No 12 " 8. #ST#Bundesblatt

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1 No " 8 #ST#Bundesbatt. Jahrgang. Bern, den. März 9. Band I. Erscheint wöchentich Preis 0 Franken im Jahr, M Franken im Habjahr, zuzügich Nachnahme und Postbesteungsgebühr Einrückungsgebühr : 0 Rappen die Petitzeie oder deren Baum. Inserate franko an Stämpfi Oe, in Bern. #ST# Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammung aber seine Geschäftsführung im Jahre 9. (Vom 0. Februar 9.) Herr Präsident Hochgeehrte Herren! Gemäss Art. des Bundesgesetzess über die Organisation der Bundesrechtspfege beehren wir uns, Ihnen über unsere Amtstätigkeit im Jahre 9 fogendes zu berichten : A. Agemeines. Personees. Im Berichtsjahre sind zwei Mitgieder des Gerichts gestorben, Victor Hauser und Emu Perrier. Die Bundesversammung wähte an deren Stee die Herren Kar Adof Brodtbec von Baseand und Hans Steiner von Schwyz : der erstere wurde vom Gericht der II. Ziviabteiung, der etztere der staatsrechtichen Abteiung zugeteit. Zwei Gerichtsschreiber sind zurückgetreten, Herr Gassmann.infoge geiner Wah as Zivigerichtspräsident von Base und Herr Gue infoge seiner Berufung as Vorsitzender internationaer Schiedsgerichte. An deren Stee wähte das Gericht die bisherigen Sekretäre E Thio und A. Zieger. Zu neuen Sekretären wurden ernannt die Herren Hans Roth Kantonsgerichtsschreiber in St. Gaen, und Roger Secretan Advokat in Lausanne. Die ordentichen Erneuerungswahen der Kanzeiangesteten und Weibe im Frühjahr 9 und der eidgenössischen Untersuchungsrichter, Gerichtsschreiber und. Sekretäre im Dezember führten zur Bestätigung aer bisherigen Amtsträger. Verschiedenes. Im Berichtsjahre haben wir im Einverständnis mit dem eidgenössischen Justiz- und Poizeidepartement ein Kreisschreiben an die kantonaen Obergerichte gerichtet, durch das diese eingeaden wurden, dahin zu wirken, dass zu den Akten der Ehescheidungsprozess stete die zum Erasse der Bundesbatt.. Jahrg. Bd. L

2 Anzeigen an die Zivistandsämter nötigen voständigen Ausweise über die Zivistandsverhätnisse der Parteien beigezogen werden. Das im Entwurfe iegende Besodungsgesetz für die eidgenössischen Beamten und Angesteten gab uns Veranassung zu einer Vernehmassung an das eidgenössische Finanzdepartement, worin wir unsere Auffassung über die Rechtssteung unseres Personas und die Fogerungen, die sich in dieser Hinsicht aus Art. 09 der BV ergeben, einässich begründeten. Nach den bisherigen Verhandungen mit dem Departement dürfen wir woh annehmen, dass diese Auffassung schiesaieh auch die Biigung der Räte erhaten werde. Zuhanden des Justizdepartements haben wir eine Meinungsäusserung abgegeben über die organisatorischen Änderungen, die für den Fa der Übernahme der Verwatungsrechtspfege durch das Bundesgericht sich as notwendig erweisen würden. Dem geichen Departement haben wir über die von ihm und durch die Interpeation Stahi im Nationarat aufgeworfene Frage der schiederichterichen Tätigkeit von Bundesrichtern in den Tribunaux: arbitraux mixtes" der Friedensverträge Bericht erstattet ; die Angeegenheit hat ihre Eredigung durch den BundesbeschLus vom 9, Dezember 9 gefunden. Geschäftsast und -Verteiung. In den Ziviabteiungen ist die Zah der Berufungen und der direkten Prozesse etwas zurückgegangen ; 90 Berufungen gegenüber im Vorjahre und direkte Prozesse gegenüber im Vorjahre. Die Expropriationefäe haben ebenfas abgenommen: 9 gegenüber 09 im Jahre 9, im Jahre 9 und im Jahre 9. Beschwerden in Schudbetreibungs- und Konkurssachen gingen 99 gegenüber 9 im Vorjahre ein. In der staatsrechtichen Abteiung zeigt sich ein Rückgang der Geschäfte von im Vorjahre auf. Diese Erscheinung ist darauf zurückzuführen, dass mit der Aufhebung oder Einschränkung gewisser Notverordnungen eine Reihe von Beschwerdemögichkeiten dahingefaen sind. Ein erhebicher Prozentsatz der staatsrechtichen Beschwerden betrifft das Steuerrecht. Die in vieen Kantonen eingeführten neuen Steuergesetze mit ihren Verschärfungen geben häufig Anass zu Besehwerden wegen wiküricher Gesetzesanwendung (Veretzung des Art. BV), wie denn auch die Zah der Doppebesteuerungsrekurse eine hohe beibt. Die gegenwärtige Geschäftsast der staatsrechtichen Abteiung in Verbindung mit etwechen Vereinfachungen in der Art der Geschäftsbehandung eraubt es, von den in unserem etzten Berichte namhaft gemachten Abhifevorschägen, zurzeit wenigstens, abzusehen. Anässich der neuen Kammerbesteung im Dezember hat sich der Übestand, dass entweder der Präsident oder der Vizepräsident den Vorsitz der staatsrechtichen Abteiung zu übernehmen hat (Art. 9 OG), wieder

3 sehr fühbar gemacht. Das Postuat Müer, das in der Dezembersession im Nationarat angenommen wurde, suchte dem Bundesgericht die Mögichkeit zu verschaffen, jetzt schon von diesem Grundsätze abzuweichen; das Gericht gaubte aber, bei der schwachen Mehrheit, mit der die Annahme des darauf bezügichen Teies des Postuates erfogte und wei der Ständerat sich dazu noch nicht ausgesprochen hatte, voräufig sich an die Vorschrift haten zu soen. Wir möchten aber den Wunsch aussprechen, dass die Eredigung des Postuates nicht mit derjenigen des Gesetzes über die Administrativgerichtsbarkeit verknüpft werde, sondern ihrer Dringichkeit wegen badmögichst erfoge, um so mehr, ae ein triftiger innerer Grund für die jetzige gesetziche Regeung feht. Verschiedenes. Die Gesamtzah der Sitzungen beäuft sieh im Berichtsjahre auf (gegenüber im Jahre 9). Diese Sitzungen verteien sich wie fogt: Penum I. Ziviabteiung II. Ziviabteiung Staatsrechtiche Abteiung Abteiung für Schudbetreibung und Konkurs. Kassationshof 8 Bundesstrafgericht Tota " Dabei ist zu bemerken, dass 0 Geschäfte der Schudbetreibungsund Konkurskammer auf dem Zirkuarwege eredigt worden sind.

4 Natur der Streitsachen Statistik über die Eredigungen von 90 bis 9. i 90 9t ang m SI II 9 I. Zivisachen:. Erst-u etzinstanzich zu beurteiende Ziviaachen. Berufungen gegen Urteie kantonaer Gerichte... Zivirecht. Beschwerden. Andere Zivisachen... Rekurse in Expropia tionssache II. Strafsachen... III. Staatsrechtiche Streitigkeiten S IV.a. Beschwerden betr. 0 daschudbetreibungs-undwkonkurswesensenzwangsiquidations-ons begehren gegen Eisenbahngeseschaften M. Gesuche um Eineitung Nachassassverfahrensvonsochen V. Freiwiige Gerichtsbarkeit Tota

5 B. Spezieer Tei. I. Zivirechtspfege. Eine Übersicht über die Zivisachen, mit denen sich das Bundesgericht im Jahre 9 zu befassen hatte, gibt fogende Tabee: Natur der Streitsache. Vom Bundesgericht as einziger Zivigerichtsinstanz zu beur-- teiendestreitsachenn(f Art, 8- OG). Berufungen (Art. f. Oft)... Zivirechtiche Beschwerden (Art. 8 und 8 OG-).... Revisions- und Eräuterungsbegehren, Moderationsgesuche etc. -. Rekurse in Expropriationssachen Tota II i 0 09 Neu eingegangen I 8 8 g ed g 9 II Ad. Von den 8 direkten Prozessen betrafen :. Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten as Kägern und dem Bund as Bekagten. Streitigkeit zwischen Kantonen. Streitigkeiten zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits Bürgerrechtsstreitigkeit zwischen Gemeinden verschiedener Kantone. Streitigkeiten aus Art. des Bundesgesetzes vom. Mai 80 über die Verbindichkeit zur Abtretung von Privatrechten. 9. Streitigkeit aus Art. 0, Abs., des Bundesgesetzes vom. Dezember 8 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen Übertrag

6 8 Übertrag. Streitigkeit aus Art., Abs., des Bundesgesetzes vom. Oktober 89 betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes 8. Streitigkeit aus Art. des Bundesgesetzes vom. Juni 90 betreffend die eektrischen Schwach- und Starkstromanagen. 9. Streitigkeit aus Art., Abs., des Bundesgesetzes vom. Juni 90 betreffend die Erfindungspatente Streitigkeiten, in wechen das Bundesgericht as vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde Von diesen 8 direkten Prozessen wurden eredigt: Durch Vergeich bzw. Rückzug der Kage oder Anerkennung des Kagebegehrens Durch Nichteintreten 9 Durch Urtei Übertragen auf Prozesse wurden von der L Ziviabteiung, 8 von der II. Ziviabteiung und von der staatsrechtichen Abteiung eredigt. Ad. Von den 0 eredigten Berufungen, von denen 9 im schriftichen Verfahren behandet wurden, betrafen:. Das Zivigesetzbuch und zwar; Personenrecht Famiienrecht (Ehescheidung, Vaterschaft 8, andere Materien ) Erbrecht. Sachenrecht (Eigentum 8, Queenrecht, Dienstbarkeit, Schudbrief, Pfandrecht 9, Besitz, Grundbucheintrag ) 9. Obigationenrecht und zwar im wesentichen: Agemeine Bestimmungen (Schadenersatz aus Vertrag und uneraubter Handung ) Übertrag

7 9 Übertrag Kaufvertrag 0 Miete und Pacht Dienstvertrag Werkvertrag. Bürgschaft 9 Geseschaftsrecht.. Schudbetreibungs und Konkursrecht (Anfechtungskagen ).. Eisenbahnhaftpficht. Urheberrecht und gewerbicher Rechtsschutz 0. Versicherungsrecht 0. Berufungen, auf die wegen Anwendung kantonaen bzw. fremden Rechts nicht eingetreten wurde. 8 0 Von den 0 Berufungen wurden von der I. Ziviabteiung, von der II. Ziviabteiung eredigt. Von den auf 9 übertragenen Geschäften sind in der ersten und die übrigen in der zweiten Häfte des Berichtsjahres eingegangen. Über die Art der Eredigung und die Herkunft der Berufungen gibt die nachstehende Tabee Auskunft:

8 80 Kantone s ez ü» R er? se e v Ss N S ss u " od g. V f I N wei ü d R c 0 g 0 b Aargau Appenze A.-Rh,. Baseand.... Basestadt.... Bern.... Freiburg.... Genf. Garus.... Graubünden Luzern. Neuenburg :... Nidwaden.... Obwaden.... Schaffhausen. Schwyz Soothurn.... St. Gaen.... Tessin Thurgau.... Uri Waadt..... Wais Zua.. Zürich Tota i i. S... _ Von den 8 Nichteintretensfäen war in 9 Fäen kantonaes bzw. fremdes Recht anwendbar; in Fäen fehte der Streitwert oder ein Haupturtei, und in Fäen waren die gesetzichen Formvorschriften nicht gewahrt, oder es war die Berufung verspätet oder unzuässig.

9 8 Ad. Von den zivirechtichen Beschwerden, die ae von der II. Ziviabteiung zu behanden waren, betrafen: 9 Eternrechte (Art. 8* OG), Vormundschaft (Art. 8 s j, die Anwendung kantonaen oder fremden statt eidgenössischen Rechts oder die Veretzung des Bundesgesetzes vom. Juni 89 (Art, 8), Ehefähigkeit, Gerichtsstand. 8 Beschwerden wurden abgewiesen, gutgeheissen, auf wurde nicht eingetreten und wurde zurückgezogen; Geschäft wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen. Ad S, Von den 8 Expropriationsstreitigkeiten entfieen 0 auf die Bundesbahnen, auf Nebenbahnen, auf Kraftwerke. Es wurden eredigt: durch Rückzug bzw. Vergeich, durch Annahme des Vorentscheides, durch Urtei, Von den 9 übertragenen Geschäften sind im Jahre 9, die übrigen im Berichtsjahre eingegangen. II..Strafrechtspfege. a. Ankagekammer. Das Protoko der Ankagekammer verzeichnet für das Berichtsjahr keine Vorgänge. b. Bundesstrafgericht. Beim Bundesstrafgericht waren Fäe anhängig. Der eine Fa, der vom Vorjahr übernommen worden war, betraf eine Ankage wegen Zuwiderhandung gegen Art., Abs., it. a und d, des Akohogesetzes vom 9. Juni 900 ; er wurde as durch Rückzug der Kage eredigt abgeschrieben. Der andere Fa betraf eine Ankage wegen Zuwiderhandung gegen Art., it. &, des Zogesetzes vom 8. Juni 89 (Einfuhrschmugge) ; er führte zur Verurteiung der beiden Angekagten zu Gedbußen (Fr. 0), eventue zu entsprechender Gefangenschaft. c. Kassationshof. Die Zah der anhängig gewesenen Geschäfte ist sich im Vergeich zum Vorjahr ungefähr geich gebieben ( gegenüber ). Zu den uneredigten Geschäften aus dem Jahre 9 sind im Berichtsjahre neu hinzugekommen 8 Tota Davon wurden eredigt : durch Gutheissung der Bescp/verde Abweisung Nichteintreten auf die Beschwerde Ruc.kzug der Beschwerde 9 Uneredigt bieben Von den Beschwerden, die as begründet erkärt wurden, richteten eich gegen Urteie, die eine Strafe ausgesprochen hatten, gegen freisprechende Urteie, und es betrafen :

10 8 das Bundesgesetz vom. Februar 8 über das Bundesstrafrecht (Art. ": fahrässige Gefährdung des Eisenbahnbetriebs) vom 9. März 90 über den Miitärpfichtersatz " " (konnexe Fäe)... vom. Juni 90 über Jagd- und Vogeschutz ^ ^ vom 8. Dezember 90 über den Verkehr mit ^ Lebensmitten etc. vom 8. Juni 9/. Juni 99 über die Arbeit in den Fabriken vom. Oktober 9 über die Stempeabgaben Von den übrigen 8 Beschwerden, die eredigt wurden, bezogen sich auf das Bundesgesetz über das Bundesstrarecht (Art. b )... betreffend das Urheberrecht an "Werken der Literatur und Kunst, vom. Apri 88/. Dezember 9 über den Schutz der Fabrik- und Handesmarken, " " vom. September 890. f f über Jagd und Vogeschutz n über den Verkehr mit Lebensmitten etc. (Lebensmittepoizeigesetz) über die Erfindungspatente, vom. Juni 90 ^ über die Arbeit in den Fabriken den Bundesbeschuss betreffend die Beschränkung der Einfuhr, vom 8. Februar 9... die Bundesrataverordnung über die Kontroe der Ausänder, vom 9. November 9 - den Bundesratsbeschuss betreffend die Pockenschutzimpfung, vom. Apri 9 die Bundesratsverordnung über den Ankauf von Lebensmitten etc.,. vom 0. August 9 (Kriegswucherverordnung) Die 9 eredigten Geschäfte verteien sich auf die Kantone wie fogt : Basestadt Bern * Freiburg. Genf! Garue J Übertrag 9

11 8 Neuenburg Soothurn. Tessin.. Thurgau Waadt.. Wais. Zürich.. Übertrag 9 \ 9 9 III. Staatsrechtspfege. Die im Jahre. 9 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen staatsrechtichen Streitigkeiten verteien sich ihrer Natur nach wie fogt: Natur der Streitsachen übertragen aus dem Vorjahre i eingegangen j Neu I "Ss iti E if i. Kompetenzkonfikte zwisch Bun-- desbehörden einerseits und Kantonabehörden anderseits (Art. OG). Streitigkeiten zwischen Kantonen (Art. OG-)..... Beschwerden von Privaten und Korporationen (Art. s OG), Steuerstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen (Art. 9 OG.... Beschwerden betr. die poitische Stimmberechtigung und betr. kantonae Wahen und Abstimmungen (Art. 80 OG).. Einsprachen gegen Ausieferungsbegehren fremder Staaten (Art. 8 OG). Revisions-, Eräuterungs-, Wiedererwägungs- und Moderationsbegehren _^ i _

12 8 Von den auf 9 übertragenen Geschäften stammen -i aus dem Jahre 9 ; die übrigen 9 sind im Berichtsjahre eingegangen (davon 0 in den Monaten November und Dezember). Zu den eredigten Fäen ist im spezieen fogendes zu berichten : Ad. Streitigkeiten zwischen Kantonen wurden eredigt:. zwischen der Regierung des Kantons Soothurn und der Gemeinde Aarau über die Berechnung von Wasserrechtskonzessionsgebühren;. zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und Soothurn (Kage auf Rückerstattung von Armentransportkosten) ;. zwischen den nämichen Behörden (Kage auf Rückerstattung von Armenunterstützungen) ;. zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und Nidwaiden (Kage auf Erstattung von Verpfegungskosten für hifsbedürftige Ausänder);. zwischen den Kantonsregierungen von Zürich und Tessin (Kage aus dem nämichen Rechtsgrunde wie sub ) ; G. zwischen den Kantonsregierungen von Genf und Bern (Kage auf Rückerstattung von Verpfegungskosten für erkrankte arme Kantonsangehörige). Ad. Beschwerden von Privaten und Korporationen gegen kantonae Verfügungen und Erasse. Nach der Natur der as veretzt behaupteten verfassungsmässigen Rechte verteien sich die 9 eredigten Beschwerden wie fogt: a. Veretzung der Bundesverfassung b. n von Kantonsverfassungen c f von Bundesgesetzen oder andern Erassen des Bundes 9 d von Staatsverträgen oder Konkordaten.... e. Nicht näher bezeichnete Rechtsveretzungen Ad a. Die Beschwerden wegen Veretzung der Bundesverfassung hatten Bezug auf fogende Artike: Art. (persöniche Freiheit) (Geichheit der Bürger vor dem Gesetze, Rechtsverweigerung, Wikür). - 8 (Handes- und Gewerbefreiheit) 8 / (Recht der freien Niederassung, Aussteung von Ausweisschriften),, (Doppebesteuerung) 9 (Gaubens- und Gewissensfreiheit) Übertrag

13 8 Übertrag Art. (Pressfreiheit) 0 8 (Petitionsrecht) (verfassungsmäßiger Richter) (Gerichtsstand) (Geichsteung aer Schweizerbürger mit den Kantons bürgern) (Voziehung rechtskräftiger Ziviurteie).... ' v 9 (Gesetzgebungsrecht des Bundes gegen gemeingefähiche Epidemien) Übergangsbestimmungen : Art. (Derogatorische Kraft des Bundesrechts).... (Freizügigkeit wissenschafticher Berufsarten)... Ad b Die Beschwerden wegen Veretzung kantonaen Verfassungsrechts bezogen sich auf angebiche Missachtung oder unzuässige Beschränkung der Eigentumsgarantie (9), auf Veretzung des Grundsatzes der Gewatentrennung () und des Rechts der Gemeinden auf Sebstverwatung (Gemeindeautonomie) () Ad e. Von den 9 Beschwerden wegen Veretzung von Bundes- Besetzen oder andern Erassen des Bundes betrafen: das Bundesgesetz über Schudbetreibung und Konkurs, vom. November 889 (Gerichtsstand für die Konkurseröffnung. das Bundesgesetz betreffend die zivirechtichen Verhätnisse der Niedergeassenen und Aufenthater, vom. Juni 89 (Art. b : Gerichtsstand für dje Ehescheidungskage gegen einen Ausänder) das Bundesgesetz betreffend die Versicherung der Miitärpersonen, vom 8. Juni 90 (Steuerfreiheit für Leistungen der Miitärversicherung) das Bundesgesetz über Jagd und Vogeschutz, vom. Juni 90 das Bundesgesetz über das Zivigesetzbuch vom 0. Dezember 90 (Art. ff.: Eteriche Gewat; Art. : Sorge für Weib und Kind; Art. ; Gerichtsstand für die Vaterschaftskage) das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom. Apri 908 (Übertragung der Poice auf den neuen Erwerber, Art. ). das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfaversicherung vom. Juni 9 (Art. : Streitigkeit zwischen Kasse und Arzt) dag Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz) vom. Dezember Übertrag

14 8. Übertrag das Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen vom 8. Juni 9 die Voziehungsverordnung zu diesem Gesetz vom 0. August 90 den Bundesratsbeschuss betreffend die Arbeitsosenunterstützung vom 9. Oktober 99/0. September 9 den Bundesratsbeschuss über die Pockenschutzimpfung vom. Apri 9 ~9 Ad d. Von den Beschwerden wegen Veretzung von Staatsverträgen und Konkordaten betrafen : den Niederassungsvertrag mit Itaien vom. Jui 88.. den Gerichtsstandsvertrag mit Prankreich vom. Juni 89. den Staatsvertrag (Handesabereinkunft) mit Griechenand vom 0. Juni 88 die Haager Übereinkunft betreffend Ziviprozessrecht vom, Jui 90 den Staatsvertrag mit Frankreich betreffend die Zufahrtsinien zum Simpon vom 8. Juni 909 den Niederassungsvertrag mit Deutschand vom. November 909/. Oktober 90 das Konkordat über gegenseitige Rechtshife bei Vostreckung Öfientich-rechticher Ansprüche, vom 8, Februar 9/. August 9 das Konkordat über den Verkehr mit Motorfahrzeugen etc. vom. Apri 9 ;. ~ Aus der nachfogenden Tabee ist die Herkunft der Beschwerden von Privaten und Korporationen nach Kantonen geordnet und die Art ihrer Eredigung ersichtich:

15 8 Kantone i r s er od zug ck 0 g «a Gai» i oder teiwase i gutge as sen oder anerkannt II i i Aargau. Appenze A.-Rh Appenze I.-Rh. Baseand Basestadt Bern. Freiburg. Genf Garus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwwaden. Obwaden Schaffhausen..... Schwyz. Soothurn St. Gaen..... Tessin Thurgau Uri Waadt. Wais Zug Zürich Tota ) ; *) Worunter Fäe von Doppebesteuerung sog. tessinischer Saisona eiter in denen die Beschwerde durch die betreuenden Kantone, sei es direkt, sei es infoge nachträgichen Verzichts auf den Steueranspruch, anerkannt wordin ist. In den 98 Fäen, in denen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die Gründe des Nichteintretens fogende :

16 88 Inkompetenz... Unzuässigkeit der staatsrechtichen Beschwerde (Mange eines rekursfähigen kantonaen Erasses, Mögichkeit eines andern eidgenössischen Rechtsmittes) Nichterschöpfung der kantonaen Instanzen..' 8 Nicht- oder ungenügende Substantiierung Verspätung 0 Andere Mänge (Legitimation, Mange eines rechtiehen Interesses, Beschwerde verfrüht, Verwirkung des Rekursrechtes, abgeurteite Sache, Gegenstandsosigkeit, Unzurechnungsfähigkeit oder mangende Handungsfähigkeit des Beschwerdeführers, Nichtbeachtung der gesetzichen Form Vorschriften) Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 9 begründet (oder zum Tei begründet) erkärten Beschwerden auf: Art. der Bundesverfassung (Rechtsverweigerung, Wikür usw.),, (Handes- und Gewerbefreiheit) / (Niederassungsfreiheit und Aussteung von Ausweisschriften)., (Doppebesteuerung).. \ (Pressfreiheit) 8 (verfassungsmässiger Richter) Art. 9 der Bundesverfassung (Gerichtsstand) Art. der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung (derogatorische Kraft des Bundesrechts) das Bundesgesetz über Schudbetreibung und Konkurs (Gerichtsstand für die Konkurseröffnung) das ßundesgesetz über das Zivigesetzbuch (Gerichtsstand für die Vaterschaftskage). das Bundesgesetz über die zivirechtichen Verhätnisse der Niedergeassenen und Aufenthater (Gerichtsstand für die Ehescheidungskage gegen einen Ausänder) Veretzung der Kantonsverfassungen (von Wais und Schaffhausen Gewatentrennung) den Gerichtsstandsvertra mit Frankreich 9

17 89 Ad. Von den hier erwähnten Steuerstreitigkeiten betrafen: die erste eine Streitsache zwischen dem Bunde und dem Kanton Bern wegen Entrichtung von Staats- und Gemeindesteuern für Liegenschaften, die miitärischen Zwecken dienen; die zweite eine Streitsache zwischen dem Kanton Bern und der Eidgenossenschaft über die Frage der Steuerfreiheit nach Art. des Couponssteuergesetzes vom. Juni 9 ; die dritte eine Streitsache zwischen der Schweiz. Nationabank und dem Kanton Neuenburg auf Grund des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Nationabank (Steuerfreiheit der Nationabank). Ad S. Y on den Beschwerden betreffend die poitische Stimmberechtigung und betreffend kantonae W a h e n und Abstimmungen wurden abgewiesen, auf eine Beschwerde wurde wegen Verspätung, auf eine andere manges Legitimation des Beschwerdeführers nicht eingetreten. Ad. ( Ausieferungen an das Ausand.) In Fäen, in denen gegen die nachgesuchte Ausieferung seitens der Verfogten Einsprache erhoben worden war, hat das eidgenössische Justiz- und Poizeidepartement die Akten dem Bundesgerichte zur Entscheidung vorgeegt. Die Ausieferung wurde nachgesucht: im ersten Fae von Baden (wegen Körperveretzung, Freiheitsberaubung und Landfriedensbruchs); sie wurde bewiigt, in der Meinung,, dass eine Verfogung wegen Landfriedensbruchs nur unter den beschränkenden Voraussetzungen des Art., Abs., des Staats Vertrages stattfinden dürfe; im andern Fae von Itaien (wegen vorsätzicher Tötung) ; hier wurde die Ausieferung verweigert wegen der vorwiegend poitischen Natur des Verbrechens. Ad. (Revisions-, Eräuterungs- und Moderationsbegehr en.) Revisions- und Eräuterungsbegehren wurden abgewiesen, ein Moderationsbegehren wurde gutgeheissen, auf ein Revisionsbegehren Vurde nicht eingetreten (manges Getendmachung eines gesetzichen Revisionsgrundes) und je ein Revisions- und ein Eräuterungsbegehren mussten as uneredigt auf 9 übertragen werden. In 9 Fäen, in denen entweder die Anhebung oder Veranassung des Streites, die Art der Beschwerdeführung oder die rechtiche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art., Abs. und, OG) wurde eine G-erichtsgebühr erhoben; in Fäen wurde wegen mutwiiger Beschwerdeführung, Veretzung des durch die gute Sitte gebotenen Anstandes oder wegen Störung des ordnungsmässigen Geschäftsganges (Art. 9, Abs. und, OG) ein Verweis erteit und in weitern Fäen mit Ordnungsbusse eingeschritten. Bundesbatt.. Jahrg. Bd. I.

18 90 Vom Präsidenten der staatsrechtichen Abteiung waren Begehren um Eraas provisorischer Verfügungen ("Art. 8 OG) zu behanden. 8 Fäe gaben Anass zu einem Meinungsaustausch mit dem Bundesrat hinsichtich der Kompetenzfrage. (Art. 9 OG), IV. Schudbeti-eibnngs- und Konkurskammer. Verordnungen und Kreisschreiben brauchten im Berichtsjahre nicht erassen zu werden. Wie jeweien in früheren Jahren raussten Weisungen und Wegeitungen aer Art erteit werden. So gab ein konkreter Fa Anass, einer kantonaen Aufsichtsbehörde die Weisung vom. Dezember 90 in Erinnerung zu rufen, wonach in den Beschwerdeentscheiden angegeben werden muss, dass ein afäiger Rekurs an die Schudbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts innert 0 Tagen im Doppe bei der kantonaen Aufsichtsbehörde einzureichen sei: seither wurde bemerkt, daas jener Weisung auch andernorts nicht nachgeebt wird. Von agemeinem Interesse mag auch noch sein, dass die Kammer der Schweizerischen Hotetreuhandgeseschaft gestattete, die Mitgieder der Eidgenössischen Hotepfandschützungskommissionen privatim für Schätzungen in Anspruch zu nehmen, Inspektionen wurden im Berichtsjahre nicht durchgeführt. Die Eiaenbahnsanierungsgeschäfte sind an Zah weiter zurückgegangen. Im Zwangsiquidationsverfahren über die Furkabahugeseschaft wurde am. Dezember die erste Steigerung der Eisenbahn abgehaten ; doch konnte der Zuschag nicht erteit werden. Die Pfandschätzungskommission für Stickereibetriebe musate nur noch seten in Anspruch genommen werden, und von den Hotepfandschätzungskommissionen überhaupt nur noch diejenige für die französische Schweiz. Die Präsidenten, Mitgieder und Ersatzmitgieder wurden für das Jahr 9, das etzte der Getung der Verordnung über das Pfandnachassverfahren, in ihren Ämtern bestätigt; Herr Anton Bon war schon vorher zurückgetreten und Herr Ghezzi gestorben. Die Gesamtzah der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 99 (d. h. weniger as im Vorjahr) ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen, im Laufe des Jahres eingegangen 88. Eredigt wurden 9, so dass auf das Jahr 9 Fäe übertragen wurden. Von den eredigten Beschwerden betrafen : 8 Anwendung der organisatorischen Beatimmungen des SchKG (Art. bis ), Arten der Schudbetreibung, Ort der Betreibung, Übertrag

19 Übertrag 9 0 Aufhebung der Betreibung, Zusteung der Betreibungsurkunden, Zahungsbefeh und Rechtsvorschag, Rechtsöffnung 9 Pfändung, Verwertung von bewegichen Sachen und Forderungen, Verwertung von Liegenschaften, Verwertung von Gemeinschaftsanteien, Verteiung im Pfändungsverfahren, Betreibung auf Pfandverwertung, ordentiche Konkursbetreibung, Feststeung der Konkursmasse, Wirkungen des Konkurses auf das Vermögen des Schudners, Kookation der Gäubiger im Konkurse, Verwertung und Verteiung im Konkurse, Arrest, Retentionsrecht, Nachassvertrag, Gebührentarif, Revision bzw. Wiedererwägung, Anwendung der HPfNV (Beschwerden gegen den Entscheid der Nachassbehörde). 9" Schätzungen von Hotei egensehaf ten gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 8. Dezember 90 wurden im Berichtsjahre verangt. In aen Fäen konnte das Gutachten der Schätzungskommission genehmigt werden. Die Gesuche rührten her aus den Kantonen Waadt und Wais. Schätzungen von Stickereibetrieben gemäss obgenannter Verordnung wurden vom Vorjahr übernommen, neue Gesuche gingen ein. Ae Fäe wurden durch Genehmigung des Gutachtens der Schätzungskornmission eredigt. Die Gesuche rührten her aus den Kantonen Thurgau und St. Gaen. Die Dauer der Eredigung, d. h. vom Eingange der Beschwerde bis zum Spruch, betrug: bis Tage in 9 Fäen. 8 ' ' 8. und mehr Die kürzeste Dauer betrug Tag ; die ängste Monate und Tage ; die Durchschnittsdauer 0 Tage.

20 9 Über die Verteiung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksa der Beschwerden nach Art. 9 SchKG gibt fogende Tabee Auskunft : Kantone Nichteintreten RUckzug oder Gegenstandsosigkeit ìi rg B «n Abgewiesen % Über " tot Aargau Appenze A.-Rh.. Appenze I.-Rh., Baseand Basestadt... Bern Freiburg Genf Garus. Graubunden... Luzern Neuenburg. Obwaden Schaffhausen.... Schwyz Soothurn St Gaen Tessin Thurgau Uri Waadt Wais..... Zürich Tota _ ' _ J Die Grunde, aus denen die Schudbetreibungs und Konkurskammer in Fäen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in Fäen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 0 Fäen Verspätung der Beschwerde, in Fäen direkte Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht, in 8 Fäen Formmänge, in Fa fehende Legitimation zur Beschwerde und in Fäen Mange eines Beschwerdegrundes.

21 9 Gesuche um provisorische Verfügungen wurden gestet davon bewiigt abgewiesen wegen sofortiger Eredigung der Sache keine Verfügung erassen, = Auf dem Zirkuationswege wurden 0 Urteie gefät: von diesen waren Präsidiaanträge, in wecher Zah Nichteintretensentscheide Inbegriffen sind. Auf dem Korrespondenzwege eredigte Geschäfte: (Vorjahr) Präsidium Kammer 9 () () Kanzei. (9) Tota 0 Das Protoko der Betreibungskammer über die Administrativgeschäfte verzeichnet 9 Nummern. Ferner waren im Berichtsjahre von Eisenbahngeseschaften Zwangsiquidationsbegehren, Gesuche um Eineitung des Nachassverfahrens und Gesuche um Einberufung der Gäubigerversammung nach der GGV hängend, und zwar: Zwangsiquidationsbegehren gegen die. Porrentruy-Bonfo-Bahn,. Furkabahngeseschaft, und neu ging ein :. Ramsei-Suraiswad-Huttwi-Bahu. Ae Verfahren sind noch hängend (Nrn. und jedoch voräufig eingestet, mit Rücksicht auf die ebenfas hängenden Verfahren der Einberufung der Gäubigerversammung). Gesuche um Abschuss eines Nachassvertrages sind eingegangen von der. Aige- Oon-Monthey-Bahn,. Compagnie genevoise des Tramways éectriques. Beide Verfahren sind noch hängend. Gesuche um Einberufung der Gäubigerversammung nach der GGV waren hängend von der. Interaken-Harder-Bahn,. Porrentruy-Bonfo-Bahn,. Ramsei-Sumiswad-Huttwi-Bahn, und neu ging ein das Gesuch der. Berninabahn.

22 9 Den Gesuchen Nrn. und wurde entsprochen, und die Beschüsse der Gäubigerversammungen konnten im Laufe des Berichtsjahres durch die II. Ziviabteiung genehmigt werden. Bezügich der Porrentruy-Bonfo- Bahn und. der Ramsei-Sumiswad-Huttwi-Bahn ist das Verfahren noch hängend. T. Freiwiige Gerichtsbarkeit. In einer zwischen der schweizerischen Oberteegraphendirektion einerseits, dem Staatsrat des Kantons ' Tessin und ainer tessinischen Strassenbauunternehmung anderseits bestehenden Streitsache hatte der Präsident des Bundesgerichts einen Einzeschiedsrichter, in einer andern Streitsache, zwischen der Schweizerischen Auergeseschaft in Zürich und der Osra G. m. b. H. in Berin, den Obmann eines Schiedsgerichts au bezeichnen.

23 Natur der Streitsachen Gesamtzah der eredigten Geschäfte bis Monat (= 0 Tage) bis Monate bis Monate Monate bis Jahr Dauer der Geschäfte bis Jahre Mehr as ' Jahre Grüsste Dauer Mittere Dauer Mittere Dauer von der Eredigung bis zur Zusteung des Urteis bzw. Beschusses. Zivisachen:. Erst- und etzinstanzich Prozesse.... Berufungen..... Zivirecht Beschwerden. Andere Zivisachen,. Expropriationen... //. Strafsachen Jahre Monate Tage Monate Tage Tage 8 0 0Î H SO j - III.Staatsrechtichee S t r e i t i g - k e i t e n ! IV. Beschwerden betr. Schud betreibungs und Konkurswesen Tota ! 9

24 Nach den Nationasprachen verteien sich die eredigten Geschäfte wie fogt: 9 Deutsche Schweiz Französische Schweiz Itaienische Schweiz Tota I, Zivisachen : \. Erst- und etztinstanzich Prozesse.... Berufungen... Zivirecht Beschwerden. Andere Zivisachen... Expropriationen... = 0 /o = % = % = 8 % = % 0 = % 9 = % 8 = % = 9 % 9= % = % 9 = % = % = % 8 = 00% 0 = 00% = 00% = 00 % 8 = 00% II. Strafsachen 8 = 8% = % = % = 00% III. Staatsrechtiche Streitigkeiten = % = % 0 = % 8 = 00% IV. Beschwerden, betr Schud betreibungs u. Konkurswesen 89 = % = % = % 0 = 00 /o Tota 09 = % 9 = % = 9% = 00%

25 9 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung. Lausanne, den 0. Februar 9. Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: Stooss. Der Gerichtsschreiber: Nägei.

26 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitae Amtsdruckschriften Archives fédéraes suisses, Pubications officiees numérisées Archivio federae svizzero, Pubbicazioni ufficiai digitai Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammung über seine Geschäftsführung im Jahre 9. (Vom 0. Februar 9.) In Dans In Bundesbatt Feuie fédérae Fogio federae Jahr 9 Année Anno Band Voume Voume Heft Cahier Numero Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero de'oggetto Datum.0.9 Date Data Seite -9 Page Pagina Ref. No Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitaisiert. Le document a été digitaisé par es. Archives Fédéraes Suisses. I documento è stato digitaizzato de'archivio federae svizzero.

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