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1 Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation: Grundsätze, Herleitung und Anwendung Präsentation des Anhanges I des Sachplanes Erik Frank Expertengespräch mit den Kantonen, Bern 5. Juli 2006

2 Gliederung der Präsentation 1. Grundsätze und gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit geologischer Tiefenlager 2. Umsetzung der Anforderungen in einem Sicherheitskonzept: Rolle der Geologie 3. Herleitung sicherheitstechnischer Kriterien für die Standortevaluation 4. Anwendung der Kriterien bei der Standortevaluation 2

3 1. Grundsätze und gesetzliche Vorgaben zur Sicherheit geologischer Tiefenlager International anerkannte Prinzipien, Grundsätze und Anforderungen an geologische Tiefenlager (ICRP, IAEA) Internationales Übereinkommen über die sichere Behandlung radioaktiver Abfälle (Joint Convention, von CH ratifiziert) darauf abgestützt: Kernenergiegesetz KEG Kernenergieverordnung KEV Richtlinie HSK-R-21 mit quantitativen und qualitativen Anforderungen oberstes Ziel: dauernder Schutz von Mensch & Umwelt 3

4 Wichtigste Anforderungen gemäss KEG Grundsätze: Entsorgung der radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern Dauernder Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein Vereinbar mit Umweltschutz, Natur- & Landschaftschutz, Raumplanung Anforderungen an geologische Tiefenlager : Sicherheit: strenge Schutzziele gemäss HSK-R-21, umfassende Sicherheitsund Szenarienanalysen, Berücksichtigung von Ungewissheiten durch konservative Annahmen, Einbezug des Standes von Wissenschaft und Technik Auslegung des Lagers: gestaffelte Sicherheitsbarrieren, vollständiger Einschluss HAA während 1000a, Überwachung, Rückholbarkeit, Verschluss Standort: geologische Langzeitstabilität, ausreichende Ausdehnung an einschlusswirksamen Gestein, günstige hydrogeologische und geochemische Verhältnisse, gute Charakterisier- und Explorierbarkeit 4

5 Schutzziele der Richtlinie HSK-R-21. Schutzziele der Richtlinie HSK-R-21 Schutzziel 1: Die Freisetzung von Radionukliden aus einem verschlossenen Endlager infolge realistischerweise anzunehmender Vorgänge und Ereignisse soll zu keiner Zeit zu jährlichen Individualdosen führen, die 0.1 msv übersteigen. Schutzziel 2: Das aus einem verschlossenen Endlager infolge unwahrscheinlicher, unter Schutzziel 1 nicht berücksichtigter Vorgänge und Ereignisse zu erwartende radiologische Todesfallrisiko für eine Einzelperson soll zu keiner Zeit ein Millionstel pro Jahr übersteigen. Schutzziel 3: Nach dem Verschluss eines Endlagers sollen keine weiteren Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sein. Das Endlager soll innert einiger Jahre verschlossen werden können. Die strenge Dosislimite von 0.1 msv/jahr ist zu vergleichen mit der permanenten und unvermeidlichen jährlichen individuellen Strahlenexposition aus natürlichen (kosmischen und terrestrischen) Quellen sowie der körpereigenen Radioaktivität, die in der Schweiz im Mittel rund 3.4 msv/jahr beträgt. Im internationalen Vergleich ist diese Limit tief angesetzt (ICRP und IAEA empfehlen 0.3 msv pro Jahr). 5

6 2. Umsetzung der Anforderungen in einem Sicherheitskonzept Der Projektant eines geologischen Tiefenlagers hat anhand eines Sicherheitskonzeptes aufzuzeigen, wie er die gesetzlichen Anforderungen erfüllen will: Schema der Auslegung der Sicherheitsbarrieren für das HAA- und das SMA Lager (Konzept NAGRA ) 6

7 Rolle der Geologie Je nach Abfallkategorie und Lagertyp sind für den Einschluss der Abfälle und die Sicherheitsbetrachtungen Zeiträume von mehreren bis 1 Mio. Jahren zu berücksichtigen. Dies bedeutet hohe Anforderungen an die Geologie bzw. an das Wirtgestein. Die Rolle der Geologie ist dabei eine mehrfache: Räumliche Trennung (Isolation) der Abfälle von der Biosphäre und den dort ablaufenden schnellen Vorgängen Sicherstellung einer physikalisch-chemisch stabilen Umgebung für die technischen Barrieren Langfristige Barrierenwirkung der Geosphäre (Einschluss der Abfälle, Begrenzung und Verzögerung der Freisetzung) 7

8 3. Herleitung sicherheitstechnischer Kriterien für die Standortevaluation Aus den gesetzlichen Anforderungen an die geologische Tiefenlagerung, dem dargelegten Sicherheitskonzept und der Rolle der Geologie lassen sich drei Gruppen von Kriterien ableiten, die bei der Evaluation geeigneter Standorte massgebend sind: Einschluss- und Barriereneigenschaften des Wirtgesteins Langzeitstabilität der Barrierenwirkung Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen Schliesslich muss das geologische Tiefenlager auch bautechnisch machbar sein ( Kriteriengruppe Bautechnische Eignung). 8

9 Massgebende Kriterien für die Standortevaluation 9

10 Erläuterung der Kriterien: Beispiel Durchlässigkeit 10

11 4. Anwendung der Kriterien bei der Standortevaluation Das Standortauswahlverfahren sieht ein schrittweises Vorgehen und Einengen der in Frage kommenden Gebiete und Standorte vor (Entwurf Konzeptteil Sachplan, Juni 2006): Oberste Priorität hat die Sicherheit; der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein. Der Sicherheit nachgeordnet sind Aspekte der Raumplanung, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft Der Entwurf Konzeptteil sieht dabei folgende drei Etappen vor: Etappe 1: Auswahl von potenziellen Standortregionen Etappe 2: Auswahl von mindestens zwei Standorten Etappe 3: Standortwahl und Rahmenbewilligungsverfahren 11

12 Etappe 1: Auswahl von potenziellen Standortregionen (Vorgehen in vier Schritten) Schritt 1: Die Entsorgungspflichtigen müssen für die verschiedenen Lager in einem ersten Schritt folgende Vorgaben festlegen und erläutern: Abfallkategorien (Abfallvolumen, Nuklidinventar, Toxizität) Barrieren- und Sicherheitskonzept des Lagers Erwartete Beiträge der verschiedenen Elemente des Barrierensystems zur Sicherheit des gesamten Lagers Quantitative Anforderungen an das Wirtgestein und die Geosphäre bezüglich - zu betrachtender Zeitraum - Tiefenlage, Grösse und Platzbedarf des Lagers - Mächtigkeit, laterale Ausdehnung und Durchlässigkeit des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches Qualitative Bewertungsskala für die Anwendung der weiteren Kriterien 12

13 Etappe 1: Auswahl von potenziellen Standortregionen (Schritte 2 4) Schritt 2: Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume bezüglich Langzeitstabilität und Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen. Schritt 3: Innerhalb der Grossräume, Identifikation potenziell geeigneter Wirtgesteine bezüglich Einschlusseigenschaften, Langzeitstabilität, Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und Bautechnischer Eignung. Schritt 4: Identifikation geeigneter Konfigurationen (Tiefenlage, räumliche Ausdehnung, geologisch-tektonische Komplexität, Einschlusseigenschaften, Langzeitstabilität, Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und Bautechnischer Eignung) Vorschlag potenzieller Standortregionen. 13

14 Etappe 2: Auswahl von mindestens zwei Standorten Innerhalb der vorgeschlagenen und genehmigten Regionen werden von den Entsorgungspflichtigen mindestens zwei Standorte zur Aufnahme in die Objektblätter vorgeschlagen. Die Erarbeitung erfolgt in zwei Schritten: Schritt 1: Bezeichnung von Standorten in den ausgewählten Regionen, Evaluation bezüglich Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen. Dies führt zu mindestens einem Standort pro Region. Sicherheitsbewertung für alle so identifizierten Standorte mit quantitativer Analyse der Sicherheitsfunktionen. Schritt 2: Wahl von mindestens zwei Standorten aufgrund provisorischer Sicherheitsanalysen und einer gesamtheitlichen Betrachtung aller Aspekte. 14

15 Etappe 3: Standortwahl - Rahmenbewilligungsverfahren In dieser Etappe wählen die Entsorgungspflichtigen unter Einbezug der betroffenen Regionen und Kantone den Standort, an welchem das geologische Tiefenlager realisiert werden soll. Dies erfolgt in zwei Schritten Schritt 1: Sicherheitstechnischer Vergleich und Wahl des Standortes. Um die Wahl treffen und begründen zu können müssen die grundsätzlichen Kenntnisse der Standorte auf einen für den Vergleich erforderlichen Stand gebracht werden. Falls nötig, sind die Kenntnisse der Standorte mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen zielgerichtet zu ergänzen. Schritt 2: Vorbereitung und Einreichung des Gesuches um eine Rahmenbewilligung (Inhalt festgelegt in KEG und KEV). 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 16

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