1. Lehrpersonen nach dem Beschäftigungsumfang Hauptberuflich 5) Teilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase (Altersteilzeit) Beschäftigungsumfang v

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1 Statistisches Landesamt Identnummer des Freistaates Sachsen 9063 Referat 21 Dienststellenschlüssel Telefon: Amtliche Schulstatistik Erhebungsbogen für Lehrpersonen an Kollegs Schuljahr 2017/2018 Stichtag: 18. Oktober 2017 Rückgabetermin: 08. November 2017 Name und Anschrift der Schule: Testschule Kolleg Telefon: / Telefax: / -Adresse: Internet-Adresse: Regionalstelle der SBA: Chemnitz Schulträger: Bautzen Änderungen bitte hier angeben Die Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Hinweise zur amtlichen Schulstatistik entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt. 1 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

2 1. Lehrpersonen nach dem Beschäftigungsumfang Hauptberuflich 5) Teilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase (Altersteilzeit) Beschäftigungsumfang vollzeit 6) davon teilzeit 6) 1 bis 4 5 und 6 7 Davon in den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 1) 8 (einschl. Vorkurs AOS) 9 (einschl. Vorkurs Agy, Ko) 10 (einschl. Einführungsphase 10 Agy, Ko) 11 bis 13 sonstige Stufen 2) ohne Unterricht Schulbesuchsstufen Vollabordnung an SBA,... 3) eine andere Schule 4) m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w Stundenweise beschäftigt 7) kirchliche Mitarbeiter davon übrige Gastlehrer von anderen Schulen vollzeit 6) davon teilzeit 6) Lehramtsanwärter/ Studienreferendare Stundenweise Abordnung an SBA,... 3) Stundenweise Abordnung an eine andere Schule 4) In Zeile "Hauptberuflich" enthalten: 1) Die Zuordnung der Lehrpersonen nach den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen ist, entsprechend der überwiegenden Stundenzahl, und in jedem Fall vorzunehmen. 2) z. B. Vorbereitungsklassen für Migranten, kooperative schulvorbereitende Maßnahmen 3) Abordnungen an die Sächsische Bildungsagentur, das Sächsische Staatsministerium für Kultus, das Sächsische Bildungsinstitut, soweit sie zum Stammpersonal der Schule gehören. 4) Vollabordnungen und Lehrpersonen, die stundenweise an eine andere Schule abgeordnet sind, jedoch zum Stammpersonal dieser Schule gehören. 5) Die Anzahl der hauptberuflichen Lehrpersonen insgesamt muss mit den Angaben der Tabellen 5 und 6 übereinstimmen. 6) Die Zuordnung der hauptberuflichen Lehrpersonen (einschl. des Leiters) ist nach dem Beschäftigungsumfang der Pflichtstunden vollzeit = 100 Prozent, teilzeit = 50 bis unter 100 Prozent (einschl. Lehrpersonen, die ein Modell der Altersteilzeit in Anspruch nehmen) unabhängig von den wegen der Gewährung von Anrechnungs- oder Ermäßigungsstunden tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vorzunehmen. Nicht in Zeile "Hauptberuflich" enthalten sind Gastlehrer von anderen Schulen, Lehrpersonen im Mutterschutz/Elternzeit, Lehrpersonen mit sonstiger Beurlaubung/Langzeiterkrankung, im Ausland tätige Lehrpersonen, kirchliche Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit stundenweise unterrichten. In den Zeilen "Hauptberuflich" und "teilzeit" enthalten sind hauptberufliche Lehrpersonen, die ein Modell der Altersteilzeit in Anspruch nehmen (einschl. der Lehrpersonen, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden). 7) kirchliche Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit stundenweise unterrichten 2 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

3 1.1, die ein Modell der Altersteilzeit 1) in Anspruch nehmen (Diese Lehrpersonen müssen auch in Tabelle 1, Zeile "teilzeit", enthalten sein.) Modell der Altersteilzeit Lineares Teilzeitmodell Blockmodell darunter: bereits in der Freistellungsphase m w 1) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (ATZ-AV) die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit und kann folgendermaßen verteilt werden: Lineares Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird im gesamten Zeitraum der Altersteilzeit durchgehend geleistet. Blockmodell: Die Arbeitszeit wird in der ersten Hälfte des ATZ-AV geleistet, in der zweiten Hälfte wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Bezügen freigestellt (Freistellungsphase) z. B.: vier Jahre Altersteilzeit davon zwei Jahre Arbeitszeit und zwei Jahre Freistellungsphase. 3 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

4 2. Tatsächlich zu erteilende Unterrichtsstunden lt. Stundenplan in einer Unterrichtswoche an dieser Schule (Ohne Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden) Schulbesuchsstufen Beschäftigungsumfang Hauptberuflich vollzeit davon teilzeit 1) 1 bis 4 5 und 6 7 Davon in den Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 8 (einschl. Vorkurs AOS) 9 (einschl. Vorkurs Agy, Ko) 10 (einschl. Einführungsphase 10 Agy, Ko) 11 bis 13 sonstige Stufen 2) m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w Stundenweise beschäftigt kirchliche Mitarbeiter davon übrige Gastlehrer von anderen Schulen 3) vollzeit davon teilzeit Lehramtsanwärter/ Studienreferendare 1) Die Angaben der Unterrichtsstunden beziehen sich auf die von den Lehrpersonen tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden in einer normalen Unterrichtswoche laut Stundenplan. Die potentiellen Stunden langfristig erkrankter oder abwesender Lehrpersonen sind nicht zu berücksichtigen, dagegen aber die für evtl. Vertretungslehrer angesetzten Stunden. Für die am Stichtag kurzfristig abwesenden Lehrpersonen sind die nach dem an diesem Tag gültigen Stundenplan zugeordneten Unterrichtsstunden aufzuführen. 2) z. B. Vorbereitungsklassen für Migranten, kooperative schulvorbereitende Maßnahmen 3) Die Zuordnung der Gastlehrer erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang laut Arbeitsvertrag, j e d o c h die Aufteilung der Unterrichtsstunden hat nach dem tatsächlichen Einsatz der Lehrpersonen an dieser Schule zu erfolgen. 4 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

5 3. Hauptberufliche ausländische Lehrpersonen nach dem Land der Staatsangehörigkeit Land der Staatsangehörigkeit Hauptberufliche ausländische Lehrpersonen m w m w 5 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

6 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/ Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehramt der Grundschule bzw. der Primarstufe (ohne Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer mit einem Fach und mit Lehrbefähigung) Davon: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I 6 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

7 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (ohne Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach) Davon: Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (ohne Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach) Davon: Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen 7 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

8 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Sonderpädagogische Lehrämter Davon: DDR-Lehrerqualifikation mit Hochschulabschluss Davon: DDR-Lehrerqualifikation mit Fachschulabschluss 8 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

9 Noch: 5. nach erworbenen Abschlüssen/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern und en Die genaue Zuordnung der Lehrpersonen bitte entsprechend der Anlage zur Tabelle 5 vornehmen! Bei Rückfragen zur Einordnung in die Anstellungsbefähigungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle der SBA. Bitte geben Sie nur den zuletzt erworbenen höchsten Abschluss an. Bitte keine Doppelzählungen. Davon: Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung bzw. ohne DDR-Lehrerqualifikation Zum Beispiel Medizinische Abschlüsse nach Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

10 6. Lehrerbewegung im Zeitraum 02. September 2016 bis 18. Oktober 2017 (Nur für hauptberufliche voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen) Zugänge/Abgänge A. am 02. September 2016 m w 0 0 Neueintritt in den Schuldienst nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt oder gleichgestellter Abschlüsse Zugang aus der gleichen Schulart in Sachsen Zugang aus einer anderen Schulart in Sachsen Zugang aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes Wiedereintritt nach Beurlaubung (z. B. nach Mutterschutz, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, Sabbatjahr,...) Zugang aus einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit (einschließlich anderer Aufgaben beim selben Arbeitgeber bzw. bisheriger nebenberuflicher Tätigkeit) Sonstige Zugänge (Bitte erläutern!) B. Zugänge insgesamt Eintritt in den Ruhestand infolge Erreichens bzw. Überschreitens der Altersgrenze Eintritt in den Ruhestand auf Antrag vor Erreichen der Altersgrenze (Bitte hier nicht die Lehrpersonen eintragen, die in die Freistellungsphase eingetreten sind; ist noch kein Abgang!) Abgang wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze Abgang durch Tod Übergang zu der gleichen Schulart in Sachsen Übergang zu einer anderen Schulart in Sachsen Versetzung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes Abgang wegen Beurlaubung (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Wehrdienst, Langzeiterkrankung, Sabbatjahr,...) Abgang wegen Aufnahme einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit (einschließlich anderer Aufgaben beim selben Arbeitgeber) Abgang wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses (auch Aufhebungsvertrag, Ende der Befristung) Sonstige Abgänge (Bitte erläutern!) C. Abgänge insgesamt D. Bestand am 18. Oktober 2017 (A + B - C = D) 1) 1) Die Anzahl der hauptberuflichen Lehrpersonen insgesamt muss mit den Angaben der Tabellen 1 und 5 übereinstimmen Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

11 Anlage zur Tabelle 5 der Erhebungsbögen für Lehrpersonen Zuordnung der erworbenen Abschlüsse/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern Lehramt der Grundschule bzw. der Primarstufe - Lehramt an Grundschulen Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - Lehramt an Mittelschulen Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium - Höheres Lehramt an Gymnasien Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen - Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Sonderpädagogische Lehrämter - Lehramt an Förderschulen DDR - Lehrerqualifikation mit Hochschulabschluss - Diplomlehrer mit z w e i Fächern (einschließlich DDR-Staatsexamen) - Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und mit Lehrbefähigung in einem weiteren Fach - Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer mit einem Fach und Lehrbefähigung - Diplomlehrer mit e i n e m Fach (einschließlich DDR-Staatsexamen) - Diplomlehrer mit einem Fach oder zwei Fächern u n d Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrpersonen für die unteren Klassen u n d Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrkräfte o h n e abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung zum Lehrer für die unteren Klassen u n d mit Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Lehrkräfte m i t anderweitig abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung für die unteren Klassen u n d mit Abschluss als Diplomlehrer für Hilfsschulen - Diplomingenieurpädagogen/ Diplomingenieure mit Zusatzausbildung in Berufspädagogik (und vergleichbare Abschlüsse) mit Lehrbefähigung für eine berufliche Fachrichtung - Diplomingenieurpädagoge oder Diplomabsolvent mit einer vergleichbaren pädagogisch-wissenschaftlichen Hochschulausbildung (mit Lehrbefähigung für eine berufliche Fachrichtung) einschl. Diplomwirtschaftler oder Diplomökonom mit einem sonderpädagogischen Abschluss - Diplomtheologe (Pfarrer) - Hochschulabschluss ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung - Diplomrehabilitationspädagoge - Lehrpersonen mit Hochschulabschluss in einer sonderpädagogischen Fachrichtung ohne Diplom - Diplomlehrer mit einem oder zwei Fächern und Hochschulabschluss in einer sonderpädagogischen Fachrichtung ohne Diplom - Diplomsportlehrer (Trainer) - Diplom-Vorschulerzieher für Sprachgeschädigte - Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für ein Fach für die Klassen 5 bis Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

12 Anlage zur Tabelle 5 der Erhebungsbögen für Lehrpersonen Zuordnung der erworbenen Abschlüsse/Befähigungen im Lehrerbereich/Lehrämtern DDR - Lehrerqualifikation mit Fachschulabschluss - Lehrpersonen für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) - Lehrpersonen mit anderweitig abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung und Zusatzausbildung entsprechend den Lehrpersonen für die unteren Klassen - Ingenieurpädagogen/Ingenieure mit Zusatzausbildung in Berufspädagogik - Religionspädagoge - Lehrpersonen für die unteren Klassen mit der Zusatzqualifikation in einer sonderpädagogischen Fachrichtung - Erzieher mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen mit der Zusatzqualifikation in einer sonderpädagogischen Fachrichtung - Freundschaftspionierleiter mit Lehrbefähigung für zwei Wahlfächer oder Deutsch und ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 - Medizinische Abschlüsse (z. B. Kinderpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (ehem. Krankenschwester/pfleger), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (ehem. Kinderkrankenschwester/pfleger), Säuglingsschwester, Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut, Medizinpädagoge) - Erzieher mit Lehrbefähigung, Erzieher mit Lehrerlaubnis, Erzieher mit bzw. ohne abgeschlossener pädagogischer Ausbildung - Lehrmeister mit bzw. ohne abgeschlossener pädagogischer Ausbildung Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung bzw. ohne DDR - Lehrerqualifikation - Medizinische Abschlüsse nach Magister - Sonstige Abschlüsse 12 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lehrpersonen an Kollegs :12 Uhr

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