Sachverständiger für Kfz- Schäden und Kfz-Bewertung*
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- Jakob Becker
- vor 8 Jahren
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1 Bildung für Ihre Zukunft Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh Magdeburg Sachverständiger für Kfz- Schäden und Kfz-Bewertung* - ab SaZ 6 geeignet Teilzeitkurs Nr.: SVK-TZ 1 Beginn: Ende: Wollen Sie jetzt Ihre Zukunft bestimmen? Blockphase: Abschlussprüfung: Wir zeigen Ihnen den Weg. Wir führen diesen Lehrgang in Kooperation mit der Firma U.D.S., Inhaber Frank Döring, durch. *mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation Seit dem können bis zu 90% Ihrer Kursgebühren in Sachsen-Anhalt gefördert werden. Sprechen Sie uns darauf an.
2 Zielgruppe: Jeder mit abgeschlossener Meister/Technikerausbildung im Kfz- Bereich als Selbstzahler oder gefördert durch das Unternehmen, davon abweichende Qualifikation nach Einzelfallentscheidung Jeder mit erfolgreichem Berufsabschluss in einem Kfz- Technikerhandwerk und mindestens 9 Jahren Berufserfahrung Jeder mit abgeschlossenem Studium in einem technischen Studienfach als Selbstzahler oder gefördert durch das Unternehmen Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der Bundeswehr, gefördert über den Berufsförderungsdienst Lehrgangsziel: Kraftfahrzeugsachverständige bewerten u.a. die Höhe des Reparaturschadens nach Unfällen an Kraftfahrzeugen, bewerten Fahrzeuge, z.b. nach erfolgten Umbauten, bei klassischen Fahrzeugen oder bei Leasing-Rücknahmen. Der moderne Sachverständige wird heute auch als Berater benötigt, z.b. beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugflotten. Zugangsvoraussetzungen: Für die Tätigkeit werden folgende Abschlüsse vorausgesetzt: Kraftfahrzeugtechnikermeister/in, Karosseriebaumeister/in, Lackiermeister/in und Zweiradmechanikermeister/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Karosserieund Fahrzeugtechnik oder Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik z.b. über folgende Studienfächer: Elektrotechnik (Bachelor/ Master), Fahrzeugtechnik (Bachelor/Master), Maschinenbau (Bachelor/Master) einschlägiger Berufsabschluss Gesamtdauer: Unterrichtsform: Unterrichtszeiten: Anmeldung: ca. 4 Monate Teilzeit durchschnittlich 14 Ustd./Woche; Blockphase 60 Ustd./Wo. freitags von 16:15 Uhr bis 21:00 Uhr; samstags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr Blockphase: Montag bis Samstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn und nach Vereinbarung schriftlich mit dem Anmeldeformular Nachweise: 1. Berufsabschlüsse 2. Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen Verwendung (Bescheinigung über den BFD) - Bescheinigung gemäß 45 BBiG oder - Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder - Einzelplatzbeschreibung Bildungsart: Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 3 BBiG Abschlussbezeichnung: Prüfende Stelle: Sachverständiger Kfz-Schäden und Bewertung (mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation) TÜV Rheinland (PersCert) Kosten: Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial: 3.600,00 Prüfungsgebühren 470,05 beruflicher Aufstieg: Selbstständigkeit Teilselbstständigkeit 2
3 Inhalt der Fortbildung (Auszug aus den Modulen) im Modul I Grundlagen der Gutachtenerstellung : Gutachtenarten und Umfang Begriffe und Definitionen, Gutachtenaufbau im Modul II Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit als Sachverständiger : Aufbau der Rechtsordnung Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten Recht, Öffentliches Recht, Vertragsrecht, Haftungsrecht Schadenersatzrecht, Gefährdungs- und Verschuldungshaftung Rechtssprechung im SWD, Entschädigung für SV und Zeugen im Modul III Versicherungstechnische Grundlagen und Kaskoschäden : Begriffsdefinitionen und Unterscheidung der Unfallarten AKB und ihre daraus folgenden Anforderungen an den Gutachter, Sachverständigenverfahren im Modul IV Fahrzeugtechnische Kenntnisse für die Tätigkeit des Sachverständigen : Motorenkunde, Betriebsstoffe, Antriebslehre, Fahrdynamik, Bremsanlagen, Reifenseminar Lichttechnische Einrichtungen, Fahrzeug- und Karosseriebau Lackierung, Moderne Werkstoffe im Fahrzeugbau im Modul V Technische Fotografie : Fotoausrüstung, richtige Ausleuchtung Rechtliche Bedeutung von Fotos bei der Gutachtenerstellung im Modul VI Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung relevante Themen für die Sachverständigentätigkeit im Modul VII Fahrzeugbewertung, Spuren am Kfz sichern und interpretieren : Erstellung von Wertgutachten und Rücknahme-GA Oldtimer und Spezialfahrzeuge, Begriffsdefinitionen im Modul VIII Einführung in die Arbeit mit dem Rechnerprogramm: Vorstellung von unterschiedlichen Programmen, Typenbogen Grundlagen der Programmbedienung. Vor- und Nachtexte, Kalkulationsoberfläche, Fotoanlage Gutachtenabschluss im Modul IX Training mit dem Rechnerprogramm : Aufträge anlegen, Kalkulieren Fahrzeugbewertung Anlegen von unterschiedlichen Gutachtenarten im Modul X Aktives Schadensmanagement im Unternehmen professionelle Prozesssteuerung im Unternehmen Kommunikation mit allen relevanten Partnern im Modul XI Gutachterliche Tätigkeiten für das Gericht : Grundlagen, SV/SV-Zeuge, SV in ZPO/STPO Verhalten vor Gericht Anforderungen an das Gutachten im Modul XII Schadengutachten Praxis : Schadenaufnahme, Schadenentstehung, Schadenumfang Kalkulation, GA-Erstellung Umgang mit Schadenaufnahmebogen und der Kamera vor Ort, Besichtigungsbedingungen Übungsfälle 3
4 Prüfung Zur Prüfung wird ein Prüfungsgutachten erstellt. Der Prüfungstag setzt sich aus zwei Teilen zusammen - schriftliche Prüfung - mündliche Prüfung (Verteidigung des Gutachtens, Beantwortung von Fragen) Die Prüfung findet in den Räumen der statt. Ansprechpartner Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz Für weitere Informationen und persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Kontaktdaten Brenneckestraße Magdeburg Telefon: Fax: info@ftb-md.de Homepage: So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95 4
5 A n m e l d u n g zum Lehrgang Sachverständiger Kfz-Schäden und Kfz-Bewertung Hiermit melde ich mich verbindlich zum unten eingetragenen Lehrgang an. (Je Teilnehmer bitte eine Anmeldung ausfüllen. Bei Bedarf bitte kopieren!) Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit (Tageslehrgang) (berufsbegleitend) Lehrgang-Nr.: (z.b.: SVK-TZ 1) Wie oder durch wen wurden Sie auf das Angebot der FTB aufmerksam? Name: geb. am: Vorname: Geburtsort: PLZ / Ort: Straße, Nr.: Tel. priv.: Tel. dienstlich: erlernter Beruf: Berufspraxis: Jahre Staatszugehörigkeit: Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der FTB ggmbh an. Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers Magdeburg, Brenneckestraße 95 Tel.: Fax: info@ftb-md.de 5
6 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der FTB zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang erteilt die FTB in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. 2. Zahlungsbedingungen Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis für die Teilnahme am Lehrgang geht aus der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. In diesem Fall erklärt sich der Teilnehmer mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden. Hierzu ist der FTB eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Abbuchung der Monatsraten erfolgt ohne Unterbrechung (auch in den Ferienzeiten) jeweils zum Monatsanfang. Gebühren, die sich aus nicht gedeckten Konten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ist der Teilnehmer nicht Kontoinhaber, so ist vom Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren für die erste Mahnung 10,-, für die zweite Mahnung 20,-. 3. Rücktritt Die Erklärung über den Rücktritt von einem Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,-, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung. Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die FTB Lehrgänge bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die FTB setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in Kenntnis. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden erstattet. 4. Kündigung Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der FTB erstattet. Die FTB ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn: - Umstände eintreten, die darauf schließen lassen, dass der Teilnehmer zur Erlangung der Lehrgangszulassung unrichtige Angaben gemacht hat; - Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgrund dar. Erstreckt sich ein Vertrag über mehrere Ausbildungsteile, kann der Teilnehmer die folgenden Lehrgangsabschnitte unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten Unterrichtstag eines Lehrgangsabschnitts schriftlich kündigen. Die Kündigungsbedingungen gelten jeweils für jeden Lehrgangsabschnitt separat. 5. Pflichten der FTB Die FTB verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Grundlage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den Teilnehmern behält sich die FTB vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der FTB eine Anwesenheitsliste geführt. Die FTB behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.b. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben, ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann. 6. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die FTB unter Angabe des wichtigen Grundes unverzüglich zu unterrichten. Teilnehmer, die von der Agentur für Arbeit bzw. ARGE gefördert werden sind verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV- Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- und Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen und sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu kopieren, sie nicht aus Räumen der FTB zu entfernen und/ oder für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o. g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der FTB bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 7. Haftung Die FTB haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge und der Garderobe. Der Teilnehmer hat für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der FTB Schadenersatz zu leisten. Die von der FTB zur Verfügung gestellte Software ist ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der FTB oder Dritter. Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die FTB unfallversichert. 8. Widerrufsrecht Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung an folgende Adresse oder Faxnummer zu richten:, Brenneckestraße 95, Magdeburg, Fax SGB III geförderte Teilnehmer Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit oder ARGE mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten ergänzend zu der Lehrgangszulassung eine Zusatzvereinbarung, welche Bestandteil des Vertrages ist. Hier gilt ein besonderes Rücktritts- und Kündigungsrecht. 10. Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. (Wird von der FTB ausgefüllt) Eingang der Anmeldung Voraussetzungen geprüft Zulassung erteilt Teilnehmernummer Datum Unterschrift Bemerkungen 6
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