babysitter-vermittlung kreis 9
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- Siegfried Schmidt
- vor 6 Jahren
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1 babysitter-vermittlung kreis 9 babysitter.kreis9@gz-zh.ch / Zürcher Gemeinschaftszentren GZ Bachwiesen Bachwiesenstrasse 40, 8047 Zürich T ,
2 Wer sind wir? Was machen wir? Tipps vor einem ersten Babysitter-Einsatz Die Babysitter-Vermittlung Kreis 9 ist ein Angebot der Zürcher Gemeinschaftszentren, GZ Bachwiesen. Die Fachbereiche Quartierarbeit und Jugend stehen gemeinsam hinter Aufbau und Entwicklung der Babysitter-Vermittlung Kreis 9. Sie wohnen im Kreis 9 und suchen eine/n Babysitter/in? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir vermitteln Ihnen Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren aus Ihrem Quartier. Wir organisieren die Teilnahme an anerkannten Babysitterkursen. Wir machen die Vermittlung bei Schulen und anderen Institutionen im Kreis 9 bekannt. Wir sind für Eltern und Jugendliche Ansprechspartner bei Fragen und Problemen. Wir bieten Eltern und Jugendlichen verschiedene Hilfsmittel und Tipps für die Zusammenarbeit an. Für die Vermittlung verlangen wir eine Gebühr von Fr (gilt für ein Jahr). Das Wichtigste bei einem Babysitter-Einsatz sind Vertrauen und Sympathie für alle Beteiligten. Auch wenn Sie Ihr Kind jeweils nur für ein paar Stunden hüten lassen, sollten sich die/der Babysitter/in und Ihr Kind kennen und sympathisch sein. Laden Sie die/den Jugendliche/n vor einem ersten Arbeitseinsatz zu sich nach Hause ein. So können sich alle Beteiligten im familiären Umfeld langsam kennen lernen. Ihre persönliche Einschätzung als Eltern ist sehr wichtig. Wenn Sie sich nach einem ersten Treffen eine Zusammenarbeit vorstellen können, empfehlen wir Ihnen, sich ein weiteres Mal auf Probe zu treffen. Bleiben Sie bei diesem Treffen möglichst in der Nähe, damit Sie notfalls wieder rasch zu Hause sind. Informieren Sie die/den Babysitter/in vor einem ersten Einsatz über wichtige Gewohnheiten und Abläufe und zeigen Sie ihr die Wohnung oder das Haus. Die Checklisten in dieser Broschüre sollen Ihnen helfen, bei dieser Einführung an alles Wichtige zu denken. Die beiliegenden Richtlinien halten grundsätzliche Regeln für beide Seiten fest. Achten Sie darauf, dass Sie den Babysitter/innen nicht zu viele Aufgaben übertragen und dass Sie die Jugendlichen nicht überfordern. Je nach Alter des/der Babysitter/in sind andere Aufgaben möglich und sinnvoll. 3 / 11
3 Versicherungsfragen Aufgaben eines/einer Babysitter/in ist die Betreuung Ihres Kindes. Er/Sie kümmert sich um Ihr Kind und beschäftigt es sinnvoll. Generell dienen alle Aufgaben dem Wohle des Kindes. Diese können sein, zum Beispiel: mit den Kindern spielen, basteln, ihnen Geschichten erzählen; mit den Kindern auf den Spielplatz gehen oder je nach Alter andere Aktivitäten ausser Haus machen; mit den Kindern Z vieri essen und danach wieder gemeinsam aufräumen; den Kindern bei ihren Hausaufgaben helfen; den Kindern ein einfaches Abendessen machen oder die vorbereiteten Speisen aufwärmen und die Kinder danach ins Bett bringen. Wenn Sie erst (spät) abends wieder zu Hause sind, sind Sie dafür verantwortlich, dass auch die/der Babysitter/in sicher nach Hause kommt. Obligatorische Unfallversicherung Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF pro Jahr besteht eine Unfall-Versicherungspflicht. Es ist jedoch sinnvoll, sich auch bei minderjährigen Babysitter/innen über mögliche Folgekosten von einer Versicherung beraten zu lassen. Die Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Babysitter/innen bei Ihnen zu Hause oder auf dem Weg zu Ihnen, zustossen können. Die meisten Versicherungen bieten günstige Versicherungsverträge für das gesamte Haushaltspersonal an (ca. CHF pro Jahr). Haftpflichtversicherung Sollten bei Ihnen zu Hause Schäden entstehen, haften grundsätzlich die Babysitter/innen oder ihre Eltern dafür. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor einem ersten Einsatz abzuklären, ob Ihr/e Babysitter/in haftpflichtversichert ist. Minderjährige Kinder sind oft in der Familienhaftpflicht der Eltern miteingeschlossen. Lassen Sie sich diesen Versicherungsschutz schriftlich bestätigen. Die Babysitter-Vermittlung Kreis 9 übernimmt im Schadenfall keine Haftung. AHV-Beiträge Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF pro Jahr besteht eine Beitragspflicht für die AHV. Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter: 5 / 11
4 Richtlinien der Babysitter-Vermittlung Kreis 9 Die Eltern: führen der/die Babysitter/in anhand der Checklisten sorgfältig in ihre Arbeit ein. Die Einführung erfolgt in einem Treffen ohne eigentlichen Betreuungsauftrag; besprechen die gewünschten Einsatzzeiten so früh wie möglich mit dem/der Babysitter/in; sind dafür besorgt, dass die Einsatzzeiten dem Alter der Jugendlichen angepasst sind. Dauern die Hütedienste abends länger, werden die Einsätze mit den Eltern der Jugendlichen abgesprochen; überlassen einem/einer unvertrauten Babysitter/in keine kranken Kinder; geben dem/der Babysitter/in während des Einsatzes einen Hausschlüssel; hinterlassen die Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind; besprechen mit dem/der Babysitter/in, was sie essen und an Infrastruktur im Haushalt benutzen dürfen (TV etc.); sind zur abgemachten Zeit wieder zu Hause; bezahlen der/die Babysitter/in sofort; Allfällige AHV-Beiträge können jährlich abgerechnet werden (siehe Entschädigung) begleiten die Jugendlichen in der Nacht - wenn gewünscht - nach Hause oder bezahlen ein Taxi; suchen bei Schwierigkeiten und Problemen das offene Gespräch mit dem/der Babysitter/in; kümmern sich um die Unfallversicherung des/der Babysitter/in. Der / die Jugendliche: ist ehrlich, zuverlässig und pünktlich. Die besprochenen Aufgaben führt er/sie bestmöglichst aus; hat einen anerkannten Babysitterkurs besucht; ist gegenüber den Kindern geduldig, verständig und liebevoll. Während des Einsatzes als Babysitter/in ist er/sie voll für das Kind da; passt sich den Familiengewohnheiten an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente etc.); fragt bei Unsicherheiten und Unklarheiten noch einmal bei den Eltern nach; benutzt Radio, Telefon, TV oder Internet nur nach Absprache mit den Eltern; räumt nach Möglichkeit alle gebrauchten Gegenstände wieder auf; empfängt in der Wohnung keinen Besuch; macht keine privaten Telefone und schreibt oder empfängt keine privaten SMS während der direkten Kinderbetreuung; informiert die Eltern nach deren Heimkehr über das Geschehene; sucht bei Schwierigkeiten und Problemen immer zuerst das offene Gespräch mit den Eltern. 7 / 11
5 Entschädigung Checkliste Die Entschädigung soll der Verantwortung und dem Alter der Jugendlichen entsprechen. Dabei sollte die Regel gelten: je höher die Verantwortung und je mehr Kinder, die betreut werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Die Jugendlichen werden in der Regel direkt nach ihrem Einsatz bezahlt. Die aufgeführten Beträge sind als Richtwerte zu verstehen. tagsüber (bis 19 Uhr): Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren: CHF / Stunde Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: CHF / Stunde abends / nachts (ab 19 Uhr): CHF / Stunde Erreicht der/die Babysitter/in im aktuellen Kalenderjahr das Alter 18 und verdient mehr als CHF pro Jahr besteht eine Beitragspflicht für die AHV. Detaillerte Informationen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt (SVA) unter: Wichtige Informationen: Name Kind, Geburtsdatum: Name Eltern: Wohnadresse: Telefon Eltern für Notfälle: (Handy oder Aufenthaltsort) Weitere Kontaktpersonen: (Verwandte, Nachbar/innen..) Wann kommen die Eltern nach Hause? Wo ist die Notfallapotheke? Wo liegt ein Hausschlüssel bereit? Liegt etwas Geld für unvorhergesehene Situationen bereit? Wichtige Telefonnummern: Informationen rund ums Kind: Vorlieben, Abneigungen, Rituale (Essen, Spielen, Einschlafen) Wo/womit kann das Kind spielen? (in Haus, Garten, anderswo)? Spezielle, wichtige Wörter? Wann muss das Kind ins Bett? Wie lässt sich das Kind am besten trösten? Was kann das Kind bereits, wobei braucht es Hilfe? Polizei 117 / Feuerwehr 118 Sanität 144 / Vergiftungen / 11
6 Checkliste, Fortsetzung Vereinbarung Wichtige Regeln? (Einschlafzeiten etc.) Medikamente, Dosierung Muss das Kind Hausaufgaben oder anderes erledigen? Darf das Kind fernsehen? Dürfen Freunde zu Besuch kommen oder darf das Kind noch zu Freunden gehen? Wir empfehlen Eltern und Jugendlichen, vor den ersten Einsätzen eine Vereinbarung aufzusetzen. Wichtige Punkte der Zusammenarbeit werden so noch einmal besprochen und Erwartungen beider Parteien können geklärt werden. Vereinbarung zwischen Eltern und Babysitter/in: Name Eltern: Name Babysitter/in: Datum Babysitter-Einsatz: Informationen zum Haushalt: Wo sind die wichtigsten Utensilien? Wickelutensilien Ersatzkleider Zahnbürste Schoppen, Nuggi Kinderwagen Putzmaterial Sicherungskasten Abmachung zwischen Eltern und Babysitter/in: Darf der oder die Babysitter/ in fernsehen oder Musik hören, wenn das Kind schläft? Soll er/ sie Telefonanrufe entgegennehmen? Was sagen? Darf er oder sie etwas essen? Wann möchten Sie unbedingt benachrichtigt werden? Wie kommt der Babysitter / die Babysitterin nach Hause? Von (Uhrzeit): Vereinbahrter Lohn: Bis spätestens wann kann der Einsatz von beiden Seiten abgesagt werden? Abmachung bzgl. kurzfristiger Absage: Die Checklisten wurden gemeinsam besprochen. Unterschiedliche Erwartungen sind geklärt. Die Richtlinienwurden gemeinsam besprochen. Unterscheidliche Erwartungen sind geklärt. Der/die Babysitter/in ist gegen Unfall versichert. Der/die Babysitter/in ist haftpflichtversichert. Datum: Unterschrift Eltern: Unterschrift Babysitter/in: bis: 11 / 11
7 Impressum Juli17 Text und Gestaltung: Silvana Kohler Jasmin Werder Tinus Trottmann T
babysitter-vermittlung kreis 9
Impressum: Text und Gestaltung: Silvana Kohler und Caroline Seifert auf der Basis eines Entwurfs von Petra Schläpfer babysitter-vermittlung kreis 9 babysitter.kreis9@gz-zh.ch / 044 436 86 33 Wer sind wir?
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