Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck
|
|
- Kasimir Adenauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pößneck, den Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck Liebe Kollegen und Mitstreiter, In der Stadtratssitzung Pößneck am wurde der Antrag der Fraktion der BIRSO zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Absenkung der Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer auf die Hälfte der bisherigen Anteile abgelehnt. Für den Antrag stimmten 6 Stadträte der BIRSO, SPD, Grüne und SIP. Acht Stadträte aus FDP/FW/FFW und der Bürgermeister stimmten dagegen. Die Linke, SPD und CDU haben sich enthalten. Jedoch konnten wir durch einen Änderungsantrag der Fraktion FDP/FW/FFW, die Straßenausbaubeiträge um 10 % abzusenken, ein Teilerfolg erzielen. Mit nur einer Neinstimme gab es eine breite Zustimmung für unser Anliegen, die Ungerechtigkeit schrittweise zu beenden. Die BIRSO ist optimistisch, zukünftig die Anteile für Grundstückseigentümer durch weitere Anträge absenken zu können. Enttäuscht sind wir von den Stadträten der Partei Die Linke, die durch ihre Stimmenthaltung eine mögliche höhere Entlastung verhindert haben. Das steht im krassen Widerspruch ihrer Landtagsfraktion, welche sich für die Abschaffung unsozialer und ungerechte Zwangsbeiträge ausspricht. Pößneck ist durch den Antrag der BIRSO nun die erste Gemeinde in Thüringen, welche die zum in Kraft getretenen Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) beschlossen hat. Mit dem neuen ThürKAG können im Ermessen der Gemeinde die Anteile der Grundstückseigentümer auf max. 10 % abgesenkt werden. Dies ist nach 7 Abs. 4a möglich, wenn es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt. Pößneck hat selbst in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass man ohne einmalige SAB auskommt. Von 2011 bis 2016 wurden Einnahmen von SAB von 820 T in den Haushalten geplant. Demgegenüber standen lediglich 188 T Einnahmen in sechs Jahren. Damit hat die Stadt nachgewiesen, das ein Verzicht auf SAB mehr als möglich ist. Wir bleiben dabei, da Straßen und deren Nebeneinrichtungen von allen Bürgern und Fahrzeugen genutzt können, müssen die Investitionen auch von allen Bürgern finanziert werden. Es entsteht auch kein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer! Die gänzliche Abschaffung der SAB bleibt weiterhin unser Ziel will die BIRSO dann eine weitere Absenkung für rückwirkende SAB und die gänzliche Abschaffung von SAB für neue Baumaßnahmen im Stadtrat Pößneck beantragen. Auf Landesebene werden wir gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen und dem VDGN erneut die gänzliche Abschaffung der SAB fordern. In Bayern und Hessen wird derzeit eine ernsthafte Diskussion zur Abschaffung der SAB geführt. Genauso wollen wir, spätestens zur Landtagswahl 2019, die Thüringer Parteien zur Abschaffung der Zwangsbeiträge auffordern. Auf den folgenden Seiten findet ihr unseren Antrag und den beschlossenen Änderungsantrag. Freundliche Grüße Wolfgang Kleindienst Fraktionsvorsitzender
2 Hier der abgelehnte Antrag der BIRSO: Pößneck, den Betrifft: Antrag Fraktion der BIRSO Änderung Straßenausbaubeitragssatzung Der Antrag lautet wie folgt: Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Pößneck (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 30. Mai 2016 wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 3 Pkt. 1. wird wie folgt ersetzt: 1. bei Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen (Anliegerstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün 2. II(*) 5,50m je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 4 Abs. 3 Pkt. 2. wird wie folgt ersetzt: 2. bei Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von in Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziffer 3 sind (Haupterschließungsstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün II(*) 6,50m je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 20 % 20 % 20 %
3 3. 4 Abs. 3 Pkt. 3. wird wie folgt ersetzt: 3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr innerhalb oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Hauptverkehrssstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün 4. II(*) je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 10 % 10 % 10 % 4 Abs. 3 Pkt. 4. wird wie folgt ersetzt: 4. bei gemeindeeigenen Wegen, die vornehmlich der Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücken dienen sowie Wirtschaftswege 10 % Abs. 3 Pkt. 5. wird wie folgt ersetzt: 5. bei selbstständigen Gehwegen auch 10 %. Selbstständige Gehwege sind Gehwege, die über eine Erschließungsfunktion im Sinne des 127 Abs. 1 BauGB verfügen wird wie folgt ergänzt: Die Änderungen vom gelten für alle noch nicht beschiedenen und künftigen Ausbaumaßnahmen. Begründung: Zum sind die Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Kraft getreten. BIRSO und Bürgerallianz konnten zwar nicht wie angekündigt eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) oder eine Begrenzung der Rückwirkung auf 4 Jahre erreichen, jedoch konnten wir weitere Erleichterungen für Grundstückseigentümer erzielen. Mit dem neuen ThürKAG können nun im Ermessen der Gemeinde die Anteile der Grundstückseigentümer auf max. 10 % abgesenkt werden. Dies ist nach 7 Abs. 4a möglich, wenn es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt, die durch die Vorlage einer Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach 4 Nr. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beziehungsweise 1 Abs. 2 Nr. 15 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik nachzuweisen ist, die Gemeinde in den vergangenen drei Haushaltsjahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat und
4 im Finanzplanungszeitraum beziehungsweise nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung auch bei der Erhöhung des Gemeindeanteils keine Bedarfszuweisungen benötigt und aufgrund der Bewertung sonstiger Risiken (zum Beispiel Bürgschaften, Gewährverträge, kreditähnliche Rechtsgeschäfte) keine Verschlechterung der Haushaltssituation der Gemeinde zu befürchten ist. Die Stadt Pößneck erfüllt die Voraussetzungen nach 7 Abs. 4a ThürKAG und kann nun mit der Satzungsänderung die finanziellen Belastungen der Pößnecker Grundstückseigentümer massiv absenken. Ein Großteil des Stadtrates Pößneck und der Bürgermeister werden nun in die Lage versetzt, ihre Ankündigungen über viele Jahre, auf die Erhebung von SAB verzichten zu können bzw. die Anteile der Grundstückseigentümer abzusenken, in die Tat umzusetzen. Wir wären erfreut, wenn der Stadtrat Pößneck unserem Antrag zustimmt und dadurch auch die Kaufkraft und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen. Ein weiterer positiver Effekt wäre die Entlastung unserer kommunalen Unternehmen GWG und SMP. Dadurch würden notwendige Mittel zusätzlich für notwendige Investitionen zur Verfügung stehen. Diese kämen so auch unseren Mietern zu Gute. Genauso würden wir mit der Satzungsänderung unsere Gewerbetreibenden, die Selbstständigen, das Handwerk oder den Mittelstand entlasten und einen Standortvorteil für Pößneck erreichen. Pößneck hat selbst in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass man ohne SAB auskommen würde. Denn die Haushaltsansätze für Einnahmen von SAB wurden lange Zeit ohne Einnahmen derer gedeckt. Wolfgang Kleindienst Fraktionsvorsitzender BIRSO
5 Hier der Änderungsantrag der Fraktion FDP/FW/FFW, der angenommen wurde:
6
Inhalt. Zurück zum Anfang
Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 aufgrund
MehrStraßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde Grundsätze der Beitragserhebung bei der Sanierung in Eichet Kosten für mögliche Maßnahmen: Evtl. Verlegung neuer Schmutzwasserkanal (je nach
MehrAmtsblatt der Stadt Werne
S a t z u n g über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Werne vom 25.05.1983 (geändert durch 1. Änderungssatzung vom 17.07.2003, VI/208) Aufgrund des 4 der
MehrBeiträge nach 8 KAG. Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10.
Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10. März 2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.06.2010 (in Kraft getreten am
MehrDie öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom Satzung
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 20.06.2015 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hennigsdorf
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Erhebungsgrundsatz
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen - SächsGemO - i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.06.1999
MehrSatzung der Stadt Lüdinghausen über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen im Innenbereich vom
Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen im Innenbereich vom 19.12.2012 Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 18.12.2012
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Niesky - Straßenausbaubeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Niesky - Straßenausbaubeitragssatzung - Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung
Mehrc) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Rinnen und andere Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung
Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach 8 des 1 Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
MehrLindau (B) Satzung über die Erhebung von Beiträgen
Lindau (B) Satzung über die Erhebung von Beiträgen Nr.IV/1/2. zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen
MehrSatzung der Stadt Bergen auf Rügen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Satzung der Stadt Bergen auf Rügen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen Lesefassung der Satzung der Stadt Bergen auf Rügen über die Erhebung von Beiträgen für den
MehrFinanzierung notwendiger Straßenausbaumaßnahmen über Beitragssatzung und / oder Erhöhung der Grundsteuerhebesätze
Finanzierung notwendiger Straßenausbaumaßnahmen über Beitragssatzung und / oder Erhöhung der Grundsteuerhebesätze Beiträge zur politischen Diskussion A. Grundsteuererhöhung 1. Ist die Finanzierung von
MehrSatzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen Vom
Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen Vom 23.09.2010 (Straßenbaubeitragssatzung) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes
MehrSatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen
MehrSatzung der Stadt Dargun über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines
Satzung der Stadt Dargun über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,
MehrSatzung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) für straßenbauliche Maßnahmen
Satzung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) für straßenbauliche Maßnahmen Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) Aufgrund des 19 Abs. 1 S.
MehrStraßenausbaubeiträge Bad Vilbeler Modell Gegenüberstellung einmalige und wiederkehrende Gebühren
Straßenausbaubeiträge Bad Vilbeler Modell Gegenüberstellung einmalige und wiederkehrende Gebühren Arbeitsgruppe "Straßenausbaubeiträge" der Quellen- und Festspielstadt Bad Vilbel 08.10.2014 1 Übersicht
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines Beitragsfähiger Aufwand Beitragspflichtige / Beitragspflichtiger... 4
Satzung der Stadt Heide über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
Mehr2 Beitragsfähiger Aufwand
SATZUNG über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Hemdingen (Ausbaubeitragssatzung) vom 10.12.2002 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrFür Radwege im Außenbereich, an denen keine bebauten Grundstücke anlie- gen, wird der Aufwand nicht durch Beiträge gedeckt.
Satzung der Gemeinde Postfeld über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29.09.2006
MehrSatzung. über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996. 1 Allgemeines
Satzung 6 2 / 1 über die Straßenreinigung in der Stadt Attendorn (Straßenreinigungssatzung) vom 06.12.1996 1 Allgemeines (1) Die Stadt Attendorn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
MehrBürgerversammlung Bürgerversammlung Privat gebaut öffentlich genutzt: Bürgerversammlung Information Stützmauern.
Bürgerversammlung 2007 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit
Mehr1 Allgemeines. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau
1 S A T Z U N G über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde MALENTE vom 21.12.2011
MehrSPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg
SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg SPD-Stadtratsfraktion, Goldbacher Straße 31, 63739 Aschaffenburg Telefon:0175/402 99 88 Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Giegerich Aschaffenburg, 31.3.2015 Oberbürgermeister
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg
TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
MehrFACHINFO: Straßenausbaubeiträge. Jürgen Greß. nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz (BayKAG) 3. Auflage 2009. Fachanwalt für Verwaltungsrecht
FACHINFO: Straßenausbaubeiträge nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz (BayKAG) 3. Auflage 2009 Jürgen Greß Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377
Mehrunter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom ; Inkrafttreten am
(Gesamtfassung) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und für die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Helgoland
MehrHaushalt 2016 der Stadt Aalen FDP / FWV Stand Sperrfrist bis Donnerstag, den , 15:00 Uhr
Haushalt 2016 der Stadt Aalen FDP / FWV Stand 19.11.2015 Sperrfrist bis Donnerstag, den 19.11.2015, 15:00 Uhr Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rentschler, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
MehrAMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen
AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:
MehrStraßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung
Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz gemäß 8 und 10 a des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)
Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien
MehrE N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark
E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G der Stadt Rödermark - Neufassung Beschluss vom 19.06.2001 in Kraft seit 01.04.2001-1. Änderung Beschluss vom 21.07.2015 in Kraft seit 31.07.2015 1 E N T S C H
MehrSatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Auf der Grundlage des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrHESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.
HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall
Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich
Mehrüber die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
Gemeinde Buhla Beschluss Nr. 713 53 23 / 2007 vom 23.08.2007 Satzung S A T Z U N G über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Buhla für
MehrSATZUNG DER STADT ERLANGEN ÜBER DIE ERHEBUNG DES ERSCHLIEßUNGSBEITRAGES NACH DEM BAUGESETZBUCH BauGB (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG EBS)
SATZUNG DER STADT ERLANGEN ÜBER DIE ERHEBUNG DES ERSCHLIEßUNGSBEITRAGES NACH DEM BAUGESETZBUCH BauGB (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG EBS) 1 Erschließungsbeitrag...2 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen...2
MehrWaldemarstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße
Waldemarstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße Anlagenbildung Bezeichnung Baulänge (m) Anlage 1 Waldemarstraße 2.BA 250 Anlage 2 Rudolf-Breitscheid- Straße (nördlich) Gustav-Kurtze- Promenade bis Kreisanlage
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand
Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land
MehrStraßenbaubeitragssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (SBS 2003)
1 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel (SBS 2003) (Beschl.- Nr. 65/03; ABl. Nr. 6 vom 22.04.2003 und Nr. 7 vom 20.05.2003, geändert durch Satzung vom 12.10.2004, ABl. Nr. 16 vom
Mehrin der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchhundem vom 20.11.2006 in der Fassung der 7. Nachtragssatzung vom 18.12.2015
MehrEckpunkte zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts. im Freistaat Thüringen
Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts im Freistaat Thüringen Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts wurden die Stellungnahmen ausgewertet
MehrAntrag der FDP Fraktion
FDP Stadtratsfraktion Nordhausen Antrag der FDP Fraktion 26. März 2012 Änderung der Hauptsatzung - nur ein hauptamtlicher Beigeordneter Die FDP Stadtratsfraktion beantragt: Der Stadtrat der Stadt Nordhausen
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) Vom 16.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) Vom 16. Dezember 2004 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 1-2/05 vom 13.01.05
MehrSATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM 12.06.1990 (veröffentlicht in der Lampertheimer Zeitung Nr. 141 vom 21. Juni 1990) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 20.11.2001 (Erschließungsbeitragssatzung) Die Stadt Meiningen erlässt auf Grund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDer wiederkehrende Straßenausbaubeitrag
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag 1. " 10a Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge ( 10) die
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe
Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow Münchehofe 2. Jahrgang Hoppegarten, 19. November 2004 Ausgabe 08/2004 Inhaltsverzeichnis: Seite 1: Bekanntmachung der
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Crossen an der Elster (Erschließungsbeitragssatzung) vom 25.
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Crossen an der Elster (Erschließungsbeitragssatzung) vom 25. März 1993 Die Gemeinde Crossen an der Elster erlässt aufgrund des 132 des
MehrWohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 107/22 und 107/23 Lage: Die Grundstücke befinden sich am Anfang des Bereichs Ausbau der Gemeinde Wendisch Rietz, nördlich
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 7. Februar Erschließungsbeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 7. Februar 2000 - Erschließungsbeitragssatzung - LESEFASSUNG 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Die Stadt Riesa erhebt Erschließungsbeiträge
MehrS a t z u n g. (Straßenausbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines
S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines
Mehrvom 17. Juli Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung der Gemeinde Hartmannsdorf über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 17. Juli 1996 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) sowie der 132 und 246a
MehrSchöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrStadt Dorsten Der Bürgermeister
Stadt Dorsten Der Bürgermeister Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Gemeinden ist in der Diskussion. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum angesichts
MehrS a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform
S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
MehrSatzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf der Grundlage des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
MehrStadt Lommatzsch, Landkreis Meißen. Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Stadt Lommatzsch, Landkreis Meißen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 4 der Gemeindeverordnung
MehrSATZUNG. 1 Erhebung der Erschließungsbeiträge
Aufgrund der 132, 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I.S. 2253 in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund
MehrAbgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung)
Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) vom 04.03.1993 in der Fassung vom 16.11.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs.
MehrN I E D E R S C H R I F T
Seite 5 N I E D E R S C H R I F T über die 2. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2011/2016) am 06. Juni 2011 ALS STIMMBERECHTIGT WAREN ANWESEND:
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrErschließungsbeiträge. Kurzinformation
Erschließungsbeiträge Kurzinformation Ggedanke Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Gstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch städtische Investitionen Vorteile erhalten. Sie entstehen durch
MehrHäufig gestellte Fragen zur Thematik Syndikusrechtsanwälte
Häufig gestellte Fragen zur Thematik Syndikusrechtsanwälte Die hier veröffentlichten Informationen stellen den aktuellen Kenntnisstand des s dar. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden diese Informationen
MehrStraßenausbaubeiträge eine Einführung
Stadt Obertshausen Straßenausbaubeiträge eine Einführung Referat zur Bürgerversammlung am 26.9.13 AGENDA Historie eines Gesetzes I. Straßenausbaubeiträge in Hessen (und Rheinland- Pfalz) - Gesetzliche
Mehr1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten 18 m. 1.5 Industriegebieten 20 m
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 20. Dezember 2007 (Amtsblatt der Stadt Bautzen Jg. 18 Nr. 01 vom 12. Januar 2008) Aufgrund von 132 Baugesetzbuch
MehrTeil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
MehrGEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrHaushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen
Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung
MehrStraßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 *
7.2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 * Der Rat der Stadt Witten hat aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984
MehrInformationsblatt zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Halle(Saale) Stand: Februar 2014
Informationsblatt zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Halle(Saale) Stand: Februar 2014 1. Welche Rechtsgrundlage hat der Straßenausbaubeitrag? Straßenausbaubeiträge werden aufgrund des
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) v
Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) v. 18.02.1988 Aufgrund von 132 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung
Mehris A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
is A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 5 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden
MehrSatzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrHauptsatzung der Gemeinde Einhausen
Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,
MehrS A T Z U N G über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Friedrichroda
S A T Z U N G über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Friedrichroda Auf der Grundlage des 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der
MehrH A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels
H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Beschluss-Nr. : 123-XV/91 vom 08. Mai 1991 ausgefertigt am : 24. April 2001 veröffentlicht : Amtsblatt der Stadt Apolda
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen. (1) Zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, die Erneuerung, den Ausbau und den Umbau
SA502 Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, die Erneuerung, den Ausbau und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) vom 29.09.2015
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1231 6. Wahlperiode 10.10.2012 GESETZENTWURF der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Mehrvom , öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz Neues Grenzblatt Nr. 14/1994 am
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der seit 08.04.1994 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrDer wiederkehrende Straßenausbaubeitrag - WKB. des 10a KAG-RLP
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag - WKB des 10a KAG-RLP Ausgangslage: Wenn eine Straße schadhaft ist, leiden die unmittelbaren Anlieger häufig am meisten unter dem Zustand. Diese fordern dann auch
MehrStadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:
DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am 17.09.2008 Beratungsfolge: AUT 17.09.2008 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen
MehrFACHINFO: Straßenausbaubeiträge. Jürgen Greß. 4. Auflage 2013. Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Verwaltungsrecht
FACHINFO: Straßenausbaubeiträge 4. Auflage 2013 Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377 München Telefon: (0 89)
MehrNachfolgend die Lesefassung in der Form der 3. Änderung: Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar. 1 Grundsatz
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar hat der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 14.12.2005 beschlossen (bekannt gemacht im Rathauskurier, Amtsblatt der Stadt Weimar, Nr. 24/05 vom 25.12.2005,
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
MehrStraßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wachtberg vom
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wachtberg vom 07.04.1987 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung NW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08. 1984 (GV NW 1984 S. 475/SGV NW 2023), der
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7554
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7554 11.12.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS
MehrGEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT
GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995
MehrZweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI
Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Unterscheidung Gebühren/Beiträge Gebühren Beiträge Laufende Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen Einmalige Zahlung als
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
Mehr