Schulzeit Das Magazin des niederösterreichischen Elternverbandes

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1 Ausgabe 2, Juni 2013 die Schulzeit Das Magazin des niederösterreichischen Elternverbandes ung Kein Platz in der AHS? Turnen als tägliche Demütigung? Gedanken zur täglichen Turnstunde Schulneubauten für Gymnasien und BHS Förderung von musikalischen Talenten Österreichs Musikschulen 1 Quelle: istockphoto

2 Neue Landesrätin für Bildung Tägliche Turnstunde Warum überparteiliche und überkonfessionelle Elternarbeit? In Österreich tragen die traditionellen Familienverbände neben den Verbänden der Elternvereine viel zu den familien- und bildungspolitischen Anliegen bei. In manchen Bereichen der Integration und der Einbindung von Eltern und Familien mit nichtösterreichischen Wurzeln werden aber immer öfter Barrieren und offene Fragen spürbar, die besser von überparteilichen und überkonfessionellen Organisationen bearbeitet werden sollten. Als Vertreter des NÖ Landesverbandes der Elternvereine möchte ich z.b. keinen eigenen Verband einer Elternvereinigung einer einzelnen Muttersprache oder bestimmten Konfession, sondern wünsche mir beste Voraussetzungen für die Einbindung aller Eltern unterschiedlichster Herkunft, Muttersprache und Glaubensrichtung in die örtlichen Elternvereine und in einen gemeinsamen Verband. Wir leben diese Ideologie im NÖ Landesverband der Elternvereine seit vielen Jahren sehr erfolgreich und freuen uns über die hohe Anzahl an Mitgliedselternvereinen, die sich immer noch kontinuierlich steigert! Mit der neuen Landesregierung und speziell mit der neuen Bildungslandesrätin Barbara Schwarz wird diese Form der Integrationsarbeit einer von mehreren Schwerpunkten in der künftigen Zusammenarbeit zwischen Landeselternverband und Bildungsund Familienlandesrätin sein! Helfen Sie in Ihrem örtlichen Elternverein dabei bitte mit! 2 Franz Schaupmann Obmann NÖ-Verband der Elternvereine Für die neue Bildungs-Landesrätin Barbara Schwarz steht die positive Förderung der Kinder und Jugendlichen im Fokus. Ein solides Fundament für den Bildungsweg eines jeden Kindes baut auf der Stärkung der Selbstkompetenz des Kindes auf. Wir müssen wegkommen vom Defizitdenken hin zum Stärken stärken. Denn ein Kind, das um seine Talente und seine Fähigkeiten weiß, kann auch leichter Schwächen überwinden. Daher plädiere ich an Pädagogen und Familien, Freude an Wissen, Neugierde auf Inhalte und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu vermitteln. Barbara Schwarz * , verheiratet, zwei Töchter, Wohnort: Dürnstein Volksschule Krems, AHS Rechte Kremszeile, Studium Betriebswirtschaft an der WU Wien 1984 bis 1987: IBM Österreich in Wien, Abteilung Finance 1995 bis 2011: Mitarbeiterin der TPA Horwath Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Interne Verwaltung 1995 bis 2003: Stadträtin in Dürnstein, 2003 bis 2004: Vizebürgermeisterin, 2004 bis 2011: Bürgermeisterin 2011 bis 2013: Landesrätin für Arbeit, Familie, Soziales und EU-Fragen Seit 30. April 2013 Landesrätin für Soziales, Bildung und Familie Inhalt Editorial Tägliche Turnstunde Ferialjob und Pflichtpraktikum Mehr Schulneubauten LEVNÖ Elterngespräch Resolution zur Musikausbildung Musikschulen in NÖ Unfallvorsorge und Erste Impressum Barbara Schwarz Foto: NLK Burchhart Turnen als tägliche Demütigung? Gedanken zur täglichen Turnstunde Ehrlich gesagt es ist wieder so eine ambitionierte Initiative, die man nicht kritisieren darf, weil entweder Gesundheit oder Sicherheit das Hauptthema ist. Wenn ich meine persönlichen Erinnerungen an den Turnunterricht hervorkrame, dann glaube ich nicht, dass damit ein Problem gelöst wird. Damals wurden kräftige, muskulöse Kinder im Turnunterricht eher zu Witzfiguren gemacht. Das Normkind war zart. Der 50-Meter-Sprint war ein Horror, weil die kleinen, zarten Wesen fast schon im Ziel waren, während ich gerade mal erst ins Laufen gekommen bin. 200 Meter hatten mir erst richtig Spaß gemacht, wurden aber nicht gelaufen. Diese Strecke war den Jungs vorbehalten. Im Hochsprung wurde nicht geduldet, dass ich von der anderen, der für mich richtigen Seite anlaufe, weil das den Ablauf störte. Als Brillenträgerin war ich vor allem bei Ballspielen angehalten, die Brille abzulegen (damit sie nicht kaputt geht); trotzdem wurde das Ballspiel mit Noten gewertet. Ebenso bei der Rhythmischen Sportgymnastik, bei der man Keulen, kleine Bälle, Bänder oder Ringe werfen und wieder fangen musste. Die Schule als unsportlicher Mensch verlassen Regelmäßig gab es den Kampf am Schulschluss, wenigstens ein Gut in Turnen zu bekommen. Es war übrigens lange Zeit das einzige Befriedigend in meinem Zeugnis, für das ich aber zwei Sehr gut in so unbedeutenden Nebenfächern wie Mathematik, Deutsch, Englisch, Latein oder auch Physik, Biologie Foto: Pressedienst Stadtgemeinde Schwechat Turnunterricht: besser ohne Benotung? oder Geschichte herausarbeiten musste, um mir nicht durch ein Befriedigend in Turnen den Vorzug zu versauen. Die Schule verlassen habe ich als unsportlicher Mensch, obgleich ich mit dem Vater klettern, tauchen, auf Berg- und Skitouren war. Wenn also diese tägliche Turnstunde so wie vor 35 Jahren nur dazu führt, den vermeintlichen Norm-Sportlichen hervorzuheben und die anderen Kinder der täglichen Demütigung auszuliefern dann bitte nicht. Turnunterricht aus der Notengebung herausnehmen Ich würde zusätzlich den Turnunterricht aus der Notengebung herausnehmen gerade hier ist der Faktor Spaß die wesentliche Motivation. Vor allem widerspricht Benotung im Sport meiner Meinung nach jedem Gedanken an Inklusion wie soll ein Kind, das schlecht sieht, mit Bällen genauso umgehen wie ein gut sehendes Kind? Wie soll ein pyknisches Kind genausoweit springen wie ein leptosomes? Wie soll ein zartes, kleines Mäderl mit dem Reutherbrett gleich gut über den Kasten springen wie ein athletisches Kind mit guter Körperspannung? In kaum einem anderen Fach sind Von Marianne Riemer, LEVNÖ Vorstandsmitglied Noten diskriminierender und demotivierender als im Turnunterricht. Vor allem schafft gerade diese Bewertung bei jungen Menschen, die ohnehin mit sich selber und der Wahrnehmung ihrer vermeintlichen Mängel in der Pubertät kämpfen, bei manchen erst Probleme. Wie viel Mädchen rutschen in die Magersucht, weil sie sich als dick wahrnehmen? Marianne Riemer 3

3 Ferialjobs und Pflichtpraktikum Werbung AKNÖ: Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum Foto: Helix Fotolia 4 Tipps, damit es bei Ferialjob und Pflichtpraktikum zu keinen bösen Überraschungen kommt: Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier im Gastgewerbe unbedingt vor Praktikumsbeginn vereinbaren. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie freie Tage vereinbaren. Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden machen! Regelmäßige Arbeitszeitaufzeichnungen führen, keine unrichtigen Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben! (Pflicht-)PraktikantInnen muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung ausgehändigt werden. Keinesfalls eine - oftmals klein gedruckte - Verzichtserklärung z.b. auf Lohnansprüche unterschreiben. Wenn das zustehende Entgelt bestehend aus Lohn, Sonderzahlungen oder Urlaubsersatzleistung nicht oder in falscher Höhe ausbezahlt wurde, sollte man umgehend den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern oder die AKNÖ kontaktieren! Bei Fragen zum Thema Ferialjob oder Pflichtpraktikum stehen Ihnen die ExpertInnen der AKNÖ unter zur Verfügung. Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit für viele Schülerinnen und Schüler, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Sei es durch einen Ferialjob oder in Form eines schulisch erforderlichen Pflichtpraktikums. Der klassische Ferialjob dient dazu, das Taschengeld aufzubessern. Dabei handelt es sich in der Regel um Aushilfstätigkeiten, zum Beispiel in einem Büro, als Eisverkäuferin oder -verkäufer im Freibad oder als Hilfskraft in einem Handwerksbetrieb. Gesetzliche Voraussetzung für einen Ferialjob ist die Vollendung des 15. Lebensjahres und die Beendigung der neunten Schulstufe, erklärt AKNÖ-Experte Joachim Weber. Im Unterschied dazu steht das schulische Pflichtpraktikum in vielen Lehrplänen von berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen. Es muss absolviert werden, um die Schule positiv abschließen zu können. Ob Form und Inhalt des Praktikums von der Schule anerkannt werden, sollte am besten rechtzeitig vor Beginn mit dem betreuenden Lehrer abgesprochen werden, so Weber. Teilweise Gleichstellung von Lehre und berufsbildender Schule Seit Februar 2013 gibt es neue Regelungen bezüglich des Übergangs zwischen Lehre und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Dabei wurden einerseits Anrechnungszeiten zwischen verwandten Ausbildungen, als auch Anerkennungen von Berufsabschlüssen definiert. Da es in der Praxis noch oft zu fehlerhaften Anrechnungen oder Anerkennungen und damit zu unrichtigen Kollektivvertragseinstufungen kommt, empfehlen wir im Zweifelsfall die ExpertInnen der AKNÖ unter zu kontaktieren. Mehr Geld für Bildung Egal ob Schule oder Studium: Die Ausbildung der Kinder stellt für Eltern oft eine große finanzielle Belastung dar. Viele wissen nicht, dass sie eventuell Anspruch auf Förderungen haben. Die Niederösterreichische Arbeiterkammer informiert Sie gerne über Voraussetzungen, Fristen und Förderhöhe. Die Informationsfolder zum Thema finanzielle Unterstützungen finden Sie im Internet unter noe.arbeiterkammer.at/bildung. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter Malwettbewerb Mariazellerbahn, Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachaubahn und die Schneebergbahn warten auf euch! Die NÖVOG lädt in Kooperation mit Karikaturmuseum Krems und NÖM im Schuljahr 2013/14 alle Volksschulkinder ein, ihre NÖVOG Lieblingsbahn zu malen. Auf die Gewinner drei Stockerlplätze pro Klasse warten tolle Preise. Die Zeichnung des Gesamtsiegers wird auf einer NÖM Milchpackung präsentiert. Ausstellung der Kunstwerke im Karikaturmuseum Krems. NÖVOG Infocenter Telefon: , info@noevog.at Malwettbewerb für Volksschulen Klassen Einsendeschluss: 13. Oktober 2013 Beginn des Wettbewerbs: 10. September 2013 Format der Zeichnung: A4 oder A3 Kontakt & Anmeldung: E: malwettbewerb@noevog.at T: Mehr unter: Zusendung der Kunstwerke an: NÖVOG Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.h. Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten 190x135_Inserat_Malwettbewerb.indd :21 RENAULT Ab ins Leben! mit dem neuen RenAULt CAPtUR. Egal, wohin Sie unterwegs sind der brandneue Renault Captur ist der ideale Begleiter für Sie und Ihre Familie. Jetzt über Renault Finance versichern und doppelt profitieren. die sensationell günstige, monatliche VeRsiCheRUngs-FixPRämie (haftpflicht Und VoLLkAsko) FüR den CAPtUR Um nur 66,- * Auf diese Versicherung können Sie sich fix verlassen. 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4 Schulneubauten LEVNÖ Elterngespräch Mehr Schulneubauten bei Engpässen Freie Schulwahl für alle geeigneten Kinder - Schulen müssen dort gebaut werden, wo sie gebraucht werden Von Paul Haschka, stv. Vorsitzender & Bereichssprecher AHS/BMHS Vor allem in den Städten und in deren Umland sind allgemein bildende höhere Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) die Schulen der Wahl. Es ist daher eigentlich eine peinliche Schande, dass Schulverwaltung und Politik nicht darauf reagieren. Seit Jahren werden im Umland von Wien ebenso wie in vielen anderen großen Städten die AHS-Klassen bis an die Grenze der Legalität angefüllt und dennoch werden oft AHS-reife SchülerInnen abgewiesen. Seit Jahrzehnten wird dieser Missstand ignoriert. Schulneubauten und ausbauten erfolgen nur schleppend und sind insgesamt viel zu klein. Eine echte freie Schulwahl für alle geeigneten Kinder und Jugendlichen wird so in der fünften ebenso wie in der neunten Schulstufe erschwert. Paul Haschka 6 Zu wenig, zu spät, zu klein: Neubauten von AHS und BHS werden zu spät begonnen und zu spät fertiggestellt und sind bereits bei der Eröffnung zu klein AHS und BHS platzen aus allen Nähten Der Wohnbau an den hochrangigen Verkehrsadern im Wiener Umland boomt: Viele junge, gut ausgebildete Menschen ziehen zu, gründen eine Familie, haben Kinder und wollen für diese natürlich eine gute Ausbildung. Die Folgen: Die AHS und BHS platzen aus allen Nähten. Dieser Trend ist seit längerem bekannt. Alle Prognosen weisen auf weiteres Bevölkerungswachstum in den Ballungsräumen hin. Daher müssen auch dort AHS und BHS gebaut werden, wo sie dringend gebraucht werden. Der LEVNÖ fordert, die Planungen umgehend voranzutreiben und mit den Baumaßnahmen rasch zu beginnen. Vorgezogene Auslese Laut Gesetz entscheidet das Schlusszeugnis der vierten Klasse Volksschule über die AHS-Reife zusammen mit einer eventuell notwendigen Aufnahmeprüfung. Bei der Anmeldung werden jedoch die Noten im Semesterzeugnis oder die Noten der dritten Klasse herangezogen. Schüler, die erst am Ende der vierten Klasse AHS-reif sind, werden aus Platzmangel abgewiesen. Die freie Schulwahl für geeignete Kinder wird so hintergangen. Kein Platz in der AHS? Elterngespräch mit Landesschulinspektor Rainer Ristl Rainer Ristl, Leiter der Schulaufsicht im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), war im vergangenen März beim LEVNÖ Elterngespräch zu Gast. Hauptthema war die allgemeine Situation an den AHS, die als stark nachgefragte Schulform mit massiven Platzproblemen kämpft. Um Abweisungen an einer AHS zu vermeiden wird oftmals die maximale Schüleranzahl pro Klasse überschritten. Die fragwürdige Ressourcenverteilung des Bundes illustriert Ristl am Beispiel Klosterneuburg: An der AHS Unterstufe werden die Klassen mit 30 Schülern (einzelne Oberstufenklassen mit 36 Schülern) und einem Lehrer geführt. Die jeweils vier Klassen (an zwei Schulen) der Neuen Mittelschule (NMS) werden mit weniger als 20 Schülern und je zwei Lehrern geführt. Die Planung und Bereitstellung von AHS Schulplätzen in den Ballungszentren rund um Wien (ca. 75% der Schüler besuchen nach der Volksschule eine AHS) ist generell schwierig. Baden ist überlastet und verzeichnet noch immer starke Zuwächse. In Berndorf nur wenige km entfernt sind die Schülerzahlen stark rückläufig. In diesen Gebieten sind auch nur NMS mit einer Spezialisierung (z.b. Sport oder Musik) gut besucht, alle anderen kämpfen mit sehr niedrigen Schülerzahlen. Bund reagiert nicht auf vorhersehbare Änderungen der Schülerzahlen Kritik übt Ristl auch, weil der Bund nicht auf vorhersehbare Änderungen der Schülerzahlen reagiere, sondern immer erst, wenn die Schüler schon da sind. Beispiel Bad Vöslau Gainfarn: Der AHS Zubau wird heuer fertig die ersten Jahrgänge haben heuer Matura. Selbst nach Fertigrenovierung des Altbaus (in ca. einem Jahr) kann der jetzt schon benötigte Platz nicht zur Verfügung gestellt werden. Ebenso in Gänserndorf, wo das Gymnasium aus allen Nähten platzt und ein enormer Zuzug stattfindet laut Flächenwidmungsplan wurde um Gänserndorf Bauland für mehrere tausend Häuser bereitgestellt wird nicht reagiert. In besonders akuten Fällen hat das Land NÖ Schulstandorte vorfinanziert die jetzt nur zum Teil vom Bund bezahlt werden. Ressourcenverschwendung Als Beispiel dafür und für Ressourcenverschwendung führt Rainer Ristl Groß-Enzersdorf an, wo der Bund die ehemalige Kaserne für einen Spottpreis (weil nicht verwertbar) an eine Privatperson verkaufte und nun für ein Gymnasium teuer mietet. Der Landesschulrat (LSR) hat das Gebäude für eine AHS mit 21 Klassen adaptiert und bezahlt. Erst jetzt nach sechs Jahren denkt der Bund darüber nach, ob es ein Schulstandort werden könnte und ein Turnsaal gebaut wird. In Tullnerbach wurde vom LSR ein altes Hotel gemietet und adaptiert. Dort findet ein Schulbetrieb mit 20 Klassen statt, als Entlastung für die AHS in Purkersdorf. Von Bundesseite gibt es noch keine Entscheidung, ob Tullnerbach ein eigener Schulstandort werden soll somit auch keine finanzielle Abgeltung. Neue Reifeprüfung Zur Neuen Reifeprüfung meinte Ristl, Rainer Ristl dass diese in einzelnen Gegenständen wie Mathematik noch um ein Jahr verschoben werden sollte, da die Vorbereitungen nicht fertig sind. Engagierte Lehrer haben keine Möglichkeit, die notwendigen Informationen zu erhalten Beispiel Mathematik: Es gibt nur 26 Typ-1 Beispiele und gar nur drei Typ-2 Beispiele wie soll da eine Vorbereitung möglich sein? Kompensationsbeispiele (wenn schriftlich negativ) gibt es nur eines (für Latein noch gar keines), wo bei einer Matura aber pro Stunde verbraucht werden. Dabei würden von einem dafür bezahlten Team seit drei Jahren Beispiele erarbeitet. Zum nächsten Elterngespräch lädt der LEVNÖ im Herbst 2013 Fachinspektor Gerhard Angerer ein, der seit Dezember 2012 mit der Schulaufsicht im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport betraut ist. 7

5 Resolution zur Musikausbildung Musikschulen in NÖ LEVNÖ Antrag bei Vollversammlung angenommen Musikunterricht und Musikausbildung Förderung von musikalischen Talenten Elterngespräch mit Andreas Gruber, Fachinspektor für Musikerziehung Der Österreichische Dachverband der Elternvereine hat auf Antrag des LEVNÖ in seiner Vollversammlung am 8. Juni 2013 in St. Pölten beschlossen: Forderungen Das Unterrichtsministerium wird aufgefordert, aus den Schulversuchen der Musikvolksschulen rasch die Schlüsse zu ziehen und zu entscheiden, ob diese in das Regelschulwesen übernommen werden. Es wird gefordert, Möglichkeiten einer intensiveren Musikbildung im Schulsystem anzubieten. Vor verstärkter Einführung von Ganztagsschulen soll das Unterrichtsministerium Konzepte und konkrete Modelle erstellen, wie auch künftig eine Musikausbildung praktisch in ganz Österreich - funktionieren soll. Begründung 1. An Volksschulen laufen seit einigen Jahren Schulversuche unter dem Titel Musikvolksschulen. Statt zwei Stunden werden vier Stunden Gerhard Dafert, Landesobmann-Stv. Musik pro Woche angeboten. Eine Übernahme in das Regelschulwesen ist derzeit nicht vorgesehen, die Schulversuche sollen aber weiterlaufen. Für uns Eltern ist es wichtig zu wissen, wie es mit dieser Schulform weitergeht. Wir wollen, dass Interessierten die Möglichkeit einer intensiveren Musikbildung eröffnet wird und das möglichst früh. Musikvolksschulen bieten eine gute Möglichkeit dazu. Sollten die Schulversuche nicht weiterlaufen, wären andere Angebote zu schaffen. 2. Vielfach wird die Ganztagsschule propagiert. Für uns Eltern stellt sich auch aus Verantwortung gegenüber einem Musikland Österreich die Frage, wie eine Musikausbildung (beispielsweise in Musikschulen) in einer Ganztagsschulwelt funktionieren soll: Ob der Musikunterricht dann spät abends erfolgt, wann Übungszeit sein soll? Diese und andere Fragen sollten vor Einführung einer Ganztagsschule beantwortet sein. Musikland Österreich? Musik zu unterrichten ist sicherlich nicht einfach. Es ist ein Nebenfach und das Interesse der Schüler ist nicht immer gegeben. Umso wichtiger ist es, Interessierten die Möglichkeit einer intensiveren Musikbildung zu eröffnen und das möglichst früh. Musikvolksschulen bieten neben den NÖ Musikschulen eine gute Möglichkeit dazu. Für uns Eltern ist es wichtig zu wissen, wie es weitergeht. Daher sollten rasch aus den Foto: Matthieu Devuyst derzeit laufenden Schulversuchen der Musikvolksschulen die Schlüsse gezogen und dann sollte klargestellt werden, ob sie ins Regelschulwesen übernommen werden. In diesem Zusammenhang nur zum Nachdenken: Wie kann die Musikausbildung generell in einer Ganztagsschulwelt funktionieren? Musikunterricht spät nachts? Wann üben? Damit Österreich ein Musikland bleibt, sollten diese Fragen beantwortet sein, bevor die Ganztagsschule kommt. Zahlreiche Musikschulen ermöglichen Kindern und Jugendlichen in Österreich eine intensive Auseinandersetzung mit der Musik. Andreas Grubers Zuständigkeit als Fachinspektor umfasst die allgemeinbildenden höheren Schulen, die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie die Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Im Bereich der Pflichtschulen also Volksschulen, Hauptschulen und Neue Mittelschulen hat er eine beratende Funktion. Schulversuche Musikvolksschule oder Musikhauptschule Die Musikhaupt- und Neue Mittelschulen sind bereits ins Regelschulwerk integriert. Die Musikvolksschulen laufen derzeit als Schulversuch. Eine Überführung ins Regelschulwerk ist derzeit vom Unterrichtsministerium nicht angedacht. Die Musikvolksschulen zeichnen sich durch eine intensivere Beschäftigung mit Musik in insgesamt zwei bis vier Wochenstunden Musik aus. Zudem werden die Kinder von musikspezifisch geschulten Lehrkräften unterrichtet. Im Pflichtschulbereich können Lehrer laut Dienstrecht nämlich in allen Fächern eingesetzt werden, während in den Bereichen AHS und BHS eine entsprechende musikalische Qualifikation die Voraussetzung für das Unterrichten des Faches Musik bildet. Wie wird man Musikvolksschule? Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin stellt einen Antrag beim Landesschulrat. In Niederösterreich gibt es übrigens auch viele Kooperationen von Musikschulen mit Volksschulen, die den Kindern eine intensivere Auseinandersetzung mit Musik ermöglichen. Wie viele Musikschulen gibt es, die ein Öffentlichkeitsrecht besitzen? Derzeit gibt es in Niederösterreich 11 Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Der große Vorteil des Öffentlichkeitsrechts liegt darin, dass diese Musikschulen Zeugnisse ausstellen können, die urkundlichen Charakter haben, während alle anderen Musikschulen lediglich Schulnachrichten ausstellen können. Dadurch ist es auch möglich, dass der Instrumentalunterricht von einem RG oder ORG mit Instrumentalunterricht, in dem ein Instrument Pflichtfach ist, in eine Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht ausgelagert werden kann. Dadurch ist es für Schülerinnen und Schüler an derartigen Gymnasien auch möglich, Instrumente zu belegen, die am Gymnasium selbst nicht angeboten werden. Die Zeugnisnote für das Gymnasium wird in diesem Fall vom Zeugnis der Musikschule übertragen. Situation im Bereich der BHS An Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HLW) wird es in Zukunft das Clusterfach Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck geben, das pro Jahrgang zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Elternwunsch LEVNÖ Bei Einführung von Ganztagesschulen mit verschränkter Abfolge bietet Jugendsingen in Grafenegg sich die Möglichkeit, mehr Musikstunden unterzubringen! Aus der Sicht der Eltern geht es hier nicht um eine Spezialisierung von Grundschulen, sondern um die verstärkte Förderung von musikalischen Talenten im Musikland Österreich und um die Nutzung von pädagogisch wertvollen Nebeneffekten durch eine gediegene Musikerziehung (Mathematik!). Eine Liste der Musikvolksschulen finden Sie unter: eine Liste der Musikhauptschulen unter: Andreas Gruber 8 9

6 Unfallvorsorge und Erste Unfallvorsorge und Erste Hilfe an den Pflichtschulen in Niederösterreich von Franz Hölzl, Sicherheitsbeauftragter im Landesschulrat für Wir wünschen uns alle, dass in den Schulen der Unfallvorsorge höchstes Augenmerk geschenkt wird, doch es ist auch gut zu wissen, dass für den Fall, wenn doch etwas passiert, neben top-geschulten LehrerInnen auch das richtige Material für die Erste Hilfe zur Verfügung steht. Obwohl der Ausbildungsstand der niederösterreichischen PflichtschullehrerInnen für die Erste Hilfe absolut top ist, steht es mit der Ausstattung und regelmäßigen Wartung der Erste-Hilfe-Kästen weniger gut. Dabei sind seit die Merkmale eines Verbandskastens gemäß ÖNORM Z 1020 geregelt. ÖNORM für Erste-Hilfe-Kästen: Die Erste-Hilfe-Kästen sind so anzubringen, dass innerhalb von drei Minuten nach Eintritt eines Notfalls Erste Hilfe geleistet werden kann, das heißt, dass der Kasten innerhalb dieser Zeit zur verletzten/verunfallten Person gebracht werden kann. Auch die örtliche Aufstellung der Kästen ist auf Grund der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Z 3.2 der ÖNORM Z 1020), z.b. Turnsaal, Schulküche, Werkstätten. Der Kasten muss so aufgestellt (angebracht) sein, dass er vor direkter Wärmeeinwirkung (z.b. Sonne, Heizkörper) geschützt ist (Z 7 der Önorm Z 1020). Der Kasten muss leicht zu öffnen und zu schließen sein. Er muss eine Vorrichtung zum Plombieren oder Versiegeln haben, er darf aber nicht versperrbar sein. Dies ist deshalb erforderlich, damit nicht im Notfall allenfalls erst nach einem Schlüssel gesucht werden muss. Der Kasten muss mit einer Aufhängevorrichtung versehen, von der Wand einfach abnehmbar und tragbar sein (Z der Önorm Z 1020). Der Kasten muss rasch zur/zum Verletzten gebracht werden können. Anleitung zur Ersten Hilfe Im oder neben dem Kasten müssen gut lesbar angebracht sein: Eine ausführliche Anleitung zur ersten Hilfeleistung ( 39 Abs 3 AStV), Namen und Telefonnummern der als ErsthelferInnen ausgebildeten Personen, Notrufnummer der Rettung, Vermerke über nächstes Krankenhaus, nächste Ambulanzen, zuständiger Arzt, Krankentransportmittel, Standort des nächsten Verbandkastens (Önorm Z 1020). Im Kasten müssen vorhanden sein: ein Inhaltsverzeichnis, allenfalls mit Platz für Überprüfungsvermerke, ein Nachweis der periodischen Überprüfung des Inhalts auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit (Z der Önorm Z 1020). Auf Vollständigkeit, unverletzte Packungen und Verwendbarkeit prüfen: Der Inhalt des Kastens muss in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit, unverletzte Packungen und Verwendbarkeit überprüft werden (Z 7 der Önorm Z 1020). Mittel der Ersten Hilfe müssen sich in hygienisch einwandfreiem, jederzeit gebrauchsfertigem Zustand befinden ( 39 Abs 2 AStV). Die Zeitspanne zwischen zwei Überprüfungen darf auf höchstens ein Jahr ausgedehnt werden, wenn der Kasten plombiert wurde (Z der Önorm Z 1020). Der Kasten muss außen mit dem Rettungszeichen Erste Hilfe ( 39 Abs 3 AStV) und mit der Aufschrift Erste Hilfe gut sichtbar gekennzeichnet sein (Z 8 der Önorm Z 1020). Außerdem wird die Anschaffung von Rettungs- und Löschdecken empfohlen, eine Maßnahme, die sicherlich durch die Elternvereine unterstützt und gefördert werden kann. In der Wirtschaftskammer Gänserndorf wurde beim Regionaltreffen der Elternvereine die Erstausgabe der Schulzeitung vor zahlreichen ElternvertreterInnen präsentiert. Online Download unter: Elternverein Schule gemeinsam gestalten Das Schulunterrichtsgesetz regelt im 63 die Führung von Elternvereinen im Rahmen der Schule. Der Elternverein übernimmt mit den Rechten aber auch Mitverantwortung in der Schule. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören: Medieninhaber und Herausgeber: Unterstützungsverein für Elternanliegen - UVEA, ZVR , Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Verlagsort: St. Pölten im Eigenverlag Hersteller: MediaService KG, 3508 Meidling i. T. Druck: digitaldruck Redaktion: Franz Schaupmann, Ingrid Posch, Christine Friedrich-Stiglmayr Für den Inhalt der Beiträge verantwortlich sind die jeweiligen Autoren. Nominieren von KandidatInnen für die Wahl der KlassenelternvertreterInnen. Diese werden direkt gewählt, müssen in allen Angelegenheiten, die die Klasse betreffen, beigezogen und gehört werden und sind nur ihren WählerInnen und den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Wählbar sind, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Vertretung der Interessen der Schule (z.b. Baumaßnahmen, Ausstattung der Schule, Schulveranstaltungen, etc.) Beratung bei wichtigen Angelegenheiten im Unterrichtsleben (z.b. Verwendung von Lehrmitteln, allgemeine Fragen des Unterrichts usw.) Vertretung der Schülerinteressen außerhalb der Schule (z.b. Verkehrsregelung, Schaffung von Schutzwegen, Fahrradwegen, Schülerlotsen, Schülertransporte, usw.) Kontakt: NÖ Landesverband der Elternvereine, 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tel: 02742/ levnoe@lsr-noe.gv.at Blattlinie: Überparteiliche und unabhängige Information für Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Pädagoginnen und Pädagogen an den niederösterreichischen Schulen mit dem Ziel, über Ereignisse im Schulbereich zu informieren, Stellung zu nehmen und Kritik zu üben. Wir setzen uns für die Interessen der Schülerinnen und Schüler ein, wobei Die neue Reifeprüfung LEVNÖ Regionaltreffen in der WKO Gänserndorf Gut investierte Zeit ElternvertreterInnen leisten mit ihrem Einsatz einen unschätzbaren Beitrag zur Weiterentwicklung von Gesellschaft, Demokratie und Bildungsqualität. Durch die Mitgliedschaft im NÖ Landesverband haben ElternvetreterInnen Zugang zu wichtigen Informationsquellen. Persönliche Weiterbildung gehört zu den mit der Übernahme einer EV-Funktion untrennbar verbundenen Pflichten. Nur gut informierte ElternvertreterInnen haben die Chance wirksam zu werden. Bei allen Fragen zur Elternvereinsarbeit, bzw. wenn Sie einen Elternverein an Ihrer Schule gründen wollen, wenden Sie sich bitte an den NÖ Landesverband, die Dachorganisation der Elternvereine an den NÖ Schulen. NÖ Landesverband der Elternvereine Geschäftsstelle & Sekretariat im Landesschulrat für NÖ: 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 Telefon: (02742) Fax: (02742) sekretariat@levnoe.at Impressum uns ein ausgewogenes Maß an objektiver Berichterstattung wichtig ist. Die Zeitung wendet sich an alle Elternvertreterinnen und Elternvertreter, alle Pädagoginnen und Pädagogen, sowie an Meinungsbildner in Politik und Medien, die eine fundierte und sachbezogene Kommentierung auf den Gebieten des Schulwesens und der Pädagogik erwarten. Die Artikel unserer Autorinnen und Autoren und deren damit verbundene Meinungen verstehen sich als wichtige Diskussionsbeiträge im Bildungsbereich

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