Was Eltern über Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Kinderfrauen wissen wollen

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1 Kinderbetreuung mit Familienanschluss- Was Eltern über Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Kinderfrauen wissen wollen Liebe Eltern, liebe Mutter, lieber Vater, Sie haben sich entschlossen, Ihr/e Kind/er von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Diese Elternbroschüre soll Ihnen im Vorfeld schon einen umfassenden Überblick über die Betreuung eines Kindes in Tagespflege verschaffen. Tagespflege was ist das?... 2 Tagesmutter oder Kinderfrau? Großtagespflege?... 2 Eine Tagespflegefamilie finden... 3 So finden Sie die geeignete Tagesmutter... 4 Telefonischer Erstkontakt... 4 Persönliches Vorgespräch... 5 Formalitäten und Bezahlung... 7 Privat finanzierte Tagespflege... 7 Geförderte Tagespflege... 8 Steuerrechtliche Hinweise:... 8 Gesetzliche Unfallversicherung für Tageskinder... 9 Aufsichtspflicht und Haftpflichtversicherung... 9 Die Eingewöhnungszeit: Der Tagespflegealltag und was die Tagesmutter für die Betreuung Ihres Kindes benötigt Verständnis, Vertrauen und die Bereitschaft zum Gespräch Beratung, fachliche Begleitung und öffentliche Förderung durch das Jugendamt

2 Tagespflege was ist das? Tagesmütter sind Frauen, die aus Freude am Umgang mit Kindern berufstätigen Eltern die Versorgung und Erziehung ihrer Sprösslinge während der Arbeitszeit anbieten. Der Großteil der Tagesmütter gehört zu der Altersgruppe von 25 bis 45 Jahren und ist verheiratet oder lebt in einer festen Partnerschaft. Erfahrungen bestehen in der Regel durch die Erziehung eigener Kinder, einige haben aber auch eine pädagogische Ausbildung. Seit Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen immer mehr Tagesmütter einen Qualifizierungskurs und bilden sich neben ihrer Tätigkeit fort. Tagespflege richtet sich in erster Linie an Kinder unter drei Jahren, es können aber auch ältere Kinder im Anschluss an Kindergarten oder Schule bis zum Alter von 14 Jahren betreut werden. Der Rahmen ist familiär und bleibt auch für die Kleinsten noch individuell und überschaubar. Tagesmutter oder Kinderfrau? Großtagespflege? Tagesmütter betreuen bis zu fünf Kinder gleichzeitig für einige Stunden am Tag oder auch ganztags im eigenen Haushalt. Sie arbeiten überwiegend auf Honorarbasis. Kinderfrauen gehen in den Haushalt der Eltern und betreuen vor Ort die Kinder dieser Familie. Sie arbeiten entweder auf Minijob-Basis oder sind als Arbeitnehmer von den Eltern sozialversicherungspflichtig angestellt. Sie können je nach Vertrag auch kleinere Hausarbeiten übernehmen. Die Wahl für die eine oder andere Betreuungsform sollten Sie individuell treffen. Was spricht für eine Tagesmutter? normaler, familiärer Tagesablauf sozialer Kontakt mit anderen Kindern keine fremde Person im eigenen Haushalt Was spricht für eine Kinderfrau? das Kind wird im gewohnten Umfeld betreut der Übergang zu einer Betreuung durch eine fremde Person wird abgemildert wenn Geschwisterkinder aus dem Kindergarten / Schule abgeholt werden müssen Seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes gibt es im Landkreis Rosenheim auch einige sogenannte Großtagespflegestellen. Hier werden gleichzeitig zwischen acht und zehn Kindern von zwei qualifizierten Tagesmüttern betreut. Auf Grund der der größeren Kinderzahl muss mindestens eine Tagesmutter in der Regel eine pädagogische Ausbildung vorweisen. Meistens befinden sich Großtagespflegestellen in angemieteten Räumen. 2

3 Eine Tagespflegefamilie finden Wenn Sie auf der Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten Tagespflegestelle sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Vermittlung über das Kreisjugendamt, Fachbereich Kindertagesbetreuung / Kindertagespflege. Tagesmütter, die durch das Kreisjugendamt vermittelt werden, sind wie folgt überprüft: Nach Einreichung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) wird ein Hausbesuch bei der interessierten Tagesmutter vereinbart. Hier lernt die zuständige Mitarbeiterin die neue Tagesmutter und ggf. deren Familie kennen und kann sich einen Überblick über die räumlichen Möglichkeiten und deren kindgerechte Ausstattung verschaffen. Im Vordergrund stehen neben der persönlichen Einschätzung auch die körperliche und psychische Belastbarkeit. Die Räume müssen hygienisch und kindersicher sein und sollten Kindern ausreichend Platz zum Spielen und ungestörten Ruhen ermöglichen. Die Tagespflegeperson und ihr Ehemann bzw. Lebenspartner dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben. Hierzu wird von beiden ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis angefordert. Tagesmütter müssen schriftlich versichern, keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen zu haben oder an ansteckenden Krankheiten zu leiden, die Einfluss auf die Betreuung der Tageskinder hätten. Tagespflegepersonen werden dazu angehalten, an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind teilzunehmen und diesen alle zwei Jahre aufzufrischen. Tagespflegepersonen geben ihr Einverständnis zu unangemeldeten Hausbesuchen durch das Jugendamt Die Tagesmütter geben außerdem ihr Einverständnis, dass beim Allgemeinen Sozialdienst eine Rückmeldung erbeten wird, ob von dort gegen die Erteilung einer Pflegeerlaubnis Bedenken bestehen Neben der Vermittlung durch das Kreisjugendamt gibt es natürlich zahlreiche private Möglichkeiten eine Tagesmutter zu finden. Häufig wird in regionalen Tageszeitungen inseriert, oder Sie finden in Kindergärten, Arztpraxen oder kindernahen Einrichtungen Aushänge. Auch über das Internet gibt es zahlreiche Plattformen und Seiten. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfe-Weiterentwicklungsgesetzes benötigt jedoch jede Tagespflegeperson ab einer Betreuungszeit von 15 Stunden wöchentlich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, auch wenn die Finanzierung privat erfolgt. Prinzipiell kann also jede Person Kindertagespflege durchführen, sofern sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Tagespflegeeltern haben eine verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe, die mit einer Berufstätigkeit zu Hause vergleichbar ist. Bedenken Sie, dass in den meisten Fällen vor allem die Tagesmutter einen großen Teil des Tages mit Ihrem Kind verbringt und damit zu einer wichtigen Bezugsperson wird. Es geht nicht nur um die Grundversorgung mit Essen, 3

4 Körperpflege usw., sondern um alle Bereiche des Lernens, der Bildung und der kindlichen Entwicklung. Tagespflegemutter ist kein Ausbildungsberuf. Häufig denken Eltern, dass Erfahrungen mit den eigenen Kindern ausreichen, um Tagespflegebetreuung übernehmen zu können. Viele unterschätzen dabei die Verantwortung, die sie den Tagespflegeeltern bzw. hauptsächlich der Tagesmutter für ihr Kind übertragen. Trotz Pflegeerlaubnis und amtlicher Prüfung müssen Sie also als Eltern vornehmlich selbst beurteilen, wer Ihr Kind am besten und angemessen betreuen kann. Diese Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen. Tagesmütter sind alle unterschiedlich, in ihrer Persönlichkeit, ihrer Art zu arbeiten, in ihrer Lebenssituation. So finden Sie die geeignete Tagesmutter Schicken Sie eine schriftliche Vermittlungsanfrage an das Kreisjugendamt. Sie erhalten den Fragebogen gerne auf Anfrage zugeschickt oder können ihn unter als pdf-dokument herunterladen. Nach Klärung Ihres Betreuungsbedarfes werden von der Fachberatung Kindertagespflege aus der Vermittlungskartei der zur Verfügung stehenden Tagesmütter möglichst wohnortnah die geeigneten herausgesucht. Sie erhalten dann die Kontaktdaten der Tagesmütter persönlich mitgeteilt, so dass Sie anschließend selbständig Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Telefonischer Erstkontakt Es empfiehlt sich, die folgenden Themen schon bereits bei einer ersten Kontaktaufnahme am Telefon zu besprechen: Kann die Tagesmutter die benötigten Betreuungszeiten übernehmen? Wie ist die Erreichbarkeit der Tagesmutter? Auf dem Weg zur Arbeit? Wie viele (eigene und betreute) Kinder gibt es im Haushalt der Tagesmutter? Wie alt sind diese? Ist die Aufnahme weitere Tageskinder geplant? Geben Sie die wichtigsten Informationen über Ihr Kind: Alter, Geschlecht, Besonderheiten (Allergien, gesundheitliche Belastungen) Muss das Kind von einer Kindertageseinrichtung abgeholt werden? Wenn Sie einen positiven Eindruck gewonnen haben, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit der Tagesmutter in den Räumen, in denen Ihr Kind betreut werden soll. 4

5 Persönliches Vorgespräch Für einen guten Verlauf eines Tagespflegeverhältnisses ist mindestens ein ausführliches Vorgespräch unbedingte Voraussetzung. Immer wieder stellt es sich heraus, dass ein Betreuungsabbruch vermeidbar gewesen wäre, wenn sich Eltern und Tagespflegeeltern vor Aufnahme des Kindes intensiver über Betreuungswünsche und Notwendigkeiten ausgetauscht hätten. Es ist wichtig, dass Sie nicht nur von der Tagesmutter, sondern von der ganzen Familie (Ehemann, eigene Kinder) einen Eindruck erhalten. Ein erster Termin sollte daher am besten außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden. Wenn Sie nicht alleinerziehend sind, nehmen Sie diesen unbedingt nicht nur mit Ihrem Kind, sondern auch gemeinsam mit Ihrem Partner wahr. Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Sie die Tagespflegestelle ein weiteres Mal besuchen, damit Sie auch die derzeit betreuten Tagespflegekinder kennenlernen und die Tagesmutter bei der Betreuungsarbeit erleben können. Gemeinsam mit der Tagesmutter müssen Sie möglichst viele Einzelheiten die evtl. Betreuung Ihres Kindes betreffend genau besprechen. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich erachten, von den Tagespflegeeltern völlig anders gesehen werden kann. Daher ist es wichtig, dass Sie offen und von vornherein sagen, welche Vorstellungen Sie haben. Es ist Ihre Aufgabe zusammen herauszufinden, welche Unterschiede es gibt und dann zu entscheiden, ob Sie sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Folgende Fragestellungen können Sie dabei als Orientierungshilfe verwenden: Einigen Sie sich mit der Tagesmutter über die Betreuungszeit (Arbeitszeit und Wegezeit) und fragen Sie nach evtl. bereits geplantem Urlaub Gibt es genügend Spiel- und Bewegungsraum? Fragen Sie, wo die Kinder spielen können und dürfen. Lassen Sie sich alle Betreuungsräume zeigen. Wo soll/kann Ihr Kind Mittagsschlaf halten? Fragen Sie nach getrennten Ruhemöglichkeiten, wenn Ihr Kind während der Betreuungszeit mehrmals schlafen muss Erkundigen Sie sich nach dem Tagesablauf in der Pflegestelle. Welche pädagogischen Spiel- und Bildungsangebote gibt es? Gehören regelmäßige Außenaktivitäten im Garten, auf dem Spielplatz oder in der Umgebung dazu? Sprechen Sie die Fernsehgewohnheiten während der Betreuungszeit an Wie wird die Ernährung der Tageskinder gehandhabt? Was wird gekocht? Werden Süßigkeiten angeboten? Fragen Sie die Tagesmutter nach ihren Erziehungsvorstellungen und praktiken. Was dürfen die Kinder, was keinesfalls? Wie werden Konflikte gelöst, Grenzen gesetzt? Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind auf keinen Fall geschlagen wird (auch nicht mit einem kleinen Klaps ) 5

6 Fragen Sie die Tagesmutter nach ihren Praktiken bei der Sauberkeitserziehung? Entsprechen diese auch Ihren Vorstellungen? Fragen Sie nach der Eingewöhnung Ihres Kindes und den Vorstellungen der Tagesmutter dazu. Genau so wichtig ist es, dass Sie die Tagespflegeeltern über den bisherigen Tagesablauf ihres Kindes, über seine Gewohnheiten und andere für die Betreuung wesentliche Dinge informieren: Welchen Schlafrhythmus hat Ihr Kind bisher? Wie schläft Ihr Kind ein (Spieluhr, Nuckel, Kuscheltier, auf dem Arm)? Wo schläft Ihr Kind (Kinderbett, Matratze, Fell, im Bett der Eltern)? Was isst Ihr Kind (Folgemilch, Gläschennahrung, frische Kost)? Gibt es Besonderheiten (Allergien, Nahrungsmittelempfindlichkeiten) oder besondere Wünsche (Vollwertkost, vegetarische Ernährung)? Wird Ihr Kind noch gestillt oder gefüttert (Flasche, Löffel) oder ist es schon an selbständiges Essen gewöhnt? Wie verfahren Sie mit Süßigkeiten? Welche Vorerkrankungen hatte Ihr Kind bisher? Informieren Sie die Tagespflegeeltern über evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Anfälligkeiten (Pseudo-Krupp, Fieberkrämpfe, Neurodermitis) und den bestehenden Impfschutz. Wenn Sie sich mit der Tagespflegefamilie geeinigt haben, hinterlassen Sie folgende Daten und Unterlagen. Geben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer Ihres Kinderarztes weiter und unterrichten Sie Ihren Kinderarzt, ab wann und bei wem sich Ihr Kind in Tagesbetreuung befindet. Hinterlassen Sie unbedingt, wie und wo Sie während der Betreuungszeit für die Tagesmutter notfalls - z.b. bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung Ihres Kindes - erreichbar sind. Klären Sie, wer das Kind (außer Ihnen) abholen darf und stellen Sie die betreffende Person der Tagesmutter vor. Eine grundsätzliche Voraussetzung bei der Entscheidung für eine Tagesmutter muss die gegenseitige Sympathie sein und eine grundsätzliche Übereinstimmung in allen wichtigen Erziehungsfragen. 6

7 Formalitäten und Bezahlung Ein Tagespflegevertrag sollte die Grundlage jeder Betreuung sein. Sprechen Sie die Rahmenbedingungen und Vertragsinhalte mit der Tagesmutter im Einzelnen durch und fragen Sie ruhig nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. In jedem Fall sollten Sie vertraglich festhalten: Finanzielle Regelungen (Betreuungszeiten, Zahlungstermin) Urlaubsregelungen Regelungen im Krankheitsfall Notwendige Ausstattung Kündigungsfrist Einen Muster-Tagespflegevertrag (Stand: 2009) erhalten Sie beim Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.v. ( Privat finanzierte Tagespflege Das Tagespflegeentgelt wird der Tagesmutter frei vereinbart. Grundsätzlich wird ein fester Betrag pro Betreuungsstunde vereinbart und in einem bestimmten Zeitrhythmus monatlich abgerechnet. Natürlich können auch Betreuungspauschalen vereinbart werden. Das Betreuungsgeld sollte pünktlich am Monatsbeginn im Voraus an die Tagesmutter gezahlt werden, ansonsten müsste die Tagesmutter am Monatsanfang das Geld für nötige Aufwendungen aus dem privaten Geldbeutel vorschießen. Alternativ besteht die Möglichkeit eine Tagespflegeperson auf Minijob-Basis anzustellen. Informationen zu einer Beschäftigung im Privathaushalt erhalten Sie unter Mit der Zahlung des Betreuungsgeldes werden abgegolten: die erzieherischen Leistungen der Tagesmutter Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, Wasser Aufwendungen für zusätzliches Spiel- und Beschäftigungsmaterial Aufwendungen für Mobiliar Evtl. Aufwendungen für Nahrung und deren Zubereitung (oder Zahlung eines separaten Essensgeldes) Pflegeutensilien, Wechselkleidung und Windeln sowie spezielle Diätkost oder Babynahrung werden von Ihnen zur Tagesmutter mitgebracht. 7

8 Geförderte Tagespflege Bei einer geförderten Tagespflege haben Sie monatlich für die Betreuung Ihres Kindes durch die Tagespflegeperson einen pauschalen Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt von der Anzahl der Betreuungsstunden ab. Der monatliche Kostenbeitrag ist von Ihnen ebenfalls direkt an die Tagespflegeperson zu zahlen. Über die genaue Höhe wird ein schriftlicher Bescheid vom Landratsamt Rosenheim erlassen. Betreuungszeit Kostenbeiträge der Eltern Betreuungszeit Kostenbeiträge der Eltern mehr als 1-2 Std 72,00 mehr als 6-7 Std 252,00 mehr als 2-3 Std 108,00 mehr als 7-8 Std 288,00 mehr als 3-4 Std 144,00 mehr als 8-9 Std 324,00 mehr als 4-5 Std 180,00 über 9 Std 360,00 mehr als 5-6 Std 216,00 Stand: 02/2010 Der Kostenbeitrag wird vom Kreisjugendamt um einen Aufstockungsbeitrag erhöht. Die Tagespflegeperson erhält somit eine monatliche Vergütung von derzeit 368, ausgehend von einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden (= 2,14 / Stunde). Bei entsprechender Qualifikation der TPP erhält diese zusätzlich einen Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20%. Auf Antrag gewährt das Kreisjugendamt Rosenheim weitere Zusatzleistungen zur Sozialversicherung an die Tagespflegeperson. Den Tagespflegepersonen im Landkreis Rosenheim ist es gestattet, neben dem vom Jugendamt festgesetzten Kostenbeitrag der Eltern/ Sorgeberechtigten zusätzliche private Zuzahlungen zu verlangen. Diese sind Verhandlungssache zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern/Sorgeberechtigten. Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit, beim Kreisjugendamt zusätzlich einen Antrag auf eine Übernahme des Kostenbeitrags zu stellen. Steuerrechtliche Hinweise: Betreuungskosten können vom ersten Euro bis zu pro Jahr zu Zwei-Drittel von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Beiträge überwiesen wurden und eine Rechnungsquittung vorliegt. Barzahlungen oder Essensgeld können nicht berücksichtigt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt oder unter 8

9 Gesetzliche Unfallversicherung für Tageskinder Wenn Ihr Kind von einer Tagesmutter betreut wird, die beim zuständigen Jugendamt angemeldet und dort als Tagespflegeperson im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII als geeignet eingestuft wurde, besteht für Ihr Kind Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsträger ist die Bayerische Landesunfallkasse. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und Ihnen entstehen als Eltern auch keine Kosten, denn diese werden von der öffentlichen Hand getragen. Versichert ist Ihr Kind während des gesamten Aufenthalts bei der Tagesmutter, bei Ausflügen und am Spielplatz, auf dem Weg zur Tagesmutter und auf dem Heimweg, unabhängig vom verkehrsmittel oder davon, ob das Kind einen Unfall selbst verschuldet hat. Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Haftungsansprüche des Geschädigten auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übergehen. Die Tagesmutter haftet daher bei Unfällen der betreuten Kinder nur dann, wenn sie Ihnen vorsätzlich Schaden zufügt. Handelt sie grob fahrlässig und vernachlässigt sie zum Beispiel ihre Aufsichtspflicht leichtfertig, kann sie die Unfallversicherung ebenfalls haftbar machen. Sollte es trotz einer umsichtigen Betreuung zu einem Unfall kommen, wird die Tagesmutter sicher sofort Erste Hilfe leisten, alle weiteren Hilfsmaßnahmen einleiten und die Bayerische Landesunfallkasse durch eine Unfallanzeige informieren. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg von oder zur Tagesmutter, informieren Sie als Eltern die Tagesmutter darüber informieren, damit sie gegebenenfalls eine Unfallanzeige erstellen kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK), Ungererstr. 71, München, Tel.089/ Aufsichtspflicht und Haftpflichtversicherung Die Aufsichtspflicht wird im Rahmen des Tagespflegeverhältnisses in der Regel auf die Tagesmutter übertragen. Aufsichtspflichtig sind gemäß 832 BGB alle Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen. Ihr Kind kann selbst für einen entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, wenn es mindestens sieben Jahre alt ist und die Einsichtsfähigkeit in sein Tun hatte. Schäden, für die das Kind haftbar gemacht werden kann, sind von der Familienhaftpflicht der Eltern umfasst. Hinweis: Alle vom Jugendamt vermittelten Tageskinder sind über das Kreisjugendamt Rosenheim gesetzlich haftpflichtversichert. 9

10 Die Eingewöhnungszeit: Die Betreuung Ihres Kindes durch eine zunächst fremde, neue Person ist für Ihr Kind der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Selbstverständlich wollen alle Eltern für ihr Kind das Beste in einer solchen Situation. Knapp gefasst das, was Ihrem Kind wohl tut. Wohlbefinden ist eine Voraussetzung für die geistige und körperliche Entwicklung jedes Kindes. Neben praktischen Dingen wie Wärme, Nahrung oder Sauberkeit tragen auch Zuwendung, Aufmerksamkeit und Verlässlichkeit zum kindlichen Wohlbefinden bei. Außerdem braucht jedes Kind Anregungen, Freiräume und Zeit für seinen eigenen Rhythmus. Ein Kind entfaltet sich am besten, wenn es sich wohlfühlt. Jede neue Situation kann das Wohlbefinden eines Kindes gefährden, weil Gewohntes verändert wird. Viele neue Eindrücke müssen verarbeitet werden. Beim Übergang von der Familie zu einer Tagesmutter verändern sich beispielsweise der Tagesablauf oder auch die geltenden Regeln Ihrer Familie. Ihr Kind muss selbständiger werden und mit mehr Abläufen alleine zurechtkommen. Es muss mit mehr Reizen und größerem Lärm fertig werden, sich in einer neuen Umgebung orientieren. Auch erweitert Ihr Kind seinen Kreis der vertrauten Personen. Es baut Beziehungen zu anderen Erwachsenen und anderen Kindern auf. Es muss lernen zu teilen, sich in eine Gruppe zu integrieren, seinen Platz zu finden und lernen, sich anderen Kindern gegenüber zu behaupten und Konflikte zu bewältigen. Vor allem aber muss es nun für viele Stunden am Tag auf Sie verzichten. Das ist eine besondere Herausforderung. Wenn Sie bedenken, dass Sie bisher der Mittelpunkt der kindlichen Welt waren, birgt der Wandel auch Risiken. Deshalb braucht Ihr Kind Sie jetzt dringlicher denn je, um wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Ihre bloße Anwesenheit schützt es vor Überforderung. Dabei bleibt die Frage: Wie kann ich zur Arbeit gehen, wenn mein Kind mich in seiner Nähe braucht? Was wie ein Widerspruch erscheint, lässt sich bei genauerer Betrachtung ganz gut lösen. Ihr Kind braucht Ihre Anwesenheit nicht 24 Stunden. Es braucht die Sicherheit, das Sie da sind, wenn es Sie braucht. Sie sind das mobile Nest, die sichere Basis, von der aus die Umgebung erkunden und jederzeit zurückkehren kann, wenn es unsicher ist oder sich überfordert fühlt. Treffen Sie daher für die Zeit der Eingewöhnung einige Vorkehrungen, damit der Übergang zur Tagesmutter gut gelingen kann. Wie können Sie Ihr Kind unterstützen? Kleine Kinder verkraften keine abrupte Trennung von ihren Eltern, auch wenn diese vielleicht nur stundenweise erfolgt. Ein idealer Übergang braucht vor allem etwas Zeit Zeit, die Sie vielleicht nicht zu haben glauben, wenn Sie Ihre Arbeit rasch aufnehmen müssen. Doch gerade dann sollten Sie diesen Aufwand als Investition sehen: Ein Übergang ohne Druck ist für Sie und das Kind angenehmer und meistens brauchen Kind und Eltern weniger Zeit für die Eingewöhnung als vermutet. Forschungsergebnisse belegen, dass die Kinder, die sich nach einer gelungenen Eingewöhnung bei der Tagesmutter wohlfühlen, sich besser entwickeln und seltener krank werden als Kinder, denen diese Phase fehlt. 10

11 Geben Sie Ihrem Kind also Starthilfe für den Einstieg in einen neuen Lebensabschnitt. Ablauf einer Eingewöhnung Damit sich das Kind wohl und geborgen fühlt, müssen ihm die Personen, die es betreuen, vertraut sein. Eine Vertrauensbeziehung auszubauen und es zu erhalten, braucht Zeit. ( ) Je jünger das Kind ist, desto mehr Zeit benötigt es, um eine Bindung einzugehen Largo, R., 2000 Am ersten, zweiten und dritten Tag gehen Sie mit Ihrem Kind zur vereinbarten Zeit zur Tagesmutter. Die Eingewöhnung wird erleichtert, wenn das Kind stets auf die gleiche Situation trifft. Die Tagesmutter erwartet Sie und das Kind, heißt es willkommen und bittet Sie, ungefähr eine Stunde zubleiben. In dieser Zeit geht die Tagesmutter ihrer Arbeit mit den anderen Kindern nach, versucht aber zugleich, Ihr Kind anzusprechen, Kontakt aufzunehmen, ihm Spielangebote zu machen. Die Reaktionen des Kindes sind wichtige Signale für das weitere Vorgehen: Wie nahe darf die Tagesmutter Ihrem Kind kommen? Sind Mimik, Gestik oder Lautstärke der Ansprache angemessen oder muss sie vorsichtiger umgehen? Reagiert Ihr Kind auf die anderen Kinder im Raum eher interessiert oder eher irritiert? Wie weit entfern sich Ihr Kind von Ihnen, und wann kommt es wieder zu Ihnen zum Auftanken zurück? Eltern brauchen in dieser Phase nichts weiter zu tun, als einfach da zu sein. Es genügt vollkommen, aufmerksam dem Kind zuzuschauen. Drängen Sie es zu nichts. Genießen Sie seine Erkundungsreise und bleiben Sie als seine sichere Basis auf einem Platz sitzen, bis es wieder zurückkehrt. Wenn Sie Ihr Kind wickeln oder füttern, ist die Tagesmutter dabei. Sie versucht, die vertrauten kleinen Rituale abzuschauen, damit sie sie später selbst praktizieren kann. In der Regel wird am vierten Tag die erste Trennung versucht. Eine kurze Verabschiedung und Sie gehen hinaus. Die Tagesmutter beobachtet das Kind. Reagiert es irritiert oder fängt es an zu weinen, kehren Sie sofort wieder zurück und trösten Ihr Kind. Fordern Sie nichts, geben Sie ihm das Gefühl von Sicherheit. Andernfalls können Sie sich bis zu einer halben Stunde Zeit lassen. Im Laufe der nächsten Tage werden die Trennungsversuche immer im gleichen Muster wiederholt und die Zeit verlängert. Auch wenn es Ihnen schwerfällt: Halten Sie bitte Ihren Abschied kurz und ziehen sie ihn nicht in die Länge. Sie würden Ihrem Kind mit einem solchen verhalten nur belasten. Kinder reagieren auf einen kurzen Abschied mit weniger Stress. Wie lange dauert die Eingewöhnung? Planen Sie insgesamt etwa 10 Tage für die Eingewöhnung ein. In dieser Zeit übernimmt die Tagesmutter mehr und mehr auch das Wickeln und Füttern. Wichtig: Die Eingewöhnung sollte nicht mit anderen Veränderungen in der Familie (z.b. Umzug, Schul- oder Kindergarteneintritt des Geschwisterkindes, etc) zusammenfallen. Das könnte das 11

12 Kind überfordern. Verschieben Sie die Eingewöhnung auch bei Erkrankung Ihres Kindes. Eine Krankheit beeinträchtigt das Interesse und die Fähigkeit des Kindes, sich mit einer neuen Umgebung auseinanderzusetzen. Montags nie, heißt die Devise für alle neuen Aktivitäten im Rahmen der Eingewöhnung. Dies gilt besonders für das Schlafenlegen und das erste Alleinbleiben des Kindes in der neuen Umgebung. Kindern fällt es am Wochenbeginn besonders schwer, sich wieder in der noch nicht hinreichend vertrauten Umgebung zurechtzufinden, nachdem sie am Wochenende zu hause mit den Eltern verbracht haben. Als Faustregel gilt: Die Eingewöhnung ist beendet, wenn Ihr Kind sich auch von der Tagesmutter trösten lässt. Hintergrundinformation: Bindung ist unsichtbar und bezeichnet die emotionale Verbindung zu einem Menschen, die für das kleine Kind einen inneren Halt herstellt. Bindung kann nicht organisiert werden, sie entwickelt sich aufgrund von wechselseitigen Signalen. Sie endet nicht gleichzeitig mit dem Ende des gegenseitigen Umgangs miteinander, z.b. durch Trennung. Die Bindung zwischen Eltern und Säuglingen entwickelt sich interaktiv: Das Baby zeit Bindungsverhalten: Das sind Signale wie Blickkontakt, (Auf) Suchen der Bildungsperson, Anklammern, Hinterherkrabbeln oder laufen, weinen, rufen etc. Diese Signale lösen bei den Eltern angeborenes Versorgungsverhalten aus. Dies wiederum stärkt die kindliche Bindung an diese Person. Kleine Kinder bauen besonders zu solchen Personen eine Bindung auf, die Feinfühligkeit zeigen, das heißt zu Personen, die die Signale des Kindes wahrnehmen, die Signale richtig deuten und sie angemessen und prompt beantworten. Was ist eine Bindungsperson? Eine Bindungsperson ist ein Mensch, dessen Abwesenheit oder Ferne beim Kind Bindungsverhalten auslöst und die bei Kummer herbeigerufen oder aufgesucht werden. Was unterscheidet eine Bezugsperson von einer Bindungsperson? Mit Bezugsperson wird eine für das Kind zuständige Person bezeichnet. Sie kann gleichzeitig Bindungsperson sein, ist es aber nicht allein aufgrund ihrer Verantwortung für das Kind. Eine Zuständigkeit kann organisiert werden, ob eine Bezugsperson zu einer Bindungsperson wird, hängt dagegen vom Entstehen einer Bindung ab. 12

13 Woran erkenne ich, dass mein Kind bei der Tagesmutter gut angekommen ist und sich dort wohl fühlt? Ihr Kind weint nach der Eingewöhnung nicht mehr beim und nach dem Abschied von Ihnen oder lässt sich recht schnell von der Tagesmutter trösten Es geht gern und freiwillig zur Tagesmutter Es lässt sich von der Tagesmuter wickeln oder auf der Toilette versorgen es steht selten unbeschäftigt im Abseits, wandert nicht ziellos umher es verweilt bei einer Tätigkeit, das heißt es spielt konzentriert es spielt (je nach Alter Ihres Kindes) parallel zu oder mit anderen Kindern es zeigt kein aggressives Verhalten es spricht spontan die Tagesmutter in Erwartung einer Antwort oder freundlichen Geste an es sucht Trost bei der Tagesmutter es freut sich, lacht oft und weint selten 13

14 Der Tagespflegealltag und was die Tagesmutter für die Betreuung Ihres Kindes benötigt Selbst wenn Sie in der Eingewöhnungszeit sehr ausführlich auf Erziehungsfragen eingehen, wird Sie dieses Thema durch die ganze Betreuungszeit begleiten. Anfängliche Übereinstimmungen bei den ersten Gesprächen währen der Eingewöhnung setzen sich häufig auch im Alltag der Tagespflege fort. Das regelmäßige Bringen und Abholen Ihres Kindes zu den vereinbarten Zeiten bestimmen den Alltag in der Tagespflege. Für Ihr Kind ist diese Regelmäßigkeit bald ein wichtiger Bestandteil des Tagesablaufes, an dem es sich orientieren kann. Für einen reibungslosen Ablauf sind noch ein paar Dinge notwendig, die Sie für die Tagesmutter täglich parat halten sollten: 1. Passende Wechselwäsche 2. Bekleidung für Regenwetter 3. Für heiße Sommertage Sonnencreme, Kopfbedeckung, Badeanzug oder Badehose, Sandalen 4. Wenn Ihr Kind einen Mittagsschlaf hält: Kuscheltier, Schmusetusch, oder Schnuller sind möglicherweise unerlässlich 5. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass genügend Windeln und Feuchttücher vorhanden sind 6. Sollte Ihr Kind noch Gläschen oder Babybrei bekommen, so muss auch hier genügend Vorrat bei der Tagesmutter sein Verständnis, Vertrauen und die Bereitschaft zum Gespräch Gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation des Tagespflegepartners ist wichtig. Die Tagesmutter braucht Verständnis, dass die Mutter einer Doppelbelastung durch Arbeit und Familie ausgesetzt ist. Außerdem ist sie einen großen Teil des Tages von ihrem Kind getrennt und kann viele Erlebnisse und Erfahrungen nicht mit ihrem Kind gemeinsam machen. Dies bereitet vielen Müttern neben der Trauer auch ein schlechtes Gewissen. Die Eltern des Kindes wiederum brauchen Verständnis für die Tagesmutter, die mit der Aufnahme und Betreuung eines Kindes eine verantwortungsvolle und arbeitsintensive Aufgabe übernimmt. Außerdem muss sie respektieren, dass die Tagesmutter nach der Betreuung auch ein Recht auf ihr Privatleben und einen Feierabend hat. Genauso wichtig ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Eltern und Tagespflegefamilie. Beide Seiten müssen sich aufeinander verlassen können, was Absprachen und Vereinbarungen angeht. Diese Erziehungspartnerschaft setzt eine immerwährende Bereitschaft zum Gespräch und regelmäßigen Austausch miteinander voraus. Dies geschieht natürlich auch in Tür- und Angelgesprächen, sollte aber auch in regelmäßigen Abständen in fest vereinbarten Elterngesprächen stattfinden. Ist der Kontakt zwischen Ihnen und der Tagesmutter im Fluss, werden wohl kaum wichtige Dinge verschwiegen oder stauen sich Aggressionen auf. So können Konflikte schnell beigelegt werden und wachsen sich nicht zu übergroßen Problemen aus, die sich kaum noch lösen lassen. 14

15 Beratung, fachliche Begleitung und öffentliche Förderung durch das Jugendamt Nach 23 SGB VIII haben Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Allgemeine Beratung und Information Individuelle Beratung vor der Vermittlung Vermittlung Betreuungsbegleitende Beratung Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung für eine geförderte Kindertagespflege Konfliktberatung Landratsamt Rosenheim Kreisjugendamt Fachdienst Kindertagesbetreuung Wittelsbacherstr Rosenheim Für die Beratung und Vermittlung steht Ihnen die Ansprechpartnerin des Fachdienstes Kindertagesbetreuung /Kindertagespflege Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von Uhr telefonisch, in Einzelfällen auch persönlich zu einem gesonderten Termin zur Verfügung: Frau Neumüller, Zi. 209, Tel / , Wenn Sie einen Antrag auf eine öffentlich geförderte Tagespflege nach SGB VIII oder BayKiBiG stellen wollen und Sie Fragen zu den Voraussetzungen und Kostenbeiträgen haben, können Sie sich direkt an unsere dafür zuständigen Mitarbeiterinnen wenden: Frau Meier (A - Sch), Zi. 203, Tel / , iris.meier@lra-rosenheim.de Frau Harbeck (Se Z), Zi. 203, Tel / , grit.harbeck@lra-rosenheim.de Hrsg: Landratsamt Rosenheim Kreisjugendamt Fachdienst Kindertagesbetreuung Wittelsbacherstr Rosenheim 15

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