Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen
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- Carsten Kaiser
- vor 7 Jahren
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1 Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen
2 Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns bekannt, dass Patienten und deren Angehörige mit immer komplexeren Therapien und einem immer komplizierten Gesundheitssystem konfrontiert sind. So hat man als Betroffener neben der eigentlichen Erkrankung in der Regel mit einer Vielzahl von finanziellen, sozialrechtlichen und organisatorischen Belastungen zu kämpfen. Hierdurch führen die sozialen und psychischen Belastungen oft zur Verzöger- oder Verhinderung der richtigen Therapie. Die vorliegende Broschüre Hilfen für Familien informiert über Hilfen und Ansprüche im Alltag, bei Krankheit und in Notfällen. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter unter der Rubrik Patienteninformationen. Mit herzlichen Grüßen Andreas Widmann Geschäftsführer beta Institut
3 Hilfen für Familien In Deutschland gibt es zahlreiche Hilfen für Eltern und Familien. Dieser Informationsflyer gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu Ent lastungs angeboten im Alltag, Hilfen im Fall der Erkrankung eines Kindes oder Elternteils und zur Unterstützung in Notsituationen. Im Alltag Krippe, Kindergarten, Hort Der Staat bietet Eltern zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung der Erziehung ihrer Kinder. Die bekanntesten Angebote sind die Kindertagesstätten: Kinderkrippe: bis zu 3 Jahre Kindergarten: Vorschulalter, 3 bis 6 Jahre Kinderhort: 6 bis ca. 14 Jahre (Alter regional unterschiedlich) Die Kosten dafür müssen Eltern selbst tragen. Familien mit niedrigem Einkommen können eine finanzielle Unterstützung beim Jugendamt beantragen. Adressen und Kontakte Eine Adressliste aller Anbieter und Einrichtungen von Kindertagesstätten ist bei den Jugendämtern oder dem Sozialreferat der Stadt bzw. Gemeinde erhältlich.
4 Tagesmütter Eine Tagesmutter (offiziell: Tagespflegeperson ) betreut Kinder berufstätiger Eltern in der Regel bis zum 3. Lebensjahr. Die Betreuung muss mehr als 15 Stunden wöchentlich betragen und findet meistens im Haushalt der Tagesmutter statt. Kosten Die Kosten für die Tagesmutter müssen die Eltern selbst tragen, soweit sie finanziell dazu in der Lage sind. Auf Antrag übernimmt das Jugendamt die Kosten. Familienentlastender Dienst Der familienentlastende Dienst kann Familien mit einem behinderten Kind unterstützen. Ziel ist die Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen. Art und Umfang der Entlastung Der familienentlastende Dienst übernimmt die Betreuung des Kindes entweder stundenweise oder auch für mehrere Tage. Im Rahmen der Betreuung werden z. B. Ausflüge, Freizeitbegleitungen, Bildungsveranstaltungen und Fahrdienste angeboten. Kosten Die Kosten können z. B. durch die Pflegekasse oder das Sozialamt übernommen werden, ggf. müssen die Eltern selbst zahlen bzw. zuzahlen.
5 Bei Krankheit der Kinder Wenn ein berufstätiger Elternteil sein krankes Kind zu Hause pflegt, zahlt die Krankenkasse Kinderpflege-Krankengeld. Kinderpflege-Krankengeld Voraussetzungen Das Kind ist höchstens 11 Jahre alt oder behindert. Es liegt eine ärztliche Bescheinigung darüber vor, dass wegen der Versorgung des kranken Kindes ein Erscheinen am Arbeitsplatz nicht möglich ist. Diese Bescheinigung wird dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorgelegt. Kein anderes im Haushalt lebendes Familienmitglied kann das kranke Kind betreuen. Höhe Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, max. aber 90 % des Nettoentgelts und wird von der Krankenkasse bezahlt (max. 86,62 täglich). Davon abgezogen werden die Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Dauer Pro Elternteil kann je Kind Kinderpflege-Krankengeld für 10 Arbeitstage im Jahr beansprucht werden (max. 25 Arbeitstage für alle Kinder). Für Alleinerziehende wird Kinderpflege-Krankengeld bis zu 20 Arbeitstage gezahlt (max. 50 Arbeitstage für alle Kinder). Dauert die Erkrankung länger, gibt es kein Kinderpflege-Krankengeld mehr. Eine weitere Freistellung von der Arbeit ist vom Arbeitgeber abhängig. Gegebenenfalls müssen sich die Eltern um eine anderweitige Betreuung kümmern.! Ausnahme Wenn der Arbeitgeber dem berufstätigen Elternteil eine bezahlte Freistellung gewährt, wird kein Kinderpflege-Krankengeld bezahlt.
6 Bei Krankheit der Eltern Für den Fall, dass Eltern krank werden und den eigenen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können, bekommen sie auf Antrag eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt. Haushaltshilfe Voraussetzungen Ein Elternteil ist krank, muss ins Krankenhaus oder zur Reha. Das Kind ist höchstens 11 Jahre* alt oder behindert und wird zu Hause versorgt. Kein anderes im Haushalt lebendes Familienmitglied kann die Versorgung des Kindes übernehmen und den Haushalt weiterführen. Kosten und Zuzahlung Die Haushaltshilfe wird in der Regel von der Krankenkasse gestellt. Eltern müssen täglich 10 % der Kosten für die Haushaltshilfe zuzahlen (mind. 5,, max. 10, ). Wird die Haushaltshilfe von der Krankenkasse nicht gestellt, können die Eltern selbst eine Haushaltshilfe organisieren. Die Kosten werden in angemessener Höhe von der Krankenkasse übernommen. Für die Betreuung der Kinder durch Verwandte bis zum 2. Grad (z. B. Großeltern, Geschwister oder Onkel und Tanten) gibt es keine Kostenerstattung. Die Krankenkasse kann die Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstatten. Dauer Wie lange eine Haushaltshilfe gewährt wird, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. * Einige Krankenkassen gewähren eine Haushaltshilfe über Satzungsleistungen auch für ältere Kinder. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
7 In Notfällen Viele Eltern sorgen sich: Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn mir etwas passiert? Damit Kinder in Notsituationen nicht auf sich alleine gestellt sind, wird in solchen Fällen grundsätzlich das Jugendamt eingeschaltet. Ambulante Familienpflege Eltern können vorsorgen Bevorzugt sucht das Jugendamt zur Betreuung des Kindes Menschen aus dem persönlichen Umfeld, die das Kind kennen. Eltern können hier selbst vorsorgen, indem sie ihre Kontakte pflegen und sich z. B. mit Verwandten und Freunden absprechen. Ambulante Familienpflege Erreicht das Jugendamt im Notfall niemanden aus dem persönlichen Umfeld des Kindes, organisiert es die sog. Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen. Diese Betreuung wird im Allgemeinen Ambulante Familienpflege genannt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nicht älter als 13 Jahre alt ist. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte im elterlichen Haushalt, ausnahmsweise auch in einer Pflegefamilie oder einem Heim. Für Kinder ab 14 Jahren wird das Jugendamt bei Bedarf eingeschaltet.! Kosten Für die ambulante Familienpflege müssen die Eltern einen Kostenbeitrag leisten. Dieser hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab und ist regional unterschiedlich. Nur im Notfall Es besteht kein Rechtsanspruch auf ambulante Familienpflege. Alle anderen in diesem Faltblatt genannten Möglichkeiten sind vorrangig. Impressum Herausgeber und Redaktion beta Institut gemeinnützige GmbH, Geschäftsführer: Andreas Widmann Kobelweg 95, Augsburg, Eine Gewährleistung oder Haftung für die zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen August 2011
8 Informierte Patienten das ist unser Ziel! Unter Rubrik Patienteninformationen finden Sie weitere Patientenratgeber zu vielen Themen, wie z. B. Behinderung & Soziales Brustkrebs & Soziales Demenz & Soziales Diabetes & Soziales Depression & Soziales Elterngeld Epilepsie & Soziales Herzinfarkt & Soziales Migräne & Soziales Neurodermitis & Soziales Osteoporose & Soziales Parkinson & Soziales Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Pflege Psychosen, Schizophrenie & Soziales Schmerz & Soziales Wege aus der Krise Hilfe für Eltern und Jugendliche
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