PARTNERSCHAFTSVERTRAG. Credit Decision - PostPaid

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1 PARTNERSCHAFTSVERTRAG Credit Decision - PostPaid

2 Preissystem Intrum Justitia Credit Decision PostPaid Das Preissystem Das Preissystem von Intrum Justitia Credit Decision basiert auf dem Abo-Gedanken, berücksichtigt aber auch die tatsächlich bezogene Informationsmenge. Der Online-Account Sämtliche Leistungen werden über eine Kunden-Nr. mit persönlichem Online-Account abgerechnet. Ihr Online-Account ist durch eine User ID und das dazugehörende Passwort definiert. Mit diesen Angaben identifizieren Sie sich als berechtige/r Benutzer/in bei Intrum Justitia Credit Decision. Wenn Sie Intrum Justitia Credit Decision in verschiedenen Abteilungen oder durch mehrere Mitarbeitende nutzen wollen, eröffnen wir gerne auch mehrere Online-Accounts, die je separat abgerechnet werden können. Informationseinheiten als Preisgrösse Unsere Leistungen verrechnen wir in einer eigenen «Währung» der «Informationseinheit» (). Auf der Preisliste sind alle Datensegmente und Leistungen in Anzahl deklariert. Die entsprechende Menge an wird bei Bezug der Daten direkt Ihrem Online-Account belastet. PostPaid Abrechnung Die Kosten für die von Ihnen bezogene Menge werden einem Kontokorrent belastet und monatlich in Rechnung gestellt, sofern ein Rechnungsbetrag von CHF 50.--* überschritten wird. Andernfalls wird der Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übernommen. Die Verrechnung erfolgt in jedem Fall spätestens am Ende des Kalenderjahres. Gültigkeit der Preise Die Preisliste für die Jahresbezugsmengen ersetzt alle früheren Versionen, versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und ist gültig ab dem 1. März Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 2 von 8

3 Partnerschaftsvertrag Credit Decision - PostPaid Der vorliegende Vertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Intrum Justitia AG, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach und dem Partner. Der Partner bezieht von der Intrum Justitia AG Leistungen gemäss den nachfolgenden Vereinbarungen und den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Firma Branche Strasse (Firmensitz gem. HR) Strasse / Postfach (Korrespondenzadresse) PLZ Ort Telefon-Nr. Telefax-Nr. Im HR eingetragen: ja nein (wenn nicht eingetragen, muss eine beglaubigte Ausweiskopie beigelegt werden! Kontaktperson: Name Vorname Telefon direkt Art. 1 Partnerschaftsziel Das Partnerschaftsziel dieses Vertrages ist die proaktive Verhinderung von Forderungsrisiken dank klarer Kreditentscheide auf der Basis fundierter Abklärungen sowie langjähriger und weitreichender Erfahrung. Intrum Justitia AG liefert ihren Partnern mit der Credit-Decision-Datenbank umfassende Entscheidungsgrundlagen zur sicheren Identifikation neuer und bestehender Kunden sowie zur Beurteilung von deren Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Der Credit-Decision-Datenpool steht ausschliesslich einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung. Jeder Partner hat Zugang zu allen Informationen des anderen und erklärt sich im Gegenzug bereit, die Daten aus überfälligen Forderungen in den Datenpool einzubringen. Die Vorteile: Es erlaubt einen firmenund branchenübergreifenden Zugriff auf gesicherte Erfahrungswerte und stellt die laufende Aktualisierung und Vervollständigung sicher. Das Forderungsmanagement wird mit separatem Vertrag geregelt. Art. 2 Informationseinheit () Der Partner bezieht Informationseinheiten () ohne Mengenbeschränkung zu CHF 0.75 pro. Art. 3 Rechnungsstellung Die Kosten für die bezogene Menge Informationseinheiten () werden einem Kontokorrent belastet und monatlich in Rechnung gestellt. Ist ein bestimmter Mindestbetrag nicht erreicht, wird der Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen. Die Verrechnung erfolgt in jedem Fall spätestens am Ende des Kalenderjahres. Der Mindestbetrag liegt zurzeit bei CHF und kann jederzeit angepasst werden. Art. 4 Präkassogarantie Die Präkassogarantie findet beim Vertrag Credit Decision PostPaid keine Verwendung. Art. 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen Der Partner akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intrum Justitia AG, einschliesslich des vereinbarten Gerichtsstandes sowie die gültigen Konditionen, als integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Bemerkungen Ort/Datum Ort/Datum Name / Vorname (in Blockschrift) Name / Vorname (in Blockschrift) Unterschrift Partner Unterschrift Intrum Justitia AG Bitte senden Sie den ausgefüllten Vertrag zur Gegenzeichnung an: Intrum Justitia AG, Sales & Marketing, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 3 von 8

4 Detailpreise Intrum Justitia Credit Decision Firmeninformationen Hit-Liste* 1.0 Grunddaten* 6.5 Organe/Unterschriften* 10.0 Ehemalige Mandatsträger 10.0 Business Relationship Rank, Übersicht Gratis Business Relationship Rank, Detailansicht 5.0 Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse HR* 2.0 Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse recherchiert* 18.0 Firmennachricht 6.5 NOGA-Branche/Produkte NOGA-/NACE-Branchenzuteilung* 3.0 NOGA-Branche Archiv 6.0 Produkte/Dienstleistungen 3.0 Risikobeurteilung Klassifizierung 6.0 Risikoentwicklung/Risikovergleich 6.0 Kreditlimite 9.0 Bonitätsinformationen (via Firmensuche) Bonität Firma 15.0 Bonität Firmenvertreter 12.0 Betreibungsauskunft aus Archiv* 12.0 Beglaubigte Handelsregisterauszüge (Bestellvorgang) 2.0 Handelsregisterauszüge für Fürstentum 50.0 Liechtenstein* Personeninformationen Hit-Liste (Suchkriterium: Adress- 3.0 /Bonitätsdaten) Hit-Liste (Suchkriterium: HR/Beteiligungen) Gratis Adressdaten Gratis Umzugsadressen 3.0 Haushaltstreffer 3.0 Haushaltstreffer inkl. Bonität 6.0 Bonitätsdaten 8.0 Zahlungserfahrungen 6.0 Firmenbeziehungen/Personengrunddaten 12.5 Business Relationship Rank, Übersicht Gratis Business Relationship Rank, Detailansicht 5.0 Beteiligungen 5.0 Statistische Umgebungsanalyse Gratis Politische Mandate 2.0 Monitoring (Überwachungs-Service) /Monat pro markierte Firma/Person pro markierte Firma/Person pro markierte Firma/Person offen pro markierte Firma/Person auf Anfrage Die Gebührenberechnung beginnt immer auf der ersten Stufe. Das uneingeschränkte Aufrufen der täglichen Ergebnismeldungen online am Bildschirm ist in diesen Monatsgebühren inbegriffen, ebenso die tägliche Lieferung der Ergebnismeldungen per . Firmengründungen, pro Kanton (für 7 und mehr Kantone max. 600 /Monat) Firmengründungen, ganze Schweiz Privatkonkurse, pro Kanton (für 7 und mehr Kantone max. 600 /Monat) Privatkonkurse, ganze Schweiz Amtliche Auskünfte auf Bestellung Anfrage Betreibungsamt (BA)* 50.0 Anfrage Einwohnerkontrolle (EK) 50.0 Anfrage kombiniert BA+EK 95.0 Wirtschaftsauskünfte Online (aus Archiv) Classic 1 (älter als 3 Monate)* 80.0 Classic 2 (jünger als 3 Monate)* Wirtschaftsauskünfte Schweiz auf Bestellung (neu recherchiert) Creditcheck (mit Betreibungsauskunft)** 80.0 Classic 3 (ohne Betreibungsauskunft)* Lieferung innert 5 Arbeitstagen Arbeitstagen Arbeitstagen Arbeitstag Classic 4 (mit Betreibungsauskunft)* Lieferung innert 5 Arbeitstagen Arbeitstagen Arbeitstagen PEP/GwG-Check Sanktions- und PEP-Listen (pro Abfrage) 6.0 Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB) SHAB-Publikationen/Publikationen (FL)* 2.0 Firmenreports Report Handelsregister Gratis Report Spezial 14.0 Zuschlag für Inhaber/Aktionäre 9.0 Zuschlag für Beteiligungen 12.0 Diagramme Inhaberdiagramm einer Firma, pro Stufe 9.0 Beteiligungsdiagramm einer Firma, pro Stufe 12.0 Beteiligungsdiagramm einer Person, pro Stufe 9.0 * Auch für Firmen aus dem Fürstentum Liechtenstein erhältlich. ** Die Auslieferung der amtlichen Auskünfte erfolgt immer schnellstmöglich. Die Bearbeitungszeit ist von Amt zu Amt unterschiedlich, die Auslieferung an Sie erfolgt im Regelfall innert 2 Arbeitstagen bei BA und innert 4 Arbeitstagen bei EK (falls Bestellungseingang vor Uhr). Gültigkeit der Preise Die Preisliste ersetzt alle früheren Versionen, versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und ist gültig ab 1. März 2012 Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 4 von 8

5 Preise Wirtschaftsauskünfte International (in Informationseinheiten ) Nebst den Wirtschaftsauskünften über Schweizer Firmen und Privatpersonen bietet Ihnen Credit Decision auch internationale Informationen. Je nach Dringlichkeit, Aktualität und Umfang der gewünschten Auskunft können Sie zwischen unterschiedlichen Services wählen: Online Report Der Online Report liefert ausführliche Unternehmensdaten, die durch spezifische finanzwirtschaftliche Kennzahlen und Zahlungserfahrungen ergänzt sind. Der Online-Zugriff auf Firmenauskünfte in 28 Ländern ermöglicht sofortige Kreditentscheide ohne Wartezeiten. Classic 5 International Ausführliche und je nach Ihrer Fragestellung individuell recherchierte Wirtschaftsauskunft mit Aktualitätsgarantie. Dem jeweiligen Land angepasste Ratings und Kreditempfehlungen geben detailliert Auskunft über die Finanzkraft und Bonität Ihrer ausländischen Geschäftspartner. Priority Check Vollwertige Datenbank-Auskunft, dessen letzte Aktualisierung aber maximal drei Monate zurückliegt, und die innerhalb acht Arbeitsstunden ausgeliefert wird. Falls bei Anfrageeingang festgestellt wird, dass zur gewünschten Firma keine oder nicht genügend aktuelle Daten vorliegen, informieren wir Sie darüber und liefern innert drei Tagen eine frisch recherchierte Wirtschaftsauskunft Classic 5 International, wobei dieser Aufwand zu unseren Lasten geht. Online-Report Classic 5 International Priority Check Online Abfrage Normal Flash Superflash Europa (Wochen) (Arbeitstage) (Arbeitstage) (Arbeitstage) Belgien (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Bulgarien (1-3) 480 (4-6) 580 (1-2) Dänemark (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Deutschland (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Estland (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Finnland 150 (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Frankreich (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Griechenland 150 (1-2) 255 (2-3) 360 (1) Grossbritanien (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Irland (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Island 175 (1-2) 340 (2-3) 445 (1) Italien (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Kroatien (1-3) 480 (4-6) 580 (1-2) Lettland (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Litauen (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Luxemburg 150 (1-2) 255 (2-3) 360 (1) Malta 175 (1-2) 340 (2-3) 445 (1) Niederlande (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Norwegen 175 (1-2) 340 (2-3) 445 (1) 175 (1) Österreich (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Polen (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Portugal (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Rumänien (1-3) 480 (4-6) 580 (1-2) Russland (1-3) 480 (4-6) 580 (1-2) Schweden (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Slowakei (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Slowenien (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Spanien (1-2) 255 (2-3) 360 (1) 150 (1) Tschech. Republik (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Türkei 175 (1-2) 340 (2-3) 445 (1) Ukraine (1-2) 480 (4-6) 580 (1-2) Ungarn (1-2) 480 (3-4) 580 (1-2) Zypern 175 (1-2) 340 (2-3) 445 (1) Übrige Länder + Länder der ehem. UdSSR 315 (1-3) 480 (4-6) 580 (1-2) Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 5 von 8

6 Preise Wirtschaftsauskünfte International (in Informationseinheiten ) Online-Report Classic 5 International Online Abfrage Normal Flash Superflash Nord- und Lateinamerika (Wochen) (Arbeitstage) (Arbeitstage) Argentinien 210 (2-3) 315 (6-8) Brasilien 210 (2-3) 315 (6-8) Kanada (1-2) 285 (2-4) 360 (2) Mexiko 210 (2-3) 315 (6-8) USA (1-2) 282 (2-4) 360 (2) Übrige Länder 250 (2-4) 340 (6-8) Asien und Pazifik Australien 300 (2-3) 450 (2-5) China (2-4) 480 (4-6) Hong Kong 200 (2-3) 300 (2-3) 420 (2) Indonesien 270 (2-4) 400 (4-6) Japan (2-4) 480 (2-4) 580 (1-2) Malaysia 380 (3-6) 490 (4-6) 600 (2) Singapur 220 (2-3) 320 (2-5) Südkorea 370 (2-4) 480 (4-6) Taiwan 315 (2-4) 405 (2-5) 495 (1-2) Übrige Länder 380 (3-6) 490 (4-6) Afrika und Mittlerer Osten Ägypten 315 (2-4) 480 (4-6) Algerien 315 (2-4) 480 (4-6) Israel 195 (1-3) 350 (2-4) 460 (1-2) Kenia 315 (2-4) 480 (4-6) Libanon 315 (2-4) 480 (4-6) Saudi-Arabien 255 (2-4) 390 (4-6) Südafrika 230 (2-4) 335 (2-5) Tunesien 230 (2-4) 335 (2-5) Vereinigte Arabische Emirate 285 (2-4) 420 (4-6) Übrige Länder 420 (4-6) 630 (5-8) Volltext- Übersetzungen in d/e/f Der "Online-Report" wird generell in Englisch erstellt. Die Berichte "Classic 5 International" und "Priority Check" werden in der jeweiligen Landessprache abgefasst, sofern diese Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ist. Berichte aus den übrigen Ländern sowie der Online Report werden generell in Englisch abgefasst. Gültigkeit der Preise Die Preisliste ersetzt alle früheren Versionen, versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und ist gültig ab 1. März 2012 Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 6 von 8

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendungsbereich Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bildet das Informations- und Leistungsangebot der Intrum Justitia AG und der ihr angeschlossenen Partnerunternehmen. Allfällige zwischen Intrum Justitia AG und dem Kunden separat und schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die jeweils gültigen Preislisten und deren Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB. 2. Leistungen im Rahmen der Dienstleistung Credit Decision 2.1 Online-Datenbanken Intrum Justitia AG bietet folgende Leistungen an: a. Ein nur Kunden zugängliches Angebot für den direkten Zugriff auf Informationen, welche im Rahmen der Dienstleistung Intrum Justitia Credit Decision auf Internetseiten publiziert werden. b. Ständige Zugriffsmöglichkeit auf die Online-Datenbanken. Werktags von 07:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr wird die Datenverarbeitungsanlage überwacht. Ausserhalb dieser Betriebszeiten kann der Zugriff für Unterhaltsarbeiten unterbrochen werden. c. Regelmässige Nachführung der angebotenen Informationen in einem von Intrum Justitia AG zu bestimmenden Rhythmus. 2.2 Kundenspezifisches Informationsangebot Intrum Justitia AG bietet dem Kunden die Möglichkeit, online oder mittels einem anderen zweckmässigen Kommunikationsmittel Auszüge aus dem Online-Informationsangebot, spezielle Informationsselektionen, neu recherchierte Informationen oder Kombinationen dieser Möglichkeiten zu bestellen. 2.3 Help-Desk Intrum Justitia AG stellt dem Kunden werktags von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 17:30 Uhr ein telefonisch erreichbares Help-Desk zur Verfügung. 3. Leistungen des Kunden 3.1 Preise Der Kunde bezahlt Intrum Justitia AG für den Bezug von Informations- Dienstleistungen die Preise gemäss gültiger Preisliste. Bei Zahlungsverzug kann der Zugriff auf das Informationsangebot gesperrt werden, wobei sämtliche bis Vertragsablauf offene Zahlungen geschuldet bleiben. Intrum Justitia AG behält sich das Recht vor, bei ahlungsverzug einen Verzugszins von 5% p.a. zu verrechnen und / oder den Vertrag nach Ansetzung einer Nachfrist mit sofortiger Wirkung und ohne irgendwelchen Rückerstattungsanspruch seitens des Kunden aufzulösen. 3.2 Vorauszahlung Erwirbt der Kunde Informationseinheiten () in Form einer Jahresbezugsmenge gegen Vorauszahlung, so werden ihm diese mit einer Gültigkeit von 12 Monaten gutgeschrieben. Bei einer Erneuerung des Vertragsverhältnisses erwirbt der Kunde dieselbe Jahresbezugsmenge gegen Vorauszahlung für weitere 12 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verfallen die nicht bezogenen entschädigungslos. Überzieht der Kunde seine Jahresbezugsmenge, so wird ihm der Überbezug an zum ursprünglich vereinbarten -Preis verrechnet. 3.3 Diskretionspflicht Die Benutzung und Verwendung der Informationsleistungen, die von Intrum Justitia AG in irgendwelcher Form zur Verfügung gestellt werden, sind nur dem Kunden, dessen Angestellten und mehrheitlich beherrschten Dritten gestattet. Kunden, die regelmässig im Auftrag Dritter Informationsleistungen beziehen (z.b. Informations-Wiederverkäufer) und die bei Vertragsabschluss oder vor dem Informationsbezug auf diesen Umstand hinweisen, ist die einmalige Weitergabe an Dritte unter Überbindung der Diskretionspflicht erlaubt. Jede andere Verwendung ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis von Intrum Justitia AG gilt als missbräuchlich, namentlich die Weitergabe der Informationen an weitere Personen, die Benutzung und Verwendung durch diese sowie die Erstellung von gedruckten oder elektronischen Medien für den Vertrieb. Für Ausschnitte aus Presseartikeln, die von Intrum Justitia in der Produktlinie Credit Decision zur Verfügung gestellt werden, gilt zusätzlich folgendes: Die Zustimmung zu einer allfälligen weiteren Nutzung der gelieferten Presseartikel muss vom Kunden bei den entsprechenden Verlagen bzw. Rechteinhabern eingeholt werden, da Intrum Justitia über diese Rechte (Copyright an Presseausschnitten) nicht verfügt. Die gelieferten Presseartikel sind ausschliesslich zum Eigengebrauch, das heisst zur privaten und/oder innerbetrieblichen Dokumentation und Information, zu verwenden. Sie dürfen insbesondere weder veröffentlicht noch auf andere Weise Aussenstehenden zugänglich gemacht werden (z.b. auf einer Internet-Site). Mit den gelieferten Presseartikeln darf kein öffentlich zugängliches Medien-Archiv aufgebaut werden, noch dürfen diese in ein solches eingespeist werden. 4. Datenschutzbestimmungen 4.1 Kundendaten Intrum Justitia AG speichert sämtliche Daten, welche für die Leistungserbringung und die Rechnungsstellung notwendig sind. Intrum Justitia AG kann diese Daten auch für ihre eigenen Marketingzwecke verwenden. 4.2 Bonitätsdaten Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit natürlicher oder juristischer Personen dürfen gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vom Kunden nur bezogen werden, wenn er über ein hinreichendes Auskunftsinteresse verfügt. Ein Auskunftsinteresse ist insbesondere hinreichend, wenn der Kunde die Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages mit der betroffenen Person benötigt (Art.13 Abs. 2 Bst. C Datenschutzgesetz). Intrum Justitia AG behält sich das Recht vor, systematische Stichproben durchzuführen, um das Vorhandensein der rechtlichen Grundlagen gemäss Art. 13, Abs. 2 Bst. C Datenschutzgesetz zu überprüfen. Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland verpflichten sich, die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Sie sind insbesondere verpflichtet, die im Rahmen der Dienstleistung Intrum Justitia Credit Decision bezogenen Personendaten nicht an Dritte weiterzugeben, den betroffenen Personen ein selbständiges Auskunftsrecht über diese Daten zu gewähren und dem Betroffenen ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten einzuräumen. Jegliche Bearbeitung von Personendaten durch den Kunden, welche den Bestimmungen dieser AGB bzw. des schweizerischen Datenschutzgesetzes nicht entspricht, gilt als missbräuchliche Verwendung. Bei Feststellung einer möglichen Pflichtverletzung oder Fehlinterpretation hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Intrum Justitia AG den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen, in dem er die betroffene Person schriftlich über das Vorgefallene informiert und die künftige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schriftlich bestätigt. Nach unbenütztem Ablauf der 30-tägigen Frist kann der Zugriff auf das Informationsangebot gesperrt werden, wobei sämtliche bis Vertragsablauf offene Zahlungen geschuldet bleiben. Intrum Justitia AG kann in einem solchen Fall auch den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne irgendwelchen Rückerstattungsanspruch seitens des Kunden auflösen. 5. Haftung des Kunden Der Kunde haftet für den Schaden, der durch missbräuchliche Verwendung des Informations- und Leistungsangebotes von Intrum Justitia AG verursacht wurde. Die Nichteinhaltung von Vereinbarungen löst im Einzelfall eine Konventionalstrafe von CHF aus. 6. Haftung von Intrum Justitia AG Jede Haftung der Intrum Justitia AG bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der publizierten oder gelieferten Informationen in inhaltlicher wie darstellerischer Hinsicht ist ausdrücklich wegbedungen. Desgleichen ausdrücklich wegbedungen wird jede Haftung der Intrum Justitia AG hinsichtlich der angeführten Verknüpfungen (Links) mit Webseiten von Dritten. Intrum Justitia AG ist nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Nutzung von Leistungen im Rahmen der Dienstleistung Intrum Justitia Credit Decision oder der Unmöglichkeit der Nutzung entstehen, selbst wenn Intrum Justitia AG von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurde. 7. Vertragsdauer und -beendigung Der Vertrag gilt für zwölf Monate. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, erneuert er sich für weitere zwölf Monate. Bei einer Vertragsauflösung bleiben sowohl die Pflicht zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen als auch die Pflicht zur Bezahlung geschuldeter Beträge für bezogene Leistungen weiterbestehen. 8. Änderung der Allg. Geschäftsbedingungen und Preise Intrum Justitia AG ist berechtigt, die vorliegenden AGB und die Preise jederzeit anzupassen oder zu ergänzen. Die Anpassungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Diese AGB sind gültig ab 26. März 2009 und ersetzen alle bisherigen. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Intrum Justitia AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort (letzterer nur für Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland) sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Ort des Sitzes der Intrum Justitia AG. Partnerschaftsverstrag Credit Decision 2013 Seite 7 von 8

8 Intrum Justitia AG Intrum Justitia SA Eschenstrasse 12 Rue Pré du Marché Schwerzenbach 1004 Lausanne Tel Tél Fax Fax

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