Dienstanweisung für den Räum- und Streudienst Winter

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1 Stadt Syke Der Bürgermeister Dienstanweisung für den Räum- und Streudienst Winter llgemeines 1.1 Das Schneeräumen und bei Glätte das Streuen außerhalb der geschlossenen Ortslage gehören nicht zur Straßenbaulast. Eine Pflicht insoweit wäre technisch und finanziell nicht erfüllbar. Der Niedersächsische Landtag hat für das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) von einer Sollvorschrift dieser rt abgesehen, da ein solcher Hinweis keine rechtliche Bedeutung hätte. Unabhängig davon wird auch in Niedersachsen ein Winterdienst nach besten Kräften geleistet. Dieser wird als freiwillige Leistung und als besondere ufgabe neben der Straßenbaulast verstanden. us dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht besteht allerdings eine Streupflicht bei Glatteis auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, jedoch nur an besonders gefährlichen Stellen. us diesen Gründen soll für das Stadtgebiet Syke nach folgenden Regeln gearbeitet werden. 1.2 Vorrangig sind bei Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege zu streuen. Gemäß ihrer Verkehrsbedeutung werden die Strecken der Dringlichkeitsstufen I - III (nlage 2) auch von Schnee geräumt. 2. Sicherung der sachlichen Mittel zur Durchführung des Streuplanes 2.1 Spätestens bis zum 1. Oktober sind die Vorräte an Streustoffen bereitzustellen. Es ist sicherzustellen, dass im Winter jederzeit kurzfristig nachgeliefert werden kann. 2.2 Die Streustoffe werden auf dem Bauhof gelagert. 2.3 Der Bauhofleiter ist dafür verantwortlich, dass die für den Winter erforderlichen Streustoffe stets in ausreichender Menge vorhanden sind. 2.4 Die für den Winterdiensteinsatz vorgesehenen Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften befinden sich auf dem Bauhof (nlage 3). 2.5 Der Bauhofleiter hat dafür zu sorgen, dass die für den Winterdienst eingesetzten Fahrzeuge, Streugeräte und Schneepflüge, sich ab dem 1. Oktober in einem einsatzbereiten Zustand befinden (durch Funktionsprüfung, probeweisen n- und bbau, Überprüfung der Dosiergenauigkeit, Einweisung der Fahrer und Ersatzfahrer usw.). Fahrzeugausfälle sind bei der Planung zu berücksichtigen. 1

2 3. Sicherung der rbeitskräfte zur Durchführung des Streuplanes 3.1 Bis zum 1. Oktober hat der Bauhofleiter die im Winterdienst einzusetzenden Bediensteten namentlich zu bestimmen (nlage 4) und in ihre ufgaben einzuweisen. Personalausfälle sind bei der Planung zu berücksichtigen. 4. Warn- und Erkennungsdienst 4.1 Es ist die Pflicht jedes städtischen Bediensteten, eine von ihm festgestellte Glätte unverzüglich zu melden. Die Meldung erfolgt an den Bauhofleiter. Mit dem örtlichen Polizeivollzugsdienst wurde die bsprache getroffen, dass eine den Einsatz des Winterdienstes erfordernde Straßenglätte dem Bauhofleiter mitzuteilen ist. 4.2 Die Entscheidung, ob ein Räumen oder Streuen notwendig ist, trifft der Bauhofleiter bzw. ein nach gesondertem Plan einzuteilender Mitarbeiter des Bauhofes ( nlage 5 ). Diese Entscheidung ist spätestens morgens um zu treffen. Sie ist auf jeden Fall so früh zu treffen, dass die Zeiten die in Nr. 9 dieser Dienstanweisung bestimmt sind, für die morgendliche Streuung eingehalten werden können. 4.3 Der eingeteilte Mitarbeiter nach Punkt 4.2 ist für die Überwachung der Witterungsverläufe verantwortlich. Er trägt seine Beobachtungen (Witterung und Temperaturen ) in das Streubuch ein. Bei unsicherem Witterungsverlauf, oder sich abzeichnender Glättegefahr führt der Mitarbeiter Kontrollfahrten durch, um evtl. Glätte zu erkennen. Die Kontrollfahrten sind bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bei Bedarf zu wiederholen. Die Kontrollen haben zeitlich so zu erfolgen, dass genügend Zeit zur larmierung und zur Durchführung des Streudienstes bleibt. 4.4 Eine Verpflichtung, vorbeugend zu streuen, besteht nicht (vgl. dazu Nr. 10 d und e). Zeichnet sich nach den Witterungsverhältnissen eine Glätte-/Eisbildung bereits als konkret und naheliegend ab, entscheidet der Bauhofleiter über den Einsatz. Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange durch das Streuen wegen anhaltender starker Schneefälle keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt wird. Nach dem ufhören des Schneefalls sind die Winterdienstmaßnahmen schnellstmöglich durchzuführen. Die Entscheidung über diesen tagsüber erforderlichen Einsatz trifft der Bauhofleiter, wobei alle Winterdienstmaßnahmen erforderlichenfalls wiederholt durchzuführen sind. 5. Rufbereitschaft und larmierung 5.1 Eine Rufbereitschaft wird bei Bedarf für Samstage, Sonn- und Feiertage sowie für den Fall einer eintretenden außerordentlichen Glatteisgefahr eingerichtet. Die hierzu eingeteilten Bediensteten müssen für den Einsatz während der festgelegten Zeit erreichbar und einsatzbereit sein. m Wochenende oder an Feiertagen die auf Wochentage fallen gilt die Rufbereitschaft am Freitag von bis Uhr, an vollen Tagen von 4.00 bis Uhr. Die Einteilung der Mitarbeiter und die Zeiten regelt ein gesonderter Einsatzplan. ( nlage 5 ) 5.2 Die nordnung einer Rufbereitschaft erfolgt jeweils Freitags bis spätestens Uhr durch den Bauhofleiter. 2

3 5.3 Unmittelbar nach der Feststellung, dass ein Einsatz notwendig ist, hat der Bauhofleiter bzw. der eingeteilte Mitarbeiter die hierfür einzusetzenden Bediensteten zu alarmieren und unverzüglich den Einsatz zu veranlassen. Notwendiger Streudienst an normalen Wochentagen (Mo. bis Fr.) : Es sind alle Bauhofmitarbeiter zu alarmieren, die lt. Einsatzplan ( nlage 3 und 4 ) vorgesehen sind. Notwendiger Streudienst an Wochenenden und Feiertagen : Es sind die Mitarbeiter zu alarmieren die sich in Rufbereitschaft befinden. Bei besonders starker Glätte oder Schneefall sind auch alle anderen Mitarbeiter zu alarmieren. 6. Durchführung des Winterdienstes 6.1 Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. ußerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge nlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. 6.2 Eine Streupflicht besteht insbesondere für die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven, vor allem solche mit Querneigungen nach außen, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze, an Gewässern entlang führende Strecken, stark befahrende Straßen, Bahnübergänge und Brücken. Straßen mit mehr als 5 % Steigung gelten grundsätzlich als gefährlich, ebenso Übergänge zwischen asphaltierten und gepflasterten Stellen. Eine Unterstützung durch die Straßenmeistereien des Landes befreit die Stadt nicht von ihrer Streupflicht. 6.3 Die Streupflicht für Straßen erstreckt sich auch auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege und die belebten und unerläßlichen Straßenübergänge für Fußgänger, für diese Überwege und Übergänge ist es nicht ausreichend, sie nur im Rahmen des Winterdienstes für die Fahrbahnen mit zu streuen. Sie sind gesondert abzustreuen (mit der Hand oder den dafür bestimmten Fahrzeugen). 6.4 Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs sind Gehwege innerhalb geschlossener Ortschaften, soweit solche nicht vorhanden sind, entsprechende Streifen am Rand der Fahrbahn, entsprechende Flächen in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie gemeinsamen Rad- und Gehwegen zu räumen und zu streuen. Die vorgenannten Flächen sind mindestens 1 m breit abzustreuen, bzw. zu räumen. Eine Verpflichtung der Stadt besteht nur insoweit, als nicht die Räum- und Streupflicht durch eine Satzung auf die Straßenanlieger abgewälzt ist. 6.5 Die sich aus dieser Dienstanweisung ergebenden Orte bzw. Stellen, wo gestreut und geräumt werden muss, sind in für die einzelnen Einsatzfahrzeuge getrennten Listen aufgeführt (nlage 1 und 2). Diese Listen werden auf den Fahrzeugen mitgeführt. Der verantwortliche Fahrer hat jeden Einsatz auf der Liste zu quittieren. Nach Beendigung des Streueinsatzes werden diese Belege vom Bauhofleiter als nlage zum Streubuch abgeheftet. 3

4 7. rt und Weise des Schneeräumens und des Streuens 7.1 b einer Schneehöhe von 5 cm werden die Straßen mit Schneeschildern geräumt. Priorität haben dabei die Straßen des regulären Streuplanes, anschließend werden alle anderen Straßen geschoben. lle Straßen sind lt. nlage 2 in 3 Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Bei stärkerem Schneefall kann das Ordnungsamt den Räumdienst auf bestimmte Dringlichkeitsstufen einschränken 7.2 Straßen der Dringlichkeitsstufe II + III werden mit auftauenden Stoffen nicht gestreut. Sie werden erst ab einer Schneehöhe von 8 cm geräumt. 7.3 Die Räumung hat so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belästigt werden. Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Gehweg geworfen werden, wenn sich dies nach der örtlichen Situation vermeiden lässt. 7.4 Das Bestreuen der Straßen mit Streustoffen erfolgt durch Lastkraftwagen mit Streugeräten. Fußgängerüberwege und andere von Fußgängern benutzte Verkehrsflächen werden von Hand oder mit den dazu bestimmten Fahrzeugen abgestreut. Das Bestreuen der Überwege und Übergänge im Rahmen des Straßenwinterdienstes für die Fahrbahnen ist nicht ausreichend. Die Fläche ist in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite abzustreuen. 7.5 Eingesetzte Bedienstete haben grundsätzlich Warnkleidung zu tragen. Die eingesetzten Fahrzeuge haben das Rundumlicht und bblendlicht auch bei Tag einzuschalten. Die Fahrer sind dafür verantwortlich dass die Warnmarkierungen an den Fahrzeugen und nbaugeräten sauber und sichtbar sind. 8. Einsatz von Streumaterial 8.1 Streusalz und anderes Streumaterial mit umweltschädigenden Bestandteilen darf nur eingesetzt werden, wenn es erforderlich ist wegen: a) der Witterung (oder es sich wegen der Witterung rechtfertigen lässt, z. B. bei Temperaturen um 0 Grad C) b) bei besonderen topographischen Verhältnissen ( Steilstrecken mit Verkehrsbedeutung ). c) auf Brückenbauwerken (z. B. auf den Rampen oder wenn wegen nächtlicher bkühlung Glatteis zu erwarten ist) d) in Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nur an stark befahrenden Stellen e) und wenn andere Streumittel keine für die Verkehrssicherheit notwendige Wirkung erwarten lassen. 4

5 9. Zeitpunkt des Räumens und Streuens 9.1 Der Winterdienst auf den Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage mit der Dringlichkeitsstufe I muss so früh begonnen werden, dass er bis 6.30 Uhr abgeschlossen ist (sonn- und feiertags bis 7.30 Uhr). Die von Fußgängern benutzten Flächen müssen bis zu Beginn des allgemeinen Verkehrs, spätestens bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und abgestreut sein. 9.2 In den bendstunden endet der Winterdienst auf den Straßen mit dem ufhören des allgemeinen Tagesverkehrs (20.30 Uhr). Bei Glatteisbildung nach Uhr ist nur noch in usnahmefällen (wenn der Verkehr zum Erliegen kommt) zu streuen. 10. Hinweis zur nwendung von auftauenden Streumaterialien 10.1 Bei der nwendung von Tausalzen sind folgende Hinweise zu beachten: a) Tausalz soll nicht über die Fahrbahnränder hinausgestreut werden. b) Die einzustellende Streubreite soll ca. 1 m geringer sein als die zu bestreuende Fahrbahnbreite. c) Die Fahrgeschwindigkeit bei einem Streueinsatz soll 40 km/h nicht überschreiten. d) Streueinsätze auf trockenen, feuchten oder nassen Fahrbahnen sind nur auszuführen wenn: - die kurzfristige Wettervorhersage für das betreffende Gebiet Niederschläge (z. B. Regen oder Schnee) oder blagerungen (z. B. nässender Nebel) erwarten lässt und die Fahrbahntemperaturen bei 0 Grad C oder darunter liegen - bei feuchten oder nassen Fahrbahnen mit unter den Gefrierpunkt sinkenden Lufttemperaturen gerechnet werden muss (z. B. durch ufklarung oder Beendigung der Sonneneinstrahlung), oder - wenn Schneefall einsetzt. e) uf trockenen Fahrbahnen genügt in den meisten Fällen die kleinstmögliche Streumenge (ca. 5 bis 10 g/qm). f) uf feuchten Fahrbahnen sollen max. 10 g/qm möglichst weniger gestreut werden. g) uf nasse Fahrbahnen sollen max. 15 g/qm möglichst weniger gestreut werden. h) b einer Schneehöhe von 5 cm ist auf jeden Fall zuerst mit Schneeschildern zu räumen, erst anschließend wird an den Bedarfsstellen gestreut Die Fahrer der Streu- und Räumfahrzeuge sind dafür verantwortlich, dass ihr Fahrzeug und die eingesetzten Geräte nach jedem Einsatz sorgfältig gereinigt werden, um Korrosionsschäden zu vermeiden. Bewegliche Teile sind bei Bedarf abzuschmieren bzw. einzuölen. Der Bauhofleiter überprüft die Reinigung und Wartung stichprobenartig. lle eingeplanten Fahrzeuge müssen zu jeder Zeit ausreichend betankt sein (mind. ½ voll). 5

6 11. Führung des Streubuches 11.1 Vom Bauhofleiter bzw. einem eingeteilten Mitarbeiter (vgl. dazu Nr. 4.2, 4.3 und nlage 5) wird ein Streubuch geführt, das folgende ngaben enthalten muss: a) Temperatur um 6, 12 und 18 Uhr b) Witterung, insbesondere die Niederschläge (Beginn, Ende, Menge der Schneefälle, Nebel, diesig, stark anhaltender Regen, Frost, leichter oder starker Schneefall, Schneeschauer usw.) c) Schneeverhältnisse und Straßenzustand (z. B. ltschnee, Neuschnee, Straßenglätte, Glatteis, nur stellenweise Schneeglätte) d) Einsatz des Winterdienstes (Datum, Uhrzeit, Räum- und Streustrecke) e) eingesetztes Personal und Einsatz von Streumaschinen f) besondere Vorkommnisse bei der Durchführung des Winterdienstes g) Unterschrift des zuständigen Bediensteten h) Vermerk über Kontrollen i) Streudienstnachweise der Fahrzeuge und Kolonnen 12. Überwachung 12.1 Die Durchführung des städtischen Winterdienstes wird vom Fachbereichsleiter bzw. dem Sachgebietsleiter Tiefbau durch unvermutete Kontrollen überwacht. Das Streubuch ist jeden letzten rbeitstag im Monat, in dem es nach Nr. 11 zu führen ist, unaufgefordert dem Fachbereichsleiter vorzulegen. Die Kontrollen und die Vorlage werden im Streubuch vermerkt Die Erfüllung der auf die nlieger übertragenen Streupflicht wird im Rahmen regulärer Fahrten vom Bauhof durch stichprobenartige Kontrollen überwacht. Der Fachbereich 4 wird die säumigen nlieger anschreiben, im usnahmefall wird der Fachbereich 3 von der Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, Gebrauch machen. Syke, den Bürgermeister Dr. Harald Behrens 6

7 nlage 1 Einsatzplan Streupläne für : LKW 18 t Fendt Xylon Fendt Schlepper 209 Streugruppen 1 und 2 Schlepper extern Erläuterungen : In der Spalte hinter dem jeweiligen Einsatzort ist der Grund für den Streudienst angegeben. Die Kennbuchstaben bedeuten folgendes : B S VS W / 1 Vertrag Stadt Syke ist nlieger Streueinsatz wegen Schulbusverkehr Streueinsatz aufgrund der Satzung hier ist die Stadt Verkehrssicherungspflichtig Winterdienst aufgrund von Wirtschaftsförderung Winterdienst aufgrund bestehender Verträge und Vereinbarungen Die mit einem X markierten Straßen werden Samstags, Sonntags, an Feiertagen und in den Winterferien nicht gestreut. 7

8 Streuplan für LKW 18 t Straßenname Teilstück, nähere ngaben Grund erl. Gewerbegebiet S Ferdinand Salfer Straße (Neue Schule) Zufahrt Schule und Busspur B X Ferdinand Salfer Straße Straße bis zum Bahnhof S Bushaltespur Grundschule Barrien Sudweyher Str. (L334) Krusenberg bis Nordumgehung Barrien Vertrag Gewerbegebiet Handwerkerhof S Pastor Drechsler Straße Zufahrt und Platz Feuerwehr Bremer Straße ( lte B 6 ) Sudweyher Straße bis Handelsweg B X Fuchsweg lte B 6 bis B 6 neu VS Handelsweg B X Wasserwerkstraße Zufahrt Wasserwerk (nur Gefällestrecke) VS Ristedter Straße B X Ristedter Kirchweg B X Feuerwehrstraße Ristedt Zufahrt und Platz Feuerwehr Sörhausener Straße nur Gefällestrecke VS Zum Brink, chtern Hoff Schulbusstrecke B X uf der Heide VS Finkenberg nur Gefällestrecke zur L 333 VS Henstedter Straße ab Kiga Henstedt bis Wisloher Straße B X Schümberg nur Gefällestrecke VS Wisloher Straße B X uf dem Sünder B X Kastanienallee bis Benser Weg B X Benser Weg ab Kastanienallee in Richtung Steinheide B X Steinheide B X Rethweg nur Gefällestrecke VS Bi n Spritzenhus Zufahrt und Platz Feuerwehr Schulstraße B X Piepsche, bis zur Feuerwehr Zufahrt Kuhlenstraße B X Zum Busch B X 8

9 Streuplan für Fendt Xylon Straßenname Teilstück, nähere ngaben Grund erl. Wilh.-Heile Straße Einmündungsbereiche in die Nordwohlder Str. VS Nordwohlder Straße Siemensstraße bis m Winklerfelde S m Winklerfelde Einschl. Parkplatz P + R S Falken- / Tauben- / Eulenstraße nur Gefällestrecken VS m Feuerwehrturm Straße, Zufahrt und Platz Feuerwehr / THW / VS Steinkamp bis zum DRK Kindergarten (Gefällestrecke) VS Zum Hachepark B6 bis Hauptstraße S / W1 Luise Chevalier Straße S / W1 Bahnhof Syke Straßenflächen der P + R nlage bis Schranke W 1 Hohe Straße von Bassumer Str. bis Wendeplatz VS m Riederdamm B X m Riederdamm Parkplatz Hauptschule X Lindhofstraße einschl. Parkspur B X Lindhofstraße Parkplatz Grundschule X Hohe Straße nur Gefällestrecke vor Judenfriedhof VS Neißer- / Dessauer Straße nur Gefällestrecken VS Berliner Straße Einmündungsbereich Lindhofhöhe La Chartre Straße ZOB Schloßweide Ernst Boden Straße bis Hauptstraße W 1 Parkplatz Mühlenteich nur Fahrbahnschleife Hermannstraße im Bereich des Rathauses / W1 Waldstraße von B6 bis Wiesenstraße W 1 Fichtenstraße m Düngel bis L333 VS Mühlenweg nur Gefällestrecken VS Feldrosenweg nur im Bereich der Regenrückhaltebecken Im Steimker Felde nur Gefällestrecken VS lte Poststraße von B6 bis Löwenherz W 1 Kläranlage Zufahrt X m Brahmbusch nur Gefällestrecken VS Schilfweg nur Gefällestrecken VS Zufahrt Waldfriedhof Nur nach nforderung durch Friedhof bei einer Beerdigung B VS W 1 X 9

10 Streuplan für Schlepper Fendt 209 Straßenname Teilstück, nähere ngaben Grund erledigt Nordwohlder Straße Gehweg von Kindergarten bis uf der Höhe Nordwohlder Straße Gehwege entlang Lagerhalle Schnülle Vertrag Ristedter Weg, Bahnhof Rampe vom Ristedter Weg zum Tunnel VS Luise Chevalier Straße, Parkbuchten Nur Samstags zu Wochenmarktzeiten W 1 Ferdinand Salfer Straße (Neue Schule) Gehwege, Zuwegung, Weg vom Bremer Weg Gesseler Straße Fuß- u. Radweg ab Haus Nr. 58 Nordumgehung Radweg bis zur B 6 Vertrag Barrier Str. (B6 Barrien) Radweg auf Westseite Vertrag Barrier Straße ( B 6 ) Gehweg vor altem Rathaus, Bushaus und entlang der Sporthalle Jahnstraße Spur für Radfahrer und Fußgänger Turnhalle Barrien Zuwegung, Parkplatz Schwimmbad Barrien Zuwegung, Parkplatz einschl. Wendekreis am KiGa lte B 6, Bremer Straße Radweg bis zum Bahnhof n der Wassermühle Radweg von Schule bis Tunnel (K113) / W1 m Spreeken Radweg Vertrag KiGa Gessel Zuwegung, Parkplatz Fischereikämpe Weg vom Kiga / Feuerwehr zum Spielplatz Syker Straße Radweg Okeler Straße Gehweg vor dem Friedhof Schulstraße Gehweg vor dem alten Schulhof Okeler Straße, Kindergarten Gehweg vor dem Parkplatz Königstraße, gegenüber der Sparkasse Gehweg vor der Rabatte Königstraße Gehweg vor Feuerwehr Königstraße Zufahrt und Platz Feuerwehr 10

11 Streuplan für Streugruppe 1 Straßenname, Bezeichnung Nähere ngaben Grund erledigt Bahnhof Barrien Fußgängerbrücke, Treppen, Gehweg VS n der Wassermühle Fußgängerampel am Parkplatz Sportplatz VS / Hallenbad Barrien Zuwegung, Glockenstraße bis Eingang Blumenstraße Pumpstation, Gehweg Sudweyher Straße Pumpstation B 6 - Mühlendamm Fußgängerampel an der Kirche Hannoversche Straße ( B 6 ) Fußgängerampel, Weg bis zur Haltestelle Kindergarten Wachendorf nicht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen Zuwegung / nur Streuen kein Schneeräumen auf dem Parkplatz B 6 - L 333 Kreuzungsbereich Gehwege VS Waldstraße / Einmündung Fußgängerquerungshilfe Wiesenstraße Bgm. Mävers Straße Treppenanlage zur Straße m Hang Birkenweg Durchgang zur B 6 W 1 Schweidnitzer Str. Ecke Lindhofhöhe Gehweg vor Grünanlage Schloßweide Fußgängerampel Hans Mennel Weg 11

12 Streuplan für Streugruppe 2 Straßenname, Bezeichnung Nähere ngaben Grund erledigt L333 - Bahnbrücke Kreuzungsbereich m Winklerfelde, Gehwege L333 - Bahnbrücke Kreuzungsbereich Bassumer Str., Gehwege Bahnhof Tunnel mit ufgang zum Ristedter Weg VS Bahnhof Treppe von uf den Wührden zum Bahnhof VS Suurend, Kiga Gehweg, Zuwegung zum Kindergarten Hachedamm Hachebrücke Rathaus nur an Wochenenden Terrassen bei den Toiletten Rathaus nur an Wochenenden Trasse von der Kirche zum Rathaus Rathaus nur an Wochenenden Trasse von der Kirche zur Hermannstraße Birkenweg Durchgang bei Schranke Schloßweide W 1 Mühlendamm Hachebrücke L Schloßweide Kreuzungsbereich Gehwege L m Riederdamm / Kreuzungsbereich Gehwege n der Weide L Hohe Straße Fußgängerampel Hohe Straße Treppe zur Magdeburger Str. VS 12

13 Streuplan für Schlepper extern Straßenname Teilstück, nähere ngaben Grund erledigt Bahnhof Syke Gehweg entlang der Parkplätze und VS Fahrradboxen uf den Wührden Gehweg vom Fahrradständer bis Bahnhofstr. Mittelweg Gehweg vor Rabatte Nordstraße u. Rosenbeet In de Wisch Gehweg vor Spielplatzbereich Mittelweg Gehweg von in de Wisch bis Suurend Suurend Gehweg entlang der Rabatte Hachedamm / Plackenstr. Gehweg im Kreuzungsbereich B 6 - Herrlichkeit / Zum Hachepark Gehweg vor dem Schulaufsichtsamt Rathaus, Hermannstraße, Waldstraße, Gehwege, bzw. Rand an Fahrbahn Kirchstraße Birkenweg Von Schloßweide bis B 6 W 1 Mühlendamm, Parkplatz Gehweg von Imbiss bis Birkenweg L 333 Radwege beidseitig, nicht vor Häusern Sulinger Straße Gehweg vor Haus Nr. 36/38 Georg Hoffmann Straße Gehweg vor dem RRB Georg Hoffmann Straße Gehweg von L.Chev.Str. bis Ende Parkplatz m Riederdamm Gehwege Grundschule Lindhofstraße Zuwegung, Fußwege Busbahnhof Fußwege Erlenstraße Schloßweide (K125) Fuß- u. Radweg ab Kiga/Hort bis Einmündung Berliner Straße Hallenbad Zuwegung m Lindhof Hans Mennel Weg Radweg bis Ortsausgangsschild (nur wo Stadt nlieger) Schloßweide (K125) Neuer Gehweg vor Wald Freizeitpark Fußweg v. Mühlendamm bis Zum Hachepark W 1 Zum Hachepark Gehwege der Hachebrücke und Nordseite von Brücke bis Bahnübergang Sparkassenparkplatz Fußpfad von der Post bis Hachebrücke Vertrag Hauptstraße - Weserkurier Pfad von Hauptstr. über Parkpl. mit Hachebrücke Vertrag 13

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