Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck

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1 Pößneck, den Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck Liebe Kollegen und Mitstreiter, In der Stadtratssitzung Pößneck am wurde der Antrag der Fraktion der BIRSO zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Absenkung der Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer auf die Hälfte der bisherigen Anteile abgelehnt. Für den Antrag stimmten 6 Stadträte der BIRSO, SPD, Grüne und SIP. Acht Stadträte aus FDP/FW/FFW und der Bürgermeister stimmten dagegen. Die Linke, SPD und CDU haben sich enthalten. Jedoch konnten wir durch einen Änderungsantrag der Fraktion FDP/FW/FFW, die Straßenausbaubeiträge um 10 % abzusenken, ein Teilerfolg erzielen. Mit nur einer Neinstimme gab es eine breite Zustimmung für unser Anliegen, die Ungerechtigkeit schrittweise zu beenden. Die BIRSO ist optimistisch, zukünftig die Anteile für Grundstückseigentümer durch weitere Anträge absenken zu können. Enttäuscht sind wir von den Stadträten der Partei Die Linke, die durch ihre Stimmenthaltung eine mögliche höhere Entlastung verhindert haben. Das steht im krassen Widerspruch ihrer Landtagsfraktion, welche sich für die Abschaffung unsozialer und ungerechte Zwangsbeiträge ausspricht. Pößneck ist durch den Antrag der BIRSO nun die erste Gemeinde in Thüringen, welche die zum in Kraft getretenen Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) beschlossen hat. Mit dem neuen ThürKAG können im Ermessen der Gemeinde die Anteile der Grundstückseigentümer auf max. 10 % abgesenkt werden. Dies ist nach 7 Abs. 4a möglich, wenn es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt. Pößneck hat selbst in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass man ohne einmalige SAB auskommt. Von 2011 bis 2016 wurden Einnahmen von SAB von 820 T in den Haushalten geplant. Demgegenüber standen lediglich 188 T Einnahmen in sechs Jahren. Damit hat die Stadt nachgewiesen, das ein Verzicht auf SAB mehr als möglich ist. Wir bleiben dabei, da Straßen und deren Nebeneinrichtungen von allen Bürgern und Fahrzeugen genutzt können, müssen die Investitionen auch von allen Bürgern finanziert werden. Es entsteht auch kein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer! Die gänzliche Abschaffung der SAB bleibt weiterhin unser Ziel will die BIRSO dann eine weitere Absenkung für rückwirkende SAB und die gänzliche Abschaffung von SAB für neue Baumaßnahmen im Stadtrat Pößneck beantragen. Auf Landesebene werden wir gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen und dem VDGN erneut die gänzliche Abschaffung der SAB fordern. In Bayern und Hessen wird derzeit eine ernsthafte Diskussion zur Abschaffung der SAB geführt. Genauso wollen wir, spätestens zur Landtagswahl 2019, die Thüringer Parteien zur Abschaffung der Zwangsbeiträge auffordern. Auf den folgenden Seiten findet ihr unseren Antrag und den beschlossenen Änderungsantrag. Freundliche Grüße Wolfgang Kleindienst Fraktionsvorsitzender

2 Hier der abgelehnte Antrag der BIRSO: Pößneck, den Betrifft: Antrag Fraktion der BIRSO Änderung Straßenausbaubeitragssatzung Der Antrag lautet wie folgt: Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Pößneck (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 30. Mai 2016 wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 3 Pkt. 1. wird wie folgt ersetzt: 1. bei Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen (Anliegerstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün 2. II(*) 5,50m je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 4 Abs. 3 Pkt. 2. wird wie folgt ersetzt: 2. bei Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von in Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziffer 3 sind (Haupterschließungsstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün II(*) 6,50m je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 20 % 20 % 20 %

3 3. 4 Abs. 3 Pkt. 3. wird wie folgt ersetzt: 3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr innerhalb oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Hauptverkehrssstraßen): Teileinrichtung I(*) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen je1,75m Parkstreifen Gehweg Beleuchtung Oberflächenentwässerung Unselbständige Grünanlagen bzw. je2,00m Straßenbegleitgrün 4. II(*) je1,75m je2,00m Anteil der Beitragspflichtigen 10 % 10 % 10 % 4 Abs. 3 Pkt. 4. wird wie folgt ersetzt: 4. bei gemeindeeigenen Wegen, die vornehmlich der Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücken dienen sowie Wirtschaftswege 10 % Abs. 3 Pkt. 5. wird wie folgt ersetzt: 5. bei selbstständigen Gehwegen auch 10 %. Selbstständige Gehwege sind Gehwege, die über eine Erschließungsfunktion im Sinne des 127 Abs. 1 BauGB verfügen wird wie folgt ergänzt: Die Änderungen vom gelten für alle noch nicht beschiedenen und künftigen Ausbaumaßnahmen. Begründung: Zum sind die Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Kraft getreten. BIRSO und Bürgerallianz konnten zwar nicht wie angekündigt eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) oder eine Begrenzung der Rückwirkung auf 4 Jahre erreichen, jedoch konnten wir weitere Erleichterungen für Grundstückseigentümer erzielen. Mit dem neuen ThürKAG können nun im Ermessen der Gemeinde die Anteile der Grundstückseigentümer auf max. 10 % abgesenkt werden. Dies ist nach 7 Abs. 4a möglich, wenn es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt, die durch die Vorlage einer Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach 4 Nr. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beziehungsweise 1 Abs. 2 Nr. 15 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik nachzuweisen ist, die Gemeinde in den vergangenen drei Haushaltsjahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat und

4 im Finanzplanungszeitraum beziehungsweise nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung auch bei der Erhöhung des Gemeindeanteils keine Bedarfszuweisungen benötigt und aufgrund der Bewertung sonstiger Risiken (zum Beispiel Bürgschaften, Gewährverträge, kreditähnliche Rechtsgeschäfte) keine Verschlechterung der Haushaltssituation der Gemeinde zu befürchten ist. Die Stadt Pößneck erfüllt die Voraussetzungen nach 7 Abs. 4a ThürKAG und kann nun mit der Satzungsänderung die finanziellen Belastungen der Pößnecker Grundstückseigentümer massiv absenken. Ein Großteil des Stadtrates Pößneck und der Bürgermeister werden nun in die Lage versetzt, ihre Ankündigungen über viele Jahre, auf die Erhebung von SAB verzichten zu können bzw. die Anteile der Grundstückseigentümer abzusenken, in die Tat umzusetzen. Wir wären erfreut, wenn der Stadtrat Pößneck unserem Antrag zustimmt und dadurch auch die Kaufkraft und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen. Ein weiterer positiver Effekt wäre die Entlastung unserer kommunalen Unternehmen GWG und SMP. Dadurch würden notwendige Mittel zusätzlich für notwendige Investitionen zur Verfügung stehen. Diese kämen so auch unseren Mietern zu Gute. Genauso würden wir mit der Satzungsänderung unsere Gewerbetreibenden, die Selbstständigen, das Handwerk oder den Mittelstand entlasten und einen Standortvorteil für Pößneck erreichen. Pößneck hat selbst in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass man ohne SAB auskommen würde. Denn die Haushaltsansätze für Einnahmen von SAB wurden lange Zeit ohne Einnahmen derer gedeckt. Wolfgang Kleindienst Fraktionsvorsitzender BIRSO

5 Hier der Änderungsantrag der Fraktion FDP/FW/FFW, der angenommen wurde:

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