Fachtagung Luftqualität an Straßen

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1 Fachtagung Luftqualität an Straßen Einsatz von Salzlösungen aus dem Winterdienst zur Schadstoffreduzierung Karl Moritz Bundesanstalt für Straßenwesen

2 Eine Novität Maßnahmen des Straßenwinterdienstes aus ökologischen Gründen hier: Reduzierung des Feinstaubgehaltes der Luft, vornehmlich in Städten Folie Nr. 2

3 Feinstaubreduzierung durch Taustofflösungen Minderung der PM 10 -Werte durch Befeuchtungsmaßnahmen [%] (Stockholm, 2004 / 2005) Medium Maximale Absenkung (in der 2. Stunde nach dem Ausbringen) Absenkung des Tagesmittelwertes Wasser ~ 35 6 MgCl 2 -Lösung ~ CMA-Lösung ~ Folie Nr. 3

4 Feinstaubreduzierung durch Taustofflösungen Wasser: kaum Wirkung, bindet den Feinstaub nicht, trocknet auf der Straße schnell ab Alternative: Salzlösung Lösungen aus Wasser und hygroskopischen Salzen; bleiben auf der Fahrbahn länger feucht, setzen die Oberflächenspannung des Wassers herab Folie Nr. 4

5 Feinstaubreduzierung durch Taustofflösungen Ort Projekte zur Feinstaubbindung (Stand: 2007) Graz Vorarlberg (Autobahn) Klagenfurt Feldkirchen Helsinki Meran Staat Österreich Finnland Italien Lösung CMA CMA CMA CMA CaCl 2 CMA Apeldorn (Autobahn) Ort Oslo Trondheim Stockholm Norrköping Göteborg Anchorage Staat Norwegen Niederlande Schweden USA Lösung MgCl 2 MgCl 2 CaCl 2 CMA / MgCl 2 CMA CMA MgCl 2 Folie Nr. 5

6 Schutz des Bürgers Gleiche Zielsetzung: körperliche Unversehrtheit des Bürgers Unterschiedliches Vorgehen: Reduzieren Feinstaubbelastung Aufrechterhalten Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf Folie Nr. 6

7 Grundlagen Winterdienst Rechtsgrundlage Winterdienst Außerorts: 3, Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz: Straßen sind im Winter nach besten Kräften zu räumen und zu streuen. Analoge Regelungen in den Straßengesetzen der Länder -> Daraus folgt: Eine allgemeine Räum- und Streupflicht besteht nicht; eine Streupflicht besteht grundsätzlich erst nach Eintritt der Gefahr und nur tagsüber. Folie Nr. 7

8 Grundlagen Winterdienst In Kommunen zusätzlich: Straßen- und Straßenreinigungsgesetze der Länder sowie zusätzliche Regelungen in den Satzungen Aus Straßenreinigungspflicht ergibt sich Schneeräumpflicht; die Räumung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Eine Streupflicht besteht nur an Stellen, die sowohl gefährlich als auch verkehrswichtig sind. Folie Nr. 8

9 Gefährliche Stellen Gefährlich sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer eigentümlichen Lage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalles auch dann nahelegen, wenn der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr allgemein erforderliche Sorgfalt walten läßt. Dies könne z.b. scharfe Kurven, Fahrbahnverengungen, Kreuzungen, Einmündungen oder Straßen mit erhöhter Glätteneigung sein. Folie Nr. 9

10 Winterdienst Ausrüstung Ausstattung von Straßenmeistereien und kommunalen Bauhöfen an Geräten und Personal an diesen Grundlagen orientiert Streustoff: FS % Trockensalz NaCl 30 % Lösungsanteil (NaCl-, CaCl 2 - oder MgCl 2 - Lösung) Kein Einsatz reiner Lösungen Folie Nr. 10

11 Empfohlene Streudichten Einsatzziel Streumengen Präventivstreuung auf trockener / benetzter Fahrbahn Präventivstreuung auf nasser Fahrbahn / vor Eisregen Streuung bei leichter Reif- und Eisglätte 5 bis 15 g/m 2 10 bis 30 g/m 2 5 bis 20 g/m 2 Streuung bei Glatteis / nach Eisregen 15 bis 40 g/m 2 Streuung bei Schneefall / Schneeglätte 15 bis 40 g/m 2 Folie Nr. 11

12 Taustofflösungen CaCl 2 (Calciumchlorid): Industrielles Nebenprodukt, stark hygroskopisch Einsatz zum Staubbinden auf ungebundenen Straßen (Baustraßen) sowie im Übertagebergbau Bildet beim Abtrocknen Hexahydrat (CaCl 2 + 6H 2 O), das den Kraftschlussbeiwert der Straßenecker stark herabsetzt. Folie Nr. 12

13 Taustofflösungen MgCl 2 (Magnesiumchlorid): Abfallprodukt beim Kali-Bergbau Bei präventivem Einsatz von MgCl 2-Lösung auf trockenen und feuchten Fahrbahnen vermindert sich der Kraftschlussbeiwert um etwa die Hälfte. Folie Nr. 13

14 Taustofflösungen CMA (Calcium-Magnesium-Acetat) (Ca(CH 3 COO) 2 + Mg(CH 3 COO) 2 ) Wird hergestellt aus Dolomit und Essigsäure. Gilt als biologisch gut abbaubar und wenig korrosiv. (In der Praxis des Winterdienstes kein Vorteil, da gegenüber NaCl mindestens doppelte Dosierung notwendig) Ist bis zu 30 mal teurer als die chloridischen Salze. Folie Nr. 14

15 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 15

16 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 16

17 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 17

18 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 18

19 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 19

20 Winterdienstausrüstung Folie Nr. 20

21 Sprühgeräte Sprühgerät mit 1m Konstruktions- und 3m Arbeitsbreite Folie Nr. 21

22 Sprühgeräte Streumaschine für Flughafenbetrieb Folie Nr. 22

23 Forschung in Deutschland Forderung: die Ziele Feinstaubreduzierung effektiver Winterdienst möglichst gut miteinander in Einklang bringen (Organisation, Ausstattung, Personal, Kosten) Konsequenz: FE /2006/LRB Einsatz von Straßenbewässerung zur Minderung der PM 10 -Belastung (durch Einsatz von Lösungen im Winterdienst) Folie Nr. 23

24 Forschung in Deutschland Vorrangiges Ziel: Untersuchung der Minderungswirkung auf die PM 10 -Belastung der Luft an hoch frequentierten Straßen durch Verwendung von Taustofflösungen des Winterdienstes Untersuchungsschwerpunkte: Höhe der Reduktion in Abhängigkeit von der verwendeten Lösung Mechanismen der Reduktionswirkung Folie Nr. 24

25 Forschung in Deutschland Eignung der in Gebrauch befindlichen Streumaschinen zum Ausbringen von Lösungen einschließlich erforderlicher Modifikationen Einfluss auf die Griffigkeit der Straßenoberfläche Alternativen zu den bekannten Lösungen einschließlich Kosten Folie Nr. 25

26 Ausblick Ich wünsche allen Beteiligten aus Umweltschutz und Betriebsdienst eine effektive Zusammenarbeit! Folie Nr. 26

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