am Obersberg ad Hersfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 5, 6b G + F 6a, 7 G + F

69 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 501 Richard-Müller-Schule Pappelweg Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Straße Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner- Straße Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 9, 10 G + F 11, 12 G + F 13, 14 G + F 22, 23 G + F Schulze-Delitzsch-Schule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 G + F 29, 30, 31 G + F Straßenwärter/ Straßenwärterin (IH, öd) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Systemelektroniker/ Systemelektronikerin (Hw) gemeinsame eschulung mit Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee Melsungen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 6b F 5, 6a, 7 9 F

70 502 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Technischer Modellbauer/ Technische Modellbauerin (Hw) FR Gießerei FR Karosserie und Produktion FR Anschauung erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf 3) Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin (IH) FR Produktgestaltung und Produktkonstruktion (In der Grundstufe findet eine gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden der FR Maschinenund Anlagenkonstruktion und den Auszubildenden im eruf Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin auch an den dort geregelten Standorten statt.) erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 10a, 11 18, 19b, 19c, , 8, 9, 10b, 19a F F Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin (IH) FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion (In der Grundstufe findet eine gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden der FR Produktgestaltung und Produktkonstruktion und den Auszubildenden im eruf Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin auch an den dort geregelten Standorten statt.) erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 14 F 7a, 8, 9, 10b, 19a F Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), 19b, 19c, F

71 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 503 Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5a, 5b, 6 F Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) a, 11, 12, 18 (Nordteil) F Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 4b, 5c F Gewerbliche Schulen des Lahn- 15, 16 F Dill-Kreises Uferstraße Dillenburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F Technischer Systemplaner/ Technische Systemplanerin (IH) alle Fachrichtungen (In der Grundstufe findet eine gemeinsame eschulung mit den Auszubildenden im eruf Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin auch an den dort geregelten Standorten statt.) Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 3, 6b G 6a, 7 G 8, 9, 10b, 19a G Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) a, 11, 12, 18 (Nordteil) G

72 504 Rechtsvorschriften Al. 8/14 erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 G Gewerbliche Schulen des Lahn- 15, 16 G Dill-Kreises Uferstraße Dillenburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Ludwig-Geißler-Schule Akademiestraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) (Ostteil), 19, 20, 21 G 22, 23 G Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), G Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G Technischer Systemplaner/ Technische Systemplanerin (IH) FR Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) F Technischer Systemplaner/ Technische Systemplanerin (IH) FR Stahl- und Metallbautechnik erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) F Technischer Systemplaner/ Technische Systemplanerin (IH) FR Elektrotechnische Systeme ggf. tw. gemeinsame eschulung mit FR Stahl- und Metallbautechnik erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) F

73 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 505 Textilreiniger/ Textilreinigerin (Hw, IH) Frankfurter Schule für ekleidung und Mode 3) Hamburger Allee Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /69 Fax: (0 69) G + F Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte (F) Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) G + F Willy-randt-Schule Karl-Franz-Straße Gießen Tel.: (06 41) 26 46/47 Fax: (06 41) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Nordteil) 17, 18 (Südteil), G + F G + F Tierpfleger/ Tierpflegerin (IH) FR Forschung und Klinik FR Zoo FR Tierheim und Tierpension Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) G + F oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Triesdorf (Y), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Frankfurt am Main nicht besuchen können Tierwirt/ Tierwirtin (Lw) FR Imkerei Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe an den zuständigen erufsschulen für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin Albrecht-Thaer-Schule erufsbildende Schulen IV Am Reiherpfahl Celle Tel.: ( ) Fax: ( ) G 1 F Tischler/ Tischlerin (Hw) und Holzmechaniker/ Holzmechanikerin (IH) FR Möbel- und Innenausbau FR auelemente, Holzpackmittel und Rahmen Herwig-lankertz-Schule Magazinstraße Hofgeismar Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 2b (Westteil), 2c G + F

74 506 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) b (Ostteil), 3 4a 4b G + F G + F G + F erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) G + F 7 G + F 8a, 9 G + F Konrad-Zuse-Schule Jahnstraße Hünfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) b G + F Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Dresdener Straße Kirchhain Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 11, 12 G + F 13, 14 G + F

75 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 507 Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schule des Wetteraukreises üdingen Schillerstraße üdingen Tel.: ( ) Fax: ( ) Johann-Philipp-Reis-Schule Friedensstraße Friedberg Tel.: ( ) Fax: ( ) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) rühlwiesenschule Gartenstraße Hofheim a. Ts. Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen Rheingau 3) Winkeler Straße Geisenheim Tel.: ( ) ( ) Fax: ( ) G + F 18 (Ostteil) G + F 18 (Westteil) G + F G + F 22, 23 G + F 24 G + F 25 G + F 26 G + F Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) erufliche Schulen des Landkreises Groß-Gerau Darmstädter Straße Groß-Gerau Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 28 G + F

76 508 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Landrat-Gruber-Schule Auf der Leer Dieburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Erbacher Straße Michelstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 30 G + F 31 G + F 32 G + F Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) (IH) FR Touristik FR Kuren und Fremdenverkehr Martin-Luther-King-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) G + F Max-Weber-Schule Georg-Schlosser-Str Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Nordteil) 17, 18 (Südteil), G + F G + F Martin-ehaim-Schule Alsfelder Straße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau (IH) Paul-Julius-von-Reuter-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , G + F Stauffenbergschule Arnsburger Straße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 12, 17 24, G + F

77 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 509 Friedrich-List-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , G + F Verfahrensmechaniker für Kunststoffund Kautschuktechnik/ Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Hw, IH) FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster (sofern ausreichend Auszubildende für separate Klassenführung vorhanden) FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) F (nur 3. Ausbildungsjahr) G + F (2. Ausbildungsjahr) FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile G + F FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 3, 5 9 G + F (2. Ausbildungsjahr) FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile 2, 3, 5 9 G + F FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (2. Ausbildungsjahr) G + F

78 510 Rechtsvorschriften Al. 8/14 FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile erufliche Schulen des Landkreises Marburg- iedenkopf Auf der Kreuzwiese iedenkopf Tel.: ( ) Fax: ( ) , 14 13, 14 G + F (2. Ausbildungsjahr) G + F FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) , 15, 16 G + F (2. Ausbildungsjahr) FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile 10 12, 15, 16 G + F FR auteile FR Faserverbundtechnologie FR Kunststofffenster Erasmus-Kittler-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F (2. Ausbildungsjahr) FR Formteile FR Halbzeuge / Compound- und Masterbatchherstellung FR Mehrschicht-Kautschukteile G + F Vermessungstechniker/ Vermessungstechnikerin (IH, öd) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G F 1 F 2 ab Verkäufer/ Verkäuferin (IH) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) (Ostkreis), 23 G + F Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte der undeswehrverwaltung und der undespolizei (öd) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte (öd) Georg-Kerschensteiner-Schule Georg-Kerschensteiner-Str Obertshausen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 23 G + F

79 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 511 Werkfeuerwehrmann/ Werkfeuerwehrfrau (IH) Oskar-von-Miller-Schule Weserstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Werner-Heisenberg-Schule Königstädter Straße Rüsselsheim Tel.: ( ) Fax: ( ) , 13, 14 G + F 11, 12, G + F Werkstoffprüfer/ Werkstoffprüferin (IH) FR Metalltechnik FR Kunststofftechnik FR Wärmebehandlungstechnik FR Systemtechnik Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin (IH) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Winzer/ Winzerin (Lw) erufliche Schulen Rheingau Winkeler Straße Geisenheim Tel.: ( ) ( ) Fax: ( ) G + F Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte (F) Willy-randt-Schule rückenhofstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Theodor-Heuss-Schule uchhügelallee Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 3, 5 G + F 22, 23 G + F Zahntechniker/ Zahntechnikerin (Hw) Max-Eyth-Schule Weserstraße 7 A Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 13, 14 G + F Paul-Ehrlich-Schule rüningstraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /07 Fax: (0 69) , G + F

80 512 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Zerspanungsmechaniker/ Zerspanungsmechanikerin (Hw, IH) Gewerblich-Technische Schulen der Stadt Offenbach Schlossgrabengasse Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 23 G + F Zweiradmechaniker/ Zweiradmechanikerin 1) (Hw, IH) FR Fahrradtechnik FR Motorradtechnik Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) F1 bis F2 bis F3 bis Tz (März Oktober) (Nov. Feb.) oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Seesen (NS), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Frankfurt am Main nicht besuchen können Zweiradmechatroniker/ Zweiradmechatronikerin (Hw, IH) FR Fahrradtechnik FR Motorradtechnik Heinrich-Kleyer-Schule Kühhornshofweg Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /48 Fax: (0 69) F1 ab F2 ab F3 ab Tz (März - Oktober) (Nov. Feb.) oder Teilnahme am länderübergreifenden erufsschulunterricht in Seesen (NS), sofern Schülerinnen und Schüler aufgrund der Verkehrsverhältnisse die erufsschule in Frankfurt am Main nicht besuchen können 1) Dieser Ausbildungsberuf ist bzw. wird neu geordnet und läuft zum angegebenen Termin aus. 2) Zeitpunkt, bis zu dem entschieden wird, ob der Standort auch künftig bestehen bleibt. 3) Schulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich.

81 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 513 Abschnitt erufsausbildung in der auwirtschaft gemäß Verordnung über die erufsausbildung in der auwirtschaft Gültigkeit der aufgeführten Regelungen bis Ausbildungsberuf (anerkannt nach) zuständige erufsschule Schulbezirk (Einzugsbereich(e) gemäß Abschnitt C) emerkungen z.. Grundstufe: Fachstufe: lockunterricht: G F Grundstufe 1. Ausbildungsjahr ereich Hochbau Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) (IH/Hw) Maurer/ Maurerin (IH/Hw) eton- und Stahlbetonbauer/ eton- und Stahlbetonbauerin (IH/Hw) Feuerungs- und Schornsteinbauer/ Feuerungs- und Schornsteinbauerin (IH/Hw) ereich Ausbau Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) (IH/Hw) Zimmerer/ Zimmerin (IH/Hw) Stuckateur/ Stuckateurin (IH/Hw) Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/ Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (IH/Hw) Estrichleger/ Estrichlegerin (IH/Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Schladenweg Fritzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Standort: Reichspräsident-Friedrich- Ebert-Schule Hans-Staden-Allee Homberg (Efze) Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3 G 4a 4b G G 5 G 6 G

82 514 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (IH/Hw) Trockenbaumonteur/ Trockenbaumonteurin (IH/Hw) ereich Tiefbau Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin (alle Schwerpunkte) (IH/Hw) Straßenbauer/ Straßenbauerin (IH/Hw) Rohrleitungsbauer/ Rohrleitungsbauerin (IH/Hw) Kanalbauer/ Kanalbauerin (IH/Hw) runnenbauer/ runnenbauerin (IH/Hw) Spezialtiefbauer/ Spezialtiefbauerin (IH/Hw) Gleisbauer/ Gleisbauerin (IH/Hw) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Dessauer-Schule lumenröder Straße Limburg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) G 8, 9 G 10 G 11, 12 G 13, 14 G 15 G 16 G 18 G 19a, 19b G 19c, 20, 21 G

83 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 515 August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) ,23 G 17, 24, 25, 28 G 26, 27 G 29, 30, 32 G 31 G 1. Stufe: 2. Ausbildungsjahr 2. Stufe: 3. Ausbildungsjahr ereich Hochbau Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Maurerarbeiten (IH/Hw) Maurer/ Maurerin (IH/Hw) eton- und Stahlbetonbauer/ eton- und Stahlbetonbauerin (IH/Hw) Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP eton- und Stahlbetonarbeiten (IH/Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Hans-Viessmann-Schule Marburger Straße Frankenberg/Eder Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Werra- Meißner-Kreises Südring Eschwege Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Landkreises Hersfeld- Rotenburg Auestraße ebra Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 5 F 4 F 6 F 7 F

84 516 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Vogelsbergschule Lauterbach Lindenstraße Lauterbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Werner-von-Siemens-Schule Dammstraße Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) Friedrich-Dessauer-Schule lumenröder Straße Limburg Tel.: ( ) Fax: ( ) erufliche Schulen des Wetteraukreises Nidda Am langen Steg Nidda Tel.: ( ) Fax: ( ) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) Eugen-Kaiser-Schule Lortzingstraße Hanau Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 9 F 10 F 11, 12 F 13, 14 F 15a, 15b F 16 F 18 F 19a, 19b F 19c, F 17, 24, 25, 28 F

85 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 517 Kerschensteinerschule Welfenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) , 27 F 29, 30, 32 F 31 F ereich Ausbau Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin SP Zimmerarbeiten (IH/Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 7b F Zimmerer/ Zimmerin (IH/Hw) Ferdinand-raun-Schule Goerdelerstraße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) a, 8, 9, 10b, 19a, 19b F Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) a, 11 16, 18 F Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) , 19c, F Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) , 30, 32 F 31 F Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin SP Stuckateurarbeiten (IH/Hw) Stuckateur/ Stuckateurin (IH/Hw) Kinzig-Schule erufliches Schulzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Schlüchtern In den Sauren Wiesen Schlüchtern Tel.: ( ) Fax: ( ) F

86 518 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin SP Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten (IH/Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) F Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/ Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (IH/Hw) Theodor-Litt-Schule Ringallee Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) , 18 (Nordteil) F August-ebel-Schule Richard-Wagner-Str Offenbach am Main Tel.: (0 69) Fax: (0 69) , 18 (Südteil), F Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin SP Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten (IH/Hw) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) F (mit Isolierfacharbeiter/ Isolierfacharbeiterin - 2. Ausbildungsjahr - Stufenausbildung - 1. Stufe) Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin (IH/Hw) ereich Tiefbau (mit Industrie-Isolierer/ Industrie-Isoliererin - 3. Ausbildungsjahr - Stufenausbildung - 2. Stufe) Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin SP Straßenbauarbeiten (IH/Hw) Straßenbauer/ Straßenbauerin (IH/Hw) Arnold-ode-Schule Schillerstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) erufliche Schulen des Landkreises Waldeck- Frankenberg in Korbach und ad Arolsen Kasseler Straße Korbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Adolf-Reichwein-Schule Weintrautstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 5 9 F 4 F F

87 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 519 Friedrich-Dessauer-Schule lumenröder Straße Limburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Philipp-Holzmann-Schule Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) F F Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin SP Rohrleitungsbauarbeiten (IH/Hw) Rohrleitungsbauer/ Rohrleitungsbauerin (IH/Hw) Philipp-Holzmann-Schule 3) Siolistraße Frankfurt am Main Tel.: (0 69) (0 69) Fax: (0 69) F 1) Dieser Ausbildungsberuf ist bzw. wird neu geordnet und läuft zum angegebenen Termin aus. 2) Zeitpunkt, bis zu dem entschieden wird, ob der Standort auch künftig bestehen bleibt. 3) Schulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich.

88 520 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Abschnitt C 1 Land Hessen 2 Landkreis Kassel a Altkreis Hofgeismar b Altkreis Kassel c Altkreis Wolfhagen 3 Stadt Kassel 4 Landkreis Waldeck-Frankenberg a Südteil des Landkreises Waldeck- Frankenberg b Nordteil des Landkreises Waldeck- Frankenberg 5 Schwalm-Eder-Kreis a Altkreis Fritzlar-Homberg b Altkreis Melsungen c Altkreis Ziegenhain d Nordteil e Südteil 6 Werra-Meißner-Kreis a Altkreis Eschwege b Altkreis Witzenhausen 7 Landkreis Hersfeld-Rotenburg a Altkreis Hersfeld b Altkreis Rotenburg 8 Landkreis Fulda a Altkreis Fulda b Altkreis Hünfeld 9 Stadt Fulda 10 Vogelsbergkreis a Altkreis Alsfeld b Altkreis Lauterbach 11 Landkreis Gießen 12 Universitätsstadt Gießen 13 Landkreis Marburg-iedenkopf 14 Universitätsstadt Marburg 15 Lahn-Dill-Kreis a ehemals Dillkreis b Altkreis Wetzlar 16 Landkreis Limburg-Weilburg 17 Hochtaunuskreis 18 Wetteraukreis 19 Main-Kinzig-Kreis a Altkreis Schlüchtern b Altkreis Gelnhausen c Altkreis Hanau 20 Stadt Hanau 21 Zweckverband der erufsbildenden Schulen der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises 22 Landkreis Offenbach 23 Stadt Offenbach am Main 24 Stadt Frankfurt am Main 25 Main-Taunus-Kreis 26 Rheingau-Taunus-Kreis 27 Landeshauptstadt Wiesbaden 28 Landkreis Groß-Gerau 29 Landkreis Darmstadt-Dieburg 30 Stadt Darmstadt 31 Landkreis ergstraße 32 Odenwaldkreis

89 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 521 Abschnitt E VERZEICHNIS der schulträgerübergreifenden Schulbezirke für Fachklassen an erufsschulen Gültigkeit der aufgeführten Regelungen bis Ausbildungsberuf (anerkannt nach) zuständige erufsschule Schulbezirk (Einzugsbereich(e) gemäß Abschnitt C) emerkungen z.. Grundstufe: Fachstufe: lockunterricht: G F äcker/ äckerin (HwO) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 30 G + F Konrad-Adenauer-Schule Auf der Hohlmauer Kriftel Tel.: ( ) Fax: ( ) Saalburgschule Wilhelm-Martin-Dienstbach- Straße Usingen Tel.: ( ) Fax: ( ) , 25 wahlweise: Saalburgschule Usingen 17, 25 wahlweise: Konrad- Adenauer-Schule Kriftel G + F G + F Aliceschule Gleiberger Weg Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Käthe-Kollwitz-Schule Georg-Voigt-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12 G + F 13, 14 G + F 8, 9, 19a G + F 2, 3 G + F 10 G + F

90 522 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Fachkraft im Gastgewerbe (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Käthe-Kollwitz-Schule Georg-Voigt-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 5a, 5b, 6, 7b F 7a, 8, 9, 10b F1 5c, 13, 14 F , 32 G + F Fachmann für Systemgastronomie/ Fachfrau für Systemgastronomie (IH) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Käthe-Kollwitz-Schule Georg-Voigt-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) , 5a, 5b, 6, 7 F 5c, F 26, 27 F ergiusschule Frankensteiner Platz Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /51 Fax: (0 69) , F Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) , 9, 19a F

91 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 523 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/ Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (HwO) SP äckerei SP Konditorei SP Fleischerei Die Auszubildenden in diesem Ausbildungsberuf besuchen die Grundstufe und die Fachstufen an den für das jeweilige Handwerk zuständigen erufsschulen. Die Regelungen im Schulamtsbezirk SEWF bleiben mit Rücksicht auf die laufende Schulentwicklungsplanung der beteiligten Schulträger zunächst befristet bis bestehen. Fleischer/ Fleischerin (HwO) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Käthe-Kollwitz-Schule Georg-Voigt-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Aliceschule Gleiberger Weg Gießen Tel.: (06 41) Fax: (06 41) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) ergiusschule Frankensteiner Platz Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /51 Fax: (0 69) , G + F 13, 14 G + F 10a, 11, 12 G + F 8, 9, 19a G + F 2, 3 G + F G + F Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin (Hausw, Lw) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Max-Eyth-Schule In der Krebsbach Alsfeld Tel.: ( ) Fax: ( ) , 3, 4b, 6, 7 F 8 10 F

92 524 Rechtsvorschriften Al. 8/14 Käthe-Kollwitz-Schule Frankfurter Strasse Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) , 12, 15, 18 (Nordteil) G + F erufliche Schulen des Schwalm-Eder-Kreises Dammweg Schwalmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Heinrich Metzendorf Schule Wilhelmstraße ensheim Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 5 F G + F Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau (IH) ergiusschule Frankensteiner Platz Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /51 Fax: (0 69) F Koch/ Köchin (IH) Peter-ehrens-Schule Mornewegstraße Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Eduard-Stieler-Schule rüder-grimm-straße Fulda Tel.: (06 61) Fax: (06 61) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) Käthe-Kollwitz-Schule Georg-Voigt-Straße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) G + F 8, 9, 19a G + F 2, 3, 5a, 5b F 5c, 13, 14 F Konditor/ Konditorin (Hw) Elisabeth-Knipping-Schule Mombachstraße Kassel Tel.: (05 61) Fax: (05 61) , 10b F Käthe-Kollwitz-Schule Frankfurter Strasse Wetzlar Tel.: ( ) Fax: ( ) a, 11 16, 18 (Nordteil) G + F

93 Al. 8/14 Rechtsvorschriften 525 erufliche Schulen des Main- Kinzig-Kreises Graslitzer Straße Gelnhausen Tel.: ( ) Fax: ( ) F ergiusschule Frankensteiner Platz Frankfurt am Main Tel.: (0 69) /51 Fax: (0 69) , 18 (Südteil), F Louise-Schroeder-Schule runhildenstraße Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) F Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau (IH) Die bestehenden Regelungen werden bis zum fortgeschrieben. 1) Dieser Ausbildungsberuf ist bzw. wird neu geordnet und läuft zum angegebenen Termin aus. 2) Zeitpunkt, bis zu dem entschieden wird, ob der Standort auch künftig bestehen bleibt. 3) Schulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich.

94 526 Al. 8/14 VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Statistische Erhebung (Landesschulstatistik) im Schuljahr 2014/2015 Erlass vom 15. Juli 2014 Z An die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter im Landesschulamt Zentralstelle Schulen für Erwachsene am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis An die Leiterinnen und Leiter der hessischen Schulen Die Erhebung der Landesschulstatistik an allen hessischen Schulen im Schuljahr 2014/2015 erfolgt zum Stichtag 1. November Erhoben werden die Statistikdaten an den öffentlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft, die das Schulverwaltungsverfahren LUSD einsetzen, durch direkten Datenabzug aus dem zentralen LUSD-Datenbestand. Schulen in freier Trägerschaft, die LUSD nicht einsetzen, erfassen die Daten über ein Excel-Erfassungsprogramm, das ihnen direkt vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wird. Zweck der Erhebung: Die zum Stichtag erhobenen Daten bilden die Informationsbasis für die Erfüllung der statistischen erichtspflichten des Kultusministeriums und des Statistischen Landesamtes, für den Nachweis über die Verwendung von Haushaltsmitteln an den Landtag und das Finanzministerium, für die verbindliche Zuweisung im Rahmen des zentralen Lehrerzuweisungsverfahrens bei den öffentlichen beruflichen Schulen für das Kalenderjahr 2015, für die Lehrerbedarfsberechnung des folgenden Schuljahres, für Fachentscheidungen im Ressort, für das Informationssystem Hesis im Ressort. Darüber hinaus werden die im Vorfeld der Erhebung erhobenen Daten an das zuständige Fachreferat zum Zwecke der Nachsteuerung der Lehrerstellenzuweisung weitergeleitet. Dort bilden sie die verbindliche Grundlage für die Nachsteuerung der Zuweisung. Einzelheiten hierzu sind im Erlass Erhebungen aus der LUSD im Kalenderjahr 2014 (AZ ) vom 16. Januar 2014 beschrieben. Erstmals erfolgt die Erhebung der Seiteneinsteiger im Rahmen der Landesschulstatistik. Dadurch entfällt die bisher eigenständige Erhebung. Rechtsgrundlage der Erhebungen sind die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009 (Abl. S.131) und der Erlass Einsatz der LUSD an den staatlichen hessischen Schulen vom (Abl. 1/2012 S.4). Einzelheiten zu der Erhebung sind der Anlage zu entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die dort genannten Ansprechpartner zur Verfügung. Anlage 1. Vorbereitung der Erhebung Die Schulämter leiten den Erlass an alle Schulen ihres Aufsichtsbereiches weiter; zusätzlich wird der Erlass im Amtsblatt August 2014 veröffentlicht. Den Schulen stehen im LUSD-Forum aktuelle Anleitungen zur Datenpflege in LUSD anlässlich der Landesschulstatistik zur Verfügung. Darüber hinaus werden auf die Landesschulstatistik bezogene Schulungsveranstaltungen über die Internetseite des Kultusministeriums (Fortbildungsprogramm) angeboten. Den Schulämtern wird fachliche Unterstützung für zusätzliche etreuungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese können von den Schulämtern mit dem etreff Statistikunterstützung 2014 per bei Herrn Dieter Schwarz (Dieter. angefordert werden. 2. Aufbau und Umfang der Erhebung Erhebungen aus LUSD: Die Erhebungen erfolgen als direkter Datenabzug von Schüler- und Lehrkräftedaten aus dem dynamischen LUSD-Datenbestand. Termine:

95 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften September erste Datenübernahme, danach an jedem folgenden Wochenende Die Daten bilden die Datenbasis für die Prüfung durch die Staatlichen Schulämter und das Statistische Landesamt. 28. September Die Daten der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen dienen im Rahmen des zentralen Lehrerzuweisungsverfahrens als verbindliche Grundlage für die Nachsteuerung. 19. Oktober Die Daten dienen der erichterstattung des Kultusministeriums über die Verwendung von Haushaltsmitteln an den Landtag und das Finanzministerium. 1. November letztmalige Datenübernahme am Ende des Stichtages Spätestens bis zum Ende des Stichtages sind die Daten in LUSD vollständig und korrekt zu pflegen. Erhebung mit Excel: Schulen in freier Trägerschaft, die LUSD nicht einsetzen, erfassen die Daten der Landesschulstatistik über ein Excel-Erfassungsprogramm, das ihnen in der 34. Woche vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wird. Zum Zweck der Datenprüfung sind diese Daten bereits im Vorfeld des Erhebungsstichtages bis zum 22. September 2014 direkt an das Statistische Landesamt zu senden. Eine Kopie verbleibt für die eigenen Unterlagen bei der Schule. Datenumfang Landesschulstatistik: Folgende Daten werden erhoben, die im Schulverwaltungsverfahren LUSD zu pflegen bzw. in Excel zu erfassen sind: Schülerstammdaten Unterrichtsdaten Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte (nur von Schulen in öffentlicher Trägerschaft) Eine Auflistung der Erhebungsdaten enthält die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009 (Abl. S.131). Schulen in freier Trägerschaft, Musikschulen und Landwirtschaftsschulen erhalten zur Erhebung der Lehrkräftedaten wie in den Vorjahren den Erhebungsbogen L vom Statistischen Landesamt. Der ogen ist auch von Schulen, die LUSD einsetzen bis zum Stichtag 1. November 2014 direkt an das Statistische Landesamt zurück zu senden, ein Exemplar verbleibt für die eigenen Unterlagen bei der Schule. 3. Datenpflege und Datenprüfung Datenpflege/-erfassung der Schulen Die Schulen sind aufgefordert, die erforderliche Datenpflege so früh wie möglich vorzunehmen, um den Prüfaufwand für die Staatlichen Schulämter und das Statistische Landesamt möglichst gering zu halten. Vom 1. September bis zum Erhebungsstichtag sind die bekannten Prüfregeln Landesschulstatistik in der Aufgabenliste von LUSD zur Unterstützung der Datenpflege aktiviert. Auffälligkeiten können in dieser Zeit zusätzlich über die erichtsverwaltung unter Extras > erichtsverwaltung > Statistik > Landesschulstatistik abgerufen werden. Ausführliche Hinweise zur themenbezogenen Datenpflege enthält der LUSD-Schuleventplan, der im LUSD- Forum auf der Seite Schulformbezogene Infos/Eventpläne unter LUSD-Eventplan im Schuljahr 2014/15 und unter Dateien für alle Schulformen erhältlich ist. Datenprüfung durch die Staatlichen Schulämter, HKM und das Statistische Landesamt Prüfzeitraum ist 1. September bis 1. November. Für die Prüfung stehen den Staatlichen Schulämtern und dem Statistischen Landesamt wie in den Vorjahren erichte im Hessischen Schulinformationssystem HESIS zur Verfügung. Zusätzlich kann von den Schulen aus der LUSD der Summenbogen AS (für allgemeinbildende Schulen) bzw. Summenbogen S (für berufliche Schulen) angefordert werden. Zur Datenprüfung direkt auf der dynamischen LUSD- Datenbank, steht die LUSD-Anwendung LUSDIK zur Verfügung, die eine tagesaktuelle Datensicht ermöglicht. 4. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung asisfelder für die Statistik Nur Daten aktiver Schüler, bei denen Klasse, Schulform, Stufe, Wohnort, Geschlecht eingetragen sind, werden bei den Erhebungen übernommen. eim Klassenwechsel von Schülern sind grundsätzlich auch die Einträge Schulform und Jahrgangsstufe zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren; dies ist besonders im Falle der Wiederholer und der Schüler mit Versetzung aufgrund einer Nachprüfung nach dem Schuljahreswechsel zu beachten!

96 528 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Seiteneinsteiger etroffen sind alle öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Schulen für Erwachsene. In LUSD sind den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Schulformen NDHS/PS, NDHS/S1, oder NDHS/S2 zuzuordnen. Welche Schülerinnen und Schülern als Seiteneinsteiger zu kennzeichnen sind und wie die Datenpflege in LUSD vorzunehmen ist, enthält eine Kurzanleitung im LUSD- Forum unter Anleitungen > Förderungen in der Anlage Informationen für Schulen mit Schülern in der Schulform NDHS. Fördereinträge Auf vollständige und korrekte Eintragung aller Fördereinträge ist besonders zu achten. Laufbahndaten der Schüler in LUSD Im Rahmen der Landesschulstatistik sind neben den aktuellen Daten auch bestimmte Laufbahndaten der Schüler von besonderer edeutung. Auf die vollständige und korrekte Pflege dieser Daten ist daher besonders zu achten. Dies betrifft neu in LUSD aufgenommene Schüler und über das Kandidatenverfahren übernommene Schüler, bei denen diese Daten nicht vollständig gepflegt wurden. Fremdsprachen Fremdsprachen (benotete Fremdsprachen) der Schüler sind vollständig und korrekt auf der Seite Qualifikationen einzutragen. IGS abschlussbezogene Klassen Schüler in abschlussbezogenen Klassen sind grundsätzlich unter der Schulform IGS zu führen. Flexibler Schulanfang Von Schulen, die am flexiblen Schulanfang teilnehmen, sind die betroffenen Schüler vollständig und korrekt mit der Schulform GFLX zu speichern Migrationshintergrund Wie in den Vorjahren wird der Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen für neu in LUSD erfasste Schülerinnen und Schüler erhoben. Zur Unterstützung dieser Datenerhebung erhalten die Schulen einen Erhebungsbogen, welcher diesem Erlass als Anlage beigefügt ist ( Schulstatistik ) und der von der Schule oben links mit dem Schulstempel zu ergänzen ist. Die erhobenen Daten sind in LUSD in den Schülerstammdaten unter der Rubrik Nationalität bzw. in dem Excel-Erfassungsprogramm des Statistischen Landesamtes zu erfassen. Nach der Datenerfassung sind die Erhebungsbögen von den Schulen zu vernichten. Die Auskunftspflicht der Erziehungsberechtigen bzw. der volljährigen Schüler begründet sich aus 16 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009 (Abl. S.131). Haushalts- und Rechnungswesen im Schulbereich Die Schülerzahlen und Unterrichtsdaten aus LUSD bilden die Grundlage für die erichterstattung des Kultusministeriums über die Verwendung von Haushaltsmitteln an den Landtag und das Finanzministerium sowie für das Haushalts- und Rechnungswesen des Schulbereiches, den kommunalen Finanzausgleich, Schulbaupauschalen und die Ersatzschulfinanzierung. Die Vollständigkeit und Korrektheit dieser Daten ist deshalb von besonderer edeutung. Lehrerstatistik Vom Kultusministerium werden die Daten der Lehrkräfte aus SAP HCM abgezogen, um die amtliche Lehrerstatistik daraus zu erstellen. Der Datenabzug erfolgt voraussichtlich am 15. November. is zum Abzugstermin sind die Daten von den Schulämtern in SAP HCM zum Stichtag 1. Oktober zu aktualisieren. Schulträger Den Schulträgern werden Daten der Landesschulstatistik bereits als vorläufige Daten Ende September durch das Kultusministerium zur Verfügung gestellt. 5. Ansprechpartner bei Rückfragen Zum Programm LUSD an den User-Helpdesk bei der HZD immer mit Nennung des Stichwortes Landesschulstatistik, Tel. 0611/ , IT-Service- Desk@hzd.hessen.de. Zum Excel-Erfassungsprogramm und Erhebungsbogen L an das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden, für allgemeinbildende Schulen Frau Hauk, Tel / oder Frau Ostermayer, Tel / für berufliche Schulen Herr Krause, Tel / oder Frau Zimmermann, Tel / Zu den Lehrkräftedaten aus SAP HCM an das zuständige Staatliche Schulamt. Rückfragen zur Erhebung zum Zwecke der Nachsteuerung der Lehrerzuweisung an das Hessische Kultusministerium, Referat II.2, Tel.: Rückfragen zur Erhebung der Seiteneinsteiger an das Kultusministerium, Herrn Ampedu, Tel.: 06 11/ oder Frau Alt, Tel.: 06 11/ Inhaltliche Fragen zur Landesschulstatistik und allgemeine Rückfragen zum organisatorischen Ablauf an das Kultusministerium per mit dem etreff Landesschulstatistik statistik@hkm.hessen.de, Herrn Odrosek Tel / oder Frau Schumacher, Tel, 06 11/

97 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 529 Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) zur Erfüllung des ildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ( unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung ) Erlass vom 1. August 2014 I Gült. Verz. Nr Zielsetzung und Anwendungsbereich Das Hessische Kultusministerium ermöglicht hessischen Schulen, Angebote zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF) zur Erfüllung des ildungs- und Erziehungsauftrags i. S. der 2 und 3 HSchG durchzuführen und zu finanzieren. Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) stellt ein eigenständiges Angebot in der Schule dar mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler im Vor- und Nachmittagsbereich in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung zu begleiten, zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und ggf. individuell zu fördern. Entsprechend soll der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern liegen. Dabei kooperiert die für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung zuständige Fachkraft mit Lehrkräften, Eltern, anderen ildungsinstitutionen sowie Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung ersetzt nicht die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SG VIII), sondern ergänzt und vernetzt diese ereiche. Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung kann die Probleme von Schülerinnen und Schülern aufgreifen und Unterstützungsangebote in der Schule entwickeln. Sie hat die Aufgabe, entsprechend der Entwicklung des Schulprofils und der Schulkultur die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Die Angebote und Leistungen der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung im Sinne dieser Richtlinie richten sich an alle Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Eltern. Sie dienen der Verbesserung der Integration von Unterricht in das Erziehungsund ildungskonzept der jeweiligen Schule, wie es im Schulprogramm niedergelegt ist, orientieren sich an den Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und fördern deren soziale Integration, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung eröffnet Möglichkeiten, die ildungschancen von Schülerinnen und Schülern zu verbessern und auszuweiten, deren Interessen zu stärken und zu fördern und die Kooperation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie zwischen Schülerschaft und Lehrkräften zu verbessern. Sie geht dabei insbesondere auf Heterogenität und Vielfalt ein und kooperiert mit außerschulischen Angeboten. Die Einzelschule soll damit gestärkt werden ihren ildungs- und Erziehungsauftrag vor Ort unter eachtung ihrer schulspezifischen und regionalen edürfnisse gestalten zu können. Daneben werden den Schulen weiterhin Ressourcen aus Sonderzuweisungen von Landesprogrammen (wie z.. ganztägige Angebote oder Migrantenförderung) oder anderen Maßnahmen (wie z.. Fachberatung, schulübergreifende Projekte) bereitgestellt, um landesweit strategisch die schulischen Entwicklungsbedarfe aufgrund von Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums zu unterstützen. 2. Aufgaben der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung Die verschiedenen Schulformen und stufen haben die unterschiedlichsten edarfe zur Erreichung des ildungs- und Erziehungsauftrags. Daher können z.. sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schülerinnen und Schüler im Vormittagsund Nachmittagsbereich sowie bei schulischen Veranstaltungen in den Ferien im Rahmen des ildungs- und Erziehungsauftrags der Schule im Hinblick auf ihre aktive Teilnahme am unterrichtlichen Angebot fördern und arbeiten mit denjenigen, die während des Unterrichtsverlaufs besonderer Zuwendung bedürfen. Sie unterstützen die Lehrkraft bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung und der Gestaltung von individualisierendem Unterrichtsmaterial oder durch besondere pädagogische Hilfestellungen bei der ewältigung der Anforderungen an Aufmerksamkeit und Mitarbeit. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung umfasst ferner die folgenden vier Arbeitsfelder: 2.1 eratung Dazu gehören u. a. die eratung von Eltern in Erziehungsfragen, die eratung von Lehrkräften in

98 530 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 ezug auf sozialpädagogische Themen, die Entwicklung von Präventionskonzepten, Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach 100 Abs. 2 HSchG, bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses die Information über andere Hilfsangebote sowie Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur. 2.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen Gegebenenfalls in Abstimmung und in Kooperation mit außerschulischen Partnern in den im folgenden genannten ereichen kann die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung tätig werden im ereich des Sozialen Lernens, der Mitbestimmung und Selbstverantwortung, des Trainings sozialer Kompetenz, der Demokratieerziehung, der Gewaltprävention, der Suchtprophylaxe, bei Konflikten in Verbindung mit Ausbildungs- und Ausbildungsvorbereitungssituationen sowie bei Konflikten innerhalb der Schule (z.. in Klassen). 2.3 Innerschulische und außerschulische Vernetzung Insbesondere kann die Schule mit außerschulischen ildungsträgern und orten, mit Vereinen und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie mit Trägern der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten. 2.4 Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler Zur Erfüllung ihres Auftrags kann die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule eigene Angebote machen, die die Projekte, Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote der Schule ergänzen oder unterstützen. Dabei folgt die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung der Leitidee einer an Stärken orientierten Pädagogik. 3. Voraussetzungen 3.1 Konzeption Schulen, die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung einrichten wollen, erarbeiten hierfür im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit eine Konzeption und evaluieren die Umsetzung. ei der Umsetzung streben sie eine Kooperation mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und gegebenenfalls einem Träger der freien Jugendhilfe an. Im Rahmen des Schulprogramms sind der Zusammenhang und die Verschränkung dieser Konzeption mit dem ildungs- und Erziehungsauftrag der Schule herzustellen. Die Angebote der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung können nach Art und Umfang für einzelne Altersgruppen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlich gestaltet und je nach Schulform, -stufe und Profil der Schule unterschiedlich verbindlich sein. Dabei ist auf eine angemessene reite des Angebots zu achten. 3.2 Kooperation Zur Umsetzung der Aufgaben der Schule wie der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung ist eine kontinuierliche Kooperation von Schulleitung, Lehrkräften, sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegebenenfalls Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe notwendig. 4. Personalausstattung und Finanzierung Die im Rahmen der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung tätigen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Lehrkräfte in ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit oder übernehmen sonstige Aufgaben in der Lerngruppe oder mit der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler eigenständig im Rahmen des dazu erteilten Auftrags durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie arbeiten mit den Lehrkräften im Team zusammen. Alle Schulen können auf der Hälfte ihrer freien Lehrerstellen, die über die 100%ige Lehrerversorgung (Grundunterrichtsversorgung) hinausgehen, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen mit gleichwertigen Studienabschlüssen und beruflichen Voraussetzungen, siehe Anlage 3) beschäftigen. Die Zuweisung aus dem Sozialindex kann in vollem Umfang für diesen Zweck verwendet werden. Sollte eine Schule allein nicht über ausreichende Lehrerstellenanteile für die Einstellung einer sozialpädagogischen Mitarbeiterin oder eines sozialpädagogischen Mitarbeiters verfügen, so können auch mehrere Schulen eine Einstellung gemeinsam durchführen, wenn die Schulen ein gemeinsames Konzept zur Aufteilung des Einsatzes der sozialpädagogischen Fachkraft erstellt haben. Die Einstellung auf diese Personalplanstellen erfolgt entsprechend in Anwendung der Regelungen des Einstellungserlasses zum schulbezogenen Stel-

99 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 531 lenausschreibungsverfahren. Darüber hinaus soll auch die Auswahl über ein Ranglistenverfahren möglich sein, frühestens jedoch ab dem Für eine befristete eschäftigung können Schulen, die dies in ihrem Schulprogramm als Aufgabe ausgewiesen haben, zudem zur Finanzierung der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung im Sinne dieses Erlasses im Rahmen des Kleinen Schulbudgets Einsparungen aus ihren Teilbudgets und bereits gebildete Rücklagen aus Vorjahren verwenden. Schulen des Großen Schulbudgets können darüber hinaus zu diesem Zweck Mittel aus nicht besetzten Personalstellen kapitalisieren und somit befristete oder auch unbefristete Arbeitsverträge schließen. Die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind je nach dem Grad der Selbstständigkeit der Schule durch das Landesschulamt/Staatliche Schulämter oder durch die Schule selbst (SES/SS) zu schließen. Schulen, die weder die Instrumente des Kleinen oder Großen Schulbudgets nutzen, können keine Mittel aus Teilbudgets zur Finanzierung einsetzen. Es gelten die Regelungen der Zuständigkeitsanordnung in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des hessischen Kultusministeriums sowie der Zuständigkeitsverordnung in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des hessischen Kultusministeriums in der jeweils gültigen Fassung. 5. Arbeitsrechtliche Regelungen Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für tarifbeschäftigte sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt sich nach 6 Abs. 1 Satz 1 uchst. a TV-H und beträgt derzeit 40,0 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Unterrichtswochen ergibt sich aus der Differenz der Jahresarbeitszeit und dem jährlichen Urlaubsanspruch unter erücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit während der Schulferien. Tätigkeiten während der Schulferien sind entsprechend zu berücksichtigen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist, abzüglich der Zeit für Vor- und Nachbereitung (s. Anlage 1), grundsätzlich als Präsenzzeit in der Schule zu leisten, soweit nicht die Wahrnehmung der Aufgaben nach Punkt 2 der Richtlinie eine Tätigkeit außerhalb der Schule notwendig macht. Tätigkeiten in der unterrichtsfreien Zeit während der Schulferien, wie Fortbildung, Konferenzen, Vor- und Nachbereitung sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Förderplanung, sind bei vollem Stellenumfang in der Höhe von sieben Arbeitstagen pro Jahr pauschal bereits in die wöchentliche Arbeitszeitverpflichtung gemäß Anlage 1 eingerechnet. Übersteigen Tätigkeiten in den Schulferien sieben Tage, ist der Nachweis aller Tätigkeiten in den Ferien vorzunehmen. Ansonsten ist die über dem Urlaubsanspruch liegende unterrichtsfreie Zeit während der Schulferien durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt (s. Anlage 1). Der Erholungsurlaub ist während der Schulferien zu nehmen. Werden sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Schulferien durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig, so haben sie dies unverzüglich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter anzuzeigen. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Entsprechende Urlaubstage sind zunächst im Umfang der oben genannten sieben Arbeitstage ebenfalls in den Schulferien zu nehmen. ezüglich des die sieben Arbeitstage übersteigenden Teils des wegen Krankheit nicht angerechneten Urlaubs findet ein Ausgleich während der Unterrichtswochen ggf. auch durch Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit statt. Für die unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern (im Rahmen der unter Abschnitt 2 dieser Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten) setzen sozialpädagogische Fachkräfte zwei Drittel ihrer Gesamtarbeitszeit ein. Der übrige Anteil der Arbeitszeit entfällt auf Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten, die nicht unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sind. Sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nach einem festgelegten Dienstplan für Unterrichts- und Erziehungsaufgaben sowie besondere Aufgaben nach Punkt 2 des Erlasses zur Verfügung. Den Dienstplan legt die Schulleiterin/der Schulleiter in der Regel zum Schulhalbjahr entsprechend den Grundsätzen der Gesamtkonferenz ( 88 HSchG) nach Anhörung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters fest. Dabei sind die estimmungen des 74 Abs. 1 Ziffer 9 Hessisches Personalvertretungsgesetz HPVG zu beachten. Die Arbeitszeit bei mehrtägigen Klassenfahrten wird mit zwölf Stunden pro Tag pauschal erfasst. Sollte im Einzelfall eine Arbeitszeit von mehr als 12 Stunden geleistet werden, so ist diese konkret zu dokumentieren (siehe Ziffer 5.1). Ausgenommen

100 532 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 von dieser Regelung sind der An- und Abreisetag. Diese beiden Tage werden entsprechend der jeweils tatsächlich erbrachten Arbeitszeit erfasst. Der Anlage 1 ist die Stundenzahl zu entnehmen, die wöchentlich für die Erledigung der Aufgaben zu verwenden ist. Der esuch von Fortbildungen soll in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit (s. TV-H 5). Für die tarifliche Eingruppierung des einzustellenden Personals sind gemäß der Niederschriftserklärung Nr. 8 zum TV-H bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung die Eingruppierungsregelungen des AT (Eingruppierungserlass) maßgebend. Es sind ausschließlich die Arbeitsverträge des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) zu verwenden. 5.1 Inhaltliche Dokumentation und Arbeitszeitnachweis Alle Tätigkeiten zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung zur Erfüllung des ildungs- und Erziehungsauftrags i. S. der 2 und 3 HSchG werden von den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Tag zeitlich konkret schriftlich dokumentiert und inhaltlich den vier Aufgabenfeldern summarisch zugeordnet. Tätigkeiten und Zeitanteile sind konkret zu erfassen und monatlich abzurechnen. Jeweils notwendiger Zeitausgleich erfolgt in der Regel zeitnah oder innerhalb von sechs Monaten entweder als Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeitverpflichtung oder durch Freistellung an Arbeitstagen. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin/der Schulleiter in Absprache mit der sozialpädagogischen Mitarbeiterin/dem sozialpädagogischen Mitarbeiter. Der Arbeitszeitnachweis ist der Schulleitung monatlich vorzulegen und wird in der Schule zu den Akten genommen. Der Arbeitszeitnachweis erfolgt anhand Anlage Schwerbehinderte eschäftigte ei schwerbehinderten oder gleichgestellten sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bei der Feststellung des jährlichen Urlaubsanspruchs der Zusatzurlaub nach 125 SG IX zu berücksichtigen. Ohne Zustimmung der/des schwerbehinderten eschäftigten darf die Arbeitszeit einer/eines schwerbehinderten eschäftigten an einem Tag 8 Stunden nicht überschreiten. Ist wegen der ehinderung ein weiterer Nachteilsausgleich erforderlich, kann die zuständige Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer (fach-) ärztlichen auf Verlangen amtsärztlichen Empfehlung eine weitere Verminderung um höchstens zwei Wochenstunden gewähren. Die Stundenermäßigungen sind je nach Art der ehinderung zu befristen. Jede Änderung des Gesundheitszustandes oder der dienstlichen Voraussetzungen ist der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zu melden. Diese kann ihre Entscheidung jederzeit ändern oder aufheben. 6. Rechenschaftslegung und Evaluation Die Schulen verwenden die zusätzlich bereit gestellten Ressourcen in größtmöglicher pädagogischer Eigenverantwortung zur Erfüllung des ihnen nach 2 HSchG obliegenden ildungs- und Erziehungsauftrags. Über die Verwendung dieser Mittel legen die Schulen Rechenschaft im Rahmen ihrer Schulentwicklung ab. Die Ziele und die Mittel zum Erreichen ihrer Schulentwicklungsziele legen die Schulen gemäß 127b HSchG im Schulprogramm dar. In ihrer Schulentwicklungsarbeit werden die Schulen vom Staatlichen Schulamt beratend begleitet, z.. in den jährlichen Schulentwicklungsgesprächen. Im Rahmen der Schulinspektionen wird die Verwendung der zusätzlich bereit gestellten Ressourcen evaluiert. 7. Rechtliche Hinweise 7.1 Die Angebote der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung sind von Unterrichtskürzungen aufgrund besonderer Umstände nicht betroffen. 7.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung die Grundsätze der Amtshaftung. Sie genießen Unfallschutz. 7.3 Für die in dieser Richtlinie beschriebenen eschäftigten gilt 27 der Dienstordnung entsprechend. 8. Verfahrensregeln 8.1 Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde Schulen, die Angebote zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung einrichten wollen, erarbeiten ein entsprechendes Konzept und legen dies dem Staatlichen Schulamt vor. Darin müssen die Aufgaben und Angebote der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förde-

101 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 533 rung im Sinne dieses Erlasses aufgeführt werden. Im Übrigen ist die Verankerung im Schulprogramm nachzuweisen. Darüber hinaus sind die unter den Abschnitten 3 und 4 dieses Erlasses genannten Voraussetzungen nachzuweisen. 8.2 Unterstützung und Fortbildung Schulen mit unterrichtsunterstützender sozialpädagogischer Förderung verpflichten sich, die gemeinsame Fort- und Weiterbildung aller Professionen in der Fortbildungsplanung der Schule zu berücksichtigen. Schulen, die hierbei Unterstützung benötigen, erhalten eratung durch die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde. 9. Schlussbestimmungen Dieser Erlass tritt am in Kraft. Anlagen

102 534 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Anlage 1 Urlaubstage 30 bei Anspruch auf 33 Tage Urlaub Wöchentliche Regelarbeitszeit in Zeitstunden Wöchentliche, zu dokumentierende Arbeitsverpflichtung unter Einbeziehung der Ferienzeiten in Zeitstunden Davon: unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern Davon: Vor- und Nachbereitung und außerunterrichtliche Tätigkeiten 42, , ,2 14 Die Arbeitszeit schwerbehinderter eschäftigter ist nach Ziffer 5.2 geregelt Urlaubstage 30 bei Anspruch auf 33 Tage Urlaub Schwerbehinderte eschäftigte: Wöchentliche, zu dokumentierende Arbeitsverpflichtung unter Einbeziehung der Ferienzeiten in Zeitstunden 41 40,5 Davon: unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern 27,3 27 Davon: Vor- und Nachbereitung und außerunterrichtliche Tätigkeiten 13,7 13,5

103 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 535 Anlage 2 Arbeitszeitnachweis sozialpädagogischer Mitarbeiter/innen Monat Jahr Vorname Schule Name geb. am Alter Einsatzbereich Soll-Zeiten / Tag: Soll-Zeiten / Woche: PA PA Soll-Zeiten-Monat PA VN VN Soll-Zeiten-Monat VN SO SO Soll-Zeiten-Monat SO Der Nachweis ist bis hier von der Schulleitung auszufüllen ilanz Vormonat ilanz Monat Ist-Zeiten-Monat PA Ist-Zeiten-Monat VN Ist-Zeiten-Monat SO Datum, Unterschrift Einzelnachweis Ich versichere, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Ist-Zeit / Tag Datum PA VN SO SO - Zweck EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO weiter auf Seite 2 PA = unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern (im Rahmen der unter Abschnitt 2 dieser Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten); VN = Vor- und Nachbereitung; SO Sonstige Tätigkeiten, die nicht unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sind; EA = Elternarbeit; KO = Konferenzen, Mitarbeit in schulischen Gremien; TM = Teambesprechungen; SU = schulische Veranstaltungen ohne Schüler, Zusammenarbeit mit schulischen Institutionen; PR = (Personalratstätigkeit); FO (Fortbildungen), bitte auf gesondertem latt ausführen;

104 536 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Arbeitszeitnachweis Seite 2 Monat Jahr Name Vorname Schule Einzelnachweis Ist-Zeit / Tag Datum PA VN SO SO - Zweck EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO EA KO SU TM PR/FO PA = unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern (im Rahmen der unter Abschnitt 2 dieser Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten); VN = Vor- und Nachbereitung; SO Sonstige Tätigkeiten, die nicht unmittelbare pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sind; EA = Elternarbeit; KO = Konferenzen, Mitarbeit in schulischen Gremien; TM = Teambesprechungen; SU = schulische Veranstaltungen ohne Schüler, Zusammenarbeit mit schulischen Institutionen; PR = (Personalratstätigkeit); FO (Fortbildungen), bitte auf gesondertem latt ausführen;

105 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 537 Anlage 3 Geeignete Fachkräfte als sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: Absolventinnen und Absolventen mit einem achelorabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik Diplom Sozialarbeiterinnen oder Diplom Sozialarbeiter Diplom Sozialpädagoginnen oder Diplom Sozialpädagogen. Die geforderte Tätigkeit kann auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen. Darüber hinaus können Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt werden.

106 538 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 M E RKLATT zur Einstellung von sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung an Schulen in Hessen Gemäß der Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung zur Erfüllung des ildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 HSchG ( unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung ) vom (Al. 08/14, S. XXf.) können Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen mit gleichwertigen Studienabschlüssen und beruflichen Voraussetzungen in den hessischen Schuldienst eingestellt werden (Anlage 3 des Erlasses ist dem Merkblatt beigefügt). Sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern Schülerinnen und Schüler im Vormittags- und Nachmittagsbereich im Rahmen des ildungs- und Erziehungsauftrags der Schule im Hinblick auf ihre aktive Teilnahme am unterrichtlichen Angebot und arbeiten mit denjenigen, die während des Unterrichtsverlaufs besonderer Zuwendung bedürfen. Sie unterstützen die Lehrkraft bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung und der Gestaltung von individualisierendem Unterrichtsmaterial oder durch besondere pädagogische Hilfestellungen bei der ewältigung der Anforderungen an Aufmerksamkeit und Mitarbeit. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung umfasst ferner Tätigkeiten in den Arbeitsfeldern eratung, Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, innerschulische und außerschulische Vernetzung sowie offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler. Hiervon abzugrenzen ist insbesondere: der unterrichtliche Einsatz von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen im ereich der Eingangsstufen und Vorklassen (siehe gesondertes Merkblatt), der Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen/Erzieher und Heilpädagoginnen/Heilpädagogen) an den Schulen mit Schwerpunkt geistige, körperliche und motorische Entwicklung (siehe gesondertes Merkblatt), der außerunterrichtliche Einsatz von pädagogischem Fachpersonal im Rahmen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach 15 HSchG, der Einsatz von pädagogischem Fachpersonal im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote der Schulträger wie etreuungsangebote, ewerbungstraining und Schulsozialarbeit (Zuständigkeit der Schulträger (Städte und Landkreise)). Stellen für sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. der o.g. Richtlinie werden in entsprechender Anwendung der Regelungen des Einstellungserlasses zum schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren ausgeschrieben und besetzt. Darüber hinaus soll auch die Auswahl über ein Ranglistenverfahren möglich sein, frühestens jedoch ab dem Die Auswahl der ewerberinnen oder ewerber richtet sich insbesondere nach den Abschlussnoten, dem Ausbildungsschwerpunkt und der bestehenden Stellen- und edarfssituation. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibungen erfolgt im Internet unter Menü: Lehrer > Karriere > Stellenausschreibungen > Verfahren: Schulbezogenes Ausschreibungsverfahren. ewerbungen sind an die in der Ausschreibung genannte Stelle zu richten ( ewerbung an: ). Mit der ewerbung müssen in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden: Lebenslauf Lichtbild beglaubigte Fotokopien der für den erufsabschluss relevanten Dokumente (z.. Diplomzeugnis, Urkunde über die staatl. Anerkennung) eventuell Nachweis von Zusatzqualifikationen eventuell Nachweis beruflicher Tätigkeiten Vor Aufnahme der Tätigkeit ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

107 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 539 Umwandlung in selbstständige allgemeinbildende Schulen (SES) Erlass vom 15. Juli 2014 III.A Hiermit wird gemäß 127 d Abs. 9 Satz 2 HSchG die Umwandlung nachstehend aufgeführter allgemeinbildender Schulen in selbstständige allgemeinbildende Schulen (SES) mit Wirkung zum 01. August 2014 bekannt gegeben: Astrid-Lindgren-Schule, Groß-Gerau Georg-Mangold-Schule, ischofsheim Albert-Schweitzer-Schule, Ginsheim-Gustavsburg Nibelungenschule, iebesheim Wilhelm-Arnoul-Schule, Mörfelden-Walldorf Paul-Maar-Schule, Flörsheim Sophie-Scholl-Schule, Flörsheim Anne-Frank-Schule, Raunheim ertha-von-suttner-schule, Mörfelden-Walldorf Gesamtschule Am Rosenberg, Hofheim Heinrich-öll-Schule, Hattersheim Heinrich-von-Kleist-Schule, Eschborn Neues Gymnasium, Rüsselsheim Prälat-Diehl-Schule, Groß-Gerau Max-Planck-Schule, Rüsselsheim Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Flörsheim Gustav-Heinemann-Schule, Rüsselsheim Die Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2015 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunkbezogenen Fächer) (Al. 7/13, S. 389) werden wie folgt geändert: In Kapitel 2.5 werden am Ende des ersten Absatzes das Semikolon und die Worte Formelübersicht zur Wirtschaftslehre gestrichen. In Kapitel 2.5 werden am Ende des zweiten Absatzes ein Semikolon und die Worte die den Prüfungsaufgaben beigefügte Formelübersicht zur Wirtschaftslehre ergänzt. In Kapitel 2.5 werden am Ende des zweiten Absatzes ein Semikolon und die Worte die den Prüfungsaufgaben beigefügte Formelübersicht zur Wirtschaftslehre (Englisch); die den Prüfungsaufgaben beigefügte Liste asic Economic Terms ergänzt. In Kapitel 4.4 werden am Ende des ersten Absatzes die Worte eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Datenverarbeitung Wirtschaft durch die Worte eine Liste der fachspezifischen Operatoren Datenverarbeitung (Wirtschaft) ersetzt. Schulpraktika Erlass vom 30. Juni 2014 I Für die Durchführung der lockpraktika im Sommer 2015 ist nach Absprache mit den zuständigen Vertretern der lehrerausbildenden Hochschulen folgender Termin festgelegt worden: 7. September bis 9. Oktober Änderung der Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2015 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer) Erlass vom 27. Juni 2014 III

108 540 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer) Erlass vom 27. Juni 2014 III Die Punkte I. bis IV. des Erlasses Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 (Abiturerlass) (Al. 7/14) sind auch für die fachrichtungs- bzw. schwerpunktbezogenen Prüfungsfächer im beruflichen Gymnasium gültig. Ferner gilt für das berufliche Gymnasium: I. Allgemeine Grundlagen Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016 im beruflichen Gymnasium ist die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (Al. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2013 (Al. S. 158, S. 280). Zudem gelten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und die gemäß Verordnung vom 13. Juli 2010 (Al. S. 307) geltenden Lehrpläne für die fachrichtungs-/schwerpunktbezogenen Fächer des beruflichen Gymnasiums, geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2011 (Al. S. 314). Der vorliegende Erlass ist über die Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter hessen.de abrufbar. II. Prüfungszeitraum, Auswahlzeit, earbeitungszeit Die schriftlichen Abiturprüfungen 2016 finden im Zeitraum vom bis , die Nachprüfungen vom bis statt. Die genauen Termine sowie organisatorische Hinweise für die einzelnen Fächer werden vor eginn des Schuljahres 2015/2016 bekannt gegeben. Die earbeitungszeit einer schriftlichen Prüfung beträgt gemäß 25 Abs. 2 OAVO im Leistungskursfach 240 und im Grundkursfach 180 Minuten. Im Fach Chemietechnik wird bei Auswahl eines Moduls mit experimentellem Anteil die earbeitung auf 300 Minuten festgelegt. Der eigentlichen earbeitungszeit geht eine Auswahlzeit voraus. Die Auswahlzeit beträgt in den berufsbezogenen Fächern des beruflichen Gymnasiums 30 Minuten. In begründeten Fällen werden vorzeitiges Öffnen, veränderte Auswahlzeiten und verlängerte earbeitungszeiten rechtzeitig mitgeteilt. III. Auswahlmodalitäten Alle Prüflinge erhalten in den landesweit einheitlich geprüften Fächern die Möglichkeit zur Auswahl zwischen kompletten Aufgabenvorschlägen oder Teilvorschlägen. Die Entscheidung für einen Vorschlag ist verbindlich, die nicht ausgewählten Aufgabenvorschläge werden von der jeweils Aufsicht führenden Lehrkraft vor eginn der earbeitungszeit eingesammelt. Die Auswahlentscheidung wird im Prüfungsprotokoll festgehalten. Abituraufgaben, die eine besondere Ausstattung der Schule erfordern, kann diese nur dann auswählen, wenn diese Prüfungsform bereits in der Qualifikationsphase angewandt wurde und die entsprechenden räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule vorhanden sind. Die Prüfungsaufgaben in Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics) sind denjenigen Prüflingen vorbehalten, die den entsprechenden Leistungskurs besucht haben.

109 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 541 IV. Fachspezifische Hinweise Mit dem vorliegenden Erlass werden die thematischen Schwerpunkte, die Grundlage für die Textauswahl und Aufgabenstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung 2016 sein werden, bekannt gegeben. Die nachfolgenden fachspezifischen Hinweise geben darüber hinaus Auskunft über die Struktur der Prüfungsaufgaben und weitere fachspezifische esonderheiten. Die prüfungsdidaktischen Schwerpunkte treten nicht an die Stelle der geltenden Lehrpläne. Es obliegt Fachkonferenzen und unterrichtenden Lehrkräften, die prüfungsdidaktischen Schwerpunktsetzungen in das für den Unterricht verbindliche Gesamtcurriculum einzufügen. Die Prüfungsaufgaben können ergänzend auch Kenntnisse im Rahmen der verbindlichen Inhalte des Lehrplans erfordern, die über die Schwerpunktsetzungen hinausgehen. Nach 18 Abs. 2 OAVO kann der Unterricht in der Fachrichtung Technik schwerpunktbezogen oder schwerpunktübergreifend angeboten werden. Schwerpunktübergreifend ist die Kombination Datenverarbeitungstechnik/Elektrotechnik (siehe 13.) möglich. Unter finden sich die fachspezifischen Operatorenlisten, die Formelübersichten für die Leistungskursfächer Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics) und Umwelttechnik sowie die Liste asic Economic Terms für das Leistungskursfach Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics). 1. Gemeinsame estimmungen für die Fächer Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics), Rechnungswesen und Datenverarbeitung 1.1 Struktur der Prüfungsaufgaben Die schriftliche Prüfung in den Fächern Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics), Rechnungswesen und Datenverarbeitung kann folgende Aufgabenarten enthalten: Problemerörterung mit Material: Sachverhalte und Probleme sind auf der Grundlage vorgegebener Materialien (kaufmännisch-wirtschaftliche Unterlagen, Untersuchungs- und Erhebungsdaten, Texte, ilanzen, uchführungsund EDV-Unterlagen) darzulegen, zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Problemerörterung ohne Material: Vorgegebene Sachverhalte, Fälle und Situationen sind anhand einer strukturierten Aufgabenstellung, die eine fachspezifische earbeitung erfordert, darzulegen, zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Die Aufgabenarten kennzeichnen unterschiedliche Zugänge zu kaufmännisch-wirtschaftlichen Sachverhalten und Problemstellungen. Sie bieten die Möglichkeit, die Fähigkeit der Prüflinge zur Analyse, zur Erörterung und zur begründeten Stellungnahme zu überprüfen. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und wird in mehrere Arbeitsanweisungen gegliedert, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Grundlage der Aufgabe ist das angebotene Arbeitsmaterial oder sind die vorgegebenen Sachverhalte, Fälle und Situationen, mit denen alle Arbeitsanweisungen verbunden sind. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen, die in Anlehnung an die jeweils gültige Operatorenliste erfolgt, sind Art und Umfang der geforderten Leistungen erkennbar. In der Abiturprüfung kann im Fach Datenverarbeitung ein Datenverarbeitungssystem verwendet werden. Dabei ist auf die Ergebnissicherung zu achten. 1.2 ewertung Grundlage für die ewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung sowie in den Lösungs- und ewertungshinweisen enthalten sind. ewertet wird, ob die Ausführungen der Prüflinge aufgabenbezogen, sachlich richtig, verständlich und folgerichtig aufgebaut sind, Zusammenhänge erkannt wurden, ob das Wesentliche herausgearbeitet ist und das vorgelegte fachspezifische Material und die in der Aufgabenstellung enthaltenen Angaben und Hinweise sachgerecht und vollständig ausgewertet wurden. ewertet werden auch der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, die Sicherheit in der Fachsprache und in den Arbeits- und Verfahrensweisen, die Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussagen, die reite der Argumentationsbasis, die Stichhaltigkeit der egründungen, die übersichtliche Anordnung der Ausführungen, die Darlegung wesentlicher Gedankengänge und die egründung wichtiger Aussagen. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache,

110 542 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Ungenauigkeiten in der Darstellung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen oder falsche ezüge zwischen Darstellungen und Text sind als fachliche Fehler zu werten. 2. Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre/wirtschafts lehre bilingual (usiness Studies and Economics) 2.1 Kursart Leistungskurs 2.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 2.3 Fachliche Grundlagen Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die zur Qualifizierung im kaufmännisch-wirtschaftlichen ereich grundlegenden Sachverhalte und Zusammenhänge kennen und fachspezifische Arbeits- und Verfahrensweisen, Darstellungsformen und -techniken unter erücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechniken beherrschen. Sie sollen in der Lage sein, die kaufmännisch-wirtschaftliche Realität, wie sie sich in etrieben mit ihrer gesamtwirtschaftlichen und ökologischen Vernetzung darstellt, auf Strukturen, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien zu untersuchen und sie als arbeitsteilig, marktbezogen, aufgaben- und interessenbestimmt, entscheidungsorientiert, prozesshaft, wandelbar und funktional zu begreifen. Zur earbeitung kaufmännisch-wirtschaftlicher Aufgabestellungen gehört, dass die Prüflinge mit den Grundfragen betrieblicher Führung, Planung und Organisation vertraut sind, Funktionsbereiche, Funktions- und Arbeitsabläufe kennen und Wirkungszusammenhänge und Entscheidungssituationen erkennen. Sie sollen in der Lage sein, kaufmännisch-wirtschaftliche Unterlagen auszuwerten, Vorgänge und Sachverhalte zu untersuchen, Entwicklungen zu beurteilen, Folgerungen zu ziehen, funktionale Zusammenhänge darzustellen, quantitative Verfahren anzuwenden, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen anzustellen, Alternativen zu entwickeln, Chancen und Risiken abzuwägen und Entscheidungen zu begründen. Zur earbeitung kaufmännisch-wirtschaftlicher Aufgabestellungen gehört auch, dass die Prüflinge fachspezifische Theorieansätze verstehen und in der Lage sind, Hypothesen aufzustellen, mit einfachen Modellen zu arbeiten, sie in ihren Voraussetzungen und in ihrem Gültigkeitsbereich zu begreifen, an der Realität zu überprüfen, ihren Aussagewert zu beurteilen und bekannte Sachverhalte, Arbeits- und Verfahrensweisen auf vergleichbare neue kaufmännischwirtschaftliche Situationen und Problemstellungen anzuwenden. 2.4 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in den Fächern Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, und Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics) wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: eschaffung und Lagerung Produktion und Kosten Marketing/Absatz Investition Finanzierung Arbeitsorganisation und -bewertung/entlohnung Wirtschaftskreislauf und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Konjunktur, Konjunkturverlauf und konjunkturpolitische Grundkonzeptionen Wirtschaftspolitische Ziele, Zielkonflikte und Instrumente der Wirtschaftspolitik Fiskalpolitik und Finanzpolitik Geld- und Währungspolitik Außenwirtschaftspolitik und europäische Wirtschaftsbeziehungen Einkommens- und Vermögensverteilung, Verteilungspolitik Wachstums- und Strukturpolitik, Umwelt Darüber hinaus kann sich die Prüfung in Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics) auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche mit dem Schwerpunkt des Ziellands Vereinigte Staaten von Amerika erstrecken: Konjunktur, Konjunkturverlauf und konjunkturpolitische Grundkonzeptionen Geld und Währungspolitik

111 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.) nur Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre: die den Prüfungsaufgaben beigefügte Formelübersicht zur Wirtschaftslehre; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Deutsch/Fachbereich II; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Wirtschaftslehre, insbesondere WL nur Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics): ein zweisprachiges Wörterbuch; die den Prüfungsaufgaben beigefügte Formelübersicht zur Wirtschaftslehre (Englisch); die den Prüfungsaufgaben beigefügte Liste asic Economic Terms ; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Wirtschaftslehre bilingual (Englisch) 2.6 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für die Fächer Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics), Rechnungswesen und Datenverarbeitung (siehe 1.). 3. Rechnungswesen 3.1 Kursart Grundkurs 3.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 3.3 Fachliche Grundlagen Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die zur Qualifizierung im kaufmännisch-wirtschaftlichen ereich grundlegenden Sachverhalte, Funktionen und Zusammenhänge des Rechnungswesens kennen, fachspezifische Arbeits- und Verfahrensweisen, Darstellungsformen und -techniken beherrschen und in der Lage sind, Aufgabestellungen aus dem Rechnungswesen fachspezifisch zu bearbeiten, mit dem Ziel, zu Lösungen, Erklärungen, Folgerungen, egründungen oder Entscheidungen unter erücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechniken zu kommen. Zur earbeitung von Aufgabestellungen aus dem Rechnungswesen gehört, dass die Prüflinge die Probleme des Jahresabschlusses und der ewertung kennen, mit wichtigen handels- und steuerrechtlichen estimmungen, den Grundsätzen der uchführung und ilanzierung, den ewertungsprinzipien, -verfahren und -maßstäben vertraut sind und in der Lage sind, sie beim Jahresabschluss anzuwenden, die Ergebnisse von Jahresabschlüssen zu analysieren und für Entscheidungen aufzubereiten. Zur earbeitung von Aufgabestellungen aus dem Rechnungswesen gehört auch, dass die Prüflinge die Probleme der Kostenerfassung und -verrechnung kennen, mit der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und der kurzfristigen Erfolgsrechnung vertraut sind, in der Lage sind, Verfahren der Ist- und Normalkostenrechnung auf der asis der Voll- und Teilkostenrechnung anzuwenden, Verfahren zu vergleichen, ihre Leistungsfähigkeit zu prüfen, die Ergebnisse auszuwerten und für Entscheidungen aufzubereiten und bekannte Sachverhalte, Arbeits- und Verfahrensweisen auf vergleichbare neue kaufmännisch-wirtschaftliche Situationen und Problemstellungen anzuwenden. Zur earbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Rechnungswesen gehört weiterhin die Strukturierung und Auswertung von Jahresabschlüssen. Dabei dient die erechnung von Kennzahlen als Grundlage für die Unternehmensanalyse. 3.4 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Rechnungswesen wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: Jahresabschluss und ewertung ilanzanalyse und ilanzkritik Vollkostenrechnung Teilkostenrechnung Controlling

112 544 Verwaltungsvorschriften Al. 8/ Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Rechnungswesen 3.6 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für die Fächer Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics), Rechnungswesen und Datenverarbeitung (siehe 1.). 4. Datenverarbeitung Wirtschaft 4.1 Kursart Grundkurs 4.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 4.3 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Kompetenzanforderung der Prüfung wird schwerpunktartig folgende ereiche umfassen: sachgerechte Analyse, earbeitung und Lösung (betriebs)wirtschaftlicher Problemstellungen mit Hilfe von Anwendungssystemen übersichtliche Aufbereitung und Analyse von Daten gesicherte Aussagen anhand von Datenmaterial treffen systematische Modellierung komplexer Sachverhalte der Realität zweckmäßige Planung, Realisierung, Analyse oder Anpassung eines Datenbanksystems benutzerfreundliche Gestaltung grafischer enutzeroberflächen zielgerichtete Darstellung, Auswertung und Weiterverarbeitung von Daten mit Hilfe von Formularen und Steuerelementen systematisches Strukturieren und Modellieren einer Problemlösung durch Codierung, Test, Fehleranalyse und ergänzende Dokumentation effektiver Einsatz der Entwicklungsumgebung einer objektorientierten Programmiersprache mit grafischer enutzeroberfläche adäquate Erstellung und Nutzung dynamischer Simulationen zur Darstellung von Alternativszenarien bei komplexen Zusammenhängen 4.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; Personalcomputer; Tabellenkalkulationsprogramm einschließlich Diagrammerstellung sowie zugehörige Hilfedateien; Datenbankprogramm sowie zugehörige Hilfedateien; Entwicklungsumgebung einer objektorientierten Programmiersprache mit grafischer enutzeroberfläche sowie zugehörige Hilfedateien; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Datenverarbeitung (Wirtschaft) Zu den einzelnen Prüfungsaufgaben im ereich Tabellenkalkulation bzw. Datenbanken werden ggf. auch Ausgangsdaten übermittelt, die von den Prüflingen in der Abiturprüfung weiter zu bearbeiten sind. Die entsprechenden Dateien liegen im Microsoft Excel 2007/2010-Format bzw. Access 2007/2010-Format vor. Die Prüflingsdateien werden mit den Abituraufgaben und den Lösungshinweisen zur Verfügung gestellt. Falls in der jeweiligen Schule andere Programme oder ältere Versionen benutzt werden, müssen diese Prüflingsdateien in Verantwortung der Schule in das erforderliche Datenformat konvertiert werden. 4.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für die Fächer Wirtschaftslehre, insbesondere etriebswirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (usiness Studies and Economics), Rechnungswesen und Datenverarbeitung (siehe 1.).

113 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Gemeinsame estimmungen für die Fächer in Technikwissenschaft 5.1 Fachliche Grundlagen Die Prüfung in Technikwissenschaft richtet sich auf Objekte, Verfahren und die Auseinandersetzung mit Aufgabestellungen zu technischen Systemen in einem oder mehreren technischen Schwerpunkten (Maschinenbau, Elektrotechnik, autechnik, Chemietechnik, iologietechnik, Datenverarbeitungstechnik, Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik). Technische Systeme dienen entsprechend ihrem Zweck vorwiegend der Stoff-, Energie- und Informationsumsetzung. Von besonderer edeutung sind dabei die Prozesse des Speicherns, Umwandelns und Transportierens. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die zur Qualifizierung im jeweiligen technischen Schwerpunkt grundlegenden Sachverhalte und Systeme kennen, kausale, funktionale und finale strukturelle/technische Zusammenhänge erkennen und Arbeits- und Verfahrensweisen sowie Arbeits- und Informationstechniken beherrschen. Zur earbeitung technischer Aufgabestellungen gehört, dass die Prüflinge in der Lage sind, im jeweiligen Schwerpunkt technische Unterlagen (Zeichnungen, Konstruktionen, Texte, Schaltpläne, Fließbilder, Diagramme, Programme) anzufertigen und auszuwerten, technische Vorgänge exakt zu beobachten und zu beschreiben, Größen- und Einheitengleichungen anzuwenden, mit technischen Geräten, Maschinen, Anlagen, Hard- und Software umzugehen, Aufbau und Wirkungsweise technischer Systeme zu analysieren, technische Abläufe, Zusammenhänge und Strukturen mit fachspezifischen grafischen Mitteln darzustellen und zu interpretieren, einfache technische Systeme/Programme zu entwickeln, vor allem Lösungen zu planen, zu dimensionieren und zu strukturieren, Lösungsvarianten festzustellen, Lösungsverfahren zu optimieren, Lösungen zu beurteilen und ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare neue Aufgabestellungen zu bewerten und zu prüfen. Zur earbeitung technischer Aufgabestellungen gehört auch, dass die Prüflinge in der Lage sind, induktiv und deduktiv zu verfahren, arbeits- und naturwissenschaftliche Erkenntnisse und algorithmische/mathematische Verfahren anzuwenden, Hypothesen aufzustellen und zu überprüfen, Sachverhalte auf Modellvorstellungen unter erücksichtigung ihres Gültigkeitsbereichs zu reduzieren, Experimente/Simulationen zu planen, durchzuführen und zu protokollieren, Messergebnisse in Tabellen und Diagrammen darzustellen und auszuwerten, Messfehler zu begründen und zu relativieren, Programme zu entwickeln und mit Testdaten ihre Funktion zu überprüfen und zu bewerten. Sie sollen in der Lage sein, Einflüsse der Technik und Wechselwirkungen zwischen Technik und Umwelt zu untersuchen, technische Sachzwänge abwägend zu erkennen und mögliche Folgen technischer Neuerungen aufzuzeigen. 5.2 Struktur der Prüfungsaufgaben Die schriftliche Prüfung in einem technischen Schwerpunkt kann folgende Aufgabenarten enthalten: Eine technische, soziotechnische oder informationstechnische Ausgangs- und Zielsituation kann durch technische Experimente, Geräte, Maschinen, Maschinenelemente, aueinheiten, Texte, Skizzen, Zeichnungen, Diagramme, Datenblätter, Messund Prüfreihen, Systembeschreibungen, Präparate und Naturobjekte geschaffen und beschrieben werden. Im Mittelpunkt der Aufgabe steht die Analyse oder Synthese technischer oder soziotechnischer Systeme. ei der Verwendung von Datenverarbeitungssystemen ist auf Ergebnissicherung zu achten. Gegenstand der Analyse kann ein technisches System, soziotechnisches System, ein technisches Modell, ein technisches Demonstrationsexperiment, ein von den Prüflingen durchgeführtes technisches Laborexperiment, ein technischer Schadensfall oder ein Programm sein. Die Synthese kann das Planen, Entwerfen, Konstruieren, erechnen und Realisieren eines technischen Systems oder eines Programms umfassen. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und wird in mehrere Arbeitsanweisungen gegliedert, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen, die in Anlehnung an die jeweils gültige Operatorenliste erfolgt, sind Art und Umfang der geforderten Leistungen erkennbar. 5.3 ewertung Grundlage für die ewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung sowie in den Lösungs- und ewertungshinweisen enthalten sind. ewertet wird, ob die Ausführungen der Prüflinge aufgabenbezogen, sachlich richtig, exakt, verständlich und folgerichtig aufgebaut sind, Zusammenhänge erkannt wurden, ob das Wesentliche herausgearbeitet ist und das vorgelegte fachspezifische Material und die in der Aufgabenstellung enthaltenen Angaben und Hinweise sachgerecht und vollständig ausgewertet wurden. ewertet werden auch der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, die Sicherheit in der Fachsprache und in den Arbeits- und Verfahrensweisen, die Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussagen, die reite der Argumentationsbasis, die Stichhaltigkeit der egründungen, die übersichtliche Anordnung der Ausführungen, die Darlegung wesentlicher Gedankengänge und die egründung wichtiger Aussagen. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache,

114 546 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Ungenauigkeiten in der Darstellung, falsche ezüge zwischen Zeichnungen und Text oder die Vernachlässigung einschlägiger technischer Vorschriften und Normen sind als fachliche Fehler zu werten. 5.4 Verfahrensregelungen Sollen mit einem technischen Experiment quantitative Arbeitsunterlagen während der schriftlichen Prüfung gewonnen werden, so sind diese bereits bei einem Probelauf im Rahmen der Vorarbeiten für die Prüfung zu sichern. Auf diese Weise ist es möglich, beim Misslingen des Experiments den Prüflingen die erforderlichen Daten zur weiteren earbeitung der Aufgabe zur Verfügung zu stellen. 6. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Maschinenbau 6.1 Kursart Leistungskurs 6.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 6.3 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Maschinenbau, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lernund Prüfungsbereiche erstrecken: Technische Mechanik Maschinen- und Gerätetechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Werkstofftechnik Antriebstechnik Die Lern- und Prüfungsbereiche lassen sich durch die nachfolgenden Themen konkretisieren. Q1: Freimachen und Freischneiden von auteilen Gleichgewichtsbedingungen, auch in zwei Ebenen Standsicherheit zentrales ebenes Kräftesystem (rechnerische Lösung) allgemeines Kräftesystem (rechnerische Lösung) elastungsfälle Zug-, Druck-, Abscher-, iege- und Torsionsspannungen zusammengesetzte eanspruchung mit gleichen Spannungsarten zusammengesetzte eanspruchung aus iegung und Torsion Querkraft- und iegemomentverlauf Flächenpressung, Lochleibung Q2: Energieflüsse, Drehmomente, Leistungen, Wirkungsgrade, Drehfrequenzen bei Zahnradgetrieben (auch Planetenradgetrieben), Riementrieben, Kettentrieben, Kupplungen und remsen Lagerreaktionskräfte, auch in zwei Ebenen, bei geradverzahnten Stirnradgetrieben, Riemen- und Kettentrieben, Kupplungen und remsen Festigkeitsnachweise und Dimensionierungen von olzen, Passfedern, Achsen und Wellen (bei Wellen auch Gestaltfestigkeit) einfache Schraubenberechnungen Lebensdauernachweis von Wälzlagern Reibungskraft, Normalkraft, Reibungszahl Q3: Signalarten (analog, digital, binär) Grundverknüpfungen (UND, ODER, NICHT) Zuordnungslisten Funktionstabellen exemplarischer Aufbau und Funktion pneumatischer oder hydraulischer Steuerungen

115 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 547 sequentielle und kombinatorische Steuerungen in Funktionsbausteinsprache Standardfunktionsbausteine nach EN : UND, ODER, NICHT Speicher Zähler Zeitbausteine Flankenabfragen GRAFCET Merkmale von Sensoren und Aktoren Drahtbruchsicherheit Steuerkette Regelkreis 6.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine handelsübliche Formelsammlung Maschinenbau; ein Tabellenbuch Metall; ein Wälzlagerkatalog; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 6.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 7. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Elektrotechnik 7.1 Kursart Leistungskurs 7.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 7.3 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Elektrotechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lernund Prüfungsbereiche erstrecken: Elektrische Netzwerke Messtechnik Digitale Schaltungstechnik Verstärkertechnik Mikroprozessor-, Mikrocomputertechnik Leistungselektronik/Antriebstechnik Kommunikationstechnik Automatisierungstechnik Elektrische Anlagen 7.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine handelsübliche Formelsammlung Elektrotechnik ohne eispielaufgaben; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 7.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 8. Technikwissenschaft, Schwerpunkt autechnik 8.1 Kursart Leistungskurs

116 548 Verwaltungsvorschriften Al. 8/ Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten. 8.3 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt autechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: austofftechnik Prüftechnik austatik und Festigkeitslehre Wärme- und Feuchteschutztechnik aukonstruktionslehre Planungstechnik Steinbautechnik Holzbautechnik eton- und Stahlbetonbautechnik Grundbautechnik Energietechnik (Energieeinsparverordnung, energiesparende Gebäudeplanung, energetische Anlagen und Integration von energetischen Anlagen) 8.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); ein Tabellenbuch autechnik; Zeichenkarton DIN A3, unkariert; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 8.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 9. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Chemietechnik 9.1 Kursart Leistungskurs 9.2 Auswahlmodus Eine Abituraufgabe besteht aus zwei Aufgabenmodulen. Die Aufgabenmodule können auch Alternativen enthalten. Ein Modul wird von der prüfenden Lehrkraft festgelegt, ein Modul wird vom Prüfling ausgewählt. Die Lehrkraft wählt aus vier Aufgabenmodulen zwei aus, darunter falls vorhanden das Modul mit einem experimentellen Anteil, und legt fest, welches davon zu bearbeiten ist. Von den verbleibenden zwei Aufgabenmodulen wählt der Prüfling ein weiteres zur earbeitung aus. 9.3 Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Chemietechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lernund Prüfungsbereiche erstrecken: Reaktionstechnik Verfahrenstechnik Laboratoriumstechnik Produktionstechnik Qualitätskontrolle Anlagentechnik Automatisierungstechnik Umwelttechnik 9.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); das den Prüfungsaufgaben beigefügte Periodensystem der Elemente; Millimeterpapier; eine handelsübliche Formelsammlung; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Chemietechnik

117 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Sonstige Hinweise Die Liste der benötigten Chemikalien wird den Schulen 10 Unterrichtstage vor der schriftlichen Abiturprüfung bekannt gegeben. Das Experimentalmodul wird einen Tag vor eginn der Abiturprüfung im Fach Chemietechnik von der Schulleiterin oder dem Schulleiter im eisein der beteiligten Fachlehrkräfte geöffnet und diesen ausgehändigt, um die Vorarbeiten für die Prüfung durchführen zu können. Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 10. Technikwissenschaft, Schwerpunkt iologietechnik 10.1 Kursart Leistungskurs 10.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt iologietechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lernund Prüfungsbereiche erstrecken: Hygienetechnik Mikrobiologie Laboratoriumstechnik Produktionstechnik ioverfahrenstechnik Rohstoffgewinnung Lebensmitteltechnik Landwirtschaftstechnik Gentechnik Umwelttechnik 10.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); Millimeterpapier; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 10.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 11. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Datenverarbeitungstechnik 11.1 Kursart Leistungskurs 11.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Datenverarbeitungstechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: Objektorientierte Softwareentwicklung Datenkommunikation Datenbanken

118 550 Verwaltungsvorschriften Al. 8/ Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III 11.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 12. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Mechatronik 12.1 Kursart Leistungskurs 12.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Mechatronik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: Analogtechnik Automatisierung von Funktionseinheiten mechanische Funktionseinheiten Die Technologiegrundkurse werden zum Teil instrumentalisiert und müssen als Zulieferer für die Leistungskurse angesehen werden. Dies gilt insbesondere für den Grundkurs in Q1 Mechatronische Grundelemente I, mechanische Komponenten dimensionieren und den Grundkurs in Q2 Mechatronische Grundelemente II, mechanische Funktionselemente. ei diesen Kursen sind die Inhalte sehr stark mit dem Leistungskurs in Q3 Mechatronische Systeme III, mechanische Funktionseinheiten verzahnt Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine handelsübliche Formelsammlung Metalltechnik/Elektrotechnik/Mechatronik; Tabellenbücher Metalltechnik/Elektrotechnik/Mechatronik; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 12.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 13. Technikwissenschaft, schwerpunktübergreifend Datenverarbeitungstechnik/Elektrotechnik 13.1 Kursart Leistungskurs 13.2 Kursfolge und Unterrichtsinhalte Kursfolge Die Kursfolge für den schwerpunktübergreifenden Unterricht wird folgendermaßen festgelegt. Die Technikwissenschaftskurse sind wie folgt zu unterrichten: Phase Kursart Sachgebiet E1 Strukturiertes Problemlösen 1 (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik E1) E2 Strukturiertes Problemlösen 2 (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik E2)

119 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 551 Q1 LK Objektorientierte Softwareentwicklung (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik Q2) Q2 LK Digitaltechnik (siehe Lehrplan Elektrotechnik Q3 und ) egk Vernetzte Systeme (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik Q2 und ) Q3 LK Datenkommunikation (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik Q2) Q4 LK Datenbanken (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik Q3) Die Technologiekurse sind wie folgt zu unterrichten: Phase Kursart Sachgebiet E1 Grundlagen der Elektrotechnik (siehe Lehrplan Elektrotechnik E1) E2 Informationsverarbeitung in IT-Systemen (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik E1) Q1 GK Analogtechnik (siehe Lehrplan Elektrotechnik Q2) Q2 GK Operationsverstärker (siehe Lehrplan Elektrotechnik Q3) Q3 GK Prozessautomatisierung (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik Q3) Q4 GK Technische Anwendungen (siehe Lehrplan Elektrotechnik Q4) Die Kurse zur technischen Kommunikation sind wie folgt zu unterrichten: Phase Kursart Sachgebiet E1 E2 Einfache IT-Systeme (siehe Lehrplan Datenverarbeitungstechnik E2 und ) Messtechnische Untersuchung von Zweipolen (siehe Lehrplan Elektrotechnik E2 und ) Verbindliche Unterrichtsinhalte LK Digitaltechnik Der LK Digitaltechnik wird inhaltlich aus der Elektrotechnik übernommen. Der fakultative Unterrichtsinhalt Mikrocontroller wird jedoch verpflichtend. Verbindliche Unterrichtsinhalte Logische Grundfunktionen Entwurf von Schaltnetzen Zahlensysteme und Codes Kippglieder Stichworte und Hinweise Digitale und analoge Signale, Pegel, logische Verknüpfungen, Wahrheitstabellen, Signal-Zeit-Diagramm, Schaltnetze Schaltalgebra, KV-Diagramm, disjunktive Normalform, konjunktive Normalform, Komparator, Multiplexer, Demultiplexer Duales und hexadezimales Zahlensystem, CD-Code, Tetraden-Codes R-S-, T-, D- und J-K-Kippglied, Zähler- und Teileschaltungen, Signal-Zeit-Diagramme, Schieberegister

120 552 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Mikrocontroller Mikrocontroller-Architektur, ussysteme, Neumann-Zyklus Einfache Maschinenbefehle und Programme Fakultative Unterrichtsinhalte Rechenschaltungen Steuerungsaufgaben Speicher Mikroprozessor Speicherprogrammierbare Steuerung A/D- und D/A-Umsetzer Stichworte und Hinweise Halbaddierer, Volladdierer, Additions- und Subtraktionsrechenwerk, ALU Verkehrsampel, Parkhaus RAM, ROM, statische und dynamische Speicher Grundsätzlicher Aufbau eines Mikroprozessors Grundverknüpfungen, Einfache Schrittketten, Programmdokumentation, Anwendungsbeispiele D/A-Umsetzer: R-2R, mit gestuften Widerständen, multiplizierende Wandler Integrierte Wandler mit Hilfe des Datenblattes beschalten A/D-Umsetzer: Quantisierung, Abtasttheorem, Sample & Hold, Wandler mit Widerstandsnetzwerk, Sägezahnverfahren, sukzessive Approximation, Parallelverfahren, Delta-Modulation, Dual-Slope, Datenblätter Anwendungen aus der Messtechnik: z.. Aufbau von Multifunktionskarten, Multimeter Verbindliche Unterrichtsinhalte egk Vernetzte Systeme Der egk Vernetzte Systeme umfasst folgende verbindliche Unterrichtsinhalte: Verbindliche Unterrichtsinhalte Einführung Grundlagen vernetzter Systeme Übertragungsmedien Netzwerktopologien Kommunikationsmodelle TCP/IP-Referenzmodell Stichworte und Hinweise Historische Kommunikationsnetze Punkt-zu-Punkt-/roadcastkommunikation Peer-to-Peer-/Client-Server-Netzwerke Netzwerkdienste Unterscheidung LAN, MAN, WAN, GAN Nachrichtentechnische Größen (Nachricht, Information, Signal) Übertragungs-/Schrittgeschwindigkeit etriebsarten (Simplex, Halbduplex, Vollduplex) Koaxial-/Twisted-Pair-Kabel, Lichtwellenleiter Aufbau und Kenngrößen Steckverbindungen und Anschlussbelegungen Vor-/Nachteile, Einsatzgebiete us-/stern-/ringförmiges Netz spezifische Eigenschaften Vor-/Nachteile Schichten, Schnittstellen, Dienste, Protokolle Vergleich ISO/OSI- und TCP/IP-Referenzmodell Aufgaben und Arbeitsweisen der Schichten CSMA/CD Adressierungsschemata (MAC, IP, Subnetzmaske, DNS)

121 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 553 Netzwerkkomponenten Einsatz und Arbeitsweise aktiver Koppelelemente (Hub, Switch, Router) Grundlagen strukturierter Verkabelung Verbindliche Unterrichtsinhalte Kurse zur technischen Kommunikation Der Kurs E1 zur technischen Kommunikation ist wie folgt zu unterrichten: Verbindliche Unterrichtsinhalte Rechercheverfahren Dokumentations- und Präsentationstechniken Funktionseinheiten eines PCs Peripheriegeräte Datenträger Software Stichworte und Hinweise Suchverfahren in ibliotheken und im Internet Anwendung von Textverarbeitungs- und Präsentationssoftware Hauptplatine, CPU, Speicher, ussystem, Grafikadapter, Schnittstellen, Erweiterungskarten Tastatur, Maus, Joystick, Scanner, Touchpad, Video-Displays, Drucker Magnetische Datenträger: Festplatte, Diskette Optische Datenträger: CD, DVD Halbleiterspeicher: Flash-ROM (Memory-Stick) etriebssysteme, Standardsoftware, Computerviren Verbindliche Unterrichtsinhalte Kurse zur technischen Kommunikation Der Kurs E2 zur technischen Kommunikation ist wie folgt zu unterrichten: Verbindliche Unterrichtsinhalte Schutzmaßnahmen Messungen am Grundstromkreis Messungen an nichtlinearen auteilen Kennlinien von Zweipolen aufnehmen Fakultative Unterrichtsinhalte Messungen mit dem Oszilloskop Stichworte und Hinweise Gefahren der Elektrizität, Sicherheitsvorkehrungen Strom, Spannung, Widerstand messen Spannungsteiler, Stromteiler Strom und Spannung an VDR, LDR, Dioden messen Kennlinien von ohmschen Widerständen, VDR, LDR, Dioden messen Stichworte und Hinweise Spannung, Strom, Zeit, Frequenz Lade- und RC-Kombinationen 13.3 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt In jeder Prüfungsaufgabe werden Inhalte aus mindestens zwei der drei Leistungskurse Objektorientierte Softwareentwicklung, Digitaltechnik und Datenkommunikation behandelt. Ein Aufgabenteil wird aus dem ereich Digitaltechnik (einschließlich verpflichtendem Unterrichtsinhalt Mikrocontroller) entnommen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet in der Regel ein Aufgabenteil aus der objektorientierten Softwareentwicklung Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine efehlsliste sowie eine Liste der Ein-/Ausgabe-Register

122 554 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 des Mikrocontrollers, eine Portübersicht und ein lockschaltbild des Mikrocontrollers; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik 13.6 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 14. Technikwissenschaft, Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik 14.1 Kursart Leistungskurs 14.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung in Technikwissenschaft, Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik, wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: Kommunikationsdesign: Kommunikationsmodelle, Zeichenanalyse, Gestaltung und Konzeption visueller Zeichensysteme, Wahrnehmungs- und Gestaltgesetze Produktdesign: Zustandsanalyse von Design-Produkten über praktische, sinnliche und ästhetische Funktionen, Umsetzung eines Designprozesses, Designgeschichte, Anwendung der Zeichenlehre Interface-Design: Planung und Konzeption von Web-Oberflächen, Datenmengenberechnung, Gestaltung des User- Interface mit den gängigen Produktionswerkzeugen timeline-basiert und/oder mittels gängiger Auszeichnungssprache, Funktion interaktiver Systeme 14.4 Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); Hilfsmittel wie Lineal, leistifte diverser Härtegrade, Pastellkreide, Marker, Deckfarbenkasten, Fine-Liner, Farbstifte, Typometer; Layoutpapier (80g/m², blanko-weiß); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Technik nur für entsprechende Aufgaben: Rechnerarbeitsplatz mit einem DTP-Programm (Layoutprogramm), mit je einem ildbearbeitungsprogramm für Vektor- und Rastergrafiken (mit den Farbmodi RG, CMYK, Lab und indizierte Farben), einem für die Web-Entwicklung geeigneten Text-Editor (mit Syntaxhervorhebung), einem Web-rowser sowie einer HTML-/CSS-Referenz 14.5 Sonstige Hinweise Weiterhin gelten die gemeinsamen estimmungen für Technikwissenschaft (siehe 5.). 15. Ernährungslehre 15.1 Kursart Leistungskurs 15.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Fachliche Grundlagen Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die zur Qualifizierung im Ernährungsbereich grundlegenden Sachverhalte kennen, fachspezifische Arbeits- und Verfahrensweisen und Arbeitstechniken beherrschen, biochemische und physiologische Zusammenhänge zwischen Ernährungsweisen und Gesundheit erkennen und in der Lage sind, ernährungsphysiologische, biochemische und technologische Aufgabestellungen fachspezifisch zu bearbeiten mit dem Ziel, zu Lösungen, Erklärungen, Folgerungen, egründungen oder Entscheidungen unter erücksichtigung der Informationsund Kommunikationstechniken zu kommen.

123 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 555 Zur earbeitung ernährungsphysiologischer, biochemischer und technologischer Aufgabestellungen gehört, dass die Prüflinge in der Lage sind, mit Geräten, Maschinen und Anlagen umzugehen, fachspezifische Versuche zu planen, durchzuführen, zu protokollieren, Versuchsergebnisse in Tabellen und Diagrammen darzustellen, auszuwerten und Arbeitsregeln abzuleiten. Schließlich sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind, physiologische, technologische, chemische und ökologische ewertungskriterien auf ernährungsphysiologische, lebensmitteltechnologische und chemische Aufgabenstellungen anzuwenden, die Realisierung ernährungsphysiologischer Forderungen zu überprüfen, Lösungsvorschläge mit Hilfe ernährungsphysiologischer, biochemischer und technologischer Erkenntnisse zu begründen und Erkenntnisse aus Nachbardisziplinen zur eurteilung fachspezifischer Problemstellungen heranzuziehen. Ernährungsphysiologische, biochemische und technologische Aufgabestellungen umfassen auch das Unterscheiden von Definitionen, Gesetzen, Regeln, Hypothesen und Modellen, das Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen, das Anwenden von Modellen unter erücksichtigung ihrer Voraussetzungen und ihres Gültigkeitsbereiches und Auswirkungen auf das Ernährungsverhalten und das Lebensmittelrecht Struktur der Prüfungsaufgaben Die schriftliche Prüfung im Fach Ernährungslehre kann folgende Aufgabenarten enthalten: Aufgaben mit Untersuchungs- und Erhebungsdaten und Demonstrationsversuchen: Sachverhalte und Probleme sind auf der Grundlage vorgegebener Materialien (Unterlagen aus dem Ernährungsbereich, Untersuchungs- und Erhebungsdaten) und nach Demonstrationsversuchen darzulegen, zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Aufgaben mit Textmaterial: Vorgegebenes Textmaterial ist unter fachspezifischen Aufgabestellungen zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Die Aufgabenarten schließen sich nicht gegenseitig aus; auch Mischformen sind möglich. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und wird in mehrere Arbeitsanweisungen gegliedert, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen, die in Anlehnung an die jeweils gültige Operatorenliste erfolgt, sind Art und Umfang der geforderten Leistungen erkennbar Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans ewertung Grundlage für die ewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung sowie in den Lösungs- und ewertungshinweisen enthalten sind. ewertet wird, ob die Ausführungen aufgabenbezogen, sachlich richtig, exakt, verständlich und folgerichtig aufgebaut sind, Zusammenhänge erkannt wurden, ob das Wesentliche herausgearbeitet ist und das vorgelegte fachspezifische Material und die in der Aufgabenstellung enthaltenen Angaben und Hinweise sachgerecht und vollständig ausgewertet wurden. ewertet werden auch der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, die Sicherheit in der Fachsprache und in den Arbeits- und Verfahrensweisen, die Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussagen, die reite der Argumentationsbasis, die Stichhaltigkeit der egründungen, die übersichtliche Anordnung der Ausführungen, die Darlegung wesentlicher Gedankengänge und die egründung wichtiger Aussagen. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkeiten in der Darstellung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen und falsche ezüge zwischen Darstellung und Text sind als fachliche Fehler zu werten Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); Nährwerttabellen; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III 16. Wirtschaftslehre des Haushalts 16.1 Kursart Grundkurs 16.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten.

124 556 Verwaltungsvorschriften Al. 8/ Fachliche Grundlagen Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie fachspezifische Denk- und Arbeitsweisen beherrschen und fachliche Qualifikationen gemäß dem gültigen Rahmenlehrplan für das Fach Wirtschaftslehre des Haushalts erworben haben. Sie sollen in der Lage sein, die wirtschaftliche Realität aus Verbraucher- und betriebswirtschaftlicher Sicht in ihrer gesamtwirtschaftlichen Vernetzung darzustellen, die daraus resultierenden Strukturen, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien zu untersuchen. Zur earbeitung fachspezifischer Aufgabestellungen gehört, dass die Prüflinge mit den Grundlagen kaufmännischer Planung und Organisation vertraut sind, Wirkungszusammenhänge erkennen und in der Lage sind für den fachspezifischen ereich relevante Situationen zu beurteilen, Unterlagen (wie z.. erichte, Statistiken und Grafiken) auszuwerten und begründete Folgerungen zu ziehen. Der Umgang mit Gesetzestexten, insbesondere dem G und den Arbeitsgesetzen, soll beherrscht werden. Fachspezifische Aufgabestellungen umfassen auch das Unterscheiden und Anwenden von Definitionen, Gesetzen, Regeln und Modellen, sowie das Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen und die eurteilung der Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen auf die Lebens- und Arbeitswelt Struktur der Prüfungsaufgaben Die schriftliche Prüfung im Fach Wirtschaftslehre des Haushalts kann folgende Aufgabenarten enthalten: Aufgaben mit Untersuchungs- und Erhebungsdaten: Sachverhalte und Probleme sind auf der Grundlage vorgegebener Materialien (Untersuchungs- und Erhebungsdaten, Fälle, Situationen und Gesetzestexte) darzulegen, zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Aufgaben mit Textmaterial: Vorgegebenes Textmaterial ist unter fachspezifischen Aufgabestellungen zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Die Aufgabenarten schließen sich nicht gegenseitig aus; auch Mischformen sind möglich. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und wird in mehrere Arbeitsanweisungen gegliedert, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen, die in Anlehnung an die jeweils gültige Operatorenliste erfolgt, sind Art und Umfang der geforderten Leistungen erkennbar Hinweise zum Prüfungsinhalt Die Prüfung im Fach Wirtschaftslehre des Haushalts wird sich schwerpunktmäßig auf folgende Lern- und Prüfungsbereiche erstrecken: Grundlagen des Vertragsrechts und Vertragsarten Rechtsbeziehungen der Wirtschaftsteilnehmer und ihre Folgen gesetzlicher Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik, Verbraucherberatung und Verbraucherverhalten Finanz- und Investitionsplanung Finanzierungsmöglichkeiten und Kreditsicherheiten Finanzierungsentscheidungen und deren Konsequenzen Existenzgründung und Unternehmensformen Scheitern von Existenzgründungen Grundlagen der ilanz und der GuV-Rechnung, Kennzahlenanalyse individuelles und kollektives Arbeitsrecht Sozialrecht gesetzliche und private Zukunftssicherung der Wirtschaftsteilnehmer einschließlich Versicherungen 16.6 ewertung Grundlage für die ewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung sowie in den Lösungs- und ewertungshinweisen enthalten sind. ewertet wird, ob die Ausführungen der Prüflinge aufgabenbezogen, sachlich richtig, verständlich und folgerichtig aufgebaut sind, Zusammenhänge erkannt wurden, ob das Wesentliche herausgearbeitet ist und das vorgelegte fachspezifische Material und die in der Aufgabenstellung enthaltenen Angaben und Hinweise sachgerecht und vollständig ausgewertet wurden sowie eine aufgabenbezogene Anwendung von Gesetzestexten erfolgte. ewertet werden auch der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, die Sicherheit in der Fachsprache und in den Arbeits- und Verfahrensweisen, die Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussagen, die reite der Argumentationsbasis, die Stichhaltigkeit der egründungen, die übersichtliche Anordnung der Ausführungen, die Darstellung wesentlicher Gedankengänge und die egründung wichtiger Aussagen. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkeit in der Darstellung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen und falsche ezüge zwischen Darstellung und Text sind als fachliche Fehler zu werten.

125 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); ein ürgerliches Gesetzbuch (G); eine Arbeitsgesetze- Sammlung; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Deutsch/Fachbereich II; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Wirtschaftslehre, insbesondere WL 17. Gesundheitslehre 17.1 Kursart Leistungskurs 17.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III 18. Gesundheitsökonomie 18.1 Kursart Grundkurs 18.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Deutsch/Fachbereich II 19. Umwelttechnik 19.1 Kursart Leistungskurs 19.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine handelsübliche naturwissenschaftliche Formelsammlung ohne eispielaufgaben; das den Prüfungsaufgaben beigefügte Periodensystem der Elemente; die den Prüfungsaufgaben beigefügte Formelübersicht zur Umwelttechnik; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Fachbereich III

126 558 Verwaltungsvorschriften Al. 8/ Umweltökonomie 20.1 Kursart Grundkurs 20.2 Auswahlmodus Die Prüflinge wählen aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus. Die Vorschläge können auch Alternativen enthalten Fachliche Grundlagen Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie fachspezifische Denk- und Arbeitsweisen beherrschen und fachliche Qualifikationen gemäß dem vorläufigen Lehrplan für das Fach Umweltökonomie erworben haben. Sie sollen in der Lage sein, den Zusammenhang zwischen ökonomischem und ökologischem Handeln in einem Unternehmen sowohl grundsätzlich als auch in konkreten Entscheidungssituationen zu verstehen und in diesem Zusammenhang die edeutung und die zentralen estandteile von Umweltmanagementsystemen kennen. Auf der volkswirtschaftlichen Ebene sollen die Prüflinge sowohl die Gründe für Marktversagen bei freien Gütern und externen Effekten als auch die daraus resultierenden Anforderungen an die Umweltpolitik kennen. Zur earbeitung fachspezifischer Aufgabestellungen gehört, dass die Prüflinge mit den Grundlagen ökologischer und ökonomischer Planung und Organisation vertraut sind, Wirkungszusammenhänge erkennen und in der Lage sind für den fachspezifischen ereich relevante Situationen zu beurteilen, Unterlagen (wie z.. erichte, Statistiken und Grafiken) auszuwerten und begründete Folgerungen zu ziehen. Fachspezifische Aufgabestellungen umfassen auch das Unterscheiden und Anwenden von Definitionen, Gesetzen, Regeln und Modellen, sowie das Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen und die eurteilung der Auswirkungen betrieblicher und (umwelt)politischer Entscheidungen Struktur der Prüfungsaufgaben Die schriftliche Prüfung im Fach Umweltökonomie kann folgende Aufgabenarten enthalten: Aufgaben mit Untersuchungs- und Erhebungsdaten: Sachverhalte und Probleme sind auf der Grundlage vorgegebener Materialien (Untersuchungs- und Erhebungsdaten, Fälle, Situationen und Gesetzestexte) darzulegen, zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Aufgaben mit Textmaterial: Vorgegebenes Textmaterial ist unter fachspezifischen Aufgabestellungen zu analysieren, zu interpretieren und zu beurteilen. Die Aufgabenarten schließen sich nicht gegenseitig aus; auch Mischformen sind möglich. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und wird in mehrere Arbeitsanweisungen gegliedert, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen, die in Anlehnung an die jeweils gültige Operatorenliste erfolgt, sind Art und Umfang der geforderten Leistungen erkennbar Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans ewertung Grundlage für die ewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung und sowie in den Lösungs- und ewertungshinweisen enthalten sind. ewertet wird, ob die Ausführungen der Prüflinge aufgabenbezogen, sachlich richtig, verständlich und folgerichtig aufgebaut sind, Zusammenhänge erkannt wurden, ob das Wesentliche herausgearbeitet wurde und das vorgelegte fachspezifische Material sachgerecht und vollständig ausgewertet wurde. ewertet werden auch der Umfang und die Genauigkeit der Darstellungen, die Sicherheit in der Fachsprache und in den Arbeits- und Verfahrensweisen, die Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussagen, die reite der Argumentation, die Stichhaltigkeit der egründungen, die Darstellung wesentlicher Gedankengänge und die egründung wichtiger Aussagen. Mangelhafte Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkeit in der Darstellung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen und falsche ezüge zwischen Darstellung und Text sind als fachliche Fehler zu werten Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; ein eingeführter Taschenrechner (ei grafikfähigen Rechnern und Computeralgebrasystemen ist ein Reset durchzuführen.); eine Liste der fachspezifischen Operatoren Deutsch/Fachbereich II; eine Liste der fachspezifischen Operatoren (Ergänzung) Wirtschaftslehre, insbesondere WL

127 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Pädagogik 21.1 Kursart Leistungskurs 21.2 Auswahlmodus Der Prüfling wählt aus zwei Vorschlägen einen zur earbeitung aus Hinweise zum Prüfungsinhalt Grundlage sind die verpflichtend zu behandelnden Inhalte des Lehrplans Erlaubte Hilfsmittel ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung; eine Liste der fachspezifischen Operatoren Deutsch/Fachbereich II Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2015 an den Schulen für Erwachsene (SfE) Erlass vom 18. Juli 2014 III.A.3 DI Termine Auf der Grundlage von 22 Abs. 1 und 7 OAVO werden folgende Termine bekannt gegeben: Die schriftlichen Abiturprüfungen im Frühjahr 2015 finden im Zeitraum vom bis , die Nachprüfungen vom bis statt. Die Kursphase Q4 endet am , der Zeitraum der mündlichen Prüfungen beginnt am ; 22 Abs. 5 OAVO bleibt unberührt. Mit der Aushändigung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife endet das Schulverhältnis, spätestens jedoch am Ergänzend und präzisierend zu den estimmungen der OAVO wird Folgendes mitgeteilt: 2 Prüfungsabfolge für den Haupttermin im Sommersemester 2015 Prüfungstag Prüfungsfach/-fächer Freitag Englisch Montag Deutsch Dienstag Historisch-politische ildung Mittwoch Mathematik Donnerstag Latein/Französisch/ Spanisch Freitag Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Montag Chemie Dienstag iologie Mittwoch Physik 3 Schriftliche Nachprüfungen 3.1 Erster Termin für die schriftlichen Nachprüfungen im Sommersemester 2015 Versäumt ein Prüfling den Haupttermin durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen, so erhält er die Möglichkeit, die Prüfung am Nachtermin vom bis nachzuholen. Die Schulen teilen dem Arbeitsbereich Landesabitur beim Landesschulamt in Wiesbaden am Tag nach dem letzten Prüfungstag, dem , bis 10:00 Uhr per mit, in welchen Fächern Nachprüfungen zu erwarten sind, und geben die Zahl der Prüflinge an. Fehlanzeige ist erforderlich. Prüfungsabfolge für den Nachtermin im Sommersemester 2015: Prüfungstag Prüfungsfach/-fächer Freitag Englisch Montag Deutsch Dienstag Historischpolitische ildung Mittwoch Mathematik Donnerstag Latein/Französisch/ Spanisch Freitag Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Montag Chemie Dienstag iologie Mittwoch Physik 3.2 Weitere schriftliche Nachprüfungen Versäumt ein Prüfling den Nachtermin durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen, so ist dies dem Staatlichen Schulamt Gießen mitzuteilen. Die betroffene Schule legt dem Staatlichen Schulamt Gießen zwei Auf-

128 560 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 gabenvorschläge vor. Das Staatliche Schulamt Gießen prüft die Aufgabenvorschläge, fordert gegebenenfalls Nachbesserungen an und leitet die genehmigungsfähigen Vorschläge sowie einen Terminvorschlag gem. 30 Abs. 7 OAVO, wann der Prüfling die entsprechende Prüfung abzulegen hat, an das Hessische Kultusministerium weiter, wo die Unterlagen mindestens 14 Tage vor dem avisierten Prüfungstermin eingegangen sein müssen. Das Hessische Kultusministerium prüft die Aufgabenvorschläge abschließend, wählt einen zur earbeitung aus und legt den Prüfungstermin endgültig fest. 4 Elektronische ereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Schulen Die Prüfungsaufgaben werden verschlüsselt per über das Schulverwaltungsnetz zwei Tage vor der Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters an die Schulen für Erwachsene versandt. Fällt der Verschickungstag auf ein Wochenende, erfolgt der Versand entsprechend vorher. Ergeben sich technische Probleme, ist unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Referat im Hessischen Kultusministerium und dem Arbeitsbereich Landesabitur beim Landesschulamt aufzunehmen. 5 Vorleistungen durch die Schulen 5.1 Die Schule stellt gemäß 32 Abs. 4 OAVO sicher, dass die unter den fachspezifischen Regelungen im Erlass Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen der Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2015 vom 27. Mai 2013 (Al. S. 684) angeführten Hilfsmittel entsprechend den Angaben auf den Aufgabenvorschlägen bereitgestellt und keine anderen verwendet werden. Sie trägt Sorge für die entsprechende Ausstattung der Räume. 5.2 Die zu fertigenden Kopien werden in der benötigten Anzahl vor Ort hergestellt. Ein optischer Vergleich der Druckvorlage oder des ersten Ausdrucks mit der elektronischen Vorlage ist grundsätzlich durchzuführen. Die Geheimhaltung der Aufgaben ist zu wahren. Entsprechend der Zahl der Prüflinge in einer Prüfungsgruppe werden Kopien jeder Prüfungsaufgabe in verschlossenen Umschlägen mit Angabe des Faches, der Prüfungsgruppe, der Nummer der Prüfungsaufgabe und des Namens der Lehrkraft sicher deponiert. Ein nur für die Fachlehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der Prüfungsaufgaben und die Lösungshinweise. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstages um Uhr (im edarfsfall auch früher am gleichen Tag). 5.3 Die fachspezifischen Auswahlverfahren sind zu beachten. Die Prüfungsaufgaben sind vor der Aushändigung an die Prüflinge auf ihre Vollständigkeit hin zu kontrollieren. Die jeweilige Auswahlentscheidung ist in der Niederschrift gem. 32 Abs. 8 OAVO festzuhalten. 5.4 Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der schriftlichen Prüfung sind in der Niederschrift festzuhalten und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter sofort an das Staatliche Schulamt Gießen zu melden. Dieses informiert umgehend das zuständige Referat des Kultusministeriums sowie den Arbeitsbereich Landesabitur beim Landesschulamt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die zuständigen eamtinnen und eamten des Staatlichen Schulamts Gießen, des Landesschulamts und des Kultusministeriums sind an den Prüfungstagen ab 12:00 Uhr erreichbar. 5.5 Die Schule überprüft ihr -Postfach regelmäßig bis 14:15 Uhr am jeweiligen Prüfungstag auf Nachrichten vom Landesschulamt und vom Hessischen Kultusministerium. 6 Schriftliche Prüfung 6.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen einheitlich um 14:00 Uhr. 6.2 Das Mitführen von Mobiltelefonen oder anderen kommunikationstechnischen Medien in der Prüfung ist verboten. 6.3 Die Aufsicht führende Lehrkraft weist vor eginn der Prüfung auf die estimmungen über Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten hin ( 30 OAVO). Sie stellt ferner durch Fragen fest, ob sich die Prüflinge gesund fühlen ( 32 Abs. 3 OAVO). 6.4 Ist ein Prüfling an einem Prüfungstag erkrankt, so benachrichtigt er die Schule telefonisch bis 13:00 Uhr und legt innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vor. Ein neuer Prüfungstermin wird gemäß 30 Abs. 7 OAVO festgesetzt. 6.5 Die Schule stellt gemäß 32 Abs. 4 OAVO den Prüflingen zu eginn der Prüfung das zu verwendende Papier, also Konzept- und Reinschriftpapier, zur Verfügung. Entsprechend müssen zugelassene Hilfsmittel, insbesondere Taschenrechner, Lektüren und Wörterbücher, auch bereits während der Auswahlzeit zur Verfügung stehen. Eine individuelle Verkürzung der vorgegebenen Auswahlzeit ist nicht vorgesehen. 6.6 Die Prüflinge tragen unabhängig von der Auswahlentscheidung auf den Deckblättern aller

129 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 561 Aufgabenvorschläge die vorgesehenen Angaben ein. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben durch die Prüflinge wird in der gesetzten Frist vorgenommen; diese beträgt im Fach iologie 45 Minuten, in allen anderen Fächern 30 Minuten. Regelungen für einzelne Prüflinge gemäß 31 OAVO bleiben hiervon unberührt. Während der Auswahlzeit dürfen die Prüflinge Notizen anfertigen. Die nicht ausgewählten Aufgabenvorschläge werden von der jeweils Aufsicht führenden Lehrkraft vor eginn der earbeitungszeit eingesammelt. Die Entscheidung für einen Aufgabenvorschlag ist verbindlich und wird in der Niederschrift festgehalten. Die Aufsicht führende Lehrkraft protokolliert anhand der Angaben auf den Deckblättern umgehend die Auswahlentscheidung und stellt die ordnungsgemäße Umsetzung des Auswahlverfahrens sicher. 6.7 Die für das jeweilige Fach vorgesehene earbeitungszeit beginnt nach der fachspezifischen Auswahlzeit. 6.8 Das Zählen der Wörter erfolgt nach Ablauf der earbeitungszeit durch die Prüflinge. 6.9 Alle Rechte für die Prüfungsaufgaben liegen, soweit nicht die Rechte Dritter berührt sind, beim Hessischen Kultusministerium. Jegliche Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben bedarf der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums. Eine unterrichtliche Verwendung zu Übungszwecken gilt grundsätzlich als genehmigt. Die Prüfungsaufgaben sind bis zum unter Verschluss zu halten und können danach für Übungszwecke unterrichtlich verwendet werden. Dies gilt insbesondere für ausgedruckte Aufgabenvorschläge, die im Landesabitur Sommersemster 2015 zur Auswahl vorgelegt, aber nicht verwendet wurden. Den Schulen wird darüber hinaus zu eginn des Schuljahres 2015/16 eine CD mit Prüfungsaufgaben des Landesabiturs 2015 zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung gestellt. 7 Korrektur und ewertung 7.1 Die Lösungs- und ewertungshinweise sind der Korrektur und ewertung zugrunde zu legen. 7.2 ei der ewertung und eurteilung der sprachlichen Richtigkeit in der deutschen Sprache sind die estimmungen des 9 Abs. 12 OAVO in Verbindung mit den Anlagen 9e und 9f anzuwenden, in den Fremdsprachen sind die estimmungen des 9 Abs. 13 OAVO in Verbindung mit den Anlagen 9b bis 9d anzuwenden. ei der erechnung von Fehlerindices gemäß Anlage 9 OAVO werden die berechneten Werte nicht gerundet. Der 44 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 (Al. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (Al. S. 234), sowie 31 Abs. 3 OAVO bleiben unberührt. 8 Fachspezifische Regelungen 8.1 Allgemeine Hinweise Zur Prüfung sind die im Erlass Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen der Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2015 vom 27. Mai 2013 (Al. S. 684) genannten fachspezifischen Hilfsmittel zugelassen. Weitergehende Materialien, Lektüren etc. sind nur dann zuzulassen, als die nachstehenden fachspezifischen Regelungen diese benennen. Insbesondere ist das Verwenden von Lektüren in den modernen Fremdsprachen nicht gestattet. Es gelten die aktuellen Operatorenlisten und die fachspezifischen Handreichungen (vgl. ildungsserver unter Die Schule stellt sicher, dass die Prüflinge eine (aktuelle) Liste der für das jeweilige Prüfungsfach definierten Operatoren einsehen können. 8.2 Deutsch Die Schule stellt sicher, dass die Prüflinge die Lektüren, die Grundlage für die Lösung des von ihnen ausgewählten Aufgabenvorschlages sind, einsehen können. Dieses kann beispielsweise durch Hinterlegung von einigen Exemplaren bei der Aufsicht führenden Lehrkraft erfolgen. Die Prüflinge können aber auch die von ihnen im Unterricht benutzten Textausgaben (ohne Kommentar, ggf. mit Worterläuterungen) verwenden, sofern sichergestellt wird, dass diese lediglich Markierungen und Unterstreichungen enthalten. 8.3 Englisch Die Prüflinge wählen aus zwei Vorschlägen, darunter eine kombinierte Aufgabe, einen Vorschlag zur earbeitung aus. Die Auswahlzeit beträgt 30 Minuten. Alle Prüflinge dürfen unabhängig vom ausgewählten Vorschlag während der gesamten earbeitungszeit ein zweisprachiges Wörterbuch mit ca Stichwörtern und Wendungen verwenden. Darüber hinaus ist die Nutzung eines einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. ei der kombinierten Aufgabe ist jeweils auf dem Deckblatt eine mögliche Zeiteinteilung angegeben. Diese hat lediglich Empfehlungscharakter. Die Prüflinge entscheiden selbst, in welcher Rei-

130 562 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 henfolge sie die Aufgaben bearbeiten und wie sie sich die earbeitungszeit einteilen. Eine gesonderte Abgabe der Sprachmittlungsaufgabe ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, die Prüflinge darauf hinzuweisen, dass für die Sprachmittlungsaufgabe entsprechend der Gewichtung etwa 1/4 der earbeitungszeit verwendet werden sollte. ei der kombinierten Aufgabe gehen die Ergebnisse des sprachpraktischen Teils zur Sprachmittlung und der verkürzten Textaufgabe im Verhältnis 1:3 in die Gesamtbewertung ein. Sprachrichtigkeit, Ausdrucksvermögen und Inhalt werden für beide Teilaufgaben getrennt im Verhältnis 1:1:1 bewertet. 8.4 Französisch Im Landesabitur Sommersemester 2015 werden im Fach Französisch keine kombinierten Aufgabenstellungen enthalten sein. Dessen ungeachtet dürfen alle Prüflinge während der gesamten earbeitungszeit ein zweisprachiges Wörterbuch mit ca Stichwörtern und Wendungen verwenden. Darüber hinaus ist die Nutzung eines einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. Die Auswahlmodalitäten werden in einem gesonderten Erlass zu eginn des Prüfungshalbjahres bekannt gegeben. 8.5 Spanisch Im Landesabitur Sommersemester 2015 werden im Fach Spanisch keine kombinierten Aufgabenstellungen enthalten sein. Dessen ungeachtet dürfen alle Prüflinge während der gesamten earbeitungszeit ein zweisprachiges Wörterbuch mit ca Stichwörtern und Wendungen verwenden. Darüber hinaus ist die Nutzung eines einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. Die Auswahlmodalitäten werden in einem gesonderten Erlass zu eginn des Prüfungshalbjahres bekannt gegeben. 8.6 Latein Mit Abgabe der eigenen Übersetzung des Prüflings nach ca. 2/3 der earbeitungszeit ist zur earbeitung der Interpretationsaufgabe eine Arbeitsübersetzung auszugeben. Vergleichs- und Zusatztexte werden mit eginn der Prüfung ausgegeben. Die Auswahlmodalitäten werden in einem gesonderten Erlass zu eginn des Prüfungshalbjahres bekannt gegeben. Zu den ersten beiden Halbjahren der Qualifikationsphase (Q1/Q2, Analysis) werden zwei Aufgabenvorschläge vorgelegt, von denen der Prüfling einen zur earbeitung auswählt. Zum dritten Halbjahr (Q3, Lineare Algebra/Analytische Geometrie oder Stochastik) erhält der Prüfling ebenfalls zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl. 8.8 iologie Auswahlmodus Dem Prüfling werden insgesamt vier Aufgabenvorschläge aus drei Semestern vorgelegt. Die Auswahlzeit beträgt 45 Minuten. Zu einem Halbjahr der Qualifikationsphase werden zwei Aufgabenvorschläge vorgelegt, von denen der Prüfling einen zur earbeitung auswählt. Zu den beiden anderen Halbjahren wird jeweils ein Aufgabenvorschlag vorgelegt, von denen der Prüfling ebenfalls einen zur earbeitung auswählt. Der Prüfling bearbeitet somit zwei Aufgabenvorschläge zu den Lehrplaninhalten zweier unterschiedlicher Semester der Qualifikationsphase Q1 Q Chemie Auswahlmodus Dem Prüfling werden insgesamt vier Aufgabenvorschläge aus drei Semestern vorgelegt. Zum ersten Halbjahr der Qualifikationsphase werden zwei Aufgabenvorschläge (einer zum Themengebiet Säuren/asen/Salze, einer zum Themengebiet Redoxreaktionen) vorgelegt, von denen der Prüfling einen zur earbeitung auswählt. Zu den beiden anderen Semestern (Q2/Q3, Organische Chemie) erhält der Prüfling ebenfalls zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl Physik Die Unterrichtsinhalte des Semesters Q1 werden nicht in einer eigenständigen Aufgabe, sondern implizit in den Aufgaben zu den Semestern Q2 und Q3 geprüft. Die Auswahlmodalitäten werden in einem gesonderten Erlass zu eginn des Prüfungshalbjahres bekannt gegeben. 8.7 Mathematik Auswahlmodus Dem Prüfling werden insgesamt vier Aufgabenvorschläge aus drei Semestern vorgelegt.

131 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 563 Schulsportliche Wettbewerbe für das Schuljahr 2014/2015 Erlass vom 21. Juli 2014 I Im Schuljahr 2014/2015 werden folgende Schulsportwettbewerbe angeboten: auf Schulebene über die Ebene der einzelnen Schule hinaus undesjugendspiele Spiel- und Sportfeste Zusätzliche Schulsportwettbewerbe Grundschulwettbewerbe Mannschaftswettbewerbe Wettbewerbe für Schulen mit ununterschiedlichen Förderschwerpunkten Wettkampf Wettbewerb Mehrkampf in den Grundsportarten Leichtathletik Gerätturnen Schwimmen Spielfeste Schwimmfeste Waldläufe Schulsporttage Klassenwettbewerbe Sportabzeichenwettbewerb Sportartbezogene Vielseitigkeitswettbewerbe Mehrkämpfe Sportfeste auf Stadt- und Kreisebene Talentwettbewerb für Kinder im Grundschulalter Staffeltage der Grundschulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Schulart- und altersbezogene Wettbewerbe Einladungsturniere Talentwettbewerbe Angebote der Sportfachverbände JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schulsportfest, Spielfest und Fußballturniere für Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ZUSAMMENAREIT VON SCHULE UND VEREIN / TALENTSUCHE UND TALENTFÖRDERUNG In der Anlage sind die Ausschreibungen zu den Schulsportwettbewerben aufgeführt. Diese sowie weitere wichtige Informationen zu den Wettbewerben können auch im Internet unter (Pfad: Schule > weitere Themen < Schulsport < Schulsportliche Wettbewerbe) aufgerufen werden.

132 564 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Inhaltsverzeichnis 1 undeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Grundschulwettbewerbe (WK V) Hallensportfest Turnen an Stationen Dribbel-Wurf-Staffel Koordinationsaufgaben Spiel Gestaltungsaufgabe Schwimmfest Einzelwettbewerbe Tauchwettbewerb Staffel Technik-Koordinationsübung Ausdauerschwimmen Mannschaftswettbewerb Leichtathletikfest allspielfest Wettbewerbe für die Wettkampfklassen I IV Startberechtigung Durchführung der Wettkämpfe Meldeverfahren und Statistik Sportarten, Wettkampfklassen und Austragungsebenen Ausschreibungen für die einzelnen Sportarten adminton asketball each-volleyball Fußball Gerätturnen Golf Hallenhandball Hockey Judo Leichtathletik Orientierungslauf Rhythmische Sportgymnastik Rudern Rugby Schwimmen Skilanglauf Tanz Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball Wettbewerbe der Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bzw. für Schülerinnen und Schüler, die einen Nachweis über den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vorlegen können JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Ausschreibungen für die einzelnen Sportarten Leichtathletik Schwimmen Tischtennis/Polybat Rollstuhl-asketball Hessisches Schulsportfest für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hessisches Fußballturnier der Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung Fußballturnier für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung undesjugendspiele Ausschreibung für den Zeitraum 01. August Juli Programm undesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit ehinderung Angebote der Sportfachverbände Hessischer Leichtathletik-Verband undesjugendspiel-wettbewerb für weiterführende Schulen Leichtathletik undesjugendspielwettbewerb für die Jahrgangsstufe 1 6 Leichtathletik Hessischer Laufabzeichen-Wettbewerb für Schulen Hessischer Tanzsport-Verband Hessischer Tennis-Verband Hessischer Tischtennis-Verband Vordrucke

133 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 565 Die Handhabung der Abrechnungen von Fahrt- und Wettkampfkosten wird für die folgenden Punkte 1 und 2 wie folgt geregelt: Fahrtkosten zu den Regional- bzw. Landesentscheiden werden im Rahmen der hierfür vorhandenen Mittel über die Staatlichen Schulämter abgerechnet. Für die Auszahlung und Abrechnung der Wettkampfkosten ist die ausrichtende Koordinatorin oder der ausrichtende Koordinator zuständig. Die Wettkampfabrechnungen sollen innerhalb von zwei Wochen dem Schulamt vorgelegt werden. In begründeten Ausnahmefällen, die entsprechend zu dokumentieren sind, ist eine Vorschusszahlung von mehr als 1.000,00 EUR zulässig. Die zeitnahe Abrechnung der Kosten innerhalb von zwei Wochen durch den zuständigen Schulsportkoordinator/Schulsportkoordinatorin ist zu gewährleisten. Grundsätzlich sind die preisgünstigsten Anfahrten zu wählen und alle Preisvorteile auszunutzen. Dies ist in der Regel bei enutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Fall. ei größeren Entfernungen zum Wettkampfort, über die regionalen Verkehrsverbundgrenzen hinaus, müssen die Schulen die Reisetickets für ihre Mannschaften spätestens 10 Tage vor Wettkampftermin auf dem estellwege nur unter Verwendung des als Kopiervorlage im Anhang beigefügten D-estellscheins per Fax bei der D Personenverkehr GmbH (Reisezentrum Stuttgart Hbf., Arnulf-Klett-Platz 2, Stuttgart, Fax-Nr / ) beantragen. Die Fahrscheine werden den Schulen von dort kostenlos zugesendet. Wird zu einem Wettkampf innerhalb eines regionalen Verkehrsverbundes (RMV oder NVV) angereist, sind die preisgünstigsten Gruppenfahrscheine direkt zu lösen. Die Kosten werden dann vor Ort durch die Ausrichter der Regional- bzw. Landesentscheide nachweislich der vorzulegenden Tickets erstattet. Sollte aus verkehrstechnischen Gründen die enutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich sein, ist die ausrichtende Koordinatorin oder der ausrichtende Koordinator verpflichtet, die ildung von usfahrgemeinschaften zu prüfen und diese ggf. anzuordnen. Diese sind verbindlich, auch wenn sich dadurch zeitliche Verzögerungen für einzelne Mannschaften ergeben sollten. Die ausrichtende Koordinatorin oder der ausrichtende Koordinator beauftragt den örtlichen Koordinator (Startpunkt des usses) mit der usbestellung. Dabei sind mehrere Preisangebote einzuholen und das günstigste eförderungsunternehmen auszuwählen. Als Richtwert für die Preisverhandlungen gelten die ermäßigten Tarife der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Die Fahrtkostenrechnungen sind am Wettkampftag vorzulegen. Reist eine Schule ohne schriftliche Genehmigung mit einem us zu einer Wettkampfveranstaltung an, werden keine Kosten erstattet. Eine Fahrtkostenerstattung entfällt auch dann, wenn eine Schule von einer angeordneten Fahrgemeinschaft keinen Gebrauch macht. Werden die Fahrscheine- von der jeweiligen Schule selbst verschuldet zu spät bei der ahn beantragt (s. o.), wird der Schule der Differenzbetrag zum ermäßigten Preis in Rechnung gestellt. Mannschaften, die eine Wettkampfveranstaltung vorzeitig verlassen, erhalten keine Fahrtkostenerstattung. Die Fahrtkostenerstattung bei privater PKW-enutzung beträgt 0,21 / km; bei enutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Tarifs 2. Klasse der D bzw. der regionalen Verkehrsverbünde übernommen. Die Reisekosten der bei Regional- bzw. Landesentscheiden begleitenden etreuerin oder etreuer und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden nach Maßgaben der jeweils geltenden estimmungen des hessischen Reisekostengesetzes erstattet. 1. undeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 1.1 Grundschulwettbewerbe (WK V) Startberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 2. Die Veranstaltungen werden nach dem Konzept von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA als Mannschaftswettbewerbe, bei denen gemischte Mannschaften (möglichst mit gleicher Anzahl von Mädchen und Jungen) empfohlen werden, durchgeführt. Im Hinblick auf die Chancengleichheit sollten große und kleine Schulen getrennt gewertet werden. Alle Statistiken sind bis zum auf dem Formblatt Statistik der Grundschulwettbewerbe über die federführenden Koordinatoren an Herrn Peter Müller, Rüsselsheim, Lindenseestraße 31, Tel.: / , Fax: / , muepeter@t-online.de, zu senden. Alle von den nachfolgenden Ausschreibungen abweichende sind den Meldungen beizufügen. Im Folgenden werden landesweit abgestimmte Wettbewerbe empfohlen und näher beschrieben. Darüber hinaus sind weitere Wettbewerbe möglich, wie z.. vielseitige Mannschaftswettbewerbe, allspiel-turniere (z.. all

134 566 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 über die Schnur, rennball), Cross-Läufe, Staffeln, Waldjugendspiele, Turnfeste u. a Hallensportfest Zu einer Mannschaft gehören bis zu 10 Schülerinnen und Schüler. Die Kinder einer Mannschaft starten bei allen Wettbewerben. Startlinie 4 kleine Kästen (4 m Abstand) ank 4m Wand Das Gesamtergebnis für das Hallensportfest ergibt sich durch die Addition der erreichten Platzziffern bei den verschiedenen Wettbewerben Turnen an Stationen Die Mannschaft turnt an jedem Gerät. Die etreuer gehen mit der Mannschaft von Gerät zu Gerät. Reck oder arrenholm: Sprung in den Stütz, Felgabzug in den Stand, Rolle vorwärts Großer Kasten: Anlauf und Absprung vom Sprungbrett, Aufhocken, aus der auchlage über den Handstand am oden abrollen, Strecksprung oden: Rolle vorwärts, Rad, Rolle rückwärts arren: Schwingen in den Stütz, Vorschwung in den seitlichen Außenquersitz, Einschwingen, Rückschwung, Vorschwung, Kehre in den Außenquerstand Umgedrehte ank: Hockwende auf die ank, aufrecht Vorwärtsgehen im allenstand bis zur Mitte, Standwaage in der Mitte, halbe Drehung, Rückwärtsgehen, halbe Drehung, Strecksprung ock: Anlaufen und Absprung vom Sprungbrett, Grätsche über den ock ewertung: Pro Gerät können Punkte vergeben werden. Die Wertungen werden addiert Dribbel-Wurf-Staffel Alle Kinder stehen hinter der Startlinie. Das erste Kind beginnt: Slalomdribbeln des alles (Gymnastikball, Volleyball o. a.) bis zur ank, Wurf gegen die Wand, direktes Fangen des zurückkommenden alles (bei Fehlversuch folgen weitere Versuche, bis der all gefangen wird maximal vier), Zurückspielen des alles zum nächsten Kind (der all darf erst hinter der Startlinie aufgenommen werden) usw. Jede Mannschaft absolviert zwei Durchgänge. Passiert das 20. Kind mit all die Start/Ziellinie, wird die Zeit gestoppt Koordinationsaufgaben Die Mannschaften bewältigen Koordinationsaufgaben z.. Seilspringen, Springen in der Reifenbahn. Mit der Ausschreibung (der einzelnen Schulämter) erhalten die teilnehmenden Schulen ausgewählte Koordinationsaufgaben, von denen mindestens zwei in diesem Wettbewerb von allen Schülerinnen und Schülern bewältigt werden müssen Spiel Es wird ein Mannschaftsspiel (ggf. in Turnierform) gespielt z.. Takeshi, Parteiball, Gefängnisball, Tschoukball. Dieses Spiel könnte als Abschlussspiel der Veranstaltung dienen Gestaltungsaufgabe Alle Schülerinnen und Schüler führen bei diesem Wettbewerb eine selbst gewählte Gestaltungsaufgabe möglichst zu Musik auf. Materialien, wie Tücher, Seile, änder, Keulen oder Reifen, können zur Gestaltung genutzt werden. Die Mannschaften bringen entsprechende Materialien selbst mit Schwimmfest Eine Mannschaft besteht aus bis zu 10 Schülerinnen und Schülern, die jeweils in den Einzelwettbewerben und in den Mannschaftswettbewerben starten. Die Addition der jeweils erreichten Platzziffern ergibt das Endergebnis. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Platzziffernsumme. Wettbewerbsstruktur: Einzelwettbewerbe 25 m rust oder 25 m Freistil oder 25 m Rücken Tauchwettbewerb Die Schüler springen vom Startblock oder eckenrand und tauchen. Gemessen wird die zurückgelegte Strecke.

135 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Staffel 10 x 25 m Freistil mit Zusatzaufgaben (vgl. Aufgabenkatalog der undesjugendspiele Schwimmen) Technik-Koordinationsübung Jeder Schüler muss folgende Technik/Koordinationsübung absolvieren: Startsprung; 25 m rust-arme kombiniert mit Kraul (Wechsel-) einschlag; am Ende der 25 m ahn erfolgt eine Rolle vorwärts. Der Startsprung kann auch neben dem lock erfolgen. ewertung der Technik-/Koordinationsübung: Jeder Schüler kann je drei Punkte für die richtige Ausführung des Startsprunges (Strecklage, Armbewegung, Kniebeugung), der Technikkombination und der Rolle erreichen (Schiedsrichterentscheidung!). Für die Mannschaftswertung werden die erzielten Punkte aller Schwimmer einer Mannschaft addiert und aus der Summe die Rangfolge der Mannschaften für diese Disziplin ermittelt Ausdauerschwimmen Alle Schülerinnen und Schüler einer Mannschaft starten innerhalb von 20 sec. hintereinander auf einer ahn und schwimmen 8 min. Gewertet werden die geschwommenen ahnen aller Mannschaftsmitglieder. eim Abpfiff zählen angefangene ahnen nicht Mannschaftswettbewerb Mindestens zwei Mannschaften versuchen gegeneinander eine große Anzahl älle innerhalb von 5 min. schwimmend aus dem Wasser in einen Wäschekorb zu sammeln. Jeder Schwimmer darf pro Versuch nur einen all transportieren. Die älle dürfen nicht geworfen werden. Wettbewerbsstruktur: Für jeden Disziplinbereich stehen Angebote aus der Kinder-Leichtathletik zur Auswahl. Die Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren stellen daraus den Wettbewerb zusammen. ei dem Team-Mehrkampf handelt es sich zum eispiel um: Hindernissprint (schnell Laufen) Weitsprungstaffel und/oder Wechselsprünge (Springen) Medizinballstoßen und/oder Drehwurf (Werfen) Team-iathlon (ausdauernd Laufen) Jeder der ewegungsbereiche (schnell Laufen, Springen, Werfen, ausdauernd Laufen) muss im Team-Mehrkampf enthalten sein. Für die Organisation im Freien bieten sich vor allem die Weitsprungstaffel sowie der Drehwurf an. ei Hallenwettkämpfen empfehlen sich Medizinballstoßen und Wechselsprünge. eispiel für einen Team-4-Kampf in der Halle 1. Hindernissprint 2. Wechselsprünge 3. Medizinballstoßen 4. Team-iathlon eispiel für einen Team-5-Kampf im Freien: 1. Hindernissprint 2. Wechselsprünge 3. Weitsprungstaffel 4. Drehwurf 5. Team-iathlon Detaillierte Organisations- und Durchführungshinweise sind auf der Homepage des Deutscher Leichtathletik- Verbandes zu finden: ( Leichtathletikfest Eine Mannschaft besteht aus bis zu 10 Schülerinnen und Schülern (möglichst 5 Mädchen, 5 Jungen). Die Platzierung wird wie folgt ermittelt: Die Wertung erfolgt nach Platzziffern oder Rangpunkten. Gewertet werden alle Schülerinnen und Schüler in jedem Disziplinbereich. Das Gesamtergebnis einer Mannschaft wird durch die Addition der Einzelergebnisse (Platzziffern oder Rangpunkte in den einzelnen Disziplinbereichen) ermittelt. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Platzziffernsumme bzw. mit der höchsten Rangpunktezahl allspielfeste Die Teilnehmerzahl einer Mannschaft wird in Abhängigkeit zum gewählten Spiel festgelegt. Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der Platzziffern in den beiden Teilen Turnier und Vielseitigkeitswettbewerb mit der Gewichtung 2:1 (Turnier zweifach, Vielseitigkeitswettbewerb einfach). Auch andere ewertungsmodi sind möglich. Die allspielfeste werden auf Kleinfeld mit entsprechender Mannschaftsstärke durchgeführt. Die Zahl der Auswechselspielerinnen und Auswechselspieler ist beliebig. Mehrfaches Ein- und Auswechseln ist möglich.

136 568 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Mögliche Vielseitigkeitswettbewerbe: In Parcoursform: all am Fuß/mit Hand/Schläger um Slalomstangen herum dribbeln/spielen all an zwei Kastenteilen vorbei spielen, der erste Kasten ist vom Spieler zu durchkriechen, der zweite zu überspringen Dribbling durch Slalomstangen Pass gegen eine ank (45 zur Wand/über Eck zurückkommenden all in der Vorwärtsbewegung sofort- spätestens jedoch an einer markierten Linie gegen eine an der Wand aufgestellte kleine Turnmatte schießen/werfen/schlagen. Wird die Matte getroffen, kann der zurückkommende all sofort weiter geführt werden (sonst 2 weitere Versuche ab der Startlinie). Dribbeln des alles um einen kleinen Kasten gegen den Uhrzeigersinn um einen weiteren Kasten im Uhrzeigersinn (jeweils vollständige Umrundung) Pass in die 2m breite Wechselzone zum nächsten Mitspieler Die Zeit der Mannschaft wird festgehalten. Als Stationsaufgaben: Station 1: Ziel treffen Aus einer Entfernung von ungefähr 5 Metern einen all in einen der Ringe spielen. Die Ringe haben unterschiedliche Wertigkeiten. Von der ande zurückprallende älle werden auch gewertet. Aus einer Mannschaft hat jeder Schüler drei Versuche. 1 Pkt. 2 Pkt. 3 Pkt. Station 2: älle versetzen In Form einer Pendelstaffel älle, welche auf Hütchen liegen, diagonal versetzen. Station 3: Medizinballwandern Spieler einer Mannschaft stehen hintereinander. Medizinball von vorne nach hinten und umgekehrt weiterreichen. Medizinball darf nicht den oden berühren. 1.2 Wettbewerbe für die Wettkampfklassen I IV Für die Veranstaltungen mit Ausnahme von Fußball, Rudern und Tanz (s. jeweilige Ausschreibung) gelten die nachfolgenden Altersklasseneinteilungen: WK I Jahrgänge WK II Jahrgänge WK III Jahrgänge WK IV Jahrgänge Startberechtigt sind nur Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5. Allgemeine estimmungen Im Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA werden in Kreis-, Regional- und Landesentscheiden die jeweils besten Schulmannschaften des Landes ermittelt. In ausgewählten Sportarten finden jährlich für unterschiedliche Altersklassen auch undesfinalveranstaltungen statt. Die Ausschreibung dieses Schulsportwettbewerbs bezieht sich auf die offizielle Ausschreibung des undeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYM- PIA. Die undesfinals werden in folgenden Sportarten in erlin bzw. Schonach durchgeführt: Frühjahrsfinale vom 05. bis 09. Mai 2015 adminton, asketball, Gerätturnen, Hallenhandball, Tischtennis und Volleyball. Herbstfinale vom 20. bis 24. September 2015 each-volleyball, Fußball, Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis und Triathlon. Winterfinale 22. bis 26. Februar 2015 Skilanglauf in Nesselwang Startberechtigung In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur mit Schülerinnen und Schülern aus einer Schule gebildet werden. Auch Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Sportkursen einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. ei allen Veranstaltungen sind nur Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet. Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das undesfinale qualifiziert haben, danach jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können auf Antrag eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Das gleiche gilt für Landesentscheide, die nach den Sommerferien stattfinden.

137 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 569 Eine Schülerin oder ein Schüler kann in jeder Sportart auf einer Ebene (Kreis-, Regional- Landesebene) grundsätzlich nur in einer Wettkampfklasse starten. Darüber hinaus sind die Allgemeinen estimmungen und die besonderen Ausschreibungen für die einzelnen Sportarten in der roschüre des Wettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (im Internet unter zu beachten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter bestätigt auf einer gestempelten Mannschaftsliste, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schülerinnen oder Schüler der meldenden Schule sind bzw. zum Zeitpunkt der Veranstaltung voraussichtlich noch der Schule angehören werden. Mannschaften, die ohne Mannschaftsliste anreisen, sind nicht startberechtigt. Vordrucke der Mannschaftslisten sind bei den jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren erhältlich. Auf Stadt- bzw. Kreisebene können in einer Wettkampfklasse einer Sportart mehrere Mannschaften einer Schule starten. eim undesfinale ist das Tragen von Wettkampfkleidung mit Werbeaufdruck und/oder Vereinsaufdruck während des Wettkampfes nicht zulässig. Auf eschluss des Trägers des undeswettbewerbs JU- GEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA ist für die Teilnahme am undesfinale von jeder Schülerin und jedem Schüler ein Eigenbetrag von 45, (eine Erhöhung auf 55, ist beabsichtigt) zu leisten. Die für das undesfinale qualifizierten Mannschaften erhalten beim jeweiligen Landesentscheid dazu die erforderlichen Hinweise und Zahlscheine. Für die eine Mannschaft betreuende Lehrkraft oder betreuenden Lehrkräfte ist die Finalteilnahme kostenfrei. Die Wettbewerbe der Wettkampfklasse IV sind Mannschaftswettbewerbe, die für Mädchen und Jungen bis zur jeweils aufgeführten Austragungsebene durchgeführt werden. Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge ab Klasse Durchführung der Wettkämpfe Die Wettkämpfe werden von den Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Schulsport in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt, den Schulsportleiterinnen und Schulsportleitern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Fachverbände des Landessportbundes Hessen gemeinsam organisiert und durchgeführt. Das Nähere regelt der Erlass Organisation des Schulsports in Hessen vom I laut Gült. Verz. Nr. 773 (AL. 6/2014 S. 252). In den Sportarten, die bis zum Regional- bzw. Landesentscheid durchgeführt werden, qualifizieren sich jeweils die Kreissieger für den Regionalentscheid und die Regionalsieger für den Landesentscheid. In den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Gerätturnen qualifizieren sich neben den sechs Regionalsiegern zusätzlich die zwei punkt- bzw. zeitbesten Schulmannschaften aller Vorentscheide. Damit sind in diesen Sportarten beim Landesfinale in jeder Wettkampfklasse acht Mannschaften startberechtigt. ACHTUNG: Alle Meldungen gehen fristgerecht (SSA- Meldetermine beachten) an die Schulsportkoordinatoren des zuständigen SSA. Direkt gesendete Meldungen an den Ausrichter des Landesfinals werden nicht berücksichtigt! Sollte eine qualifizierte Mannschaft (Kreissieger bzw. Regionalsieger) auf der nächst- höheren Ebene nicht antreten können, ist rechtzeitig vor Meldeschluss die zweitplatzierte Mannschaft zu nominieren. Für Mannschaften aus den Schwerpunktsportarten (Lehrer-Trainer) der Partnerschulen des Leistungssports gelten folgende besondere Regelungen: Die zuständigen Schulsportkoordinatoren ermitteln im Vorfeld die Leistungsstärke dieser Mannschaften und legen fest, auf welcher Ebene (Kreis-, Regional- oder Landesebene) der Einstieg der Mannschaft in den Wettbewerb erfolgen soll. estreitet die Mannschaft den Kreis- und/oder Regionalentscheid und gewinnt diesen, qualifiziert sich in der Regel auch der Zweitplatzierte für den Regional- bzw. Landesentscheid. ei edarf ist das Teilnehmerfeld beim Landesfinale auf 8 oder 9 Mannschaften aufzustocken (Regionalsieger + besonders leistungsstarke Teams aus den Partnerschulen des Leistungssports). Meldet sich in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt oder in einer Region nur eine Mannschaft für einen Wettbewerb, ist diese automatisch für die nächst höhere Ebene qualifiziert. Wird in einem Wettbewerb kein Kreisbzw. Regionalsieger ermittelt, rücken in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen jeweils die punkt-/zeitbesten Mannschaften der Vorentscheide als Teilnehmer am Landesfinale nach, auch wenn in anderen Regionen mehr als zwei Mannschaften angetreten sind. In allen anderen Sportarten rücken bei eteiligung der Hälfte der Regionen oder weniger die jeweils Zweitplatzierten dieser Region nach (z.. bei nur zwei beteiligten Regionen nehmen am Landesfinale höchstens vier Mannschaften teil). ei eteiligung von mehr als der Hälfte der Regionen wird das Teilnehmerfeld des Landesfinales aus den Regionen ergänzt, die in der betreffenden Sportart und Wettkampfklasse die meisten Mannschaften stellen. Diese Vorgehensweise ist analog auf der Ebene der Regionalentscheide ebenfalls anzuwenden. In der Regel vertreten die Landessieger die hessischen Schulen bei den undesfinalveranstaltungen.

138 570 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 In den Sportspielen hat die Kontaktkommission den am Landesfinale teilnehmenden Mannschaften der Regionen 1 bis 6 zwei Vorrundengruppen zugelost. In diesen Gruppen spielt jeder gegen jeden. Die beiden erstplatzierten Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Endrunde. In Überkreuzspielen werden sodann die Mannschaften für das Endspiel ermittelt. Die Plätze 3 und 4 sowie die Plätze 5 und 6 werden ausgespielt. Sofern sich durch das Setzen von Mannschaften der Partnerschulen des Leistungssports das Teilnehmerfeld des Landesfinales erhöht, legt die ausrichtende Schulsportkoordinatorin bzw. der ausrichtende Schulsportkoordinator den Austragungsmodus fest. Die Vorrunden-Auslosung im Schuljahr 2014/2015 lautet wie folgt: Sportarten Gruppe A/Regionen Gruppe /Regionen adminton 1,3,4 2,5,6 asketball 2,3,4 1,5,6 each-volleyball 2,3,6 1,4,5 Fußball 1,5,6 2,3,4 Hallenhandball 1,3,5 2,4,6 Hockey 2,4,5 1,3,6 Tennis 1,4,5 2,3,6 Tischtennis 3,4,5 1,2,6 Volleyball 1,2,6 3,4,5 ei Kreis- und Regionalentscheiden richtet sich der Austragungsmodus nach der Zahl der teilnehmenden Mannschaften. ei den Landesentscheiden im asketball, Fußball, Hallenhandball, each-volleyball und Volleyball ist der offizielle Spielball Molten. Er wird vom Ausrichter gestellt. Für alle Wettbewerbe ist bei edarf auf jeder Ebene von der Wettkampfleitung ein neutraler Einspruchsausschuss zu benennen, der auf der Grundlage der Wettkampfausschreibung und der jeweiligen Wettkampfordnung des Fachverbandes über Einsprüche entscheidet. Er setzt sich in der Regel zusammen aus dem Ausrichter, einer lizenzierten Schiedsrichterin oder einem lizenzierten Schiedsrichter sowie einer oder einem am Protestfall nicht beteiligten Mannschaftsbetreuerin oder Mannschaftsbetreuer. Einsprüche gegen Spiel- und Wettkampfergebnisse müssen unverzüglich nach Abschluss des Spiels/Wettkampfes oder aber unmittelbar nach ekanntwerden der den Einspruch begründenden Unregelmäßigkeit von der Mannschaftsbetreuerin oder vom Mannschaftsbetreuer schriftlich bei der Wettkampfleitung eingelegt werden. Eine Protestgebühr wird nicht erhoben. Die Entscheidungen des Einspruchsausschusses sind endgültig. Einsprüche, die nicht abschließend behandelt werden können, sind der Landesservicestelle für den Schulsport beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel (Holländische Straße 141, Kassel) unter eifügung der Wettkampfunterlagen zur Entscheidung vorzulegen. Eine eschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht möglich. Veranstaltungen auf der Kreis- und Regionalebene sind grundsätzlich an einem Tag abzuwickeln Meldeverfahren und Statistik In den Wettkampfklassen II IV melden die Koordinatorinnen und Koordinatoren unmittelbar nach Abschluss eines Wettbewerbs auf Kreisebene für jede Wettkampfklasse getrennt die Ergebnisse (gesamte Rangfolge, die 3 Erstplatzierten mit Adressen, Namen des etreuers etc.) auf dem Ergebnisbogen Stadt-/Kreisentscheid an den jeweiligen Ausrichter des Regionalentscheides. Die Meldeergebnisse von Wettkampfklassen, die auf Kreis/Stadt-Ebene enden, sind jeweils entsprechend anzufügen. Der Ausrichter des Regionalentscheides leitet die Ergebnisse des Regionalentscheides auf dem landeseinheitlichen Ergebnisbogen Regionalentscheid, wiederum unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbs, dem jeweiligen Ausrichter des Landesentscheides zu und fügt dieser Meldung alle statistischen Unterlagen der Kreisentscheide (Ergebnisbögen aus den Kreisen) bei. Dabei ist auch die Gesamtstatistik Region für die jeweilige Wettkampfklasse/die jeweiligen Wettkampfklassen auszufüllen. Zugleich sendet der Regionalausrichter den landeseinheitlichen Ergebnisbogen Regionalentscheid an die Landesservicestelle für den Schulsport beim Landesschulamt und der Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt Kassel (Holländische Straße 141, Kassel, Fax: 05 61/ , helmut.simshaeuser@ks.ssa.lsa. hessen.de) sowie an den federführenden Koordinator seiner Region. Die oder der für die Ausrichtung des Landesentscheides zuständige Koordinatorin oder Koordinator leitet den Ergebnisbogen Landesentscheid unmittelbar nach Abschluss des Wettkampfes den federführenden Koordinatoren und der Landesservicestelle für den Schulsport zu. Die Vertreterin oder der Vertreter des jeweiligen Fachverbandes erhält diesen ogen ebenfalls, zusammen mit allen Melde- und Ergebnisbögen der Kreisund Regionalentscheide, zum dortigen Verbleib. Darüber hinaus sind alle Statistiken der WK I sowie der Förderschulen und aller zusätzlichen Wettbewerbe (WK I IV) bis zum auf den entsprechenden Formblättern über die federführenden Koordinatoren an Herrn Peter Müller, Rüsselsheim, Lindenseestraße 31, Tel.: / , Fax: / oder muepeter@t-online.de, zu senden Sportarten, Wettkampfklassen und Austragungsebenen Folgende Schulwettkämpfe werden in Hessen durchgeführt:

139 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 571 Sportarten WK-Klasse Austragungsebene Vorgaben Mannschaften Weitere Erläuterungen Jungen (Ju) / Mädchen (Mä) Kreis Region Land und gemischte (Gem) 1. adminton II x x x x Gem. (nach Vorgabe) III x x x x IV x x x Gem. mindestens 2 Mä 2. asketball II x x x x Ju + Mä III x x x x Ju + Mä IV x x x Ju + Mä / Mä haben Startrecht in Jungenmannschaften. Rollstuhl- x x Gem. gemeinsam mit JTFO JTFP 3. each- Volleyball II x x x x Gem. (nach Vorgabe) 4. Fußball II x x x x Ju + Mä Achtung: esondere III x x x x Ju + Mä Jahrgangseinteilung IV x x x x Ju + Mä / Mä haben Startrecht in in allen WK- Klassen! Jungenmannschaften 5. Gerätturnen II (x) (x) x Ju + Mä Angebot in Kreis oder III (x) (x) x Ju Region bei edarf III (x) (x) x x Mä IV (x) (x) x x Ju + Mä oder Gem. / Gem. Mannschaft zählt je nach Überzahl Geschlecht als Ju oder Mä. Mannschaft 6. Golf II (x) x x Gem. freie Zusammen- III (x) x setzung IV x Ju + Mä oder Gem. 7. Hallen- II x x x x Ju + Mä handball III x x x x Ju + Mä IV x x x Ju + Mä / Mä haben Startrecht in Jungenmannschaften 8. Hockey III x x x x Ju + Mä Achtung:Im Wk III keine (Feld) gem. Mannschaften! II x x Ju + Mä, Mä haben Startrecht Angebot in Kreis oder IV x x in Jungenmannschaft Region bei edarf 9. Hockey III x x Ju + Mä, Mä haben Startrecht in Angebot in Kreis oder (Halle) Jungenmannschaften Region bei edarf IV x x x Gem. mindestens 2 Mä 10. Judo II x Ju + Mä III x x Ju + Mä IV x Ju + Mä 11. Leicht- II x x x x Ju + Mä athletik III x x x x Ju + Mä IV x x x Gem. (nach Vorgabe) JTFP x x Gem. gemeinsam mit JTFO 12. Orientie- I x Ju + Mä Regionalentscheide Nord und rungslauf II x Ju + Mä Süd, WK I IV jeweils III x Ju + Mä in einer Veranstaltung Mä haben in I,II,III Startrecht in Jungenmannschaften IV x Gem. 13. Rhythm. II x Mä Erweiterter Sportgym. III x Mä Regionalentscheid IV x Mä / Ju haben Startrecht in Mädchenmannschaften 14. Rudern I x Ju + Mä Achtung: esondere Jahrgangs- II x x Ju + Mä einteilung und Startrecht Mä III x x Ju + Mä in Jungenmannschaft für IV x Gem. bestimmte Rennen 15. Rugby III x Gem. LE IV x Gem. ohne Vorentscheide 16. Schwimmen II (x) (x) Ju + Mä III (x) (x) x x Ju + Mä IV (x) (x) x x Ju + Mä geänderte Teilnehmerzahl JTFP x x Gem. gemeinsam mit JTFO 17. Skilanglauf III x x Ju + Mä IV x x Ju + Mä 18. Tanz I x Ju + Mä oder Gem. Kombination und / oder II x Ju + Mä oder Gem. Formation Achtung: esondere Jahrgangseinteilung IV x Ju + Mä oder Gem. Kombination 19. Tennis II x x x Gem. Achtung: Im WK III III x x x x Ju + Mä keine gem. IV x x x Gem. Mannschaften! 20. Tischtennis II x x x x Ju + Mä is RE: Mädchen haben III x x x x Ju + Mä Startrecht in IV x x x Ju + Mä oder Gem. Jungenmannschaften JTFP x x Gem. gemeinsam mit JTFO 21. Triathlon III x x Gem. 22. Volleyball II x x x x Ju + Mä geänderte III x x x x Ju + Mä Teilnehmerzahl IV x x x Ju + Mä Mä haben Startrecht in Jungenmannschaft (x) = Entscheide nach edarf, Anordnung durch Ausrichter des Landesentscheides bzw. in Abstimmung mit der Landesservicestelle

140 572 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Chronologische Übersicht Wettkampfprogramm 2014 / 2015 Termin Sportart Ort Meldeschluss Skilanglauf WK II IV Willingen asketball Frankfurt Jungen WK II Jungen WK III asketball Mädchen Marburg WK II III Volleyball Mädchen Wiesbaden WK II III Volleyball Jungen Rüsselsheim WK II III Tischtennis WK IV Frankfurt und JTFP Tischtennis WK II III Frankfurt asketball WK IV Marburg und JTFP Rollst Gerätturnen Mädchen Limburg WK II III adminton WK II III Friedrichsdorf Gerätturnen Kassel WK II III Jungen Sensenstein WK IV Mädchen und Jungen Hallenhandball WK II III ensheim Hallenhockey WK IV Rüsselsheim Schwimmen Wiesbaden WK III IV und JTFP Tanz WK I, II und IV ad Hersfeld Volleyball WK IV Lorsch Triathlon WK III Fulda Hallenhandball WK IV Kirchhain Judo WK II III Maintal Rugby WK III IV Heusenstamm Golf WK IV Winnerod Tennis WK III Mädchen Offenbach Tennis WK III Jungen Offenbach Tennis WK II Offenbach adminton WK IV Hofheim Leichtathletik WK IV Wetzlar und JTFP each-volleyball WK II Hünfeld Golf WK III Winnerod Fußball WK III Grünberg Mädchen und Jungen Fußball WK II Grünberg Mädchen und Jungen Leichtathletik WK II III Gelnhausen Tennis WK IV Offenbach Fußball WK IV Grünberg Golf WK II Winnerod Hockey WK III Limburg / Rudern WK I IV Hanau Regional- Orientierungslauf entscheide Reg. I III WK I IV Kassel Reg. IV VI Offenbach Regional- Rhythmische Sportgymnastik Dreieich entscheid WK II IV Ausschreibungen für die einzelnen Sportarten adminton adminton Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Andreas Klein WK II und WK III Pfingstbornstr. 27, am Oberursel, in Friedrichsdorf Tel.: 06171/ aklein@philipp-reis-schule.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen adminton Verbandes. 2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Mädchen und 4 Jungen (einschließlich Ersatzspielerinnen und Ersatzspieler), mindestens jedoch aus 3 Mädchen und 3 Jungen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Mädchen und 3 Jungen zu eginn einer egegnung spielbereit sind. In den Gruppenspielen werden alle 7 Spiele ausgetragen, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat. Eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Fall greift die Ersatzspielerregelung: Vor eginn einer egegnung anwesende und im Spielbericht bereits aufgeführte Ersatzspieler (1 Mädchen und 1 Junge) können bei Verletzung einer Stammspielerin oder eines Stammspielers im Verlauf einer egegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo die verletzte Spielerin oder der verletzte Spieler aufgestellt war. 3. Es werden 2 Mädchen-Einzel, 2 Jungen-Einzel, 1 Mädchen-Doppel, 1 Jungen-Doppel und 1 gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: 1. Spiel: Jungen-Doppel 2. Spiel: Mädchen-Doppel 3. Spiel: 1. Jungen-Einzel 4. Spiel: 1. Mädchen-Einzel 5. Spiel: 2. Jungen-Einzel 6. Spiel: 2. Mädchen-Einzel 7. Spiel: Gemischtes Doppel 4. Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Mädchen und Jungen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das gesamte, jeweilige Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste ändern. 5. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von egegnung zu egegnung ändern. Sie ist vor jeder egegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede Spielerin oder jeder Spieler kann in einer egegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Die oder der Ranglistenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. 6. Eine egegnung besteht aus 7 Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbestimmungen des DV (siehe Punkt 1).

141 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 573 Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen egegnungen) b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Spielpunktdifferenz e) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften. 7. In der Regel werden keine Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichter eingesetzt. Die Spielerinnen oder Spieler üben die Schiedsrichterfunktion selbst aus. An der Wettkampfstätte muss ständig eine Oberschiedsrichterin oder ein Oberschiedsrichter anwesend sein. 8. Die älle werden vom Ausrichter gestellt. Gespielt wird in der Regel mit Kunststoffbällen mit Korkfuß. 9. Mit der Meldung für den Landesentscheid schicken die Ausrichter der Regionalentscheide dem Ausrichter des Landesentscheids die vorgesehene Mannschaftsaufstellung der qualifizierten Mannschaften zu. adminton Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Horst Emrich WK IV Katzenlückstr. 10 am Hofheim in Hofheim Tel.: 06192/ Meldeschluss: Der Wettkampf ist für gemischte Mannschaften ausgeschrieben. spezifische alltransportstaffel Jeder Schüler/jede Schülerin muss 4 älle von der Mitte aus in 4 Ablagezonen und zurück transportieren. Pro Durchgang muss jede Spielerin/jeder Spieler zunächst 4 älle einzeln von der Mitte aus in beliebiger Reihenfolge mit der Hand (ohne Schläger) in die 4 Ablagezonen transportieren und sofort danach wieder zurückbringen. Anschließend überquert die Spielerin/der Spieler die Start-Ziel-Linie und klatscht mit der nächsten ab. Der all darf nur mit der rechten Hand gegriffen, transportiert und abgestellt werden. Das Greifen und Abstellen soll im Ausfallschritt mit dem rechten Fuß geschehen. (Linkshänder: linke Hand und linker Fuß) Das Werfen des alles ist verboten. Nicht korrekt auf den Korb abgestellte älle müssen korrigiert werden, bevor der nächste all transportiert wird. Zur Wertung wird die erzielte Zeit durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Speed-adminton-Turnier Gespielt wird mit normalen admintonbällen und -schlägern. Die Spielzeit beträgt 7 Min. pro Spiel mit adminton-zählweise. Das Spielfeld (Netzhöhe 1,20 m) ist die grau unterlegte Fläche in der Skizze. Eine Mannschaft hat mindestens sechs, höchstens acht Spielerinnen oder Spieler, mit mindestens zwei Mädchen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus den vier Disziplinen alltransportstaffel, Speed-adminton, iathlon und Halbfeldeinzel. Im Halbfeldeinzel und beim Speed-adminton, wo jeweils sechs Spiele pro egegnung stattfinden, werden immer mindestens zwei Mädchen eingesetzt. spezifischer iathlon Vor dem Wettkampf ist der Turnierleitung eine geschlechtsübergreifende Rangliste abzugeben, nach der in diesen beiden Disziplinen die Aufstellung vorzunehmen ist. An der alltransportstaffel und beim iathlon nehmen alle Spielerinnen und Spieler teil.

142 574 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Jede Mannschaft bildet zwei Teams (A1+A2 / 1+2). Team A1 spielt gegen Team 1 und im Anschluss A2 gegen 2. (In der Skizze wurde nur der Ablauf für Team A dargestellt) Lauf: 1 Runde um das Volleyballfeld. Dabei muss ein all auf dem Schläger balanciert werden. Die Läuferinnen und Läufer starten zeitlich versetzt. Wenn die erste Teilnehmerin/der erste Teilnehmer die erste Ecke des Volleyballfeldes erreicht, startet die nächste Teilnehmerin/der nächste Teilnehmer. Zielschuss: vor der ank stehend den all mit einem Unterhandschlag direkt gegen die Kastenvorderseite schlagen. Team A2/2 hat Hilfsaufgaben: A2xyz/2xyz sammeln älle ein und legen sie in einen am Start bereitstehenden kleinen Kasten. Dieser Ablauf wiederholt sich, bis die Wettkampfdauer von 7 Minuten abgelaufen ist. Alle Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft nehmen teil. Für jede gelaufene Runde und jeden regelgerechten Kastentreffer erhält die Mannschaft einen Punkt. Die Anzahl der Punkte wird durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. adminton-halbfeldeinzel-turnier auf dem halben Doppelfeld, Spiele auf Zeit mit adminton-zählweise. (Spielzeit 10 Min. pro Spiel) Wertung: Für jede Disziplin werden Platzziffern vergeben. ei z.. vier Mannschaften erhält die erstplatzierte Mannschaft die Platzziffer 1, die zweitplatzierte 2, die drittplatzierte 3 und die viertplatzierte 4. Im Halbfeldeinzel werden die Platzziffern verdoppelt. Dann werden die Platzziffern zur Gesamtplatzziffer addiert. Das Team mit der kleinsten Gesamtplatzziffer ist Sieger. ei Gleichstand entscheidet die Rangfolge im Halbfeldeinzel. alltransport und iathlon werden von einer Mannschaft nur einmal durchgeführt. Speed-adminton und Halbfeldeinzel werden in jeder egegnung gespielt asketball asketball Ausrichter und Meldung Mädchen WK II und III Karsten Vestweber am In der Wann 11 in Marburg Marburg karstenvestweber@t-online.de Jungen WK II Steffen Krink am Am Ebelfeld 258 in Frankfurt Frankfurt Tel.: 069/ Jungen WK III krink@schulsport-frankfurt.de am in Frankfurt Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird nach den offiziellen asketballregeln der FIA, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Außerdem gelten die einschlägigen Vorschriften der Spielordnung des Deutschen asketballbundes und des Hessischen asketballverbandes. 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielerinnen oder Spielern. 3. Die Spielzeit in allen Wettkampfklassen beträgt 2 x 8 Minuten gestoppte Zeit. Der Art (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) ist gültig. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. Die Dauer einer Verlängerungsperiode beträgt 3 Minuten gestoppte Zeit. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppen-Ersten mit den Gruppen-Zweiten ermittelt. 4. Sollte bei den Turnieren eine Mannschaft zwei unmittelbar aufeinander folgende Spiele austragen müssen, so hat sie Anspruch auf eine Schutzpause von 30 Minuten zwischen den beiden Spielen. 5. Mit dem vierten Foul (persönlich oder technisch) scheidet eine Spielerin oder ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus. 6. Der Artikel 55 der internationalen asketballregeln wird hier wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft fünf persönliche oder technische Spielerfouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauf folgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung(en) zählen dabei zur zweiten Halbzeit. 7. ei einem disqualifizierenden Foul ist die Spielerin oder der Spieler automatisch für das folgende Spiel gesperrt. ei einem schweren Verstoß (ericht des Schiedsrichters) entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Sanktionsmaßnahmen. 8. Mädchen spielen mit ällen der Größe 6. Jungen spielen mit ällen der Größe Jede Mannschaft muss mit zwei unterschiedlichen Trikotfarben ausgestattet sein. 10. Zur Ermittlung der Endrundenteilnehmer: Über die Platzierung in der Vorrunde entscheidet die größere Anzahl der positiven Wertungspunkte. Ggf. werden die 42 und 43 der Spielordnung des Deutschen asketball-undes zur Feststellung des Endstandes herangezogen: 42: Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der positiven Wertungspunkte.

143 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften : Haben Mannschaften die gleiche Zahl positiver Wertungspunkte, so entscheidet über ihre Platzierung der direkte Vergleich zwischen diesen Mannschaften. Dabei wird die Platzierung nach Kriterien in nachfolgender Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der positiven Wertungspunkte; b) nach der besseren Korbdifferenz aus dem direkten Vergleich; c) nach der besseren Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. 11. Mann-Mann-Verteidigung : Für alle Spiele der Wettkampfklasse III ist die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung vorgeschrieben. Die etreuerinnen oder etreuer achten gegenseitig einvernehmlich auf die Einhaltung. eim undesfinale wird sie von einem Fachmann überwacht. Auszug aus den Regeln der Mann-Mann-Verteidigung : Spätestens innerhalb des 6,25-m-Raumes (innerhalb der 3-Punkte-Linie) muss jeder Angreiferin oder jedem Angreifer eine Verteidigerin oder ein Verteidiger deutlich zugeordnet sein. Strafe: eim undesfinale wird nach einer Verwarnung durch die Schiedsrichter ein technisches Foul gegen die offizielle etreuerin oder den offiziellen etreuer verhängt. Technische Fouls nach dieser Regel führen nicht zur Disqualifikation der offiziellen etreuerin oder des offiziellen etreuers. asketball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Silke Malkus WK IV Zimmerplatzweg 1a am Kirchhain in Marburg Tel.: 06422/ ssko.marburg@gmail.com Meldeschluss: Der Wettkampf besteht aus einem asketballturnier und einem Vielseitigkeitswettbewerb, Vielseitigkeitswettbewerb 1. Vor jedem Turnier treten alle Mannschaften im Vielseitigkeitswettbewerb gegeneinander an. Insgesamt wird der Parcours einmal von jedem gemeldeten Mannschaftsmitglied durchlaufen. Die Gesamtzeit wird gestoppt und durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert. Die Mannschaft mit dem geringsten Wert hat den Vielseitigkeitswettbewerb gewonnen. 2. Wertung des Vielseitigkeitswettbewerbs für das anschließende Turnier: Die besser platzierte Mannschaft aus dem Vielseitigkeitswettbewerb beginnt das jeweilige Spiel mit 6 : 0. asketballturnier 1. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen oder Spielern und max. 4 Ersatzspielerinnen oder Ersatzspielern. Mädchen können in Jungenmannschaften mitspielen. 2. Jungen und Mädchen spielen mit Spielball Größe Die Anwendung der Zeitregeln (3- und 5-Sekunden Regel) durch die Schiedsrichter ist dem technischen Stand und Spielniveau der beteiligten Mannschaften ggf. anzupassen. 4. Das asketballturnier wird im Querfeld (Hallendrittel) ausgetragen. Die Spielzeit beträgt je nach Anzahl der Mannschaften 2 x7 bzw. 2 x 8 Minuten (gestoppt). ei Unentschieden beträgt die Verlängerungsperiode 3 Minuten (gestoppt). Jede Mannschaft hat eine Auszeit pro Spiel. 5. ei Foulspiel gibt es grundsätzlich keine Freiwürfe. Es gelten folgende Regeln: ei Foulspiel im Wurf ohne Korberfolg bekommt die gefoulte Mannschaft einen Korbpunkt gutgeschrieben und Einwurf von der Seitenlinie. ei Korberfolg mit Foul bekommt die gefoulte Mannschaft drei Korbpunkte gutgeschrieben, die andere Mannschaft erhält Einwurf von der Grundlinie. ei technischen, unsportlichen und disqualifizierenden Fouls bekommt die gefoulte Mannschaft einen Punkt gutgeschrieben und Einwurf von der Seitenlinie auf Höhe der Mittellinie. Nach 4 Fouls (persönlich oder technisch) scheidet der Spieler für den Rest des Spiels aus. Mannschaftsfouls werden nicht zusätzlich bestraft. Nur grobe Schrittfehler und Doppeldribbelfehler werden abgepfiffen; die 3- und 5-Sekunden-Regeln werden beachtet, die 24-Sekunden-Regel und die Rückspielregel finden keine Anwendung. 6. Pro erzieltem Korb werden 2 Korbpunkte gutgeschrieben, 3 Korbpunkte werden nur bei Würfen außerhalb der Dreipunktelinie erzielt. 7. Spielerwechsel ist nur bei toten ällen möglich. 8. Manndeckung ist zwingend vorgeschrieben! etreuerinnen und etreuer oder Lehrkräfte achten gegenseitig, einvernehmlich auf die Einhaltung! Hinweise zur Durchführung des Vielseitigkeitswettbewerb Station 1 Slalomdribbeln um fünf Malstangen. Start rechts von der ersten Malstange, im Slalom hin und zurück dribbeln, dann rechts an allen Malstangen vorbei (Abstand der Malstangen zueinander 1 m).

144 576 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Station 2 Dribbling bis in die Kreismarkierung (Abstand 2,50 m vom Korb), abstoppen. Wurf auf den Korb; nach einem Treffer oder spätestens nach dem 5. erfolglosen Wurfversuch Dribbling zur Station 3. Station 3 Station 4 Ablegen des alles im umgedrehten Kleinkasten 1 (all muss im Kasten liegen bleiben), Sprint zum Kleinkasten 2 (Entfernung 8 m), erührung mit einer Hand, Rücksprint zum Kleinkasten 1, erührung mit einer Hand. Diese Strecke insgesamt dreimal (hin und zurück) laufen. Den all aus dem Kasten nehmen und außen um den Kasten 2 bis zum mittleren Medizinball dribbeln. Sternsprint mit jeweiligem kurzem Absitzen auf den Medizinbällen (sind auf Gummi-Wurfringen oder Ähnlichem gelagert, Abstand vom mittleren all 4 m). Der asketball wird mit beiden Händen fest gehalten (getragen). Der Start erfolgt aus dem Sitz vom mittleren Medizinball. Die äußeren Medizinbälle müssen nach und nach abgesessen werden, nachdem jeweils immer wieder der mittlere all mit dem Gesäß berührt wurde. Nach dem letzten Absitzen auf dem mittleren all wird der all zur nächsten Mitspielerin oder zum nächsten Mitspieler, die oder der auf der Startmatte steht, gepasst. Insgesamt wird der Parcours einmal von jedem gemeldeten Mannschaftsmitglied durchlaufen. Sollten nicht 9 Spieler gemeldet sein, so werden weitere Spieler, die den Parcours zweimal absolvieren, ausgelost, bis die Zahl 9 erreicht ist. Die Gesamtzeit wird gestoppt. Station 3 -Abstand 8 m -3x hin- und hersprinten -Hand berührt Kasten Station 2 -Abstand 2,5 m -1 Treffer -max. 5 Würfe each-volleyball each-volleyball Ausrichter und Meldung gemischte Mannschaften Markus Siebert WK II Ringmauer 20 am Schlitz in Hünfeld Tel.: 06642/ pamasi@gmx.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Soweit nichts anderes festgelegt ist, gelten die für den ereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen offiziellen each-volleyball Spielregeln der FIV. 2. Eine Mannschaft besteht aus vier Mädchen und vier Jungen (inkl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers), jedoch mindestens drei Mädchen und drei Jungen. Gespielt wird jeweils 2 gegen 2 (Mädchen, Jungen und Mixed). Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder egegnung wird von der etreuerin oder vom etreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jede Schülerin oder jeder Schüler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich eine Spielerin oder ein Spieler verletzt, kann sie oder er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden egegnungen grundsätzlich neu benannt werden muss, kann ggf. die Ersatzspielerin oder der Ersatzspieler zum Einsatz kommen. Abfolge der Spiele in einer egegnung: a) Mädchenspiel b) Jungenspiel c) Mixedspiel 3. est of three : Alle Spiele werden im Modus est of three ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Spiele, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte gespielt, wobei die Rally-Point - Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14; 17:15;...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach sieben gespielten Punkten. Station 4 -Abstand 4m -mit dem Po Mediball berühren Start und Ziel Station 1 -Abstand der Hütchen 1m -rechts starten Wenn es aus organisatorischen Gesichtspunkten notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte ( est of three mit mindestens zwei Punkten Abstand) verkürzen. Die Seitenwechsel erfolgen dann nach sechs gespielten Punkten.

145 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 577 Abweichend von dieser Regelung wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils bis 21 Punkte gespielt. Im Falle eines Gleichstands wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt nach jeweils sieben gespielten Punkten. Ein notwendiger Entscheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. 4. Alle Ergebnisse der drei Spiele (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst. Daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 oder 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 oder = 0:2 Punkte). 5. Alle Spiele einer egegnung müssen durchgeführt werden. 6. Jedem Team steht pro Satz eine Auszeit (nur beim Finale und dem Spiel um Platz 3 zwei Auszeiten) zur Verfügung. 7. Vor dem Spiel erhalten die Teams 5 Minuten Einspielzeit. 8. Die teilnehmenden Teams müssen vorgegebene Schiedsrichteraufgaben (Erster und Zweiter Schiedsrichter sowie Schreiber) übernehmen. 9. Es wird auf Spielfeldern von 8 m x 8 m gespielt; auf ausreichende Freizonen ist zu achten. 10. Die Netzhöhen betragen für Mädchen: 2,24 m für Jungen und Mixed: 2,35 m. 11. Ein Coaching ist nur während der Auszeit und außerhalb der Freizone gestattet. 12. ezüglich der Ozon-Regelungen gelten die aktuellen Verfahren des DOS. ei Erreichen des dort festgeschriebenen Ozongrenzwertes ist das Turnier vom Ausrichter auszusetzen bzw. abzubrechen Fußball Fußball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Alfred Nachbar WK III erliner Straße 59 am Wettenberg-Wißmar in Grünberg Tel.: 06406/ Mädchen und Jungen alfrednachbar@t-online.de WK II am in Grünberg Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Jahrgangseinteilung (abweichend von der allgemeinen Jahrgangseinteilung): WK II Jahrgänge WK III Jahrgänge Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2001 dürfen auf jeder Turnierebene entweder im WK II oder im WK III eingesetzt werden. Ein Wechsel der Wettkampfklassen zur nächst höheren Ebene (beispielsweise vom Kreiszum Regionalentscheid) ist möglich. Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird in Turnierform nach den Regeln des Deutschen Fußball undes (ezugsquelle: Deutscher Fußball und, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Telefon 069/6788-0), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspielerinnen oder Ersatzspieler bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den Mädchen aus maximal 10 Spielerinnen. 3. ei den Spielen der Jungen können bis zu vier Spieler, bei den Mädchen bis zu drei Spielerinnen pro Spiel beliebig oft aus- und wieder eingewechselt werden. 4. ei den Jungen wird auf Großfeld ( normales Spielfeld ) in 11-er Mannschaften, bei den Mädchen auf Kleinfeld (Spielfeldmaße s. unter 9.) in 7-er Mannschaften gespielt. 5. Spielzeiten: WK II: Höchstspielzeit 140 Minuten WK III: Höchstspielzeit 120 Minuten Die Spieldauer sollte 25 Minuten nicht unterschreiten. ei großen Teilnehmerzahlen (> 8) und entsprechend höherer Anzahl der Spiele kann auf bis zu 1 x 20 Minuten verkürzt werden). Auf Kreisebene kann je nach örtlichen oder zeitlichen Gegebenheiten (z.. aufgrund sehr großer oder sehr kleiner Teilnehmerfelder) eine Modifizierung der Spielzeit vorgenommen werden. Ab einer Spielzeit von 30 Minuten ist ein Seitenwechsel nach 15 Minuten vorgeschrieben (2 x 15). Unterhalb von 30 Minuten ist ohne Seitenwechsel durch zu spielen, um einen möglichst hohen Spielfluss zu ermöglichen. Durch witterungsbedingte Ungleichheiten (starker, einseitiger Wind oder tiefstehende Sonne) oder zwei sehr unterschiedliche Platzhälften kann im Einvernehmen aller etreuer auch bei einer Spielzeit von unter 30 Minuten ein Seitenwechsel vorgenommen werden. 6. Für die Platzierung bei den Vorrundenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

146 578 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 a) Punkte b) Ergebnis aus dem Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften c) Tordifferenz d) Anzahl der erzielten Tore e) Entscheidungsschießen gemäß den DF-estimmungen. 7. Enden Endrundenspiele (Überkreuz- und Endspiele) unentschieden, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen gemäß den DF-estimmungen ermittelt. 8. Wettspielball in allen Spielklassen: Größe 5 9. Spielfeldmaße Kleinfeld: a) Verkleinerte Spielfelder: von Strafraum zu Strafraum oder quer über ein Spielfeld. b Die Strafstoßentfernung beträgt 9 m, der Abstand der Mauer bei Freistoß 9,15 m. c) Die Abseitsregel und die Regel Rückgabe zur Torfrau oder zum Torwart gelten auch für Kleinfeldspiele. Fußball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Alfred Nachbar WK IV erliner Straße 59 am Wettenberg-Wißmar in Grünberg Tel.: 06406/ alfrednachbar@t-online.de Meldeschluss: Mädchen haben Startrecht in Jungenmannschaften. Jahrgangseinteilung (abweichend von der allgemeinen Jahrgangseinteilung): WK IV Jahrgänge Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2003 dürfen auf jeder Turnierebene entweder im WK III oder im WK IV eingesetzt werden. Ein Wechsel der Wettkampfklassen zur nächst höheren Ebene (beispielsweise vom Kreiszum Regionalentscheid) ist möglich. Der Wettkampf besteht aus einem Fußballturnier und einem Vielseitigkeitswettbewerb. Wettkampfbestimmungen für den Vielseitigkeitswettbewerb: Der Vielseitigkeitswettbewerb besteht aus drei Vielseitigkeitsaufgaben, die im Regelfall vor jedem Spiel (Ausnahme siehe unten) von beiden Mannschaften als Wettkampf ausgetragen werden. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs hat Auswirkungen auf den Spielstand zu eginn des nachfolgenden Spiels. Der Spielstand wird dabei wie folgt ermittelt: Durch jede Übung werden bis zu drei Wertungspunkte ausgespielt, d.h. der Wertungspunktestand einer jeden Übung kann 0:3, 1:1 oder 3:0 lauten. Zur Ermittlung des Wertepunktestandes werden diese Punkte dann aus den drei Übungen addiert. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen. Die Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Schema: Wertungspunktestand nach Abschluss der Übungen Spielstand bei Spielbeginn 6 : 3 5 : 2 7 : 1 1 : 0 9 : 0 3 : 6 1 : 7 2 : 5 0 : 1 0 : 9 3 : 3 4 : 4 1 : 1 Achtung: Sollte aufgrund ungünstiger örtlicher oder zeitlicher Gegebenheiten (z.. sehr große Teilnehmerfelder oder nicht ausreichende Platzkapazitäten) eine Durchführung des Vielseitigkeitswettbewerbs vor jedem Spiel aus Zeitgründen nicht möglich sein, ist auf Kreisund Regionalebene eine Ermittlung der Anfangsspielstände aufgrund einer einmaligen Durchführung der Übungen vor eginn des Turniers möglich. Hierzu wird jede Übung einmal von jeder Mannschaft absolviert; aus den erzielten Ergebnissen wird eine Rangreihenfolge gebildet, die den Spielstand zu eginn des Spiels festlegt. eispiel: ei einer Durchführung mit 10 Mannschaften belegt Mannschaft A in der Dribbelstaffel Platz eins und bei den anderen beiden Übungen die Plätze vier und acht (Rangsumme 1+4+8=13). Mannschaft belegt die Plätze zwei, drei und neun und erhält so die Rangsumme 14. Treffen im anschließenden Turnier die Mannschaften A und nun aufeinander, geht Mannschaft A mit einem Vorsprung von 1:0 ins Spiel. Spielen zwei Mannschaften mit gleicher Rangsumme gegeneinander, steht es zu Spielbeginn 1:1. Die Entscheidung, den Wettkampf nach diesem Modus auszutragen, obliegt dem ausrichtenden Schulsportkoordinator. Auf Landesebene wird der Vielseitigkeitswettbewerb nur in der Vorrunde und bei den beiden Überkreuzspielen vor jedem Spiel durchgeführt. eschreibung und Wertung der Übungen: Grundsätzlich gilt: jede Übung wird von acht Spielerinnen oder Spielern einer Mannschaft durchgeführt. Nach Möglichkeit soll jede Spielerin und jeder Spieler in mindestens einem Wettbewerb eingesetzt werden. Tritt eine

147 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 579 Mannschaft mit weniger als acht Spielerinnen oder Spielern an, gilt der Vielseitigkeitswettbewerb als verloren und die Mannschaft geht mit einem 0:1 Rückstand in das nachfolgende Spiel. Jede Schülerin oder jeder Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch. Übung 1: Dribbelstaffel Zwei parallele Strecken mit einer Länge von ca. 11 m werden für die beiden Mannschaften vorgegeben. An den beiden Eckpunkten sowie in der Mitte der Strecken werden Markierungen aufgestellt. Die beiden Mannschaften bilden jeweils zwei Vierer-Gruppen, die sich gegenüber aufstellen. gilt als Fehlversuch und wird nicht gewertet). Den Schülerinnen und Schülern ist es freigestellt, den all direkt zu spielen oder vorher mit dem Fuß zu stoppen (wird der all mit der Hand gestoppt, gilt der nachfolgende Pass als Fehlversuch und wird nicht gewertet). Nach einem gespielten Pass stellen sich die Kinder jeweils hinter ihrer eigenen Vierergruppe an. Jede Mannschaft darf sich zwei Ersatzbälle bereit legen (jeweils einen pro Seite). Die Mannschaft mit den meisten Pässen erhält drei Wertungspunkte. ei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Sollte der Vielseitigkeitswettbewerb auf Kreisebene entsprechend der oben beschriebenen Ausnahmeregelung durchgeführt werden, erfolgt die Ermittlung der Rangreihenfolge durch die Anzahl der erzielten Pässe. Auf Kommando wird der all von Seite A zu Seite gedribbelt, die drei Markierungen am Anfang, Mitte und Ende der Strecke müssen dabei umdribbelt werden. Die Richtung beim Umdribbeln, eine Kontaktzahl oder besondere technische Anweisungen werden nicht vorgegeben. Der erste Mitspieler auf der Seite dribbelt dann den all in gleicher Weise zurück zur Seite A. Dies wiederholt sich im Sinne einer Pendelstaffel bis alle Schülerinnen und Schüler einmal in Aktion waren. Die Mannschaft, deren letzte Schülerin oder letzter Schüler zuerst auf der anderen Seite ist und den all hinter der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält drei Wertungspunkte. ei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Sollte der Vielseitigkeitswettbewerb auf Kreisebene entsprechend der oben beschriebenen Ausnahmeregelung durchgeführt werden, erfolgt die Ermittlung der Rangreihenfolge durch eine Zeitnahme. Übung 2: Passstaffel Jeweils vier Spieler einer Mannschaft stehen sich in einem Abstand von ca.11m gegenüber. Vor jeder Gruppe wird ein drei Meter breites Hütchentor aufgebaut. Aufgabe der Schülerinnen und Schüler ist es, innerhalb von 60 Sekunden möglichst viele Pässe innerhalb einer Mannschaft zu spielen. Ein Pass wird dabei nur dann gewertet, wenn er die Passlinie zwischen den beiden Hütchen überquert hat (eine Hütchenberührung des alles Übung 3: Torschuss Das große Tor wird durch eine Markierung (Hütchen oder Seil) in zwei gleichgroße Hälften geteilt. 11 m (Mädchen) bzw. 16 m (Jungen) vor der Torlinie werden Markierungen für beide Mannschaften aufgestellt. Zur besseren Übersicht sollten die Lehrkräfte an der Markierung stehen oder diese ersetzen. Die acht Schülerinnen oder Schüler einer Mannschaft versuchen, ein Tor aus einer Entfernung von 11 m bzw. 16 m Entfernung (Strafraumlinie) zu erzielen. Zielbereich ist die jeweils gegenüberliegende Torhälfte. Der all muss als Flugball im Wechsel gespielt werden, d. h. er darf vor der Überquerung der Torlinie den oden nicht berühren (insbesondere gelten älle, die von der Latte auf den oden und von dort ins Tor prallen, nicht). erührt der all bevor er ins Tor geht Latte oder Pfosten, ist das Tor gültig. erührt er hingegen die Markierung in der Tormitte, gilt der Schuss als Fehlversuch. In keinem Falle gibt es eine Wiederholung. Die Mannschaft mit den meisten Treffern erhält drei Wertungspunkte. ei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Sollte der Vielseitigkeitswettbewerb auf Kreisebene entsprechend der oben beschriebenen Ausnahmeregelung durchgeführt werden, erfolgt die Ermittlung der Rangreihenfolge durch die Anzahl der erzielten Treffer.

148 580 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 c) Tordifferenz d) Anzahl der erzielten Tore e) Entscheidungsschießen gemäß den DF-estimmungen. 7. Enden Endrundenspiele (Überkreuz- und Endspiele) unentschieden, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen gemäß den DF-estimmungen ermittelt. Wettkampfbestimmungen für das Fußballturnier: 1. Gespielt wird in Turnierform nach den Regeln des DF (ezugsquelle: DF, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Telefon 069/6788-0), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspielerinnen oder Ersatzspieler aus maximal 10 Spielerinnen oder Spielern. 3. Pro Spiel können bis zu drei Spielerinnen oder Spieler beliebig oft aus- und wieder eingewechselt werden. 4. Sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen wird auf Kleinfeld (Spielfeldmaße s. unter 9.) in 7-er Mannschaften gespielt. 5. Spielzeiten: WK IV: Höchstspielzeit 100 Minuten Die Spieldauer sollte 20 Minuten nicht unterschreiten. ei großen Teilnehmerzahlen (> 8) und entsprechend höherer Anzahl der Spiele kann auf bis zu 1 x 15 Minuten verkürzt werden). Auf Kreisebene kann je nach örtlichen oder zeitlichen Gegebenheiten (z.. aufgrund sehr großer oder sehr kleiner Teilnehmerfelder) eine Modifizierung der Spielzeit vorgenommen werden. Ab einer Spielzeit von 30 Minuten ist ein Seitenwechsel nach 15 Minuten vorgeschrieben (2 x 15). Unterhalb von 30 Minuten ist ohne Seitenwechsel durch zu spielen, um einen möglichst hohen Spielfluss zu ermöglichen. Durch witterungsbedingte Ungleichheiten (starker, einseitiger Wind oder tiefstehende Sonne) oder zwei sehr unterschiedliche Platzhälften kann im Einvernehmen aller etreuer auch bei einer Spielzeit von unter 30 Minuten ein Seitenwechsel vorgenommen werden. 6. Für die Platzierung bei den Vorrundenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Ergebnis aus dem Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften 8. Wettspielball: Größe 4 oder Leichtball Größe 5 (350 g). 9. Spielfeldmaße Kleinfeld: a) Verkleinerte Spielfelder: von Strafraum zu Strafraum oder quer über ein Spielfeld. b Die Strafstoßentfernung beträgt 9 m, der Abstand der Mauer bei Freistoß 9,15 m. c) Die Abseitsregel und die Regel Rückgabe zur Torfrau oder zum Torwart gelten auch für Kleinfeldspiele Gerätturnen Gerätturnen Ausrichter und Meldung Mädchen Konstanze Neu-Müller WK II III Weberstr. 90 am Elz in Limburg Tel.: k.neu-mueller@web.de Jungen Katja Mösinger WK II und III urghasunger Str. 3 am Habichtswald in Kassel Sensen- Tel.: stein katja.moesinger@ks.ssa.lsa.hessen.de Meldeschluss: Alle Meldungen gehen über die federführenden Koordinatoren zunächst zentral an (s. o.). ei edarf werden Regionalentscheide durchgeführt. Diese müssen bis spätestens zum abgeschlossen sein. Teilnahmeberechtigt sind neben den sechs Regionalsiegern zusätzlich die zwei punktbesten Schulmannschaften aller Vorentscheide. Gerätturnen Standardprogramm Allgemeine estimmungen 1. Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner-undes ausgetragen. Die Pflichtmusiken zu den Wettkampfübungen dürfen durch selbst gewählte Musiken einer Mannschaft oder Turnerin ersetzt werden. Zum Ausgleich der

149 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 581 Musik dürfen am Ende eines Raumweges bis zu 16 Zählzeiten gymnastische tänzerische Elemente ergänzt werden. Die Musikbegleitungen zu den odenpflichtübungen der Mädchen sind als CD beim DT-Shop, Industriestr. 4 8, Speicher, Tel /6155 oder per bestellung@ dtb-shop.de erhältlich. Dort können auch DVD s mit den Pflichtübungen der Mädchen bezogen werden. Gewertet wird nach den Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-undes. 2. In den WK-Klassen II und III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen und Schülern, wobei die 4 höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. 3. In jedem Wettkampf werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt aus dem für den entsprechenden Wettkampf angegebenen Übungsangebot einen Vierkampf aus. Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten unterschiedlich sein. 4. Die Übungsinhalte und ewertungen entsprechen den P-Übungen des Deutschen Turner-undes(VarianteA): WK II Schwierigkeitsstufen P7 P6 P5 P4 WK III Schwierigkeitsstufen P6 P5 P4 P3 5. Die Mitglieder der Mannschaft turnen an jedem Gerät direkt hintereinander. Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten und von Schülerin zu Schülerin oder von Schüler zu Schüler im Rahmen des erlaubten Übungsangebots variieren. Die Mannschaft, die an einem Gerät anfängt, beginnt auch mit dem Einturnen, das während des Wettkampfes pro Gerät und Mannschaft 2:30 Minuten beträgt. 6. Wettkämpfe: Wettkampf II Jahrgänge Mädchen: Pflichtvierkampf aus den Schwierigkeitsstufen P 4 7 an oden, Stufenbarren/Reck und Schwebebalken sowie Sprungtisch bzw. -pferd Wettkampf III Jahrgänge Mädchen: Pflichtvierkampf aus den Schwierigkeitsstufen P 3 6 an oden, Stufenbarren/Reck und Schwebebalken sowie Sprungtisch bzw. -pferd Für alle Übungen gilt die Variante A. Sprung P6 der Mädchen im WK III darf auch über 1,20 m Geräthöhe gesprungen werden, führt jedoch zu keinem höheren Ausgangswert. Ergänzungsprogramm Wettkampf II P 4 7 Jahrgänge 1998 und jünger Jungen jedoch mindestens 5. Klasse Wettkampf III Jungen P 3 6 Jahrgänge 2000 und jünger jedoch mindestens 5. Klasse Rahmenprogramm für WK III: It s showtime Alle am undesfinale teilnehmenden Mannschaften des Wettkampfes III sollten sich auf diesen Programmpunkt kreativ vorbereiten! Die Vorführungen müssen auf den zuvor benutzten Geräten/der odenturnfläche möglich sein; ggf. erforderliche Handgeräte/weitere Geräte können vom Ausrichter nicht zur Verfügung gestellt werden. Anregungen für die Auswahl von Inhalten (der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!): Fließendes odenturnen Gruppengestaltung mit Inhalten aus dem Turnen Gymnastik/Dance Teamgym Die Vorführungsdauer beträgt ca. drei Minuten. Die Schulen melden ihre Teilnahme gesondert an: Deutscher Turner und Ann-Katrin Knittel Tel.: 069/ Ann-KatrinKnittel@dtb-online.de Das Rahmenprogramm ist kein Qualifikationswettkampf, sollte aber schon im Rahmen des Landesfinals (auch zur Überbrückung der Zeit für die Wettkampfauswertung) berücksichtigt werden! Alle teilnehmenden Schulen erhalten eine Auszeichnung. Gerätturnen Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Katja Mösinger WK IV urghasunger Str. 3 am Habichtswald in Kassel Sensenstein Tel.: 05606/ katja.moesinger@ks.ssa.lsa.hessen.de Meldeschluss: Alle Meldungen gehen über die federführenden Koordinatoren zunächst zentral an (s. o.). ei edarf werden Regionalentscheide durchgeführt. Diese müssen bis spätestens zum abgeschlossen sein. Die Wettkampfklasse IV ist ausgeschrieben für Mädchen- und Jungenmannschaften. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Ge-

150 582 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 schlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Eine Mannschaft besteht aus fünf Schülerinnen bzw. Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Gerätebahnen, Sonderprüfungen Standweitsprung, Stangenklettern) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt der Staffellauf, bei dem alle fünf Schülerinnen/Schüler eingesetzt werden müssen. ewertung: Entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbuch JTFO 2008, Deutscher-Turner-und und Schulsport S.: 53 ff Die Inhalte des Wettkampfs IV entsprechen den Gerätebahnen P4 des Deutschen Turner-undes. Zusätzlich finden Sonderprüfungen im: Stangenklettern, Standweitsprung Sprint-Umkehrstaffel statt. Gerätebahnen P4: Die Gerätebahnen A (Reck, oden und Sprung) und (Schwebebalken, oden und Parallelbarren) werden von den Mannschaftsmitgliedern als Einzelübung geturnt. In der Gerätebahn C werden die Gruppenübungen 1 (oden) und 2 (Langbank) von der gesamten Mannschaft in einem Durchgang absolviert. Die Partnerübung 3 (oden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt. Gerätebahn A Reck P4 (schulterhoch): Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz, Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand. oden (Teil-)P4 (odenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem odenläufer 12 m): Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag links seitwärts (Rad), aufrichten in die ewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag rechts seitwärts, aufrichten in die ewegungsrichtung, schließen der eine in den Stand. Sprung P4 (ock 1,10 m oder 1,20 m): Sprunggrätsche Gerätebahn Schwebebalken P4 (Höhe 1 m): Aus dem Seitstand vorlings an der alkenmitte: Absprung und Dreh-Sprungaufhocken, aufrichten in den Stand, ein bis zwei Schritte vorwärts in die enge Schrittstellung, senken in den Hockstand, ½ Längsachsendrehung (LAD) im Hockstand, aufrichten mit ¼ LAD im allenstand, zwei bis drei Schritte seitwärts im allenstand in Richtung Übungsbeginn, Schritt mit ¼ LAD, Abgang: Anlauf, Rondat in den Querstand vorlings. oden (Teil-)P4 (odenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem odenläufer 12 m): Aus dem Stand: Schritt vorwärts und schwingen in die Handstütz-Position, abrollen, aufrichten über den Hockstand in den Strecksprung mit ½ LAD, Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand, Strecksprung mit ½ LAD in den Stand. Parallelbarren P4 (brusthoch): Aus dem Innnenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der eine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings. Gerätebahn C Gruppenübung 1: Schattenrollen (odenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem odenläufer 12 m). Alle Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle des/r Vorausturnenden beginnen. Gruppenübung 2: Schattenhockwenden (Zwei Turnbänke (breit), hintereinander gestellt). Alle Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hockwenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgenden mit der zweiten Hockwende des/r Vorausturnenden einsetzen. Partnerübung 3: Synchronübung (odenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem odenläufer 12 m). Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende ewegungsverbindung.

151 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 583 Sonderprüfungen Standweitsprung: Geräte: Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen. Die Mannschaftsmitglieder springen jeweils drei fortlaufende Standweitsprünge. Die Übergänge müssen flüssig (reaktiv) sein, d.h. erneutes Schwungholen ist nicht erlaubt; die jeweiligen Weiten der vier besten Schüler bzw. Schülerinnen werden addiert. Seil-/Stangenklettern: Geräte beim undesfinale: Stangen Der Schüler bzw. die Schülerin sitzt im Grätschsitz auf einem kleinen Kasten, Hände sind auf dem Rücken, erste ewegung ist ein Armzug. Dann erfolgt das Klettern bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter); die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. ei Absprung/Abdruck oder Nichterreichen der Markierung erfolgt für den jeweiligen Schüler/die jeweilige Schülerin eine Zeitstrafe von 20 Sekunden. Staffellauf: Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle fünf Mannschaftsmitglieder. Start- und Wendemarken sind an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 2 x 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Der Wechsel muss korrekt hinter der Stange durchgeführt werden. ei Wechselfehler und/oder zweimaligem Fehlstart wird die Mannschaft auf den letzten Platz gesetzt. Feste Sportschuhe sind für den Standweitsprung und die Sprint-Umkehrstaffel verbindlich! Die barfüßige Teilnahme/Teilnahme mit Gymnastik-/Turnschläppchen auch nur eines Sportlers/einer Sportlerin führt in der Rangfolge des Staffellaufs bzw. des Standweitsprungs jeweils auf den letzten Platz. Siegerermittlung: Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgeberechnung ermittelt. Hierzu werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgesumme. ei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Gerätebahnen. ei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stangenklettern Weitere Details finden Sie unter: turnen/geraetturnen/jugend-trainiert-fuer-olympia.html Golf Golf Ausrichter: Gemischte Mannschaften Dina Erler WK III Dieburger Str. 85 am Darmstadt in Winnerod Tel.: 06151/ schule@erler.in Gemischte Mannschaften Michael Erler WK II Dieburger Str. 85 am Darmstadt in Winnerod Tel.: 06151/ berufsschule@erler.in Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülerinnen oder Schülern sie kann beliebig aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu betreuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann oder aber es ist automatisch die etreuerin oder der etreuer. 3. Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schülerinnen und Schüler der Wettkampfklasse II bzw. WK III mit Clubvorgabe 54 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler, die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Aktuelle Vorgabenstammblätter oder aber der Nachweis über das Kindergolfabzeichen sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. 4. Es werden 5 Einzel über 18 Löcher Zählspiel nach Stableford (vorgabewirksam) gespielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer rutto-wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h., es gibt ein Streichergebnis. Die Netto-Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mannschaft der WK II in der rutto-wertung qualifiziert sich als Landessieger für das undesfinale. In der Wettkampfklasse III endet das Turnier auf der Landesebene. Sollten sich mehr als 12 Mannschaften melden, müssen regionale Qualifikationsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden. 5. Die Mannschaft mit dem höchsten rutto-gesamtergebnis ist Turniersieger. ei Gleichheit wird die

152 584 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. ei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). 6. Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schülerinnen oder Schüler inkl. deren Stammvorgabe erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen, das den Unterlagen beigefügt ist. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsaufstellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzuteilen. Sollte eine gemeldete Spielerin oder ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann diese oder dieser bis zum Aufruf der betreffenden Startzeit durch eine andere gemeldete Mannschaftsspielerin oder Mannschaftsspieler ersetzt werden. Die neue Spielerin oder der neue Spieler spielt an Stelle der zu ersetzenden Spielerin oder des zu ersetzenden Spielers. 7. Als egleitperson/caddie ist nur die offiziell benannte etreuerin oder der offiziell benannte etreuer der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied. 8. Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband eingesetzt. Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.. Wettersituation) Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. Golf Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Jan rosig WK IV ornhöll 26 am Lollar in Winnerod Tel.: 06406/ schulsportkoordinatorvbk@gmx.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Austragung Texasscramble über 9 Loch Texasscramble: Nach den Abschlägen aller Spieler hat der Flight die Möglichkeit den all weiterzuspielen, der für ihn an der günstigsten Stelle liegt. Von dieser Stelle darf jeder Spieler einen all weiterspielen. Hierzu wird die Stelle markiert und die älle dürfen an der Markierung nicht näher zur Fahne auf dem oden gelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. In dieser Weise wird das Loch zu Ende gespielt. Gewonnen hat der Flight, der die meisten Stableford-Punkte netto erspielt hat. ei Gleichstand entscheidet das Ergebnis der Löcher 1, 3, 6, Spielbedingungen Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatus) des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den Platzregeln des örtlichen Golfclubs e. V. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich. 3. Vorgabenwirksamkeit Das Wettspiel ist nicht vorgabenwirksam. 4. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge Spielberechtigt sind reine Jungenmannschaften, reine Mädchenmannschaften und gemischte Mannschaften. Startberechtigt sind nur Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5. Höchstzahl der Teilnehmenden Ein Flight pro Schule. Ein Flight besteht aus vier Spielerinnen oder Spielern. 5. Wertung des Golfwettbewerbs Es wird das Durchschnittshandicap berechnet (Gesamtsumme geteilt durch vier). 50% des Durchschnittshandicaps ergeben die Spielvorgabe. eispiel: vier Spieler mit Handicap -10: erechnung: 4 x 10 = : 4 = 10 50% von 10 = 5 Diejenigen mit einem Kindergolfabzeichen in Silber oder Gold werden mit Handicap 54 bewertet. Wertung nach Stableton. Gesamtwertung siehe unter Punkt Zusammenstellung der Spielergruppen Gespielt wird mit einem Zähler einer anderen Schule. Jede Schule muss pro Flight einen Zähler zur Verfügung stellen. Steht kein Zähler zur Verfügung, kann der Flight der Schule nicht antreten. 7. Änderungsvorbehalt is zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig. Vielseitigkeitsaufgabe Im Golf spielen Gleichgewichts-, Differenzierungsund die Rhythmusfähigkeit eine wichtige Rolle.

153 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Wertung der Vielseitigkeitsaufgabe An jeder Station der Vielseitigkeitsaufgabe soll der Schüler/die Schülerin möglichst viele Punkte sammeln. Die Einzelergebnisse werden zu einem Mannschaftsergebnis addiert. 9. Inhalte der Vielseitigkeitsaufgabe Die einzelnen Teile der Vielseitigkeitsaufgaben werden an den Abschlägen durchgeführt, die in Klammern angegeben sind. Die Durchführung erfolgt jeweils vor dem Abschlag. Station 1 Gleichgewichtsfähigkeit; Reaktionsfähigkeit (Abschlag 1) Der Schüler/Die Schülerin soll 5-mal hintereinander einen Golfball mit seinem/ihrem Schläger hochspielen, ohne dass der all den oden berührt. Er/Sie bekommt pro Kontakt mit der Schlagfläche einen Punkt. Es werden maximal fünf Wertungspunkte vergeben. Der Schüler/Die Schülerin hat zwei Versuche; der beste Versuch wird gewertet. Station 2 Differenzierungsfähigkeit (Abschlag 3) Aus dem Strecksprung in die Hocke; von der Hocke in den Liegestütz; zurück zur Hocke in den Strecksprung. In 30 Sekunden soll der Schüler/die Schülerin so viele Versuche wie möglich absolvieren. Für mehr als 10 Versuche erhält der Schüler/die Schülerin 2 Punkte für mehr als 15 Versuche 3 Punkte und für mehr als 20 Versuche bekommt der Schüler/die Schülerin 4 Punkte. Station 3 Sportspielbezogenes Element (Abschlag 5) Putten von 5 ällen in einen Sektor aus einer Entfernung von 10 m an ein Loch. Der all muss im Umkreis von 2 m an der Fahne liegen bleiben. Gelingt dies erhält der Spieler/die Spielerin pro gelungenen Versuch 1 Punkt. Gelingt dies nicht, erhält der Spieler/die Spielerin keine Punkte für den gespielten all. Station 4 Rhythmusfähigkeit, Orientierungsfähigkeit (Abschlag 7) In 30 Sekunden soll der Schüler/die Schülerin mit einem Golfschläger seiner Wahl einen Tennisball um so viele Pylonen (Parcours: 5 Pylonen im Abstand von 2 m) wie möglich spielen. Pro 5 umspielten Pylonen erhält der Schüler/die Schülerin einen Punkt. 10. Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die Spielergebnisse verdoppelt und das Mannschaftsergebnis der Vielseitigkeitsaufgabe addiert. ei Gleichstand entscheiden die Ergebnisse der Löcher 1,3,7,9 der Mannschaft Hallenhandball Hallenhandball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Peter Rhein WK II und III Tucholskyweg 7 am Fürth in ensheim Tel.: 06253/ prhein@t-online.de Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird nach der Spielordnung und den Regeln des DH, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Zu beachten sind die DH-Sonderregelungen Jugend: Gewechselt werden darf nur, wenn die eigene Mannschaft allbesitz hat oder während eines Time-out. Die Zeitstrafe beträgt aufgrund der verkürzten Spielzeit 1 Minute. 2. Turnierorganisation Vorrunde: Die Spielzeit beträgt für alle Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten ohne Pause. eim Wechsel wird die Uhr angehalten. Die beiden erstplatzierten Mannschaften innerhalb der Gruppen qualifizieren sich für die Endrunde. Für die Platzierung bei den Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktverhältnis b) ei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich der beiden Mannschaften. Ist bei Punktgleichheit der direkte Vergleich unentschieden, entscheidet die Tordifferenz aller Spiele dieser Mannschaften. c) Ist aus den direkten Vergleichen mehrerer punktgleicher Mannschaften untereinander keine Platzierung zu ermitteln, entscheidet danach über die Platzierung: 1. die Tordifferenz aus den Spielen der punktgleichen Mannschaften untereinander, 2. die höhere Anzahl der geworfenen Tore aus diesen Spielen. d) Ist auch nach den Kriterien a) c) keine Entscheidung gefallen, wird die Platzierung durch 7-m-Werfen herbeigeführt. ei mehreren Mannschaften wird nur eine 7-m-Runde durchgeführt, danach entscheidet das Los. Endrunde: Die Spielzeit in allen Wettkampfklassen beträgt 2 x 10 Minuten und 5 Minuten Pause. In Überkreuz-

154 586 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 spielen gibt es eine Verlängerung von 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Pause, anschließend 7-m-Werfen. Die Gesamtspielzeit sollte das 2 1/2 fache der normalen Spielzeit eines Meisterschaftsspiels (125 Minuten) nicht überschreiten. 3. Das Team-Time-out entfällt. 4. Jede Mannschaft besteht aus maximal elf Spielerinnen oder Spielern. Das Strafmaß eines Ausschlusses gilt für das gesamte Turnier. Die rote Karte bedeutet automatisch eine Sperre für das nächste Spiel; die rote Karte bedingt durch die dritte Zeitstrafe in einem Spiel bedeutet, dass der Spieler für den Rest des laufenden Spiels gesperrt ist. 5. Jede Mannschaft muss Trikots mit Rückennummern tragen und ein zweites andersfarbiges Trikot mitbringen. 6. Das enutzen von Haftmitteln ist nicht erlaubt, im Falle eines Verstoßes werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler sofort vom Turnier ausgeschlossen. Hallenhandball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Christian Sorg WK IV Vinzentinerinnenweg 8 am Marburg in Kirchhain Tel.: 06424/ ssk-sorg@t-online.de Meldeschluss: Mädchen sind in Jungenmannschaften startberechtigt. Der Wettkampf besteht aus einem Handballturnier und einem Vielseitigkeitswettbewerb. Handballturnier Mannschaftsstärke: Sechsermannschaften mit einer Torfrau oder einem Torwart, zzgl. jeweils drei Wechselspielerinnen oder Wechselspielern. Spielfeld: Hallenhandballfeld (40 x 20 m) Spielgerät: Handball IHF-Größe I (50-52 cm) Verbindliche Regeln und Vorgaben: Über die allgemeinen Wettkampfbestimmungen (vergleiche WK II und II) hinaus gelten: Die neuen Spielsysteme für Jugendmannschaften sind anzuwenden. Es wird Manndeckung im eigenen Halbfeld oder eine offensive 2-Linien-Abwehr (z.. 1:5, 3:3) gespielt. Es sollen sich zu jeder Zeit mindestens drei Spieler außerhalb des 9-m-Raumes befinden. Einlaufende Angreifer können begleitet werden. In Unterzahl ist eine offensive Raumdeckungsvariante (z.. 1:4, 3:2) zu spielen. Einzel- Manndeckung und 6:0-Deckung sind untersagt. Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung offensiver Spielweisen: 1. Information: Stellt eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft die genannten Vorgaben zur offensiven Abwehr nicht einhält, gibt sie oder er Time-out und informiert die betreuende Lehrkraft, dass sie die Spielweise der Mannschaft in der Abwehr ändern muss. 2. Verwarnung: Ist nach der Information keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen, verwarnt die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter die betreuende Lehrkraft nach Time-out unter dem deutlichen Hinweis, dass sich die Verwarnung auf das Nicht-Einhalten der offensiven Spielweisen in der Abwehr bezieht m-Sanktion: Ist auch nach der Verwarnung keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen, verhängt die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter einen 7-m-Wurf gegen die verteidigende Mannschaft. ei jedem weiteren Verstoß ist wiederum auf 7-m-Wurf zu entscheiden (auch hier mit einem deutlichen Hinweis, in welchem Zusammenhang der 7-m-Wurf gegeben wurde). 4. Time-out: zur Anzeige der Maßnahme zur Einhaltung der offensiven Spielweisen in der Abwehr und bei Hinausstellungen (1 Minute; Disqualifikation; Ausschluss). Die Zeitstrafe beträgt aufgrund der verkürzten Spielzeit 1 Minute. Der fehlbare Spieler wird für 1 Minute vom Platz gestellt. Die Mannschaft darf sich jedoch vervollständigen. Spielweise/Zählweise: Richtet sich nach der Anzahl der Mannschaften. estimmungen für den Vielseitigkeitswettbewerb: Am Vielseitigkeitswettbewerb nehmen alle gemeldeten Schülerinnen und Schüler einer Mannschaft teil. Die Gesamtzeit einer Mannschaft wird gestoppt und durch die Anzahl der Teilnehmer einer Mannschaft dividiert. Der Zusatzwettbewerb wird vor dem Handballturnier von allen Mannschaften durchgeführt. Für den Spielstand vor dem Handballspiel zweier Mannschaften zählt dann die bessere Durchschnittszeit der beiden Mannschaften untereinander. Die bessere Mannschaft geht mit einer 2:0 Führung in das Handballspiel. Der Vielseitigkeitswettbewerb soll unter Einbeziehung sportspielbezogener Elemente und koordinativer Fähigkeiten wie folgt aussehen: Handball-iathlon-Staffel (benötigte Materialien: 1 all, 1 Weichboden, 1 Langbank, 5 Fahnenstangen, Klebeband) 1. Der Vielseitigkeitswettbewerb wird nur mit 1 all durchgeführt. In 2 m Abstand mit dem Rücken zur

155 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 587 Wand stehend den all durch die eine gegen die Wand werfen, umdrehen und den von der Wand zurückspringenden all fangen, bevor dieser den oden berührt. Fangfehler all fällt auf den oden wird mit 3 sek. Zeitstrafe geahndet. 2. Einhändiges Dribbling durch eine Slalomgasse (ca. 7 m lang slalomartig). Die Fahnenstangen werden seitlich versetzt aufgestellt. 3. ankdribbling: a) all wird neben der ank laufend 4-mal auf der ank gedribbelt. b) Auf dem Rückweg umgekehrte Aktion auf der ank laufend wird der all 4-mal neben der ank gedribbelt (bei allverlust Dribbelfehler muss an der ank neu begonnen werden). An den Enden der ank steht eine Pylone, die umlaufen werden muss m-Schlagwürfe auf ein Weichboden-Zielfeld (1,00 x 1,50 m) an beliebiger Stelle des Weichbodens. Es müssen 3 Treffer mit maximal 6 Würfen erzielt werden. ei einem Fehlversuch, auch Übertreten der 7-m-Linie, muss der all gesichert und am 7-m- Punkt abgelegt werden, bevor die Zusatzrunde gelaufen wird. 5. Nach dem letzten Wurf wird der all vom 7-m- Punkt zum nächsten Spieler (am Start) gespielt. 6. Die Gesamtzeit wird gestoppt, wenn der letzte Spieler den all an der Station 1 niederlegt, nachdem er vom 7-m-Punkt aus den all bis zum Start gedribbelt hat. 7. Nachstehend eine Ablaufskizze: Hockey Hockey Feld Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Siegfried öckling WK III Mainzer Landstr. 174 am Hadamar in Limburg Tel.: 06433/ siegfried.boeckling@web.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird nach den gültigen Regeln des Deutschen Hockeybundes bzw. den Regeln des DH für Kleinfeldhockey, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. Regeländerungen: a) Größe des Spielfeldes: Länge 50 bis 55 m, reite 35 bis 40 m (quer über den Hockeyplatz). b) Eine Mannschaft besteht aus max. 9 Spielerinnen oder Spielern (5 Feldspielerinnen oder Feldspielern), 1 Torfrau oder 1 Torwart, 3 Auswechselspielerinnen oder Auswechselspielern). c) Die Spielzeit beträgt 2 x 10 Minuten. 3. Für die Platzierung in den Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Tordifferenz c) höhere Anzahl der erzielten Tore d) Ergebnis aus dem Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften e) Siebenmeterschießen (5 Spielerinnen oder Spieler je Mannschaft) 4. Enden Entscheidungsspiele unentschieden, so werden sie um 2 x 5 Minuten verlängert. Steht es auch dann noch unentschieden, erfolgt Siebenmeterschießen (5 Spielerinnen oder Spieler je Mannschaft; danach paarweise bis zur Entscheidung). 5. Eine Spielerin oder ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Eine zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für dieselbe Spielerin oder denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spiels. Eine Spielstrafe auf Dauer zieht eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Wettkampfbestimmungen WK II und IV Die Spiele für die Wettkampfklassen II und IV können auf Kreis- und auf Regionalebene (WK IV bei edarf) ausgetragen werden. Da es für diese Klassen keine Landesentscheide gibt, können die estimmungen in den einzelnen Regionen festgelegt werden (Orientierung an den DH-Regeln).

156 588 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Hockey Halle Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Ralf Maier WK IV Heinrichstr. 3 am Mörfelden in Rüsselsheim Tel.: 06105/ ralf.maier@online.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen: 1. Gespielt wird ein Mixed-Turnier in der Halle nach vereinfachten Hallenhockeyregeln. Kurze Ecken können durch Freischläge an der (gestrichelten) Freiwurflinie ersetzt werden. 2. Eine Mannschaft besteht aus max. 10 Spielern/Spielerinnen. Es wird mit einem Torwart und 5 Feldspielern/Feldspielerinnen gespielt. Mindestens 2 Mädchen müssen während des Spiels immer auf dem Platz sein. 3. Wettkampfstruktur: Der Wettkampf ist ein Hockeymehrkampf aus Hockeyspiel und einem Zusatzprogramm. Die Hallenhockeyspiele werden in Turnierform gemäß der Gruppenauslosung Hockey (Feld) ausgetragen. Die Spielzeit beträgt 2x10 Minuten. Das Zusatzprogramm besteht aus einem Vielseitigkeitswettbewerb, der vor dem Hockeyturnier in Staffelform ausgetragen wird. Alle Teilnehmer/-innen einer Mannschaft nehmen daran teil. Die gelaufene Gesamtzeit wird durch die Anzahl der Teilnehmer/innen dividiert und ergibt das Mannschaftsergebnis. Folgender Parcours wird dabei absolviert: 3m 1 Hockeystock 1 Hockeyball eschreibung: Start aus dem Start- und Zielbereich, Durchkriechen, Überspringen, Durchkriechen und Überspringen von Hürden oder Kastenteilen; Aufnehmen von Hockeystock und -ball und regelgerechtes Slalomdribbeln um 6 Hütchen; all nach Anspielen der Langbank aufnehmen. Auf umgedrehte Langbank steigen, ½ Drehung, alancieren rückwärts zum Ende der ank, ½ Drehung, Niedersprung, Ablegen von Stock und all; alltransportlauf (Transportieren von 4 ällen nacheinander von einem Kleinkasten zum anderen); Nach dem letzten alltransport zum Startund Zielbereich laufen und den nächsten Teilnehmer abschlagen. Fehlerwertung: Für Fehler (z.. Absteigen von der ank) gibt es jeweils 2 Strafsekunden. 4. Wertung: Das Ergebnis des Vielseitigkeitswettbewerbs hat Auswirkungen auf das Spiel der jeweiligen Mannschaften: Die schnellere Mannschaft erhält ein Tor Gutschrift, geht also z.. mit einer 1:0 Führung in das Spiel. Sollte es nicht möglich sein, den Vielseitigkeitswettbewerb vor jedem Spiel durchzuführen, besteht die Möglichkeit, diesen vor dem Hockeyturnier von allen Mannschaften durchführen zu lassen. Für den Spielstand vor dem Hockeyspiel zweier Mannschaften zählt dann die bessere Durchschnittszeit der beiden Mannschaften untereinander. Die unter WK III Hockey (Feld) bezüglich der Platzierung in den Gruppenspielen und der Regelung in den Entscheidungsspielen aufgeführten estimmungen gelten auch hier. Wettkampfbestimmungen WK III (Hallenhockey) Die Spiele für die Wettkampfklasse III können auf Kreisund auf Regionalebene ausgetragen werden. Da es für diese Klassen keine Landesentscheide gibt, können die Wettkampfbestimmungen in den einzelnen Regionen festgelegt werden (Orientierung an den DH-Regeln). 6m Start- und Zielbereich 3m Judo Judo Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Claire Lambrecht WK II und III Kastanienallee 42 am Hanau in Maintal Tel.: 06181/ claire.lambrecht@hotmail.de Meldeschluss:

157 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 589 Wettkampfbestimmungen 1. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Regeln des DJ (Jugend, U 17, weiblich oder männlich) und des HJV, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. Voraussetzung für die Teilnahme am Landesentscheid ist der Nachweis (Urkunde oder Pass) des weiß-gelben Gürtels. 3. Gewichtsklassen Jungen: WK II: bis 55 kg, bis 60 kg, bis 66 kg, bis 73 kg, über 73 kg WK III: bis 43 kg, bis 46 kg, bis 50 kg, bis 55 kg, über 55 kg Mädchen: WK II: bis 48 kg, bis 52 kg, bis 57 kg, bis 63 kg, über 63 kg WK III: bis 40 kg, bis 44 kg, bis 48 kg, bis 52 kg, über 52 kg 4. Kampfzeit WK II: 4 Minuten WK III: 3 Minuten 5. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülerinnen oder 8 Schülern (5 Wettkämpfer, maximal 3 Ersatzjudoka). Nach Möglichkeit sind alle fünf Gewichtsklassen zu besetzen, mindestens jedoch drei. Am undesfinale (WK III) kann eine Mannschaft nur teilnehmen, wenn sie bei Wettkampfbeginn des undesentscheides mindestens vier Gewichtsklassen besetzt hat! Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schülerinnen oder Schüler eingewogen werden. Der Start in der nächst höheren Gewichtsklasse ist zulässig. Sollten mehr als 3 Judoka in einer Gewichtsklasse vorhanden sein, können die übrigen in der nächst höheren Gewichtsklasse eingewogen werden, sofern hier noch freie Startplätze vorhanden sind. Dabei wird vermerkt, dass die höher eingewogenen Kämpfer oder Kämpferinnen nur in dieser Gewichtsklasse eingesetzt und nicht hochgestellt werden dürfen. 6. ei vier oder weniger Mannschaften kämpft jeder gegen jeden. ei fünf bis acht Mannschaften kommt das modifizierte K.O.-System zur Anwendung. ei neun Mannschaften und mehr wird das modifizierte Doppel-K.O.-System angewendet. Es bleibt der Wettkampfleitung überlassen, auch schon ab fünf Mannschaften das modifizierte Doppel-K.O.-System anzuwenden, falls der zeitliche Rahmen dies erfordert. (eim modifizierten Doppel-K.O.-System werden Platz 3 und 4 durch einen zusätzlichen Mannschaftskampf ermittelt). 7. ei Poolkämpfen (z.. Jeder-gegen-Jeden) wird eine Mannschaftsbegegnung als 'unentschieden' gewertet, wenn die Anzahl der gewonnen Kämpfe beider Mannschaften gleich sind. ei Ausscheidungskämpfen (z.. Doppel-K.O.) wird bei Gleichstand der einzelnen Kampfergebnisse die Summe der Unterbewertungen herangezogen, um den Sieger zu ermitteln. Sind auch diese gleich, so wird ein Stichkampf durchgeführt, der ggf. mit Golden-Score und Hantei fortgesetzt wird. War ein Einzelkampf unentschieden, dann wird dieser zum Stichkampf. Waren mehrere Einzelkämpfe unentschieden, dann wird aus ihnen ein Stichkampf gelost. War kein Einzelkampf unentschieden, dann wird aus allen Kämpfen ein Stichkampf gelost. In diesem Fall dürfen die Mannschaftsführer vorher eine neue Mannschaftsaufstellung abgeben. 8. Jeder Mannschaftskampf wird in aufsteigender Gewichtsklassenreihenfolge durchgeführt ('von leicht nach schwer'). 9. esondere estimmungen: Verbote: WK II und III: Hebeltechniken und Würgegriffe. 10. Die Kampfrichter für den Landesentscheid werden vom Kampfrichterreferenten des HJV benannt. Die Gewichtsklassenreihenfolge wird vor Wettkampfbeginn ausgelost. Judo Ausrichter: Meldung an: Mädchen und Jungen WK IV Regionalentscheide nach edarf

158 590 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Voraussetzungen: Nachweis (Urkunde oder Pass) des weiß-gelben Gürtels Regelwerk: Wettkampfordnung der U14 modifiziert nach den edürfnissen des Schulsports (Armhebel, Sankaku-osae-gatame und Kata-gatame sind nicht erlaubt.) Mannschaften: 5 Kämpfer zusätzlich maximal 2 Ersatzkämpfer (am koordinativen/konditionellen Zusatzprogramm nehmen alle Mannschaftsmitglieder teil) Gewichtsklassen:-35, -40, -45, -50, +50 kg Modus: ei maximal 5 Mannschaften kämpft jeder gegen jeden (Empfehlung! vgl. dazu Judo- Wettbewerb!) Koordinatives/konditionelles Zusatzprogramm: Platz 1 > 4 Punkte Platz 2 > 3 Punkte Platz 3 > 2 Punkte Platz 4 > 1 Punkt Kasten-umerang-Lauf Nach dem Hochstart folgt eine Rolle vorwärts auf einer Matte (1), nach rechts um einen Medizinball (2) zum ersten (hochgestellten) Kastensteil (3) laufen. Das Kastenteil überspringen und durchkriechen und wiederum nach rechts um den Medizinball zum zweiten (4) und auch zum dritten Kastenteil (5) laufen, ebenfalls überspringen und durchkriechen, dann wieder rechts um den Medizinball zum Start/Ziel um eine Stange laufen und mit einem weiteren Durchgang beginnen. Gewertet wird die Anzahl der Kastenteile, die innerhalb einer Minute durchkrochen werden können. Das Überwinden der Kastenteile kann mit und ohne Stütz erfolgen. Der Medizinball darf nicht berührt werden. Jeder Teilnehmer einer Mannschaft (maximal 7) erhält an jeder Station Punkte! 1. Tauklettern (3 Punkte pro angefangene 50 cm > oden-fuß, maximal 4 m = 24 Punkte, maximal 10 sec Kletterzeit) 2. Standweitsprung in den Stand (1 Punkt pro angefangene 10 cm, zwei Versuche > der bessere zählt) Alternativ: Standdreisprung in den Stand (1 Punkt pro angefangene 20 cm, zwei Versuche > der bessere zählt) Kasten-umerang-Lauf (2 Punkte pro durchkrochenes Kastenteil > vgl. Skizze!) Seilspringen beidbeinig (1 Punkt pro erreichten Sprung, beliebig viele Neuanfänge) Die Punkte, die jeder Teilnehmer an allen Stationen erreicht, werden addiert. Gewertet werden die fünf besten Ergebnisse einer Mannschaft. esteht eine Mannschaft nur aus drei oder vier Teilnehmern, werden die Ergebnisse des schwächsten Teilnehmers für die fehlenden Teilnehmer übernommen. Hat eine Mannschaft mehr als 5 Teilnehmer, werden die überzähligen niedrigsten Ergebnisse gestrichen. Alle Mannschaften unterziehen sich einem Ranking (Punkte entsprechend der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften und der Platzierung). ei z.. 4 Mannschaften: Judo-Wettbewerb: Jede Mannschaft kämpft gegen jedes andere Team. Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Punkt. Es wird, wie beim Vielseitigkeitswettbewerb, ein Ranking erstellt und bepunktet. Gesamtwertung: Die Punkte aus Vielseitigkeitswettbewerb und Judo- Wettkampf werden zusammengeführt, wobei das Ergebnis des Judo-Wettbewerbs mit dem Faktor 2 multipliziert wird. ei Punktegleichheit zählt das Ergebnis aus dem Judo-Wettbewerb und dann der direkte Vergleich.

159 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Leichtathletik Leichtathletik Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Matthias reunung WK II und WK III Frankfurter Str. 2a am Hasselroth in Gelnhausen Tel.: 06055/ Meldeschluss: Die Wettkämpfe werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IW) und der Deutschen Leichtathletikverordnung (DLO) durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist (Wertungstabelle: jeweils gültige Ausgabe). 2. Teilnahmeberechtigt sind neben den sechs Regionalsiegern zusätzlich die zwei punktbesten Schulmannschaften aller Vorentscheide. 3. In allen Wettkampfklassen besteht eine Mannschaft aus maximal 12 Schülerinnen oder Schülern. Für jede Mannschaft werden drei Schülerinnen oder Schüler pro Disziplin sowie zwei Staffeln zugelassen, von denen zwei Schülerinnen oder Schüler pro Disziplin und eine Staffel gewertet werden. Eine Schülerin oder ein Schüler darf nur in drei Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. ei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils vier Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet die Schülerin oder der Schüler nach drei aufeinander folgenden Fehlversuchen aus. Die Anfangshöhen beim Hochsprung werden nach Absprache festgelegt. Die Steigerung der Höhen erfolgt in allen Wettkampfklassen jeweils um 4 cm. Im Wettkampf II gilt die neue Fehlstartregelung. Danach ist jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, zu disqualifizieren. Im WK III gilt die bisherige Fehlstartregel: Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu verwarnen. Alle Wettkämpfer, die danach in diesem Lauf einen Fehlstart verursachen, sind zu disqualifizieren. 4. Zur Vorbereitung der Wettkampflisten ist die namentliche Meldung der Wettkämpferinnen oder Wettkämpfer für die einzelnen Disziplinen mit Vorkampfleistung auf einer Meldeliste an den betreffenden Ausrichter zu schicken. 5. Da die Anlagen aus Kunststoff sind, dürfen nur Laufschuhe mit kurzen Dornen (6 mm) benutzt werden. 6. Um beim Hochsprung Rückenverletzungen zu vermeiden, sind in allen Wettkampfklassen auf allen Ebenen Latten-Umlenkbügel zu verwenden. 7. Nimmt eine Wettkämpferin oder ein Wettkämpfer gleichzeitig an mehreren Wettbewerben teil, so hat Lauf Vorrang vor Sprung und vor Wurf. Der vorgegebene Zeitplan ist bei Mannschaftsaufstellung zu berücksichtigen. Disziplinen: WK II Jungen: 100 m, 800 m, 4x 100-m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (5 kg), Speerwurf (700 g) Mädchen: 100 m, 800 m, 4x 100-m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg) Speerwurf (500 g) WK III Jungen: 75 m, 800 m, 4x 75-m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (4 kg), allwurf (200 g, Durchmesser 75 bis 85 mm) Mädchen: 75 m, 800 m, 4x 75-m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), allwurf (200 g, Durchmesser 75 bis 85 mm) Leichtathletik Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Mark Schwesig WK IV Zum oden 54 am Wetzlar in Wetzlar Tel.: 06441/ mark.schwesig@t-online.de Meldeschluss: Aus jeder Region sind zwei Mannschaften startberechtigt. Der Wettkampf ist für gemischte Mannschaften ausgeschrieben. Eine Mannschaft besteht aus 6 Mädchen und 6 Jungen. Die jeweils 5 besten Ergebnisse der Jungen und Mädchen kommen pro Disziplin in die Wertung, die beiden verbleibenden sind Streichresultate. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus folgenden 5 Mannschaftswettkämpfen:

160 592 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Lauf (Sprint): 50 m aus dem Hochstart Orientierungslauf 40 m-pendelstaffel (bestehend aus 5 Jungen und 5 Mädchen, jeder Schüler läuft beide Strecken. Strecke 1: Hürdensprint über z.. 4 ananenkisten im Abstand von 6,50 m, 11 m Anlauf, Strecke 2 Sprint) Sprung: Additionsweitsprung Nach einem Anlauf (Länge freigestellt) springt das Kind einbeinig aus einer Absprungzone (reite 80 cm) in die Grube Die Messung der Sprungweite erfolgt klassisch nach den bekannten Wettkampfregeln: Jeder Sprung wird zentimetergenau gemessen und die Weite notiert Jeder Springer eines Teams hat vier Versuche, von denen die drei besten in die Wertung kommen und zu einem Gesamtergebnis addiert werden Wurf:3 Versuche Heulerball oder 200 g Wurfball Lauf (Ausdauer): 10 Minuten Lauf. Für jede gelaufene Runde erhält die Schülerin oder der Schüler einen ierdeckel. Nach den 10 Minuten geht der Läufer zur nächstgelegenen Messstation (ausgangs und eingangs der Kurven) zurück. Dort wird von einem Helfer die noch zu ergänzende Meterzahl (100 m, 200 m, 300 m) auf einem der ierdeckel des Läufers vermerkt. Die Anzahl der ierdeckel und die eingetragene Meterzahl ergibt die zurückgelegte Laufstrecke. Wertung Für die Disziplinen Sprint, Sprung, Wurf und Ausdauerlauf führen die addierten Zeiten, estweiten und gelaufenen Strecken zu einer Mannschaftsrangfolge, die eine entsprechende Platzziffer ergibt. ei der Pendelstaffel entspricht die Rangfolge der Platzziffer. In der Gesamtwertung werden alle Platzziffern der Mannschaften aus jeder Disziplin addiert. Gewinner ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtsumme an Platzziffern. ei gleicher Platzziffer entscheidet die Anzahl der besseren Platzierungen im direkten Vergleich. Orientierungslauf Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen WK I IV Regionalentscheide Region 1 3 Stephanie Holzhauer am Am Wasserturm 15 in Kassel Kassel Tel.: 0561/ stephanie.holzhauer@ks.ssa. hessen.de Region 4 6 Eduard Schneider am Ringstraße 19 in Offenbach Obertshausen Tel.: 06104/ EduSch.1954XS@t-online.de Meldeschluss: Mit der Meldung ist die Schülerzahl pro Mannschaft anzugeben, die namentliche Meldung erfolgt am Wettkampftag. Wettkampfbestimmungen WK I III 1. Streckenangaben: ahnlänge Postenanzahl Jungen Wettkampf I ca. 6,0 km ca. 12 Mädchen Wettkampf I ca. 4,6 km ca. 10 Jungen Wettkampf II ca. 4,5 km ca. 11 Mädchen Wettkampf II ca. 3,5 km ca. 9 Jungen Wettkampf III ca. 3,0 km ca. 9 Mädchen Wettkampf III ca. 3,0 km ca Es gelten die Wettkampfbestimmungen OL des Deutschen Turnerbundes (2008), sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfinformationen nichts anderes festgelegt ist. 3. Eine Mannschaft besteht aus sechs Einzel- bzw. Paarläuferinnen oder Paarläufern. Dabei müssen bei den Paarläuferinnen oder Paarläufern jedoch beide Partnerinnen oder Partner alle Posten zusammen anlaufen und gemeinsam das Ziel passieren. Die vier besten Zeiten einer Mannschaft, unabhängig davon, ob sie von Paaren und/oder Einzelläuferinnen oder Einzelläufern erzielt worden sind, werden zur Mannschaftswertung addiert. Wettkampfbestimmungen WK IV Es wird empfohlen, im Rahmen dieser Regionalentscheide Grundschulwettbewerbe für Klassen 3 und 4 anzubieten. Mit der Meldung ist die Schülerzahl pro Mannschaft anzugeben, die namentliche Meldung erfolgt am Wettkampftag. Der Wettbewerb ist für gemischte Mannschaften ausgeschrieben. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 8, höchstens 12 Jungen und/oder Mädchen.

161 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 593 Der Wettbewerb besteht aus einem Vielseitigkeitsparcours und einem anschließenden Orientierungslauf: Der Vielseitigkeitsparcours besteht aus einer Laufstrecke von ca Metern mit relativ leicht lösbaren Koordinationsaufgaben, wie Durchqueren eines Grabens, Überklettern von aumstämmen, alancieren, Slalomlauf um äume, alldribbling mit dem Fuß durch unwegsames Gelände, Zielwerfen (Weiterlaufen sofort nach Erfolg bzw. nach drei Fehlversuchen) oder ähnlichen Aufgaben, die innerhalb der Laufzeit zu lösen sind. ei Paarläufern absolvieren an jeder Station in der Regel beide Kinder die Koordinationsaufgabe, an einzelnen Stationen, wie Zielwerfen, wird bei Paarläufern die Aufgabe nur durch ein Kind gelöst (Genaueres regelt die Ausschreibung). Gleich im Anschluss (ohne Anhalten der Zeit) erfolgt ein Orientierungslauf über 1,5 bis 2,8 Kilometer, dessen 6 9 Posten ausschließlich an Wegen stehen dürfen. Die Strecke soll so konzipiert sein, dass die Laufzeiten ca Minuten betragen. Jede Mannschaft startet mit mindestens vier, höchstens sechs Paaren und/ oder Einzelläufern. (Der Start von Einzelläufern ist möglich, jede Mannschaft erhält aber nur maximal 6 Startzeiten.) Gewertet werden die vier besten Zeiten (Zeitaddition). Weitere Angaben über Zeitplan, Fahrgemeinschaften usw. gehen den gemeldeten Mannschaften rechtzeitig zu Rhythmische Sportgymnastik Rhythmische Sport- Ausrichter und Meldung gymnastik Regionalentscheid Jochen Delp Mädchen u. Jungen Forsthausstr. 3 WK II-IV Messel am Tel.: 06159/5825 in Dreieich j.delp@t-online.de Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Wettkampfbestimmungen 1. Es gelten die estimmungen der Turnordnung des Deutschen Turnerbundes sowie die besonderen estimmungen zum undeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA, die im Sonderdruck des DT JTFO, Schulwettkämpfe Gerätturnen und Gymnastik, Sonderauflage 2008 veröffentlicht sind. 2. Eine Mannschaft besteht aus fünf Mädchen (Jungen haben Startrecht) wobei die drei höchsten Wertungen mit jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. 3. Die eschreibung der Aufgaben für WK II und III sind dem Sonderdruck des DT JUGEND TRAI- NIERT FÜR OLYMPIA, Schulwettkämpfe Gerätturnen und Gymnastik, Sonderauflage 2008 erhältlich bei den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren oder bei der Landesservicestelle für den Schulsport, Holländische Str. 141, Kassel zu entnehmen. Die Pflichtmusiken und Videos können bei Deutscher Turner-und Service, DT-Shop GmbH, Industriestraße 4 8, Speicher, Tel.: 06562/6155, bezogen werden. 4. Die Gerätenormen werden für WK III folgendermaßen vereinfacht: and: 5 m all: Mindestdurchmesser 16 cm 5. Wettkampf II Mädchen Dreikampf (P5/6) Seil, and, Reifen, all oder Keulen Wettkampf III Mädchen Dreikampf (P4/5) Seil, and, Reifen, all oder Keulen Wettkampfbestimmungen Eine Mannschaft besteht aus 5 Schülerinnen. Jungen haben Startrecht in Mädchenmannschaften. Zweikampf (P 3/4) Seil, and (5 m), Reifen, all (Mindestdurchmesser 16 cm) oder Keule und Sonderprüfungen: 1. Standweitsprünge: Alle Gymnastinnen springen jeweils fortlaufend 3 Standweitsprünge hintereinander. Die Weiten der 3 besten Schülerinnen werden addiert. 2. Seilspringen: 30 Sekunden - Anzahl der Durchschläge der 3 esten werden addiert. 3. Hula-Hoop mit dem Reifen auf Zeit maximal 4 Minuten. Die Zeiten der 3 esten werden addiert. Ermittlung des Mannschaftsergebnisses: Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgenberechnung ermittelt. Dabei werden die Platzierungen der drei Ranglisten (2 Handgeräte und Sonderprüfung) als Summe addiert. Sieger ist die Mannschaft, welche die kleinste Summe der Rangfolgen hat. ei Gleichheit ist die Mannschaft Sieger, welche bei den 2 Handgeräten die niedrigste Rangfolgensumme aufweist Rudern Rudern Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Rainer Gimplinger WK I III Freigerichtstr. 27 am 18./ Hanau in Hanau Tel.: 06181/ rainer.gimplinger@gmx.de

162 594 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Startverlosung: Jahrgangseinteilung (abweichend von der allgemeinen Jahrgangseinteilung): Mädchen /Jungen WK I Jahrgänge Mädchen /Jungen WK II Jahrgänge Mädchen /Jungen WK III Jahrgänge Die Jahrgangsbegrenzungen gelten nicht für Steuerleute, sie müssen jedoch in den Rennen, die zum undesfinale führen, mindestens dem Jahrgang 2003 angehören, in den übrigen Rennen in der Wettkampfklasse IV startberechtigt sein. Wettkampfbestimmungen für die Wettkämpfe I III 1. Die Regatta wird nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des DRV durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Jede ootsbesatzung muss aus Schülerinnen und Schülern einer Schule gebildet werden und gilt als selbstständige Schulmannschaft. Aus Sicherheitsgründen ist Ziffer AW zu beachten (ugbälle, Stemmbretter). 2. In der Regel vertreten die siegreichen Mannschaften der Rennen 1 bis 8 das Land Hessen in ihrer Altersgruppe und ootsgattung beim undesfinale in erlin. Die endgültige Nominierung erfolgt durch das Kultusministerium. Die Rennen A bis T werden nur auf Landesebene ausgetragen. 3. Meldet zu den Rennen 1 bis 8 nur eine Mannschaft, wird über die Startberechtigung beim undesfinale gesondert entschieden. Meldet zu den Rennen A bis T nur eine Mannschaft, fällt dieses Rennen aus. 4. In den Wettkampfklassen I und II dürfen Schülerinnen oder Schüler höchstens dreimal davon höchstens zweimal in den Rennen 1 bis 8 und in der WK III höchstens zweimal gemeldet werden. Die Startberechtigung für nur eine Wettkampfklasse gilt nur für die Rennen 1 bis 8. Steuerleute sind von dieser eschränkung ausgenommen. Jede Schule kann maximal zwei oote je Rennen melden. 5. Für jeden Startenden (außer Jahrgang 1996 und außer Steuerleuten) ist spätestens zwei Stunden vor eginn des Rennens eine escheinigung vorzulegen, in der ärztlicherseits nach dem 01. Oktober 2014 bescheinigt wird, dass die Teilnahme an Wettkämpfen unbedenklich ist. Aktivenpässe/Jugend-Lizenzen des DRV nach Ziffer AW können die escheinigung ersetzen. Der Jahrgang 1996 unterliegt den Startbeschränkungen der Junioren (höchstens drei Starts pro Tag, vgl. Ziffer (AW). Darüber hinaus ist die Mannschaftsliste, auf der die Schulzugehörigkeit der Startenden von der Schulleiterin oder von dem Schulleiter durch Unterschrift und Siegel zu bestätigen ist, vorzulegen. 6. Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 1999 können auch in den Rennen der Jahrgänge starten, wenn die Zustimmung eines Arztes dafür vorgelegt wird. Steuerleute dürfen dem anderen Geschlecht angehören. In den Rennen A bis T sind Mädchen in allen Jungenrennen startberechtigt. 7. Für die Leichtgewichtsrennen in Wettkampfklasse III gelten die Gewichtgrenzen gemäß den estimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen- Wettbewerben der Deutschen Ruderjugend. 8. Die Regatta findet auf dem Main statt. Es sind fünf Startplätze vorhanden. Die 1000-Meter-Starts erfolgen von festen Startplätzen. Der Schiedsrichter bestimmt bei weniger als vier ooten die Startplätze. Die Qualifikation für die Zwischen- und Endläufe erfolgt abweichend von der AW nach gesonderter Tabelle. 9. Meldungen (Einzelmeldungen sowie eine Zusammenstellung der Einzelmeldungen auf Vordrucken des DRV finden Sie unter de/verband/wettkampf/meldung-zur-regatta/) sind durch die Schulen über die Koordinatorin oder den Koordinator für den Schulsport an die Meldeadresse zu richten. Für jedes gemeldete Rennen ist mit der Meldung oder spätestens vor eginn des Wettkampfes bar oder mit Scheck ein etrag von 20,-- zu hinterlegen. Ist die Meldung erfüllt worden, wird der etrag am Regattatag zurückerstattet. 10. Die elege für die Fahrt- und Transportkosten sind im Regattabüro zur Erstattung vorzulegen. Die Transportkosten für oote werden mit 0,41 /km erstattet. Es sind ootstransportgemeinschaften zu bilden. 11. Alle oote sind mit ugnummern zu versehen. Die Halterungen für ugnummern sind auf den ooten zu befestigen. 12. oote, Riemen, Skulls sind mitzubringen. Die Lagerung der oote auf dem Regattagelände erfolgt auf eigenes Risiko. 13. Die Quartiermeldungen für Unterkünfte sind getrennt nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler bis zum 27. Juni 2015 an die Meldeanschrift zu senden.

163 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 595 Renn- WK- ezeichnung Strecken- Nr. Klasse des Rennens länge (m) Zeitplan (unverbindlich) Vorlauf Zwischenlauf Finale 1 Mä III 4 x Sa. Sa. So. 2 Ju II 4 + Gig 1000 Sa. Sa. So. 3 Ju III 4 x Sa. Sa. So. A Ju I 2 x 1000 Sa. Sa. So. 4 Mä II 4 x Sa. Sa. So. 5 Ju II 4 x + Gig 1000 Sa. Sa. So. Ju I 4 + Gig 1000 Sa. Sa. So. 6 Ju II Sa. So. So. C Mä/Ju III 4 x + Mixed 1000 Sa. So. So. D Ju I 4 x + Gig 1000 Sa. Sa. So. E Mä I 4 x Sa. Sa. So. 7 Mä II 4 x + Gig 1000 Sa. So. So. F Ju I Sa. So. So. 8 Ju II 4 x Sa. So. So. G Ju II Sa. So. So. H Mä III 2 x Lg 500 Sa. So. So. I Ju III 4 x + Gig 500 Sa. So. So. J Mä III 2 x 500 Sa. So. So. K Mä I 4 x + Gig 1000 Sa. So. So. L Ju I 4 x Sa. So. So. M Mä III 4 x + Gig 500 Sa. So. So. N Ju III 2 x Lg 500 Sa. So. So. O Ju II 2 x 1000 Sa. So. So. P Ju I Sa. So. So. Q Mä II 2 x 1000 Sa. So. So. R Mä/Ju I 4 x + Mixed 1000 Sa. So. So. S Mä III Gruppenfahren 2 x 300 4/5 K 1 x Zeiteinteilung nach Meldeschluss T Ju III Gruppenfahren 2 x 300 4/5 K 1 x Zeiteinteilung nach Meldeschluss Zeichenerklärung: Lg = Leichtgewicht (Einzelhöchstgewicht 50 kg); X = Doppel; + mit Steuerfrau/Steuermann Rudern Ausrichter und Meldungen Gemischte Mannschaften Rainer Gimplinger WK IV Freigerichtstr. 27 am 18./ Hanau in Hanau Tel.: 06181/ rainer.gimplinger@gmx.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen Dieser Wettkampf ist für gemischte Mannschaften vorgesehen. Er besteht aus einer Langstrecke im 4 x + Gig über 2x 500 m und einem Zusatzwettbewerb an Land. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Mädchen und/oder Jungen. Schülerinnen und Schüler, die am WK IV teilnehmen, dürfen im gleichen Landesentscheid nur als Steuerleute in höheren Wettkampfklassen eingesetzt werden. ei der Langstrecke dürfen die oote auch von Schülerinnen und Schülern der Altersklasse I-III gesteuert werden. Diese sind allerdings im Zusatzwettbewerb nicht startberechtigt. 1. Die Langstrecke wird im 4 x + Gig gefahren und geht über eine Distanz von 2x 500 m mit einer Wende. 2. Der Zusatzwettbewerb ist ein Vielseitigkeitsparcours. Er beinhaltet leichte Koordinationsaufgaben. Der Start aller Teammitglieder erfolgt einzeln in

164 596 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 einem festzulegenden Zeitabstand. Es wird die Summe der vier besten Zeiten einer Mannschaft gewertet. Die Mannschaften haben die Möglichkeit, vor dem Wettbewerb den Parcours zu besichtigen. Falls die Witterung oder die Gegebenheiten am ootshaus dies nicht zulassen, kann alternativ dazu ein entsprechender Parcours in der Halle aufgebaut werden. Die Gesamtwertung erfolgt durch Zeitaddition der beiden Teilergebnisse Rugby Rugby Ausrichter und Meldungen Gemischte Mannschaften Eduard Schneider WK III Ringstraße 19 am Obertshausen in Heusenstamm Tel.: 06104/ Meldeschluss: Der Wettkampf besteht aus einem OK-Rugbyturnier. Rugbyturnier Gespielt wird nach OK-Rugby Regeln des Deutschen Rugby-Verbandes, ezug der Regeln über Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspielerinnen und Ersatzspieler maximal aus 8 Spielerinnen und Spielern (5 Feldspieler und 3 Auswechselspieler). Gemischte Mannschaften sind erwünscht. Es kann sowohl in einer Sporthalle als auch auf einem Rasenplatz gespielt werden. Das Spielfeld entspricht einem Handballfeld. (reite: 20 m, Länge: 40 m) Es wird mit einem Rugbyball der Größe 4 gespielt. Die Spielzeit beträgt 2x 6 Minuten mit einer Halbzeitpause von einer Minute. In einem Turnier darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 72 Minuten pro Tag nicht überschritten werden (6 Spiele). Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkteverhältnis b) Versuch-Differenz c) höhere Anzahl der erzielten Versuche bei gleicher Versuchsdifferenz d) Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander ei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von 3 Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. Ankick gelost. Die Verlängerung dauert 2 x 3 Minuten. Die Mannschaft, die in der Verlängerung die ersten Punkte erzielt, ist der Gewinner des Spiels. (Steht es nach dem Ablauf der Verlängerung weiterhin unentschieden, so entscheidet das Los.) Spielerwechsel: Es darf nur bei einer Unterbrechung des Spiels gewechselt werden. Der Wechsel einer Spielerin oder eines Spielers erfolgt an der Mittellinie. Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spielkleidungen bereithalten. Das Tragen von Armbändern, Uhren, Ringen und anderen verletzungsgefährdenden Gegenständen ist verboten. Rugby Ausrichter und Meldungen Gemischte Mannschaften Eduard Schneider WK IV Ringstraße 19 am Obertshausen in Heusenstamm Tel.: 06104/ EduSch.1954XS@t-online.de Meldeschluss: Der Wettkampf besteht aus einem OK-Rugbyturnier und einem Vielseitigkeitswettbewerb, Wertigkeit 2:1. Der Vielseitigkeitswettbewerb sollte vor dem Turnier ausgetragen werden. Rugbyturnier Es gelten die gleichen Regelungen wie in der Wettkampfklasse III. Vielseitigkeitswettbewerb Am Vielseitigkeitswettbewerb nehmen alle gemeldeten Schülerinnen und Schüler einer Mannschaft teil. Die Gesamtzeit einer Mannschaft wird gestoppt und durch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler dividiert. Die einzelnen Stationen sind als Parcours anzuordnen. Während des ganzen Parcours trägt der Spieler einen Rugbyball in beiden Händen. Der Vielseitigkeitswettbewerb besteht aus 5 Stationen: Station 1 Sprungkombination in Reifen oder markierten Feldern (einmal) (Material: 8 Reifen, Klebeband)

165 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 597 Station 2 Im Lauf seitliches Werfen eines Rugbyballes durch ein Ziel (Rugbypass). Der Spieler läuft an drei Hütchen (die im Abstand von 4 m voneinander stehen) entlang und versucht auf Höhe des mittleren Hütchens durch ein Ziel (Abstand 3 m zum Hütchen) zu werfen. Nach 5 Versuchen (3x Wurf zur linken Seite, 2x zur rechten Seite) geht es weiter zur nächsten Station. Die älle liegen in einem umgedrehten Kasten am ersten und dritten Hütchen. Für jeden Fehlversuch werden 3 Sekunden zur Gesamtzeit addiert. Station 5 Sternsprint mit jeweiligem kurzen Absitzen auf Medizinbällen (sind auf Gummi-Wurfringen oder Ähnlichem gelagert, Abstand vom mittleren all 4 m). Der Rugbyball wird mit beiden Händen festgehalten (getragen). Der Start erfolgt aus dem Sitz vom mittleren Medizinball. Die äußeren Medizinbälle müssen nach und nach abgesessen werden, nachdem jeweils immer wieder der mittlere all mit dem Gesäß berührt wurde. Danach wird der all zum nächsten Mitspieler gepasst, der am Start steht. (Material: 5 Medizinbälle, 5 Gummi-Wurfringe.) Das Ziel wird aus einem großen Kasten (4 Elemente) und zwei kleinen Kästen gebildet, die auf den großen Kasten gestellt werden. Auf die kleinen Kästen kommt als Deckel ein Kastenoberteil. Die so gebildete Öffnung stellt das Ziel dar. Alternativ können auch zwei kleine Kästen übereinander gestellt werden (der obere Kasten hochkant auf die Lederfläche des unteren). Als Ziel dient die Öffnung des oberen Kastens. Station 3 Überspringen Durchkriechen Überspringen Durchkriechen von zwei ca. 70 cm hohen Hürden, die im Abstand von 4 m stehen. (Material: 2 Hürden oder 2 Kastenteile) 5 x Abstand zwischen den Hütchen 4 m Schwimmen Schwimmen Ausrichter und Meldungen Mädchen und Jungen Marcus Herrmann WK III Dambachtal 39 am Wiesbaden in Wiesbaden Tel.: 0611/ marcusherrmann@me.com Meldeschluss: Alle Kreismeldungen, auch Fehlmeldungen, gehen über die federführenden Koordinatoren an den Ausrichter (s. o.). Regionalentscheide werden durch die Koordinatoren in Absprache mit dem Verbandsvertreter festgesetzt. Auch gemeinsame Regionalentscheide sind möglich. Alle Entscheide auf Regionalebene müssen bis abgeschlossen sein. Teilnahmeberechtigt beim Landesentscheid sind neben den sechs Regionalsiegern zusätzlich die zwei zeitbesten Schulmannschaften aller Vorentscheide. Wettkampfbestimmungen Station 4 Slalom um 4 Hütchen/Kegel, die im Abstand von 2 m stehen. 1. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfbestimmungen des DSV, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. ei den Kreis- und Regionalentscheiden werden Disqualifikationen durch Zeitstrafen ersetzt. Jede einzelne Disqualifikation wird mit einer 5 Sekundenstrafe geahndet. Diese wird auf die Einzeloder Staffelzeit addiert. Das Nachschwimmen einer Staffelmannschaft ist somit nicht erforderlich. Ansonsten gelten die estimmungen dieser Ausschreibung. 3. eim Landesentscheid erfolgt, wie in dieser Ausschreibung beschrieben, bei Regelverstößen eine Disqualifikation.

166 598 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 4. Eine Mannschaft besteht in der Wettkampfklasse III aus maximal neun Schülerinnen oder Schülern. Eine Schülerin oder ein Schüler darf höchstens in drei Disziplinen (einschließlich Staffel) an den Start gehen. 5. Der Landesentscheid muss auf einer 25-m-ahn mit mindestens 4 Startbahnen ausgetragen werden. 6. In den Einzeldisziplinen Kraul und rust werden je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin Rücken zwei Schülerinnen oder zwei Schüler gewertet. Pro Einzeldisziplin darf jeweils eine Schülerin oder ein Schüler zusätzlich starten. ei den Einzelstarts gibt es bei einer Disqualifikation somit kein Nachschwimmen. 7. In jeder Staffeldisziplin kann pro Mannschaft nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft kann in geänderter esetzung im Anschluss an den letzten Wettkampf/ zu eginn des nächsten Abschnitts unter eachtung der Regelungen in Ziff. 4 einmal nachschwimmen. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. 8. Die Zweistartregel wird angewandt. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus Einzelstarts und Staffeln. 50-m-Rücken 4x 50-m-Lagenstaffel 50-m-Freistil 50-m-rust 8x 50-m-Freistilstaffel Schwimmen Ausrichter und Meldungen Mädchen und Jungen Marcus Hermann WK IV Dambachtal 39 am Wiesbaden in Wiesbaden Tel.: 0611/ marcusherrmann@me.com Meldeschluss: Alle Kreismeldungen, auch Fehlmeldungen, gehen über die federführenden Koordinatoren an den Ausrichter (s. o.). Regionalentscheide werden durch die Koordinatoren in Absprache mit dem Verbandsvertreter festgesetzt. Auch gemeinsame Regionalentscheide sind möglich. Alle Entscheide auf Regionalebene müssen bis abgeschlossen sein. Die Wettkampfklasse IV wird bis zum undesfinale ausgetragen. Teilnahmeberechtigt beim Landesentscheid sind neben den sechs Regionalsiegern zusätzlich die zwei zeitbesten Schulmannschaften aller Vorentscheide. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus Staffeln und einem Mannschaftsdauerschwimmen. 6 x 25 m Freistilstaffel, im Wechsel 3x in auchlage und 3x in Rückenlage 6 x 25 m einschlagstaffel, im Wechsel 3x Wechselbeinschlag in auchlage mit rett und 3x Rückenwechselbeinschlag mit rett 4 x 25 m rustschwimmstaffel 6 x 25 m Koordinationsstaffel: im Wechsel 3 x in auchlage rustschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Wechselbeinschlag und 3 x in Rückenlage seitengleiche Rückenschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem rustschwimmbeinschlag 10 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teilnehmer pro Mannschaft auf einer ahn, Schwimmtechnik beliebig, kann auch gewechselt werden). Durchführungsbestimmungen Zu 1: Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom eckenrand (außerhalb des eckens). Erst wenn der Schwimmer in auchlage die Wand berührt hat, kann der nächste Schwimmer im Wasser vom eckenrand aus (Hände am eckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblockes (falls vorhanden) in der Rückenlage starten. Der nachfolgende Schwimmer in der auchlage startet erst vom Startblock (falls vorhanden) oder vom eckenrand (außerhalb des eckens), wenn der Schwimmer in der Rückenlage die Wand berührt hat. ei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation. Zu 2: ei den Kreis- und Regionalentscheiden werden Disqualifikationen durch Zeitstrafen ersetzt. Jede einzelne Disqualifikation wird mit einer 5 Sekundenstrafe geahndet. Diese wird auf die Staffelzeit addiert. Das Nachschwimmen einer Staffelmannschaft ist somit nicht erforderlich. Ansonsten gelten die estimmungen dieser Ausschreibung. Zu 3: eim Landesentscheid erfolgt, wie in dieser Ausschreibung beschrieben, bei Regelverstößen eine Disqualifikation. Zu 4: Gestartet wird mit 25 m Wechselbeinschlag in auchlage mit rett. Der Schwimmer startet im Wasser vom eckenrand mit dem Schwimmbrett in einer Hand und mit der anderen Hand am eckenrand. Der zweite

167 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 599 Schwimmer schwimmt 25 m Wechselbeinschlag in Rückenlage mit rett. Er startet im Wasser mit seinem eigenen rett und einer Hand am eckenrand erst dann, wenn der Schwimmende/Ankommende die Wand mit dem rett berührt hat. Der Abstoß vom eckenrand erfolgt in Rückenlage mit dem rett in den Händen. Auf allen 25 m Strecken wird das rett mit beiden Händen festgehalten. ei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation. eginnt ein Schwimmer in Rückenlage nach dem Start mit Delphinbeinbewegungen, so wird dieser Verstoß mit 5 Strafsekunden versehen. Zu 5: Sportgerechtes rustschwimmen wird gefordert. Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom eckenrand (außerhalb des eckens). eim Wechsel und Zielanschlag muss mit beiden Händen gleichzeitig angeschlagen werden. ei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation. Zu 6: Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom eckenrand (außerhalb des eckens). Nach dem Start kann der Schwimmer gleiten (kein rusttauchzug und kein Delphinkick erlaubt) und muss dann sofort die Koordinationsübung (rustarme mit Kraulbeinen) ausführen. Erst wenn der Schwimmende die Wand berührt hat, kann der nächste Schwimmer im Wasser vom eckenrand aus (Hände am eckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblockes (falls vorhanden) in der Rückenlage die Koordinationsübung (seitengleiche Rückenschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem rustschwimmbeinschlag) starten. Der nächste Schwimmer startet in auchlage vom Startblock (falls vorhanden) oder vom eckenrand (außerhalb des eckens). ei Verstößen gegen die zu schwimmende Koordination werden gegen den betroffenen Schwimmer 5 Strafsekunden verhängt, die zur Endzeit der geschwommenen Staffelzeit addiert werden. ei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation. Zu 7: Jede Mannschaft schwimmt auf einer ahn mit 6 Schwimmern. Es werden aus organisatorischen Gründen nur vollständig geschwommene 25 m gezählt. ei Abpfiff zählen die Schwimmer auf der Strecke nicht mehr. Die Mannschaft startet vom eckenrand (außerhalb) gemeinsam oder kurz aufeinander folgend, wobei die Zeit mit dem Startsignal läuft. Wertung Die Wertung erfolgt durch Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (1. 4.) erreichten Zeiten. Im Wettkampf 5 gibt es für jede vollständig geschwommene 25 m eine onussekunden, die von der Gesamtzeit (Addition von WK 1 4) abgezogen werden (Empfehlung: Strichliste führen). Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Zeit (bei eachtung von evtl. Strafsekunden in der einschlag- und Koordinationsstaffel). ei Zeitgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in der Koordinationsstaffel. Wettkampfbestimmungen 1. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfbestimmungen des DSV, sofern in den Ausschreibungen der einzelnen undesländer nichts anderes festgelegt ist. 2. Zugelassen sind Mädchen- und/ oder Jungenmannschaften. 3. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 (7+1) Schülern, die auch alle eingesetzt werden sollten. Aufgrund der Anzahl der Wettkämpfe müssen 7 Schüler/ Schülerinnen starten. 4. Eine Schülerin oder ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen (einschließlich Dauerschwimmen) eingesetzt werden. 5. Der Landesentscheid/ Regionalentscheid muss auf einer 25-m-ahn ausgetragen werden. 6. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft kann in geänderter esetzung im Anschluss an den letzten Wettkampf/ zu eginn des nächsten Abschnitts unter eachtung der Regelungen in Ziff. 4 einmal nachschwimmen. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. 7. ei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Schwimmwettkämpfen wird die Zweistartregel angewandt Skilanglauf Skilanglauf Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Erik Wohlfahrt WK III Herrmann-Thomas-Str. 3 am Korbach in Willingen schule@poxy.de Meldeschluss: ei unsicherer Schneelage kann der Landesentscheid kurzfristig verlegt (auch vorverlegt) werden. Wettkampfbestimmungen Wettkampf III ( ): 1. Dieser Wettkampf wird als Techniksprint über 3 km in der Freien Technik durchgeführt. Das erste Teilstück über 600 bis 1000 m sollte (identisch mit dem Wettkampf IV) in einem Technikpar-

168 600 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 cours verlaufen, der verbleibende Teil der Strecke bis zum Ziel erfolgt ohne weitere Technikelemente. Die Auswahl der Technikelemente wird vom Ausrichter je nach Schneelage und zur Verfügung stehendem Gelände festgelegt. Informationen zum Technikparcours können auf den Internetseiten des Deutschen Skiverbandes ( und von JTFO ( eingesehen werden. 2. Eine Mannschaft besteht maximal aus 7 Schülerinnen/Schülern. Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/ Einzelläuferinnen. 3. Zeitplan: Die Einzelläufe beginnen um Uhr. 4. Der Wettkampf wird nach der DWO durchgeführt. 5. Zum undesfinale in Nesselwang werden in der Wettkampfklasse III jeweils zwei Mädchenmannschaften und zwei Jungenmannschaften zugelassen. eim undesfinale in Nesselwang ist eine veränderte Ausschreibung (einzusehen unter zu beachten. Skilanglauf Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Erik Wohlfahrt WK IV Herrmann-Thomas-Str. 3 am Korbach in Willingen schule@poxy.de Meldeschluss: Wettkampf IV (Jahrgänge 2002 und jünger) Eine Mannschaft besteht aus 8 Schülerinnen oder Schülern einer Schule (gemischte Mannschaften). Der Wettkampf ist ein in der klassischen Technik zu laufender Vielseitigkeitswettkampf in Form eines Technikparcours (ca m Länge) mit speziellen Aufgabenstellungen: 1. Wettkampf Einzelstart Die Einzelzeiten der besten 5 Schülerinnen und Schülern einer Schule werden als Gesamtzeit gewertet. 2. Wettkampf Teamwettbewerb 4 Schüler einer Schule bilden ein Team. Alle 4 Schüler starten gemeinsam. Gewertet wird der vierte und letzte Läufer jeder Mannschaft beim Überlaufen der Ziellinie = Team-Endzeit. 3. Die Addition der 5 besten Einzelzeiten sowie der Team-Endzeit ergeben die Gesamtzeit. 4. Wettkampfinhalte: Die Technikelemente werden vom Ausrichter je nach Schneelage und zur Verfügung stehendem Gelände festgelegt. Wettkampfinhalte können u.a. Schlupftore, odenwellen, 8er-Laufen, Anstieg oder Abfahrt durch Richtungstore sein. 5. Die Siegermannschaft qualifiziert sich für das undesfinale in Nesselwang. Hierzu bitte die separate Ausschreibung von JTFO ( beachten Weitere Informationen können auf der Internetseite des Deutschen Skiverbandes ( eingesehen werden Tanz Tanz Ausrichter und Meldungen Mädchen und Jungen Katharina erndt WK I und WK II Am Wartburgblick 7b am Eisenach in ad Hersfeld Tel.: 0174/ schulsport-hersfeldrotenburg@ gmx.de Meldeschluss: Kreis- und/oder Regionalentscheide werden bei edarf festgesetzt. Sofern keine Regionalentscheide durchgeführt werden, sind je Schule max. 4 Mannschaften pro Wettkampfdisziplin zugelassen. Wettkampf I Kombinationswettbewerb (Jahrgang ): Langsamer Walzer, Quickstep, Cha Cha Cha, Jive (Schrittbegrenzung C-Klasse). Eine Mannschaft besteht im Kombinationswettbewerb aus höchstens fünf Paaren, wovon die drei besten Paare mit dem Ergebnis ihrer Platzziffern für den Mannschaftswettbewerb gewertet werden.

169 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 601 WK I Formationswettbewerb (Jahrgang ): Ausschreibung siehe WK II. Wettkampf II Kombinationswettbewerb (Jahrgang 1998 und jünger, mindestens 5. Klasse, abweichend von der allgemeinen Jahrgangseinteilung): Ausschreibung siehe WK I. WK II Formationswettbewerb (Jahrgang 1998 und jünger, mindestens 5. Klasse, abweichend von der allgemeinen Jahrgangseinteilung): Jazz und Modern Dance Eine Mannschaft kann nur aus Mädchen, nur aus Jungen oder aus Mädchen und Jungen bestehen. Zu einer Mannschaft gehören mindestens sechs, höchstens zwölf Schülerinnen oder Schüler. Der Formationstanz kann frei gewählt werden. Der Vortrag darf eine Höchstzeit von 3,5 Minuten nicht überschreiten. Für die ereitstellung der technischen Anlagen sorgt der Ausrichter. Der Tonträger muss eine CD (+eine Reserve-CD) sein. Wettkampfbestimmungen 1. Es gelten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Tanzsportverbandes e. V. (DTV-Turnier- und Sportordnung und ewertungsrichtlinien, zu beziehen bei: Geschäftsstelle des DTV, Otto-Fleck- Schneise 12, Frankfurt/Main oder beim Schulsportbeauftragten des HTV (hjburger@ gmx.de) Hans-Jürgen urger, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.) 2. Alle Wettbewerbe werden als Mannschaftswettbewerbe durchgeführt. 3. Alle Wettbewerbe werden von mindestens drei Wertungsrichtern bewertet. 4. Kleidung: Jungen: Hemd, lange Hose oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit Chromledersohle oder Hallenschuhe mit heller Sohle. Mädchen: Rock, luse, Kleid, lange Hosen oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit Chromledersohle oder Hallenschuhe mit heller Sohle. Jeglicher Zierrat ist verboten. 5. Schüler dürfen nur in einer Wettkampfklasse im selben Wettbewerb starten. 6. Mit der Meldung sind Wettbewerbsarten und Wettkampfklassen anzugeben. Tanz Ausrichter und Meldungen Mädchen und Jungen Katharina erndt WK IV Am Wartburgblick 7b am Eisenach in ad Hersfeld Tel.: 0174/ schulsport-hersfeldrotenburg@gmx.de Meldeschluss: Kreis- und/oder Regionalentscheide werden bei edarf festgesetzt. Sofern keine Regionalentscheide durchgeführt werden, sind je Schule max. 5 Mannschaften zugelassen. Kombinationswettbewerb mit Vielseitigkeitswettbewerb Der Wettkampf besteht aus einem Kombinationswettbewerb in den beiden Lateinamerikanischen Tänzen Cha Cha Cha und Jive und dem Standardtanz Langsamer Walzer sowie dem Vielseitigkeitswettbewerb. Wertigkeit 3 : 1. Eine Mannschaft besteht aus höchstens fünf Paaren, wovon die drei besten Paare mit dem Ergebnis ihrer Platzziffern im Kombinationswettbewerb und Vielseitigkeitswettbewerb addiert für den Mannschaftswettbewerb gewertet werden. In jedem Tanz (Langsamer Walzer, Cha Cha Cha und Jive, Schrittbegrenzung C-Klasse) und im Vielseitigkeitswettbewerb erhalten die Paare jeweils eine Platzziffer, die Platzziffern in der Summe der drei besten Paare einer Mannschaft werden addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Summe der Platzziffern ist Sieger. Wettkampfbestimmungen: Es gelten die Wettkampfbestimmungen für WK I und II (1. 5.) Vielseitigkeitswettbewerb Jeder Teilnehmer absolviert den Parcours, die Zeiten der beiden Partner eines Paares addieren sich zu einer Gesamtzeit. Ein Partner beginnt den Parcours bei Start A, der andere bei Start. Daraus ergibt sich, dass beide Partner gleichzeitig in entgegengesetzter Richtung laufen. Entsprechend der gelaufenen Gesamtzeit des Paares wird die Platzziffer vergeben. Von Station zu Station wird jeweils gelaufen. ei unvollständiger Ausführung der Aufgaben an den Stationen werden Zusatzsekunden zur Gesamtzeit durch das Wertungsgericht hinzugefügt. Kleidung: Sportkleidung

170 602 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Formationswettbewerb mit Vielseitigkeitswettbewerb Der Wettkampf besteht aus einem Formationswettbewerb Jazz und Modern Dance sowie dem Vielseitigkeitswettbewerb. Wertigkeit 3 : 1. Wettkampfbestimmungen: Siehe Ausschreibung Formationswettbewerb WK I und II Es gelten die Wettkampfbestimmungen für WK I und II (1. 5.) Vielseitigkeitswettbewerb Jeder Teilnehmer absolviert den Parcours, die Zeiten der besten 6 Schülerinnen und Schüler einer Mannschaft addieren sich zu einer Gesamtzeit. Jeweils 2 Schüler laufen gemeinsam, ein Schüler beginnt den Parcours bei Start A, der andere bei Start. Daraus ergibt sich, dass beide Schüler gleichzeitig in entgegengesetzter Richtung laufen. Entsprechend der gelaufenen Gesamtzeit der Mannschaft wird die Platzziffer vergeben. Von Station zu Station wird jeweils gelaufen. ei unvollständiger Ausführung der Aufgaben an den Stationen werden Zusatzsekunden zur Gesamtzeit durch das Wertungsgericht hinzugefügt. Kleidung: Sportkleidung Parcours 3 Spins Rotation um die senkrechte Körperachse (1) Seilspringen 10x Schlusssprünge mit je 1 Seildurchschlag (2) Hampelmann (3) 10x Hampelmann auf der Stelle aumstammrolle (4) 1x im Liegen um die Längsachse in gestreckter Körperhaltung drehen (ohne Mithilfe der Arme und eine) Seitgalopp mit ½-Drehung (5) Nach jedem 2. Seitgalopp eine ½ Drehung um die Längsachse Slalomlauf (6) Slalomlauf durch 6 eng gestellte Hütchen Überlaufen kleiner Kästen (7) Überlaufen von 3 kleinen Kästen mit oder ohne Fußberührung Durchkriechen von 3 Kastenteilen (8) Schlusssprünge von Reifen zu Reifen (9) Rückwärtslauf (10) Tennis Tennis Ausrichter und Meldung Mädchen WK III Eduard Schneider am Ringstr. 19 in Offenbach Obertshausen Tel /42805 Jungen WK III am EduSch.1954xs@t-online.de in Offenbach 10 Gemischte Mannschaften Jochen Delp WK II Forsthausstr. 3 am Messel in Offenbach 0172/ j.delp@t-online.de Spins Rotation um die senkrechte Körperachse 2. Seilspringen 10x Schlusssprünge mit je 1 Seildurchschlag 3. Hampelmann 10x Hampelmann auf der Stelle 4. aumstammrolle 1x im Liegen um die Längsachse in gestreckter Körperhaltung drehen (ohne Mithilfe der Arme und eine) 5 5. Seitgalopp mit ½-Drehung 8 Nach jedem 2. Seitgalopp eine ½ Drehung um die Längsachse 6. Slalomlauf Slalomlauf durch 6 eng gestellte Hütchen 7. Überlaufen 3 kleiner Kästen Überlaufen von 3 kleinen Kästen mit oder ohne 8. Durchkriechen von 3 Kastenteilen 3x Spins (1) Rotation um die 4 senkrechte Körperachse 9 Fußberührung Meldeschluss für alle WK-Klassen: Wettkampfbestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln und der Spielordnung des Hessischen Tennisverbandes ausgetragen (ezugsquelle: Geschäftsstelle des HTV, Auf der Rosenhöhe 68, Offenbach, Telefon: 069/ ). Spiel- und Auswertungspläne zur Durchführung von Kreis-, Regional- und Landesentscheiden sind ebenfalls unter o. a. Anschrift erhältlich. Die Spielbälle für die Landesentscheide werden vom HTV gestellt.

171 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 603 Die Ausrichter der Kreis- und Regionalentscheide fügen ihrer Meldung die Mannschaftsaufstellungen der erst- und zweitplatzierten Mannschaften bei. Spielmodus für alle Wettkampfklassen Innerhalb der jeweils festgelegten Spielzeiten zählen nur ausgespielte Punkte. Angefangene Spiele werden nicht zu Ende gespielt. Jeder Sieg wird mit 2 Punkten bewertet. Abweichend von der Spielordnung des HTV ist bei den Spielen zweier Schulmannschaften gegeneinander kein Unentschieden möglich. Für einen Mannschaftssieg zählen: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Sieg im 2. Doppel bzw. im Mixed d) Summer der gewonnenen Spiele aus den drei Doppel e) Summer der gewonnenen Spiele aus den vier Einzel f) Losentscheid ei einer verletzungsbedingten Aufgabe nach Aufnahme eines Spiels gewinnt der Gegner mit 12 Spielen. Die oder der Verletzte behält ihre oder seine bis dahin erspielten Punkte. Sind für einen Sieg mehr als 6 Spiele erforderlich, gewinnt die Gegnerin oder der Gegner mit einem Siegpunkt mehr. Innerhalb der Vorrundengruppen spielt jeder gegen jeden. ei Kreis- und Regionalentscheiden kann bei weniger als sechs Mannschaften auch das Ko-System mit tennisüblicher Zählweise (2 Gewinnsätze oder lange Sätze) angewendet werden. 2. Spezieller Spielmodus für die Wettkampfklasse II (gemischte Mannschaften): Eine Mannschaft besteht aus max. 4 Schülerinnen und 4 Schülern. Mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen müssen zum Einsatz kommen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 6 Spielerinnen und Spieler spielbereit sind. Jede Spielerin oder jeder Spieler kann in einer egegnung höchstens zweimal eingesetzt werden. Die Mannschaftsaufstellung erfolgt nach der Spielstärke unter eachtung der aktuellen, jahrgangsübergreifenden hessischen estenliste. Doppel- und Mixed-Paarungen können unabhängig von der Leistungsstärke aufgestellt werden. Näheres dazu wird mit der Einladung des Ausrichters bekannt gegeben. Spielfolge: Es werden zuerst gleichzeitig das Mädchen-Doppel, das Jungen-Doppel und das Mixed gespielt, danach beide Mädchen- bzw. beide Jungen-Einzel. Die Spielzeiten betragen 25 Minuten zzgl. 5 Minuten Einspielzeit. ei weniger als sechs Mannschaften können die Spielzeiten verlängert werden. 3. Spezieller Spielmodus für die Wettkampfklasse III Mädchen und Jungen Eine Mannschaft besteht einschließlich einer Ersatzspielerin oder eines Ersatzspielers aus maximal 6 Spielerinnen oder Spielern, von denen jeweils 5 Spielerinnen oder Spieler während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 5 Spielerinnen oder Spieler spielbereit sind. Jede Spielerin oder jeder Spieler kann in einer egegnung höchstens zweimal eingesetzt werden. Die Mannschaftsaufstellung erfolgt nach der Spielstärke unter eachtung der aktuellen, jahrgangsübergreifenden hessischen estenliste. Sie gilt für das gesamte Turnier. Mannschaften, die sich für das undesfinale qualifiziert haben, müssen die Mannschaftsaufstellung des Landesentscheids durch entsprechenden Nachweis bereithalten. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft 1. Spiel: Doppel Doppel A 1 Doppel 1 2. Spiel: Doppel Doppel A 2 Doppel 2 3. Spiel: Einzel A Spiel: Einzel A Spiel: Einzel A Spiel: Einzel A 3 3 Im Doppel wie im Einzel sind die egegnungen nach der Leistungsstärke festzulegen, z.. 1 gegen 1, 2 gegen 2 usw. Die Nr. 1 darf nur im ersten Doppel spielen. ei der Aufstellung der Doppel darf die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares nicht größer sein als die des folgenden Doppels. Die Spielzeit beträgt 30 Minuten, zzgl. 5 Minuten Einspielzeit. ei weniger als sechs Mannschaften können die Spielzeiten verlängert werden. Tennis Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Eduard Schneider WK IV Ringstr. 19 am Obertshausen in Offenbach Tel / EduSch.1954xs@t-online.de

172 604 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Meldeschluss: Hinweise zur Durchführung Der Wettkampf kann auf jedem Tennisplatz durchgeführt werden; Sportkleidung, Tennisschuhe und -schläger sowie Tennisbälle sind selbst mitzubringen. Für das Zusatzprogramm ist folgendes Material erforderlich: ca. 120 Tennisbälle, Stoppuhr, andmaß, 2 alleimer und Markierungsmaterial. Wettkampfstruktur Der Wettbewerb besteht aus einem Tenniswettkampf und einem Vielseitigkeitswettbewerb (3 Stationen). Tenniswettkampf 4 Einzel und 2 Doppel Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen oder Spielern, die alle eingesetzt werden müssen. Die Mannschaftsaufstellung erfolgt nach der Spielstärke. Sie gilt für das gesamte Turnier. Im Doppel wie im Einzel sind die egegnungen nach der Leistungsstärke festzulegen, z.. 1 gegen 1, 2 gegen 2 usw. ei der Aufstellung im Doppel darf die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares nicht größer sein als die des folgenden Doppels. Die Spielzeit beträgt 25 Minuten, zzgl. 5 Minuten Einspielzeit. ei weniger als 6 Mannschaften können die Spielzeiten verlängert werden. Vielseitigkeitswettbewerb Fächerlaufstaffel Sprungstaffel Wurfstaffel Die eschreibungen der 3 Staffelwettbewerbe mit Skizzen sind nachstehend zu finden. eim Vielseitigkeitswettbewerb starten jeweils alle Spieler/Spielerinnen einer Mannschaft. Durchführungshinweise: Die gesamte Mannschaft steht hinter der Grundlinie (Start). Auf Kommando läuft der erste jeder Mannschaft zu seinem Eimer, nimmt einen all und transportiert ihn auf den Tennisschläger an der Grundlinie (1), holt den nächsten all und legt ihn auf den Schläger an der Aufschlaglinie (2), holt den nächsten all und legt ihn auf den Schläger am Netz (3). Die nächsten drei älle werden in der gleichen Folge auf die Schläger gelegt. Dann sprintet er/sie zur Grundlinie und schlägt den nächsten Läufer ab. Dieser holt in der Reihenfolge des Legens die älle nacheinander und legt sie in den Eimer zurück. Er /sie sprintet zurück und schlägt wieder den nächsten Läufer ab usw. Wenn der letzte Läufer nach Erledigung der Aufgabe die Grundlinie überquert, wird die Zeit gestoppt. Sprungstaffel (Dreisprung) Gerätebedarf Maßband Aufgabe Aus der Schrittstellung (ein Fuß direkt an der Absprunglinie) soll ohne Anlauf mit drei Sprüngen möglichst weit gesprungen werden. Wobei zwischen dem ersten, zweiten und dritten Sprung keine Pause entstehen darf. Die Landung beim dritten Sprung muss mit beiden Füßen gleichzeitig erfolgen (Schluss-Sprung). Landepunkt (letzter Abdruck) ist neuer Absprungpunkt! Fächerlaufstaffel Gerätebedarf 6 Tennisschläger, 12 Tennis- AA älle, 2 alleimer Aufgabe Die sechs im Eimer liegenden älle sind nacheinander auf die Schläger bzw. zurück in den Eimer zu legen. Vom Schläger rollende bzw. nicht im Eimer platzierte älle müssen vom Verursacher in die richtige Position gebracht werden!

173 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 605 Durchführungshinweise: Die Gesamtlänge wird gemessen und zur Rangfolge der Mannschaften herangezogen. Wurfstaffel Gerätebedarf 2 alleimer, ca. 120 Tennisbälle Aufbau Abwurflinien: Aufgabe Nacheinander mit der Wurfhand von der Grundlinie möglichst viele älle in das diagonal gegenüber liegende Aufschlagfeld werfen, nach 30 Sek. Wechsel. Anschließend wird mit der anderen Hand von der vorderen Abwurflinie ins diagonale Aufschlagfeld geworfen (Schlagwurf). Wertung: Die im Vielseitigkeitswettbewerb und im Tennisspiel erzielten Ergebnisse werden jeweils im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften in Platzziffern (Rangpunkte) umgerechnet. Das Tennisspiel und der Vielseitigkeitswettbewerb werden 2:1 bewertet: Die Summe der 3 Platzierungen beim Vielseitigkeitswettbewerb dividiert durch 3 (berechnet auf 2 Kommastellen) ergibt die Platzierung im Vielseitigkeitswettbewerb. Wertungskriterien im Tenniswettkampf wie WK II und WK III. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Gesamtsumme. ei gleicher Gesamtsumme entscheidet das jeweilige Ergebnis des Tennisspiels zwischen den beiden Mannschaften über die Endplatzierung Tischtennis Tischtennis Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Sabine Konietzny WK II und III Schule am Ried am arbarossastr. 65 in Frankfurt/Main Frankfurt Tel.: 069/ sabinekonietzny@web.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen 1. Gespielt wird nach den Regeln des Internationalen Tischtennisverbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-undes, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durchführungshinweise: 1. Das erste Kind einer Mannschaft (A) steht an der Grundlinie und holt sich nach dem Startkommando einen Tennisball aus einem schräg hinter ihm stehenden alleimer und wirft ihn mit der Wurfhand über das Netz in das diagonal gegenüberliegende Aufschlagfeld. Danach wird der zweite all, so schnell wie möglich, herausgenommen und geworfen usw. Der all muss beim Wurf oberhalb der Schulter geführt werden (Schlagwurf). Nach 30 Sekunden wird auf Kommando des Schiedsrichters gewechselt und das zweite Kind wirft usw. Die im Aufschlagfeld aufgesprungenen älle werden gezählt. Nach 150 Sekunden beendet der Schiedsrichter das Werfen. Danach kommen die Spieler(innen) der anderen Mannschaft () zum Wurf. 2. Wie 1, mit der anderen Hand von der vorderen Abwurflinie (2 m vor der Grundlinie -Richtung Netz) Die jeweilige Anzahl der regelgerecht aufgesprungenen älle der Mannschaften ergibt die Rangfolge. 2. Eine Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspielerin oder des Ersatzspielers aus sieben Spielerinnen oder Spielern; mindestens 6 Spielerinnen oder Spieler müssen zu einem Wettbewerb antreten. Sie tragen sechs Einzel- und drei Doppelspiele aus. 3. Die Schülerinnen oder Schüler müssen unter eachtung der Rangliste des Verbandes nach ihrer Spielstärke aufgestellt werden (basierend auf dem QTTR- Wert vom 01. Februar Die aktuellen QTTR- Werte können bei edarf bei Johannes Herrmann per joherrmann@gmx.de abgerufen werden). Diese Reihenfolge (Mannschaftsaufstellung) gilt für das gesamte, jeweilige Turnier. Die Doppelaufstellung kann unter eachtung der nachfolgenden estimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden: Im Doppel eins und zwei dürfen nur Spielerinnen und Spieler eingesetzt werden, die im Einzel auf den Plätzen eins bis vier zum Einsatz kommen. Wird eine Spielerin oder ein Spieler, die oder der in der Mannschaftsaufstellung auf eins bis vier aufgeführt ist, nicht im Einzel eingesetzt, so kann sie oder er auch nicht im Doppel drei aufgestellt werden.

174 606 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Mannschaften, die sich für das undesfinale qualifiziert haben, müssen die Mannschaftsaufstellung des Landesentscheids durch entsprechenden Nachweis bereithalten. 4. eim Landesentscheid wird in zwei Gruppen gespielt. Für die Platzierung gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) alldifferenz Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Ein Mannschaftskampf wird in der Regel auf drei Tischen ausgetragen. In den Gruppenbegegnungen werden alle neun Spiele ausgetragen. Die Überkreuz- und nachfolgenden Platzierungsspiele werden nach dem Siegpunkt (5. Punkt) abgebrochen. ei Kreis- und Regionalentscheiden können alle Spiele bei Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden. 5. Spielreihenfolge: Mannschaft A Mannschaft 1. Spiel Doppel A 1 Doppel 1 2. Spiel Doppel A 2 Doppel 2 3. Spiel Einzel A 5 Einzel 5 4. Spiel Einzel A 6 Einzel 6 5. Spiel Einzel A 1 Einzel 1 6. Spiel Einzel A 2 Einzel 2 7. Spiel Einzel A 3 Einzel 3 8. Spiel Einzel A 4 Einzel 4 9. Spiel Doppel A 3 Doppel 3 6. Die Ausrichter der Kreis- und Regionalentscheide fügen ihrer Weitermeldung die Mannschaftsaufstellungen der Siegermannschaften bei. 7. Hinweis für Ausrichter: Die Aufstellung der Mannschaften nach QTTR-Wert (Stichtag 01. Februar 2015) kann falls anderweitig nicht möglich im Einzelfall über den Hessischen Tischtennis-Verband überprüft werden. itte wenden Sie sich vorab an einen der ortsansässigen Vereine oder den Tischtennis-Kreis. Tischtennis Ausrichter und Meldung Mädchen, Jungen Solveig Dammeyer WK IV Pfaffenwiesbacher Str. 25 a am Wehrheim in Frankfurt/Main Tel.: 0160/ solveig.dammeyer@outlook.com Meldeschluss: Der Wettkampf ist für Mädchen-, Jungen- ausgeschrieben. ei gemischten Mannschaften ist die Zusammenstellung (Mädchen Jungen) beliebig. Gemischte Mannschaften starten bei den Jungenmannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 6 Spielerinnen oder Spielern und 1 Ersatzspielerin oder Ersatzspieler (6+1); mindestens 6 Spielerinnen oder Spieler müssen zu einem Wettbewerb antreten. Wettkampfstruktur Der Wettbewerb gliedert sich in ein Tischtennisspiel und einen Zusatzwettbewerb. Tischtennisspiel Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Die Spielentscheidung fällt in 2 Gewinnsätzen bis jeweils 11 Punkte (oder Verlängerung ab 10:10 mit zwei Punkten Unterschied). Zusatzwettbewerb bestehend aus den folgenden Übungen: Vorwärts Rückwärts Seitwärts Slalomlauf Ziel in den Kasten 15 heb auf Wertung Die im Zusatzwettbewerb und im Tischtennisspiel erzielten Ergebnisse werden jeweils im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften in Platzziffern (Rangpunkte) umgerechnet. Das Tischtennisspiel und der Zusatzwettbewerb werden 2:1 bewertet: Die Summe der 4 Platzierungen beim Zusatzwettbewerb dividiert durch 4 (berechnet auf 2 Kommastellen) ergibt die Platzierung im Zusatzwettbewerb. Die Platzziffern im Tischtennisspiel werden verdoppelt und zur Platzziffer im Zusatzwettbewerb addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Gesamtsumme. Sollte die Gesamtsumme bei Mannschaften gleich sein, entscheidet immer das bessere Tischtennisergebnis über die Endplatzierung. Hinweise zur Durchführung eim Zusatzwettbewerb starten jeweils 6 + Ersatzspieler falls vorhanden - Schülerinnen oder Schüler einer Mannschaft. Zeiten bzw. Anzahl an Treffern werden durch die Anzahl der Spielerinnen bzw. Spieler dividiert. Der Zusatzwettbewerb muss grundsätzlich vor dem Tischtennisturnier in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen kann von der Reihenfolge der Übungen abgewichen werden. Wichtig ist, dass 15 heb auf grundsätzlich als letzte Übung absolviert wird

175 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 607 Dauer pro Übung: ca. 15 Minuten; insgesamt ca. 60 Minuten Eine Mannschaft absolviert in einem Turnier nur einmal den Zusatzwettbewerb. Die eschreibung der o. g. Wettkampfanforderungen sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht. Vorwärts Rückwärts Seitwärts Durchführung In Form einer Wendestaffel sollen die Spielerinnen und Spieler eine vorgegebene Laufstrecke mit vorgegebenen ewegungsformen zurücklegen. Die Ablösung am Ziel/Start erfolgt durch Abklatschen. Laufstrecke Rückwärts- lauf Halbe Körperdrehung (180 ) Vorwärtslauf 5 m Ziel in den Kasten! Durchführung: In einem Abstand von 3 m zu einem freistehenden kleinen Kasten, der umgekehrt auf dem oden liegt, soll der Spieler den Tischtennisball mit dem Tischtennisschläger in freier Schlagausführung (direkt oder indirekt) in den Kasten spielen, und zwar jeweils 4 Versuche mit der Vorhand und der Rückhand. Der all darf vor dem Kasten den oden berühren. Ein anderer Spieler der Mannschaft sammelt z.. mit einer kleinen Schüssel die 8 Tischtennis-älle auf und übergibt sie dem nächsten Spieler. Start Sidesteps rechts Sidesteps links 5 m 5 m Viertel Körperdrehung (90 ) Ziel 10 m Vorwärtslauf Hinweis: Ein intensives Aufwärmen ist grundsätzlich erforderlich. eim Richtungswechsel ist immer ein Markierungshütchen zu umlaufen (gleiche Laufstrecke für alle Teilnehmer). Start und Ziel sollten durch ein Tor (zwei Markierungshütchen mit ca.1m Abstand) kenntlich gemacht werden. Wertung Die Gesamt-Laufzeit ist durch die Anzahl der Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft zu dividieren. ei Regelverstößen wird eine Strafsekunde pro Läufer am Ende zur Gesamt-Laufzeit addiert. ei häufigen Verstößen ist der Lauf der Mannschaft abzubrechen und neu anzusetzen. Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt hat. Dementsprechend ergibt sich die Platzierung der jeweiligen Mannschaft. Slalomlauf Durchführung: In Form einer Wendestaffel (10 m) sollen die Spielerinnen und Spieler einen Slalomparcours möglichst schnell durchlaufen und dabei einen Tischtennisball - frei auf einem Tischtennisschläger liegend transportieren. Die Hütchen werden in einem Abstand von 2m aufgestellt. Fällt der all auf den oden, muss der Spieler den all aufheben und an der Unterbrechungsstelle den Parcours fortsetzen. Am Ziel wird der all an den nächsten Spieler übergeben usw. Wertung: Im Vergleich der teilnehmenden Mannschaften ergibt die Summe der in den Kasten gespielten älle dividiert durch die Anzahl der Spielerinnen und Spieler die Grundlage für die Platzierung der jeweiligen Mannschaft. 15 heb auf! Durchführung: Auf einer Fläche von 5 x 5 m werden 5 Schüsseln und 1 Eimer in der skizzierten Anordnung platziert. In dem Eimer befinden sich 15 Tischtennisbälle, die von einem Spieler zu je drei in die fünf Schüsseln verteilt werden sollen. Es darf jeweils nur 1 all mit einer Hand (nicht wechseln!) transportiert und in die Schüssel gelegt werden. Sind die älle richtig verteilt, verlässt Spieler 1 den Raum und startet den Spieler 2 durch Abklatschen, der dann die Übung in umgekehrter Reihenfolge ausführt, also Rücktransport je eines alles mit einer Hand in den Eimer usw.. Springt ein all aus der Schüssel heraus, muss der die Übung durchführende Schüler den all selbst wieder hineinlegen. Gemessen wird die Zeit vom Start des 1. Spielers bis zur Zielankunft des letzten Spielers.

176 608 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Die Wettkampfleitung achtet darauf, dass Eimer bzw. Schüsseln nicht verschoben werden. Wertung Im Vergleich der teilnehmenden Mannschaften ergibt die Zeit gestoppt vom Start des Spielers 1 bis zum letzten Spieler, der die Übungsfläche verlässt, dividiert durch die Gesamtanzahl der Spielerinnen und Spieler die Platzierung der jeweiligen Mannschaft Triathlon Triathlon Ausrichter und Meldung Gemischte Mannschaften Christoph Möller WK III Hosenfelder Str. 10 am Großenlüder-Uffhausen in Fulda Tel.: 06648/ chris-moeller-fulda@arcor.de Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen Allgemein Es gelten die Wettkampfbestimmungen der DTU (Deutsche Triathlon Union), sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfinformationen nichts anderes festgelegt ist. Die Ausschreibung für das hessische Landesfinale erfolgt in Anlehnung an die Ausschreibung für das undesfinale in erlin. Startberechtigt sind Jungen und Mädchen der Wettkampfklasse III (Jahrgänge ). Eine Mannschaft besteht aus sechs Schülerinnen und Schülern, davon mindestens zwei Mädchen und zwei Jungen. Die sechs Schüler werden in zwei Staffelteams á drei Schüler eingeteilt. Der Staffelwettbewerb wird nach dem AC-Modell gestartet. Jede Schule stellt zwei gemischte Staffeln (zwei Jungen/ein Mädchen oder zwei Mädchen/einen Jungen). Der erste Starter (A) schwimmt, der zweite () fährt Rad, der dritte (C) läuft im direkten Anschluss schwimmt, C fährt Rad, A läuft und abschließend schwimmt C, A fährt Rad und läuft. Die Wechsel erfolgen bei allen Wechseln durch eine Körperberührung in der Wechselzone bzw. am eckenrand. In die Endwertung geht die Zeit des schnelleren der beiden Teams ein. eide Staffeln werden gewertet, für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der beiden Zeiten. ei Zeitgleichheit zählt die bessere Staffelplatzierung. Sollte eine der beiden Staffeln nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet. Die Streckenlängen betragen 200 m Schwimmen 4000 m Radfahren 1000 m Laufen Schwimmen Das Schwimmen findet in einem beheizten Freibad statt. Es wird auf ahnen geschwommen, die mit Leinen abgetrennt sind. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet. Radfahren Das Radfahren wird auf weitgehend verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- und Radwanderwegen durchgeführt. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten ist die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet. Eine gemeinsame Streckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist für alle Radfahrer verpflichtend; auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht. Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf Mountain-ikes durchgeführt. Die Reifengröße dieser Räder beträgt 26 Zoll und die Reifenstärke mindestens 1,5 Zoll (ist Standard bei allen gängigen, handelsüblichen MTs). Die Räder müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, v. a. die remsanlage ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen ( Check-In ) Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. Triathlonlenker ) sind im Schulbereich verboten! Das Windschattenfahren ist verboten. Die Schüler müssen mindestens 10 m Abstand zum Vorausfahrenden halten. Aufgrund des Staffelmodus ist es möglich, mit einem Fahrrad pro Mannschaft zu starten, das Fahrrad wird dann in der Wechselzone übergeben. Die beiden Dreierteams starten in unterschiedlichen Startgruppen. Laufen Das Laufen findet in flachem Gelände statt. Auch hier ist die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet; eine ausreichende eschilderung bzw. Markierung der Strecke ist vorhanden. Alle weiteren Informationen zum Wettkampf erhalten die teilnehmenden Schulen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.

177 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Volleyball Volleyball Ausrichter und Meldung Mädchen Marcus Herrmann WK II und III Dambachtal 39 am Wiesbaden in Wiesbaden Tel.: 0611/ Jungen Henk Wedel WK II und III Darmstädter Str. 85d am Weiterstadt in Rüsselsheim Tel.: 06150/ Meldeschluss: Wettkampfbestimmungen für den WK II 1. Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen des DVV durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 2. Jede Mannschaft umfasst maximal zehn Schülerinnen oder Schüler. 3. Jede Mannschaft muss in einheitlicher Spielkleidung, d. h. Trikots mit Rückennummern (möglichst auch mit rustnummern), antreten. Spielerinnen oder Spieler ohne Trikotnummern sind nicht spielberechtigt. 4. Die Schiedsrichter werden vom Hessischen Volleyball-Verband in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter gestellt. Es wird ohne Linienrichter gespielt. 5. Netzhöhen: Wettkampf II 2,35 m (Ju) 2,24 m (Mä) 6. Alle Spiele werden über zwei Gewinnsätze gespielt. Ein Entscheidungssatz wird bis 15 Punkte gespielt (2 Punkte Differenz). 7. Für die Platzierung bei den Gruppenspielen gelten folgende Kriterien: a) Punktverhältnis b) Satzverhältnis c) allpunktdifferenz 8. Die Einspielzeit (einschließlich Pause) nach dem ersten Spiel einer Mannschaft beträgt max. 15 Minuten. Wettkampfbestimmungen für den WK III 1. Der WK III wird nach den neuen Wettkampfbestimmungen der U 14 Jugendspielordnung der DVJ durchgeführt. 2. Die Spielform ist 4 gegen 4, die Mannschaftsstärke beträgt acht Schülerinnen oder Schüler. 3. Das gesamte Spielfeld ist 7m breit und 14m lang, der Antennenabstand beträgt 7m. 4. Die Netzhöhe beträgt 2,20m (Ju) und 2,15m (Mä). 5. Es gibt keine taktischen Positionswechsel und der Einsatz eines Libero ist untersagt. 6. Eine Mannschaft besteht aus drei Vorderspielern und einem Hinterspieler, der der Aufschlagspieler ist. 7. Erzielt eine Mannschaft bei eigenem Aufschlag zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht (Portugalregel). 8. Das Zuspiel hat während des gesamten Spiels von der Position III aus zu erfolgen. ei offensichtlicher Nichtbeachtung wird vom Schiedsgericht auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler bei missglückter Annahme/Abwehr ist davon nicht betroffen. 9. Hinterfeldangriffe oberhalb der Netzkante sind nicht erlaubt. 10. Je Satz sind in einer Mannschaft bis zu 6 Auswechslungen möglich. Volleyball Ausrichter und Meldung Mädchen und Jungen Oliver Vollmer WK IV Anne-Frank-Str. 7a am Lampertheim in Lorsch Tel.: 0170/ Schulsportkoordinator@web.de Meldeschluss: Eine Mannschaft besteht aus 6 Mädchen/Jungen (mindestens 4). Mädchen dürfen in Jungenmannschaften eingesetzt werden. Es gelten folgende vereinfachte Regeln für das Volleyballspiel im WK IV: Gespielt wird 3 gegen 3 mit einem dauerhaften Ergänzungsspieler, der bei einer Rotation immer für den zuvor aufschlagenden Spieler ins Spiel kommt. Es gibt keinen taktischen Positionswechsel. Erzielt eine Mannschaft bei eigenem Aufschlag zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft

178 610 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 um eine Position und behält das Aufschlagsrecht (Portugal-Regel). Je Satz sind in einer Mannschaft zusätzlich bis zu vier Auswechselungen erlaubt. Gespielt werden zwei Gewinnsätze. Alle Sätze beginnen bei jeweils fünf zu fünf plus den aus dem Vielseitigkeitswettbewerb erarbeiteten Vorsprung und enden mit 25 (zwei Gewinnpunkte Abstand). Das Spielfeld ist 6 m breit und 12 m lang. Der Antennenabstand beträgt 6 m und die Netzhöhe für Mädchen und Jungen ist 2,10 m. (Als Spielfeld ist auch ein admintonfeld möglich.) Wettkampfstruktur Vor jedem Turnier treten alle Mannschaften im Vielseitigkeitswettbewerb gegeneinander an. Insgesamt wird der Parcours einmal von jedem gemeldeten Mannschaftsmitglied durchlaufen. Die Gesamtzeit wird gestoppt und durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert. Die Mannschaft mit dem geringsten Wert hat den Vielseitigkeitswettbewerb gewonnen. Wertung des Vielseitigkeitswettbewerbs für das anschließende Turnier: Die besser platzierte Mannschaft aus dem Vielseitigkeitswettbewerb erhält in jedem zu spielenden Satz zu eginn immer drei Punkte Vorsprung. Vielseitigkeitsparcours: Alle Spieler stehen hinter der Grundlinie des Spielfeldes. Nur der erste Starter hat einen Volleyball in der Hand. Nach dem Startzeichen: Sprint mit dem all an die 3-Meter-Linie in den dort liegenden Turnreifen. Hütchen!). Diese muss auf allen Laufstrecken (hin und zurück) jeweils einmal umkreist werden. Der Spieler läuft anschließend nach vorne rechts (bei normalen Feld wäre das Position 2) zur 3-Meter-Linie. Dort liegt ein Sprungseil mit dem 20 Seilsprünge gemacht werden (auch bei Hängenbleiben weiterzählen). Danach Sprint unter dem Netz hindurch in Richtung Turnbank. all aus dem Ring vor der Turnbank nehmen und auf die ank steigen. Über die ank balancieren und dabei den all mindestens dreimal auf dem oden prellen. Den all in dem am Ende der Turnbank liegenden Ring noch einmal prellen, auf der ank umdrehen und in die andere Richtung balancieren. Dabei auch auf dem Rückweg den all mindestens dreimal prellen. Sollte ein Schüler beim alancieren von der Turnbank fallen oder der all wegspringen, so muss die jeweilige ankrichtung komplett neu angefangen werden. Anschließend von der ank steigen, all in den Ring legen (wenn der all rausrollt wieder zurücklegen) und Sprint unter dem Netz durch in den Ring, in dem der andere all zu eginn des Laufes abgelegt wurde. Dort den all selbst anwerfen und über das Netz in Richtung der Mannschaftskameraden pritschen, die an der Grundlinie stehen. Nächster Starter darf beim Anwerfen des alles los laufen, all holen bzw. fangen und mit seiner Laufrunde starten. Eine fehlerhaft ausgeführte Teilaufgabe muss wiederholt werden, bevor die nächste begonnen wird. Die Zeit wird angehalten, wenn der letzte Starter seinen all über Netz gepritscht hat und der all auf der gegenüberliegenden Seite aufspringt. Im Interesse einer Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird gebeten darauf zu achten, dass der Vielseitigkeitswettbewerb bei allen teilnehmenden Teams gleich durchgeführt wird! Im Reifen stehend den all selbst anwerfen und übers Netz pritschen. Unter dem Netz durchlaufen, all selbst holen (Muss nicht direkt aus der Luft gefangen werden.). Den geholten all in den an der 3-Meter-Linie liegenden Turnreifen ablegen, so dass er dort liegen bleibt. Lauf an die Grundlinie. In den hinteren Ecken des Volleyballfeldes stehen zwei umgedrehte kleine Turnkästen. Im Kasten auf der Position hinten links (bei normalen Feld wäre das Position 5) liegen drei Volleybälle. Diese müssen einzeln so in den anderen Kasten transportiert werden, dass sie nicht wieder herausspringen. (älle müssen dann von einem Helfer zurück in den Ausgangskasten gelegt werden!) In der Mitte der Laufstrecke steht eine mindestens körpergroße Markierungsstange (keine

179 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften Wettbewerbe der Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bzw. für Schülerinnen und Schüler, die einen Nachweis über den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vorlegen können 2.1 JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bzw. Schülerinnen und Schüler, die einen Nachweis über den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vorlegen können. Folgende Mannschaften können gebildet werden: Mannschaften aus o.g. Schulen (auch mit Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamem Unterricht) Mannschaften aus allgemeinen Schulen mit gemeinsamen Unterricht (Startgemeinschaften können gebildet werden) Startgemeinschaften aus zwei o. g. Schulen (hierfür ist die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemeinsam mit dem örtlichen Ausrichter erforderlich) Die Sieger der Landesentscheide nehmen an den undesfinalveranstaltungen teil: Frühjahrsfinale vom 05.bis 09. Mai 2015: Rollstuhlbasketball, Tischtennis, Goalball Herbstfinale vom 20. bis 24. September 2015 Schwimmen, Leichtathletik Winterfinale 22. bis 26. Februar Skilanglauf in Nesselwang für linde und Sehbehinderte Poliogelähmte, Amputierte, spastische Diplegiker bzw. Paraplegiker, einverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen u. a.). III einbehinderte, Rollstuhlfahrer Hierzu zählen Schüler, bei denen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (z.. Schüler mit Spina bifida, Querschnittgelähmte, Poliolähmungen, einamputation, spast. Diplegie, evtl. Glasknochen, Hämophilie, Dysmelie u. a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden. IV Einseitig Arm- und einbehinderte Hierzu zählen Schüler, bei denen die Funktionsfähigkeit eines eines und eines Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten u. a.) möglich ist (z.. Schüler mit Hemiplegien, Poliolähmungen, Amputationen u. a.). V eidseitig Arm- und einbehinderte Hierzu zählen Schüler, bei denen alle vier Extremitäten behindert, jedoch mindestens selbständige und gezielte ewegungen im Stand möglich sind (z.. Schüler mit Tetraspastik, Tetraplegie inkomplett, Athetose, Ataxie, Poliolähmung u. a.). VI eidseitig Arm- und einbehinderte, Rollstuhlfahrer ohne Fremdantrieb Hierzu zählen Schüler, bei denen alle vier Extremitäten behindert, jedoch mindestens selbständige und gezielte ewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl möglich sind (z.. Schüler mit Tetraplegien, Tetraspastik, Dysmelie, Muskeldystrophie, Athethose, Poliolähmung u. a.). Funktionsgruppeneinteilung In den Sportarten Tischtennis, Schwimmen und Leichtathletik werden die Wettkämpfe klassifiziert nach folgenden Funktionsgruppen durchgeführt: I Leichtbehinderte Hierzu zählen Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.. Schüler mit lasen- und Darminkontinenz, minimalen cerebralen Dysfunktionen, einseitiger Armbehinderung u. a.); Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich. II einbehinderte, Gehbehinderte Hierzu zählen Schüler, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber durch die einbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (z Ausschreibungen für die einzelnen Sportarten Leichtathletik Leichtathletik Ausrichter: Meldung an: Mark Schwesig Daniel Schwarz Zum oden 54 Kaiserstr. 170 am Wetzlar Friedberg Tel.: 06441/48246 Tel.: 06031/ in Wetzlar mark.schwesig@ daniel.schwarz@ t-online.de gbbz.wtkedu.de Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Wettkampfklassen: WK I: Jahrgänge 1997 und jünger WK II: Jahrgänge 2000 und jünger

180 612 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Meldungen: Die Meldungen erfolgen mit Hilfe der auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums (Schule>weitere Themen>Schulsport>Schulsportliche Wettbewerbe/JTFO & JTFP) zum Download bereitgestellten Excel-Datei per an den Wettkampfausrichter. Ummeldungen: Ummeldungen bereits gemeldeter Schülerinnen und Schüler bedürfen der Genehmigung durch die/den ausrichtende/n Schulsportkoordinator/in. Wettkampfbestimmungen: Eine Mannschaft besteht aus maximal 10 Schülerinnen oder Schülern. Jede Schülerin oder jeder Schüler darf an allen Disziplinen seiner Gruppe und der Staffel an den Start gehen. eim allwurf, Kugelstoß und Weitsprung sind drei Versuche erlaubt. Die Pendelstaffel besteht aus 6 Läuferinnen/Läufern und 2 Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern. Die Zusammensetzung ist unabhängig von den Wettkampfklassen, dem Geschlecht und der Funktionsgruppeneinteilung. Die Rollstuhlfahrer starten als erste. Die Staffelübergabe erfolgt hinter dem Markierungsstab. Es dürfen keine Handbikes eingesetzt werden. Rennrollstühle sind jedoch erlaubt. Eine unterschiedliche ewertung zwischen Renn- und Normalrollstuhl erfolgt nicht. Athleteninnen und Athleten im Rollstuhl müssen, sofern sie eine Disziplin im Rollstuhl durchführen, alle weiteren Disziplinen aus dem Rollstuhl absolvieren. eim Wurf und beim Kugelstoß muss der Athlet/die Athletin bei der Übungsausführung sitzen. Startgruppen: Startgruppe 1 Startgruppe 2 Startgruppe 3 Disziplinen Funktionsgruppe I Funktionsgruppe III (Rollstuhlfahrer) und VI, Funktionsgruppe II, IV und V Wettkampfklasse I Startgruppe 1 Startgruppe 2 Startgruppe m 75 m/rolli 50 m 600 m 600 m/rolli 600 m Weitsprung Weitsprung Kugelstoß allwurf 80 g Kugelstoß Mädchen 3 kg Mädchen 3 kg Jungen 4 kg Jungen 4 kg Wertung: Es wird getrennt nach Wettkampfklasse, Startgruppe, Disziplin und Geschlecht gewertet, d. h., in jeder Disziplin werden die Punkte nach den obigen Kriterien wie folgt vergeben: bis zu max. 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmer: 1. Platz = 5 Punkte bis 5. Platz = 1 Punkt bis zu max. 10 Teilnehmerinnen/Teilnehmer: 1. Platz = 10 Punkte bis 10. Platz = 1 Punkt bis zu max. 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer: 1. Platz = 15 Punkte bis 15. Platz = 1 Punkt bis zu max. 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer: 1. Platz = 20 Punkte bis 20. Platz = 1 Punkt ei mehr als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden ab Platz 21 keine Punkte mehr vergeben. Gesamtsieger ist die Schule mit den meisten Punkten! Schwimmen Schwimmen Ausrichter: Meldung an: Marcus Hermann Jan rosig am Dambachtal 39 ornhöll Wiesbaden Lollar in Wiesbaden Tel.: 0611/ Tel.: 06406/ marcusherrmann@ me.com schulsportkoordinatorvbk@ gmx.de Meldeschluss: Wettkampfklasse II Startgruppe 1 Startgruppe 2 Startgruppe 3 75 m 50 m/rolli 50 m 600 m 600 m/rolli 600 m Weitsprung Weitsprung (80 cm Zone) (80 cm Zone) allwurf 80 g allwurf 80 g allwurf 80 g Wettkampfklassen: WK I: Jahrgänge 1997 und jünger WK II: Jahrgänge 2000 und jünger) Meldungen erfolgen mit Hilfe der Meldelisten an den Ausrichter. Ummeldungen Eine Schülerin/ein Schüler kann nur im Tausch mit einer anderen Schülerin/einem anderen Schüler der gleichen Wettkampfklasse und Gruppe umgemeldet werden. Ummeldungen sind nur unter Vorlage der vollständig ausgefüllten Wettkampfkarten möglich.

181 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 613 Wettkampfbestimmungen Eine Schule darf bis maximal 8 Schülerinnen oder Schüler (gemischte Mannschaften) melden. Jede Schülerin oder jeder Schüler darf in 2 Disziplinen an den Start gehen. Der Start kann aus dem Wasser, vom eckenrand oder vom Startblock erfolgen. Startgruppen: Gruppe 1 Funktionsgruppe I Gruppe 2 Funktionsgruppe III Gruppe 3 Funktionsgruppen II und IV Gruppe 4 Funktionsgruppen V, VI Disziplinen: Wettkampfklasse I Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 50 m Freistil 25 m Freistil 50 m Rückenlage 25 m Freistil Wettkampfklasse II Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 25 m Freistil 25 m Rückenlage 6 x 25 m Freistilstaffel Hinweis: Die 6x25m Freistilstaffel kann mit Schwimmer der WK I und II geschwommen werden. Wertung: Es wird getrennt nach Wettkampfklasse, Startgruppe, Disziplin und Geschlecht gewertet, d.h. in jeder Disziplin werden die Punkte nach den obigen Kriterien wie folgt vergeben: 1. Platz = 5 Punkte 2. Platz = 4 Punkte 3. Platz = 3 Punkte 4. Platz = 2 Punkte 5. Platz = 1 Punkt Gesamtsieger ist die Schule mit den meisten Punkten! Tischtennis/Polybat Tischtennis Ausrichter Meldungen Solveig Dammeyer Daniel Schwarz am Pfaffenwiesbacher Str. 25 a Kaiserstr Wehrheim Friedberg in Frankfurt/Main Tel.: 0160/ Tel.: 06031/ solveig.dammeyer@ daniel.schwarz@ outlook.com gbbz.wtkedu.de Meldeschluss für alle Wettkampfklassen: Wettkampfklassen: Mixed-Mannschaften Jungen und Mädchen Jahrgang 1997 und jünger Einzelspieler/innen für Rollstuhltischtennis und Polybat Jahrgang ohne Altersbeschränkung Meldungen: Die Meldungen erfolgen mit Hilfe der auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums (Schule >weitere Themen>Schulsport>Schulsportliche Wettbewerbe/ JTFO & JTFP) zum Download bereitgestellten Excel-Datei per an den Wettkampfausrichter. Ummeldungen: Ummeldungen bereits gemeldeter Schülerinnen und Schüler bedürfen der Genehmigung durch die/den ausrichtende/n Schulsportkoordinator/in. Wettkampfbestimmungen: Das Turnier wird als Mannschaftsspiel mit je vier Spielerinnen oder Spielern pro Mannschaft ausgetragen. Die Schulen melden ihre Mannschaft in der Reihenfolge der Spielstärke der Spielerinnen oder Spieler. Es gelten grundsätzlich die Regeln des DTT, allerdings mit folgenden Abweichungen: ei einseitiger/beidseitiger Armbehinderung kann die Art des Aufschlags frei gewählt werden. Die Angabe darf jedoch nicht geschmettert werden. Der Aufschlag darf nicht auf die gegnerische Tischhälfte gespielt werden. Schwerstbehinderte dürfen sich am Tisch festhalten bzw. anlehnen. Das Tragen von weißer oder stark gemusterter Spielkleidung ist nicht gestattet. Jede Schulmannschaft stellt einen Schiedsrichter. Turniermodus: In Abhängigkeit von der Anzahl der eingegangenen Meldungen wird das Turnier entweder im Modus jeder gegen jeden oder in mehreren Gruppen mit anschließenden Überkreuzvergleichen (z.. Viertelfinale, Halbfinale, Endspiel) ausgetragen. Die Entscheidung über den Austragungsmodus trifft die/der ausrichtende Schulsportkoordinator/in in Abhängigkeit der Anzahl der eingegangenen Meldungen und den räumlichen Möglichkeiten (evtl. auch Anzahl der Platten) vor Ort. Die Spiele werden nach folgender Spielreihenfolge ausgetragen Mannschaft A Mannschaft 1. Spiel Einzel A 1 Einzel 1 2. Spiel Einzel A 2 Einzel 2 3. Spiel Einzel A 3 Einzel 3

182 614 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 4. Spiel Einzel A 4 Einzel 4 5. Spiel Doppel A1 Doppel 1 6. Spiel Doppel A2 Doppel 2 Gespielt werden 2 Gewinnsätze bis 11 Punkte Die Wertung erfolgt in nachstehender Reihenfolge: Punktdifferenz Spieldifferenz Satzdifferenz alldifferenz Wettkampfbestimmungen Einzelmeisterschaften Rollstuhltischtennis & Polybat: Jede Schule darf für jeden Wettbewerb jeweils maximal drei Spielerinnen/Spieler melden. In Abhängigkeit von der Anzahl der eingegangenen Meldungen wird das Turnier entweder im Modus jeder gegen jeden oder in mehreren Gruppen mit anschließenden Überkreuzvergleichen (z.. Viertelfinale, Halbfinale, Endspiel) ausgetragen. Die Entscheidung über den Austragungsmodus trifft die/der ausrichtende Schulsportkoordinator/in in Abhängigkeit der Anzahl der eingegangenen Meldungen und den räumlichen Möglichkeiten (evtl. auch Anzahl der Platten) vor Ort. Die Einzelmeisterschaft endet in beiden Wettbewerben auf Hessenebene, die/der Sieger/in kann sich nicht für einen undesentscheid qualifizieren Rollstuhl-asketball Rollstuhl asketball Ausrichter: Meldung an: Silke Malkus Martin Falk am Zimmerplatzweg 1a rüder-grimm-str Kirchhain Marburg in Marburg Tel.: 06422/ ssk-falk@ ssko.marburg@ hotmail.de gmail.com Meldeschluss: Wettkampfklassen: Mixed-Mannschaften Jungen und Mädchen Jahrgang 1997 und jünger Meldungen erfolgen mit Hilfe der Meldelisten an den Ausrichter. Ummeldungen: Eine Schülerin/ein Schüler kann nur im Tausch mit einer anderen Schülerin/einem anderen Schüler der gleichen Wettkampfklasse und Gruppe umgemeldet werden. Ummeldungen sind nur unter Vorlage der vollständig ausgefüllten Wettkampfkarten möglich. Wettkampfbestimmungen Es wird nach den Regeln Mini asketball des DRS/D gespielt. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen oder Spielern und 1 Auswechselspielerin oder Auswechselspieler. Diese können beliebig ausgewechselt werden. Es dürfen auch Fußgängerinnen oder Fußgänger im Rollstuhl mitspielen. Jede Mannschaft muss in einheitlichen Trikots antreten. Das Spielfeld entspricht einem normalen asketballfeld. Es werden die offiziellen Korbanlagen benutzt. Turniermodus Der Turniermodus und die Spielzeit werden vor Turnierbeginn mitgeteilt. Für die Platzierungen gelten folgende Kriterien: Gesamtpunkte Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften Entscheidungsspiel oder Freiwürfe 2.2 Hessisches Schulsportfest für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Alle Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie körperbehinderte Schülerinnen und Schüler an den hessischen Regelschulen werden zur Teilnahme am hessischen Sportfest eingeladen. Körperbehindertensportfest Ausrichter: Meldungen an: Hessen-Süd: Thomas Schramm Oliver Schulze Jungen und Viktor-Frankl-Schule Heinrich-Hofmann-Str. 15 Mädchen Frankfurt Hasselroth am Frankfurt oliver.schulze@ in Frankfurt- Tel.: 069/ grimmels.de Kalbach schraemm@ web.de Hessen-Nord: Anette Voepel Christian Sorg Jungen und Karl-Preising-Schule Vinzentinerinnenweg 8 Mädchen ad Arolsen Marburg am athildisstraße 7 ssk-sorg@ in ad Arolsen ad Arolsen t-online.de Tel.: 05691/ nette.voe@ web.de Meldeschluss: für Sportfest Süd: für Sportfest Nord:

183 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 615 Allgemeine estimmungen: 1. Jede Schule kann eine beliebige Anzahl körperbehinderter Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Sportfest benennen. 2. Ein/e Schüler/in kann an bis zu vier Wettbewerben teilnehmen, davon höchstens an drei Einzeldisziplinen. 3. Der Start und die Wertung erfolgen getrennt nach Grundstufe ab 4. Klasse Mittelstufe 5. bis 7. Klasse Haupt- u. Werkstufe 8. bis 10. Klasse (einschl. S II) 4. Medaillen und Urkunden werden durch die Schulen an die Schüler/innen ausgegeben. 5. Einzeldisziplinen Soweit nicht anders vermerkt, gelten die Wettbewerbe für alle Stufen. Erläuterungen zu den einzelnen Disziplinen ergehen mit der Einladung (s. u.). 25 m Gehen (schließt Teilnahme am Laufen aus; Gehhilfen sind erlaubt) 25 m Laufen 50 m Laufen 100 m Laufen 400 m Laufen (gemeinsam für alle Stufen) bzw m Crosslauf 25 m Rollstuhlfahren 50 m Rollstuhlfahren 100 m Rollstuhlfahren 400 m Rollstuhlfahren Rollstuhlslalom Weitsprung mit Anlauf (zwei Versuche; Mindestweite 1 m; Messpunkt am Absprungabdruck) Weitsprung aus dem Stand (zwei Versuche; Mindestweite 0,50 m) Kugelstoßen Schlagballweitwurf 80g (drei Versuche; Mindestweite 5 m; wahlweise mit oder ohne Anlauf) Weitwurf mit dem Sandsäckchen (drei Versuche) 6. Einzeldisziplinen für Schwerbehinderte an mehreren Stationen 7. Mannschaftsdisziplinen 8 x 50m-Schulstaffel (4 Läufer, 4 Rollstuhlfahrer) iathlon-lauf (1.) 3 Läufer, 3 Rollstuhlfahrer; 2.) 6 Läufer) 8. Zeitplan: bis 9.30 Uhr: Eintreffen der teilnehmenden Schulen Uhr: Eröffnung des Sportfestes ca Uhr: Ende und Heimreise Organisatorische Hinweise 1. Jede Schule muss die für die persönliche etreuung der Schüler/innen erforderlichen Helfer selbst stellen. 2. Hilfsmittel (Rollstühle u. a.) können nicht gestellt werden und sind daher mitzubringen. Sport.- und Wettkampfgerät stellt der Ausrichter. 3. Die Schulen melden bis zu den nachfolgend angegebenen Terminen ihre Teilnehmer an die genannten Ausrichter (geordnet nach Stufen und Disziplinen). Für die Meldungen sind Meldebögen zu verwenden, die den infrage kommenden Schulen rechtzeitig von den Ausrichtern zugestellt werden bzw. bei diesen angefordert werden können. Für jede Disziplin und Stufe sind getrennte Listen zu verwenden. Mit der Meldung ist anzugeben, wie viele Teilnehmer von jeder Schule insgesamt am Sportfest teilnehmen werden (einschl. etreuer und Helfer). 4. Die am Sportfest teilnehmenden Schulen erhalten die erforderlichen Informationen zum Ablauf des Sportfestes (Start- und Zeitplan etc.) rechtzeitig zugesandt. 5. Die An- und Rückreise müssen die teilnehmenden Schulen selbst organisieren. Rechnungen für die Schülerbeförderung sind der/dem ausrichtenden Schulsportkoordinator/Schulsportkoordinatorin vorzulegen. Auf die Pflicht zur kostengünstigsten eförderung wird hingewiesen. 2.3 Hessisches Fußballturnier der Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung Schulen für Hörgeschädigte, Lernhilfe, Erziehungshilfe sowie Sprachheilschulen werden hiermit zur Teilnahme am Hessischen Fußballturnier aufgerufen und eingeladen. Fußballturnier der Schulen Ausrichter und Meldungen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung Mädchen und Jungen Alfred Nachbar (gemischte Mannschaften sind erliner Str. 59 möglich) Wettenberg-Wißmar Jahrgänge 1998 und jünger Tel /73324 am in Grünberg AlfredNachbar@t-online.de Meldeschluss (Meldung durch die Ausrichter der Qualifikationsturniere Regionalentscheide) Allgemeine estimmungen Am Landesentscheid nehmen 6 Mannschaften der Förderschulen teil. Zur Ermittlung des Teilnehmerfeldes

184 616 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 werden entsprechende Qualifikationsturniere auf Kreisund / oder Regionalebene von den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren durchgeführt. Aus jeder Region qualifiziert sich die beste Mannschaft für den Landesentscheid. Alle Kreis- und Regionalmeldungen gehen über die federführenden Koordinatoren an den Ausrichter. Gespielt wird in Turnierform nach den Regeln des DF (erhältlich beim DF, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Tel. 069/678880), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Gemischte Mannschaften sind möglich und erwünscht. Eine Mannschaft besteht aus maximal 10 Schülerinnen oder Schülern der Jahrgänge 1999 und jünger. Gespielt wird mit 7er-Mannschaften (6 + Torfrau oder Torwart). Ersatzspielerinnen oder Ersatzspieler können beliebig oft aus- und wieder eingewechselt werden. Spielmodus bei 6 Mannschaften der Förderschulen Die Gruppen werden von der Kontaktkommission ausgelost. Runde 1: Die Vorrunde wird in 2 Gruppen á 3 Mannschaften gespielt. In den Vorrundengruppen spielt jeder gegen jeden. Für die Platzierung gelten folgende Kriterien in der unteren Reihenfolge: a) Punkteverhältnis b) Ergebnis aus dem Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften c) Tordifferenz d) höhere Anzahl der erzielten Tore e) 9-m-Schießen durch 3 Spielerinnen oder Spieler pro Mannschaft f) bei Gleichstand weiter entsprechend den DF-Regeln. Runde 2: Überkreuzspiele der jeweils erst- und zweitplatzierten Mannschaften aus der Gruppe 1 und Gruppe 2. Erster Gruppe 1 gegen zweiten der Gruppe 2, Zweiter der Gruppe 1 gegen ersten der Gruppe 2. Runde 3: Platzierungsspiele Spiel um Platz 5 und 6 zwischen den beiden 3. der Gruppe eins und 3. Gruppe zwei in der Vorrunde Spiel um die Plätze 3 und 4 der Verlierer der beiden Überkreuzspiele Endspiel der beiden Siegermannschaften bei den Überkreuzspielen Es werden alle Plätze ausgespielt. Die Spielzeiten betragen in allen Runden 2x10 Minuten, jeweils mit Seitenwechsel. Die Schulleitungen müssen auf einer unterzeichneten Mannschaftsliste bestätigen, dass alle gemeldeten Spielerinnen und Spieler Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule sind und den genannten Jahrgängen angehören. Die Kontrolle der Geburtsjahrgänge erfolgt anhand der Schüler- bzw. Kinderausweise der teilnehmenden Personen. Die Mannschaften müssen mit einheitlicher Spielkleidung antreten. Die Sportkleidung der Torfrau oder des Torwartes muss farblich abgesetzt sein. Schraubstollen sind generell nicht zulässig. Alle Spielerinnen und Spieler müssen Schienbeinschoner tragen. Es wird ohne Abseitsregel gespielt. Freistöße werden generell indirekt ausgeführt. Organisatorische Hinweise zum Landesturnier mit Informationen zur Anreise u. a. erhalten die teilnehmenden Schulen vom Ausrichter rechtzeitig zugestellt. Grundsätzlich sind die preisgünstigsten Anfahrten zu wählen und alle Preisvorteile zu nutzen. Dies ist in der Regel bei enutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Fall. Weiteres siehe im AL unter Pkt Durchführung der Wettkämpfe. Die erst- und die zweitplatzierte Mannschaft qualifizieren sich für einen Ländervergleich mit den Siegern aus Rheinland Pfalz. 2.4 Fußballturnier für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ausrichter und Meldungen Mädchen und Jungen Susanne Dittrich (gemischte Mannschaften Frida-Kahlo-Schule sind möglich) Am Atzelsgraben 1 am ruchköbel in ruchköbel Tel.: 06661/ Frida-Kahlo-Schule schulleitung-fks@schule.mkk.de susidittrich@aol.com Zentraler Meldeschluss : Regionale Vorentscheide: Zur Ermittlung der Teilnehmer des Landesfinales finden vier regionale Vorentscheide statt. Für diese gilt als Meldetermin der Diese Vorentscheide werden in Zuständigkeit der ausgewiesenen Schulsportkoordinatoren an folgenden Schulen ausgerichtet:

185 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 617 Region Ausrichtende Schule Ausrichtender und Termin Koordinator Regionalentscheid /Koordinatorin Region I + Wird nach der Melde- Roland orrmann Schwalm-Eder-Kreis schluss festgelegt euernsche Höhle 11 + Landkreis Waldeck Felsberg Frankenberg am torrmann@aol.com in Region III + Land- Wird nach der Melde- Jan rosig kreis Marburg- schluss festgelegt ornhöll 26 iedenkopf Lollar am in Dillenburg schulsportkoordinatorvbk@ gmx.de Region IV + Main- Hammerwaldschule Susanne Dittrich Taunus-Kreis + ellinger Tor 16 Rheingau-Taunus Steinau Kreis + Wiesbaden Tel / am susidittrich@ in Hirzenhain aol.com Region VI + Land- Schlossgartenhalle Dina Erler kreis Groß-Gerau Dieburger Str. 85 am Darmstadt in Dieburg schule@erler.in Allgemeine estimmungen: Teilnehmen können nur Schülerinnen und Schüler der Schulen bzw. Abteilungen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (ohne Altersbegrenzung). Das Turnier wird in der Halle ausgetragen. Es werden 4 regionale Vorrunden ausgespielt, die nach Meldeschluss vom Ausrichter des Finalturniers zusammengestellt werden. Jede gemeldete Mannschaft wird rechtzeitig über die Einzelheiten (Spielmodus, Termine) des jeweiligen Vorrunden-Turniers informiert. Die Vorrunden werden im Verlauf der Monate Januar bis März ausgespielt. Für die Endrunde qualifizieren sich insgesamt 8 bis 10 Schulmannschaften, und zwar die Erst- und Zweitplatzieren der regionalen Vorrunden der Vorjahressieger, wenn dieser sich nicht über die regionale Vorrunde qualifizieren sollte die Mannschaft der ausrichtenden Schule, wenn diese sich nicht über die regionale Vorrunde qualifizieren sollte. Spielordnung und Regeln für das Endrunden-Turnier (analoge Regeln werden für die Vorrunden-Turniere empfohlen): Eine Schulmannschaft besteht aus max. 10 Spielerinnen oder Spielern (möglichst gemischte Mannschaften). Alle Spiele werden mit fünf Feldspielerinnen oder Feldspielern und einem Torwart (einer Torfrau) gespielt. 3 Feldspielerinnen oder Feldspieler und 1 Torfrau oder Torwart können beliebig oft gewechselt werden. Es gibt keine altersmäßige egrenzung. Das Endrunden-Turnier wird in 2 Gruppen mit jeweils 5 Teams gespielt. Die beiden Erstplatzierten jeder Gruppe qualifizieren sich für die beiden Halbfinalspiele. Sie ermitteln in Überkreuzspielen die Teilnehmer am Endspiel. Die weiteren Platzierungen werden ausgespielt. Für die Platzierung bei den Gruppenspielen gelten folgende Kriterien: a) erzielte Punkte (3 Punkte für Sieg, 1 Punkt für Unentschieden) b) Tordifferenz c) erzielte Tore d) direkter Vergleich e) Losentscheid. Die Spielzeit in der Vorrunde beträgt 10 Minuten, für die Platzierungsspiele und das Endspiel 15 Minuten, jeweils ohne Pause und Seitenwechsel (An- und Abpfiff durch das Wettkampfgericht). Gespielt wird auf einem Hallenhandballfeld mit Handballtoren und einem Hallenfußball als Spielball. Seitenaus, Toraus, Decke, Tor, Foul werden durch Schiedsrichterpfiff angezeigt, ebenso die Spielfortführung. Seitenaus gibt es nur auf der Tribünenseite der Halle. Die gegenüber liegende Seite kann als ande benutzt werden. ei Seitenaus erfolgt Einrollen des alles. Die Torfrau oder der Torwart darf den all nur innerhalb des 6-m-Kreises mit der Hand führen. Es wird ohne Abseits- und Rückpass-Regel gespielt. Regelverstöße werden durch den Schiedsrichter mit Freistoß geahndet, innerhalb des 6-m-Kreises mit Strafstoß. Dieser wird von der 7-m-Linie ausgeführt. Der Mauerabstand beträgt 3 Meter. Darüber hinaus können grobe Fouls und Unsportlichkeiten mit gelber Karte, 2-Minuten-Strafe oder Roter Karte (Spieldauerstrafe) geahndet werden. Gespielt wird in einheitlichen Trikots oder T-Shirts. ei gleichfarbigen Trikots tritt die als Zweite genannte Mannschaft mit zusätzlichen Leibchen an. Die Spielerinnen und Spieler dürfen nur in hallengeeigneten Sportschuhen mit heller Sohle antreten. Die Siegerehrung findet ca Uhr, unmittelbar im Anschluss an das Endspiel, statt. Die Teilnahme aller Mannschaften an der Siegerehrung ist verpflichtend.

186 618 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Verpflegung und Getränke werden in der Halle angeboten. 3 undesjugendspiele Die Durchführung der undesjugendspiele ist in allen Schulen bis zur 10. Klasse (einschließlich) verpflichtend. Die erbrachten Leistungen sind für den Erwerb des Sportabzeichens anrechenbar. Die Schulen erstellen mittels der entsprechenden Excel- Tabellen im Auswertungsprogramm der CD-ROM eine Ergebnisübersicht und versenden diese spätestens 4 Wochen nach Abschluss der undesjugendspiele an die Staatlichen Schulämter. Diese versenden die Gesamtstatistik für ihren Schulamtsbezirk bis zum an das Hessische Kultusministerium, Referat I.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden auf dem Formblatt im Anhang zu Punkt 3 (ericht zu den undesjugendspielen). 3.1 Ausschreibung für den Zeitraum 01. August Juli 2015 Inhalte Die undesjugendspiele werden als Individualwettbewerb in drei Grundsportarten Gerätturnen Leichtathletik Schwimmen ausgeschrieben. Die undesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert: 1. Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf der jeweiligen Grundsportart (in der Leichtathletik erst ab Jahrgangsstufe 3) 2. Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart 3. Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf. Idealerweise sollten soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben alle drei Angebotsformen der undesjugendspiele durchgeführt werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen soll sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden. Information über die undesjugendspiele Alle aktuellen Informationen zu den undesjugendspielen sind unter der Domain abzurufen. Teilnahme An den undesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Schülerin bzw. der Schüler das angegebene Alter erreichen nicht auf den Geburtstag. Veranstalter Die undesjugendspiele werden i. d. R. von den Schulen durchgeführt. Sportvereine und andere Träger außerschulischer Jugendarbeit sind dabei um Unterstützung aufgerufen. Sie können auch in Absprache selbst undesjugendspiele durchführen und damit einen besonderen eitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen bzw. anderen Trägern leisten. Kampfrichterinnen und Kampfrichter Lehrkräfte, die bei den undesjugendspielen als Kampfrichterinnen und Kampfrichter eingesetzt werden, sind von den Verantwortlichen entsprechend vorzubereiten und einzuweisen. Es wird empfohlen, auch geeignete Schülerinnen und Schüler für diese Tätigkeit auszubilden bzw. Schülermentorinnen oder Schülermentoren einzusetzen, wobei die Sportorganisation (örtliche Vereine, Sportkreise) um Mitarbeit gebeten werden sollten. Anforderung von Urkunden Urkunden sind i. d. R. bei den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren (Adresse: Staatliche Schulämter) anzufordern und werden kostenlos zur Verfügung gestellt Programm undesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit ehinderung Der Deutsche ehindertensportverband und die Deutsche ehinderten-sportjugend haben gemeinsam ein Programm entwickelt, das die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit ehinderung an den undesjugendspielen ermöglichen soll. Dieses gibt den Lehrerinnen und Lehrern ein Regelwerk in die Hand, mit dem die Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit ehinderung vergleichbar zu denen ohne ehinderung werden und somit eine analoge eurteilung bei den undesjugendspielen erfolgen kann. Das Programm lehnt sich stark an das Handbuch der undesjugendspiele

187 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 619 an, so dass Schülerinnen und Schüler mit ehinderung in den normalen Ablauf integriert werden können. Laut eschluss der KMK ist dieses Programm ab dem Schuljahr 2009/2010 in allen undesländern auf freiwilliger asis anzuwenden. Die Ausschreibung für die undesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit ehinderung finden Sie auf der Homepage der undesjugendspiele unter 4 Angebote der Sportfachverbände 4.1 Hessischer Leichtathletik-Verband undesjugendspiel-wettbewerb für weiterführende Schulen Leichtathletik Ziel ist die Förderung der undesjugendspiele Leichtathletik Wettkampf in der Sekundarstufe I ( Klasse), um die Sportart Leichtathletik im Schulsport zu stärken und noch unentdeckte Leichtathletiktalente zu finden und zu fördern. Mitmachen können alle hessischen, weiterführenden Schulen (Sekundar-stufe I) Es werden nur Schulen zum Wettbewerb zugelassen, die die undesjugendspiele im ereich Leichtathletik Wettkampf (3-Kampf bestehend aus Sprint, Sprung und Wurf) durchgeführt haben! Termine Der Schulwettbewerb beginnt am 08. August 2014 und endet am 24. Juli Einsendeschluss der Auswertung ist der 07. August 2015 an den Hessischen Leichtathletik-Verband, Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt am Main; Tel. 069/ Fax: 069/ , info@ hlv.de, Wettbewerb Die Schulen melden dem Hessischen Leichtathletik-Verband auf dem als Kopiervorlage im Anhang beigefügten Meldebogen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Ehren- oder Siegerurkunde bei den undesjugendspielen Leichtathletik Wettkampf erreicht haben. Die bestplatzierte Schule wird ermittelt aus dem Quotienten der erreichten Urkunden durch die Gesamtschülerzahl (5. 9. bzw. 10. Klasse) der Schule. Die Schulen werden je nach Schülerzahl in 2 Gruppen eingeteilt, die getrennt gewertet werden: Gruppe I bis 500 Schülerinnen und Schüler Gruppe II über 500 Schülerinnen und Schüler Auszeichnungen Preis: Gutschein zum Kauf von leichtathletischen Sportgeräten im Wert von 150, (1.Platz), 100, (2.Platz) und 50, (3.Platz) + uchpreis Preis uchpreis + Stoppuhr Preis jeweils Sporttaschen Außerdem wird unter allen teilnehmenden Schulen ein Überraschungspaket im Wert von 500 Euro verlost. Alle teilnehmenden Schulen erhalten nach Auswertung der Ergebnisse eine Urkunde. Tipp: Gestalten Sie die undesjugendspiele als Sportfest mit Spielen zur Auflockerung, Verpflegungsstationen und Staffelwettbewerben, dann können die undesjugendspiele zu einem Höhepunkt des Schuljahres werden undesjugendspiel-wettbewerb für die Jahrgangsstufe 1 6 Leichtathletik Zur Förderung der Durchführung der undesjugendspiele Leichtathletik Wettbewerb in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird dieser Wettbewerb als Vielseitigkeitswettbewerb aus den ereichen schnell laufen, weit/hoch springen, weit werfen/stoßen und ausdauernd laufen angeboten. Es werden nur Schulen zum Wettbewerb zugelassen, die die undesjugendspiele im ereich Leichtathletik durchgeführt und den HLV-Meldebogen für diesen Wettbewerb vollständig ausgefüllt haben! Termine Der Schulwettbewerb beginnt am 08. September 2014 und endet am 24. Juli Einsendeschluss der Auswertung ist der 07. August 2015 an den Hessischen Leichtathletik-Verband, Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt am Main; Tel. 069/ Fax: 069/ , info@hlv.de, Auszeichnungen Unter allen Schulen, die den Meldebogen fristgerecht beim HLV eingereicht haben, werden folgende Preise verlost: Preis: Gutschein zum Kauf von leichtathletischen Sportgeräten im Wert von 150, (1. Platz), 100, (2. Platz) und 50, (3. Platz) + uchpreis Preis uchpreis + Stoppuhr Preis jeweils Sporttaschen Unter den teilnehmenden Schulen wird zusätzlich eine fachliche Unterstützung von insgesamt zwei Aktionstagen verlost. Der HLV stellt dazu für jeweils eine Jahrgangsstufe folgende Unterstützung bereit: Sportacts & facts (KINDERLEICHTathletik) mit einem prominenten Spitzensportler Vortrag zum Thema Richtiges Trinken in Schule, Freizeit und Sport kostenlose Erfrischungsgetränke.

188 620 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 Alle gemeldeten Schulen erhalten nach Abschluss der Wettbewerbsfrist eine Teilnehmer-Urkunde. Tipp: Gestalten Sie die undesjugendspiele als Sportfest mit Spielen zur Auflockerung, Verpflegungsstationen und Staffelwettbewerben, dann können die undesjugendspiele zu einem Höhepunkt des Schuljahres werden Hessischer Laufabzeichen-Wettbewerb für Schulen Laufzeit Der Wettbewerb läuft vom 08. September 2014 bis zum 24. Juli edingungen Der Wettbewerb ist für alle hessischen Schulen ausgeschrieben, die je nach Gesamtschülerzahl in drei Wertungsgruppen unterteilt sind: Gruppe I bis 200 Schülerinnen und Schüler Gruppe II 201 bis 700 Schülerinnen und Schüler Gruppe III über 700 Schülerinnen und Schüler Wertung Das Laufabzeichen kann in 3 Stufen erworben werden. Für die Wertung zählt pro Schülerin und Schüler nur ein Laufergebnis. Gewertet wird die beste Laufleistung ohne Pause. Die Laufabzeichen werden je nach erreichter Stufe mit unterschiedlichen Punkten belegt. Stufe 1 15 Minuten Farbe: grün = 1 Punkt Stufe 2 30 Minuten Farbe: rot = 2 Punkte Stufe 3 60 Minuten Farbe: blau = 3 Punkte Zur erechnung des Gesamtergebnisses wird die Anzahl der Laufabzeichen mit der jeweiligen Punktzahl multipliziert. Die Summe wird dann durch die Gesamtschülerzahl geteilt. Dieser Wert ergibt den Leistungsindex. Als Nachweis der Schule gegenüber dem HLV gilt der vollständig ausgefüllte HLV-Auswertungsbogen. Die Klassen- bzw. Teilnehmerlisten mit Namen und erbrachten Laufleistungen sind bis zum 07. August 2015 an die Geschäftsstelle des HLV (Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt) zu senden. Hier können auch die Abzeichen käuflich erworben werden (Urkunde/Ausweis je 0,30, Stoffabzeichen je 1,50, Anstecknadel je 1,50 ). Es besteht aber keine Verpflichtung zum Kauf, um beim Wettbewerb teilzunehmen! *Formular-Download unter Auszeichnungen Preis: Gutschein zum Kauf von leichtathletischen Sportgeräten im Wert von 150,- (1. Platz), 100,- (2. Platz) und 50,- (3. Platz) +uchpreis Preis uchpreis + Stoppuhr Preis jeweils 5 Sporttaschen Außerdem werden unter allen teilnehmenden Schulen ein Überraschungspaket im Wert von 500 Euro (Gruppe III), sowie eine fachliche Unterstützung zu insgesamt zwei Aktionstagen (Gruppe I+II) verlost. Der Hessische Leichtathletik-Verband stellt dazu für jeweils eine Klasse jeder Gruppe folgende Unterstützung bereit: Sportacts & facts (KINDERLEICHTathletik) mit einem prominenten Spitzensportler Vortrag zum Thema Richtiges Trinken in Schule, Freizeit und Sport kostenlose Erfrischungsgetränke Alle teilnehmenden Schulen werden nach Auswertung der Ergebnisse schriftlich benachrichtigt und erhalten eine Urkunde. 4.2 Hessischer Tanzsport-Verband Tanzsportbetonte Schule Schulsportbetonter Verein Der Deutsche Tanzsportverband e. V. verleiht die Prädikate Tanzsportbetonte Schule und Schulsportbetonter Verein an Schulen und Mitgliedsvereine des Deutschen Tanzsportverbands e. V., die sich um die Förderung des Tanzsports an Schulen verdient machen. Ausgezeichnet werden tanzsportliche Aktivitäten (z.. in Arbeitsgemeinschaften, in Wahlpflichtkursen, im Sportunterricht), die im Schuljahr 2013/2014 kontinuierlich angeboten wurden und im laufenden Schuljahr 2014/2015 weiterhin stattfinden. Das Zertifikat wird für die Dauer von zwei Jahren verliehen. Mehrere Vereine und Schulen erhalten eine Förderung als besondere Auszeichnung in Höhe von 250 bis zu 500. Schriftliche ewerbungen mit ausgefülltem Kriterienkatalog bitte an die Geschäftsstelle Deutscher Tanzsportverband, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt am Main. ewerbungsschluss: Der Kriterienkatalog kann ab auf der Homepage des DTV unter > ereich Sport / Ausschreibungen heruntergeladen oder direkt über die Geschäftsstelle dtv@tanzsport.de bezogen werden. 4.3 Hessischer Tennis-Verband Angebot für Kinder im Grundschulalter Der Hessische Tennisverband bietet für Mädchen und Jungen der Grundschulklassen den Grundschulwettbewerb TENNIS TALENTIADE an, der in dem schulübergreifenden Topspin Grundschul-Cup ausgetragen wird.

189 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 621 Der Mannschaftswettbewerb ist ausgerichtet an den Interessen der Grundschulen und besteht aus zwei Teilen: TALENTIADE Kleinfeld-Tennis Ein sportpädagogisch abgestimmtes Programm, durch das Kinder sinnvoll an das reguläre Tennis herangeführt werden sollen. Im Vordergrund stehen die Aneignung eines vielseitigen ewegungsrepertoires und das Erlernen sportmotorischer Wettkampfelemente. Gespielt wird nach den bekannten Tennisregeln im Kleinfeld: 11 x 6 m Netz-Höhe ca. 0,80 m Netz-reite ca. 6,10 m älle: 75% druckreduziert, Stufe Rot (PLAY+STAY). TALENTIADE Motorik-Wettbewerb Der Wettbewerb ist neben dem Kleinfeld-Tennis der zweite Teil der TALENTIADE. Im Vordergrund stehen Inhalte einer allgemeinen koordinativen Fertigkeit in ewegungsverbindung beim: Fächerlauf alltransport Dreisprung Tennisballwurf Ablauf Für das Einüben und zur Gestaltung und Ausrichtung des Wettbewerbs bieten sich Verbandsorgane des Hessischen Tennis-Verbandes (Tennis-ezirke/Kreise) sowie ortsnahe Vereine als Kooperationspartner zur Verfügung. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der schulsportlichen Veranstaltungen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier Kindern. Geschlechtsunabhängig. Eine Schule kann mehrere Schulmannschaften melden. Der Spielplan für den schulübergreifenden Topspin Schulsport-Cup wird an der Anzahl der gemeldeten Mannschaften ausgerichtet, wobei kurze Fahrtwege zu den Wettkämpfen erücksichtigung finden. Austragungszeitraum für den Topspin Schulsport- Cup: Mai bis Ende Juli 2015 Durchführungsbestimmungen und Anmeldung Die Durchführungsbestimmungen für die Tennis TA- LENTIADE / Topspin Schulsport-Cup sind als Download auf der Homepage des Tennis-Verbandes abrufbar. Die Anmeldung erfolgt durch ein Onlinefprmular: Ansprechpartner: Christoph Müller (Sport im Ganztag) Hessischer Tennis-Verband, Geschäftsstelle Offenbach Auf der Rosenhöhe 68 Telefon: 069/ christoph.mueller@htv-tennis.de runo Kuzinski (Verbandsbeauftragter) Tel / Hessischer Tischtennis-Verband Tischtennis-mini-Meisterschaften 2014/2015 Teilnehmerkreis Alle Mädchen und Jungen bis 12 Jahre, aus Schulen und Vereinen die mit eginn der mini-meisterschaften noch keine Spielberechtigung besitzen, besessen oder beantragt haben bzw. noch an keiner offiziellen Tischtennis- Veranstaltung teilgenommen haben. Die Unterlagen zur Durchführung und Organisation einer solchen Veranstaltung werden in Form einer Regiebox kostenlos ab Mitte August 2014 zur Verfügung gestellt. Ablauf/Organisation Die mini-meisterschaften beginnen mit Veranstaltungen in Städten, Dörfern und Gemeinden (Ortsentscheide) und führen über Kreis-, ezirks- und Verbandsentscheide zum undesentscheid, zu dem die bei den Verbandsentscheiden jeweils erfolgreichsten 20 Mädchen und 20 Jungen eingeladen werden. Der undesentscheid wird nur für die Altersklasse 10 Jahre und jünger ausgerichtet. Ortsentscheide können von allen Schulen selbstständig durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Verein organisiert werden. Preise Als zusätzlichen Anreiz, eine mini-meisterschaft zu organisieren, verlost der Deutsche Tischtennis-und unter den Veranstaltern wertvolle Sachpreise für eine gute Organisation. Organisation Hessischer Tischtennis-Verband, Grüninger Straße 15, Pohlheim Tel.: 06403/ Fax: 06403/ geschaeftsstelle@httv.de Die erste Durchführungsebene (Ortsentscheide) findet vom 1. September 2014 bis zum 15. Februar 2015 statt. Wenn Sie an einer Durchführung interessiert sind, können Sie untenstehenden Abschnitt ausfüllen und an Ihren zuständigen Mitgliedsverband senden: Hessischer TTV, Grüninger Str. 17, Pohlheim Tel.: 06403/ Fax: 06403/ geschaeftsstelle@httv.de

190 622 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 itte senden Sie eine Regiebox zur Durchführung der mini-meisterschaften an: Schule/Verein:... Name:... Straße:... PLZ, Ort... Tel.:... Fax: Deutscher Tischtennis-und, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt, Tel.: 069/ , Fax: 069/ Internet:

191 Al. 8/14 Verwaltungsvorschriften 623 Anlage zu Punkt 1 estellschein für Fahrscheine JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA itte spätestens 10 Tage vor Reiseantritt absenden An: D Vetrieb GmbH, ReiseZentrum Stuttgart Hbf Arnulf-Klett-Platz 2, Stuttgart z.hd.: Hans-Werner Lutz Fax: 0711/ Tel.: 0711/ db-jtfo-stg@arcor.de HESSEN Schule: Schuladresse: Name des estellers: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: Wettkampf- Datum: Wettkampf- Ort: Sportart: Wettkampfebene: Kreisentscheid Regionalentscheid Landesentscheid Anzahl der Einzelreisenden/etreuer: Gesamtzahl der Reisenden: Anzahl der Schülerinnen/Schüler: itte beachten: Die gebuchte Fernverkehrsverbindung mit den zu nutzenden IC/ICE-Zügen wird zukünftig auf die Tickets aufgedruckt und ist verbindlich. Die Tickets gelten nur in den aufgedruckten Fernverkehrszügen. itte diesen Umstand bei Planung der Reise( besonders bei der Rückreise) unbedingt beachten. Aus diesem Grunde die Züge für Hin- und Rückfahrt angeben, ansonsten gibt es nur Tickets für den Nahverkehr. Fahrscheine für IC/ICE gibt es erst ab einer Entfernung über 101 km. Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden können nicht ausgestellt werden. Fahrscheine werden am Automaten hinterlegt. Reiseplan Datum Von (Ort) Nach (Ort) Abfahrtszeit ICE/IC/NV* Zugnummer Hinfahrt: Rückfahrt: Hinweise/Wünsche/emerkungen des estellers: Abholnummer für Automat: Auszufüllen vom Reisezentrum Stückzahl: Unterschrift des estellers Zug: ICE IC/EC NV Reservierung:

192 624 Verwaltungsvorschriften Al. 8/14 undesjugendspiele Auswertung Hessen Anhang zu Punkt 3 Staatliches Schulamt Jungen Teilnehmer Leichtathletik Schwimmen Gerätturnen Alter 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre 19 Jahre Gesamt Mädchen Teilnehmer Leichtathletik Schwimmen Gerätturnen Alter 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre 19 Jahre insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde Insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde Insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde Insgesamt Siegerurkunde Ehrenurkunde Gesamt

193 Al. 8/ STELLENAUSSCHREIUNGEN a) im Internet Veröffentlichung der Stellenausschreibungen im Internet Alle im ereich des Hessischen Kultusministeriums zur Ausschreibung kommenden Stellen werden im Internetauftritt des Kultusministeriums veröffentlicht. Die Ausschreibungen finden Sie unter unter dem Menüpunkt Über uns Stellenangebote. Dort werden auch alle Stellenausschreibungen für eförderungsstellen zu Oberstudienrätinnen/Oberstudienräten und Funktionsstellen an staatlichen Schulen und Studienseminaren sowie die Stellen der ildungsverwaltung veröffentlicht. Die Stellen, die nicht dem Kultusressort zuzuordnen sind und bisher im Amtsblatt veröffentlicht wurden (z.. für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder die des Auslandsschuldienstes) sind von dieser Regelung nicht betroffen und erscheinen weiterhin im Amtsblatt.

194 626 Stellenausschreibungen Al. 8/14 b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren Allgemeine Hinweise: Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien des geltenden Einstellungserlasses. ewerberinnen und ewerber müssen die Qualifikationen (in der Regel eine Lehramtsbefähigung) für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden sofern sie erücksichtigung finden beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter erufung in das eamtenverhältnis auf Probe eingestellt. ewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. wie Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, in ZWEIFACHER Ausfertigung an das in der Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten. Die schulbezogenen Stellenausschreibungen werden im Internet unter (Menü: Über uns > Stellenangebote) veröffentlicht. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt täglich. Personen, die ihre Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen beim Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt Darmstadt Rheinstraße Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Der Antrag sollte möglichst zeitnah zu der ewerbung gestellt werden. Lehrkräfte, die bereits in einem anderen undesland in einem unbefristeten eschäftigungsverhältnis stehen, können sich unter eachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben. Lehrkräfte, die als eamte im Dienst eines anderen Landes stehen, müssen der ewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. ewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern aufgrund des Frauenförderplanes eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen bei den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Die ewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt. Teilzeitbeschäftigung ist unter erücksichtigung dienstlicher elange grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Vorschriften des SG IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, insbesondere die 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt. Die ewerbungsschreiben sind innerhalb der jeweiligen ewerbungsfrist zusammen mit den üblichen Unterlagen

195 Al. 8/14 Stellenausschreibungen 627 c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer Allgemeine Hinweise: Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß der gültigen Rechtsgrundlagen (Hessisches Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 [GVl. I S. 590], zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2013 [GVl. S. 450] und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 [GVl. I S. 615], zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2013 [GVl. S. 450]). ewerberinnen und ewerber müssen die Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden sofern sie erücksichtigung finden beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes unter erufung in das eamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. ewerben soll sich nur, wer die Mindestvoraussetzungen und die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ist eine Eignungsüberprüfung. ei der ewerbung für diese Eignungsüberprüfung sind folgende Mindestvoraussetzungen nachzuweisen: 1. der Abschluss einer einschlägigen erufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung, 2. eine mindestens dreijährige einschlägige erufserfahrung, 3. ein Lebensalter von mindestens 24 und höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung und 4. in allen beruflichen Fachrichtungen außer der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung a) der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule, für Lehrerinnen und Lehrer der Text- oder Informationsverarbeitung oder b) ein anderer Abschluss mit entsprechender oder höherer Qualifikation. Die Ausbildungsbehörde erkennt im edarfsfall die Gleichwertigkeit anderer Prüfungen oder Qualifikationen an. Die Altersgrenze von 40 Jahren erhöht sich nach 38 Abs. 3 in Verbindung mit 37 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes für ewerberinnen und ewerber, welche 1. die etreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren, 2. die tatsächliche Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder 3. einen Dienst im Sinne des 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 nachweisen, um die tatsächliche Dauer der etreuung, der Pflege und des Dienstes. Entsprechende escheinigungen sind den ewerbungsunterlagen beizufügen. Insgesamt darf eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten werden. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibungen erfolgt über das Internet unter: (Menü: Über uns > Stellenangebote). Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern erfolgen jeweils zum 1. Mai und 1. November eines Jahres. Die zugehörigen Stellenausschreibungen werden in der Regel im März/April und im September/Oktober veröffentlicht. b) eine einschlägige Meisterprüfung oder c) ein anderer Abschluss mit entsprechender oder höherer Qualifikation oder 5. in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung a) das estehen der Staatlichen Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der ürowirtschaft sowie das estehen einer der beiden Staatlichen Prüfungen

196 628 Stellenausschreibungen Al. 8/14 d) für den Auslandsschuldienst Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen Deutsche Internationale Schule Kapstadt, Südafrika esetzungsdatum: ewerbungsende: Gegliederte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 802 Deutsches Sprachdiplom II Deutsche Internationale Abiturprüfung Landeseig. Sek. Abschluss mit international anerkannter Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate esetzungsdatum: ewerbungsende: Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel Klassenstufen: 1 10 Schülerzahl: 116 Abschlüsse der Sekundarschule I Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und / oder II es. Gr. A 14 / A 15 Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es.gr. A 14 / A 15 Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GI deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, iologie) sind erwünscht. FEDA Madrid, Spanien, (Formación Empresarial Dual Alemana) esetzungsdatum: ewerbungsende: Deutsche Auslandsberufsschule Klassenstufen: 2 (1. und 2. Ausbildungsjahr) Schülerzahl: 86 Abschlussprüfungen: Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung Técnico en Comercio (Verkäufer) Diplomhandelslehrerinnen/Diplomhandelslehrer mit Unterrichtserfahrung in mindestens einem der genannten Ausbildungsberufe. es. Gr. A 14 / A15 Leitungserfahrungen an einer beruflichen Schule und überdurchschnittliches persönliches/berufliches Engagement sind erwünscht. Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Internationale Schule Doha, Katar esetzungsdatum: ewerbungsende: Deutschsprachige Schule im Aufbau Klassenstufen: 1 10 Schülerzahl: 155 Abschlüsse der Sekundarstufe I (der Antrag befindet sich im Genehmigungsverfahren) Gemischtsprachiges Internationales accalaureate im Aufbau Deutsche Schule Guatemala, Guatemala esetzungsdatum: ewerbungsende: Gegliederte egegnungsschule/ berufsbildender Zweig (IVP) Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 887 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Von der KMK anerkannte erufsschule

197 Al. 8/14 Stellenausschreibungen 629 Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Spanischkenntnisse sind erforderlich. Schülerzahl: 460 Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abitur (Reifeprüfung) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es.gr. A 15 / A 16 Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes) esetzungsdatum: ewerbungsende: Gegliederte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 784 Deutsches Sprachdiplom I und II Hochschulreifeprüfung Landeseig. Sek. Abschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Spanischkenntnisse sind erforderlich. Colégio Visconde de Porto Seguro I Sao Paulo, rasilien esetzungsdatum: ewerbungsende: Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl Deutsche Abteilung: 540 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Lehrbefähigung für die Sek. I und II es. Gr. A 15/ A 16 Portugiesischkenntnisse sind erwünscht. Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Deutsche Schule Moskau, Russland esetzungsdatum: ewerbungsende: Deutschsprachige Schule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 435 Abschlüsse der Sekundarstufe I Abitur (Reifeprüfung) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es.gr. A 15 / A 16 Gute Englischkenntnisse sind erforderlich, Russischkenntnisse sind erwünscht. Deutsche Schule Thessaloniki, Griechenland esetzungsdatum: ewerbungsende: Gegliederte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 527 Abschlüsse der Sekundarstufe I Abitur (Reifeprüfung) Landeseigener Sekundarabschluss mit Ergänzungsprüfung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Deutsche Schule Washington, Washington, USA esetzungsdatum: ewerbungsende: Deutschsprachige Schule Klassenstufen: 1 12 Deutsche Höhere Privatschule Windhuk, Namibia esetzungsdatum: ewerbungsende: Integrierte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 996 Abschlüsse der Sekundarstufe I

198 630 Stellenausschreibungen Al. 8/14 Abitur (Deutsche Internationale Abiturprüfung) Landeseigener Sekundarabschluss Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es.gr. A 15 / A 16 Gute Englischkenntnisse sind erwünscht. Deutsche Schule Sofia, ulgarien esetzungsdatum: ewerbungsende: Integrierte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 214 Abitur (Reifeprüfung) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Deutsche Schule Colegio Andino ogota, Kolumbien esetzungsdatum: ewerbungsende: Gegliederte egegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 1674 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom I und II Landeseig. Sek. Abschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II es. Gr. A 15 / A 16 Die ewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Staatliche Schulamt und Kultusministerium an das undesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zu richten. Eine weitere Ausfertigung der ewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des und-länder-ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (LASchA) zu senden, in diesem Falle an das Hessische Kultusministerium, Referat III.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des ewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen eurteilung an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende ewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen ewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Ablauf der ewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus undesmitteln (Vermittlung). ewerberinnen und ewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene esoldungsgruppe innehaben. Soweit ewerberinnen und ewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall ewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene esoldungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche estätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich ewerberinnen und ewerber höherer esoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der ewerberin oder des ewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf asis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) esoldungs-/entgeltgruppe erforderlich. Spanischkenntnisse sind erforderlich. Allgemeine Hinweise zum ewerbungsverfahren Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die ereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die ewerbung stehen im Internet unter zur Verfügung.

199 Al. 8/14 Stellenausschreibungen 631 e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Am Seminar für Didaktik der Geschichte im Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit Lehrtätigkeit zu besetzen (E 13 T-V-GU, 50%) Die Stelle ist auf drei Jahre befristet. Es besteht die Möglichkeit, sie um weitere zwei Jahre zu verlängern. Eine Abordnung als eamtin oder als eamter (aus dem Schuldienst an die Universität) ist möglich. Zu den Aufgabenbereichen gehört die etreuung Schulpraktischer Studien im Fach Geschichte, die Abhaltung von geschichtswissenschaftlichen und geschichtsdidaktischen Veranstaltungen im Rahmen der Lehrerausbildung für die Sekundarstufe I und II und für den Sachunterricht der Primarstufe sowie die eteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Die Lehrtätigkeit umfasst 7 SWS pro Semester. Einstellungsvoraussetzungen sind das 1. und 2. Staatsexamen und mehrjährige Erfahrung in der Schulpraxis. Eine Promotion in Geschichte ist erwünscht. ewerbungen sind unter eifügung der üblichen Unterlagen bis zum 31. August 2014 (auf dem Dienstweg) zu richten an den Geschäftsführenden Direktor des Seminars für Didaktik der Geschichte, Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaften der Goethe-Universität, Grüneburgplatz 1, Frankfurt a. M. Philipps-Universität Marburg Am Fachbereich Mathematik und Informatik, Serviceeinheit Lehre, ist zum zunächst für ein Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf insgesamt 3 Jahre, im Wege der Abordnung oder Versetzung mit entsprechender Rückabordnung, die Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) einer / eines (Ober-) Studienrätin / (Ober-) Studienrats als Pädagogische Mitarbeiterin / Pädagogischer Mitarbeiter im Angestellten- bzw. eamtenverhältnis zu besetzen (Erlass vom , Abordnung von ediensteten aus dem Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums an öffentliche Hochschulen ). Es kommt auch die esetzung mit zu 50 Prozent teilzeitbeschäftigten oder teilbeurlaubten Lehrerinnen/Lehrern in Frage. Hierfür ist es erforderlich, dass der eurlaubungszeitraum dem Anstellungszeitraum am Fachbereich entspricht. Die esetzung der Stelle erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Abordnung durch die Schulbehörde. Die esoldung/vergütung erfolgt nach esoldungsgruppe A 13/A 14 HesG bzw. Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen. Zu den Aufgaben gehören neben der Durchführung von Lehre die Vorbereitung, etreuung und Nachbereitung der fachdidaktischen Praktika (schulpraktische Studien) für das Unterrichtsfach Informatik sowie die enge Zusammenarbeit mit den Hospitationsschulen. Des Weiteren sind die Mitgestaltung und eteiligung an der Durchführung von fachdidaktischen Lehrveranstaltungen auch unter Genderaspekten in der Informatik nebst Prüfungen zu nennen. Außerdem wird die Mitarbeit auf dem Gebiet Fachdidaktik für Informatik sowie die Organisation von und Mitwirkung bei Lehrerfortbildungsveranstaltungen der Informatik erwartet. Vorausgesetzt werden eine einschlägige Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, eine entsprechende Weiterqualifizierung in Informatik sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nach der 2. Staatsprüfung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige erufstätigkeit. Wünschenswert wären zudem Erfahrungen in der Lehrerfort- und/oder -ausbildung (2. Phase). Neben der Durchführung universitärer Lehre soll den ewerberinnen und ewerbern auch die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben werden. Die Philipps-Universität erwartet eine Anwesenheit in der Hochschule an mindestens zwei Arbeitstagen. Es wird daher Wert darauf gelegt, dass der Würdigungsbericht der/des Dienstvorgesetzten auch auf die zeitliche Aufteilung der Tätigkeiten zwischen Universität und Schule eingeht. Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur ewerbung auf. In ereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. ewerberinnen und ewerber mit Kindern sind willkommen die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. ewerberinnen/ewerber mit ehinderungen

200 632 Stellenausschreibungen Al. 8/14 im Sinne des SG IX ( 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten darum, ewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. ewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. ewerbungsunterlagen sind mit Würdigungsbericht der/des Dienstvorgesetzten auf dem Dienstweg bis zum unter Angabe der Kennziffer fb wmz-2014 an den Dekan des Fachbereichs Mathematik und Informatik, Hans-Meerwein-Straße, Lahnberge, Marburg zu senden. itte senden Sie Ihre ewerbungsunterlagen vorab elektronisch an dekanatfb12@mathematik.uni-marburg.de.

201 Al. 8/ NICHTAMTLICHER TEIL EKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS ildung im hr fernsehen: Wissen und mehr Sendungen für die Schule August und September 2014 Sendezeit, Montag bis Freitag, 11:00 bis 11:30 Uhr Der Hessische Rundfunk sendet von Montag bis Freitag mit Wissen und mehr eine 30-minütige Sendestrecke, die nach 47 Urheberrechtsgesetz für die Vorführung im Unterricht verwendet werden darf. Genaueres hierzu sowie das ausführliche und kommentierte Programm erhalten Sie auf der Internetseite: Mathematik GRIPS (10-teilige Reihe zu mathematischen egriffen und Sätzen, bis ) Medienberufe Fernsehberufe (25.08.) Filme sehen, machen und verstehen (26.08.) Der Traum vom Fernsehstar (26.08.) Ausbildung im Hessischen Rundfunk (29.08.) Neue Medien im Unterricht (29.08.) Geschichte Der Sommer 1939 (01.09.) Oft bin ich bang Kindheit unter Hitler Tod im Römerpark (02.09.) Wie Hannelore überlebt hat (02.09.) riefe an arbara (03.09.) Verschickt (03.09.) Die Erinnerung bleibt Kinder im zweiten Weltkrieg (04.09.) Leben im Krieg: Renate Ackermann (05.09.) Leben im Krieg: Josef Kurz (05.09.) Sterben & Tod Hallo Tod! Was kommt das geht (08.09.) Die letzte Reise (09.09.) Schluss, aus und vorbei (09.09.) Ein Sommer für Wenke (10.09.) Warum wollte Jakob sterben? (11.09.) Die estatterschule (12.09.) Hessischer Rundfunk Radiosendungen für die Schule August/September 2014 hr-info Wissenswert Wissenswert (15 Minuten-eiträge): hr-info, samstags und sonntags Uhr Wissenswert (30 Minuten-Sendung): hr-info, sonntags Uhr, Wiederholung sonntags Uhr und montags Uhr und am darauffolgenden Samstag: Uhr Literatur Härtlings kleine Literaturgeschichte (samstags und sonntags, Uhr, vom bis ) Naturwissenschaften 100 Jahre Hirnforschung Interview mit Wolf Singer (Max-Planck-Institut) (16.08.) 100 Jahre Hirnforschung Interview mit Christoph von der Malsburg (31.08.) Lernen von der Ameise: Strategien von Insekten stehen Pate für optimierte Computerprogramme (14.09.) Pädagogik Wie gelingt Inklusion? Was macht gute Schule aus? (07.09.) Politik Crashkurs Demokratie (13., und ) Podcast-Angebote Wissenswert unter Weitere Informationen, die aktuelle Wochenübersicht und Manuskripte unter Sendungen der letzten Jahre Wissenswert zum Downloaden für Schule und Unterricht beim ildungsserver Hessen als MP3-Datei unter Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als Audio sofort zugänglich.

202 634 ekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums Al. 8/14 Wissen-hr-online.de Zusätzlich zu den Radio- und Fernsehangebote erhalten Sie auf wissen.hr-online.de weitere Angebote für den ildungsbereich. Dazu zählen u. a.: Webspezials, ganz aktuell zum Unwort des Jahres 2013 Sozialtourismus Themenpakete mit Anregungen Archiv der Wissenswert-Sendungen Wissen und mehr Video-Dossiers, u. a. zum Thema Wahlen Informationen zu aktuellen Projekten und Fortbildungen Newsletter wissen² des Hessischen Rundfunks Der Newsletter wissen² gibt wöchentlich einen Überblick über die aktuellen ildungsangebote, informiert über Themen aus Hörfunk, Fernsehen und Online. Außerdem werden Informationen über Medienprojekte und Fortbildungen für den Schulbereich darüber verteilt. Der Newsletter kann über die Webseite abonniert werden.

203 Al. 8/ SCHÜLERWETTEWERE Juvenes Translatores Ein Wettbewerb zur Auszeichnung der besten Nachwuchsübersetzer in der Europäischen Union Wer kann teilnehmen? Schülerinnen und Schüler, die 1997 geboren wurden und derzeit eine weiterführende Schule besuchen. Worum geht es? Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, ihre übersetzerischen Fähigkeiten unter eweis zu stellen. Wann? Vor dem Wettbewerb Die Anmeldung der Schulen erfolgt direkt über die Juvenes-Translatores-Webseite und läuft vom 1. September bis zum 20. Oktober Die Schulen werden nach dem Zufallsprinzip ausgehwählt (die Zahl der pro Mitgliedsstaat ausgewählten Schulen entspricht der Zahl der Sitze des Landes im Europäischen Parlament). Tag des Wettbewerbs: 27. November 2014 In allen Ländern der EU übersetzen die Schülerinnen und Schüler am selben Tag einen Text unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte. Nach dem Wettbewerb: Preisverleihung in rüssel (Anfang 2015) Übersetzerinnen und Übersetzer der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission korrigieren die Arbeiten und ermitteln die beste Übersetzung aus jedem EU-Land. Die 28 Preisträgerinnen und Preisträger gewinnen eine dreitägige Reise nach rüssel und erhalten eine Trophäe. Welche Ausgangssprachen und Zielsprachen können für die Übersetzung gewählt werden? Es kann aus allen 24 Amtssprachen der EU frei gewählt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übersetzen einen Text aus der Ausgangssprache ihrer Wahl und übersetzen ihn in eine andere Sprache ihrer Wahl (es wird dabei empfohlen, die Muttersprache oder stärkste Sprache zu wählen). Sonstige Informationen: Juvenes Translatores-Website: ec.europa.eu/translatores Folgen Sie uns auf Facebook facebook.com/translatores Kontakt: 50 Jahre Jugend forscht: Es geht wieder los! Auftakt zur Jubiläumsrunde von Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb Unter dem Motto Es geht wieder los! startet Jugend forscht in die 50. Wettbewerbsrunde. Ab sofort können sich junge Menschen mit Freude und Interesse an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) wieder bei Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb anmelden. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende sind aufgerufen, in der Jubiläumsrunde spannende und innovative Forschungsprojekte zu präsentieren. Wer bei Jugend forscht mitmachen will, der muss kein zweiter Einstein sein. Wer jedoch auf Entdeckungsreise gehen möchte und nach neuen Herausforderungen sucht, wer leidenschaftlich gerne forscht, erfindet und experimentiert, für den ist der Wettbewerb genau das Richtige. Die Jungforscherinnen und Jungforscher sind gefordert, neugierig und kreativ zu sein, Fragen zu stellen und nach Antworten zu suchen. Es gilt, die Welt neu zu entdecken und die eigenen Ideen zu verwirklichen. Es geht wieder los und alle talentierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten dabei sein: bei Jugend forscht 2015! An Jugend forscht können junge Menschen bis 21 Jahre teilnehmen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen im Anmeldejahr mindestens die 4. Klasse besuchen. Studierende dürfen sich höchstens im ersten Studienjahr befinden. Stichtag für diese Vorgaben ist der 31. Dezember Zugelassen sind sowohl Einzelpersonen als auch Zweier- oder Dreierteams. Die Anmeldung für die neue Runde ist bis 30. November 2014 möglich. eim Wettbewerb gibt es keine vorgegebenen Aufgaben. Das Forschungsthema wird frei gewählt. Wichtig ist aber, dass sich die Fragestellung einem der sieben Jugend forscht Fachgebiete zuordnen lässt: Arbeitswelt, iologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik stehen zur Auswahl. Für die Anmeldung im Internet reichen zunächst das Thema und eine kurze eschreibung des Projekts. Im Januar 2015 müssen die Teilnehmer eine schriftliche Ausarbeitung einreichen. Ab Februar finden dann bundesweit die Regionalwettbewerbe statt. Wer hier gewinnt, tritt auf Landesebene an. Dort qualifizieren sich die esten für das undesfinale Ende Mai Auf allen drei

204 636 Schülerwettbewerbe Al. 8/14 Wettbewerbs ebenen werden Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro vergeben. Jugend forscht ist seit 50 Jahren est Practice, wenn es darum geht, junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. ereits bei seinem Start etablierte der Wettbewerb einen innovativen Ansatz zur Vermittlung von MINT-Inhalten, der heute allgemein Modellcharakter besitzt, sagt Dr. Sven aszio, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Jugend forscht e. V.: So bietet die Projektarbeit einen optimalen Rahmen, um Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Durch forschendes Lernen können sich die Jugendlichen zudem schon frühzeitig mit dem Handwerkszeug des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut machen und wichtige Kompetenzen erwerben. Jugend forscht ist ein Markenzeichen für wirksame Talentförderung. Die Teilnahmebedingungen, das Formular zur Online- Anmeldung sowie weiterführende Informationen und das aktuelle Plakat zum Download gibt es im Internet unter Pressekontakt: Stiftung Jugend forscht e. V. Dr. Daniel Giese aumwall Hamburg Tel.: Fax: presse@jugend-forscht.de Ticket in die Welt«Start des undeswettbewerbs Fremdsprachen 2014/2015 Jetzt einchecken zum undeswettbewerb Fremdsprachen Schülerinnen und Schüler, die sich für andere Sprachen und andere Kulturen interessieren, können sich ab sofort für den undeswettbewerb Fremdsprachen 2014/2015 anmelden. Anmeldeschluss ist der 6. Oktober Ob Spanisch, Italienisch, Englisch, Tschechisch oder Alt-Griechisch, Französisch oder Latein die Sprachen des Wettbewerbs sind genauso vielfältig wie die Preise, die es zu gewinnen gibt: Neben uch- und Sachpreisen erwarten die Teilnehmer Urkunden und Reisen. Den esten winken zudem Stipendien der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Was den Teilnehmern auf jeden Fall sicher ist: Jede Menge Spaß und neue Herausforderungen, bei denen die Teilnehmer ihre Fremdsprachenkenntnisse auf kreative Weise entdecken und weiterentwickeln können entweder SOLO oder im TEAM. Denn beim undeswettbewerb Fremdsprachen geht es nicht nur um Grammatikund Vokabelwissen. Genauso wichtig sind Offenheit, Interesse an fremden Kulturen, Spaß am Diskutieren und Kreativität. In der Kategorie TEAM des undeswettbewerbs Fremdsprachen können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9 zeigen, dass sie nicht nur Sprachtalent, sondern auch gute Ideen haben. Ob Filme, Theateraufführungen, Hörspiele oder Multimedia-Produktionen der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Alle Fremdsprachen (ohne Kunst- und Plansprachen), die in deutschen Schulen unterrichtet werden, dürfen dabei zum Einsatz kommen auch mehrsprachige eiträge sind willkommen. Auf die besten Gruppen wartet dann ein besonderes Highlight: Im bundesweiten Finale präsentieren sie ihren eitrag live auf der ühne. Aber nicht nur im Team darf geglänzt werden: Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13 können ihr Sprachtalent im SOLO-Wettbewerb auch allein unter eweis stellen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 gehen mit einer Fremdsprache an den Start. Sprachenfans ab Klasse 10 checken mit zwei bis maximal vier verschiedenen Fremdsprachen ein. In mehreren Runden gilt es mündliche und schriftliche Aufgaben zu lösen. Wer die Jury überzeugt, nimmt im Sommer 2015 am undesfinale teil. Ready for take-off? Mehr Infos und den Online-Check- In zum undeswettbewerb Fremdsprachen findest Du unter Der undeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Angebot von ildung & egabung, dem Zentrum für egabungsförderung in Deutschland. Förderer sind das undesministerium für ildung und Forschung, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und die Kultusminister der Länder. undeswettbewerb Fremdsprachen Kortrijker Straße onn Tel.: / info@bundeswettbewerb-fremdsprachen.de undeswettbewerb Jugend komponiert 2015 Der Wettbewerb ist die höchste Auszeichnung für junge Komponierende in Deutschland. Teilnehmen können junge Komponierende im Alter zwischen 12 und 22 Jahren. Die Preisträger erhalten ein Stipendium zur Teilnah-

205 Al. 8/14 Schülerwettbewerbe 637 me an den Kompositionswerkstätten Schloss Weikersheim. Unter der Leitung erfahrener Dozenten können sie ihr kompositorisches Arbeiten reflektieren, Werke anderer junger und etablierter Komponisten kennenlernen, sich mit Gleichgesinnten über ihre eigene Musik austauschen und wertvolle neue Impulse gewinnen. Stipendiaten der undesauswahl Konzerte Junger Künstler der Deutschen Musikrat GmbH führen die prämierten Werke in einem Konzert jugendlicher Welturaufführungen auf und spielen sie in einer hochwertigen Aufnahme ein. Weitere Förderpreisträger, in deren eingereichten Stücken die Jury ein kreatives Potenzial erkennt, werden in die Förderwerkstatt eingeladen, wo sie konkrete Anregungen erhalten, die sie ermutigen, Zutrauen zu ihrer Kreativität zu fassen und ihre eigenen musikalischen Gedanken zu entwickeln. Auch hier stehen die jungen Musiker des Deutschen Musikrats zur Verfügung, gibt es eine Uraufführung mit Mitschnitt. Termine: Einsendeschluss: 3. Januar 2015 ekanntgabe der Preisträger: Anfang Februar 2015 Kompositionswerkstatt der Förderpreisträger: April 2015 App, Game, Software oder Website, Vlog, Installation oder Performance: Gefragt sind digitale, netzbasierte, interaktive und crossmediale Projekte und Produktionen. Eine Expertenjury prämiert die Projekte in mehreren Alters- und Sonderkategorien. Neben der Eigenleistung zählen hier Inhalt und formale Qualität, Interaktivität und Originalität. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Kontext die Einreichungen entstanden sind. Der Wettbewerb ist für Teams genauso offen wie für Einzelleistungen und begrüßt eiträge aus den unterschiedlichsten ereichen, ob medienpädagogisches Projekt, KITA- Workshop oder (Hoch-)Schularbeit. Die nominierten Projekte werden zum Festival nach Dresden eingeladen und dort am 15. und 16. November 2014 präsentiert und ausgezeichnet. Vor Ort erwartet sie ein umfangreiches Programm mit verschiedenen Multimediastationen, Workshops und natürlich der feierlichen Preisverleihung. Zudem findet sich genügend Zeit und Raum, alle bundesweiten Preisträger kennenzulernen, sich auszutauschen und zu vernetzen. Der Deutsche Multimediapreis mb21 ist die Plattform für multimediale Projekte und Ideen von Kindern und Jugendlichen bis 25 Jahre. Seit 1998 hat es sich der Wettbewerb zur Aufgabe gemacht, deutschlandweit junge Medienmacherinnen und Medienmacher und ihre einzigartigen Projekte zu fördern und auszuzeichnen. Der Wettbewerb wird vom undesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Landeshauptstadt Dresden sowie weiteren Partnern gefördert. Veranstalter sind das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF) und das Medienkulturzentrum Dresden. Alle Infos zum laufenden Wettbewerb, den Kategorien und den Preisen unter Kompositionswerkstatt der undespreisträger: August 2015 Informationen und ewerbung unter Der Deutsche Multimediapreis mb21 Kreativwettbewerb für alle bis 25 Jahre Zum 16. Mal zeichnet der Deutsche Multimediapreis mb21 herausragende Projekte in den Alterskategorien Vorschule, 7 10 Jahre, Jahre, Jahre sowie Jahre und mehreren Sonderkategorien aus. Noch bis zum 17. August 2014 können alle kreativen Medienmacherinnen und Medienmacher bis 25 Jahre ihre eiträge zur Teilnahme anmelden und sich die Chance auf einen der attraktiven Sach- und Geldpreise im Gesamtwert von über Euro sichern!

206 638 Schülerwettbewerbe Al. 8/14 Mathematik-Wettbewerb 2013/2014 des Landes Hessen Ergebnisse dritten Runde (Endrunde) 1. Einzelplatzierungen in der Endrunde Am hat eine Jury die Landessiegerinnen und Landessieger des Mathematik-Wettbewerbes 2013/2014 ermittelt. In den Aufgabengruppen A, und C wurden jeweils sechs Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet. Auf den ersten Plätzen finden sich: Aufgabengruppe A 1. ecker Lars Max-Planck-Schule Rüsselsheim 47,0 Punkte 2. Zhang Kevin Wöhlerschule Frankfurt 44,0 Punkte 3. Feuerstein Daniel Albert-Schweitzer-Schule Offenbach 39,0 Punkte 4. He Johannes Jerome Lichtenbergschule Darmstadt 38,5 Punkte 4. Mayer en Augustinerschule Friedberg 38,5 Punkte 6. Dilchert Jonas Albert-Schweitzer-Schule Kassel 36,0 Punkte 7. Munz enedict Adolf-Reichwein-Gymnasium Heusenstamm 34,0 Punkte 7. Prucker Simon Johanneum-Gymnasium Herborn 34,0 Punkte 7. Purkl Chiara Freiherr-vom-Stein-Schule Fulda 34,0 Punkte 7. Stelter Daniel Augustinerschule Friedberg 34,0 Punkte 7. Storzer David Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar 34,0 Punkte 12. Koch Josy Tilemannschule Limburg 32,5 Punkte 12. Ruse Christiane Gymnasium Oberursel Oberursel 32,5 Punkte 14. Kim Min-Gyu ischof-neumann-schule Königstein 32,0 Punkte 15. Schorling Lucas Gutenbergschule Wiesbaden 30,5 Punkte 15. Zarth Martin Albert-Schweitzer-Schule Offenbach 30,5 Punkte 17. aumann Nina Franziskanergymnasium Kreuzburg Großkrotzenburg 30,0 Punkte 18. Köstner Noah Karl-Rehbein-Schule Hanau 29,5 Punkte 19. Fröhlich Simon St. Ursula-Schule Geisenheim 29,0 Punkte 19. Kreutz Johannes Gymnasium Philippinum Marburg 29,0 Punkte 21. Stivaktakis Nikolaos Gerhart-Hauptmann-Schule Griesheim 28,5 Punkte 22. Dyadyuk Jan Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Kassel- Oberzwehren 28,0 Punkte 22. Harren Daniel Wöhlerschule Frankfurt 28,0 Punkte 22. Wangenheim Uta von Wilhelmsgymnasium Kassel 28,0 Punkte 25. Fischer Martin Herderschule Gießen 27,0 Punkte 25. Liebscher Wiebke Max-Planck-Schule Rüsselsheim 27,0 Punkte 25. Pfeiffer Johannes St. Lioba Schule ad Nauheim 27,0 Punkte 28. ürkle Konstantin Altes Kurfürstliches Gymnasium ensheim 26,5 Punkte 28. Naatz Lukas Carl-Schurz-Schule Frankfurt 26,5 Punkte 30. Lorenz Niklas Goetheschule Dieburg 26,0 Punkte Aufgabengruppe 1. Grosch Emanuel Jahnschule Hünfeld 41,5 Punkte 2. Schoppa Anja Realschule Marianum Fulda 41,0 Punkte 3. Leva Leonie Stadtschule Schlüchtern 40,5 Punkte 4. Shakeel Sajeela Henry-enrath-Schule Friedberg 40,0 Punkte

207 Al. 8/14 Schülerwettbewerbe Friedrich Niklas Joachim-Schumann-Schule abenhausen 38,5 Punkte 6. Römer Fabio Friedrich-Magnus-Gesamtschule Laubach 37,0 Punkte 7. Reimund David Wernher-von-raun-Schule Neuhof 36,0 Punkte 8. Küstner Anna Lena Elisabethenschule Hofheim 35,5 Punkte 9. Griebel Jan Elisabethenschule Hofheim 35,0 Punkte 9. Ullrich Lucas Gutenbergschule Darmstadt 35,0 Punkte 11. ului Dan-Andrei Werner-von-Siemens-Schule Maintal 34,5 Punkte 12. Heinz Anna Erich Kästner-Schule Wiesbaden 32,0 Punkte 12. Nowikow Jannik urgwaldschule Frankenberg 32,0 Punkte 12. Repp Johannes Oberwaldschule Grebenhain 32,0 Punkte 15. Jung Carolin Uplandschule Willingen 31,5 Punkte 15. Sawatzky Tim Dr.-Kurt-Schumacher-Schule Reinheim 31,5 Punkte 17. Ahmad Labeed Gutenbergschule Eltville 31,0 Punkte 17. Holtz Kathrin rüder-grimm-schule ebra 31,0 Punkte 17. Müller Jan Herold Realschule Marianum Fulda 31,0 Punkte 20. Özdemir Abel Anne-Frank-Schule Linden 30,5 Punkte 21. Totic Kristina rüder-grimm-schule Frankfurt 29,5 Punkte 22. ärsch Philipp Gesamtschule am Gluckenstein ad Homburg 29,0 Punkte 22. Dombach Charlotte Taunusschule ad Camberg 29,0 Punkte 22. Jökel Justin Heinrich-Mann-Schule Dietzenbach 29,0 Punkte 22. Post Sarah Helene-Lange-Schule Wiesbaden 29,0 Punkte 26. Funk Daniel Wilhelm-Leuschner-Schule Darmstadt 28,5 Punkte 26. Hanz Florian Mittelpunktschule St. lasius Dornburg 28,5 Punkte 26. Pauly Marco Elisabethenschule Hofheim 28,5 Punkte 29. Fröhlich Michael Adam-von-Trott-Schule Sontra 28,0 Punkte 29. Sattler Dana Eugen-achmann-Schule Wald- Michelbach 28,0 Punkte 29. Udovicic Matey Robert-Koch-Schule Frankfurt 28,0 Punkte Aufgabengruppe C 1. Schmidt Anna-Lena Mittelpunktschule Angersbach Wartenberg 45,0 Punkte 2. Erkart Ali Eichendorffschule Kelkheim 44,0 Punkte 3. ötzel Daniel Mittelpunktschule Goddelsheim Lichtenfels 43,0 Punkte 4. Schmidt Kevin Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule Limburg 42,0 Punkte 5. Most Erik Lichtbergschule Eiterfeld 40,5 Punkte 6. Hagemeister Sven Gesamtschule Niederaula Niederaula 40,0 Punkte 7. ouyer Alice Gesamtschule Stierstadt Oberursel 39,0 Punkte 7. Frank Pascal Stadtschule Schlüchtern 39,0 Punkte 9. Weirauch Mathias Gesamtschule Mücke 38,5 Punkte 10. Rajraji Otman Sophienschule Frankfurt 38,0 Punkte 10. Westphal Patrick Gerhart-Hauptmann-Schule Rüsselsheim 38,0 Punkte 12. Jurgaitis Paulius Gerhart-Hauptmann-Schule Griesheim 37,0 Punkte 12. Kullmann Marius Stadtschule Schlüchtern 37,0 Punkte 12. Steffen Klaus Jakob-Grimm-Schule Rotenburg 37,0 Punkte 15. Szilagyi Shanna Mittelpunktschule Perftal reidenbach reidenbach 36,0 Punkte 16. Schneider Till Mittelpunktschule Oberes Perftal Steffenberg 35,5 Punkte 17. Heimann Jannik Johann-Heinrich-Alsted-Schule Mittenaar 35,0 Punkte

208 640 Schülerwettbewerbe Al. 8/ Ebertshäuser Vanessa Gesamtschule Stierstadt Oberursel 33,5 Punkte 18. Kümmel Marius Don-osco-Schule Künzell 33,5 Punkte 20. Zeißler enjamin urgsitzschule Spangenberg 33,0 Punkte 21. Sadiki Eldin Wolfram-von-Eschenbach-Schule Wiesbaden 32,5 Punkte 22. ützler Felix Taunusschule ad Camberg 31,5 Punkte 22. Rohde Julius Heinrich-Schütz-Schule Kassel 31,5 Punkte 24. Dorkowski Daniel Ernst-Reuter-Schule Offenbach 31,0 Punkte 24. Eberling Patrick Mittelpunktschule Trebur 31,0 Punkte 24. Erfurth Sina Marie-Durand-Schule ad Karlshafen 31,0 Punkte 24. Gummel Annalena Oberzent-Schule eerfelden eerfelden 31,0 Punkte 24. Radisch Alexander Gesamtschule Obersberg ad Hersfeld 31,0 Punkte 24. Weismantel Lea Hans-Elm-Schule Sinntal 31,0 Punkte 30. Celik Kemal Weibelfeldschule Dreieich 30,0 Punkte 30. Özkulaber Ogün Eugen-achmann-Schule Wald- Michelbach 30,0 Punkte 30. Weis Jan-Niklas Langenbergschule irkenau 30,0 Punkte 2. esonders erfolgreich teilnehmende Schulen (aus den letzten fünf Endrunden) Außer der Entscheidung über die Platzierung der an der dritten Runde teilnehmenden Schülerinnen und Schüler entschied die Jury auch über die vorzunehmende Auszeichnung derjenigen Schulen, die über mehrere Jahre hin eine überdurchschnittlich starke und erfolgreiche eteiligung an den Mathematik-Wettbewerben aufzuweisen haben. Die Entscheidung beruht auf folgender Punktwertung: Für eine Platzierung in der dritten Runde der letzten fünf Wettbewerbe wurden jeweils Punkte vergeben, und zwar 3 Punkte für die Plätze 1 bis 10, 2 Punkte für die Plätze 11 bis 20, 1 Punkt für die Plätze 21 bis 30. Eine Auszeichnung erhalten die Schulen mit der größten Punktzahl, sofern sie nicht schon im letzten Jahr ausgezeichnet wurden und durch mindestens eine Schülerin oder einen Schüler in der dritten Runde des Wettbewerbs 2013/2014 unter den Plätzen 1 bis 30 vertreten waren. Es wurden ausgezeichnet: Aufgabengruppe A Augustinerschule Gutenbergschule Gymnasium Oberursel Friedberg Wiesbaden Oberursel Aufgabengruppe Dr.-Kurt-Schumacher-Schule Elisabethenschule Realschule Marianum Reinheim Hofheim Fulda Aufgabengruppe C Ernst-Reuter-Schule Mittelpunktschule Angersbach Wolfram-von-Eschenbach-Schule Offenbach Wartenberg Wiesbaden

209 Al. 8/14 Schülerwettbewerbe 641 Landessiegerehrung in ad Hersfeld bei der Grenzebach SH GmbH: jeweils von links nach rechts: vordere Reihe: Daniel ötzel, Daniel Feuerstein, Kevin Zhang, Emanuel Grosch mittlere Reihe: Staatsminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessisches Kultusministerium), Dr. Yvonne Hartwich (eauftragte für den Mathematik-Wettbewerb des Landes Hessen) Anna-Lena Schmidt (Erstplatzierte Gruppe C), Lars ecker (Erstplatzierter Gruppe A), Jonas Dilchert, Johannes Jerome He, Niklas Friedrich, en Mayer, Leonie Leva, Anja Schoppa, Sajeela Shakeel, Martin Sträb (Geschäftsführer Grenzebach SH GmbH), Jürgen Kümpel (Geschäftsführer Hessenmetall Nordhessen) hintere Reihe: Ali Erkart, Kevin Schmidt, Erik Most, Sven Hagemeister, Fabio Römer Die Landessiegerinnen und Landessieger wurden am von Herrn Staatsminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und Herrn Dr. Thomas runn (stellvertretender Vorstandsvorsitzender Hessenmetall) ausgezeichnet. Sie erhielten eine Urkunde, einen uchpreis sowie Erziehungsbeihilfen zwischen 50 Euro und 400 Euro. Die Wettbewerbsaufgaben können interessierte Fachlehrerinnen und Fachlehrer bei der eauftragten für den Mathematik-Wettbewerb, Frau StDn Dr. Y. Hartwich, anfordern (Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str. 1, Rüsselsheim, Tel , Die Wettbewerbsaufgaben sowie weitere Informationen zum Mathematik-Wettbewerb können auch unter eingesehen werden. Mathematik-Wettbewerb 2014/2015 des Landes Hessen Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß Erlass vom , GZ II Ergänzend und präzisierend wird Folgendes festgelegt: Termine 1. Runde: 4. Dezember Runde: 5. März Runde: 5. Mai 2015 Aufgabenausschüsse Mit der Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden beauftragt: Aufgabengruppe A A. König Frankfurt. Neubauer Darmstadt J. Semmler Langen H. Süss Darmstadt Aufgabengruppe P. Drößler Homberg/Ohm K. Eichler Frankenberg. Hausmann Wiesbaden V. Möller Kassel N. Scior Erbach

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