- Öffentlich Auf Antrag von Kreisrat Deuschle erfolgt bei Ziffer eine getrennte Abstimmung.
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- Marie Lorenz
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1 Landkreis Esslingen Kurzprotokoll Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Kurzprotokoll über die Sitzung des Kreistags vom Öffentlich - 1. Entwicklung zukunftsfähiger Leistungsstrukturen der Kreiskliniken Esslingen ggmbh - Grundsatzbeschluss zur Unternehmenszusammenführung der Kreiskliniken Esslingen ggmbh und der Klinikum Esslingen GmbH 1.1 Auf Antrag von Kreisrat Deuschle erfolgt bei Ziffer eine getrennte Abstimmung. 1.2 Der Kreistag fasst bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlüsse: Einer Unternehmenszusammenführung der Kreiskliniken Esslingen ggmbh und des Klinikums Esslingen GmbH auf Basis des im Gutachten von Ernst & Young vorgeschlagenen Modells III wird grundsätzlich zugestimmt. Ziel dabei ist die hohe Qualität der medizinischen Leistung sicherzustellen, und diese wirtschaftlich zu erbringen. Die endgültige Beschlussfassung ist im 1. Halbjahr 2014 vorgesehen (vergleiche Ziffer und 1.2.3) Der Landkreis Esslingen und die Stadt Esslingen, als Gesellschafter des neuen Unternehmens, sind sich einig, folgende Eckpunkte in die Unternehmensverträge aufzunehmen: Ziel eines gemeinsamen Klinikunternehmens ist die Versorgung der Kreisbevölkerung mit qualitativ guten und ausreichenden Krankenhausleistungen sowie die Sicherstellung eines nachhaltigen, wirtschaftlichen Betriebs Der künftige Investitions- und Instandhaltungsbedarf ist grundsätzlich vom gemeinsamen Unternehmen zu finanzieren.
2 Verluste, welche vor der Unternehmensgründung entstanden sind oder noch entstehen, sind vom jeweiligen Träger (Landkreis Esslingen bzw. Stadt Esslingen) entsprechend den Vereinbarungen bzw. bisherigen Praxis auszugleichen. Anmerkung: Zwischen der Stadt Esslingen und dem Klinikum Esslingen ist vereinbart, dass das Klinikum Esslingen eventuelle Verluste selbst trägt. Erst wenn dazu das Eigenkapital nicht ausreichen sollte, wird die Stadt Kapital zuführen Das Verhältnis der Beteiligung und damit der Stimmrechte von Landkreis und Stadt am gemeinsamen Unternehmen beträgt jeweils 50 % Bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist von folgenden Prämissen auszugehen: die Mitgliederzahl soll 20 Personen nicht überschreiten je 6 Mitglieder sind als Vertreter des Landkreises und der Stadt zu berufen der Landrat und der Oberbürgermeister sind kraft Amtes stimmberechtigte Mitglieder des Aufsichtsrats darüber hinaus sind von den Trägern jeweils 3, insgesamt somit 6 stimmberechtigte externe Mitglieder (Experten) ohne politisches Mandat im Kreistag des Landkreises Esslingen und/oder im Gemeinderat der Stadt Esslingen zu berufen dem Aufsichtsrat obliegen die Kontrolle der Geschäftsführung, die Steuerung des Unternehmens und die Beratung der Eigentümer in strategischen Fragen. Darüber hinaus werden die Vertreter der Verwaltung in der Arbeitsgruppe beauftragt, mit den Vertretern der Stadt folgendes zu verhandeln: 2 der 6 externen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen je 1 Betriebsrat der beiden zukünftigen Plankrankenhäuser sein. ob der Vorsitz durch ein externes Mitglied übernommen werden kann. Damit würde der Aufsichtsrat 21 Mitglieder umfassen Die Zusammenführung der Unternehmen erfolgt auf der Grundlage des Modells III im Gutachten von Ernst & Young vom Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung der Unternehmenszusammenführung verantwortlich Sicherstellung der medizinischen Versorgung: Die medizinische Versorgung wird auf der Grundlage des von Ernst & Young vorgeschlagenen Modells III vom von dem gemeinsamen Unternehmen weiterentwickelt. Dabei sind die vorhandenen medizinischen Kapazitäten nach dem Maßstab des größtmöglichen Nutzens für das gemeinsame Unternehmen anzupassen. Die operative Umsetzung und künftige Weiterentwicklung des medizinischen Konzepts unterliegt unter Beachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen allein der Ge-
3 - 3 - schäftsführung. Dabei ist die Sicherstellung der akutstationären Versorgung gemäß den Festsetzungen des Krankenhausplans des Landes Baden-Württemberg zu beachten Die operative Führung des gemeinsamen Klinikunternehmens liegt allein bei der Geschäftsführung Die strategischen Zielfestlegungen werden von den Eigentümern (bspw. der Gesellschafterversammlung) durch die Entscheidung über die Wirtschaftspläne wahrgenommen Sollten entgegen des Gesellschaftsziels Verluste im gemeinsamen Unternehmen entstehen, trägt diese der Landkreis zu 100 % (bei 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) Im Rahmen der Unternehmenszusammenführung übernimmt der Landkreis weitere bestehende Verbindlichkeiten der Kreiskliniken Esslingen ggmbh in Höhe von rd. 50 Mio. EUR, was einer weiteren jährlichen Schuldendiensthilfe von 3,4 Mio. entspricht. Insgesamt beträgt damit die finanzielle Unterstützung des Landkreises für die Kreiskliniken rd. 8,6 Mio. jährlich Die bei den Kreiskliniken Esslingen und dem Klinikum Esslingen bestehenden Personalüberleitungsverträge sollen weiterhin gelten. Das neue Unternehmen soll Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK) werden Zeitplanung; Vollzugsbedingungen, Vollzugstag Einbringung der Vertragsentwürfe zur Unternehmensgründung im 1. Quartal 2014 Ziel: Beschlussfassung zur Unternehmensgründung bis zum rückwirkend zum Darüber hinaus sind vor der endgültigen Beschlussfassung über die Zusammenführung der beiden Klinikunternehmen folgende Punkte verbindlich zu vereinbaren: Festlegung der organisatorischen und medizinischen Struktur des künftigen Unternehmens, sowie deren konkrete Umsetzung, auf Grundlage des Modells III. Dabei ist zu beachten, dass die Unternehmenszusammenführung rückwirkend zum erfolgen soll Die Vorschläge der Gutachter sind in einer 5-Jahresplanung sowohl des Ergebnisses wie der Investitionen zu konkretisieren Der Instandhaltungs- und Investitionsbedarf ist unter Beachtung des Ziels einer wirtschaftlichen Leistungserbringung einzubeziehen. Für das städtische Klinikum Esslingen ist der Instandhal-
4 - 4 - tungs- und Investitionsbedarf durch ein externes Gutachten, analog der Kreiskliniken, zu ermitteln. Dabei ist darzustellen, welcher Instandhaltungs- und Investitionsbedarf zur Leistungserbringung am Standort Esslingen über einen Zeitraum von 10 Jahren erforderlich ist Die Umsetzung der genannten Ziele ist in einem förmlichen Projekt nach anerkannten Regeln eines professionellen Projektmanagements vorzubereiten (vgl. Anlage zu Vorlage 46/2013). 1.3 Der Kreistag nimmt die Erklärung zur Abstimmung von Kreisrat Siebert, weshalb er - speziell wegen der Ziffer und hier nicht zustimmen könne, zur Kenntnis. 2. Aufhebung der Vereinbarung über die Durchführung der Innenrevision zwischen dem Landkreis Esslingen und der Kreiskliniken Esslingen ggmbh ab 01. Mai 2013 Der Kreistag fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 2.1 Die Aufgabenübertragung der Innenrevision der Kreiskliniken Esslingen ggmbh auf das Revisionsamt des Landkreises Esslingen (Kreistagsbeschluss vom ) endet zum Der Kreistag stimmt der Aufhebung der Vereinbarung über die Innenrevision zwischen dem Landkreis und der Kreiskliniken Esslingen ggmbh ab zu. Das Nähere wird in einer Aufhebungsvereinbarung (vergleiche Anlage zu Vorlage 43/2012) geregelt. 3. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung - Anpassung der Gebühren für Bodenaushub Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse: 3.1 Der Antrag der SPD-Fraktion den Gebührensatz für den Bodenaushub ab 1. Juli 2013 auf 14 je m 2 festzusetzen, wird abgelehnt (mehrheitlich bei zahlreichen Ja-Stimmen). 3.2 Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Esslingen wird beschlossen (mit großer Mehrheit bei 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen): Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Esslingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 14. Dezember 2000 in der Fassung der letzten Änderung vom 29. März 2012
5 - 5 - Aufgrund von 3 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (Landkreisordnung LKrO), 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG), 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesabfallgesetzes (LAbfG), 2 Abs. 1 bis 4, 13, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Kreistag des Landkreises Esslingen folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Esslingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 14. Dezember 2000 in der Fassung der letzten Änderung vom 29. März 2012: a) Bodenaushub unbelastet Kleinstmenge bis 0,1 m³ Anlieferung bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Kleinmenge bis 0,5 m³ im Übrigen je angefangener m³ oder pro Stück wenn Abfälle gewogen werden: je Tonne Mindestgebühr bei Verwiegung: je Wiegung 1 26 Abs. 1 a) Abfallwirtschaftssatzung erhält folgende neue Fassung: Direktanlieferung beim Restmüllheizkraftwerk Stuttgart- Münster je Tonne EUR EUR EUR EUR EUR EUR gebührenfrei 2,00 12, Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. 4. Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse durch den Kreistag In offener Wahl wählt der Kreistag folgende Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse: 1. Amtsgericht Esslingen Vertrauenspersonen Bernhard Richter Schorndorfer Straße Reichenbach Stellvertreter Fraktion Freie Wähler Frank Buß Mozartstraße Plochingen
6 - 6 - Ulrich Hempel Vordere Hasen Ostfildern Ursula Merkle Im Sonnenwinkel 29 Robert Bolsinger Obere Zeil Wernau (Neckar) Gerhard Remppis Beethovenstraße Plochingen Solveig Hummel Zollbergstraße Esslingen a. N. Carmen Tittel Seracher Straße Esslingen a. N. Eugen Beck Kepplerweg Plochingen CDU-Fraktion Eberhard Sohn Obertürkheimer Straße 6 Hans Blessing Maybachstraße Ostfildern SPD-Fraktion Otto Blumenstock Im Sonnenwinkel 13 Richard Kramartschik Denkendorfer Straße Esslingen a. N. Fraktion GRÜNE Helmut Müller-Werner Maienwalterstraße Amtsgericht Nürtingen Vertrauenspersonen Jens Timm Ostpreußenstraße Neckartailfingen Joachim Gädecke Dinkelstraße Filderstadt Alfred Bachofer Paul-Gerhard-Straße Nürtingen Stellvertreter Fraktion Freie Wähler Paul Schurr Wilhelmstraße Filderstadt Dr. William Lechner Böllatstraße Nürtingen Gerhard Laux Stetterweg Filderstadt Sieghart Friz Brückenstraße Unterensingen Ilona Koch Eichendorffstraße Leinfelden-Echterdingen CDU-Fraktion Rolf Siebert Schafstraße Nürtingen Martin Fritz Finkenweg Großbettlingen
7 - 7 - Klaus Herzog Leimengrube Aichtal Marianne Erdrich-Sommer Burggartenstraße Wendlingen a. N. SPD-Fraktion Otmar Heirich Urbanstr Nürtingen Fraktion GRÜNE Hermann Sommer Burggartenstraße Wendlingen a. N. 3. Amtsgericht Kirchheim Vertrauenspersonen Siegfried Roser Am Alten Berg Owen Hermann Bauer Reuschweg Weilheim a. d. T. Rainer Bauer Obere Mühlstraße Weilheim a. d. T. Gerhard Schneider Burgsteig Lenningen Marianne Gmelin Vordere Straße 29 Sabine Bur am Orde-Käß Kitteneshalde 3 Ulrich Fehrlen Maienwalterstraße 25 Stellvertreter Fraktion Freie Wähler Bärbel Weinacht Hintere Straße Dettingen u. T. Hagen Zweifel Laubersberg 53 CDU-Fraktion Helmut Kapp Gartenstraße 11 Martina Hertle Teckstraße Dettingen u. T. SPD-Fraktion Henriette van der Veken Max-Eyth-Straße Wernau (Neckar) Fraktion GRÜNE Christoph Lempp Krebenstraße 20 FDP-Fraktion Albrecht Braun Stuttgarter Straße 76/1 5. Bestellung der Mitglieder für den Beirat für das Freilichtmuseum Beuren Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:
8 - 8 - Als Vertreter der Gemeinde Beuren werden Herr Dr. Michael Buchmann als ordentliches Beiratsmitglied und Herr Frank Bauder als sein Stellvertreter bestellt. 6. Verschiedenes 6.1 Verabschiedung von Geschäftsführer und Dezernatsleiter Rolf Hahn Der Kreistag nimmt die Verabschiedung von Geschäftsführer Abfallwirtschaftsbetrieb und Dezernatsleiter Infrastruktur Rolf Hahn durch den Vorsitzenden und die Übergabe des Geschenks des Kreistags zur Kenntnis. Der Kreistag nimmt die dankenden Schlussworte von Herrn Hahn zur Kenntnis. gez. Heinz Eininger Landrat
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