Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.

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1 Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. Gebührenverordnung 08 Gebührenverordnung 08 Seite

2 Gestützt auf Art. 50 des Gebührenreglements der Gemeinde Röthenbach i. E. vom 6. November 004 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: Aufwandgebühren Art. Kopien Art. Rechnungsstellung Art. 3 Aufwandgebühr I Aufwandgebühr II - Plankopien je Plan weiterer Planausschnitt - schwarz/weiss je Kopie einseitig je Kopie doppelseitig - Farbkopie je Kopie einseitig je Kopie doppelseitig Öffentliche* ohne Beanspruchung Personal - schwarz/weiss je Kopie einseitig je Kopie doppelseitig - Farbkopie je Kopie einseitig je Kopie doppelseitig * zum Selbstkostenpreis reduzierten Preis für Kirchgemeinde, Schwellengemeinde, Feuerwehr, Schulen und Verkehrsverein Röthenbach i. E. Pauschale Spesen pro Rechnung für Rechnungsstellung an Stelle von Barzahlung Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr..00 Fr..00 Fr. 0.0 Fr Fr Fr Fr. 0.0 Fr. 0.0 Fr. 0.0 Fr Fr Einwohnerkontrolle Art. 4 Adressauskunft Fr Autospesen Art. 5 Autospesen pro km Fr Feuerwehr Art. 6 Friedhof Art. 7 Feuerwehrersatzabgabe in % des Staatssteuerbetrages (jedoch mind. Fr und max. Fr ) Benützung Aufbahrungsraum Grabgebühren Reihengräber bei Erdbestattung Kindergräber Urnengräber Urnengräber auf bestehendes Grab Gemeinschaftsgrab 3 Totengräberarbeit Abdankung mit Erdbestattung Abdankung mit Urnenbeisetzung Abdankung mit späterer Urnenbeisetzung Abdankung mit Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab 8 % Einheimische Auswärtige Fr Fr. ' Fr. ' Fr. ' Fr. ' Fr. ' Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Gebührenverordnung 08 Seite

3 Abfallentsorgung a) Grundgebühren b) Verbrauchsgebühr 4 Bepflanzung und Friedhofpflege Reihengräber Urnengräber inkl. auf bestehendes Grab Kindergräber Gemeinschaftsgrab 5 Exhumation / Urnenbestattung 6 Pauschale Grabbesorgungen (Bepflanzungen) Sommer- und Herbstbepflanzung während 30 Jahren Art. 8 Jährliche Grundgebühr pro Wohnung und pro Zweitwohnung: - pro - oder -Personen-Haushalt - 3- oder Mehrpersonenhaushalt Jährliche Grundgebühr Gewerbe je Betriebsstätte: - Kleinbetriebe mit bis 50 Stellenprozenten - Mittelbetriebe mit Stellenprozenten - Grossbetriebe mit über 50 Stellenprozenten - Industriebetriebe und Waffenplätze 3 Jährliche Grundgebühr Landwirtschaft je Betriebsstätte: - Abfallabfuhr und -entsorgung je RGVE - Tierkadaverbeseitigung je RGVE Sack und Markengebühren Sperrgutmarken Containerplombe Tierkadaver Hofabfuhr GZM pro kg (Basis: ½ Vorjahresabrechnung Kanton) Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr nach Aufwand Fr. 4' Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..45 Fr AVAG-Beschluss AVAG-Beschluss Fr Fr nach Aufwand Fr. 4' Fernwärme Art. 9 Gemeindebibliothek Art. 0 Jährliche Grundgebühr je kw Anschlusswert Wärmepreis je kwh Der jährliche Beitrag für die Ausleihung von Büchern beträgt Die Mitarbeitenden der Gemeindebibliothek haben den Beitrag nicht zu entrichten. Fr Fr. 0.5 Fr Unterhaltsbeitrag an Privatstrassen gem. Art. Strassenund Wegreglement Art. Die Gemeinde kann sich am Unterhalt und an den Schneeräumungskosten durch pauschale Beiträge (Beitrag pro Laufmeter) beteiligen. Wird die Schneeräumung durch die Gemeinde ausgeführt, kommt ein reduzierter Unterhaltsbeitrag durch die Gemeinde zur Anwendung. Der Gemeinderat setzt die Beitragsleistungen der Gemeinde für die Privatwege der Klasse V (Unterhalt und Schneeräumung, oder nur Unterhalt) auf Antrag der Wegkommission, im Rahmen seiner Finanzkompetenz fest. Pro Privatweg Gebührenverordnung 08 Seite 3

4 Fahrzeugentschädigungen Gemeindewerk (Tarife exkl. Lenker) Wasserversorgung Jahresgebühr Wasserversorgung Jährliche Löschgebühr innerhalb 300 m zu Hydrant Wasserversorgung Ungemessene Wasserbezüge Wasserversorgung Gemessene Wasserbezüge (Einzelhofzufahrt) wird ein Selbstbehaltsabzug von 50 Meter beim Unterhalt vorgenommen. Unterhaltsbeitrag mit Schneeräumung Unterhaltsbeitrag ohne Schneeräumung Art. Traktor mit Schneepflug Traktor mit Heckschaufel Rover mit Schneepflug Traktor mit eigenem Splitterstreuer Traktor mit Splitterstreuer der Gemeinde Traktor mit Bänne Traktor Schneekettenzuschlag Zuschlag Salz streuen Art. 3 Die Jahresgebühr wird nach der bezogenen Wassermenge in m 3 berechnet und beträgt: Wasserbezug in m 3 /Jahr ab 000 Art. 4 Die jährliche Löschgebühr wird nach umbautem Raum in m 3 berechnet und beträgt: Umbauter Raum (ur) in m 3 0 bis 00 m 3 ur 00 bis 000 m 3 ur 000 bis 3000 m 3 ur ab 3000 m 3 ur Art. 5 Für ungemessene Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) wird eine Grundgebühr von Fr und zusätzlich eine Gebühr von Fr pro volle 00 m 3 umbauten Raum bzw. Fr pro Tag für Anlagen ohne umbauten Raum erhoben. Art. 6 Der Aufwand des Brunnenmeisters für das Einrichten der Wasserbezüge wird nach Aufwand weiterverrechnet. Die bezogenen Anzahl m 3 werden nach dem aktuell gültigen m 3 -Preis gemäss Art. 4 (0 99 m 3 ) verrechnet. Fr..00 je Laufmeter Fr je Laufmeter Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Fr pro Stunde Jahresgebühr für jeden in Fr. weiteren m 3 Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 0.5 Löschgebühr in Fr. Fr. je weitere volle 00 m 3 ur Fr Fr Fr Fr..50 Fr Fr..5 Fr Fr Gebührenverordnung 08 Seite 4

5 Feuerwehr Jährliche Löschgebühr ausserhalb 300 m zu Hydrant Ansätze Schülertransporte Inserate im LOS Röthebach Art. 7 Die jährliche Löschgebühr wird nach umbautem Raum in m 3 berechnet und beträgt: Umbauter Raum in m 3 0 bis 00 m 3 ur 00 bis 000 m 3 ur 000 bis 3000 m 3 ur ab 3000 m 3 ur Art. 8 Schulbus: selbständig Erwerbende je km Privatpersonen je km Einzelfahrten: Turnunterricht pro Unterrichtseinheit Wahlfach pro Unterrichtseinheit Schularzt Verkehrsgarten Elterntransporte bei unzumutbaren Schulwegen: Jahresentschädigung pro berechtigter Kilometer Sekundarschule Signau Sekundarschule Unterlangenegg Beitrag in der Höhe des Abos öv für die Strecke Oberei Unterlangenegg Klassen für besondere Förderung Art. 9 Inseratepreis gemäss Tarif im Anhang I ortsansässige Vereine und nicht gewinnorientierte Institutionen können Inserate bis zu einer halben A4-Seite gratis publizieren. Löschgebühr in Fr. Fr. je weitere volle 00 m 3 ur Fr Fr..50 Fr Fr..5 Fr Fr Fr Fr Fr Fr..0 Fr Fr Fr Fr Fr Durch Sekundarschulverband geregelt Fr Abo ÖV + Fr / km Fr je cm Hundetaxe Art. 0 Jährliche Hundetaxe Fr je Hund Feuerungskontrolle Gebühren periodische Kontrollen Feuerungskontrolle Gebühren Nachkontrollen Art. Die Gebühr beträgt: für einstufige Brenner für mehrstufige Brenner für Anlagen > 350 kw Art. Die Gebühr beträgt: für einstufige Brenner für mehrstufige Brenner für Anlagen > 350 kw Fr. 9.5 Fr. 9.0 Fr Fr Fr Fr Gebührenverordnung 08 Seite 5

6 Feuerungskontrolle Gebühren andere Kontrollen Mehrzweckgebäude Hübeli a) Einzelbenützung/ Tagesansätze b) Dauerbenützung (Jahresgebühr) c) Übernachtungen d) Hauswartentschädigung Art. 3 Die Gebühr beträgt: für einstufige Brenner für mehrstufige Brenner für Anlagen > 350 kw Art. 4 nicht kommerziell (inkl. Strom, Heizung, Reinigungsmittel, Nebenräume Turnhalle, Bodenabdeckung & Parkplätze Schulanlage/ Mehrzweckgebäude, jedoch ohne Aufwand Hauswart) Bewilligungsgebühr Turnhalle inkl. WC-Anlagen Turnhalle Folgetage Turnhalle inkl. WC-Anlagen ½ Tag ( Std. bei -tägigen Anlässen) Militärküche inkl. Gerätschaften Zivilschutzraum kommerziell (inkl. Strom, Heizung, Reinigungsmittel, Nebenräume Turnhalle, Bodenabdeckung & Parkplätze Schulanlage/Mehrzweckgebäude, jedoch ohne Aufwand Hauswart) Bewilligungsgebühr Turnhalle inkl. WC-Anlagen Turnhalle Folgetage Turnhalle inkl. WC-Anlagen ½ Tag ( Std. bei -tägigen Anlässen) Militärküche inkl. Gerätschaften Zivilschutzraum 3 Turnhalle Auswärtige Dauerbenützer x pro Woche Auswärtige Dauerbenützer x pro Woche Einheimische Vereine und Jugendliche zu Trainingszwecken/für den Sportunterricht 4 Übernachtungen Zivilschutzanlage Einzelperson in Zivilschutzanlage (Reinigungskosten eingeschlossen) Gruppen ab 0 Personen und ab 3 Tagen (Küche und Reinigungskosten eingeschlossen) 5 Präsenzpauschale für Hauswart Anlass bis 6 Stunden Anlass über 6 Stunden pro Tag 6 Stundenansatz Hauswart während der Präsenzzeit pro Stunde und Person gemäss Arbeitsrapport Fr. 9.5 Fr. 9.0 Fr Einheimische Auswärtige Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Einheimische Auswärtige Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr pro Person Fr Fr Fr Inkrafttreten Dieser Gebührentarif tritt auf den. Januar 08 in Kraft und ersetzt die bisherige Gebührenverordnung vom 6. März 07. Gebührenverordnung 08 Seite 6

7 Beschluss Vom Gemeinderat Röthenbach i. E. an seiner Sitzung vom 8. Dezember 07 beschlossen. Der Präsident: Der Sekretär: sig. Matthias Sommer sig. Christian Bichsel Inkrafttreten Die Gebührenverordnung tritt per. Januar 08 in Kraft. Das Inkrafttreten wurde im Anzeiger Oberes Emmental Nr. vom 4. Januar 08 publiziert. Der Gemeindeverwalter 3538 Röthenbach i. E., 5. Januar 08 sig. Christian Bichsel Gebührenverordnung 08 Seite 7

8 Anhang I Tarif für Inserate im LOS-Röthebach Fr Fr..0 Fr..65 Fr..0 Fr..75 Fr Fr Fr Fr Fr..0 Fr..0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..65 Fr Fr Fr Fr. 8.5 Fr Fr..55 Fr. 3.0 Fr Fr..0 Fr Fr Fr Fr..00 Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr..75 Fr Fr. 8.5 Fr..00 Fr Fr Fr. 9.5 Fr..00 Fr Fr Fr Fr Fr. 3.0 Fr Fr Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr..55 Fr Fr. 9.5 Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 3.0 Fr Fr..00 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..00 Fr Fr..00 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..0 Fr. 8.5 Fr. 4.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 7.5 Fr Fr..45 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 8.5 Fr Fr Fr Fr. 4.5 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 5.5 Fr Fr Fr Fr Fr..00 Fr..00 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..55 Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..0 Fr. 4.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr..65 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 0.0 Fr Fr. 3.0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr. 4.5 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Gebührenverordnung 08 Seite 8

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