Geringfügig entlohnte Beschäftigung
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- Andrea Kästner
- vor 6 Jahren
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1 Fragebgen Geringfügig entlhnte Beschäftigung Hinweis: Fragebgen nur verwenden für sg. Eur 450 Jbs Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die wichtigsten vertraglichen Bedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen und auch Stundenaufzeichnungen zu führen sind! Sllten durch die Nichtbeachtung steuerliche der szialversicherungsrechtliche Knsequenzen, z.b. bei einer Prüfung entstehen, übernimmt keine Haftung. Mandant: 1) Persnalien Name: Vrname: Straße: PLZ / Whnrt: Geburtsdatum: Knfessin (Religin): Staatsangehörigkeit: Geschlecht: Männlich Weiblich Versicherungsnummer beim Rentenversicherungsträger: (vgl. Sie hier beispielsweise die Angaben auf dem Szialversicherungsausweis der BfA der der LVA) Falls Sie keine Versicherungsnummer haben, benötigen wir die flgenden Ersatzangaben: Geburtsname:_ Geburtsrt: Geburtsland: 2) Bankverbindung IBAN: BIC: Bankname / Ort: Knt Nr: BLZ: Kntinhaber; wenn abweichend: Stand: 02/2014 Seite 1 vn 7
2 3) Beschäftigung / Vergütung Eintrittsdatum: vraussichtliche Beschäftigungsdauer bis auf weiteres befristet bis Beschäftigt als: Variante I Abrechnung über Stundenlhn Std./W. /Std. Kstenstelle: Variante II Abrechnung über Festgehalt /M. (max. 450,-- ) Die Arbeitsleistung wird zu flgenden Zeiten erbracht: Wchentag vn bis Wchentag vn bis Wchentag vn bis höchster Schulabschluss höchster beruflicher Abschluss: hne Schulabschluss hne beruflichen Abschluss Hauptschulabschluss Abschluss einer Berufsausbildung mittlere Reife der Meister/Techniker.Fachschulabschluss gleichwertiger Abschluss Bachelr Abitur / Fachabitur Diplm / Magister / Master/ Staatsexamen Abschluss unbekannt Prmtin 4) Szialversicherung 4.1) Angaben zur Krankenkasse Umlagepflicht: Angestellte Arbeiter Krankenversicherung: gesetzlich freiwillig privat Beamte 4.2) Angaben zur Rentenversicherung NEU ab Der Arbeitnehmer ist in der Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt derzeit 3,9 %, der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 15 % pauschal. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Siehe Verzichtserklärung swie die dazugehörigen Infrmatinen im Anhang des Fragebgens. Bitte die Verzichtserklärung ausfüllen. Der Arbeitnehmer möchte auf die RV-Pflicht verzichten Ja Nein Stand 02/2014 Seite 2 vn 7
3 Hinweis: Der Arbeitnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Szialabgaben hne Berücksichtigung einer möglichen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt werden. Sll die Überschreitung berücksichtigt werden, s ist der Haupt/-Erstarbeitgeber zu benachrichtigen, damit er Kntakt mit unserer Kanzlei aufnimmt. Sllte die Überprüfung der Angaben dazu führen, dass trtz Nebenbeschäftigung die Durchführung des pauschalierten Verfahrens möglich ist, s wird dieses autmatisch durchgeführt. 5) Lhnsteuer Versteuerung des Aushilfslhns über Lhnsteuermerkmale: Steuer-ID: Steuerklasse: Knfessin: Kinder-Freibetrag: Zuständiges Finanzamt: Der Arbeitslhn wird pauschal durch den Arbeitgeber versteuert mit 2 % Der Arbeitslhn wird pauschal versteuert mit 2 %, die pauschale Steuer trägt der Arbeitnehmer. Der Arbeitslhn wird pauschal mit 20 % versteuert bei mehreren 450 Jbs die die Grenze aus allen Beschäftigungen insges. vn 450 überschreiten. Hinweis: Die Besteuerung mit 2 % ist dann günstig, wenn der Arbeitnehmer nur eine Steuerkarte mit Steuerklasse fünf der sechs vrlegen kann. 6) Weitere Beschäftigungsverhältnisse Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bei Firma seit in weitere geringfügig entlhnte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bei Firma in seit in Höhe vn: weitere kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber Beamter Behörde seit Selbständiger Branche seit Der Arbeitnehmer versichert, dass kein weiteres Beschäftigungsverhältnis vrliegt. Stand 02/2014 Seite 3 vn 7
4 7) Persnenkreiszugehörigkeit Schüler (Schulbescheinigung beifügen) Student (Immatrikulatinsbescheinigung beifügen) Rentner seit Rentenart Hausfrau/-mann Arbeitslser Bezieher vn Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslsengeld, -hilfe, Unterhaltsgeld) Arbeitsamt: Stamm-Nr. hne Leistungsbezug letztes Beschäftigungsverhältnis bei Firma in bis zur Zeit Sldat (Arbeitserlaubnis muß vrgelegt werden) zur Zeit im Grundwehr/Zivildienst (Arbeitserlaubnis muß vrgelegt werden) Praktikant und immatrikuliert (das Praktikum ist in der Studien- u. Prüfungsrdnung vrgeschrieben) Nachweis beifügen Praktikant nicht der nch nicht immatrikuliert Diplmand Tätigkeit im Erziehungsurlaub (Erlaubnis des Hauptarbeitgebers muß vrgelegt werden) 8) Tarifvertrag Der Arbeitgeber hat geprüft, dass für das Beschäftigungsverhältnis kein allgemeingültiger Tarifvertrag vrliegt ein allgemeingültiger Tarifvertrag vrliegt Sllte ein allgemeingültiger Tarifvertrag vrliegen, stellt der Arbeitgeber sicher, dass dem Mitarbeiter die tariflich zustehenden laufenden Bezüge ausgezahlt werden. Eine Prüfungspflicht und Haftung vn seiten Snnemann & Partner für die Einhaltung der Vrschriften aus dem Tarifvertrag besteht nicht. 9) Bescheinigungen elektrnisch annehmen (BEA) Arbeitnehmer haben das Recht bei Ihrem Arbeitgeber die Ausstellung einer Arbeits- der Nebeneinkmmensbescheinigung zu beantragen. Seit 2014 kann diese elektrnisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Ich widerspreche der elektrnischen Übermittlung vn Arbeits- und Nebeneinkmmensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit. Stand 02/2014 Seite 4 vn 7
5 Flgende Papiere müssen vrgelegt werden: Infrmatin über Lhnsteuermerkmale, wenn nicht pauschal besteuert wird Szialversicherungsausweis Arbeitserlaubnis Persnalausweis in Kpie bei nichtdeutschen Arbeitnehmern Schülerausweis bei Schülern Ich bestätige, daß ich die vrstehenden Angaben rdnungs- und wahrheitsgemäß beantwrtet habe. Ich bin verpflichtet, jegliche Änderung unverzüglich und unaufgefrdert dem Arbeitgeber mitzuteilen. Darunter fällt insbesndere jede Aufnahme der Beendigung eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses. Ich bin davn unterrichtet, daß ich bei unrichtigen Angaben, die zu einer falschen Beurteilung der Szialversicherungs- und der Steuerpflicht führen, mit dem damit entstandenen Schaden vll in Haftung genmmen werde. Die Nichterfüllung der vrstehenden Punkte kann zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses führen. Ort/Datum: Arbeitgeber Arbeitnehmer Stand 02/2014 Seite 5 vn 7
6 RV-Befreiungsantrag für Minijbber Antrag auf Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte Seit dem unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlhnte Beschäftigung (450-Eur- Minijb) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vllen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist die Versicherungspflicht nicht gewllt, kann sich der Arbeitnehmer vn ihr befreien lassen. Hierzu ist er verpflichtet seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung wünscht (siehe hierzu auch die nächste Seite). Hiermit beantrage ich Arbeitnehmer Name Vrname Geburtsdatum: Geburtsrt: Rentenvers.-Nummer: Unterschrift Arbeitnehmer: die Befreiung vn der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlhnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb vn Pflichtbeitragszeiten. Mir ist bekannt, dass ich durch den Befreiungsantrag auf die auf der 2 Seite dieses Schreibens aufgezeigte Vrteile verzichte und der Befreiungsantrag für alle vn mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlhnten Beschäftigungen gilt, für die Dauer der Beschäftigungen bindend und eine Rücknahme nicht möglich ist. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine geringfügig entlhnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu infrmieren. Arbeitgeber Firmenname/Firmenstempel: Betriebnummer: Der Befreiungsantrag eingegangen am: Die Befreiung wirkt ab: Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers Hinweis für den Arbeitgeber: Der Befreiungsantrag ist nach 8 Abs. 4a Beitragsverfahrensverrdnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Stand: 02/2014 Seite 6 vn 7
7 Wichtige Hinweise für die Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht und deren mögliche Flgen Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlhnte Beschäftigung (450- Eur-Minijb) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vllen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vm Arbeitnehmer zu tragende Anteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vllen Beitrag zur Rentenversicherung. Zu beachten ist, dass der vlle Rentenversicherungsbeitrag mindestens vn einem Arbeitsentgelt in Höhe vn 175 Eur zu zahlen ist. Vrteile der vllen Beitragszahlung zur Rentenversicherung: Die Vrteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb vn Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vllem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Vraussetzung für einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitatin (swhl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitatinsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Begründung der Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversrgung und die Erfüllung der Zugangsvraussetzungen für eine private Altersvrsrge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die s genannte Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sgar den Ehepartner. Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sndern in vller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Antrag auf Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht: Ist die Versicherungspflicht nicht gewllt, kann sich der Arbeitnehmer vn ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber - möglichst mit dem beiliegenden Frmular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung vn der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlhnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren - auch zukünftige - Arbeitgeber zu infrmieren, bei denen er eine geringfügig entlhnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung vn der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermnats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Vraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijb-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb vn 6 Wchen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermnats, der dem Kalendermnat des Eingangs der Meldung bei der Minijb-Zentrale flgt. Knsequenzen aus der Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht: Geringfügig entlhnt Beschäftigte, die die Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht beantragen, verzichten freiwillig auf die ben genannten Vrteile. Hinweis: Bevr sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung vn der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfhlen. Das Servicetelefn der Deutschen Rentenversicherung ist kstenls unter der zu erreichen. Stand: 02/2014 Seite 7 vn 7
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PERSONALFRAGEBOGEN Kurzfristig Beschäftigte Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Arbeitsvertrag (Pflicht) Schüler/Studenten: Schul-/Studienbescheinigung Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
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Personalfragebogen Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Handy Geburtsort Geburtsdatum Eintrittsdatum Staatsangehörigkeit Bank Kontonummer Bankleitzahl Sozialversicherungsnummer Familienstand
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Checkliste www.steuerberatung-landgraf.de für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift:. Telefon: Rentenversichertennummer:
MehrPersonalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
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MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrPersonal Fragebogen Versicherungspflichtige Beschäftigung
Personal Fragebogen Versicherungspflichtige Beschäftigung Neueintritt Änderung der Firma: Betriebsstätte: ab: ab: Name Vorname Anschrift: Straße Nr. PLZ/Ort Geschlecht m/w Kinder/Anzahl Staatsangehörigkeit
Mehr!!! MINDESTLOHN / TARIFLOHN beachten!!!
Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Die Checkliste dient ausschließlich als interne Arbeitshilfe für Unternehmen. Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind an den Arbeitgeber
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Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer, inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer, gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand weiblich
MehrPersonalerfassungsbogen. Firma/ Anschrift: Teil A: Vom Mitarbeiter auszufüllen. 1. Persönliche Angaben:
Personalerfassungsbogen für geringfügig/kurzfristig Arbeitsverhältnisse (für reguläre Arbeitnehmer bitte gesonderten Personalerfassungsbogen verwenden) Firma/ Anschrift: Teil A: Vom Mitarbeiter auszufüllen
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Arbeitgeber: Persönliche Angaben Name Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort und -name nur bei fehlender Versicherungs-Nr. Geschlecht Familienstand männlich weiblich Versicherungsnummer
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Personalfragebogen Firma: (Bezeichnung und Anschrift) Personalnummer Persönliche Angaben: Familienname Vorname Straße und Hausnummer (inkl. Anschriftenzusatz) PLZ, Ort Geburtsdatum Sozialversicherungs-Nr.
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Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma: Name des Mitarbeiters Personalnummer Persönliche Angaben Familienname
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben Familienname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz Vorname PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert ja nein Versicherungsnummer
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Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Beginn der Beschäftigung: Wochenarbeitsstunden: Beschäftigt als: 1. Persönliche Angaben: Name, Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon:
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Fakultät Life Sciences Department/ Organisationseinheit Neuer Auftrag zur Vergütungszahlung an eine Studentin / einen Studenten Änderung des Auftrags vom., es handelt sich um eine Verlängerung und/ oder
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
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Personalfragebogen Pers.-Nr. 1.Einsatz Passfoto für Set card Nachname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsname: Straße/ Haus Nr.: Geburtsort: PLZ/ Wohnort: ledig verheiratet Anzahl Kinder: bei Rücksprachen
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Persönliche Angaben Name, Vorname, ggf. Geburtsname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Geb.-Datum: Geschlecht: männlich weiblich Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden verwitwet Staatsangehörigkeit:
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Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
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Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
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