Aberkennungen und Wiederverleihungen von akademischen Graden an der Universität Wien vor und nach 1945

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1 AKADEMISCHE "WÜRDE" IM NATIONALSOZIALISMUS UND IN DER II. REPUBLIK Aberkennungen und Wiederverleihungen von akademischen Graden an der Universität Wien vor und nach 1945 Konzept für ein Forschungsprojekt an das Rektorat der Universität Wien im Kontext der Gedenkveranstaltung " eines akademischen Grades unwürdig" an der Universität Wien 2004 Mag. Herbert Posch 20. April 2004

2 Forschungsprojekt AKADEMISCHE "WÜRDE" IM NATIONALSOZIALISMUS UND IN DER II. REPUBLIK Aberkennungen und Wiederverleihungen von akademischen Graden an der Universität Wien vor und nach 1945 INHALT INHALT...1 KONTEXT... 2 AUSGANGSLAGE UND PROBLEMSTELLUNG... 3 METHODISCHE KONZEPTION UND QUELLENBASIS... 5 PROJEKTLEITUNG UND MITARBEITER/INNEN... 7 KONTAKT... 7

3 KONTEXT Kontext ist die Auseinandersetzung der Universität Wien mit ihrer Vergangenheit in der NS-Zeit und die Aufarbeitung der Verfolgung und Vertreibung ihrer Mitglieder: Ihrer ProfesorInnen und DozentInnen, ihrer Studierenden, ihrer AbsolventInnen aus "rassischen", politischen und/oder anderen Gründen. Hier geht es im konkreten um den zynischen, systematischen und vollständigen Ausschluss ihrer jüdischen und politisch verfolgten AbsolventInnen durch die Aberkennung ihrer akademischen Titel sie wurden nachträglich der Führung "eines akademischen Grades unwürdig" erklärt, ihr Doktorat aberkannt. Während der NS-Herrschaft in Österreich wurden an der Universität Wien weit über 200 Personen ihre akademischen Titel aus so genannten "rassischen", "politischen" und "strafrechtlichen" Gründen aberkannt (jeweils in der Diktion der NS-Zeit). Im Jahr 2002 tauchte eine Liste mit 32 Namen auf, denen 1941 das Doktorat aberkannt wurde. Infolge erster Recherchen wurde klar, dass Ihnen das Doktorat nie wieder zuerkannt worden ist unter ihnen auch prominente vertriebene Absolventen der Universität Wien wie Bruno BETTELHEIM, Albert FUCHS, Alphonse ROTHSCHILD und Stefan ZWEIG. Die heutige Universität Wien bekennt sich ohne Einschränkung zur Mitschuld und Mitverantwortung an diesem inhumanen, unrechtmäßigen und unwürdigen Akt in der NS-Zeit. Der Akademische Senat beschloss nach Auffindung dieser Liste am 10. April 2003 "generell sämtliche Aberkennungen von akademischen Graden durch die Universität Wien aus politischen Gründen zur Zeit des Nationalsozialismus für nichtig zu erklären und einen entsprechenden Vermerk in den Promotionsprotokollen der Universität Wien vorzunehmen." Der Kontext und die Biografien der 32 Personen wurden im Rahmen des Forschungsseminars von Prof. Friedrich STADLER und Herbert POSCH im Wintersemester 2003/04 am Institut für Zeitgeschichte gemeinsam mit den Studierenden im Auftrag des Rektorats erforscht und im Rahmen einer Gedenkveranstaltung am auch für eine breitere Öffentlichkeit dokumentiert, die Aberkennung der Doktorate in einem symbolischen Akt der "Wiedergutmachung" für nichtig erklärt. Eine umfassende Aufarbeitung der Aberkennungen akademischer Grade steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Der Senatsbeschluss aus 2003 sieht zwar auch schon für alle potenziell noch bekannt werdenden Fälle eine entsprechende Regelung vor wem und wie vielen Menschen das Doktorat aberkannt wurde ist jedoch unbekannt und nicht erforscht.. Dies soll mit diesem Forschungsprojekt erarbeitet werden. An fast allen größeren deutschen Universitäten wurde diese Frage in den letzten fünf Jahre umfassend aufgearbeitet. Zu den zahlreichen weiteren Betroffenen gehören berühmte Wissenschafter wie der amerikanische Rechtswissenschafter Prof. Dr. Albert EHRENZWEIG oder der Philosoph, Theologe und Kulturwissenschaftler Prof. Dr. Martin BUBER; aber auch Politiker wie der langjährige österreichischen Justizminister Dr. Josef GERÖ oder der Autor und Gründer der Paneuropa-Bewegung Dr. Richard COUDENHOVE-KALERGI sowie auch berühmte Künstler, wie etwa der Komponist und Musikwissenschafter Dr. Egon Posch Konzept "Akademische Würde" 2

4 WELLESZ. Vor allem aber eine große Zahl von DoktorInnen der Universität Wien, über die wir vorläufig noch nichts wissen, deren Namen wir noch nicht kennen Vordringliche Aufgabe ist es daher festzustellen: - wie der Prozess der Aberkennung erfolgte und was er für die Betroffenen bedeutete - wie viele AbsolventInnen diese Art der Verfolgung und Entrechtung betroffen hat, - die Namen der betroffenen AkademikerInnen zu erheben und ihre akademische Ehre und Würde wiederherzustellen und sie zumindest posthum zu rehabilitieren. AUSGANGSLAGE UND PROBLEMSTELLUNG Die Entziehung der akademischen Grade im Nationalsozialismus erfolgte in einem formalisierten Verfahren auf Grund des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 und einer Durchführungsverordnung vom 21. Juli Das Gesetz sah vor ( 4 Abs. 1 lit. B, RGBl. I S. 985), dass eine Hochschule einen von ihr verliehenen akademischen Grad entziehen kann, wenn "sich nachträglich herausstellt, daß der Inhaber der Verleihung eines akademischen Grades unwürdig war". Jenen AkademikerInnen, die als Jüdinnen und Juden (in der "rassischen" Zuschreibung der Nationalsozialisten) vertrieben wurden und die ihr Leben durch Flucht und Emigration ins Ausland retten konnten, wurde aufgrund des Gesetzes über " die deutsche Staatsbürgerschaft" vom daraufhin die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt, ihr Vermögen beschlagnahmt und als eine weitere Rechtsfolge wurden ihnen auch ihre akademischen Titel aberkannt. Die Namen all jener, denen das NS- Regime die Staatsbürgerschaft aberkannte, wurden im Deutschen Reichsanzeiger, dem Amtsblatt der NS-Regierung, in Form langer Ausbürgerungslisten kundgemacht. Es gab über 300 davon, jede umfasste mehrere 100 Namen. Die Namen all jener Personen, vor deren Namen ein akademischer Grad egal welcher stand, wurden in eigenen Listen vom Berliner Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an alle Hochschulen verschickt, um zu erheben, ob einerr von ihnen an einer dieser Universität promoviert hat. Dann wurde in jedem einzelnen Fall der Auftrag an die jeweilige Universität erteilt, "hinsichtlich der Entziehung des Dr.-Titels das Weitere zu veranlassen". In einer Verordnung zum Gesetz über die Führung akademischer Titel wurde das Procedere festgelegt: An jeder Universität wurde ein Ausschuss gebildet, bestehend aus dem Rektor und den Dekanen, der die Aberkennungen zu vollziehen hatte. Die einzelnen Beschlüsse auf Aberkennung des Titels wurde mit der Zustellung bzw. Verlautbarung, wiederum im Deutschen Reichsanzeiger, wirksam. Dies ist an der Universität Wien soweit feststellbar in zahlreichen Fällen geschehen, wobei keine exakten Statistiken geführt wurden. In der Regel sollte in den Promotionsprotokollen ein Vermerk erfolgt, was aber nicht in allen Fällen passierte. Im Jahre 1943 verkürzte man das Verfahren insofern, als nach einer weiteren Durchführungsverordnung vom 29. März 1943 festlegt: "mit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit tritt zugleich auch der Verlust der von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene akademi- Posch Konzept "Akademische Würde" 3

5 sche Grad ein." Diese Verordnung galt rückwirkend und hatte im letzten Paragraphen auch ausdrücklich zum Ziel auch all jene Personen zu erfassen, deren Titel man allfällig noch nicht aberkannt hatte. Neben den Personen, denen der Titel aus "rassischen" Gründen entzogen wurde infolge der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft sind aber auch jene Fälle zu prüfen, wo die NS-Justiz Menschen strafrechtlich zu "Kerkerstrafen" verurteilt, denen dann als Rechtsfolge ebenfalls der akademische Titel aberkannt wurden. Hier ist eine Recherche in jedem einzelnen Fall notwendig bei den sechs strafrechtlich verurteilten Personen, die auf der 2002 aufgefunden Liste angeführt sind, konnte festgestellt werden, dass in fünf Fällen die Gründe der Verurteilung nach NS-Recht nach heutigem Rechtsempfinden und heutiger Rechtslage keine Aberkennung des Doktortitels legitimieren. Anlass für eine Verurteilung zu schweren Kerkerstrafen im Nationalsozialismus waren etwa: das Hören ausländischer Radiosender oder abfällige Äußerungen über die Person Adolf Hitler in der Öffentlichkeit (= Vergehen gegen das "Rundfunkgesetz" und das "Heimtückegesetz", acht Jahre schwerer Kerker); die Durchführung ärztlich indizierter Schwangerschaftsabbrüche durch einen jüdischen Arzt; Homosexualität; der Versuch, die Einziehung zur Wehrmacht durch Zerreißen der Wehrstammkarte hinauszuzögern. Die Aberkennung von akademischen Titeln als Rechtsfolge von Verurteilungen wurde in Österreich in verschiedenen Gesetzesreformen 1974, 1979 und 1981 aufgehoben, wobei aufgrund einander teilweise widersprechender Änderungen der entsprechenden Gesetze die exakte Rechtsgrundlagen erst noch zu erheben sind. Jenen Personen, denen der Titel im Inland aberkannt wurde, hatten damit automatisch Berufsverbot, wie weit es für jene Personen, die im Ausland lebten faktische Konsequenzen hatte, konnte noch nicht erhoben werden wurden per Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, Unterricht, Erziehung und Kultusangelegenheiten vom 9. Juli 1945 die gesetzlichen Grundlagen für die Wiederverleihung "zu Unrecht aberkannter Doktorate" geschaffen. Gleichzeitig wurden registrierte Nationalsozialisten für fünf Jahre von der Erwerbung eines Doktorates ausgeschlossen, bzw. wurde ihnen, falls sie nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden, ebenfalls als Rechtsfolge das Doktorat aberkannt. Mit der Rechtsüberleitungskonstruktion war die nationalsozialistische Aberkennung akademischer Titel nicht automatisch mit der Auflösung des NS-Rechtssystems weggefallen. Die Opfer mussten selbst initiativ werden und jeder individuell einen Antrag auf Wiederverleihung des Doktortitels stellen, dass " die Hochschule, die diesen Grad verliehen hatte, den akademischen Grad rückwirkend vom Tage der Aberkennung ohne weitere Voraussetzung neuerlich verleihen." Die Universität Wien erstellte in Erwartung dieser Anträge am 21. Juni 1945 eine Liste mit 195 Namen von Betroffenen. Nach heutigem Wissensstand fehlten darin allerdings zahlreiche Betroffene. Auf die Erstellung der Liste erfolgten aber anscheinend keine weiteren Aktivitäten seitens der Universität. Posch Konzept "Akademische Würde" 4

6 Eine Wiederverleihung von "aus rassischen oder politischen Gründen" aberkannten akademischen Graden erfolgte für die auf der Liste genannten Personen seitens der Universität Wien erst 1955, also zehn Jahre später. In der Zeit dazwischen mischen sich, besonders ab 1947, die Anträge auf Wiederverleihung des Doktorgrades von nach 1945 verurteilten, belasteten NationalsozialistInnen einerseits und den Opfern des NS-Systems andererseits, die alle nach dem gleichen Verfahren, wenn auch nicht gleich behandelt wurden. Nach erster Sichtung von Akten wurden verurteilte NationalsozialistInnen durchgängig sehr rasch begnadigt und konnten seitens der Universität Wien auf ein großes Entgegenkommen und eines rasche Bearbeitung ihrer Anträge auf Wiederverleihung ihres akademischen Grades rechnen, was anscheinend für die Opfer des NS-Regimes und der NS-Justiz nicht in gleichem Masse gegolten hat. Der erste wiederverliehene Titel war vermutlich am jener an den damaligen Staatssekretär für Justiz, Josef GERÖ ( ), dem ebenso wie anderen, in der NS-Zeit der Doktortitel aus politischen Gründen aberkannt wurde beschloss der Akademische Senat, "den akademischen Grad rückwirkend vom Tage der Aberkennung wiederzuverleihen", sofern die Entziehung von Doktortiteln infolge einer Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft oder aus politischen Gründen erfolgte und führte dabei rund 180 Personen aus der Liste von 1945 namentlich an. Ein entsprechender Vermerk wurde bei diesen Personen neben dem Vermerk der Aberkennung in den Promotionsprotokollen der Universität am 13. Mai 1955 eingetragen. Ein Festakt oder eine Verständigung der betreffenden Personen unterblieb, eine Gesamtaufarbeitung der Aberkennungen von Doktortiteln an der Universität Wien im NS ist bis heute ausständig. METHODISCHE KONZEPTION UND QUELLENBASIS Anhand von Quellenstudien der Aktenbestände vorrangig im Archiv der Universität Wien (s..u.) sollen die Prozesse der Aberkennungen akademischer Grade aus "rassischen", "politischen" und "strafrechtlichen" Gründen an der Universität Wien aufgearbeitet werden, der Kreis der Betroffenen eruiert und die Opfer der Verfolgung namentlich festgehalten werden. Die aktive und passive Haltung der Universität Wien bei den Wiederverleihungen der Doktorate nach 1945 soll ebenfalls Gegenstand der Untersuchung sein, und beides soll im Kontext der Verfolgung und Vertreibung der Opfer des Nationalsozialismus analysiert werden. Um einen umfassenden Überblick über den gesamten Umfang der Aberkennungen der akademischen Grade zu erhalten müssen drei Forschungsschritte am Anfang stehen: - eine systematische Auswertung der Promotionsprotokolle aller Fakultäten ab 1870 (Hypothese: Doktorate wurden 1938 nur noch lebenden Personen aberkannt. Ein Posch Konzept "Akademische Würde" 5

7 Promotionsdatum vor 1870 würde 1938 ein Alter von durchschnittlich über 90 Jahren bedeuten) was bedeutet, alle Personeneinträge einzeln auf Anmerkungen hin zu überprüfen, sowie auch alle Anmerkungen am Ende der Bände auszuwerten da fallweise nur an einer der beiden Stellen die Aberkennung oder sofern zu irgendeinem Zeitpunkt erfolgt Wiederanerkennung vermerkt wurde. In Einzelfällen würde auch auf die Rigorosenprotokolle zurückgegriffen werden müssen bzw. die Promotionsakten, soweit vorhanden. - Darüber hinaus müssen die Indizes der Rektoratsakten durchgearbeitet werden unter den Stichworten "Personalien", "Doktorat", "Aberkennungen" da nur so auch die entsprechenden Aktenbestände erfasst werden können, da nachweislich nicht alle Aberkennungen bzw. Wiederanerkennungen in den Promotionsprotokollen vermerkt wurden. - Durcharbeiten des Sonderbestandes "Akademischer Senat, Sonderreihe S 271, Akademische Grade Wiederverleihung 1944/ /79". Er umfasst zwischen Archivkartons mit entsprechenden Akten erfasst aber ebenfalls nicht vollständig die entsprechenden Akten, weshalb alle drei Schritte parallel durchgeführt werden müssen. Begleitend dazu müssen einzelne Rektorats- und Dekanatsakten, bzw. zur Ergänzung von persönlichen Angaben die Nationale herangezogen werden. Vergleichend und ergänzend sollen auch die Bestände am Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes zu dieser Frage ausgewertet werden.. Weiters sollen die Ausbürgerungslisten, deren Verlautbarung im Deutschen Reichsanzeiger jeweils am Anfang der "rassisch" motivierten Titel-Aberkennungen stand, systematisch durchgearbeitet werden. Nicht zuletzt sollen auch die Ergebnisse einer Umfrage des damaligen Wissenschaftsministeriums vom Mai 1976 an alle österreichischen Universitäten zu deren jeweiligem Umgang mit Aberkennungen und Wiederverleihungen recherchiert werden. Ja nach Umfang dieser Aufarbeitung würden sich noch folgende Forschungsoptionen ergeben: die archivalischen Überlieferungen übergeordneten zentralen Institutionen der NS-Zeit hier besonders des Kurator-Aktenbestandes im Österreichischen Staatsarchiv und im Bundesarchiv in Berlin sowie jene des Reichserziehungsministeriums in verschiedenen deutschen Archiven zur Auswertung. Biografische Recherche zu den einzelnen Personen können im gegebenen Zeitrahmen nicht erfolgen, wären jedoch sehr wünschenswert für die Aufarbeitung dieses Abschnitts der Geschichte der Universität Wien und ihrer AbsolventInnen. Posch Konzept "Akademische Würde" 6

8 PROJEKTLEITUNG UND MITARBEITER/INNEN Ao. Univ.Prof.Dr. Friedrich STADLER, Professor für Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftstheorie, Inst. f. Zeitgeschichte und Leiter des Instituts Wiener Kreis, Emigrations- und Remigrationsforschung Mag. Herbert POSCH, Historiker, Museologe, IFF; Lektor am Institut für Zeitgeschichte, Forschungsarbeiten zu: Vertreibung der Studierenden der Universität Wien 1938 ( ); Vertreibung der Psychoanalyse im Nationalsozialismus ( ), Aufarbeitung 'arisierter' Objekte in Bundesmuseen, Recherche und ErbInnensuche ( ; Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Bundesmobiliendepot), 2000 Ausstellung "inventarisiert.". KONTAKT Ao. Prof. Dr. Friedrich STADLER (Vorstand) Mag. Herbert POSCH (Lektor) Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien A-1090 Wien Spitalgasse Wien, Schottenfeldg. 29 T T friedrich.stadler@univie.ac.at herbert.posch@univie.ac.at Posch Konzept "Akademische Würde" 7

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